Ein Plus für Ihre Kunden: Das Bürgerentlastungsgesetz.
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- Helge Peters
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1 Ein Plus für Ihre Kunden: Das Bürgerentlastungsgesetz. Was ändert sich 2010?
2 Was ist das Bürgerentlastungsgesetz? Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen Seit dem 1. Januar 2010 werden die Bürger durch verbesserte steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen massiv entlastet. Grundlage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen müssen steuerlich stärker berücksichtigt werden. Copyright Allianz
3 Ihre Chance auf mehr. Seit Januar 2010 haben praktisch alle Versicherten mehr Geld zur Verfügung. Damit können sich Ihre Kunden besser für morgen absichern, ohne sich heute einzuschränken! Diese Vorteile bringt das Bürgerentlastungsgesetz: Einkommensteuerfreie Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung auch für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder. Anhebung der steuerfreien Höchstbeträge für übrige Vorsorgeaufwendungen. Copyright Allianz
4 Gleichstellung der privaten und gesetzlichen Basisabsicherung. Die steuerfreie Basisabsicherung umfasst grundsätzlich: Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Basisversorgung ohne + Krankengeld). Ob die Absicherung bei einer privaten oder einer gesetzlichen Versicherung erfolgt, spielt keine Rolle! Gesetzlich und privat Versicherte werden steuerlich gleich behandelt. Alle Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung). Copyright Allianz
5 Steuerfreie Basisabsicherung in der Krankenund Pflegepflichtversicherung. Ab 2010 sind alle Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge, die der Basisabsicherung dienen, in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Zur Basisabsicherung gehören: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. 1 Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rahmen einer Basisversorgung. Beiträge zur privaten und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Maßgeblich für die Basisversorgung ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung. Nicht dazu gehören Beiträge für Mehrleistungen wie: Krankentagegeld. Krankenhaustagegeld. Chefarztbehandlungen. Einbett-/Zweibettzimmer. Zahnersatz / implantologische und kieferorthopädische Leistungen. Heilpraktikerbehandlung. Pflegezusatzversicherungen. 1 4 % pauschaler Kürzungsbetrag bei Anspruch auf Krankengeld. Copyright Allianz
6 Steuerfreie Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung auch für Familienangehörige. Folgende Beiträge zur Basisabsicherung sind absetzbar: Die von Ihrem Kunden als Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge zur Absicherung für: sich selbst, seinen Ehegatten, seinen eingetragenen Lebenspartner und seine unterhaltsberechtigten Kinder. Die von Ihrem Kunden als Beitragszahler übernommenen Beiträge für: unterhalts- und kindergeldberechtigte Kinder. Copyright Allianz
7 Mehr Netto schon ab Januar 2010! Unabhängig von den tatsächlich geleisteten Beiträgen für die Basisabsicherung erhalten Arbeitnehmer sofort ab Januar 2010 mehr Netto vom Brutto. 1. Höhere steuerfreie Vorsorgepauschale für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Bisher 11 % des Arbeitslohns 1 Ab % des Arbeitslohns 2. Neue absetzbare Höchstbeträge. Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre. -bei Steuerklasse I; II; IV; V; VI -bei Steuerklasse III Bisher EUR EUR Ab EUR EUR 1 Arbeitslohn vermindert ggf. um Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag. Wichtig: Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der jeweils zutreffenden Höchstbeträge der gewählten Steuerklasse. Copyright Allianz
