Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

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1 auf Kapitalerträge Neuerungen ab 2009 Nürnberg, 11. Juni 2008 Peter Freiß Wirtschaftsprüfer Steuerberater

2 Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 4. Ausnahmen 5. Verlustverrechnung 6. Veranlagungsoption 7. Kapitalanlagen im Betriebsvermögen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Empfehlungen 1

3 Teileinkünfteverfahren Besteuerung privater Kapitaleinkünfte (neu) Neue Besteuerungstatbestände (Stichwort: Veräußerungsgewinne) Einheitliche proportionale Besteuerung (Steuersatz = 25%) Abgeltungsteuer Abgesenktes Niveau der Unternehmensteuern Körperschaftsteuersatz = 15% (bis : 25%) Gewerbesteuer = BMG * 3,5% (bis : 5,0%) * Hebesatz Unternehmensteuerreform 2008 Besteuerung privater Kapitaleinkünfte (alt) Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen außerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) Aber: Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalanteilen bei Beteiligungsquote von mindestens 1% steuerpflichtig ( 17 EStG) Werbungskostenabzug Individuelle progressive Besteuerung Halbeinkünfteverfahren 2

4 Änderungen ab 1. Januar 2009 Erweiterter Umfang der Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen Laufende Erträge (Dividenden, Zinsen etc.) Erträge aus der Veräußerung, Einlösung oder Abtretung von Kapitalanlagen Wegfall der Spekulationsfrist für Kapitalanlagen Übergangsregelung (Erwerb vor dem 1. Januar 2009) Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR/1.602 EUR Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag wird ersetzt Wegfall des Werbungskostenabzugs (z.b. Depotgebühren, Refinanzierung etc.) Einheitliche (proportionale) Besteuerung Steuersatz 25% Effektive Steuerbelastung inkl. Soli und Kirchensteuer von 28,25% 3

5 Änderungen ab 1. Januar 2009 (2) Änderungen des Steuerabzugsverfahrens Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer (KESt) Einheitlicher Satz der KESt = 25% Ausweitung des KESt-Abzugs auf neue Steuertatbestände Verlustverrechnung Pflichtveranlagung zur Abgeltungsteuer (kein KESt-Abzug) Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen Privatdarlehen Ausnahmen von der Abgeltungsteuer: Pflichtveranlagung Darlehen unter nahe stehenden Personen Back-to-back-Finanzierungen 4

6 Änderungen ab 1. Januar 2009 (3) Einschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen aus dem Verkauf bzw. der Einlösung anderer Kapitalanlagen Veranlagungsoptionen Option zum Teileinkünfteverfahren (bei Ausschüttungserträgen) Wahlveranlagung zum Abgeltungsteuersatz Veranlagungsoption zum individuellen Steuersatz / Günstigerprüfung Teileinkünfteverfahren an Stelle des Halbeinkünfteverfahrens Erträge aus Aktien/Geschäftsanteilen einer GmbH im Betriebsvermögen Optional: Ausschüttungserträge aus Geschäftsanteilen im Privatvermögen 5

7 Agenda Systematischer Überblick Steuerbelastung (alt/neu) 3. Einkünfte aus privaten Kapitalanlagen 4. Sparer-Pauschbetrag/Wegfall des Werbungskostenabzugs 5. Effektive Steuerbelastung 6. Verlustverrechnung 7. Kapitalanlagen im Betriebsvermögen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Steuerprivileg der Kapitalgesellschaften 10. Gestaltungsalternativen 6

8 Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) Proportionale Besteuerung mit einheitlichem Steuersatz (25%) Wegfall der progressiven Tarifbesteuerung im Bereich der Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen Einige Berechnungsbeispiele verdeutlichen die Reduzierung der nominalen Steuerbelastung Die effektive Steuerbelastung wird in vielen Fälle höher Ausweitung der steuerlichen Bemessungsgrundlage Wegfall des Werbungskostenabzugs Teileinkünfteverfahren Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten 7

9 für Kapitaleinkünfte Pauschaler Tarif ab 2009 Kapitaleinkünfte unterliegen künftig einheitlich einem Steuersatz von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer Gesamtsteuerbelastung (in %) - Abgeltungsteuer - SolZ - Kirchensteuer (8%) Belastung gesamt mit KiST 24,51 1,35 1,96 27,82 ohne KiSt 25,00 1,38 0,00 26,38 Wahlrecht für Kirchensteuer (Abzug mit Kapitalertragsteuer oder bei der Veranlagung) 8

10 Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) Zinseinkünfte Steuer -satz % Altes Recht EUR Abgeltungsteuer EUR Zinseinkünfte 100,00 100,00 Steuerbelastung 42 44,31 26,38 inkl. Soli 30 31,65 26, ,38 26,38 Ertrag nach Steuern 42 55,69 73, ,35 73, ,62 73,62 9

