Niedersächsischer Fußballverband e.v. Kreis Oldenburg-Land / Delmenhorst. - Jugendausschuss -

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1 Niedersächsischer Fußballverband e.v. Kreis Oldenburg-Land / Delmenhorst - Jugendausschuss - Ausschreibung der Hallenfußball-Runde D-E-F-G Junioren Spieljahr 2012 / 2013 Stand 23. September 2012, erstellt von Sascha Rustler Seite 1 von 10

2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Spielfeld 1. Hallenfußball-Runde 2. Spielpläne 3. Austragungsmodus 4. Spielberechtigungen 5. Festspielen 6. Hallenaufsicht / Hallenordnung 7. Schiedsrichter 8. Anschriften Spielleitung 1. Spielfeldgröße Eine Initiative des 2. Tore / Strafraum Fußballverbandes Niederrhein e.v., 3. Ein- / Auswechselzonen der wir uns gerne anschließen! III. Spieldauer Spielball Spielberichte 1. Spieldauer 2. Spielball 3. Spielberichte / Passkontrolle 4. Einsendung Spielberichte IV. Mannschaftsstärke Spielkleidung 1. Mannschaftsstärke 2. Spielkleidung 3. Schienbeinschoner 4. Schuhe V. Spielregeln / Spielwertung 1. Anstoß / Seitenwahl 2. Abseits- / Rückpassregel 3. Strafstoß 4. Tor 5. Indirekte Spielfortsetzung 6. Indirekter Freistoß im Strafraum 7. Hallendecke / Sportgeräte 8. Eckstoß 9. Einrollen 10. Torabstoß 11. Ein- / Auswechseln 12. Spielabbruch 13. Verwarnung und Feldverweis 14. Spielwertungen 15. Verspätung der Teilnehmer / Vorzeitige Abreise 16. Nichtantreten 17. Ausschluss von der Hallenrunde 18. DFB: Fair ist mehr VI. Strafenkatalog VII. Schlussbestimmungen 1. Urteile / Bestrafungen 2. Korrespondenz mit Hallenspielleitung 3. Rechtsmittelbelehrung Seite 2 von 10

3 I. Allgemeines 1. Hallenfußball-Runde Der NFV-Kreis Oldenburg-Land / Delmenhorst führt in der Spielsaison 2012/2013 eine Hallenfußball-Runde für die D-E-F-G Junioren durch. Die Durchführung der Hallenspielrunde unterliegt den DFB-Rahmenrichtlinien für Hallenfußballspiele, den Richtlinien des NFV-Bezirks Weser-Ems und der gemeinsamen Ausschreibung der SG DOO, sofern diese Ausschreibung für die Hallenfußball-Runde nichts anderes aussagt. Die A-B-C Junioren spielen soweit es die Hallenkapazitäten erlauben nach Futsal-Regeln. Dort gilt ausschließlich die Ausschreibung Futsal-Runde. Diese wird separat erstellt und verteilt. 2. Spielpläne Die amtlichen Spielpläne für die Hallenfußball-Runde werden über die NFV-Vereinspostfächer verteilt und auf der Homepage abrufbar sein. Hier werden auch alle Ergebnisse und Tabellen veröffentlicht. Ferner sind hier die Ausschreibungen und Formulare abrufbar. Terminverlegungen auf Wunsch der Vereine können grundsätzlich nicht gestattet werden. Dieses gilt auch bei Abordnungen von Jugendspielern für Auswahlspiele oder Lehrgänge. 3. Austragungsmodus In der Hallenfußball-Runde 2012 / 2013 wird nach Jahrgangsstufen gespielt (U..-Mannschaften). Die Anzahl der vorliegenden Mannschaftsmeldungen in den einzelnen Jahrgangsstufen und die vorhandenen Hallentermine sind für den Austragungsmodus entscheidend. Der geplante Austragungsmodus wird den Vereinen rechtzeitig vor Beginn der Hallenfußball-Runde vorgestellt und auf der oben genannten Homepage veröffentlicht. Jede Jahrgangsstufe spielt einen Hallenkreismeister aus (Sieger Staffel 1 der Finalrunde). 