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1 Entgeltumwandlung Einfach mehr.

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3 3 Inhalt Einleitung...4 Die Vorteile der Freiwilligen Versicherung auf einem Blick...5 Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung...7 Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung...13 Die aktuellen Werte...14 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Produktinformationen...15 Impressum...16 Ihr Weg zu einer hohen Betriebsrente.

4 Einleitung Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen (ZVK). Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Einblick in diese Form der zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge geben. Sie lernen dabei die Funktionsweise, die Möglichkeiten und die Vorteile genauer kennen. Mit der ZVK können Sie dabei auf einen verlässlichen Partner zählen. Gemeinsam mit der Pflichtversicherung bieten wir Ihnen eine Versorgung aus einer Hand und stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Tun Sie jetzt noch mehr fürs Alter und profitieren Sie von unserem hohen Garantiezins, den niedrigen Verwaltungskosten und unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge. Mit Hilfe einer Entgeltumwandlung können Sie Einfach mehr für Ihren Lebensabend tun. Sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und nutzen Sie so die Möglichkeiten der staatlichen Förderung für Ihre persönliche Absicherung optimal aus. Einfach mehr soll verdeutlichen, wie eine solche Freiwillige Versicherung bei der ZVK funktioniert: Sie selbst bestimmen die Beitrags- und somit die zusätzliche Rentenhöhe. Sie selbst haben immer die Möglichkeit Ihren Ver trag fle xibel und kostenfrei den individuellen Lebensverhältnissen anzupassen. Sie selbst können jederzeit den Werdegang Ihrer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge nachvollziehen. Sie haben es in der Hand. Nutzen Sie die vielen Vorteile der Entgeltumwandlung bei uns, Ihrem Anbieter für die betriebliche Altersvorsorge. Die Zusatzversorgungskasse Thüringen

5 5 Die Vorteile der Freiwilligen Versicherung auf einem Blick Versorgung aus einer Hand. Die zusätzliche betriebliche Altersversorgung lassen Sie in einer Hand. Mit der Beantragung Ihrer Betr iebsrente erhalten Sie gleichzeitig die Leistungen aus der Pflichtversicherung und die der Freiwilligen Versicherung, völlig problemlos. Günstig und einfach. Unsere Kostenvorteile kommen Ihrer Betriebsrente zu Gute. Es entfallen die Kosten für Abschlussgebühren, Vermittlungsprovisionen und Dividendenzahlungen an Aktionäre. Ihre betriebliche Altersvorsorge wird über den Arbeitgeber abgewickelt. Sicher und flexibel. Betr iebsrenten- und Altersvermögensgesetz gewährleisten die rechtliche Sicherheit für Ihre betriebliche Altersversorgung. Die Weiterführung bei einem Arbeitgeberwechsel ist möglich. Sie können zudem während der gesamten Laufzeit der Versicherung Ihre Beitragsleistungen verändern. Wenn erforderlich können Sie Ihre Beitragszahlungen auch ruhen lassen. Hohe Versorgungsqualität Die Freiwillige Versicherung sieht eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenabsicherung vor. Sie können wählen, ob Sie diesen umfangreichen Versicherungsschutz möchten. Verzichten Sie auf die Absicherung des Erwerbsminderungs- und/oder Hinterbliebenenrisikos, erhöht sich bei gleichem Beitrag Ihre spätere Betriebsrente. Ab Zahlungsbeginn werden die Rentenleistungen durch die Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen weiter erhöht. Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Es gibt keine Wartezeit. Einen Anspruch auf Betriebsrente aus einer Freiwilligen Versicherung erwerben Sie ab dem ersten eingezahlten Euro. Sie erhalten jährlich eine Rentenauskunft. Sie zahlen keine Abschlussgebühren oder Provisionen.