11 Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) Dividenden, Gewinnausschüttungen steuer Steuersatz % Altes Recht (HEV) EUR Abgeltung- EUR Dividende 100,00 100,00 davon: steuerfrei (HEV)./. 50,00 0,00 steuerpflichtig 50,00 100,00 Steuerbelastung 42 22,15 26,38 inkl. Soli 30 15,82 26, ,19 26,38 Ertrag nach Steuern 42 77,85 73, ,18 73, ,81 73,62 10

12 Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) Dividenden - Gesamtsteuerbelastung Gewinn vor Steuern Steueraufwand GmbH Dividendenausschüttung Steuerpflichtige Dividende Abgeltungsteuer (25 %) Einkommensteuer (42 %) Solidaritätszuschlag (5,5 %) Steueraufwand Anteilseigner Steuerliche Gesamtbelastung (ohne Kirchensteuer) Bis 2007 EUR 100,00-38,65 61,35 30,68 -, ,89-0,71-13,60-52,25 Ab 2009 EUR 100,00-29,83 70,17 70,17-17,54 -, ,96-18,50-48,33 11

13 Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 4. Ausnahmen 5. Verlustverrechnung 6. Veranlagungsoption 7. Kapitalanlagen im Betriebsvermögen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Empfehlungen 12

14 Privates Kapitalvermögen Anlage privater Mittel direkt am Geld- oder Kapitalmarkt Indirekte Anlage privater Mittel am Geld- oder Kapitalmarkt 13 unter Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder eines Investmentfonds Mögliche Geld- oder Kapitalanlagen sind Aktien, Geschäftsanteile, Genussscheine, Investmentfondsanteile Typische stille Beteiligungen, partiarische Darlehen Endfällige Lebensversicherungen Spareinlagen, Festgeld, Sparkassenbrief Festverzinsliche Wertpapiere, rentenähnliche Genussscheine Finanzinnovationen, (Vollrisiko-)Zertifikate Optionen

15 Laufende Erträge, 20 Abs. 1 EStG Zinsen, Dividenden, Gewinnausschüttungen, Erträge aus (nicht begünstigten) endfälligen Lebensversicherungen, Stillhalterprämien etc. + Veräußerungsgewinne, 20 Abs. 2 EStG Kursgewinne aus dem Verkauf/der Einlösung/Rückgabe von Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Investmentfondsanteilen etc. = Einkünfte aus Kapitalvermögen, 20 EStG n.f. 14

16 Laufende Kapitalerträge ( 20 Abs. 1 EStG) Dividenden, Gewinnausschüttungen Ausschüttung und Thesaurierung ordentlicher Erträge eines Investmentfonds (ausschüttungsgleicher Ertrag) Erträge aus typischen stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen Erträge aus endfälligen Lebensversicherungen, soweit diese nicht begünstigt sind Zinsen Vereinnahmte Stillhalterprämie 15

17 Veräußerungsgewinne ( 20 Abs. 2 EStG) Aktien, Geschäftsanteile einer GmbH Investmentfondsanteile Termingeschäfte Typische stille Beteiligung/partiarisches Darlehen Lebensversicherungen Verkauf von Gebrauchtpolicen Sonstige Kapitalforderungen Spar(kassen)briefe (rentenähnliche) Genussscheine Festverzinsliche Wertpapiere/Rentenpapiere Finanzinnovationen (Vollrisiko-) Zertifikate 16

18 Veräußerungsgewinne (2) Veräußerungsgewinne werden unabhängig von der Haltedauer und der Höhe einer Beteiligung steuerlich erfasst Als Veräußerung gilt auch die Einlösung, Rückzahlung oder Abtretung (Verdeckte) Einlage einer Kapitalanlage in eine Kapitalgesellschaft gilt als Veräußerung Veräußerung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gilt als Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter Veräußerungsgewinn unterliegt der Abgeltungsteuer beim Gesellschafter 17

19 Berechnung des Veräußerungsgewinns EUR EUR Veräußerungserlös Zzgl. Vereinnahmte Stückzinsen (bei festverzinslichen WP) /. Anschaffungskosten./ /. Zzgl. Anschaffungsnebenkosten./. 100./ /. Veräußerungskosten (Gebühren)./. 110 = Veräußerungsgewinn Abgeltungsteuer (25%)

