Besteuerung von Alterseinkünften 2015

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1 Für Ihre Unterlagen: Besteuerung von Alterseinkünften 2015 Zusammen veranlagte Eheleute machen zu Punkt 1-16 jeweils getrennte Angaben und ab Punkt 17 gemeinsame Angaben. Angaben des Steuerpflichtigen / Ehemannes 1. Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 1) Für Personen, die am bereits Rentner waren: Jahresrentenbetrag ) Persönlicher Rentenfreibetrag (für das Zweitjahr des Rentenbezugs ermittelt)..../.... Steuerpflichtiger =... Für Rentner, die im Jahre 2014 erstmals Rente bezogen haben: Jahresrentenbetrag )... + Besteuerungsanteil 2014: 68 %./.... Persönlicher Rentenfreibetrag zeitlebens =..../. Für Neurentner, die im Jahre 2015 erstmals Rente bezogen haben: für die Monate... bis Dezember 2) Besteuerungsanteil 2015: 70 % + 2. Rente aus privater Rentenversicherung Ertragsanteil:... % (Alter bei Rentenbeginn:... Jahre) + 3. Rente aus privater Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung Besonderer Ertragsanteil:... % (Laufzeit der Rente:... Jahre) + 4. Zusatzrente im öffentlichen Dienst (VBL, ZVK) Art der Rente:... Ertragsanteil:... % (Alter bei Rentenbeginn:... Jahre) + 5. Rente aus sonstigen Verpflichtungsgründen 4) Ertragsanteil:... % (Alter bei Rentenbeginn:... Jahre) + 6. Betriebsrente aus Pensionskasse oder Direktversicherung 5) Art der Rente:... Ertragsanteil:... % (Alter bei Rentenbeginn:... Jahre) + 7. Riester-Rente - davon auf geförderten Beiträgen: in voller Höhe steuerpflichtig + - davon auf nicht geförderten Beiträgen: mit Ertragsanteil steuerpflichtig + Übertrag: = - 1 -

2 Übertrag: 8. Betriebsrente aus Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung 6) Art der Betriebsrente:... Bezüge (= sonstige Einkünfte) + 9. Werbungskosten im Zusammenhang mit Renten Werbungskosten-Pauschbetrag für die Renten gemäß Nr. 1-8: insgesamt Oder tatsächliche Werbungskosten gegen Nachweis./. 10. Betriebsrente aus Pensionszusage oder Unterstützungskasse / Pension Art der Betriebsrente / Pension:... Bei Versorgungsbeginn vor 2015: Versorgungsbezüge im Jahre 2015 Versorgungsfreibetrag (maßgebend für das Jahr des Versorgungsbeginns) Zuschlag (maßgebend für das Jahr des Versorgungsbeginns) Werbungskosten, ggf. Pauschbetrag von./../../. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit = + Bei Versorgungsbeginn im Jahre 2015: Versorgungsbezüge im Jahre 2015 Versorgungsfreibetrag (24,0 %, max x./12) Zuschlag (540 x./12) Werbungskosten, ggf. Pauschbetrag von./../../. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit = Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Arbeitslohn Werbungskosten bzw. Werbungskosten-Pauschbetrag: /. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit = Einkünfte aus Kapitalvermögen a) Normalfall: Keine Erfassung, da Steuerschuld mit Abgeltungsteuer abgegolten ist. b) Falls zu versteuerndes Einkommen unter / : Kapitalerträge Sparerpauschbetrag (801 / )./. Einkünfte aus Kapitalvermögen = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen Werbungskosten./. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Einkünfte aus Gewerbebetrieb / Selbstständiger Arbeit / LuF Gewinn lt. Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung) Sonstige Einkünfte Unterhaltsleistungen vom Ex-Ehegatten Wiederkehrende Bezüge Werbungskosten-Pauschbetrag oder gegen Nachweis Einkünfte aus Leistungen (sofern mindestens 256 ) Private Veräußerungsgeschäfte (sofern mindestens 600 ) +./. + + Sonstige Einkünfte = + Übertrag: = - 2 -

3 Übertrag: 16. Altersentlastungsbetrag (falls am mindestens 64 Jahre alt) Arbeitslohn gemäß Punkt 11 Einkünfte gemäß Punkte 7, 8, 12, 13, 14, 15 (sofern positiv) Summe a) Bei Vollendung des 64. Lebensjahr vor 2014: + = Altersentlastungsbetrag (wie in den Vorjahren bereits ermittelt)./. b) Bei Vollendung des 64. Lebensjahr im Jahre 2014: Altersentlastungsbetrag ab 2015 (24,0 %, max )./. Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen / Ehemannes = - 3 -

