Abgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel

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1 Abgeltungsteuer: Strategien zur Hamburg, 12. November 2012 Dr. Christopher Riedel

2 Agenda 1. Überblick Abgeltungsteuer 2. Berücksichtigung von Verlusten 3. Strategien zur gezielten 4. Bull-Bear-Zertifikate 5. Stückzinsgestaltung 6. Verlustverrechnung mit Einkünften nach 23 EStG

3 Überblick Abgeltungssteuer Einführung der Abgeltungssteuer zum Ziel: Vereinfachung des Steuersystem durch Verzicht auf differenzierte Besteuerung von Kapitalvermögen Mittel: Pauschaler Steuersatz von 25% (zzgl. SolZ und evtl. KirchSt); Abschaffung der Spekulationsfrist von einem Jahr Besteuert werden jegliche Wertveränderungen des Kapitalstamms (Kapital- /Veräußerungserträge) ohne Berücksichtigung von Haltefristen Verluste aus Kapitalvermögen können nur noch mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (Schedulenbesteuerung)

4 Berücksichtigung von Verlusten Verluste aus der Veräußerung von nach dem angeschafften Aktien sind nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechenbar Separater Verlusttopf bei jeder Depot-führenden Bank Vorrangige Verrechnung von Gewinnen und Verlusten auf Bank-Ebene Nur verbleibende Spitzenbeträge können mit bei anderen Banken erzielten Gewinnen verrechnet werden Sonstige Verluste aus Kapitalvermögen sowie gezahlte Stückzinsen können mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, nicht aber mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten Vorrangige Verrechnung von Gewinnen und Verlusten auf Bank-Ebene Nur verbleibende Spitzenbeträge können mit bei anderen Banken erzielten Gewinnen verrechnet werden Nicht verbrauchte Verluste können ins Folgejahr vorgetragen werden

5 Definition und Problemstellung der Altverluste Definition der Altverluste: Verluste aus Veräußerung von Aktien/Wertpapieren, die bis zum angeschafft wurden und innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurden Verluste aus dem Verkauf privater Immobilien, die bis zum innerhalb der 10-jährigen Haltefrist veräußert wurden Feststellung der Altverluste: Gesonderte Feststellung der nicht ausgeglichenen Verluste durch Bescheid des Finanzamtes Verrechenbarkeit: Früher (vor Einführung der Abgeltungssteuer) nur mit Spekulationsgewinnen ( 23 EStG) Zwischen und mit Spekulationsgewinnen und mit allen Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und sonstigen Wertpapieren Nach dem nur mit Spekulationsgewinnen ( 23 EStG) 5

6 Verrechnung von Altverlusten aus dem Zeitraum vor dem Bis zum : Nach dem : Verrechnung mit Veräußerungsgewinnen gemäß 20 Abs. 2 EStG (zumeist Gewinne aus Wertpapierveräußerungen) Verrechnung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß 23 EStG (z.b. aus Immobilien, physisch gehaltenen Edelmetallen etc.) 6

7 Strategien zur gezielten Altverlusten Nutzung von Gezielte Realisierung von Gewinnenn aus Veräußerungen von Aktien, Anteilen, Zertifikaten, Finanzinvestitionen Verkauf/Neu-Kauf nach BFH kein Gestaltungsmissbrauch, wenn ein Kursrisiko besteht Timing Strategie Realisierung von Gewinnen im laufenden Jahr Realisierung von Verlusten erst im Folgejahr 7

8 Bull/Bear-Zertifikate Erwerb von Bull- und Bear-Zertifikaten zu einer bestimmten Aktie Es wird sowohl auf das Steigen als auch auf das Fallen des Kurses gesetzt, sodass sich ein Gewinnn und ein Verlust aus Kapitalvermögen realisiert Gewinne werden bevorzugt mit Altverlusten verrechnet Neu-Verluste werden erst verrechnet, sobald es keine Altverluste mehr gibt und werden insoweit ins Folgejahr vorgetragen 8

9 nach 23 EStG über Bull/Bear-Zertifikate Kurs Zertifikat Bull Gewinn verrechenbar mit Altverlusten 60 Bear (Neu-) Verlust verrechenbar und vortragsfähig Zeit Beispiel: Verzinsung ändert sich 3 Monate nach Emission, z.b. in Abhängigkeit vom Leitzins Bull-Zertifikat: Zins steigt von z.b. 5% auf 9%, dadurch steigt der Wert von 100 auf 140 Bear-Zertifikat: Zins sinkt von z.b. 5% auf 1%, dadurch sinkt der Wert von 100 auf 60 9

10 nach 23 EStG über Bull/Bear-Zertifikate Vorsicht: vorrangige Verrechnung von Gewinnen und Verlusten auf Bank-Ebene (innerhalb desselben Depots) Lösung A Lösung B Bull-Zertifikat und Bear-Zertifikat werden im gleichen Depot bei einer Bank gehalten Verkauf Bull-Zertifikat in 2010 und Verkauf Bear-Zertifikat in 2011 Bull-Zertifikat und Bear-Zertifikat werden in verschiedenen Depots bei verschiedenen Banken gehalten Verkauf Bull-Zertifikat und Bear-Zertifikat in

11 Stückzinsgestaltung gezahlte Stückzinsen stellen gemäß 43a Abs. 3 Satz 2 EStG negative Einnahmen dar erhaltene Stückzinsen werden als Veräußerungsgewinn gemäß 20 Abs. 4 Satz 1 EStG gewertet Bevorzugte Verrechnung der Altverluste mit Veräußerungsgewinnen aus Stückzinsen 11

12 Stückzinsgestaltung Beispiel: Kauf eines Wertpapiers Kaufpreis eines Wertpapiers 110 davon Kurs des Wertpapiers 100 Stückzins 10 Verkauf des Wertpapiers Verkaufspreis: 110 Anschaffungskosten 100 Veräußerungsgewinn 10 negative Einnahmen = Verlust Dieser Verlust ist ein Neu-Verlust und somit problemlos vortrag- und verrechenbar mit Altverlusten verrechenbarer Gewinn wichtig: Verrechnung auf Bank-Ebene vermeiden Timing Übertrag in zweites Depot 12

13 Verlustverrechnung mit 23 EStG Einkünften nach Verrechnung von Altverlusten mit Spekulationsgewinnen aus Immobilienveräußerungen Veräußerung sonstiger Wirtschaftsgüter (Edelmetalle, Kunstgegenstände etc.) Vorteil: größerer steuerlicher Entlastungseffekt Spekulationsgeschäfte unterliegen dem individuellen ESt-Satz Gewinne nach 20 EStG unterliegen der Abgeltungssteuer Risiko: ggf. vorrangige Verrechnung von Altverlusten mit Spekulationsgewinnen (bis Ende 2013) 13

14 Gezielte für Spekulationsgewinne aus Immobilienveräußerungen Verrechnung von Altverlusten mit Spekulationsgewinnen aus Immobilien wirken sich zum individuellen Steuersatz aus Verlustverrechnung grds. zeitlich unbegrenzt möglich somit Immobilienveräußerung (im Anwendungsbereich von 23 EStG) konkret absehbar, keine Verschwendung von Altverlusten für abgeltungssteuerpflichtige Veräußerungen 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Christopher Riedel, LL.M. Rechtsanwalt, Steuerberater Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wittekindstrasse 1A D Essen Deutschland Tel

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