Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP"

Transkript

1 Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.b. Investmenterträge) Sonstige Einkünfte (z.b. Ertragsanteile von Renten) Der Steuersatz ist individuell abhängig von der Höhe der Gesamteinkünfte. Der Solidaritätszuschlag (SolZ) ist eine Zusatzabgabe in Höhe von 5,5% auf die Einkommensteuer Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Folgende Formulare (Anlagen zur Steuererklärung) sind für den Kapitalanleger wichtig: Anlage KAP für den steuerpflichtigen Teil der Ausschüttung des offenen Investmentvermögens für eventuelle vorhandene andere Einkünfte aus Kapitalvermögen seit für Veräußerungsgewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen Anlage AUS für ausländische offene Investmentvermögen für inländische offene Investmentvermögen, die ihre Erträge ganz oder teilweise aus ausländischen Quellen beziehen 1 von 6

2 Anlage N für die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage Anlage AV für die Beantragung der staatlichen Förderungen für einen Altersvorsorge-Sparvertrag ( Riester-Rente ) Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag (nach 20 Abs. 4 EStG)? Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 EUR bei Ledigen und EUR bei zusammenveranlagten Verheirateten. Seit dem Veranlagungsjahr 2009 können keine pauschalen oder tatsächlich entstandenen Werbungskosten mehr abgezogen werden. Die Abgeltungsteuer im Überblick Die Abgeltungsteuer wird von Kapitalerträgen (nach ) aus Wertpapiergeschäften abgezogen: Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinnen aus Direktanlagen Investmenterträgen* (Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen) In Höhe von 25% o o zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag ggf. zzgl. Kirchensteuer (sofern Kirchensteuerpflicht besteht und der Anleger keinen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt hat) Mit automatischem Einbehalt bzw. Abführung an das Finanzamt durch die depotführende Stelle Die Steuerpflicht ist damit abgegolten und es bedarf keiner weiteren Angabe in der Einkommensteuererklärung durch den Anleger. * So werden Erträge offener Investmentvermögen gemäß dem Investmentsteuergesetz 2018 bezeichnet. 2 von 6

3 Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet? Der Solidaritätszuschlag beträgt zurzeit 5,5% der angefallenen Abgeltungsteuer. Daraus ergibt sich eine tatsächliche Steuerbelastung von 26,375%. Hier ein Rechenbeispiel: Ein Rentenfonds schüttet 2,50 EUR pro Anteil aus. Ein Freistellungsauftrag wurde nicht erteilt. Ihr in Bayern steuerpflichtiger Anleger besitzt 100 Anteile des Rentenfonds. Daraus ergibt sich nachfolgender Steuerabzug: 100 Anteile X 2,50 EUR steuerpflichtige Ausschüttung = 250,00 EUR Davon 25% Abgeltungsteuer (250,00 EUR X 25%) = 62,50 EUR daraus wiederum 5,5% Solidaritätszuschlag (62,50 EUR X 5,5%) = 3,44 EUR Gutschrift an den Anleger (100 X 3,00 EUR -62,50 EUR -3,44 EUR) = 234,06 EUR Das Wichtigste zur Kirchensteuer Da die Abgeltungsteuer eine Definitivsteuer ist, fällt eine Kirchensteuerpflicht an (sofern der Anleger einer steuerpflichtigen Kirchengemeinschaft angehört). Sie wird (ähnlich des Solidaritätszuschlags) auf den Abgeltungsteuerbetrag erhoben. Seit dem wird die Kirchensteuer automatisch von der depotführenden Stelle im Inland einbehalten. Dazu erhält die depotführende Stelle vom Bundeszentralamt für Steuern entsprechende Informationen über die Kirchensteuerpflicht. Der Anleger kann dagegen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen so genannten "Sperrvermerk" beantragen. In diesem Fall muss der Anleger über seine Einkommensteuererklärung seiner Kirchensteuerpflicht nachkommen. Bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten die eine unterschiedliche Konfession haben rechnet die depotführende Stelle die Einkünfte den beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu. Die Ehegatten haben jedoch die Möglichkeit gegenüber der depotführenden Stelle eine Erklärung abzugeben, in welchem Verhältnis die Kapitalerträge den einzelnen Ehegatten tatsächlich zugerechnet werden sollen. 3 von 6