4 Angaben der Ehefrau 1. Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 1) Für Personen, die am bereits Rentner waren: Jahresrentenbetrag ) Persönlicher Rentenfreibetrag (für das Zweitjahr des Rentenbezugs ermittelt)..../.... Steuerpflichtiger =... Für Rentner, die im Jahre 2014 erstmals Rente bezogen haben: Jahresrentenbetrag )... + Besteuerungsanteil 2014: 68 %./.... Persönlicher Rentenfreibetrag zeitlebens =..../. Für Neurentner, die im Jahre 2015 erstmals Rente bezogen haben: für die Monate... bis Dezember 2) Besteuerungsanteil 2015: 70 % + 2. Rente aus privater Rentenversicherung Ertragsanteil:... % (Alter bei Rentenbeginn:... Jahre) + 3. Rente aus privater Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung Besonderer Ertragsanteil:... % (Laufzeit der Rente:... Jahre) + 4. Zusatzrente im öffentlichen Dienst (VBL, ZVK) Art der Rente:... Ertragsanteil:... % (Alter bei Rentenbeginn:... Jahre) + 5. Rente aus sonstigen Verpflichtungsgründen 4) Ertragsanteil:... % (Alter bei Rentenbeginn:... Jahre) + 6. Betriebsrente aus Pensionskasse oder Direktversicherung 5) Art der Rente:... Ertragsanteil:... % (Alter bei Rentenbeginn:... Jahre) + 7. Riester-Rente - davon auf geförderten Beiträgen: in voller Höhe steuerpflichtig + - davon auf nicht geförderten Beiträgen: mit Ertragsanteil steuerpflichtig + 8. Betriebsrente aus Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung 6) Art der Betriebsrente:... Bezüge (= sonstige Einkünfte) + 9. Werbungskosten im Zusammenhang mit Renten Werbungskosten-Pauschbetrag für die Renten gemäß Nr. 1-8: insgesamt Oder tatsächliche Werbungskosten gegen Nachweis./. Übertrag: = - 4 -

5 Übertrag: 10. Betriebsrente aus Pensionszusage oder Unterstützungskasse / Pension Art der Betriebsrente / Pension:... Bei Versorgungsbeginn vor 2015: Versorgungsbezüge im Jahre 2015 Versorgungsfreibetrag (maßgebend für das Jahr des Versorgungsbeginns) Zuschlag (maßgebend für das Jahr des Versorgungsbeginns) Werbungskosten, ggf. Pauschbetrag von./../../. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit = + Bei Versorgungsbeginn im Jahre 2015: Versorgungsbezüge im Jahre 2015 Versorgungsfreibetrag (24,0 %, max x./12) Zuschlag (540 x./12) Werbungskosten, ggf. Pauschbetrag von./../../. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit = Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Arbeitslohn Werbungskosten bzw. Werbungskosten-Pauschbetrag /. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit = Einkünfte aus Kapitalvermögen a) Normalfall: Keine Erfassung, da Steuerschuld mit Abgeltungsteuer abgegolten ist. b) Falls zu versteuerndes Einkommen unter / : Kapitalerträge Sparerpauschbetrag (801 / )./. Einkünfte aus Kapitalvermögen = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen Werbungskosten./. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Einkünfte aus Gewerbebetrieb / Selbstständiger Arbeit / LuF Gewinn lt. Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung) Sonstige Einkünfte Unterhaltsleistungen vom Ex-Ehegatten Wiederkehrende Bezüge Werbungskosten-Pauschbetrag oder gegen Nachweis Einkünfte aus Leistungen (sofern mindestens 256 ) Private Veräußerungsgeschäfte (sofern mindestens 600 ) +./. + + Sonstige Einkünfte = + Übertrag: = - 5 -

6 Übertrag: 16. Altersentlastungsbetrag (falls am mindestens 64 Jahre alt) Arbeitslohn gemäß Punkt 11 Einkünfte gemäß Punkte 7, 8, 12, 13, 14, 15 (sofern positiv) Summe a) Bei Vollendung des 64. Lebensjahr vor 2014: + = Altersentlastungsbetrag (wie in den Vorjahren bereits ermittelt)./. b) Bei Vollendung des 64. Lebensjahr im Jahre 2014: Altersentlastungsbetrag ab 2015 (24,0 %, max )./. Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehefrau = Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehemannes (von Seite 3) + Gemeinsamer Gesamtbetrag der Einkünfte = Falls der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahre 2015 höher ist als bei Alleinstehenden und bei Verheirateten, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ( 56 EStDV)