4. Spielberechtigung An der Hallenfußball-Runde dürfen nur Spieler und Spielerinnen mit gültigem Spielerpass teilnehmen. Ausnahme: bei den U6- bis U11-Junioren dürfen Spieler, die sich dem Fußballsport zuwenden möchten, an drei Spieltagen ohne Spielerpass teilnehmen. In diesem Fall ist die Richtigkeit der Eintragungen von Spielername und Geburtsdatum durch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (oder in Vertretung die des Mannschaftsverantwortlichen) auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen. Sollten Mannschaften mit gemischten Jahrgängen an der Hallenfußball-Runde teilnehmen, so ist der Jahrgang des ältesten Spielers für die Einteilung in die Jahrgangsstufe entscheidend. Bitte dies bereits bei der Mannschaftsmeldung berücksichtigen. Für die Hallenfußball-Runde 2012 / 2013 werden folgende Jahrgangsstufen und Mannschaftsstärken festgelegt: U13 Jahrgang 2000 (und ggf. jünger) spielen 4+1 U12 Jahrgang 2001 (und ggf. jünger) spielen 4+1 U11 Jahrgang 2002 (und ggf. jünger) spielen 4+1 U10 Jahrgang 2003 (und ggf. jünger) spielen 5+1 U 9 Jahrgang 2004 (und ggf. jünger) spielen 5+1 U 8 Jahrgang 2005 (und ggf. jünger) spielen 5+1 U 7 Jahrgang 2006 (und ggf. jünger) spielen 5+1 U 6 Jahrgang 2007 (und ggf. jünger) spielen Festspielen Ein Spieler / eine Spielerin darf in der gesamten Hallenfußball-Runde nur in einer Mannschaft seiner Jahrgangsstufe eingesetzt werden. Mit dem Einsatz im ersten Spiel hat sich ein Spieler / eine Spielerin grundsätzlich in der entsprechenden Mannschaft fest gespielt. Das Aushelfen in einer höheren Jahrgangsstufe ist an einem der folgenden Spieltage erlaubt. In diesem Fall spielt sich der Spieler in dieser Jahrgangsstufe in dieser Mannschaft fest und darf nicht mehr in einer anderen Mannschaft dieser Jahrgangsstufe eingesetzt werden. (Beispiel: Spieler X kann nach seinem Einsatz in der U11 II auch in der U12 IV eingesetzt werden, um die Mannschaft ggf. aufzufüllen. Anschließend darf er wieder in der U11 II spielen, nicht aber in der U12 I, U12 II, oder U12 III. Sollte ein erneutes Auffüllen der U12 IV nötig sein, so darf Spieler X dort erneut eingesetzt werden.) Im Zweifel bitte vorab beim Hallenspielleiter anfragen! Die Richtlinien gem. NFV Spiel- und Jugendordnung für das Festspielen in Mannschaften sind für die Hallenfußball- Runde nicht gültig. Seite 3 von 10

4 Mädchen spielen sich bei einem Einsatz in der Hallenfußball-Runde der Junioren nicht für die Hallenrunde der Juniorinnen fest. Mädchen können parallel in beiden Hallenrunden (Junioren / Juniorinnen) eingesetzt werden. Für das Festspielen in der Hallenfußball-Runde der Junioren gelten für Mädchen o. g. Festspielregelungen. Juniorinnen und Junioren dürfen pro Kalendertag nur an einem Hallenspieltag teilnehmen. 6. Hallenaufsicht / Hallenordung Der im Spielplan genannte Verein ist verpflichtet in der betreffenden Halle die Aufsicht zu übernehmen. Die Hallenaufsicht ist von einem geeigneten (volljährigen) Sportkameraden durchzuführen. Diese Person darf während der Hallenaufsicht keine eigene Mannschaft betreuen! Die Hallenaufsicht ist auch dann zu stellen, wenn keine eigene Mannschaft am Spieltag teilnimmt (dieses wird eine absolute Ausnahme sein und nur der Fall sein, wenn die knappen Hallenkapazitäten dies unumgänglich machen). Der Kreisjugendausschuss (KJA) ist gegenüber der Stadt Delmenhorst und den Kommunen des Landkreises Oldenburg für die Durchführung der Spiele und der Hallenaufsicht verantwortlich. Der KJA kann die Forderungen der Stadt Delmenhorst und der Kommunen nur übernehmen, wenn die teilnehmenden Vereine sich verpflichten, die