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7 7 Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1. Was ist eine Entgeltumwandlung? 2. Welche Vorteile bietet die Entgeltumwandlung? Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber darüber, dass ein Teil Ihres Bruttoarbeitslohns in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird. Ihr Arbeitgeber zahlt also einen von Ihnen gewünschten Teil des Bruttolohns als Beitrag in eine Freiwillige Versicherung bei der ZVK ein. So können Sie auf einfache und kostengünstige Weise für Ihr Alter vorsorgen. Ihre spätere Betriebsrente wird dadurch zusätzlich erhöht. Beispiel: Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse IV) mit einem steuerpflichtigen Bruttolohn von pro Jahr wandelt monatlich 100 um. ohne Entgeltumwandlung Ihre Eigeninitiative belohnt der Staat mit einer Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben. Die umgewandelten Beiträge sind grundsätzlich - im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen - steuerfrei, sodass sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und dadurch Ihre Gesamtsteuerbelastung verringert. Darüber hinaus müssen Sie keine Sozialabgaben auf diese Beiträge zahlen. Der besondere Reiz einer Entgeltumwandlung liegt also im Aufbau einer attraktiven Altersvorsorge und der damit verbundenen Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben bereits im Erwerbsleben. mit Entgeltumwandlung Umwandlungsbetrag Brutto ,00 Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag Beitrag in die Sozialabgaben bav Gesamtabzüge Abgabenvorteil 563 Netto Eigener Aufwand 637 Sie sorgen einfach und kostengünstig für Ihr Alter vor.

8 Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Die aktuellen Werte finden Sie auf Seite Wer kann eine Entgeltumwandlung abschließen? Alle Arbeitnehmer/innen und Auszubildende im kommunalen öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung bei der ZVK. Auch geringfügig Beschäftigte und Arbeitnehmer, die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind (z.b. Ärzte, Architekten), können eine Entgeltumwandlung vereinbaren. 4. Was ist Entgelt? Entgelt ist alles, was eine Gegenleistung für erbrachte Arbeit darstellt, insbesondere die laufende monatliche Vergütung, die Jahressonderzahlung oder vermögenswirksame Leistungen. Eine Entgeltumwandlung ist nur für künftige Entgeltansprüche möglich. 5. Ist eine Entgeltumwandlung aus jedem Arbeitsverhältnis möglich? Laut Gesetz können nur Zuwendungen aus einem ersten Arbeitsverhältnis steuerlich gefördert werden. Als erstes Arbeitsverhältnis gilt die Beschäftigung, für welche die Lohnsteuer nicht nach der Steuerklasse VI erhoben wird. 6. Gibt es einen Mindestbetrag? Ja. Es gibt bei der Entgeltumwandlung einen jährlichen Mindestbeitrag in Höhe von 1/160 des jeweiligen Durchschnittsentgelts (West) der 1 gesetzlichen Rentenversicherung. 7. Bis zu welcher Höhe kann Entgelt steuerfrei umgewandelt werden? Die umgewandelten Beiträge sind nach 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, soweit sie im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht 1 übersteigen. Diese Beiträge sind zudem sozialversicherungsfrei. Dabei ist zu beachten, dass der von Ihrem Arbeitgeber in der Pflichtversicherung geleistete Beitrag, ebenfalls nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei ist. Der für die Entgeltumwandlung zur Verfügung stehende steuerfreie Betrag wird damit entsprechend gemindert. Sofern Sie sich bei der Behandlung Ihres Arbeitnehmeranteils für das Brutto-Modell entschieden haben (siehe Seite 13), wird auch dieser auf die 1 bestehende Freigrenze angerechnet.

