Berlin, 17. September Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)?
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- Eleonora Scholz
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1 Berlin, 17. September 2013 Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)?
2 Und sie lohnt sich doch. Betriebsrente im wirtschaftlichen Vergleich. Durch verschiedenen Veröffentlichungen und Fernsehbeiträge wurde in letzter Zeit der Eindruck erweckt, dass die betriebliche Entgeltumwandlung für Mitarbeiter bei gewissen Annahmen nachteilig sein könnte und eine private Absicherung vorzuziehen sei. Zu dieser Fragestellung wurde kürzlich in der Fachzeitschrift Der Betrieb eine ausführliche wirtschaftliche Untersuchung veröffentlicht.* Auf der Grundlage eines realitätsnahen Standardmodells** wurden in dieser Untersuchung für einen 35-jährigen verheirateten Mitarbeiter die beiden Vorsorgealternativen betriebliche Entgeltumwandlung ( Betriebsrente ) und private Rentenversicherung ( Privatrente ) verglichen. Im Anschluss daran wurden die Auswirkungen auf die Ergebnisse, die sich durch Änderungen der Annahmen ergeben, analysiert. Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung dargestellt. *) Der Beitrag erschien in zwei Teilen am (Heft 26/27, S ) und am (Heft 28, S ), Verfasser ist Dipl.-Kfm. Dr. Thomas Schanz. **) Die Übersicht über die verwendeten Annahmen findet sich am Ende dieser Unterlagen.
3 Vergleich der Alternativen (1) Finanzierungsaufwand in der Aktivenphase Jährlicher Prämienaufwand bis Alter 64 in Sozialabgaben 600 Steuern 400 Prämie BAV Priv. RV Einnahmen in der Rentenphase Jährliche Renteneinnahmen ab Alter 65 in } Vorteil BAV? Bruttorente BAV Priv. RV Verwendet der Mitarbeiter jährlich für die Entgeltumwandlung, so lässt sich damit eine jährliche Bruttorente in Höhe von finanzieren. Lässt er sich dagegen den Betrag ausbezahlen, so kann er nach Abzug der Steuer- und Sozialabgaben lediglich 657 zur Finanzierung einer privaten Rentenversicherung verwenden. Daraus resultiert eine jährliche Bruttorente von Allerdings berücksichtigt dieser Vergleich noch nicht die unterschiedlichen Belastungen in der Rentenphase!
4 Vergleich der Alternativen (2) Finanzierungsaufwand in der Aktivenphase Jährlicher Prämienaufwand bis Alter 64 in Einnahmen in der Rentenphase Jährliche Renteneinnahmen ab Alter 65 in BAV Priv. RV Sozialabgaben Steuern Prämie BAV } Vorteil BAV Priv. RV Steuern KV/PV-Beitrag Minderung gesar Nettorente Für die Privatrente liegt in der Rentenphase eine relativ geringe Steuerbelastung vor. (zu versteuern lediglich mit dem Ertragsanteil) Die Betriebsrente dagegen ist... voll steuerpflichtig, voll sozialversicherungsbeitragspflichtig (KV/PV-Beitrag) und mit einer geringen gesetzlichen Altersrente ( gesar ) verbunden.