Hallenaufsicht für den KJA durchzuführen. Die Vereine übernehmen somit für den KJA die Verantwortung für die zugeteilte Hallenaufsicht. Besonderes ist auf den Zustand des Hallenbodens zu achten. Die Hallenaufsicht muss sich vor den Spielen vom ordnungsgemäßen Zustand des Hallenbodens überzeugen. Bei einer Verschmutzung oder anderer Mängel in der Halle (Kabinen, Duschen usw.) sind diese sofort dem zuständigen Hausmeister und dem KJA zu melden. Entstehen während der Hallenaufsicht Schäden oder Verschmutzungen des Hallenbodens muss die Hallenaufsicht (Verein) für diese Mängel die Kosten übernehmen. Dieses ist aber bei einer aufmerksamen Hallenaufsicht zu vermeiden. Für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der Halle und den Nebenräumen ist die Hallenaufsicht zuständig. Mannschaften, die den Anweisungen der Hallenaufsicht nicht Folge leisten, werden von den Hallenspielen ausgeschlossen und haften für den ggf. angerichteten Schaden. Die Mannschaftsverantwortlichen sind daher aufgefordert die Hallenaufsicht zu unterstützen und für die Sauberkeit und Ordnung in der Halle und den Nebenräumen mitverantwortlich. (1) Die Vereinsjugendwarte oder deren Vertreter (Hallenaufsicht) sind dafür verantwortlich, dass die Turnhalle schonend und nicht zweckentfremdet genutzt wird. Außerdem sind sie für die reibungslose und zügige Abwicklung der Spiele verantwortlich. (2) Die Hallenaufsicht ist verantwortlich für die Begrüßung und die Einweisung der Mannschaften, für das Vorhandensein geeigneter Spielbälle, Kennzeichnungshemden (Leibchen), sowie für die korrekte Zeitnahme und die Ergebnismeldung. Da nicht bei jedem Spieltag der Hallenspielrunde Sportkameraden des Kreisjugendausschuss anwesend sein können / werden, muss die Ergebnismeldung am Spieltag bis 22:00 Uhr per an hallenrunde@ewetel.net durch die Hallenaufsicht erfolgen. (3) Turn- und Sporthallen, sowie Gymnastikhallen dürfen nur mit zweckentsprechender Kleidung, mit Sportschuhen und unter Aufsicht des Mannschaftsverantwortlichen betreten werden. (4) Für das Wechseln der Kleidung sind die vorhandenen Umkleideräume zu benutzen. Der Zutritt hierzu ist nur den aktiven, am Sportbetrieb teilnehmenden Personen gestattet. Umkleide-, Dusch- und Waschräume dürfen nicht in grob verschmutztem Zustand hinterlassen werden. (5) Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke in den Turn- und Sporthallen und deren Nebenräumen sind untersagt. (6) Die zur Hallenaufsicht eingeteilten Vereine sind verpflichtet, sich rechtzeitig vor Spieltagsbeginn mit den Hausmeistern der Sporthallen in Verbindung zu setzen, um evtl. anstehende Fragen (z. B. Schlüsselübernahme) zu klären. (7) Jeder teilnehmende Verein ist - ebenso wie der Hallenaufsicht führende Verein - verpflichtet, alles für den korrekten Ablauf der Spiele zu tun, d. h. dass er dem Ausrichter alle erdenkliche Hilfe zukommen lässt. Regressansprüche der Halleneigentümer gegenüber dem Ausrichter können an die Vereine weitergeleitet werden, deren Vereinsmitglieder den Schaden verursacht haben. (8) Zuschauer dürfen sich in den Hallen mit Tribünen nur auf diesen aufhalten. Bei allen anderen Hallen müssen sich die Zuschauer am Hallenrand aufhalten. Das Aufhalten von Zuschauern direkt am Spielfeldrand, oder gar hinter den Torauslinien ist verboten. Die Betreuer der Mannschaften sind mitverantwortlich und haben die Eltern / Zuschauer darauf hinzuweisen. Bei Nichtbeachtung werden den betreffenden Vereinen die Kosten einer evtl. nötigen Reinigung in Rechnung gestellt. Seite 4 von 10

