Neuer Garantiezins bei Lebensversicherungen
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- Kathrin Schmitz
- vor 6 Jahren
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1 Die wichtigsten 2017 Änderungen Liebe Mandanten, Altersvorsorge, Krankenversicherung, Steuern 2017 stehen zahlreiche Neuregelungen und Änderungen an. Damit Sie im Bereich Finanzen und Versicherungen den maximalen Vorteil für sich nutzen können, haben wir hier die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt. Finanzen und Versicherungen Neuer Garantiezins bei Lebensversicherungen Wer ab 2017 eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, muss einen von 1,25 auf 0,9 Prozent gesunkenen Garantiezins in Kauf nehmen. Da zu den garantierten Leistungen die Überschüsse der Versicherer hinzukommen, sind die Ablaufleistungen der Policen aber nicht zwangsläufig schlechter.
2 Die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen stieg in den vergangenen Jahren sogar bis auf 90 Prozent. Bestehende Versicherungsverträge sind nicht von dem neuen Garantiezins betroffen. Steuern Höhere Freibeträge ab Januar 2017 Wer wenig Steuern zahlt, profitiert ab Januar 2017 von einer Steuersenkung: Der Grundfreibetrag soll um 168 Euro steigen und beläuft sich dann auf Euro. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls: um 108 Euro auf Euro. Wenig-Verdiener profitieren zudem vom Kinderzugschlag, welcher ab 2017 um 10 Euro pro Monat erhöht wird. Neue Steuererklärungsfristen Die Steuererklärung kann in Zukunft bis 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden, das heißt, die Steuererklärung für 2017 kann bis Juli 2018 beim Finanzamt abgegeben werden. Wird ein Steuerberater beauftragt, hat dieser bis zum Februar des übernächsten Jahres Zeit. Ist man zur Steuererklärung verpflichtet, muss diese bis 31. Mai 2017 beim Finanzamt sein. Kein Einreichen von Spendennachweisen mehr Für Spenden und Mitgliedsbeiträge müssen ab 2017 keine Nachweise mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann die Belege aber anfordern. Deshalb gilt eine Aufbewahrungspflicht bis zum Ende des Jahres, in dem man den Steuerbescheid erhalten hat. Umzugspauschale: absetzbare Beträge steigen Ab Februar 2017 können Paare und Singles höhere Kosten für
3 einen berufsbedingten Umzug steuerlich geltend machen. Auch für Familienmitglieder können größere Beträge in der Steuererklärung veranschlagt werden. Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigende Ab Januar 2017 gelten für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: in den alten Bundesländern anstatt Euro brutto im Monat und in den neuen Bundesländern anstatt Euro brutto im Monat. Besserverdienende, die die Grenze überschreiten zahlen 14 bzw. 28 Euro mehr Beitrag im Monat. Betriebliche Altersvorsorge: Höchstbetrag steigt förderfähiger Im Zusammenhang mit den steigenden Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen auch die förderfähigen Höchstgrenzen in der betrieblichen Altersvorsorge (bav). Ab 2017 können monatlich bis zu 254 Euro des Lohns ohne Abzug von Steuerund Sozialversicherungsbeiträgen in die Betriebsrente eingezahlt werden. Mehr Steuervorteile in der Rürup-Rente Ab 2017 gilt für Beitragszahlungen in die Rürup-Rente (BasisRente) ein höherer Maximalbetrag, der steuerlich anrechenbar ist: Für Ledige sind es dann Euro, und für Ehepaare mit zwei Verträgen ist der Maximalbetrag Euro. 84 % können davon steuerlich geltend gemacht werden. Das heißt für 2017, dass sich Einzahlungen bis zu bzw Euro steuermindernd auswirken.
4 Flexi-Rente ab 1. Januar 2017 Mit der Flexi-Rente haben Arbeitnehmer ab die Möglichkeit, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibel zu gestalten. Wer nicht bis zum 67. Lebensjahr voll arbeiten möchte, kann dann mehr dazuverdienen. Die Grenze für den Zuverdienst lag bisher bei Euro, genau wie bei der Flexi-Rente. Doch entsprechende Rentenkürzungen von bis zu 100 % wird es bei der Flexi-Rente nicht geben. Wer monatlich mehr als 450 Euro oder jährlich mehr als 6300 Euro verdient, bekommt dieses Einkommen nur zu 40 % auf die Rente angerechnet. Krankenversicherung Pflegeversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung: durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,1 % Auch wenn der durchschnittliche Krankenkassenzusatzbeitrag 2017 bei 1,1 Prozent bleibt, können die Krankenkassen dennoch mehr verlangen. Sie müssen sich nicht an die Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums halten. Im Moment beträgt der individuelle Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen zwischen 0 und 1,9 Prozent. Krankenund Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2017 von 4.237,50 auf Euro brutto im Monat ( Euro Jahreseinkommen). Besserverdienende, die über die Beitragsbemessungsgrenze kommen, zahlen 9,50 Euro mehr im Monat.
5 Wechsel in die private Verdienstgrenze steigt Krankenversicherung: Die Verdienstgrenze, ab der Arbeitnehmer entscheiden können, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten, steigt 2017 auf Euro im Monat. Wer diesen Betrag zwei Jahre lang überschreitet, hat Wahlfreiheit zwischen den beiden Versicherungssystemen. Höhere Beiträge für die Pflegeversicherung Ab 2017 werden Pflegeleistungen in Deutschland besser, aber dafür auch die Pflegeversicherung teurer. Der Beitrag wird um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent angehoben. Kinderlose zahlen dann 0,25 Prozent mehr Beitrag (2,8 Prozent). Pflegereform: verbesserte Pflegeleistungen Im Zuge der Pflegereform werden im Januar drei Pflegestufen anstelle der bisher fünf Pflegegrade eingeführt. Durch diese Änderung erhalten viele Pflegebedürftige monatlich mehr Geld, und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden denen mit körperlichen Einschränkungen gleichgestellt. Außerdem werden Pflegepersonen in der Rentenversicherung besser abgesichert. Familie Mehr Unterhalt für Trennungskinder Ab werden die Mindestbedarfssätze von unterhaltsberechtigten Kindern angehoben. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen bleibt gleich. Kinderbetreuungsgeldkonto ab Für Kinder, die ab dem geboren sind, steht Eltern ein
6 sogenanntes Kinderbetreuungsgeld-Konto zur Verfügung (anstatt der vier Varianten des Kinderbetreuungsgeldes). Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird es weiter geben. Wir hoffen, dass die ein oder andere Information Ihnen weiterhelfen wird! Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen & Ihrer Familie viel Gesundheit, Freude und alles was Sie sich wünschen! Herzliche Grüße Team ProFinanz
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