20 Aktien Laufende Erträge (Dividenden) Ab 2009 im vollen Umfang steuerpflichtig 25% Abgeltungsteuer Veräußerungsgewinne/-verluste Ab 2009 im vollen Umfang steuerpflichtig Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung unbeachtlich 25% Abgeltungsteuer Veräußerungsverlusten dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung anderer Aktien verrechnet werden Definitive Steuerbelastung wird durch die einbehaltene/abzuführende Kapitalertragsteuer (einheitlich 25%) hergestellt 19

21 Investmentfondsanteile Aktienverkäufe (Übergangsregelung für Altanteile) Verkauf nach dem Zeitpunkt des Aktienerwerbs? Vor dem Altanteile Nach dem Neuanteile Haltedauer? Bis zu einem Jahr Steuerpflichtig Teileinkünfteverf. Progr. Tarif > 1 Jahr Steuerfrei Abgeltungsteuer (25%) 20

22 GmbH-Geschäftsanteile (1) Laufende Erträge (Gewinnausschüttungen) 21 Ab 2009 im vollen Umfang steuerpflichtig 25% Abgeltungsteuer Veräußerungsgewinne/-verluste Ab 2009 im vollen Umfang steuerpflichtig Übergangsregelung für Altanteile (Erwerb vor dem ) Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung unbeachtlich 25% Abgeltungsteuer Veräußerungsverluste dürfen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden Definitive Steuerbelastung (einheitlich 25%) wird hergestellt auf Ausschüttungen durch die einbehaltene oder abzuführende KESt auf Veräußerungsgewinne i.r.d. Steuerveranlagung (Pflicht)

23 GmbH-Geschäftsanteile (2) Option zum Teileinkünfteverfahren möglich Gewinnausschüttungen in Höhe von 60% steuerpflichtig Werbungskosten in Höhe von 60% abzugsfähig Progressiver Steuertarif Voraussetzungen: Der Steuerpflichtige ist zu mindestens 25% an der Kapitalgesellschaft (AG/GmbH) beteiligt oder zu mindestens 1% beteiligt und für die Kapitalgesellschaft beruflich tätig 22

24 Festverzinsliche Wertpapiere Zinsen 23 Ab 2009 fällige Zinsen unterliegen der 25%-igen Abgeltungsteuer Beim Erwerb gezahlte Stückzinsen können als negative Einnahmen (Verluste) mit positiven Einkünften verrechnet werden Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinne/-verluste Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinn (einschließlich Emissionsdisagio) im vollen Umfang steuerpflichtig Übergangsregelung für vor dem erworbene Papiere Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung unbeachtlich 25% Abgeltungsteuer Veräußerungsverluste dürfen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden Definitive Steuerbelastung wird durch die einbehaltene oder abzuführende KESt (einheitlich 25%) hergestellt

25 Zertifikate (1) Inhaber Schuldverschreibungen, deren Rendite an einen bestimmten Referenzwert gekoppelt ist Index-Zertifikat Basket-Zertifikat Performance-Index Laufende Erträge Ab 2009 fällige Erträge unterliegen der 25%-igen Abgeltungsteuer Beim Erwerb gezahlte Stückzinsen können als negative Einnahmen (Verluste) mit positiven Einkünften verrechnet werden Anmerkung: Durch Berücksichtigung im Referenzwert können z.b. Dividenden ( Performance-Index ) in Kurs- bzw. Wertsteigerungen des Zertifikats umgewandelt werden 24

26 Zertifikate (2) Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinne/-verluste Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinn im vollen Umfang steuerpflichtig Übergangsregelung für vor dem erworbene Zertifikate (befristet bis zum ) 25% Abgeltungsteuer Veräußerungsverluste dürfen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden Definitive Steuerbelastung wird durch die einbehaltene oder abzuführende KESt (einheitlich 25%) hergestellt 25

27 Finanzinnovationen Z.B. Garantiezertifikate, Zerobonds In der Regel keine laufenden Erträge Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinne/-verluste Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinne sind bereits heute, unabhängig von der Haltedauer, steuerpflichtig Keine Übergangsregelung für vor dem erworbene Papiere Ab 2009: 25% Abgeltungsteuer Veräußerungsverluste dürfen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden Definitive Steuerbelastung wird durch die einbehaltene oder abzuführende KESt (einheitlich 25%) hergestellt 26

28 Optionsgeschäfte: Verkauf einer Kaufoption Stillhalterprämie Ab 2009 vereinnahmte Stillhalterprämien unterliegen der 25%-igen Abgeltungsteuer Bemessungsgrundlage = Stillhalterprämie abzgl. Glattstellungsgebühr (soweit Gegengeschäft getätigt) Hinweis: Vom Stillhalter bei Ausübung der Option gezahlter Barausgleich darf nach derzeitigem Gesetzeswortlaut nicht von der Stillhalterprämie abgezogen werden 27

