Verrechnungspreisdokumentation in Italien

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1 Verrechnungspreisdokumentation in Italien Erfolg kennt keine Grenzen! 1

2 Inhalt 01 Gesetzliche Rahmenbedingungen 02 Verrechnungspreisdokumentation 03 Ansprechpartner 2

3 Inhalt 01 Gesetzliche Rahmenbedingungen 02 Verrechnungspreisdokumenation 03 Ansprechpartner 3

4 Wesentliche gesetzliche Rahmenbedingungen in Italien Nationale Regelungen: Intercompany-Transaktionen: Art.110 des TUIR, Absatz 7; Fremdvergleichsgrundsatz: Art. 9 des TUIR; Verrechnungspreisdokumentation: Art. 26 Gesetzesdekret # 78 vom 31. Mai 2010 Verwaltungsgrundsätze ( Provvedimento ) vom 29. September 2010 Rundschreiben ( Circolare ) # 58/E vom 15. Dezember 2010 Art. 1 Abs. 145 Stabilitätsgesetz 2016 : Einführung Country-by-Country Reporting Beachte: Grundsätzlich auch Anwendung der OECD-Regularien ( Soft Law ) Regelungen auf OECD-Ebene: Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations (1995) / OECD Guidelines 1995 Revision of Chapters I-III of the Transfer Pricing Guidelines (22 July 2010) / OECD Guidelines 2010 OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project: Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting / ACTION 13: 2015 Final Report 4

5 Inhalt 01 Gesetzliche Rahmenbedingungen 02 Verrechnungspreisdokumenation 03 Ansprechpartner 5

6 Objektive und subjektive Anforderungen Objektive Anforderungen: Die Verrechnungspreisbestimmung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe muss dem Fremdvergleichsgrundsatz ( arm s length principle ) entsprechen Die Verrechnungspreisdokumentation muss auf detaillierte und strukturierte Weise die Einflussfaktoren und den Prozess der Verrechnungspreisbestimmung sowie schlussendlich die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes für sämtliche grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen darstellen Subjektive Anforderungen: Identifikation der rechtlichen Stellung des Steuerpflichtigen innerhalb der Unternehmensgruppe (Holding, Zwischen-Holding oder kontrolliertes Unternehmen) Der Dokumentationsumfang variiert in Abhängigkeit der eben genannten Charakterisierung 6

7 Dokumentationspflicht und -umfang Holding Zwischen- Holding Kontrolliertes Unternehmen Masterfile + Landesspezifische Dokumentation Masterfile der Zwischen-Holding (alternativ kann grundsätzlich das von der Holding vorbereitete Masterfile verwendet werden) + Landesspezifische Dokumentation Landesspezifische Dokumentation 7

8 Inhalt Masterfile: Überblick Enthält Informationen, welche für die gesamte Gruppe (aus Sicht der Holding oder Zwischen-Holding) relevant sind Das Master File umfasst unter anderem folgende Informationen auf Gruppenebene: Geschäftstätigkeit / rechtliche und operative Struktur / Unternehmensstrategie / relevantes Marktumfeld / Funktionen, Risiken und Wirtschaftsgüter der einzelnen Gesellschaften / Überblick grenzüberschreitender unternehmensinterner Transaktionen / angewandte VP-Mechanismen 8

9 Inhalt Masterfile: Gliederung 1. Allgemeine Beschreibung der Gruppe (u.a. Geschäftstätigkeit, Geschichte, Marktumfeld) 2. Struktur der Gruppe (rechtliche Struktur und funktionale Charakterisierung der einzelnen Gesellschaften) 3. Beschreibung der Geschäftsstrategie 4. Übersicht der grenzüberschreitenden Transaktionen (inkl. möglicher CUP s) 5. Informationen zu den Transaktionen Veräußerung und/oder Überlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter / Dienstleistungen / Finanzdienstleistungen Unterstützende Dienstleistungen ( Management DL ) Kostenumlageverträge ( Cost Contribution Agreements ) 6. Funktionen / Risiken / Wirtschaftsgüter der Unternehmen 7. Beschreibung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter 8. Beschreibung der Verrechnungspreispolitik (inkl. deren Angemessenheit) 9. Auflistung von Vereinbarungen mit Finanzbehörden innerhalb der EU (z. Bsp. APA s, verbindliche Auskünfte, Rulings) 9

10 Inhalt landesspezifische Dokumentation: Überblick Detaillierte Informationen hinsichtlich der Transaktionen zwischen der inländischen Gesellschaft und den ausländischen verbundenen Unternehmen Die Dokumentation kann grundsätzlich in 2 unterschiedliche Abschnitte eingeteilt werden: 1. Sachverhaltsdokumentation (u.a. operative Struktur, Marktumfeld, Strategie, Beschreibung der Transaktionen mit verbundenen Unternehmen) 2. Angemessenheitsdokumentation Vergleichbarkeitsanalyse (u.a. Allokation Funktionen, Risiken, WG; Vertragsbedingungen; Marktumfeld) Beschreibung der Verrechnungspreismethode Anwendung der Verrechnungspreismethode bzw. Fremdvergleich 10

