Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 2013 mit Günstigerprüfung

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1 Für Ihre Unterlagen: Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 2013 mit Günstigerprüfung I. Abzugsvolumen nach neuem Recht 2013 ( 10 Abs. 3 und 4 EStG) 1. Beiträge zur Altersvorsorge Bei Angestellten: Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung Bei Selbstständigen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zu berufsständischem Versorgungswerk Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse Beiträge zur privaten Basis-Rentenversicherung ("Rürup"-Rente) Wahlrecht bei Minijobs mit Aufstockung des RV-Beitrages: AG-Pauschalbeiträge zur RV von 15 % bzw. 5 % (Anlage Vorsorge Zeile 10) Aufstockungsbeiträge aus eigenen Mitteln (lt. Anlage Vorsorge Zeile 6) ( Beitragssumme Höchstbetrag: / (Alleinstehende / Verheiratete) Bei Beamten (Ehemann): 18,9 % des Bruttogehalts... (Ehefrau): 18,9 % des Bruttogehalts... =..../../. (2) Altersvorsorgehöchstbetrag, ggf. gekürzt = Der niedrigere Betrag von ( und (2) Davon im Jahre 2013: 76 % Bei Angestellten: Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung./. Bei Wahlrecht bei Minijobs: AG-Pauschalbeiträge zur RV (Anl. Vorsorge Zeile 10)./. (3) Abzugsfähige Beiträge zur Altersvorsorge = > 2. Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung a) Gesetzlich Krankenversicherte: 2) Beiträge zur Krankenversicherung (einschl. Sonderbeitrag 0,9 %) für sich selber, den Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder Abzug für Krankengeldanspruch: 4 % (nicht bei ermäßigtem Beitragssatz) Kassenindividuelle Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung Beiträge für Krankenversicherung von kindergeldberechtigten Kindern Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (einschl. Zuschlag für Kinderlose) b) Privat Krankenversicherte: Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Basisleistungen Abzug für Krankentagegeldanspruch im Basistarif: 4 % Beiträge zur Pflegepflichtversicherung (einschl. Zuschlag für Kinderlose) Beiträge zu einer Anwartschaftsversicherung Beiträge im Voraus für kommende Jahre (max. 2,5fache des Jahresbeitrages) Summe Steuerfreie Zuschüsse von Arbeitgeber, Rententräger, Künstlersozialkasse, Jugendamt usw. Beitragsrückerstattung von der Versicherung im betreffenden Jahr./../. =./../. (4) Abzugsfähige Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung = + Übertrag: =

2 Übertrag: 3. Beiträge zu anderen Versicherungen Versicherungshöchstbetrag: / ) Für Stpfl. / Ehemann:... + für Ehefrau:... = Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gemäß (4)./. (5) Spielraum für Beiträge zu anderen Versicherungen = Falls (5) negativ ist, werden "Beiträge zu anderen Versicherungen" nicht mehr steuermindernd berücksichtigt. Sie können sich weitere Angaben ersparen. Falls (5) positiv ist, können in dieser Höhe noch "Beiträge zu anderen Versicherungen" abgesetzt werden, und zwar folgende: Beitragsanteile zur Krankenversicherung, die über die Basisabsicherung gemäß Punkt 2 hinausgehen (Krankengeld, Wahlleistungen) Beiträge zu Zusatz-Krankenversicherungen Beiträge zu Auslandsreise-Krankenversicherungen Beiträge zu Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeldversicherungen Beiträge zur Anwartschaftsversicherung bei Beamten mit freier Heilfürsorge Beiträge zu freiwilligen Pflegeversicherungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Beiträge zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Beiträge zu Unfallversicherungen (50 %, die anderen 50 % sind Werbungskosten) Beiträge zu Haftpflichtversicherungen Beiträge zu Risiko-Lebensversicherungen Steuerpflichtiger Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beitrag zur VBL / ZVK Beiträge zu folgenden Versicherungen nur, falls vor dem abgeschlossen: - Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht: zu 100 % - Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht: zu 88 % - Kapitallebensversicherungen: zu 88 % (6) Beiträge zu anderen Versicherungen insgesamt = (7) Abzugsfähige Beiträge zu anderen Versicherungen: Der niedrigere Betrag von (5) und (6) + Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen nach neuem Recht 2013 = Bei Beamten sowie bei AG-Vorstandsmitgliedern und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern mit Pensionszusage wird vom Höchstbetrag in Höhe von bzw ein fiktiver Gesamtbeitrag in Höhe von 18,9 % des Bruttogehalts abgezogen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze Ost in der gesetzlichen Rentenversicherung (2013: ). 