29 Investmentfondsanteile (1) Grundsatz: Von einem Investmentfonds erzielte Gewinne werden nicht auf der Ebene des Fonds sondern bei den Inhabern der Fondsanteile besteuert Der 25%-igen Abgeltungsteuer unterliegen die laufenden Erträge aus Ausschüttungen eines Investmentfonds, darunter vom Fonds erzielte und ausgeschüttete Dividenden und Zinsen vom Fonds erzielte und ausgeschüttete Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinne (Wegfall des Fondsprivilegs) Vom Fonds im Fondswirtschaftsjahr erzielte Zins- und Dividendenerträge, die nicht ausgeschüttet werden gleichwohl beim Anteilseigner (periodengleich) besteuert (Ausschüttungsgleicher Ertrag) 28

30 Investmentfondsanteile (2) Gewinn aus der Veräußerung/Rückgabe eines Fondsanteils 29 im vollen Umfang steuerpflichtig Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung unbeachtlich 25% Abgeltungsteuer Veräußerungsverluste dürfen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden Die definitive Steuerbelastung wird durch die einbehaltene oder abzuführende Kapitalertragsteuer (einheitlich 25%) hergestellt Vom Fonds im Fondswirtschaftsjahr erzielte Gewinne aus der Veräußerung/Einlösung/Rückgabe von Anteilen/Wertpapieren/Termingeschäften, die nicht ausgeschüttet werden, werden beim Anteilseigner erst in dem Veranlagungszeitraum besteuert, in dem sie ausgeschüttet werden (kein ausschüttungsgleicher Ertrag)

31 Investmentfondsanteile Übergangsregelungen des Investmentsteuergesetzes Ausschüttung von Altgewinnen Auf Fondsebene erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem angeschafft wurden, oder aus Termingeschäften, die vor dem abgeschlossen wurden, können auch nach dem steuerfrei an den Privatanleger ausgeschüttet werden. Veräußerung von Altanteilen Investmentfondsanteile, die vor dem erworben wurden, können nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist auch nach dem vom Privatanleger steuerfrei verkauft bzw. zurückgegeben werden. 30

32 Investmentfondsanteile Ausschüttung von Altgewinnen (nach dem ) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften Zeitpunkt der Anschaffung des WP/des Geschäftsabschlusses? Vor dem Nach dem Fondsebene Altgewinne Ausschüttung Neugewinne Ausschüttung Anteilseigner Steuerfrei Abgeltungsteuer (25%) 31

33 Investmentfondsanteile Veräußerung von Investmentfondsanteilen Veräußerung nach dem Zeitpunkt des Anteilserwerbs? Vor dem Altanteile Nach dem Neuanteile Haltedauer? Bis zu einem Jahr > 1 Jahr Steuerpflichtig Progr. Tarif Steuerfrei Abgeltungsteuer (25%) 32

34 Investmentfondsanteile Übergangsregelungen Das Zusammenwirken der Übergangsregelung für Altgewinne und der Möglichkeit, Altanteile auch nach dem steuerfrei zu verkaufen/zurückzugeben, kann genutzt werden, um die nicht an den Privatanleger ausgeschütteten Altgewinne für die Zukunft zu speichern Auf Fondsebene können Veräußerungs-/Einlösungsgewinne steuerfrei vereinnahmt und in neue Kapitalanlagen investiert werden Beim Verkauf/der Rückgabe eines Altanteils kann der Privatanleger den Gewinn aus dem Verkauf/der Rückgabe (einschließlich der auf Fondsebene thesaurierten Neugewinne, d.h. Gewinne aus nach dem erworbenen Wertpapieren) steuerfrei vereinnahmen 33

35 Erträge aus Lebensversicherungen (1) Die Kapitalauszahlung bei Endfälligkeit einer Lebensversicherung unterliegt der 25%-igen Abgeltungsteuer Bemessungsgrundlage: Versicherungsleistung abzüglich der Summe der auf sie entrichteten Beiträge Rückkauf vor Endfälligkeit: Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückkaufswert und der Summe der darauf entrichteten Beiträge Verkauf auf dem Zweitmarkt: Differenz zwischen Veräußerungspreis und der Summe der entrichteten Beiträge Für Ansprüche auf Leistungen aus einer auf dem Zweitmarkt erworbenen Lebensversicherung treten die Anschaffungskosten (Erwerbspreis) an die Stelle der entrichteten Beiträge. 34

36 Erträge aus Lebensversicherungen (2) Erträge aus vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen privaten Lebensversicherungen können auch nach dem 31. Dezember 2008 steuerfrei vereinnahmt werden (keine Abgeltungsteuer) Bei begünstigten Lebensversicherungen wird die Abgeltungsteuer auf die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung/dem Rückkaufwert/ dem Veräußerungserlös und der Summe der Beiträge erhoben Begünstigt sind Lebensversicherungen die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren einem Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres 35

