Besteuerung von Renten

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1 Besteuerung von Renten Inhalt 1 Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Sie beziehen nur die gesetzliche Rente Sie haben neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte... 4 Einführung Auch mit Beginn des Ruhestands ist das leidige Thema»Ausfüllen der Steuererklärung«leider noch nicht vorbei. Denn Altersbezüge sind nicht steuerfrei und deshalb müssen Pensionäre und auch viele Rentner weiterhin jährlich eine Steuererklärung abgeben. Altersbezüge behandelt das Finanzamt unterschiedlich Steuerlich gibt es im Wesentlichen zwei Arten von Altersbezügen: Renten und Pensionen. Pensionen sind in voller Höhe steuerpflichtig als (nachträgliche) Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit ( 19 Abs. 2 EStG). Dieses Ruhegehalt wird weiterhin in der Anlage N eingetragen. Pensionen erhalten vor allem Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand bzw. deren Witwen und Waisen. Aber auch Betriebsrenten aus einer Pensionszusage oder Unterstützungskasse, die ehemalige Angestellte von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten, werden steuerlich wie Pensionen behandelt. Renten dagegen sind als sonstige Einkünfte gemäß 22 EStG meist nur mit einem bestimmten Anteil steuerpflichtig und werden in der Anlage R eingetragen. Dazu zählen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Zusatzversorgungsrenten nach dem öffentlichen Dienst und Renten aus privaten Versicherungen und aus der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds). Postfach Mannheim Telefon Telefax info@steuertipps.de 1/6

2 Oft ist die Steuererklärung im Ruhestand sogar umfangreicher als während der aktiven Berufstätigkeit. Denn neben Rente und/oder Pension haben viele noch andere steuerpflichtige Einkünfte, etwa aus einer vermieteten Eigentumswohnung, einer selbstständigen Tätigkeit oder nichtselbstständigen Beschäftigung. Das Finanzamt kennt hier kein Pardon und für Ruheständler bei der Ermittlung dieser Einkünfte auch keine steuerlichen Besonderheiten. Einzige Steuererleichterung für Senioren ist der Altersentlastungsbetrag nach 24 a EStG. Auch die Regeln zu den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind im Ruhestand weiterhin gültig. 1 Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Rente Sie bekommen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente(n) ist, ob Sie verheiratet sind, wie hoch die weiteren steuerpflichtigen Einkünfte sind und wie hoch die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben (Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten etc.) sind. Einkommensteuer müssen Sie nur dann zahlen, wenn Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beträgt in 2010 bis 2012: 8.004, (Verheiratete: , ); 2013: 8.130, (Verheiratete: , ); 2014: 8.354, (Verheiratete: , ); 2015: 8.472, (Verheiratete: , ); 2016: 8.652, (Verheiratete: , ); 2017: 8.820, (Verheiratete: , ); 2018: 9.000, (Verheiratete: , ). Die Rentenbezugsmitteilung ist ein Kontrollverfahren. Sie beinhaltet keine automatische Steuerpflicht für Rentner, entbindet aber auch nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Ob Sie Steuern zahlen bzw. eine Steuererklärung abgeben müssen, entscheidet allein die Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte. Vor allem für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente und dadurch erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen. Deshalb müssen in den kommenden Jahren immer mehr Rentner Steuern an das Finanzamt zahlen. 2/6

3 1.1 Sie beziehen nur die gesetzliche Rente Beziehen Sie außer Ihrer gesetzlichen Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, fällt nur bei hohen Rentenzahlungen Steuer an. Für Neurentner allerdings wird der Rentenbetrag, bis zu dem keine Steuern anfallen, immer geringer. Grund hierfür: Der Besteuerungsanteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang an. So beträgt bei Rentenbeginn in 2017 der Besteuerungsanteil bereits 74 %. Nach Berechnungen des BMF fällt für das Jahr 2016 keine Steuer an, wenn die Monatsbruttorente im zweiten Halbjahr 2016 (Rentensteigerung zum für Deutschland Ost) nicht höher ist als 1.534, (17.892, im Jahr) bei Rentenbeginn bis 2005; 1.488, (17.350, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2006; 1.449, (16.903, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2007; 1.426, (16.631, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2008; 1.397, (16.291, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2009; 1.357, (15.832, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2010; 1.329, (15.496, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2011; 1.308, (15.259, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2012; 1.288, (15.019, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2013; 1.264, (14.738, im Jahr) bei Rentenbeginn in 2014; 1.249, (14.567, im Jahr) bei Rentenbeginn in Bei diesen Werten liegt das zu versteuernde Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag von 8.652, und die Rente bleibt somit letztlich steuerfrei. Für verheiratete Rentner verdoppeln sich diese Beträge. Vorausgesetzt, auch der Ehepartner hat keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte. Bezieht er eine gesetzliche Rente, müssen Sie beachten, dass für diese Rente oft ein anderer Besteuerungsanteil gilt. Berücksichtigt hat das BMF bei diesen Berechnungen nur steuermindernde Beträge, die in jedem Fall anfallen: der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36, sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- (ohne kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz) und Pflegeversicherung (voller Beitragssatz ohne Zuschlag für Kinderlose). Meist haben Sie deutlich höhere steuerlich abzugsfähige Ausgaben. Dann bleibt eine noch höhere Rente letztlich steuerfrei. Ab wann tatsächlich Steuer anfällt, sollte immer im Einzelfall berechnet werden. 3/6