5 Vergleich der Alternativen (3) Trotzdem führt die Betriebsrente zu einer um durchschnittlich 30% höheren Nettorente, da die Steuerbelastung in der Rentenphase deutlich niedriger ist als in der Aktivphase und die über den Arbeitgeber erzielbaren Gruppenkonditionen zu höheren Leistungen im Vergleich zu einem Privattarif führen. Der konkrete Vorteil des Mitarbeiters ist von seinen persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig, dies betrifft insbesondere die Höhe des Jahreseinkommens. Vorteil der Betriebsrente Mehrrente in % der Privatrente 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % 30% Gesamter Gehaltsbereich 34% Gehaltszone 1 (T 20 bis T 47) 20% Gehaltszone 2 (T 48 bis T 69) 30% Gehaltszone 3 (T 70 bis T 95) 34% Gehaltszone 4 (T 96 bis T 120) Minimum Durchschnitt Maximum
6 Unter welchen Voraussetzungen ändert sich der Vorteil der Betriebsrente? Der Vorteil der Betriebsrente nimmt ab, falls... ein verheirateter Einzelverdiener weniger als pro Jahr verdient oder der Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner deutlich ansteigen sollte oder kein Gruppentarif bei der Betriebsrente vorliegt oder dem Versicherungsvertrag dauerhaft keine Überschussanteile gutgeschrieben werden. Der Vorteil der Betriebsrente nimmt zu, falls... der Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligt (z. B. AVWL oder Zuschuss von X%) oder der Arbeitgeber seine Einsparung an Sozialversicherungsbeiträgen ganz oder teilweise an den Mitarbeiter weitergibt oder der Ehepartner des Mitarbeiters wesentlich mehr verdient.
7 Sind damit gegenteilige Aussagen, die die Vorteile der Betriebsrente in Frage stellen, widerlegt? Die gegenteiligen Aussagen in verschiedenen Veröffentlichungen und Fernsehbeiträgen sind hiermit widerlegt, denn: Auf der Grundlage von nur wenigen Berechnungen lassen sich keine generellen Aussagen treffen. (Berechnungen für nur drei Mustergehälter reichen nicht aus.) Steuerliche Gegebenheiten müssen korrekt berücksichtigt werden, insbesondere: Zur Ermittlung der Steuern ist immer eine individuelle Veranlagung vorzunehmen, insbesondere dürfen die Einkünfte des Ehepartners nicht nur pauschal berücksichtigt werden. (einkommens- statt lohnsteuerlicher Berechnung) Die Verwendung eines pauschalen Grenzsteuersatzes in der Rentenphase für unterschiedlich hohe Aktivgehälter ist unzulässig. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen ist zu berücksichtigen. Die entgangene gesetzliche Altersrente darf nicht durch inflatorische Effekte künstlich erhöht werden. Die Annahme, dass die Überschussbeteiligung in Zukunft vollständig entfällt, ist zu pessimistisch und darf nicht als maßgebliche Beurteilungsgrundlage dienen.
8 Und sie lohnt sich doch. Betriebsrente im wirtschaftlichen Vergleich.
9 Ausgangsdaten des Standardmodells Ausgangsdaten Geschlecht: Alter Mitarbeiter/Ehegatte: Familienstand: Steuerklasse: Kinder: 1 Kirchensteuerpflicht: Bundesland: Sozialversicherungspflicht: Männlich 35 Jahre Verheiratet III Ja Niedersachsen Jahresbruttogehalt: Zwischen und Umwandlungsbetrag p. a.: BBG-RV (2013): p. a. Kranken-/Pflegeversicherung (Aktivenphase): Kranken-/Pflegeversicherung (Rentenphase): Ja Gesetzlich/Freiwillig Gesetzlich BBG-KV (2013): p. a. Versicherungspflichtgrenze: Rentenwert: 28,35 Durchschnittsentgelt: Abschlag GRV: 10% Durchführungsweg für Entgeltumwandlung: Konditionsvorteile BAV: 5,23% Inflatorische Parameter: Direktversicherung ( 3 Nr. 63 EStG) Unberücksichtigt Rentenbeginn: Weitere Einkünfte (Aktivenphase): Weitere Einkünfte (Rentenphase): Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit des Ehepartners in Höhe von 50 % der Einkünfte des Mitarbeiters - Gesetzliche Altersrente des Mitarbeiters - Gesetzliche Altersrente des Ehepartners
10 Der Autor Dr. Thomas Schanz ist Mitglied der Geschäftsleitung bei der Kern Mauch und Kollegen GmbH in Stuttgart. Im Auftrag des Versorgungswerks MetallRente hat er im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme die wirtschaftlichen Auswirkungen einer betrieblichen Entgeltumwandlung mit denen einer privaten Rentenversicherung verglichen.
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