4 Die Höhe der Kirchensteuer wird von den Ländern festgesetzt und auch von diesen eingezogen. Bayern und Baden-Württemberg ziehen 8% Kirchensteuer ein, alle übrigen Bundesländer 9%. Ganz so einfach wie beim Solidaritätszuschlag ist die Berechnung allerdings nicht, denn die Kirchensteuer ist sonderabzugsfähig und senkt somit das zu versteuernde Einkommen. Das führt dazu, dass nachfolgende abweichende Prozentsätze (Grenzsteuersätze) für die Berechnung der Abgeltungsteuer angesetzt werden. Abgeltungsteuer: 24,45% (bei 9% Kirchensteuersatz) bzw. 24,51% (bei 8% Kirchensteuersatz) Diesen Pauschalsätzen liegt folgende Rechenformel zu Grunde: Abgeltungsteuer = {e - 4q} : {4 + k} Dabei ist: e = die nach den Vorschriften des 20 (EStG) ermittelten Einkünfte q = die nach Maßgabe des 32d Abs. 5 (EStG)anrechenbare ausländische Steuer k = der für die Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft geltende Kirchensteuersatz (8% bzw. 9%) Die Kirchensteuer wird genauso wie die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag erst fällig, wenn ein eventuell erteilter Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist. 4 von 6

5 Rechenbeispiel Kirchensteuer Ihr lediger Anleger ist in Hessen kirchen- und einkommensteuerpflichtig und hat im Jahr EUR steuerpflichtige Ausschüttungen aus offenen Investmentvermögen erzielt. Ein Freistellungsauftrag in maximaler Höhe liegt vor EUR EUR Sparerpauschbetrag = 1.699,00 EUR Darauf 24,45 % Abgeltungsteuer = 415,41 EUR Darauf 5,5% Solidaritätszuschlag = 22,85 EUR 9% Kirchensteuer auf 415,41 EUR = 37,39 EUR Gutschrift an den Anleger EUR - (415,41 EUR + 22,85 EUR + 37,39 EUR) = 2.024,35 EUR 5 von 6

6 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen: ein Beispiel (mit SolZ und KiSt) Annahmen: Kauf von Aktienfondsanteilen (am ) im Wert von EUR, EUR Kursgewinn beim Verkauf nach 5 Jahren Haltedauer, angenommener Kirchensteuersatz: 9%, Solidaritätszuschlag: 5,5%, gerundete Werte, nach Berücksichtigung von Teilfreistellung und Freistellungsauftrag. Beispiel ohne Kirchensteuer EUR Abgeltungsteuer EUR Veräußerungsgewinn (nach Steuern) Beispiel mit Kirchensteuer EUR Abgeltungsteuer EUR Veräußerungsgewinn (nach Steuern) EUR EUR EUR X 25% Abgeltungsteuer = EUR EUR X 24,45% Abgeltungsteuer = 6.112,50 EUR EUR X 5,5% SolZ = 343,75 EUR 6.112,50 EUR X 5,5% SolZ = 336,19 EUR = 6.112,50 EUR X 9% KiSt = 550,13 EUR EUR + 343,75 EUR = 6.593,75 EUR 6.112,50 EUR + 336,19 EUR + 550,13 EUR = 6.998,82 EUR 6 von 6

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

Abgeltungsteuer Ein Überblick

Abgeltungsteuer Ein Überblick Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer FAQ Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer FAQ 1. Handelt es sich bei der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer um eine neue Kirchensteuer? Nein, das automatische Verfahren zum Einbehalt

Mehr

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne

Mehr

Abgeltungsteuer und Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung Stand: Februar 2011

Abgeltungsteuer und Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung Stand: Februar 2011 Abgeltungsteuer und Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung Stand: Februar 2011 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne grundsätzlich durch den

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer Präsentiert von Sarah Lemke, Rechtsanwältin, NFS Netfonds Financial Service GmbH Die Abgeltungssteuer Wie gewonnen, so zerronnen!? Die Intention des Gesetzgebers Vereinfachtes Verfahren zur Vereinnahmung

Mehr

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz

Mehr

Kirchensteuerbeschluss vom 22. November Rechtsgrundlagen

Kirchensteuerbeschluss vom 22. November Rechtsgrundlagen Landessynode Ev. Landeskirche Anhalts 10. Tagung - 23. Legislaturperiode 18. bis 19. November 2016 in Dessau-Roßlau Die Landessynode hat beschlossen: Kirchensteuerbeschluss vom 22. November 2016 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte

Mehr

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage

Mehr

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in

Mehr

Herzlich willkommen zu

Herzlich willkommen zu Herzlich willkommen zu ERFOLG DURCH VORSPRUNG Nie mehr Mittelmaß! FACH-THEMENREIHE 2008 der Bezirksgruppe München-Südbayern Proaktives Vermögensmanagement Die wichtigsten Regelungen und Handlungsstrategien