37 Erträge aus Lebensversicherungen (3) Rentenauszahlungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer Sie werden wie bisher als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz auf den Ertragsanteil der Rente besteuert 36

38 Einheitlicher Sparer-Pauschbetrag Abzug des einheitlichen Sparer-Pauschbetrags von 801 EUR (1.602 EUR bei Zusammenveranlagung) bei der Ermittlung der Einkünfte Einheitlicher Sparer-Pauschbetrag ersetzt des bisherigen Sparer- Freibetrag und Werbungskosten- Pauschbetrag Wegfall des Werbungskostenabzugs ab 2009 Abzugsverbot für tatsächlich angefallene Werbungskosten (z.b. Depotgebühren, Vermögensverwaltungsgebühren, Schuldzinsen) Keine Übergangsregelung für Altfälle (z.b. kreditfinanzierter Erwerb von Wertpapieren vor dem ) Ausnahme für Investmentfonds: Auf Fondsebene anfallende Werbungskosten sind hingegen bei der Ermittlung der Fondserträge weiterhin in Höhe von 90% abzugsfähig 37

39 Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 4. Ausnahmen 5. Verlustverrechnung 6. Veranlagungsoption 7. Kapitalanlagen im Betriebsvermögen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Empfehlungen 38

40 Der Abgeltungsteuer unterliegen nicht Erträge, die einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Fremdwährungsguthaben; steuerpflichtig innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist ( 23 EStG) Gewinne/Verluste aus der Veräußerung privater Immobilien; steuerpflichtig innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ( 23 EStG) Kapitalerträge, die im Rahmen der Erzielung gewerblicher Einkünfte, von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft anfallen Beispiel: Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Stammkapital zu mindestens 1% beteiligt war; gewerbliche Einkünfte i.s. des 17 EStG 39

41 Der Abgeltungsteuer unterliegen nicht Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung bzw. Einlösung, wenn Gläubiger und Schuldner nahe stehende Personen sind oder im Rahmen einer Gesellschafterfremdfinanzierung Kapital von einem wesentlich Beteiligten (mindestens 10 %) oder von einer diesem nahe stehenden Person einer Kapitalgesellschaft überlassen wird oder eine Back-to-back-Finanzierung vorliegt Folge: Absetzung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten Gegebenenfalls Teileinkünfteverfahren (bei Erträgen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen) Progressiver Steuertarif 40

42 Nahe stehende Personen Ein derartiges Verhältnis liegt vor, wenn die Person auf den Steuerpflichtigen einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (oder auch umgekehrt) eine dritte Person auf beide einen beherrschenden Einfluss ausüben kann die Person oder der Steuerpflichtige imstande ist, bei der Vereinbarung der Bedingungen auf den anderen einen außerhalb der Geschäftsbeziehung begründeten Einfluss ausüben kann einer von ihnen ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat Fraglich: Generelle Ausnahme von Darlehen im Verwandtenkreis von der Abgeltungsteuer? 41

43 Back-to-back-Finanzierungen (1) Steuerpflichtiger Unternehmen Kapitalanlage Darlehen Bank 42

44 Back-to-back-Finanzierungen (2) Steuerpflichtiger Nahe stehende Person Kapitalanlage Darlehen Bank Darlehen Unternehmen 43

45 Back-to-back-Finanzierungen (3) Steuerpflichtiger Anteil mind. 10% GmbH Kapitalanlage Darlehen Bank 44

46 Back-to-back-Finanzierungen (4) Kapitalanlagen im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung (Darlehen) an einen Betrieb des Steuerpflichtigen und Kapitalanlage und Darlehen aufgrund eines einheitlichen Plans Von einem einheitlichen Plan wird ausgegangen, wenn enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Darlehensgewährung und Kapitalanlage (Kreditaufnahme in zeitliche Nähe zur Kapitalanlage, Laufzeitkongruenz) oder Verknüpfung der Zinsvereinbarungen (z.b. Koppelung beider Zinssätze an einen einheitlichen Referenzzins, Guthabenzins, der konstant einen Prozentpunkt weniger als der Kreditzins beträgt) 45

