Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer
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- Artur Schneider
- vor 7 Jahren
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1 Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n
2 Wesen Alle privaten Kapitalerträge werden mit einem einheitlichen Steuersatz i.h.v. 25 % besteuert. (Beachte: zzgl. SolZ und KiSt)
3 Zeitliche Anwendung Kapitalerträge, die ab dem zufließen Bestandsschutz für vor dem angeschaffte Wertpapiere (Veräußerungsgewinne außerhalb der 1- Jahresfrist und aus Investmentfondsanteilen bleiben weiterhin steuerfrei)
4 Gründe Einführung eines niedrigeren abgeltenden Einheitssteuersatzes Erhöhung der Attraktivität der deutschen Finanzplätze Vermeidung der Verlagerung von privatem Kapital ins Ausland Anonymität der Anleger Steuerabzug an der Quelle soll Steuerhinterziehung verhindern
5 Wer ist betroffen? Auszahlende Stellen (i.d.r. Kreditinstitute) - Vornahme Steuerabzug Steuerpflichtige - keine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP Finanzverwaltung - Vornahme der Günstigerprüfung
6 Vereinfachungen einheitliche Behandlung unterschiedlicher Kapitalanlageformen Stpfl. ohne Veranlagungsoption müssen Kapitaleinkünfte nicht mehr erklären Stpfl. mit Veranlagungsoption Vereinfachung der Erklärungsvordrucke
7 Quellensteuer Bank führt Steuer direkt an das FA ab Abgeltung der Einkommensteuerschuld ( 43 (5) EStG) Keine Angabe mehr in der Einkommensteuererklärung
8 Günstigerprüfung 32d (6) Stpfl. mit niedrigerem individuellen Grenzsteuersatz können Kapitaleinkünfte im Rahmen der ESt-Erklärung veranlagen lassen Günstigerprüfung auf Antrag, ob bei Einbeziehung sämtlicher Einkünfte sich bei der Besteuerung mit der tariflichen ESt eine niedrige Steuer ergibt Verrechnung des Zinsabschlages mit persönlichem Steuersatz
9 Steuerliche Berücksichtigung Einkünfte aus Kapitalvermögen werden bei der Veranlagung (nur) noch berücksichtigt bei: Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung für außergewöhnliche Belastungen nach 33 EStG bei Antrag nach 32d (6) Antrag auf Veranlagung, wenn Freistellungsauftrag vergessen oder nicht voll ausgeschöpft wurde
10 Einkünfte Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinserträge, Kapitalerträge, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Zertifikatserträge, ) Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Wertpapiere)
11 Struktur des 20 EStG Absatz 1: laufende Einnahmen Absatz 2: Veräußerung / Einlösung Absatz 3: besondere Entgelte / Vorteile Absatz 4: Gewinnermittlung Absatz 5: Anteilseigner Absatz 6: Verlustberechnung Absatz 7: Anwendung 15b EStG Absatz 8: Subsidiarität Absatz 9: Sparer-Pauschbetrag
12 Wertpapiere im Betriebsvermögen Betriebliche Kapitalerträge unterliegen weiter der tariflichen ESt. Die Steuerbefreiung beträgt 40%. Damit sind 60 % steuerpflichtig innerhalb der jeweiligen Gewinneinkunftsart. (Betriebsausgabenabzug ebenfalls 60 %)
13 Private Veräußerungsgeschäfte Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen -unabhängig von der Haltedauer- ebenfalls der Abgeltungsteuer Veräußerungsgewinne werden zu Einkünften aus Kapitalvermögen
14 Private Veräußerungsgeschäfte Sonstige Einkünfte 22 EStG Besteuerung der Veräußerungsgewinns Nr.1 Grundstücke Haltefrist < 10 Jahre Nr.2 sonstige WG Haltefrist < 1 Jahr Freigrenze 600,00
15 Verlustverrechnung durch Kreditinstitute 20 (6) Bildung von zwei Verlustverrechnungstöpfen pro Steuerpflichtigen: für Aktienveräußerungsverluste (nach Verrechnung mit Kursgewinnen) für sämtliche anderen Verluste (Verrechnung von Kursgewinnen und -verlusten aus Fonds, Anleihen, Zertifikaten, Zinsen und Dividenden) Freistellungsauftrag lebt ggf. wieder auf
16 Verlustverrechnung durch das Finanzamt Gewinne/Verluste bei verschiedenen Kreditinstituten Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Aktienverkäufen Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Kapitaleinkünften (auch mit Aktienveräußerungsgewinnen) Verrechnung von Altverlusten Verrechnungsmöglichkeit von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften Voraussetzung: Verlustfeststellungsbescheid
17 Verlustausgleich /-vortrag 20 (6)
18 Verlustverrechnungsreihenfolge Verlustverrechnung im Rahmen des Verlustverrechnungstopfes beim jeweiligen Kreditinstitut Verlustverrechnung mit Altverlusten aus 23 mit positiven Einkünften aus 20 (2) (auf Antrag) durch das FA Verlustverrechnung von Verlusten aus 20 aus demselben VZ oder aus vergangenen VZ Anwendung des Sparer-Pauschbetrages
19 Ausländische Kapitalerträge Abgeltungsteuersatz i.h.v. 25% Angabe in der Einkommensteuererklärung, sofern keine Verwaltung durch inländisches Kreditinstitut erfolgt
20 Werbungskosten Keine Geltungmachungsmöglichkeit tatsächlicher Werbungskosten Abgeltung durch Pauschbetrag Stpfl. mit höheren Werbungskosten haben i.d.r. hohes Einkommen und profitieren bereits durch Steuersatz i.h.v. 25%
21 Sparer-Pauschbetrag 20 (9) Sparer-Pauschbetrag Einzelveranlagung: 801,00 Zusammenveranlagung: 1.602,00
22 Vermeidung der Abgeltungsteuer Nichtveranlagungsbescheinigung Freistellungsauftrag Höhe: Einzelveranlagung 801,00 Zusammenveranlagung 1.602,00
23 Erhebung der Kirchensteuer Kirchensteuerabzug an der Quelle Erhebung der KiSt durch Kreditinstitut Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern Abfrage der Religionszugehörigkeit durch Kreditinstitut pro Jahr
24 Berechnungsbeispiele Berechnung der Einkünfte im Veranlagungsverfahren (Beispiel Einzelveranlagung) Einnahmen: ,00./. Sparer-Pauschbetrag 801,00 = Einkünfte aus KapV ,00 Hinweis: Zuflussprinzip 11 EStG
25 Berechnungsbeispiele Berechnung der Bankgutschrift (Bruttozinsen mit Freistellung 801 ) Bruttodividende ,00 - Freistellungsauftrag 801, ,00 - KapESt 25 % 2.549,75 - SolZ 5,5 % von 2.549,75 140, ,01 + Freistellungsauftrag 801,00 = Bankgutschrift 8.310,01
26 Berechnungsbeispiele Berechnung der Bruttozinsen (Bankgutschrift 8.310,01 mit Freistellung 801 ) Bankgutschrift 8.310,01 - Freistellungsauftrag 801, ,01 = 73,625 % ,00 = 100 % KapESt 25 % 2.549,75 SolZ 5,5 % von 2.549,75 140,24 + Freistellungsauftrag 801,00 = Bruttozinsen ,00
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