Mehr

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung

Mehr

Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs

Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs 1. Wie ist die Abgeltungsteuer ausgestaltet? 2. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer? 3. Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie

Mehr

Steuertipps zur Abgeltungsteuer. Kapitalanlagen und Steuern. www.mdf.brandenburg.de

Steuertipps zur Abgeltungsteuer. Kapitalanlagen und Steuern. www.mdf.brandenburg.de Kapitalanlagen und Steuern www.mdf.brandenburg.de Kapitalanlagen und Steuern Inhalt 1. Was ist die Abgeltungsteuer?... 4 2. Ab wann gelten die Regelungen?... 5 3. Wann ist eine Erklärung der Kapitalerträge

Mehr

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots Der folgende Fragen-Antworten-Katalog * gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Inhalte der Abgeltungsteuer, speziell im Bereich der Investmentfonds. Hierbei werden insbesondere die allgemeinen

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009

Die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 1 Abgeltungsteuer für Anfänger (c) Tomasz Trojanowski - Fotolia.com Der Gesetzgeber wollte die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen und hat eine Reform

Mehr

Basiswissen ABGELTUNGSTEUER

Basiswissen ABGELTUNGSTEUER Basiswissen ABGELTUNGSTEUER Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie hiervon profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen darauf abstimmen.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer)

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) Handelt es sich bei der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer um eine neue Kirchensteuer? Nein, das automatische Verfahren

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

Jahressteuerbescheinigung

Jahressteuerbescheinigung 1 Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots 1 Steuerbescheinigung für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten je kapitalertragsteuerpflichtigen

Mehr

Itzehoer Aktien Club GbR

Itzehoer Aktien Club GbR Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999

Mehr

Jahressteuerbescheinigung

Jahressteuerbescheinigung Jahressteuerbescheinigung 1 2 Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots Verlustbescheinigung im Sinne des 43a Abs. 3 Satz 4 EStG für alle Privatkonten und / oder -depots Für Herrn und Frau

Mehr

Kinderleicht in Frage und Antwort

Kinderleicht in Frage und Antwort Die Abgeltungsteuer Kinderleicht in Frage und Antwort Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1.1.2009 in Kraft. Vorwort Ab 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Anleger und Sparer müssen ab

Mehr

Informationsbroschüre

Informationsbroschüre Oberfinanzdirektion Magdeburg Anmerkung zur Verwendung: Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist

Mehr

Dipl.-Bw. Andrea Grosse. Dipl.-Kfm. Martin Kasperzyk Steuerberater. Steuerberatung. vereidigte Buchprüferin

Dipl.-Bw. Andrea Grosse. Dipl.-Kfm. Martin Kasperzyk Steuerberater. Steuerberatung. vereidigte Buchprüferin Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Dipl.-Bw. Andrea Grosse Steuerberaterin vereidigte Buchprüferin bei PriceWaterhouseCoopers Rainerstrasse 2 5020 Salzburg Tel. 0172 8550045 Dipl.-Kfm. Martin Kasperzyk

Mehr

DIE ABGELTUNGSTEUER. Eine Information der privaten Banken. Informationen für Privatkunden. Berlin, Februar 2008

DIE ABGELTUNGSTEUER. Eine Information der privaten Banken. Informationen für Privatkunden. Berlin, Februar 2008 DIE ABGELTUNGSTEUER Informationen für Privatkunden Berlin, Februar 2008 fokus:verbraucher Eine Information der privaten Banken DIE ABGELTUNGSTEUER Berlin, Februar 2008 BANKENVERBAND Die Abgeltungsteuer

Mehr

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55 4. Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen der GmbH- 189 Gesellschafter ab 2009. a) Überblick. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie insb Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung

Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung Änderungen durch die Abgeltungsteuer für den Privatanleger ab 2009. Consulting GmbH Ulbig Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbh Anlagestrategien im Hinblick

Mehr

Die Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung Die Steuerbescheinigung Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber ein neues Format der Steuerbescheinigung definiert. Die wichtigsten Punkte der Bescheinigung möchten wir Ihnen

Mehr

Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer

Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer Die Abgeltungsteuer, die ab 2009 für alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten wird, bringt Vor- und Nachteile. Deshalb