47 Back-to-back-Finanzierungen (5) Die gleichen Grundsätze (Ausnahme von der Abgeltungsteuer) kommen zur Anwendung, wenn Darlehen gewährt werden an 46 eine dem Gläubiger der Kapitalerträge nahe stehende Person eine Personengesellschaft, an welcher der Kapitalanleger oder eine ihm nahe stehende Person (als Mitunternehmer) beteiligt ist einer Kapitalgesellschaft (GmbH), an welcher der Kapitalanleger oder eine ihm nahe stehende Person (als Mitunternehmer) zu mindestens 10% beteiligt ist Zusätzliche Voraussetzung ist ein Rückgriffsrecht (Bürgschaft, dingliche Sicherheit) der kreditgebenden Bank auf den Kapitalanleger Gleiche Regelung gilt für Kapitalanlagen im Zusammenhang mit Kreditfinanzierungen im Rahmen anderer Einkunftsarten (z.b. Mietimmobilie)

48 Back-to-back-Finanzierungen (6) Ein einheitlicher Plan ist unschädlich, wenn sowohl das Darlehen als auch die Kapitalanlage des Gesellschafters marktüblich verzinst wird oder die Anwendung des 25% Pauschalsteuersatzes beim Steuerpflichtigen zu keinem Belastungsvorteil führt Folge der Rückausnahme: Abgeltungsteuer (25%) auf die Zinserträge aus der Kapitalanlage 47

49 Weitere Ausnahmen Von den Erträgen, die von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind, werden die Erträge aus privatem Kapitalvermögen unterschieden, die zwar mit dem Abgeltungsteuersatz zu versteuern sind aber vom kapitalertragsteuerlichen Abzugsverfahren nicht erfasst werden Vom Abzugsverfahren nicht erfasste Kapitalerträge im Ausland erzielte Kapitalerträge Zinserträge aus Privatdarlehen Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils Für diese Erträge ist die Pflichtveranlagung zum Abgeltungsteuersatz vorzunehmen 48

50 Pflichtveranlagung Sachverhalt SpPB Wk Veranlagung Kapitalerträge gehören zu einer nein ja Progressiver Tarif anderen Einkunftsart ggf. Teileinkünfteverfahren Anrechnung der KESt Im Ausland erzielte Kapitalerträge 801 / nein Steuersatz 25% Privatdarlehen Gewinn aus der Veräußerung eines 801 / nein Steuersatz 25% GmbH-Geschäftsanteils Nahe stehende Personen nein ja Progressiver Tarif Gesellschafterfremdfinanzierung Anrechnung der KESt Back-to-back 49

51 Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 4. Ausnahmen 5. Verlustverrechnung 6. Veranlagungsoption 7. Einkünfte aus betrieblichem Kapitalanlagen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Empfehlungen 50

52 Verlustverrechnung (allgemein) Horizontaler Verlustausgleich: Negative Einkünfte einer Einkunftsart sind mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten desselben Veranlagungszeitraums zu verrechnen Verlustabzug (Vertikaler Verlustausgleich): Verbleibende negative Einkünfte sind vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen bzw. der nachfolgenden Veranlagungszeiträume abzuziehen Verlustrücktrag in den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum bis zu einem Gesamtbetrag von 511,5 TEUR (1.023, 0 TEUR) Verlustvortrag in die folgenden Veranlagungszeiträume bis zu einem Gesamtbetrag von 1,0 Mio EUR und darüber hinaus bis zu einem Gesamtbetrag von 60% des 1 Mio EUR übersteigenden Gesamtbetrags 51

53 Einschränkungen der Verlustverrechnung Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden Ab ist auch die Verlustverrechnung mit Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalanlagen zulässig Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden Neu: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen lediglich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden Ein Rücktrag von Verlusten aus Kapitalvermögen/Aktienverkäufen ist ausgeschlossen 52

54 Verlustverrechnung (Übergangsregelung) Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i.s. des 23 EStG a.f. dazu gehören auch Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, wenn die Papiere vor dem erworben und innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verkauft wurden ( Altverluste ) können verrechnet werden mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach 23 EStG n.f. (z.b. Veräußerung privater Immobilien) oder mit Gewinnen aus der Veräußerung/Einlösung privater Kapitalanlagen, allerdings letztmals im Veranlagungszeitraum 2013 Die Verrechnung von Altverlusten ist nur i.r. der Wahlveranlagung (nicht bereits beim Steuerabzug) möglich 53

55 Verlustverrechnung Positive Einkünfte aus Aktien- Spekulat.- Kapital- Anderen Aktien verkäufen vermögen geschäften Quellen Negative Einkünfte aus Kap.verm. Spekulation Andere eingeschränkt 54