8 Neue Vorsorgehöchstbeträge für 2010! Höchstbeträge bei Ehegatten je einzeln. Bisher Ab 2010 Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre. Selbständige, GGF EUR EUR EUR EUR Copyright Allianz
9 Was bedeuten die neuen Abzugsmöglichkeiten für Ihre Kunden? Bleiben die gezahlten Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter dem absetzbaren Höchstbetrag, können weitere Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zum Erreichen des Höchstbetrags geltend gemacht werden. Absetzbar sind dann als sonstige Vorsorgeaufwendungen : Mehrleistungen zur Krankenversicherung. Pflegezusatzversicherungen. Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Unfallversicherungen. Arbeitslosenversicherung. Haftpflichtversicherungen. Risikolebensversicherungen. Lebensversicherungen und Unfallversicherungen (UBR)*. Zusätzliches Potenzial! Beitragszahlungen zur Basisabsicherung Höchstbetrag 1.900/2.800 EUR * Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr, die vor 2005 in steuerbegünstigter Form abgeschlossen wurden. Nutzen Sie diese Konstellation, um den Versicherungsschutz Ihrer Kunden zu optimieren! Copyright Allianz
10 Was bedeuten die neuen Abzugsmöglichkeiten für Ihre Kunden? Liegen die gezahlten Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung über dem absetzbaren Höchstbetrag, können keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, aber die gesamten Beiträge zu Basisabsicherung bleiben steuerfrei. Trotzdem haben Ihre Kunden mehr Geld zur Verfügung: Steuerfreiheit für die komplette Basisabsicherung! Keine Begrenzung durch den Höchstbetrag! Zusätzliche Steuerbefreiung! Höchstbetrag 1.900/2.800 EUR Beitragszahlungen zur Basisabsicherung Ihre Botschaft an die Kunden: Jetzt mehr Absicherung statt mehr Konsum! Copyright Allianz
11 Bestandsschutz durch Günstigerprüfung. Vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren praktisch alle Versicherten, denn niemand stellt sich steuerlich schlechter. Dafür sorgt die Günstigerprüfung: Automatischer Abgleich der Besteuerung durch das Finanzamt nach neuem Recht mit dem Rechtsstand Anwendung des steuerlich günstigeren Ergebnisses. Obligatorische Durchführung noch bis Copyright Allianz
12 Was ist bei den absetzbaren Beiträgen zu beachten? 1. Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Gesundheitsfonds erhöhen den absetzbaren Betrag für Krankenversicherungsbeiträge im laufenden Kalenderjahr. 2. Beitragsrückzahlungen aus der Krankenversicherung mindern hingegen den gezahlten Krankenversicherungsbeitrag im Jahr des Rückflusses. Nur die tatsächlich gezahlten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Arbeitgeberanteil) werden hier angerechnet. Copyright Allianz
13 Details zur privaten Krankenversicherung. Privat Versicherte können ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig absetzen, soweit sie der Basisabsicherung dienen. Konkret bedeutet das je nach Versicherungstarif: PKV-Tarif enthält: Ausschließlich Leistungen des Basistarifs. Ausschließlich Krankentage- oder Krankenhaustagegeld. Sowohl Leistungen des Basistarifs als auch Mehrleistungen, also sogenannte Mischtarife. Beiträge sind: Voll absetzbar. Nicht absetzbar. Teilweise absetzbar. 1 1 Beitragsaufteilung. Achtung: Bei einer privaten Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung kann nur der effektiv gezahlte Beitrag angesetzt werden. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bleiben ebenfalls unberücksichtigt! Copyright Allianz
14 Beitragsaufteilung bei privaten Mischtarifen : Das Punktesystem. Bei privaten Krankenversicherungstarifen, deren Beiträge nur teilweise abziehbar sind, erfolgt die Berechnung anhand der versicherten Leistungen und der ihnen zugeordneten Prozentpunkte: Punktzahl Absetzbar Nicht absetzbar Ambulante Basisleistungen. 54,60 54,60 Heilpraktikerbehandlung. 1,69 1,69 Stationäre Basisleistungen. 15,11 15,11 Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer. 9,24 9,24 Einbettzimmer. 3,64 3,64 Zahnärztliche Basisleistungen. 9,88 9,88 Zahnersatz oder implantologische Leistungen. 5,58 5,58 Kieferorthopädische Leistungen. 0,26 0,26 Gesamtpunktzahl 100,00 79,59 20,41 Copyright Allianz