2) Für gesetzlich Krankenversicherte beträgt im Jahre 2013 der allgemeine Beitragssatz 15,5 % (Anteil Arbeitnehmer 8,2 %) und der ermäßigte Beitragssatz 14,9 % (Anteil Rentner 7,9 %). Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt Anteil Arbeitnehmer - Anteil Arbeitgeber für Eltern: 2,05 % für Kinderlose: 2,30 % allgemein in Sachsen allgemein in Sachsen 1,025 % 1,525 % 1,275 % 1,775 % 1,025 % 0,525 % 1,025 % 0,525 % 3) Der Versicherungshöchstbetrag beträgt für Personen, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten oder einen Beihilfeanspruch im Krankheitsfall haben (Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner, familienversicherte Ehegatten, Künstler und Publizisten, selbstständige Tagesmütter) für Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge alleine aufbringen müssen (Selbstständige und deren nicht berufstätiger Ehegatte, nicht berufstätige Ehepartner von Beamten ohne eigenen Beihilfeanspruch, Minijobber ohne Familienversicherung, für die der Arbeitgeber lediglich den Pauschalbeitrag leistet).

3 II. Abzugsvolumen nach altem Recht 2004 ( 10 Abs. 3 EStG 2004) Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversich.beitrag Nur für Personen, die nach dem geboren sind: Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung Steuerpflichtiger Ehemann Ehefrau Pflegeabzugsbetrag./. 184./. 184 Verbleibender Betrag Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (sofern freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert) Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung 2) Beiträge zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Beiträge zu Unfallversicherungen Beiträge zu Haftpflichtversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherung 3) Beiträge zu Sterbekassen Beiträge zu Risikolebensversicherungen Beiträge zu Kapitallebensversicherungen (nur zu 88 %) Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (nur zu 88 %) Beiträge zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht (zu 100 %) Versicherungsbeiträge insgesamt Vorwegabzug 4) (Version für 2013) Bei Arbeitnehmern: 16 % des Arbeitslohns Bei Selbstständigen, Rentnern, Pensionären 6) Verbleibender Vorwegabzug Verbleibende Versicherungsbeiträge Grundhöchstbetrag: / Verbleibende Versicherungsbeiträge Davon die Hälfte Hälftiger Höchstbetrag: 667 / =... = / /...../. 0 =... =..../.... =./.... = > Abzugsvolumen nach altem Recht 2004 (Version für 2013) = Der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag alten Rechts beträgt Alleinstehende Verheirate 1. bei Angestellten und Beamten: 5) ab einem Jahresgehalt von / bei Selbstständigen, Rentnern und Pensionären: 6) mit Beiträgen von mind / Bitte den jeweils niedrigeren Betrag eintragen. 2) Zu den privaten Krankenversicherungen zählen auch Krankenzusatzversicherungen, Auslandsreise-Krankenversicherung, Krankentagegeldund Krankenhaustagegeldversicherung, Kurkostenversicherung, Anwartschaftsversicherung bei Beamten mit freier Heilfürsorge. 3) Zu den Haftpflichtversicherungen zählen die Privat-Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht-, Hundehalter-, Öltank-, Jagd-, Bootshaftpflichtversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung für das Eigenheim usw. 4) In den Jahren 2005 bis 2010 beträgt der Vorwegabzug / Im Jahre 2011 sinkt der Vorwegabzug auf / und verringert sich fortan jedes Jahr um jeweils 300 bzw. 600 ( 10 Abs. 4a EStG). 5) Bei Angestellten und Beamten mit einem Jahresgehalt unter / kann der Vorsorgehöchstbetrag höher als / sein, denn hinzu kommt der nicht ausgeschöpfte Vorwegabzug (2 100 / abzgl. 16 % des Arbeitslohns). Vorausgesetzt, die nachgewiesenen Versicherungsbeiträge übersteigen diesen erhöhten Betrag noch um mindestens 667 / ) Dies gilt neben Selbstständigen, Rentnern und Pensionären auch für selbstständige Künstler und Publizisten (die über die Künstlersozialversicherung versichert sind und nur den halben Beitrag zahlen), Scheinselbstständige, Vorstandsmitglieder einer AG und Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH, Arbeitslose und Studenten. Bei ihnen wird der Vorwegabzug nicht gekürzt, und deshalb werden Versicherungsbeiträge bis zu / in voller Höhe und darüber hinaus bis zu weiteren / zur Hälfte anerkannt.

