Sicherheit für Menschen. Anlage vermögenswirksamer Leistungen über. BAV statt VL

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1 Anlage vermögenswirksamer Leistungen über BAV statt VL

2 Altersversorgung durch BAV statt VL - keine Steuerabzüge auf VL-Leistung - keine Sozialabgaben auf VL-Leistung* (schon heute bis festgeschrieben) Lukrative Möglichkeit, um die Altersversorgung aufzubessern und gleichzeitig mehr Netto in der Tasche zu haben * Nähere Einzelheiten siehe Folie Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

3 Die Auswirkungen Steuerliche Auswirkungen beim Arbeitnehmer Die Versteuerung eines Teils der Bezüge wird von der Aktivenzeit in die Rentenphase verlagert. Steuerstundung und Steuerersparnis, da die Steuerbelastung im Rentenalter geringer ist als vorher.

4 Die gesetzliche Förderung Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen In der Ansparphase gilt: Die Sozialversicherungsfreiheit für Gehaltsumwandlungen ist bereits bis Ende 2008 in Höhe von 4 % der BBG gesetzlich festgeschrieben. Danach soll für Gehaltsumwandlungen Beitragspflicht gelten ( 115 SGB IV)*. Für arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgungen gilt hier nach wie vor Sozialversicherungsfreiheit. Bei Leistungsbezug gilt: Für gesetzlich oder freiwillig Versicherte fallen auf die Versorgungsleistung Krankenversicherungsbeiträge an. * Übergangsregelung bis 2008 in Verb. mit 14 SGB IV -> kein Arbeitsentgelt, d.h. keine Sozialversicherungspflicht, sofern der Umwandlungsbetrag 4 % der jährl. BBG nicht übersteigt.

5 Die Funktionsweise Vergütungsvereinbarung Arbeitgeber Arbeitnehmer Zuwendungen Versorgungszusage Versorgungsleistung Beiträge für RdV Versicherungsleistungen

6 Die Funktionsweise während der Aktivenzeit Vergütungsvereinbarung Arbeitgeber Arbeitnehmer Zuwendungen Versorgungszusage schließt eine Rückdeckungsversicherung ab, welche die dem Arbeitnehmer zugesagten Leistungen absichert

7 Beispiel Anlage von VL (I) Arbeitnehmer, 30 Jahre, verheiratet, Lohnsteuerklasse III, VL 40,- monatlich Lohn/Gehaltszahlung klassischer VL-Vertrag Lohn/Gehaltszahlung mit Umwandlung von VL in BAV Bruttogehalt 2.600, ,00 + VL 40,00 40,00 - VL-BAV 0,00 40,00 Steuerabzüge (LSt,KiSt, Soli) 190,32 178,28 Sozialvers. beiträge* 554,40 546,00 -VL-Sparvertrag 40,00 0,00 = Nettoauszahlung 1.855, ,72 Höheres Netto aufgrund von Umwandlung VL in BAV unverbindliche Leistung aus dem CVM-Entgeltumwandlungs-Plan mit 65 Jahren: (Tarif KG, Endalter 65 Jahre, garantierte Leistung ,- ) 20, ,00 * AN-Anteil GKV-Durchschnittssatz, GRV, ALV, PRV

8 Wie wirkt sich Umwandlung von VL in BAV aus? Auswirkungen beim Arbeitnehmer für Beispiel (I) Der VL-Vertrag in Höhe von 40,- wird vom Arbeitnehmer aus dem Nettolohn finanziert. Werden stattdessen die VL in Höhe von 40,- in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt, ist der VL-Anlagebetrag gleich aber die Nettoauszahlung um 20,44 höher. Das bedeutet für den Arbeitnehmer einen Vorteil von 245,28 p.a.

9 Beispiel Anlage von VL (II) Arbeitnehmer, 30 Jahre, ledig, Lohnsteuerklasse I, VL 40,- monatlich Lohn/Gehaltszahlung klassischer VL-Vertrag Lohn/Gehaltszahlung mit Umwandlung von VL in BAV Bruttogehalt 2.600, ,00 + VL 40,00 40,00 - VL-BAV 0,00 40,00 Steuerabzüge (LSt,KiSt, Soli) 528,50 513,62 Sozialvers. beiträge* 554,40 546,00 -VL-Sparvertrag 40,00 0,00 = Nettoauszahlung 1.517, ,38 Höheres Netto aufgrund von Umwandlung VL in BAV unverbindliche Leistung aus dem CVM-Entgeltumwandlungs-Plan mit 65 Jahren: (Tarif KG, Endalter 65 Jahre, garantierte Leistung ,- ) 23, ,00 * AN-Anteil GKV-Durchschnittssatz, GRV, ALV, PRV

10 Wie wirkt sich Umwandlung von VL in BAV aus? Auswirkungen beim Arbeitnehmer für Beispiel (II) Der VL-Vertrag in Höhe von 40,- wird vom Arbeitnehmer aus dem Nettolohn finanziert. Werden stattdessen die VL in Höhe von 40,- in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt, ist der VL-Anlagebetrag gleich aber die Nettoauszahlung um 23,28 höher. Das bedeutet für den Arbeitnehmer einen Vorteil von 279,36 p.a.