5 (9) Für das Abhandenkommen von Wertsachen oder anderen Gegenständen, wie z. B. Bekleidung, übernehmen die Hallenbesitzer, Hallenaufsicht und der NFV Kreis Oldenburg-Land / Delmenhorst keine Haftung. 7. Schiedsrichter Die auf dem Spielplan vermerkten Vereine sind für die Schiedsrichtergestellung verantwortlich. Die Schiedsrichter müssen mit den Hallenregeln und dieser Ausschreibung vertraut sein und diese konsequent auf dem Spielfeld umsetzen. In den Altersklassen U13, U12, U11 und U10 sind von den Vereinen ausschließlich ausgebildete Schiedsrichter zu stellen. Die Schiedsrichter haben die Spiele in Schiedsrichterkleidung zu leiten! Sollte ein Verein keinen ausgebildeten Schiedsrichter stellen können, so besteht die Möglichkeit, über den Schiedsrichteransetzer Volker Jaentsch (Kontaktdaten siehe unten) einen neutralen Schiedsrichter ansetzen zu lassen. Die Anforderung hat mindestens 10 Tage vor dem Spieltag zu erfolgen. Sollte dies aufgrund eines kurzfristiger angesetzten Spieltags (Zwischenrunde) nicht möglich sein, so ist darauf bei der Anforderung hinzuweisen. Die Schiedsrichterkosten in Höhe von 20 hat der anfordernde Verein vor Ort gegen Quittung an den Schiedsrichter zu entrichten. Die Hallenspielleitung ist bemüht, die Aufgabe der Schiedsrichtergestellung gleichmäßig auf die Vereine zu verteilen. Die Schiedsrichter haben sich rechtzeitig vor Spieltagsbeginn bei der Hallenaufsicht zu melden. Eine Nichtgestellung wird mit einer Ordnungsstrafe von 30 pro Spieltag bestraft. Die Hallenaufsicht führt vor dem Beginn des Spieltages eine kurze Regelbesprechung mit den Schiedsrichtern durch und nimmt die Einteilung der Schiedsrichter auf die auszutragenden Spiele vor. Ein Schiedsrichter darf an diesem Spieltag nicht gleichzeitig eine Mannschaft betreuen! 8. Anschriften Hallenspielleiter und Organisationsteam Hallenspielleiter Sascha Rustler hallenrunde@ewetel.net und Staffelleiter U6, U7, U8, U9 Dillenesch 32 Tel Hatten Mobil: stellv. Hallenspielleiter Thomas Eilers thomas.eilers1@ewetel.net und Staffelleiter U10, U11, U12, U13 Bussardweg 12 Tel Goldenstedt Mobil: ggf. Schiedsrichteransetzer U10 bis U13 Volker Jaentsch volker71@ewetel.net Von Bodelschwing-Str Wildeshausen Mobil: II. Spielfeld 1. Spielfeldgröße Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das vorhandene Handballfeld findet in seinen Ausmaßen Anwendung. Die Hallenaufsicht entscheidet vor Beginn des Spieltags und je nach Hallensituation, ob mit einer vorhandenen Bande (Wand) gespielt wird. Grundsätzlich ist die Nutzung von Banden erwünscht. 2. Tore / Strafraum Die vorhandenen Hallen-Handballtore der Größe 3 x 2 Meter finden als Fußballtore Anwendung (keine 5 x 2 Meter Tore in die Hallen stellen!). Der Handball-Wurfkreis (durchgezogene Linie 6 Meter vor dem Tor) ist die Strafraumlinie und begrenzt den Strafraum. 3. Ein- / Auswechselzonen Der Strafraumbereich hinter den Torauslinien ist von allen Personen freizuhalten. Die Wechselzonen befinden sich AUSSCHLIESSLICH im Bereich der Spielfeldecken hinter dem eigenen Tor. Seite 5 von 10