7 Für beide Eheleute zusammen Gemeinsamer Gesamtbetrag der Einkünfte (von Seite 6) 17. Vorsorgeaufwendungen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen Beiträge zur Kfz-Haftpflicht-, Privathaftpflichtversicherung Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge zu Unfallversicherungen Beiträge zu. Beiträge zu folgenden Versicherungen, falls vor 2005 abgeschlossen: - Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht: zu 100 % - Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht: zu 88 % - Kapitallebensversicherungen: zu 88 % Versicherungsbeiträge insgesamt = Aufgrund Günstigerprüfung voll absetzbar bis / /../. zur Hälfte absetzbar bis zu / =./. 18. Sonderausgaben Unterhaltsleistungen an Ex-Ehegatten Kirchensteuer Spenden und Beiträge... Sonderausgaben insgesamt = Oder Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 / 72./. 19. Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art Behinderten-Pauschbetrag Unterstützung bedürftiger Personen (max ) Pflege-Pauschbetrag (924 ) + + Gesamt =./. 20. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art Krankheits- und Kurkosten Pflegebedingte Aufwendungen Fahrtkosten behinderter Menschen Behinderungsbedingte Aufwendungen (anstelle Beh.-Pauschbetrag)... Gesamt Gesamtbetrag der Einkünfte Alleinstehende und getrennt Veranlagte ohne Kinder Zusammenveranlagte Eheleute ohne Kinder Alleinstehende und Verheiratete mit 1 oder 2 Kindern Alleinstehende und Verheiratete mit 3 oder mehr Kindern bis % 4 % 2 % 1 % bis % 5 % 3 % 1 % über % 6 % 4 % 2 % = Zumutbare Belastung: GdE lt. Seite 4: x... %./. Steuerwirksame außergewöhnliche Belastungen =./. Zu versteuerndes Einkommen 2015 = Falls das zu versteuernde Einkommen im Jahre 2015 niedriger ist als bei Alleinstehenden und bei Verheirateten, fällt keine Einkommensteuer an (steuerlicher Grundfreibetrag). Copyright Steuerrat24.de - 7 -

8 Erläuterungen 1) Hierzu gehören Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und ggf. "Rürup"-Renten. 2) einschließlich einmaliger Leistungen, wie Sterbegeld oder Abfindung von Kleinstrenten. 3) Rentenversicherungen, die nach dem abgeschlossen wurden und die strengen "Rürup"-Bedingungen erfüllen. 4) Renten aufgrund einer Vermögensübertragung. 5) Renten, deren Beiträge während der Ansparphase gemäß 40b EStG pauschal versteuert wurden. 6) Renten, deren Beiträge während der Ansparphase gemäß 3 Nr. 63 EStG steuerfrei waren. 7) Alleinstehende / Verheiratete Renten lt. Punkt 1: So hoch ist der persönliche Rentenfreibetrag Rentenbeginn bis 2005 in 2006 in 2007 in 2008 in 2009 in 2010 in 2011 in 2012 in 2013 in 2014 in 2015 Besteuerungsanteil im Erstjahr 50 % 52 % 54 % 56 % 58 % 60 % 62 % 64 % 66 % 68 % 70 % Jahresrentenbetrag im Zweitjahr./. Besteuerungsanteil des Erstjahres./. 50 %./. 52 %./. 54 %./. 56 %./. 58 %./. 60 %./. 62 %./. 64 %./. 66 %./. 68 %./. 70 % = Rentenfreibetrag zeitlebens ab Zweitjahr =... ab 2006 =... ab 2007 =... ab 2008 =... ab 2009 =... ab 2010 =... ab 2011 =... ab 2012 =... ab 2013 =... ab 2014 =... ab 2015 =... ab 2016 Bezüge lt. Punkt 10: Versorgungsbeginn bis 2005 in 2006 in 2007 in 2008 in 2009 in 2010 in 2011 in 2012 in 2013 in 2014 in 2015 Bezüge lt. Punkt 16: So hoch ist der Versorgungsfreibetrag Versorgungsfreibetrag Zuschlag Werbungskostenin % der Bezüge Höchstbetrag Pauschbetrag 40,0 % ,4 % ,8 % ,2 % ,6 % ,0 % ,4 % ,8 % ,7 % ,6 % ,0 % So hoch ist der Altersentlastungsbetrag Maximaler Abzugsbetrag Vollendung des 64. Lebensjahres vor 2005 in 2005 in 2006 in 2007 in 2008 in 2009 in 2010 in 2011 in 2012 in 2013 in 2014 in 2015 Geburtsdatum Altersentlastungsbetrag zeitlebens in % der Einkünfte Höchstbetrag ab dem Folgejahr vor dem , ab , ab , ab , ab , ab , ab , ab , ab , ab , ab , ab , ab 2016 Renten lt. Punkt 2, 4, 5, 6, 7: So hoch sind die Ertragsanteile für lebenslängliche Renten Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil ab 2005 (in %)

9 Renten lt. Punkt 3: So hoch sind die besonderen Ertragsanteile für abgekürzte Leibrenten Dauer der Rentenzahlung Ertragsanteil ab 2005 (in %) Copyright Steuerrat24.de - 9 -

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