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur

Mehr

Zusammenfassende Übungsklausur

Zusammenfassende Übungsklausur Zusammenfassende Übungsklausur 1. Nehmen Sie bei nachfolgendem Sachverhalt Stellung zur persönlichen Steuerpflicht, zu den altersmäßigen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen, der Kinderberücksichtigung,

Mehr

Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage

Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage Fonds Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage von Dr. Friedrich E. Harenberg, Barsinghausen, Vorsitzender Richter am Niedersächsischen FG und Lehrbeauftragter der Universität Hannover Die Besteuerung

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

D i e M a n d a n t e n -Information

D i e M a n d a n t e n -Information D i e M a n d a n t e n -Information Die neue Abgeltungssteuer Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 schafft schon jetzt Handlungsbedarf Editorial Die Abgeltungssteuer ist beschlossene

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen

Mehr

Muster I. Steuerbescheinigung

Muster I. Steuerbescheinigung Muster I...... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder depots Verlustbescheinigung im Sinne

Mehr

Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009

Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt,

Mehr

Abgeltungsteuer 2009. Patrik Nehrbass Steuerberater. Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer NEHRBASS & BÜCHNER. p a r t n e r s c h a f t

Abgeltungsteuer 2009. Patrik Nehrbass Steuerberater. Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer NEHRBASS & BÜCHNER. p a r t n e r s c h a f t Abgeltungsteuer 2009 Patrik Nehrbass Steuerberater Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Abgeltungsteuer 2009 - Überblick I. Aktuelle Rechtslage bis 2008 II. Neue Rechtslage ab 2009 III. Anwendungsbereich

Mehr

Abgeltungssteuer ab Kapitalertragsteuer

Abgeltungssteuer ab Kapitalertragsteuer Abgeltungssteuer ab. 01.01.2009 12. November 2007 Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wird ab 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und auch für Gewinne aus der Veräußerung von

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN 3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer

Mehr

Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug 2014

Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug 2014 Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug 2014 Nachstehend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug für Sie zusammengestellt. Sollten Sie eine Frage haben, die Sie hier nicht

Mehr

Die bisher gültige Freigrenze von 512 Euro pro Jahr, bei der innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne steuerfrei bleiben, entfällt.

Die bisher gültige Freigrenze von 512 Euro pro Jahr, bei der innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne steuerfrei bleiben, entfällt. Allgemeines 1. Wann beginnt die Abgeltungsteuer und wer ist davon betroffen? beginnt am 01.01.2009. Relevant ist sie nur für Privatpersonen. Das Konzept der Abgeltungsteuer beruht auf einem Steuerabzug

Mehr

Die Steuerbescheinigung

Die Steuerbescheinigung Die Steuerbescheinigung Die Steuerbescheinigung dient als Nachweis Ihrer abgeführten Steuern im Zuge Ihrer Einkommensteuererklärung und ist dieser gegebenenfalls beizufügen. Anfallende Steuern werden,

Mehr

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten

Mehr

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer

Mehr

Art.-Nr. 24.138-0800. Musterexemplar. Die Abgeltungsteuer. Information für Bankkunden

Art.-Nr. 24.138-0800. Musterexemplar. Die Abgeltungsteuer. Information für Bankkunden Art.-Nr. 24.138-0800 Die Abgeltungsteuer Information für Bankkunden Art.-Nr. 24.138-0800 Inhalt Von Joachim Dahm, Rolfjosef Hamacher und Andrea Haustein Copyright 2008 by Bank-Verlag Medien GmbH Postfach

Mehr

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:

Mehr

Wer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung

Wer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung 1 Im Hinblick auf die Frage, wer eine Steuererklärung einreichen muss bzw. darf, unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung. Während im Rahmen der

Mehr

Abgeltungssteuer Gesetzentwurf Zeile für Zeile erläutert

Abgeltungssteuer Gesetzentwurf Zeile für Zeile erläutert Claus Isert Sommerweg 6 27474 Cuxhaven www.boersenseminar.info Tel.: 04721-22131 Fax: 04721-201708 Mobil: 0170-93 53 128 email: PNWorld@t-online.de 25. März 2007 Abgeltungssteuer Gesetzentwurf Zeile für

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008 - die Abgeltungssteuer

Unternehmenssteuerreform 2008 - die Abgeltungssteuer Unternehmenssteuerreform 2008 - die Abgeltungssteuer Eine von Steinbrück und Koch geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe legte am 03.11.2006 ein Eckpunktepapier vor, welches als Basis für die weitere Gesetzgebung

Mehr

www.sachsen-anhalt.de

www.sachsen-anhalt.de Oberfinanzdirektion Magdeburg Anmerkung zur Verwendung: Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist

Mehr

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters. Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf

Mehr

Stuttgarter Lebensversicherung a.g.