6 III. Spieldauer Spielball Spielberichte 1. Spieldauer Die Spieldauer richtet sich nach der Staffelstärke und wird auf dem Spielplan bekannt gegeben. In Staffeln bis zu 5 Mannschaften beträgt die Spielzeit 15 Minuten. In Staffeln mit 6 und mehr Teams beträgt die Spielzeit 12 Minuten pro Spiel. Gespielt wird ohne Pause und ohne Seitenwechsel. Reduziert sich die Anzahl der Teilnehmer am Spieltag (z. B. durch Nichtantritt), so kann die Spielzeit verlängert werden. Dies entscheidet die Hallenaufsicht. Bitte beachten: Maximal darf jede Mannschaft auf 60 Minuten Spielzeit kommen. 2. Spielball Gespielt wird in allen Hallen mit Hallenspielbällen. Die U13- bis U10-Junioren spielen mit Bällen der Größe 5. Die U9- bis U6-Junioren spielen mit Bällen der Größe 4. Das spielen mit Lederbällen ist ausdrücklich untersagt. 3. Spielberichte / Passkontrolle Die Spielberichte (pro Spieltag und Mannschaft ein Spielbericht) sind ausgefüllt mitzubringen und der Hallenaufsicht unaufgefordert vor Spieltagsbeginn einschließlich der Spielerpässe zu übergeben. Der Spielberichtsbogen muss enthalten: Name, Vorname Geburtsdatum Spielerpassnummer eines jeden teilnehmenden Spielers Vereinsnummer Name und Unterschrift des Betreuers Die Spielerpässe sind bis zum Ende des Spieltages bei der Hallenaufsicht zu hinterlegen. Die Hallenaufsicht führt eine ordnungsgemäße Passkontrolle durch. Mitglieder des KJA und die Staffelleiter sind jederzeit zu Kontrollen berechtigt. Jede Mannschaft hat das Recht, die Spielerlaubnis der Gegner durch Einsicht der Spielerpässe bei der Hallenaufsicht zu prüfen (siehe 4 der NFV-SpO und 5 der NFV-JO). Sollte der Spielerpass für einen Spieler nicht vorliegen, so hat dieser eigenhändig (U9- bis U6-Junioren: gesetzlicher Vertreter, bzw. Mannschaftsverantwortlicher) auf dem Bericht der Hallenaufsicht neben seinem Namen, Vornamen, Geburtsdatum zu unterschreiben und damit die Angaben zu bestätigen. Eine Kopie des Spielerpasses ist dem zuständigen Staffelleiter unaufgefordert bis spätestens 3 Tage nach dem Spieltag vorzulegen. Diese Regelung gilt für maximal 2 Spieler einer Mannschaft pro Spieltag. Sollten die Pässe von mehr als 2 Spielern einer Mannschaft bis zum Ende des Spieltages nicht vorliegen, so werden die Spiele der betreffenden Mannschaft mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet, da dem KJA eine ordentliche Passkontrolle nicht möglich ist. Setzt eine Mannschaft einen am Spieltag nicht spielberechtigten Spieler ein, so werden alle Spiele des Spieltages mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet. 4. Einsendung Spielberichte Die Spielberichte und Hallenaufsichtsbögen sind vom ausrichtenden Verein sofort (spätestens 1 Werktag nach dem Spieltag) an den zuständigen Staffelleiter abzusenden. Die Unverzüglichkeit wird durch den Poststempel nachgewiesen. Andernfalls wird der Hallenaufsicht führende Verein in Strafe genommen. IV. Mannschaftsstärke, Spielkleidung 1. Mannschaftsstärke Bei den U13- bis U11-Junioren besteht die spielende Mannschaft aus einem Torwart und vier Feldspielern. Die Anzahl der Ersatzspieler ist unbegrenzt. Bei den U10- bis U6-Junioren besteht die spielende Mannschaft aus einem Torwart und fünf Feldspielern. Die Anzahl der Ersatzspieler ist unbegrenzt. Seite 6 von 10