9 9 Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein Bruttolohn in Höhe von Der Arbeitgeber führt davon 2,0 % Arbeitgeberanteil (= 600 ) an die ZVK ab. Da dies steuerfrei eingezahlt wird, verringert sich für den Arbeitnehmer der steuerfreie Gesamtbetrag, der zur Entgeltumwandlung 1 genutzt werden kann, um 600. Hat sich der Arbeitnehmer für das Brutto-Modell entschieden, ist sein Arbeitnehmeranteil (2,0 % seines Entgelts = 600 ) ebenfalls von der Obergrenze abzuziehen (siehe Seite 13). Genereller Grundsatz: Der Zusatzbeitrag des Arbeitgebers ist immer vorrangig steuerfrei. Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen kann darüber hinaus ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von genutzt werden. Diese Höchstgrenzen sind Jahresgrenzen. Die Steuerfreiheit kann in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres besteht oder nicht für das gesamte Jahr Beiträge gezahlt werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel während des Jahres können die Höchstbeträge erneut voll in Anspruch genommen werden, auch wenn der Arbeitnehmer sie im vorangegangenen Arbeitsverhältnis bereits ausgeschöpft hatte. 8. Hat die Entgeltumwandlung Auswirkungen auf meine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung? Nein. Grundlage Ihrer Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Durch eine Entgeltumwandlung erfolgt keine Verringerung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Ihre spätere Betriebsrentenhöhe aus der Pflichtversicherung wird also durch die Entgeltumwandlung nicht beeinflusst. 9. Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf die gesetzliche Rente aus? Durch die Entgeltumwandlung verringert sich Ihr sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Damit verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Auswirkungen auf Ihre gesetzliche Rente sind allerdings minimal. Derzeit vermindert sich die Monatsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um weniger als einen Euro pro umgewandelte Entgelt. Sie haben Anspruch auf eine Entgeltumwandlung.

10 Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 10. Was muss bei Altersteilzeit beachtet werden? Durch die Entgeltumwandlung vermindert sich grundsätzlich das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt und damit in aller Regel auch die Bemessungsgrundlage für die Aufstockungsleistungen. Ob aber tatsächlich Einbußen bei den Aufstockungsleistungen entstehen, kann nur anhand der persönlichen Umstände (z.b. Steuerklasse) beurteilt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Vereinbarung einer Entgeltumwandlung in der Altersteilzeit durch Ihre Personalabteilung beraten zu lassen. Wird schon vor Eintritt in die Altersteilzeit eine Entgeltumwandlung durchgeführt, bestehen keine Bedenken, diese fortzusetzen. 11. Was muss ich tun, um eine Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgungskasse durchzuführen? Sie lassen sich von uns eine unverbindliche Modellrechnung erstellen. Diese enthält auch die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen. Sie wenden sich mit diesen Unterlagen an Ihren Arbeitgeber. Mit ihm müssen Sie die Durchführung der Entgeltumwandlung vereinbaren. Ihr Arbeitgeber wird Sie dann bei der ZVK zur Entgeltumwandlung anmelden. Hinsichtlich der Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Sie sind die (allein) bezugsberechtigte, versicherte Person. Sie erhalten von der ZVK über den Arbeitgeber Ihren Versicherungsschein. 12. Was geschieht mit den bereits geleisteten Beiträgen, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Aus Ihren gezahlten Beiträgen haben Sie sofort eine unverfallbare Anwartschaft erworben. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel geht Ihnen nichts verloren. Wenn ein Rentenfall in der gesetzlichen Rentenversicherung eintritt, können Sie die Leistung aus der Freiwilligen Versicherung bei uns beantragen. 13. Welche Risiken sind abgesichert? Die Entgeltumwandlung sieht eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenabsicherung vor. Sie können wählen, ob Sie diesen umfassenden Versicherungsschutz wünschen. Verzichten Sie auf die Absicherung der Erwerbsmin-

11 11 Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung derung und/oder der Hinterbliebenenversorgung, erhöht sich bei gleichem Beitrag Ihre spätere Betriebsrente. Ab der Vollendung des 51. Lebensjahres kann die Erwerbsminderungsabsicherung in laufenden Verträgen nicht mehr ein- oder ausgeschlossen werden. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. 14. Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen (VWL) nutzen? Ja. Im Rahmen der Entgeltumwandlung können Sie Ihre VWL nutzen, sofern Sie diese nicht bereits anderweitig verwenden. Somit beteiligt sich auch der Arbeitgeber an Ihrer freiwilligen Altersvorsorge. In der Regel genügt ein formloser Antrag beim Arbeitgeber. 15. Kann ich bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die Versicherung fortführen? Natürlich. Sie können die Freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgungskasse auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis fortführen und die Beiträge selber überweisen, wenn Sie dies innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Zusatzversorgungskasse beantragen. Allerdings werden die Beiträge dann aus Ihrem versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Entgelt zu zahlen sein. Die Riester-Förderung wäre dann für diese Beiträge möglich. Wenn Sie zu einem Arbeitgeber wechseln, der Mitglied unserer Zusatzversorgungskasse ist, können Sie mit ihm die Fortführung der Entgeltumwandlung vereinbaren. Sie können Ihre vermögenswirksamen Leistungen fürs Alter nutzen.