15 Beitragsaufteilung bei privaten Mischtarifen : Der Berechnungsschlüssel. Der absetzbare Beitragsanteil ergibt sich, indem die Punktzahlen aller konkret versicherten Leistungen in folgende Gleichung eingesetzt werden: Punktesumme absetzbare Leistungen: Gesamtpunktzahl aller Leistungen Tatsächlich gezahlter Beitrag 20 Absetzbar Nicht absetzbar Arbeitgeberanteil 80 = Absetzbarer Beitragsanteil Faustregel: Ca. 80 % der tatsächlich geleisteten Beiträge sind steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Copyright Allianz
16 Wie erfährt das Finanzamt von den gezahlten Beiträgen? Bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind: Durch den Arbeitgeber. Bei privat Kranken- und Pflegepflichtversicherten: Durch das Versicherungsunternehmen. Bei Selbstzahlern 1 in der gesetzlichen Krankenversicherung: Durch die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten: Durch die gesetzliche Rentenversicherung. 1 Personen, die z. B. Kostenerstattung mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Copyright Allianz
17 Wie hoch ist die Entlastung konkret? Beispiel 1: Sandra F., angestellte Außendienstmitarbeiterin 28 Jahre, ledig. Bruttoeinkommen: EUR. Gesetzlich krankenversichert. Beispiel 2: Winfried M., angestellter Bauingenieur Beide 35 Jahre, verheiratet (Hausfrau), 2 Kinder. Bruttoeinkommen: EUR. Gesetzlich krankenversichert. Beispiel 3: Bernd und Luise H., angestellter Handwerksmeister und Bürokauffrau 56 und 51 Jahre, verheiratet. Bruttoeinkommen: je EUR. Gesetzlich krankenversichert. Copyright Allianz
18 Beispiel 1: Sandra F., angestellte Außendienstmitarbeiterin. 28 Jahre, ledig. Bruttoeinkommen: EUR. Gesetzlich krankenversichert EUR Arbeitslohn. Bis 2009 Ab 2010 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920,00 EUR 920,00 EUR Sonderausgaben-Pauschbetrag 36,00 EUR 36,00 EUR Sonderausgaben. DRV-AN-Anteil (68/70 %) Sonstige Vorsorgeaufwendungen KV-AN-Anteil (96 %) 1 Pflege-AN-Anteil 1.074,60 EUR 1.500,00 EUR 1.194,00 EUR 2.275,20 EUR 367,50 EUR Sandra F. kann ab 2010 die gesamten Beiträge für ihre Basisabsicherung absetzen! Steuerberechnung. Zu versteuerndes Einkommen ,40 EUR ,30 EUR Steuerentlastung. Einkommensteuer 4.711,00 EUR 4.166,00 EUR 545,00 EUR SolZ 259,11 EUR 229,13 EUR 29,98 EUR 574,98 EUR 1 Pauschale Kürzung um 4 % wegen Krankengeldanspruch. 2 Arbeitslohn abzüglich Pauschbeträge und Sonderausgaben. Copyright Allianz
19 Beispiel 2: Winfried M., angestellter Bauingenieur. 35 Jahre, verheiratet, 2 Kinder. Bruttoeinkommen: EUR. Gesetzlich krankenversichert EUR Arbeitslohn. Bis 2009 Ab 2010 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920,00 EUR 920,00 EUR Sonderausgaben-Pauschbetrag 72,00 EUR 72,00 EUR Sonderausgaben. DRV-AN-Anteil (68/70 %) Sonstige Vorsorgeaufwendungen KV-AN-Anteil (96 %) 1 Pflege-AN-Anteil 1.611,90 EUR 3.000,00 EUR 1.791,00 EUR 3.412,80 EUR 438,75 EUR Winfried M. kann ab 2010 die gesamten Beiträge für seine Basisabsicherung absetzen! Steuerberechnung. Zu versteuerndes Einkommen ,10 EUR ,45 EUR Steuerentlastung. Einkommensteuer 5.534,00 EUR 4.964,00 EUR 570,00 EUR SolZ 118,00 EUR 0,00 EUR 118,00 EUR 688,00 EUR 1 Pauschale Kürzung um 4 % wegen Krankengeldanspruch. 2 Arbeitslohn abzüglich Pauschbeträge und Sonderausgaben. Copyright Allianz
