Juli Haben Sie eine Studie über Verrechnungspreise?

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1 Juli 2013 Haben Sie eine Studie über Verrechnungspreise?

2 Die angekündigten Verrechnungspreisregelungen werden eingeführt Angesichts der Tatsache dass das verabschiedete Regelwerk die Anforderungen in Bezug auf die Erstellung einer Verrechnungspreisstudie definiert, ist zu erwarten das die Verrechnungspreisgestaltung in Zukunft eines der wichtigsten Themen für Steuerbehörden wird. Das Regelwerk wurde am 12. Juli 2013 im offiziellen Amtsblatt Nr. 61/2013 der Republik Serbien veröffentlicht und wird ab dem 20. Juli 2013 angewendet. In den nachfolgenden Zeilen zeigen wir die wichtigsten Bestimmungen des Körperschaftssteuergesetzes und des Regelwerks in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Transaktionen mit verbundenen Parteien von Unternehmen auf, welche in Serbien geschäftstätig sind. Das Verrechnungspreisregelwerk Durch die Einführung des Regelwerks hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft den Rechtsrahmen dieses Sachverhaltes vervollständigt (i.e.s. die Vorschriften des Körperschaftssteuerrechts der Artikel 59 bis 61). Das Regelungen legen den Inhalt der bei den Steuerbehörden einzureichenden Verrechnungspreisdokumentation, die Wahl der Verrechnungspreismethode, als auch die Methode zur Anpassung der Verrechnungspreise bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen fest. Übermittlung der Verrechnungspreisdokumentation Die Steuergesetzgebung sieht vor das die Verrechnungspreisdokumentation zusammen mit der Berechnung der Körperschaftssteuer innerhalb von 180 Tagen nach dem letzten Tag des Besteuerungszeitraumes dem Finanzamt zuzusenden ist. Diese Verpflichtung gilt für die Berechnung der Körperschaftssteuer ab dem Fiskaljahr Sanktionen bei fehlender Verrechnungspreisdokumentation Im Falle dass der Steuerzahler die Verrechnungspreisdokumentation zusammen mit der Körperschaftssteuerberechnung nicht fristgerecht oder unvollständig einreicht, wird die zuständige Steuerbehörde im Rahmen einer Mitteilung die Nachlieferung der (noch ausstehenden) Dokumentation in der Zeitspanne von 30 bis 90 Tagen fordern. Die Sanktionen für das Nicht-Übermitteln der erforderlichen Verrechnungspreisdokumentation innerhalb eines bestimmten Zeitraumes werden von den Steuerbehörden wie folgt angegeben: Rechtspersonen werden mit einem Bußgeld von RSD bis belegt (Das Bußgeld wird als nicht steuerlich absetzbare Ausgabe angesehen); Die verantwortliche Person innerhalb des Unternehmens wird mit einem Bußgeld zwischen RSD und bestraft (Das Bußgeld ist Gegenstand der Einkommenssteuer); 15% der Körperschaftssteuer fällt auf die Differenz zwischen den Marktpreisen und den Preisen bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen an;

3 Es ist eine Zinsstrafe auf den unterbewerteten Betrag der Körperschaftssteuer vorgesehen, welche sich auf den um zehn Prozentpunkte erhöhten jährlichen Referenzsatz der Serbischen Nationalbank beläuft; Im Falle einer Unterbewertung der Steuerbemessungsgrundlage kann es dem Steuerschuldner untersagt werden bestimmte geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr auszuführen. Die oben genannten Strafen können mit einer zeitigen und fristgerechten Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation vermieden werden. Demnach liegt die Prüfungslast ob Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen oder nicht, bei den zuständigen Steuerbehörden. Festlegung der Verrechnungspreise Die Steuerbehörden nutzen die Amadeus-Datenbank zur Festlegung der Verrechnungspreise (i.e.s. bei der Analyse der Verrechnungspreise bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen). Obwohl gesetzlich nicht verlangt, ist es zu empfehlen das Steuerzahler die gleiche Datenbank zur Erstellung ihrer Benchmark-Analyse verwenden. Verjährungsfrist für die Prüfung der Verrechnungspreise Die Verjährungsfrist der Steuerschuld beläuft sich auf fünf Jahre, beginnend mit dem ersten Tag des dem entsprechenden Besteuerungszeitraum folgenden Jahres (z.b. ist Verjährungsfrist für die in 2012 fällige Steuerschuld der 31. Dezember 2017). Unter bestimmten Umständen kommt eine zehn-jährige absolute Verjährungsfrist zum Tragen. Die verbindlichen Bestandteile einer Verrechnungspreisstudie Die folgenden verbindlichen Bestandteile einer jeden Verrechnungspreisstudie sind durch das Regelwerk vorgeschrieben: Analyse der Gruppe der mit dem Steuerschuldner verbundenen Unternehmen; Analyse der geschäftlichen Tätigkeit; Funktionsanalyse; Die Auswahl der Verrechnungspreismethode die zur Bestimmung der Verrechnungspreise nach dem Fremdvergleichsprinzip herangezogen wurde; Schlussfolgerung Hier ist es notwendig die Steuerbemessungsgrundlage gemäß den Transaktionen mit verbundenen Unternehmen anzupassen; Anhang Übersicht über die vom Steuerzahler zur Bestimmung der nach dem Fremdvergleichsprinzip herangezogenen Daten. Die Studie über die Verrechnungspreise sollte entweder in Serbischer Sprache erstellt oder ins Serbische übersetzt werden. Zulässige Methoden zur Bestimmung der Verrechnungspreise Zur Bestimmung der Verrechnungspreise gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz kann eine der folgenden Methoden herangezogen werden: Preisvergleichsmethode; Wiederverkaufspreismethode; Kostenaufschlagsmethode; Nettomargenmethode; Gewinnaufteilungsmethode.

4 Keine der oben genannten Methoden wird im Vergleich mit einer anderen bevorzugt. Dies impliziert das es dem Steuerzahler freigestellt ist welche Verrechnungspreismethode er zur Bestimmung der Marktpreise heranzieht. Die Methode wird gemäß der Art jeder Transaktion festgelegt. Die Kombination von zwei oder mehreren Methoden ist zulässig. Jedoch muss die gewählte Methode praktisch anwendbar sein und aus nachvollziehbaren Schätzungen auf die Auswirkungen auf die Marktpreise resultieren. Schlussfolgerung Im Falle des Nichtvorliegens einer Studie über Verrechnungspreise werden die Steuerbehörden Strafen festlegen, die Steuerbemessungsgrundlage berichtigen und Strafzinsen für die unterbewertete Steuerschuld festsetzen. Die rechtzeitige Erstellung der Studie über Verrechnungspreise ist der einzige Weg Strafzahlungen und zusätzliche Steuerlasten zu vermeiden. TPA Horwath wird Sie bei der Ausarbeitung Ihrer individuellen Studie über Verrechnungspreise gerne unterstützen und dabei die seitens der Finanzbehörden akzeptierte Software AMADEUS als eigene Datenbasis nutzen. Für jegliche Rückfragen steht Ihnen TPA Horwath selbstverständlich gerne zur Verfügung.

5 Kontaktdaten: Bogdan Đurić Partner Bojan Žepinić Partner Ivana Rotim Senior manager TPA Horwath Tax & Finance d.o.o. Belgrad Terazije 5, IV Stock, Belgrad Tel Fax Member of Crowe Horwath International

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