4 III. Günstigerprüfung ( 10 Abs. 4a EStG) 1. Ohne Beiträge zu einem "Rürup"-Vertrag ( Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen nach neuem Recht 2013 (siehe I) > (2) Abzugsvolumen nach altem Recht 2004 (siehe II) > Steuerlich absetzbar ist der höhere Betrag von ( und (2) 2. Mit Beiträgen zu einem "Rürup"-Vertrag ( Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen nach neuem Recht 2013 (siehe I) > Abzugsvolumen nach altem Recht 2004 (siehe II) Erhöhungsbetrag für "Rürup"-Beiträge (siehe IV): Beiträge zum "Rürup"-Vertrag:, davon 76 % (2) Abzugsvolumen Erhöhungsbetrag 2013 = > Steuerlich absetzbar ist der höhere Betrag von ( und (2) Absetzbare Vorsorgeaufwendungen 2013 nach Günstigerprüfung = Wie Beiträge zu einem Rürup-Vertrag berücksichtigt werden Aufgrund einer Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2007 werden Beiträge zu einem "Rürup"-Vertrag jetzt immer mit dem maßgebenden Abzugssatz (2013: 76 %) bis zum anteiligen Höchstbetrag (2013: / ) als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Dies erfolgt entweder durch Hinzurechnung eines Erhöhungsbetrages zum Abzugsvolumen 2004 oder - in Ausnahmefällen - durch Ansatz der Beiträge im Rahmen des Abzugsvolumens nach altem Recht Wie der maximale Erhöhungsbetrag für "Rürup"- Beiträge, z.b. für eine Einmalzahlung, ermittelt wird, ist unter IV dargestellt. Beispiel: Herr Steuerle ist selbstständig tätig, seine Ehefrau ist ebenfalls selbstständig oder nicht berufstätig. Im Jahre 2013 zahlen Sie Versicherungsbeiträge von mehr als 9 536, sodass aufgrund der Günstigerprüfung Vorsorgeaufwendungen in Höhe von als Sonderausgaben anerkannt werden. Nun möchte Herr Steuerle einen "Rürup"-Vertrag mit einem Jahresbeitrag von abschließen. Berechnung im Jahre Absetzbar sind nach neuem Recht - Beiträge zum "Rürup"-Vertrag (60 % / 76 % von ) - Beiträge zu Kranken-, Pflege- und anderen Versicherungen insgesamt absetzbar = = Abzugsvolumen nach altem Recht 2004 (absetzbar auch ohne "Rürup"-Beiträge) Erhöhungsbetrag für "Rürup"-Beiträge (76 % von ) Ingesamt als Vorsorgeaufwendungen absetzbar = = Beispiel: Herr Müller ist selbstständig tätig, seine Ehefrau verdient als Angestellte Sie zahlen Versicherungsbeiträge von mehr als Hier wird beim Abzugsvolumen 2004 im Jahre 2013 der gemeinsame Vorwegabzug von (bis 2010 waren es ) um 16 % des Arbeitslohns der Ehefrau gekürzt (siehe II). Nun möchte Herr Müller einen "Rürup"-Vertrag mit einem Jahresbeitrag von abschließen. Berechnung im Jahre Absetzbar sind nach neuem Recht - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Ehefrau (20 % / 52 %) - Beiträge zum "Rürup"-Vertrag (60 % / 76 % von ) - Beiträge zu Kranken-, Pflege- und anderen Versicherungen insgesamt absetzbar = = Abzugsvolumen nach altem Recht 2004 (Version 2013) Erhöhungsbetrag für "Rürup"-Beiträge (76 % von ) Ingesamt als Vorsorgeaufwendungen absetzbar = = ( 2013: Neuer Vorwegabzug / (16 % von ) + Grundhöchstbetrag hälftiger Höchstbetrag

