Seite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz

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1 Seite 1 Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz

2 Ihr Geschenk vom Staat Die wichtigsten Änderungen im Überblick KONJUNKTURPAKET II Erhöhung des Grundfreibetrages von EUR auf EUR Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 % Verbesserung des Steuertarifverlaufes Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 %-Punkte auf 14,9 % Erhöhung des Kindergeldes in 2009 um 10 Euro für das erste und zweite Kind und ab dem dritten Kind um je 16 Euro monatlich. Ab 2010 erhöht sich das Kindergeld um weitere 20 Euro BÜRGERENTLASTUNGSGESETZ Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen Anhebung der Höchstgrenzen: Euro für Arbeitnehmer und Beamte Euro für Selbstständige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können über die Höchstgrenzen hinaus steuerlich berücksichtigt werden Diese Regelung gilt für die Beiträge von privat und gesetzlich Krankenversicherten, sowie für deren Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie mitversicherte Kinder ALTERSEINKÜNFTEGESETZ Seit 2005 sind Renten- und Basisversicherungsbeiträge absetzbar Entlastung um 2% in 2010 gegenüber Seite 2

3 Sie haben die Wahl: Maximale Zusatzrente mit 67 oder aber vorzeitiger Ruhestand Beispiel 1: Single Lediger männlicher Arbeitnehmer, 30 Jahre alt, GKV, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig, Jahresbruttoeinkommen Euro Zum Rentenbeginn im Alter von 67 Ersparnis aus Bürgerentlastungsgesetz, Konjunkturpaket II und Alterseinkünftegesetz 960 Euro jährlich / 80 Euro monatlich Geschenk vom Staat 354 Euro* monatliche Rente Zum vorzeitigen Renteneintritt mit Euro** monatliche Rente oder * TwinStar Klassik, unterstellte Wertentwicklung des Guthabens mit 6% p.a., Beginn , Rentenbeginnalter 67 Jahre, nach derzeitigen gültigen Rechnungsgrundlagen. ** TwinStar Klassik, unterstellte Wertentwicklung des Guthabens mit 6% p.a., Beginn , Rentenbeginnalter 65 Jahre, nach derzeitigen gültigen Rechnungsgrundlagen Seite 3

4 Sie haben die Wahl: Maximale Zusatzrente mit 67 oder aber vorzeitiger Ruhestand Beispiel 2: Familie Ehepaar mit einem Kind, beide Arbeitnehmer, beide Partner sind 35 Jahre alt, GKV, kirchensteuerpflichtig, gem. Jahresbruttoeinkommen Euro*** Zum Rentenbeginn im Alter von 67 Ersparnis aus Bürgerentlastungsgesetz, Konjunkturpaket II und Alterseinkünftegesetz Euro jährlich / 115 Euro monatlich Geschenk vom Staat 385 Euro* monatliche Rente Zum vorzeitigen Renteneintritt mit Euro** monatliche Rente oder * TwinStar Klassik, unterstellte Wertentwicklung des Guthabens mit 6% p.a., Beginn , Rentenbeginnalter 67 Jahre, nach derzeitigen gültigen Rechnungsgrundlagen. ** TwinStar Klassik, unterstellte Wertentwicklung des Guthabens mit 6% p.a., Beginn , Rentenbeginnalter 65 Jahre, nach derzeitigen gültigen Rechnungsgrundlagen *** 1. AN: Jahresbruttoeinkommen EUR; 2. AN: Jahresbruttoeinkommen EUR Seite 4

5 Ihr Geschenk erfolgt als sofortige Entlastung mit der Lohnabrechnung Ersparnis aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II im Vergleich 2009 zu 2010 Bruttoeinkommen Arbeitnehmer, ledig Familie, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind ** Familie, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder ** monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich Quelle: AXA Entlastungsrechner Prognosewerte auf volle 5 EUR gerundet * Hinweis: Zahlen sind gerundet, vereinfachte Gegenüberstellung, mit Berücksichtigung der Kirchensteuer. Berücksichtigt werden die finanziellen Entlastungen durch das Konjunkturpaket II (Änderung des Steuertarifs, Erhöhung des Kindergeldes), das Bürgerentlastungsgesetz (verbesserte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) und das Alterseinkünftegesetz. ** Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird jeweils um 20 Euro im Monat auf 184 Euro monatlich angehoben. Seite 5

6 Errechnen Sie jetzt Ihren individuellen Entlastungsbeitrag und sichern Sie sich Ihr Geschenk Individuelle Daten AXA ENTLASTUNGS- RECHNER Entlastungsbetrag als monatlicher Beitrag Nutzen Sie Ihr Geschenk und sichern Sie sich eine der höchsten garantierten Renten und Top-Rendite eine lebenslange Rentenzahlung einen flexiblen Rentenbeginn bis zum 85. Lebensjahr... sowie viele weitere Vorteile OPTIMALE ABSICHERUNG MIT TWINSTAR* Monatlicher Rentenzahlung 42/2008 Jetzt persönlichen Entlastungsbetrag mit Angebot unter errechnen und direkt von optimaler Absicherung mit AXA TwinStar profitieren! Seite 6 * TwinStar Klassik

7 Geschenk vom Staat - Konjunkturpaket II - Die wichtigsten Änderungen KONJUNKTURPAKET II: Erhöhung des Grundfreibetrages von EUR auf EUR Rückwirkend zum erfolgt die Anhebung um 170 Euro auf Euro und ab dem steigt der Grundfreibetrag auf Euro Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 % Verbesserung des Steuertarifverlaufes Die Tarifeckwerte wurden um 400 Euro seit dem angehoben und ab dem um weitere 330 Euro. Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 %-Punkte auf 14,9 % (AG-Anteil: 7 %, AN-Anteil: 7,9 %) Erhöhung des Kindergeldes in 2009 um 10 Euro für das erste und zweite Kind und ab dem dritten Kind um je 16 Euro monatlich. Ab 2010 erhöht sich das Kindergeld um weitere 20 Euro. Seite 12

8 Geschenk vom Staat - Bürgerentlastungsgesetz - Die wichtigsten Änderungen BÜRGERENTLASTUNGSGESETZ - Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen Bisherige Regelung: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können zusammen mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen* bis zur Höchstgrenze steuerlich berücksichtigt werden (Höchstgrenzen: Euro für Arbeitnehmer / Euro für Selbstständige Neue Regelung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in voller Höhe steuerlich berücksichtigt sofern sie im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern (Sonderleistungen wie Krankengeld, Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus bleiben außen vor). Diese Regelung gilt für die Beiträge von privat und gesetzlich Krankenversicherten, sowie für ihre Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie mitversicherte Kinder. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen* sind auch künftig weiterhin steuerlich absetzbar, sofern die neuen Höchstgrenzen (1.900 Euro für Arbeitnehmer/ Euro für Selbstständige) noch nicht ausgeschöpft sind durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. ALTERSEINKÜNFTEGESETZ: Seit 2005 sind Renten- und Basisversicherungsbeiträge absetzbar Entlastung um 2% in 2010 gegenüber 2009 Seite 13 * Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

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