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13 13 Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung Versorgung aus einer Hand Sie kennen die ZVK aus dem Bereich der Pflichtversicherung. Auch dort leisten Sie eigene Beiträge, Ihren Arbeitnehmeranteil. Sie haben die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob Sie Ihren Arbeitnehmeranteil in der Pflichtversicherung aus dem Brutto- oder aus dem Nettoentgelt zahlen möchten. Deshalb stellen wir Ihnen beide Varianten noch einmal kurz vor. Brutto-Modell. Sie zahlen Ihren Arbeitnehmeranteil direkt aus dem Brutto und verringern dadurch Ihre Lohnsteuer- und Sozialabgabenlast (im Bereich der Pflichtversicherung). Dadurch haben Sie einen höheren monatlichen Auszahlungsbetrag. Von der gesetzlich festgelegten Fördergrenze nach 3 Nr. 63 EStG für die Entgeltumwandlung müssen Sie nun den steuerfrei eingezahlten Arbeitgeberanteil und Ihren eigenen Arbeitnehmeranteil abziehen (siehe Grafik). Netto-Modell. Bei Nutzung des Netto-Modells zahlen Sie Ihren Arbeitnehmeranteil erst nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Deshalb ist der monatliche Auszahlungsbetrag geringer. Von der Fördergrenze ist hier lediglich der Arbeitgeberanteil zu Ihrer Pflichtversicherung abzuziehen (siehe Grafik). Machen Sie Einfach Mehr für Ihren Lebensabend. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem steuerpflichtigen Bruttolohn von pro Jahr und seine maximalen Möglichkeiten für eine Entgeltumwandlung im Jahr Netto-Modell Brutto-Modell Fördergrenze nach 3 Nr. 63 EStG Arbeitgeberanteil (2% v ) Arbeitnehmeranteil (2% v ) mögliche Entgeltumwandlung = = zus ätzlicher Steuerfreibetrag

14 Aktuelle Werte An dieser Stelle haben wir für Sie alle relevanten Mindest- und Grenzbeträge zur Entgeltumwandlung zusammen gefasst. Die aktuellen Werte finden Sie im Internet unter: avb.meine-zvk.de Diese ändern sich in der Regel jährlich, sodass die Übersicht in den Folgejahren lediglich zur Orientierung dienen kann. Grenzbeträge zur Entgeltumwandlung 2015 Steuer- und sozialabgabenfreie Obergrenze nach 3 Nr. 63 EStG zusätzlicher Steuerfreibetrag jährlicher Mindestbetrag

15 15 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Produktinformationen Unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Produktinformationen finden Sie auf dem beigefügten Datenträger. Sollten Sie die Dokumente in Schriftform benötigen, erreichen Sie uns schriftlich: Zusatzversorgungskasse Thüringen Steile Hohle Artern oder telefonisch: oder per / Keine CD vorhanden? Fordern Sie diese kostenfrei an: / zvk@kvt-zvk.de Auch online sind diese Informationen abrufbar. Scannen Sie einfach den QR-Code, oder besuchen Sie unsere Website unter: avb.meine-zvk.de

16 Steile Hohle Artern verantwortlicher Redakteur: Torsten Siefert Telefon: / Telefax: / zvk@kvt-zvk.de Internet: Stand: Copyright 2010 Zusatzversorgungskasse Thüringen Alle Rechte vorbehalten.

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