11 Beispiel Anlage von VL (III) Arbeitnehmer, 30 Jahre, ledig, Lohnsteuerklasse I, VL 40,- monatlich Lohn/Gehaltszahlung klassischer VL-Vertrag Lohn/Gehaltszahlung mit Umwandlung von VL in BAV Bruttogehalt 2.600, ,00 + VL 40,00 40,00 - VL-BAV 0,00 40,00 - Entgeltumwandlung 0,00 55,00 Steuerabzüge (LSt,KiSt, Soli) 528,50 493,39 Sozialvers. beiträge* 554,40 534,45 -VL-Sparvertrag 40,00 0,00 = Nettoauszahlung 1.517, ,16 Gleiches Netto mit besserer Versorgung durch Umwandlung VL in BAV unverbindliche Leistung aus dem CVM-Entgeltumwandlungs-Plan mit 65 Jahren: (Tarif KG, Endalter 65 Jahre, garantierte Leistung ,- ) ,00 * AN-Anteil GKV-Durchschnittssatz, GRV, ALV, PRV

12 Wie wirkt sich Umwandlung von VL in BAV aus? Auswirkungen beim Arbeitnehmer für Beispiel (III) Der VL-Vertrag in Höhe von 40,- wird vom Arbeitnehmer aus dem Nettolohn finanziert. Investiert der Arbeitnehmer seine VL nun in eine betriebliche Altersversorgung und möchte dieser die gleiche Nettoauszahlung wie bei der klassischen VL-Anlage haben, so können neben der VL in Höhe von 40,- noch zusätzlich 55,- aus dem Arbeitsentgelt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Für den Arbeitnehmer ergibt sich folgende Altersversorgung: unverbindliche Leistung aus dem CVM-Entgeltumwandlungs-Plan mit 65 Jahren: (Tarif KG, Endalter 65 Jahre, garantierte Leistung ,- ) ,00

13 Die Funktionsweise in der Leistungsphase Vergütungsvereinbarung Versorgungszusage Versorgungsleistung erhält aus der Rückdeckungsversicherung Leistungen, erfüllt das Versorgungsversprechen und übernimmt die komplette Verwaltung bezüglich der Auszahlung der Versorgungsleistungen.

14 Steuerliche Optimierung in der Leistungsphase Möglichkeit der Geltendmachung des Versorgungsfreibetrages gem. 19 (2) EStG (bis max ,- ) des Arbeitnehmer Pauschalbetrages in Höhe von 920,- der Vorsorgepauschale in Höhe von 1.134,-. Bei Kapitalauszahlung zusätzlich die günstige Fünftelungsregelung gem. 34 EStG.

15 Kapitalbesteuerung beim Versorgungsberechtigten Beispiel: Rentner, 65 Jahre, Steuerklasse III, verheiratet, (Grundfreibetrag ,- ) a) Rente aus GRV ,- Ertragsanteil (27%) 4.050,- Werbungskostenpauschale 102,- b) Kapital aus Unterstützungskasse ,- Versorgungsfreibetrag 19 (2) EStG 3.072,- Arbeitnehmer-Pauschalbetrag 920,- Sonderausgaben-Pauschbetrag Vorsorgepauschale ( ,- ) * 20 %, max ,- ) steuerpflichtige Einkünfte gem. 22 EStG 72, , ,- steuerpflichtige a.o. Einkünfte ,- c) zu versteuerndes Einkommen ,- hierauf entfallende ESt ,- d) Einkommen ohne a.o. Einkünfte 1.608,- (3.948,- - (72, ,- ) = 1.608,- ) keine ESt! e) Einkommen einschl. 1/5 der a.o. Einkünfte ,- ( ,- /5) ,- = rd ,- ) hierauf entfallende ESt 1.874,- Gesamtsteuer (5 * 1.874,- ) 9.370,- Steuerersparnis durch 34 EStG ,-

16 Krankenversicherungspflicht im Rentenalter Was bleibt Netto nach Abzug Krankenversicherung und Steuern? Beispiel: Rentner, gesetzlich krankenversichert, 65 Jahre, Steuerklasse III, verheiratet, Grundfreibetrag ,- ) a) Jahres-Rente aus GRV ,- KVdR-Beitrag + Beitrag zur Pflegevers. (1/2 x 16 %) 1.200,- verbleiben ,- b) Kapital aus Unterstützungskasse ,- davon monatlich beitragspflichtig gem. 1/120-Regelung: 1.000,- KVdR- und Pflegevers.-Beitrag: 1.920,- p.a. Aufwand für 120 Monate ,- c) Anfallende Steuern siehe Folie Kapitalbesteuerung beim Versorgungsberechtigten verbleiben , ,- Verbleibendes Netto Verbleibendes Netto, wenn privat krankenversichert , ,-

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