7 2. Spielkleidung Die beiden am Spiel beteiligten Mannschaften haben rechtzeitig vor Spielbeginn für gut zu unterscheidende Spielkleidung zu sorgen. Dabei zieht die im Spielplan erstgenannte Mannschaft ggf. Markierungshemden (Leibchen) an, die die Hallenaufsicht zur Verfügung stellt. 3. Schienbeinschoner Alle Spieler sind verpflichtet mit Schienenbeinschonern zu spielen (in allen Jahrgangsstufen). Trägt ein Spieler keine Schienbeinschoner, so ist ihm das Mitspielen durch den Schiedsrichter zu untersagen. Sobald der Spieler Schienbeinschoner trägt, darf er wieder mitwirken. 4. Schuhe Die Spieler, Betreuer und Schiedsrichter dürfen die Hallenspielfläche nur mit Turnschuhen mit nicht färbender Sohle betreten. Spieler, die Turnschuhe mit einer färbenden Sohle tragen, haben auf Veranlassung der Hallenaufsicht / des Schiedsrichters, sofort das Spielfeld zu verlassen. Es ist ferner darauf zu achten, dass die Turnschuhe sauber sind und erst in der Halle angezogen werden. Das Spielen ohne Schuhe ist ausdrücklich untersagt. V. Spielregeln, Spielwertung ACHTUNG: Das Grätschen am Gegner ist in der Halle verboten und wird mit einem Freistoß bestraft. Die Schiedsrichter sind angehalten, dies konsequent umzusetzen! Gespielt wird nach den Regeln und Bestimmungen des NFV mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: 1. Anstoß / Seitenwahl Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat Anstoß, die zweitgenannte Mannschaft hat die Seitenwahl. Die Hallenaufsicht darf eine - von dieser Regel abweichende - generelle Regelung der Seiten- und Anstoßzuordnung für diesen Spieltag treffen (z. B. erstgenannte Mannschaft steht von der Hallenaufsicht aus gesehen links, zweitgenannte Mannschaft hat Anstoß). Der Anstoß darf auch zurück gespielt werden. Die Gegner müssen mindestens 3 Meter Abstand halten. 2. Abseits- / Rückpassregel Die Abseitsregel ist für alle Jahrgangsstufen aufgehoben. Die Rückpassregel gilt für die U13- bis U10-Junioren. Für die U9-, U8-, U7- und U6-Junioren ist die Rückpassregel aufgehoben. 3. Strafstoß Der Strafstoß wird als 7 Meter mit Anlauf ausgeführt. Bei den U13- bis U10-Junioren ist der Anlauf auf 2 Meter (gestrichelte Handballlinie) begrenzt. Der Torwart muss in allen Jahrgangsstufen bis zur Ausführung des Strafstosses mit beiden Füßen auf der Torlinie stehen. 4. Tor Ein Tor kann aus dem Spiel heraus von jedem Punkt auf dem Spielfeld aus erzielt werden, auch vom Torwart. 5. Indirekte Spielfortsetzung Anstöße, Freistöße und Torabstöße sind in der Halle immer und in allen Jahrgangsstufen indirekt auszuführen. Es können in diesem Fall also keine direkten Tore erzielt werden. Auch beim Einrollen können keine Tore direkt erzielt werden. Sollte der Ball in einem dieser Fälle direkt ins Tor gespielt werden, so wird das Spiel mit einem Abstoß fortgesetzt. 6. Indirekter Freistoß im Strafraum Sollte ein Vergehen innerhalb des Strafraums begangen werden, das einen indirekten Freistoß für die angreifende Mannschaft zur Folge hat (z. B. Rückpass durch Torwart mit der Hand aufgenommen), ist dieser Freistoß in jedem Falle auf der Strafraumlinie auszuführen, und zwar von dem Punkt aus, der dem Tatort am nächsten gelegen ist. Die Gegner müssen mindestens 3 Meter Abstand halten. Beim Hallenfußball gibt es in keinem Falle einen indirekten Freistoß innerhalb des Strafraumes der gegnerischen Mannschaft. Seite 7 von 10