20 Beispiel 3: Bernd und Luise H., angestellter Handwerksmeister und Bürokauffrau. 56 und 51 Jahre, verheiratet, 2 Kinder Bruttoeinkommen: je EUR. Gesetzlich krankenversichert EUR Arbeitslohn. Bis 2009 Ab 2010 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920,00 EUR 920,00 EUR Sonderausgaben-Pauschbetrag 72,00 EUR 72,00 EUR Sonderausgaben. DRV-AN-Anteil (68/70 %) Sonstige Vorsorgeaufwendungen KV-AN-Anteil (96 %) 1 Pflege-AN-Anteil 2.865,60 EUR 3.000,00 EUR 3.184,00 EUR 6.067,20 EUR 780,00 EUR Bernd und Luise H. können ab 2010 die gesamten Beiträge für Ihre gemeinsame Basisabsicherung absetzen! Steuerberechnung. Zu versteuerndes Einkommen ,40³ EUR ,80 EUR Steuerentlastung. Einkommensteuer ,00 EUR ,00 EUR 1.640,00 EUR SolZ 649,44 EUR 550,55 EUR 98,89 EUR 1.738,89 EUR 1 Pauschale Kürzung um 4 % wegen Krankengeldanspruch. ² Arbeitslohn abzüglich Pauschbeträge und Sonderausgaben ³ Zwei Kinderfreibeträge berücksichtigt. Copyright Allianz
21 Entlastungsrechner im Internet? https/ allianz.de Copyright Allianz
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24 Wie lässt sich diese Entlastung nutzen? Beispiel 1: Sandra F., angestellte Außendienstmitarbeiterin Steuerentlastung 574,98 EUR. Beispiel 2: Winfried M., angestellter Bauingenieur Steuerentlastung 688,00 EUR. Beispiel 3: Bernd und Luise H., angest. Handwerksmeister und Bürokauffrau Steuerentlastung 1.738,89 EUR. Helfen Sie Ihren Kunden, sich optimal abzusichern, denn die Armutsrisiken in unserer Gesellschaft nehmen zu. Stellen Sie die richtigen Fragen: Reicht die Gesundheitsvorsorge für Ihre Kunden und seine Familie aus? Ist die Altersvorsorge Ihrer Kunden und die Absicherung der Familie ausreichend? Ist Ihr Kunde und seine Angehörigen ausreichend für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert? Sind Ihre Kunden bei Unfällen ausreichend abgesichert? Ermitteln Sie mit Ihren Kunden den jeweiligen individuellen Bedarf! Bei der Allianz finden sie dafür die passenden Produkte. Copyright Allianz
25 Vermittlerinformation. Neue Chancen durch das Bürgerentlastungsgesetz. Was ändert sich 2010 und wie können Sie davon profitieren?
26 Beispiel zur privaten Krankenversicherung: Volker L., angestellter Bauingenieur. 43 Jahre, verheiratet, 2 Kinder. Ehefrau (38) ist nicht berufstätig. Bruttoeinkommen: EUR. Privat krankenversichert. Pflegepflichtbeitrag 600 EUR. Umfang der privaten Krankenversicherung: Ambulante Basisleistungen. Stationäre Basisleistungen. Zahnärztliche Basisleistungen. Heilpraktikerbehandlung. Chefarztbehandlung/Zweibettzimmer. Zahnersatzleistungen. Tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge. Für sich selbst Für die Ehefrau Pro Kind Gesamt EUR EUR EUR EUR EUR Copyright Allianz
27 Beispiel zur privaten Krankenversicherung: Volker L., angestellter Bauingenieur. Die Beitragsaufteilung. Punktzahl Absetzbar Nicht absetzbar Ambulante Basisleistungen. 54,60 54,60 Heilpraktikerbehandlung. 1,69 1,69 Stationäre Basisleistungen. 15,11 15,11 Chefarzt/Zweibettzimmer. 9,24 9,24 Zahnärztliche Basisleistungen. 9,88 9,88 Zahnersatzleistungen. 5,58 5,58 Kieferorthopädie 0,26 0,26 Gesamtpunktzahl 96,36 79,59 16,77 Punktesumme absetzbare Leistungen Gesamtpunktzahl aller Leistungen Tatsächlich gezahlter Beitrag Arbeitgeberanteil = Absetzbarer Beitragsanteil 79,59 96, EUR EUR = EUR Copyright Allianz
28 Beispiel zur privaten Krankenversicherung: Volker L., angestellter Bauingenieur. Die Entlastung in Bis 2009 Ab 2010 Arbeitslohn EUR EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920 EUR 920 EUR Sonderausgaben- Pauschbetrag 72 EUR 72 EUR Sonderausgaben DRV-AN-Anteil (68/70%) EUR EUR Sonstige Vorsorgeaufwendungen EUR KV-AN-Anteil (AG-Anteil bereits abgezogen) EUR Pflege-AN-Anteil 300 EUR Steuerberechnung Steuerentlastung Zu versteuerndes Einkommen EUR EUR Einkommenssteuer EUR EUR EUR SolZ 347 EUR 254 EUR 93 EUR EUR Copyright Allianz
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