Stuttgarter Lebensversicherung a.g. Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,

Mehr

2 Abgeltungsteuer (2) Wie ermittelt sich die Bemessungsgrundlage für 25 Prozent Pauschalsteuer? 35

2 Abgeltungsteuer (2) Wie ermittelt sich die Bemessungsgrundlage für 25 Prozent Pauschalsteuer? 35 Inhalt Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 Teil 1: Einführung in die Regeln der Einkommensteuer Die Grundzüge der Einkommensteuer 19 Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 21 Die Steuerberechnung

Mehr

In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht.

In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht. Das Beste geben die Götter uns umsonst. (Ernst Jünger) 1 Überblick In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht. 4 1.1

Mehr

Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise

Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise 1 Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise 1. Grundlagen der Abgeltungssteuer und Ziel dieses Schreibens Zum 1. Januar 2009 wurde

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug Bitte dem mit zwei Durchschriften einreichen Weiße Felder bitte ausfüllen.

Mehr

Personalaufwand. Angestellte (und Beamte)

Personalaufwand. Angestellte (und Beamte) Allgemeines Personalkosten sind in vielen Unternehmensarten die wichtigste Kostenart. Sie wird ausgelöst durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit. Jeder Mitarbeiter der Möbio-Möbel erhält als Gegenleistung

Mehr

Skriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner

Skriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner Skriptum Einkommensteuer Stand 09/2013 I INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. STEUERPFLICHT... 1 3. EINKÜNFTEERMITTLUNG... 1 3.1. Betriebsvermögensvergleich... 2 3.2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (

Mehr

Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) im Steuerabzugsverfahren

Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) im Steuerabzugsverfahren Bitte zurück an: IDEAL Versicherungen Service- und Kompetenzcenter Kochstr. 26 10969 Berlin IDEAL Lebensversicherung a.g. Kochstraße 26 D-10969 Berlin Telefon 030/ 25 87-0 Telefax 030/ 25 87-80 info@ideal-versicherung.de

Mehr

1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz

1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz A Überblick 11 1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz 2008 11 2 Wer ist von der Neuregelung betroffen? 11 3 Ab wann gelten die Neuregelungen?

Mehr

Abgeltungssteuer 2009

Abgeltungssteuer 2009 Abgeltungssteuer 2009 Referent Heiko Geiger Dipl.-Bw. (BA) Steuerberater 1 Es bliebe auch im Rahmen des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums, wenn der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der Quelle

Mehr

Deutscher Fondsverband INVESTMENTFONDS UND ABGELTUNGSTEUER PRAKTISCHE HINWEISE 2014 FÜR PRIVATANLEGER

Deutscher Fondsverband INVESTMENTFONDS UND ABGELTUNGSTEUER PRAKTISCHE HINWEISE 2014 FÜR PRIVATANLEGER Deutscher Fondsverband INVESTMENTFONDS UND ABGELTUNGSTEUER PRAKTISCHE HINWEISE 2014 FÜR PRIVATANLEGER DIE ABGELTUNGSTEUER EINHEITLICHER STEUERSATZ FÜR KAPITALERTRÄGE Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland

Mehr

Steuerbescheinigungen

Steuerbescheinigungen BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR Heussallee 5 53113 Bonn Postfach 12 04 40 53046 Bonn Telefon (02 28) 50 9-0 Durchwahl: 50 9 - Telefax (02 28) 50 9 - Kundeninformation

Mehr

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 16. September 2008

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 16. September 2008 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 16. September 2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001

Mehr

Volker Kraft & Kollegen Steuerberater

Volker Kraft & Kollegen Steuerberater Volker Kraft & Kollegen Volker Kraft & Kollegen - Möhnestr. 2 59929 Brilon Unser Zeichen Volker Kraft * Meinolf Gerling * Angestellter gem. 58 StbG Dipl.-Finanzwirt Roland Herrmann * * Brilon: Möhnestr.

Mehr

GdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften

GdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften GdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften Hinweise zum Besteuerungsverfahren Neues Verfahren für den Kirchensteuerabzug ab 2015 August 2014 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher

Mehr

Die Abgeltungsteuer. Alles Wissenswerte im Überblick.