56 Verlustverrechnung Verfahren ab 2009 Kreditinstitute führen Verlustverrechnungstöpfe für Privatanleger Allgemeiner Verlusttopf: Verluste aus Kapitalanlagen (ausschl. Aktien) Aktientopf: Verluste aus Aktienverkäufen Verluste, die innerhalb eines Jahres aus Depots bei demselben Kreditinstitut entstehen, werden im Steuerabzugsverfahren mit positiven Kapitalerträgen verrechnet Zum Jahresende nicht verrechnete Verluste werden vom Kreditinstitut auf Antrag dem Steuerpflichtigen bescheinigt oder auf das neue Jahr vorgetragen Im Rahmen der Wahlveranlagung können die vom Kreditinstitut bescheinigten Verluste mit positiven Erträgen aus anderen privaten Kapitalanlagen/Aktienverkäufen verrechnet werden 55

57 Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 4. Ausnahmen 5. Verlustverrechnung 6. Veranlagungsoption 7. Einkünfte aus betrieblichem Kapitalanlagen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Empfehlungen 56

58 Veranlagungsoption KESt 25% Gewinnausschüttung GmbH ja Wahlveranlagung Teileinkünfteverf. Progressiver Tarif nein Nicht berücksichtigte Quellensteuer/ Verluste ja Wahlveranlagung Steuersatz 25% nein Abgeltung nein Indiv. Steuersatz < 25% ja Veranlagungsoption Progressiver Tarif Günstigerprüfung 57

59 Veranlagungsoptionen Sachverhalt Option SpPB Wk Veranlagung Ausschüttungserträge aus Teileinkünfte- nein ja Teileinkünfteverfahren GmbH-Geschäftsanteil verfahren progressiver Tarif Verlustverrechnung Veranlagung Steuersatz 25% Anrechnung ausl. Steuer zum Kirchensteuer AbgSt-Satz 801 / Pers. Steuersatz < 25% Veranlagung nein Progressiver Tarif zum Günstigerprüfung individuellen Steuersatz 58

60 Veranlagungsoptionen Option zum Teileinkünfteverfahren Anwendungsfall: GmbH-Gesellschafter bezieht Gewinnausschüttung aus Geschäftsanteilen, die er im Privatvermögen hält Gesellschafter kann zum Teileinkünfteverfahren optieren, wenn er zu mindestens 25% an der Kapitalgesellschaft (AG/GmbH) beteiligt ist oder zu mindestens 1% beteiligt und für die Kapitalgesellschaft beruflich tätig ist Folgen Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Dividenden-/Ausschüttungsertrag ist zu 60% steuerpflichtig Werbungskosten (Finanzierungskosten) können in Höhe von 60% abgezogen werden ( Nettoversteuerung ) Anwendung des progressiven Einkommensteuertarifs 59

61 Veranlagungsoptionen Option zum Teileinkünfteverfahren (2) Antrag muss spätestens zusammen mit der ESt-Erklärung für den Veranlagungszeitraum gestellt werden Antrag gilt für 5 Jahre einheitlich (ohne erneute Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen) Bei Widerruf des Antrags innerhalb der 5-Jahresfrist kann erneuter Antrag erst nach Ablauf der 5 Jahre gestellt werden Option Teileinkünfteverfahren kann nur einheitlich für die Beteiligung ausgeübt werden 60

62 Veranlagungsoptionen Wahlveranlagung zum Abgeltungsteuersatz Anlässe/Begründungen Anrechnung ausländischer Quellensteuer Berücksichtigung eines verrechenbaren Verlusts/Verlustvortrags Berücksichtigung der Kirchensteuer (Sonderausgabenabzug) Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags Punktuelle Einbeziehung von Kapitalerträgen (Teilveranlagung) Kein Werbungskostenabzug Abgeltungsteuersatz 25% Erstattung eines KESt-Überhangs 61

63 Veranlagungsoptionen Veranlagungsoption zum individuellen Steuersatz Anlass: Persönlicher Einkommensteuersatz < 25% Einbeziehung sämtlicher Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen Kein Werbungskostenabzug, aber Sparer-Pauschbetrag Progressiver Steuertarif (individueller Steuersatz) Günstigerprüfung von Amts wegen 62

64 Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 4. Ausnahmen 5. Verlustverrechnung 6. Veranlagungsoption 7. Einkünfte aus betrieblichen Kapitalanlagen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Empfehlungen 63

65 Kapitalanlagen im Betriebsvermögen Besteuerung der Einkünfte AG/GmbH Personengesellschaft Einzelunternehmen Zinserträge, Veräußerungsund Einlösungsgewinne Dividenden, Gewinnausschüttungen, Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften GewSt + KSt 5% als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe steuerpflichtig GewSt + Progressive ESt Anrechnung der GewSt auf die ESt 60% steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren) GewSt + Progressive ESt Finanzierungskosten 100% (5%) abzugsfähig 100% (bei TEV 60%) abzugsfähig Abzugsbeschränkungen Zinsschranke, 8a Zinsschranke, 4h EStG 64

66 Kapitalanlagen im Betriebsvermögen Besteuerung von Dividenden, Gewinnausschüttungen Anteilseigner (Gesellschafter) ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) wie bisher Vom bezogenen Gewinn (100%) sind 95% steuerfrei und 5% steuerpflichtig Von den Finanzierungskosten und sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Anteilen sind 5% als Betriebsausgaben abzugsfähig. 65 Teilwertabschreibungen sind nicht zulässig!

