Alterseinkünfte & Steuerrecht
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- Louisa Busch
- vor 7 Jahren
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1 Alterseinkünfte & Steuerrecht Seniorenarbeit im VBE
2 Begriffserläuterungen Steuerberechnungsschema Bruttoarbeitslohn Werbungskosten (Fahrtkosten) Sonderausgaben (Spenden, Versicherungen) außerg. Belastungen (Krankheitskosten) = Einkommen x Steuersatz = Steuer
3 Die Rentenbesteuerung Art der Rente ist unerheblich Erfasst werden z.b. Altersrente Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente als Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente Abfindung von Kleinstrenten
4 Durchführung der Besteuerung Rentenbeginn vor 2005 oder in 2005: 50% der Rente sind steuerpflichtig richtiger: 50% der Rente sind steuerfrei Rentenbeginn in 2006 (Kohorte 2006): 52% der Rente sind steuerpflichtig Rentenbeginn in % der Rente sind steuerpflichtig
5 Entwicklung der %-Sätze Rentenbeginn Steuerpflicht in % bis
6 Durchführung der Besteuerung Wann beginnt die Rente? Versicherungsrechtlicher Beginn Unmaßgeblich: Zeitpunkt des Rentenantrags Tag der erstmaligen Rentenzahlung
7 Systematik der Besteuerung Eigentlich wird die Rente zu 50% von der Besteuerung freigestellt Beispiel Jahresrente 2005 (läuft seit 2003): davon steuerpflichtig 50% = verbleibt steuerfrei = Steuerfreier Teil wird lebenslang festgeschrieben
8 Systematik der Besteuerung Fortsetzung Beispiel für das Jahr 2010: Jahresrente davon steuerfrei zu versteuern D.h. alle Rentenerhöhungen nach 2005 werden voll versteuert!
9 Die Besteuerung von Versorgungsbezügen (Beamten-)Pensionen sog. Werksrenten Lohnsteuerkarte bereits bisher schon nachgelagert (voll) versteuert keine Änderung bei der Einnahmenseite Angleichung der Pauschalen / Freibeträge
10 Überblick - bisher Art Renten Versorgungsbezüge WK- Pauschale Alters freibeträge % max Versorgungs FB z.b. VuV 40% max AltersentlastungsB
11 Überblick - neu Art Renten Versorgungsbezüge WK- Pauschale Alters freibeträge 102 Absenkung auf Absenkung auf 0 Versorgungs FB z.b. VuV - Absenkung auf 0 AltersentlastungsB
12 Der Werbungskostenpauschbetrag bisher (2004): 920,- (2003: ) neu (ab 2005) für Versorgungsbezüge: 102 Fallen in einem Jahr laufender Arbeitslohn und Versorgungsbezüge an: sowohl 920,- als auch 102,-
13 Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag Ausgleich für die Kürzung des Werbungskostenpauschbetrags 2005: 900,- 2040: 0,- Lebenslange Festschreibung Zwölftelung
14 Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag Jahr des Beginns Zuschlag in bis
15 Die Alters -Freibeträge Der Versorgungsfreibetrag: Abschmelzung von 40% / max in 2005 auf 0,- in 2040 Lebenslange Festschreibung Der Altersentlastungsbetrag: Abschmelzung von 40% / max in 2005 auf 0,- in 2040 keine Festschreibung
16 Versorgungsfreibetrag Jahr des in % der Höchstbetrag Beginns Bezüge in bis , , ,
17 Altersentlastungsbetrag Jahr in % der Höchstbetrag Einkünfte in bis , , ,
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