5 IV. Erhöhungsbetrag: Maximal abzugsfähige "Rürup"-Beiträge 2013 Altersvorsorgehöchstbetrag: / (Alleinstehende/Verheiratete) Bei Beamten (Ehemann): 18,9 % des Bruttogehalts..., max /. (Ehefrau): 18,9 % des Bruttogehalts..., max /. Altersvorsorgehöchstbetrag, ggf. gekürzt = Anteiliger Altersvorsorgehöchstbetrag im Jahre 2013: 76 % 2) Bei Angestellten (Alleinstehende / Ehemann): Bruttogehalt, max. Beitragsbemessungsgrenze 3) - Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 9,45 %./. - Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 9,45 % 4) Bei Angestellten (Ehefrau): Bruttogehalt, max. Beitragsbemessungsgrenze 3) davon in 2013: 52 % 5)./. - Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 9,45 %./. - Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 9,45 % 4) Bei Selbstständigen: - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Beiträge zu berufsständischem Versorgungswerk - Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse Wahlrecht bei Arbeitnehmern mit Minijob: 6) davon in 2013: 52 % 5)./. insgesamt = davon in 2013: 76 %./. - Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung: 15% bzw. 5% - Aufstockungsbeiträge aus eigenen Mitteln insgesamt = davon in 2013: 76 %./. Erhöhungsbetrag: Dieser Höchstbetrag wirkt sich steuermindernd aus = Dies sind im Jahre 2013: 76 % der möglichen Beiträge, die sich steuermindernd auswirken. Deshalb: Den Betrag durch 76 dividieren und mit 100 multiplizieren : 76 x 100 Dieser Höchstbetrag kann steuerwirksam eingezahlt werden = Bis zu diesem Höchstbetrag können im Jahre 2013 Beiträge steuerwirksam in einen "Rürup"-Vertrag eingezahlt werden, die sich dann tatsächlich mit 76 % steuermindernd auswirken. Maßgebend ist in West und Ost die Beitragsbemessungsgrenze Ost (2013: ). Die Kürzung gilt ebenfalls für GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführer und AG-Vorstände, die nicht versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind. 2) Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte (beginnend im Jahre 2005 mit 60 %, im Jahre 2013 nun 76 %). 3) Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahre 2013 im Westen und im Osten Der Beitragssatz beträgt 18,9 %. 4) Bei einem Monatsverdienst zwischen 400 und 800 (Gleitzone) ist der Arbeitnehmeranteil niedriger als 9,45 %, kann allerdings aus eigenen Mitteln auf 9,45 % aufgestockt werden. 5) Der Abzug von nur 52 % des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung folgt aus der sonderbaren Berechnungsmethode: Der Arbeitnehmerund Arbeitgeberanteil werden zunächst mit 76 % als Beiträge angesetzt und davon der Arbeitgeberanteil wieder zu 100 % abgezogen. Als Ergebnis sind dann vom Arbeitnehmeranteil nur 52 % absetzbar. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 4 Prozentpunkte. 6) Die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 15 % im gewerblichen Bereich und 5 % im Haushaltsbereich können Sie aus eigenen Mitteln auf den normalen Beitragssatz in der Rentenversicherung von 18,9 % aufstocken. Ob Sie diese Beiträge hier angeben, ist seit 2008 Ihr Wahlrecht.

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