67 Kapitalanlagen im Betriebsvermögen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen/-verlusten 66 Anteilseigner (Gesellschafter/Aktionär) und Veräußerer der Anteile ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) wie bisher Vom Veräußerungsgewinn (Veräußerungspreis./. Veräußerungskosten./. Buchwert der Anteile) sind 95% steuerfrei und 5% steuerpflichtig ( nicht abzugsfähige Betriebsausgabe ) Veräußerungsverluste sind nicht abzugsfähig!

68 Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 4. Ausnahmen 5. Verlustverrechnung 6. Veranlagungsoption 7. Einkünfte aus betrieblichen Kapitalanlagen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Empfehlungen 67

69 Kapitalanlagen im Betriebsvermögen Besteuerung von Dividenden, Gewinnausschüttungen Anteilseigner (Aktionär, Gesellschafter) ist eine natürliche Person/Personengesellschaft und die Anteile werden im Betriebsvermögen gehalten Vom Dividenden-/Ausschüttungsertrag (100%) sind 60% steuerpflichtig und 40% steuerfrei Neu: Teileinkünfteverfahren Von den Finanzierungskosten und sonstigen Aufwendungen sind 60% als Betriebsausgaben abzugsfähig und 68 40% nicht abzugsfähig.

70 Kapitalanlagen im Betriebsvermögen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen/-verlusten Anteilseigner (Aktionär, Gesellschafter) und Veräußerer der Anteile Neu: Teileinkünfteverfahren ist eine natürliche Person/Personengesellschaft und die Anteile werden im Betriebsvermögen gehalten Vom Veräußerungsgewinn bzw. -verlust (Veräußerungspreis./. Veräußerungskosten./. Buchwert der Anteile) sind 60% steuerpflichtig und 40% steuerfrei. 69

71 Teileinkünfteverfahren Wann lohnt sich die Option zum TEV? verfahren Steuersatz % steuer Teileinkünfte- EUR Abgeltung- EUR Dividende, Gewinnausschüttung 100,00 100,00 davon: steuerfrei (40%)./. 40,00 0,00 steuerpflichtig 60,00 100,00 Steuerbelastung 42 26,59 26,38 inkl. Soli 30 18,99 26, ,83 26,38 Ertrag nach Steuern 42 73,41 73, ,01 73, ,17 73,62 70

72 Agenda 1. Systematischer Überblick 2. Steuerbelastungsvergleich (alt/neu) 3. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 4. Ausnahmen 5. Verlustverrechnung 6. Veranlagungsoption 7. Kapitalanlagen im Betriebsvermögen 8. Teileinkünfteverfahren 9. Empfehlungen 71

73 Empfehlungen (1) Hohe Gewinnvorträge und/oder hoher Jahresüberschuss 2008 Handlungsempfehlung: Gewinnausschüttungen noch in 2008 Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn/Gewinnvortrag zu Vorabausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2008 Gegebenenfalls Schütt-aus-hol-zurück Effekt: Nutzung des Halbeinkünfteverfahrens (50% der Gewinnausschüttung steuerfrei) 72

74 Empfehlungen (2) Fremdfinanzierte Kapitalanlagen im Privatvermögen Handlungsempfehlung: Veräußerung/Rückgabe und Tilgung der Kredite oder Einbringung der Kapitalanlage und der Kreditverbindlichkeit in ein Betriebsvermögen Gegebenenfalls Einbringung in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft Effekt: Vermeidung steuerlicher Mehrbelastungen infolge des Wegfalls der Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten 73

75 Empfehlungen (3) Längerfristige Kapitalanlagen (> 1 Jahr) im Privatvermögen Handlungsempfehlung: Erwerb noch vor dem Unter-pari-Emissionen Investmentfondsanteile, Aktien Effekt: Steuerfreie Vereinnahmung von Kurs- bzw. Wertsteigerungen nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist (Übergangsregelung) Einschränkungen: Keine Übergangsregelung für Zertifikate Steuerliche Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen erheblich eingeschränkt 74

76 Kontakt Diplom-Volkswirt Peter Freiß Wirtschaftsprüfer Steuerberater Kornmarkt 6 Tel. 0911/ Nürnberg Fax 0911/ kontakt@kanzlei-freiss.de 75

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