Die Abgeltungsteuer. Alles Wissenswerte im Überblick. Die Abgeltungsteuer. Alles Wissenswerte im Überblick. DekaBank Deutsche Girozentrale Inhalt. Seite 1. Die wichtigsten Eckpunkte der Abgeltungsteuer auf einen Blick 2. Allgemeine Grundlagen zur Abgeltungsteuer

Mehr

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)

Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) Seite 1 von 6 Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) 1. Wieso zahlt eine Personengesellschaft auf ihren Gewinn weder KSt noch ESt?

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/2967-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004

Mehr

Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug 2015

Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug 2015 Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug 2015 Nachstehend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug für Sie zusammengestellt. Sollten Sie eine Frage haben, die Sie hier nicht

Mehr

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Nur für den internen Gebrauch! Stand: August 2008 1. Warum wird die Abgeltungsteuer eingeführt? Mit der Abgeltungsteuer soll die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen

Mehr

IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt. Einkommenssteuer

IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt. Einkommenssteuer IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt Einkommenssteuer IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 2 Inhalt Begriff: beschränkte, unbeschränkte Steuerpflicht...

Mehr

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen - 1 Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Kurzlösungen - 1) - Opfertheorie - Äquivalenztheorie 3) Versicherungsteuer indirekt Verkehrsteuer Erbschaftssteuer direkt Personensteuer

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 4: Ermittlung der

Mehr

Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen

Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen Da erstmals ab dem 01.10.2009 die Rententräger über die ausgezahlten Renten Mitteilungen an die Finanzbehörden machen müssen (sog. Rentenbezugsmitteilungen),

Mehr

Investmentfonds und Abgeltungsteuer

Investmentfonds und Abgeltungsteuer Investmentfonds und Abgeltungsteuer Grundlagen, Besonderheiten und praktische Hinweise Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Die Abgeltungsteuer: Einheitlicher Steuersatz für Kapitalerträge

Mehr

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1 Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.

Mehr

STEUERTIPP FREISTELLUNG VON DER ABGELTUNGSTEUER. bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen

STEUERTIPP FREISTELLUNG VON DER ABGELTUNGSTEUER. bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen STEUERTIPP FREISTELLUNG VON DER ABGELTUNGSTEUER bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen 1. ALLGEMEinES Zinserträge, d. h. Erträge aus Kapitalforderungen (z. B. Sparguthaben oder festverzinsliche

Mehr

Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer Stand Februar 2010

Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer Stand Februar 2010 Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer Stand Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Kapitalertragsteuer 1 2 Steuerpflichtige 2 2.1 Privatpersonen 2 2.2 Betriebe / Firmen 2 2.3 Trennung Betriebs- und Privatvermögen

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG für das am 23. April 2015 endende Geschäftsjahr (Verschmelzungsstichtag) Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Nachtrag nach 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main vom 5.

Nachtrag nach 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main vom 5. Nachtrag nach 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh, Frankfurt am Main vom 5. Januar 2009 zu dem bereits veröffentlichten Basisprospekt für: [Basis Garantie

Mehr

Kundeninformation Steuerbescheinigungen. Inhalt. Steuerbescheinigungen für den privaten Anleger

Kundeninformation Steuerbescheinigungen. Inhalt. Steuerbescheinigungen für den privaten Anleger Kundeninformation Steuerbescheinigungen Inhalt Seite Steuerbescheinigungen für den privaten Anleger Steuerbescheinigung für den privaten Anleger 1 1. Zweck und Inhalt der Steuerbescheinigung hat sich geändert

Mehr

[Die Abgeltungsteuer - Handlungsbedarf!?]

[Die Abgeltungsteuer - Handlungsbedarf!?] Newsletter Sonderthema: Die Abgeltungsteuer [Die Abgeltungsteuer - Handlungsbedarf!?] 1. Überblick Die Besteuerung von privaten Kapitaleinkünften ändert sich zum 01.01.2009 grundlegend. Der Umfang der

Mehr

Abgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel

Abgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel Abgeltungsteuer: Strategien zur Hamburg, 12. November 2012 Dr. Christopher Riedel Agenda 1. Überblick Abgeltungsteuer 2. Berücksichtigung von Verlusten 3. Strategien zur gezielten 4. Bull-Bear-Zertifikate

Mehr

- häufige Fragen zur Abgeltungssteuer

- häufige Fragen zur Abgeltungssteuer MERKBLATT Abgeltungssteuer - häufige Fragen zur Abgeltungssteuer (Stand 2 2010) Sehr geehrter Leser, die Beantwortung der nachfolgenden Fragen im Teil 1 unseres Merkblattes soll Sie in aller Kürze durch

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008: Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr