DEUTSCH STEUER IN SPANIEN. Informationen zu Steuern in Spanien
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- Edith Diefenbach
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1 DEUTSCH STEUER IN SPANIEN Informationen zu Steuern in Spanien
2 I-KURTAXE Eine natürliche Person ihren Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist Umstände: Das bleibt mehr als 183 Tage im Kalenderjahr auf spanischem Territorium. Um die Verweilzeit zu bestimmen, berechnete Abwesenheiten Sporadische es sei denn, der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land beweist (Durch eine entsprechende Steuerbescheinigung von den Steuerbehörden ausgestellt dass anderes Land). Im Fall von Ländern oder Gebieten als Paradies eingestuft Steuern kann die Steuerverwaltung bewährte Dauerhaftigkeit in der require 183 Tage im Kalenderjahr. den Hauptkern oder Basis ihrer Aktivitäten oder Interessen Wirtschaftlich direkt oder indirekt. Das liegt in Spanien seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien rechtlich nicht getrennt lebenden Ehegatten und Kinder Minderjährige, die auf dieser Person abhängen. Dieser dritte Kurs unterstützt Beweise für das Gegenteil.
3 II-TAX EINKOMMEN VON NATÜRLICHEN PERSONEN Wenn eine Person, je nachdem, was beschrieben, es Steuer ansässig, in Spanien ist, wird Steuerzahler für die Einkommenssteuer natürlicher Personen (Einkommensteuer) und muss Steuern zahlen in Spanien auf ihr weltweites Einkommen, das heißt, müssen Sie das Einkommen für Spanien erklären überall auf der Welt, ungeachtet, was in der Konvention vorgesehen ist, zu verhindern, Doppelbesteuerungsabkomme zwischen Spanien und dem Herkunftsland des Einkommens.
4 DIE EINKOMMENSTEUER VON PRIVATPERSONEN IHREN STEUERWOHNSITZ IN SPANIEN in den Monaten April, Mai und das Abgrenzungs Jahr nach Juni. die Regelungen Reguliert Einkommensteuer Grenzen und Bedingungen die Verpflichtung zur Regelung des einreichen Steuererklärung, die jedes Jahr zu Rate gezogen werden sollte. Freie Erträge nicht haben Berücksichtigung in der Verpflichtung der Bestimmung zu erklären. Beispiel: Steuerzahler ihren Steuerwohnsitz in Spanien, deren einziges Einkommen im Jahr 2015 ist ein Rente aus Deutschland, verursacht durch in einem Unternehmen gearbeitet dieses Land (Spanien hat in der Regel die ausschließliche Macht ein zu erheben Privatpension. Die Behandlung in der Konvention weiter unten erklärt). Wenn die Rente den Betrag von Euro pro Jahr, unter Berücksichtigung der Grenzen und Bedingungen Verpflichtung für die Ausübung 2015 zu berichten, zu unterbreiten wäre erforderlich, die entsprechende Einkommensteuererklärung bis 2015, als Zahler der Rente Deutsch ist nicht zu üben den spanischen Einkommensteuerabzug erforderlich. Der deutsch-französische 3. Februar 2011 (BOE vom 30. Juli 2012) (Der Wortlaut des Übereinkommens kann bei in folgendem Pfad zu Rate gezogen werden: Start> Vorschriften und Normen Interpretierende> International Taxation)
5 IN VEREINFACHTER FORM UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BESTIMMUNGEN DES NEUEN ABKOMMENS ZWISCHEN SPANIEN UND DEUTSCHLAND (CDI) gültig ab dem Geschäftsjahr 2013, die Besteuerung für Steuerinländer in Spanien von Einkommen aus dem deutschen Quelle am häufigsten Es wäre zu erhalten: Pensionen: verstanden als Entschädigung, die durch eine Beschäftigung verursacht werden, ausgeübt mit Bisher sind sie unterschiedlich, je nachdem, ob öffentlich oder privat behandelt. Staatliche Rente (Artikel 18.2 CDI): mit öffentlichen Renten es verstanden zu sein,vvon der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der Vergangenheit Beschäftigung wahrgenommen; das heißt, dass die durch empfangen wirdvfür Dienstleistungen, zu einem Staat, eine Gebietskörperschaft oder einem gerenderte Gemeinde, zum Beispiel der Rente von einem Beamten empfangen. Die Behandlung ist: 1. Im Allgemeinen sind die gesetzlichen Renten in Deutschland steuerpflichtig nur. In Spanien würden sie befreit, obwohl Freistellung Progressivität gelten. Dies bedeutet, dass, wenn der Steuerpflichtige Ergebnis Datei erforderlich Einkommensteuer durch andere Erträge zu erhalten, ist die Höhe der Rente befreit
6 INFORMATIONSPFLICHT WAREN IM AUSLAND Personen mit Wohnsitz in Spanien müssen die spanischen Steuerbehörden informieren auf drei verschiedene Kategorien von Waren und Rechten im Ausland: Konten in Finanzinstituten im Ausland Werte, Rechte, Versicherungen und Einkommen abgeschiedener, verwaltet oder in die erhaltene fremd Immobilien und Rechten an Immobilien im Ausland Diese Verpflichtung muss durch das Modell 720, zwischen dem 1. Januar und dem 31. erfüllt werden März nächsten Jahres die, an der bezieht sich die Informationen zu liefern.
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