11 Inhalt landesspezifische Dokumentation: Gliederung 1. Allgemeine Beschreibung der Gesellschaft (u.a. Geschäftstätigkeit, Geschichte) 2. Darstellung des relevanten Sektors (u.a. Marktumfeld, Wettbewerb) 3. Operative Struktur (u.a. Abteilungen und deren Funktionen) 4. Beschreibung der Geschäftsstrategie der Gesellschaft 5. Übersicht der für die Gesellschaft relevanten unternehmensinternen Transaktionen, hierbei folgende Unterkapitel pro Transaktionsgruppe: 5.1 Allgemeine Beschreibung der Transaktion (u.a. Volumen und VP-Mechanismus) 5.2 Vergleichbarkeitsanalyse (u.a. Allokation Funktionen/Risiken/WG, wirtschaftliche Bedingungen, Strategie, Vertragsbedingungen) 5.3 Angemessenheitsanalyse (u.a. Best Method Rule sowie Anwendung der geeigneten Methode) 6. Kostenumlageverträge Anhang I = Flussdiagramm Transaktionen Anhang II = Kopie der Verträge (in italienischer oder englischer Sprache) 11

12 Fristen BEACHTE: Unterscheidung zwischen 1) Kommunikation des Vorhandenseins der Dokumentation an die Finanzbehörden: im Rahmen der Steuererklärung, d.h. spätestens 9 Monate nach Ablauf des zu dokumentierenden Wirtschaftsjahres UND 2) Vorlage der Dokumentation an die Finanzbehörden: Innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage durch die Steuerbehörden im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung. Zusätzliche Informationen innerhalb weiterer 7 Tage (oder einem längeren Zeitraum, je nach Komplexität der Transaktion), wenn sich im Laufe der steuerlichen Betriebsprüfung weiterer Informationsbedarf ergibt, die nicht durch die vorgelegte Dokumentation gedeckt wird 12

13 Besonderheiten Die Definition des verbundenen Unternehmens ist nicht allein von der Beteiligungsquote bestimmt, sondern auch von dessen wirtschaftlicher Abhängigkeit Die Dokumentation muss in italienischer Sprache erstellt werden (Ausnahme: Masterfile für Zwischen-Holding in englischer Sprache erlaubt, falls die Konzernobergesellschaft in der EU ansässig ist; Ausnahme: Landessprache in autonomen Regionen) Damit die Dokumentation als verwertbar eingestuft wird, muss grundsätzlich der von den Verwaltungsgrundsätzen vorgegebenen Gliederung gefolgt werden (s. oben) Die Dokumentation muss auf jeder Seite vom rechtlichen Vertreter der Gesellschaft paraphiert und auf der letzten Seite des Berichts unterschrieben werden Die Dokumentation muss im elektronischen Format vorgelegt werden Jährliche Überarbeitung der Dokumentation notwendig / Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen (d.h. Unternehmen mit Umsatz < 50 Mio. Euro): falls für die Angemessenheitsdokumentation eine datenbankgestützte Benchmarkinganalyse verwendet wird, hat diese grundsätzlich eine Gültigkeit von 3 Jahren 13

14 Vorteile: Vermeidung von Strafzuschlägen Wenn im Falle einer Steuerprüfung eine höhere Steuerschuld ermittelt wird, so werden: die ermittelten Mehrsteuern eingefordert Strafzuschläge von 100% bis 200% der Mehrsteuern erhoben (ab 2016: 90% bis 180%) Zinszahlungen auf die Mehrsteuern zuzüglich Strafzugschläge fällig. Falls jedoch eine verwertbare Dokumentation zeitnah vorgelegt wird UND deren Existenz fristgerecht angekündigt wurde werden grundsätzlich keine Strafzuschläge erhoben. Ein Rechenbeispiel: Mehrsteuer Strafen SUMME Verwertbare Dokumentation fristgerecht angekündigt KEINE Strafen (ohne Zinsen) NON compliance Strafen von bis von bis (ohne Zinsen) 14

15 Vorteile: Weitere Anmerkungen Die Einführung der Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften resultiert aus einer gestiegenen Aufmerksamkeit der italienischen Finanzbehörden hinsichtlich der Thematik. Im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen werden die Verrechnungspreise grundsätzlich immer einer Prüfung unterzogen. Der Vorteil einer Verrechnungspreisdokumentation liegt neben der Vermeidung von Strafzuschlägen u.a. auch darin, dass der Steuerpflichtige aktiv eine Argumentationslinie vorgibt und nicht lediglich defensiv auf Fragen des Fiskus reagieren muss. 15

16 Inhalt 01 Gesetzliche Rahmenbedinungen 02 Verrechnungspreisdokumentation 03 Ansprechpartner 16

17 Hans Röll / Associate Partner Tätigkeitsfeld Hr. Hans Röll ist Mitglied des globalen Verrechnungspreisteams von Rödl & Partner und vom Standort Bozen aus italienweit für verrechnungspreisrelevante Themen verantwortlich. Zudem leitet er mehrere länderübergreifende Projekte innerhalb von Rödl & Partner. Rödl & Partner Walther-von-der- Vogelweide-Platz Bozen Tel Fax hans.roell@roedl.it Ausbildung und berufliche Erfahrung Studium der Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Hr. Hans Röll berät seit ca. 12 Jahren Mandanten ausschließlich auf dem Gebiet steuerlicher Verrechnungspreise. Nach langjähriger Beratungstätigkeit in Deutschland betreut Hr. Röll nun Mandanten in Italien. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die weltweite Gestaltung und Implementierung von Verrechnungspreissystemen, globale und lokale Dokumentationsprojekte sowie die Verteidigung von Mandanten im Rahmen von Betriebsprüfungen und internationalen Verständigungsverfahren. Zu seinen Mandanten zählen sowohl multinationale Konzerne als auch mittelständische, international agierende, Unternehmensgruppen unterschiedlichster Branchen Sprachen Deutsch (Muttersprache) / Italienisch (verhandlungssicher) / Englisch (verhandlungssicher) / Spanisch (sehr gute Kenntnisse) 17

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