4 In den kommenden Jahren müssen von Jahr zu Jahr immer mehr Rentner Steuern zahlen. Das hat zwei Gründe: Für jeden neuen Rentnerjahrgang wird der steuerpflichtige Anteil der Rente immer höher. Der festgeschriebene Rentenfreibetrag führt dazu, dass Erhöhungsbeträge aus regelmäßigen Rentenanpassungen in voller Höhe (nicht nur mit dem Besteuerungsanteil) das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Das betrifft auch Bestandsrentner. Die oben genannten Rentenbeträge verringern sich deshalb in den Folgejahren, soweit sie aus voll steuerpflichtigen Rentenerhöhungsbeträgen bestehen. 1.2 Sie haben neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte Erzielen Sie zusätzlich zu Ihrer Rente weitere Einkünfte (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, einer Betriebsrente oder einer Nebenbeschäftigung), hängt sehr viel davon ab, wie hoch diese Einkünfte sind und wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente(n) ist. Beispiel: Herr und Frau Schmidt sind beide über 75 Jahre alt und beziehen jeweils eine gesetzliche Altersrente seit 2000 bzw Für beide galt demzufolge in 2005 ein Besteuerungsan-»» teil von 50 %. Daraus wurde der Rentenfreibetrag errechnet: Bei Herrn Schmidt beträgt der Rentenfreibetrag 9.000, (50 % der Jahresrente 2005 von , ). Die Jahresrente in 2015 beträgt ,. Bei Frau Schmidt beträgt der Rentenfreibetrag 6.000, (50 % der Jahresrente 2005 von , ). Die Jahresrente in 2015 beträgt ,. Es gab nur regelmäßige Rentenanpassungen, keine außerordentlichen Rentenanpassungen (insb. kein Mütterrentenzuschlag). Zusätzlich haben sie Einkünfte aus der Vermietung zweier Eigentumswohnungen von 8.000,. Frau Schmidt hat eine Behinderung mit einem GdB von 70. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung belaufen sich auf 3.800,. Die Beiträge zu Haftpflichtversicherungen betragen 500,. Gespendet hat Familie Schmidt 700,. 4/6

5 So berechnet sich das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2015: Herr Schmidt Frau Schmidt Insgesamt Einkünfte aus Vermietung 4.000, 4.000, Sonstige Einkünfte Jahres-Rente , ,./. Rentenfreibetrag./ ,./ ,./. Werbungskosten-Pauschbetrag./. 102,./. 102, Einkünfte , , Summe der Einkünfte ,./. Altersentlastungsbetrag (40 % von je 4.000, )./ ,./ ,./ , Gesamtbetrag der Einkünfte ,./. Spenden./. 700,./. Vorsorgeaufwendungen (alte Berechnungsmethode)./ ,./. Pauschbetrag Behinderung./. 890, Zu versteuerndes Einkommen , Da das zu versteuernde Einkommen von Familie Schmidt unter dem Grundfreibetrag von in , liegt, muss sie für 2015 keine Einkommensteuer zahlen. Beispiel: Wie Beispiel vorher. Mit folgenden Abwandlungen: Herr Schmidt ist Jahrgang 1949»» und bezieht seit 2014 die gesetzliche Altersrente und eine Werkspension aus einer Direktzusage seines Arbeitgebers in Höhe von ,. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung belaufen sich auf 5.000, jährlich. Frau Schmidt, Jahrgang 1949, hat nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei Herrn Schmidt betragen: Versorgungsbezüge (Direktzusage) ,./. Versorgungsfreibetrag (25,6 % v ,, max.)./ ,./. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag./. 576,./. Werbungskosten-Pauschbetrag./. 102, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit , Der Rentenfreibetrag für die gesetzliche Altersrente von Herrn Schmidt wird in 2015 festgeschrieben und beträgt aufgerundet 6.373, (32 % von , (Jahresrente in 2015)). 5/6

6 So berechnet sich in diesem Fall das zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2015: Herr Schmidt Frau Schmidt Insgesamt Einkünfte aus Vermietung 4.000, 4.000, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit , Sonstige Einkünfte Jahres-Rente ,./. Rentenfreibetrag./ ,./. Werbungskosten-Pauschbetrag./. 102, Einkünfte , 4.000, Summe der Einkünfte ,./. Altersentlastungsbetrag (25,6 % von je 4.000, )./ ,./ ,./ , Gesamtbetrag der Einkünfte ,./. Spenden./. 700,./. Vorsorgeaufwendungen (alte Berechnungsmethode)./ ,./. Pauschbetrag Behinderung./. 890, Zu versteuerndes Einkommen , Ergebnis: Obwohl Familie Schmidt über gleich hohe Einnahmen wie im vorhergehenden Beispiel verfügt, ist das zu versteuernde Einkommen trotz höherer Krankenversicherungsbeiträge wesentlich höher. Grund hierfür ist der höhere Besteuerungsanteil für die gesetzliche Rente, die höhere Besteuerung der Werkspension und der abgeschmolzene Altersentlastungsbetrag. Die zu zahlende Einkommensteuer für das Jahr 2015 nach Splittingtarif beträgt 1.026, (ohne Kirchensteuer). Möchten Sie mehr wissen? Im Gesamtbeitrag finden Sie noch weitere Informationen zu den Themen: Renten werden unterschiedlich hoch besteuert Renten in der Steuererklärung Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Weitere nachgelagert besteuerte Renten Private Renten Zusatzversorgungsrenten nach dem öffentlichen Dienst Betriebsrenten Kontrolle durch die Rentenbezugsmitteilung 6/6

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