8 7. Hallendecke / Sportgeräte Berührt der Ball die Hallendecke oder in der Halle befestigte Sportgeräte (Ringe, Seile, Basketballkörbe etc.) oder technische Geräte (Lautsprecher etc.) folgt ein indirekter Freistoß gegen die Mannschaft, die den Ball zuletzt berührt hat, an der Stelle auf dem Spielfeld, an der der Ball die Berührung mit Hallendecke / Sportgerät hatte. Nicht aber im gegnerischen Strafraum (siehe Abschnitt 6.). Im Zweifelsfall (z. B. Pressschlag) erfolgt die Spielfortsetzung durch einen Schiedsrichterball. Springt der Ball von der Hallendecke / Sportgerät ins Tor, so wird dieses Tor nicht anerkannt, sondern das Spiel wie beschrieben mit indirektem Freistoß fortgesetzt. 8. Eckstoß Überschreitet der Ball die Torauslinie, nachdem er zuletzt durch einen Spieler oder Torwart der verteidigenden Mannschaft berührt worden ist, wird das Spiel mit einem Eckstoß fortgesetzt. Die Gegner müssen bei der Ausführung mindestens 3 Meter Abstand halten. Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden. 9. Einrollen Nach Seitenaus wird das Spiel mit Einrollen fortgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Ball eine evtl. vorhandene Bande übersprungen hat. Beim Einrollen muss der Ball sofort nach verlassen der Hand den Boden berühren (kein Werfen). Die Gegenspieler müssen mindestens 3 Meter Abstand halten. 10. Torabstoß Hat der Ball die Torauslinie überschritten, nachdem er zuletzt von einem angreifenden Spieler berührt worden ist, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder durch Abstoß vom Boden wieder ins Spiel bringen (bei den U7- und U6- Junioren auch durch Abschlag aus der Hand). Der Ball ist erst wieder im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat. Kein gegnerischer Spieler darf sich im Strafraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielfeldhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Es reicht nicht aus, dass der Ball den Boden, oder die Bande berührt! Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts aus dem Strafraum heraus, wenn er zuvor den Ball mit den Händen kontrolliert hat. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung. 11. Ein- / Auswechseln Das Ein- und Auswechseln ist auch während des Spiels innerhalb der Wechselzone gestattet (fliegender Wechsel). Der Mannschaftsbetreuer ist für das korrekte Wechseln verantwortlich. Der einzuwechselnde Spieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn der auszuwechselnde Spieler dieses verlassen hat. Im Falle eines Wechselfehlers (ein Spieler zu viel auf dem Feld) wird der Spieler, der das Spielfeld zu früh betreten hat, mit einer 2-Minuten-Strafe bestraft. Dies ist eine Pflichtstrafe. 12. Spielabbruch Der Schiedsrichter darf ein Spiel wegen Reduzierung einer Mannschaft nicht abbrechen. Für den Abbruch muss Verlangen der reduzierten Mannschaft vorliegen. Bei Verlangen nach Abbruch wird das Spiel mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet, es sei denn, der Spielstand bei Abbruch war höher (z. B. 3:0, 4:1 etc.), dann wird der tatsächliche Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet, dabei ist die bei Abbruch verbleibende Restspielzeit unerheblich. Jeder Spielabbruch ist von der Hallenaufsicht auf dem Bericht der Hallenaufsicht zu vermerken und zu begründen. 13. Verwarnung und Feldverweis Der Schiedsrichter kann einen Spieler einmal während eines Spieles für zwei Minuten des Spielfeldes verweisen (gleichzusetzen mit gelber Karte), wenn ihm eine mündliche Verwarnung nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer (rote Karte) jedoch noch nicht erforderlich erscheint. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne als auch nach vorausgegangener mündlicher Verwarnung ausgesprochen werden. Die Mannschaft darf erst nach Ablauf der zwei Minuten wieder aufgefüllt werden, auch wenn innerhalb der zwei Minuten ein oder mehrere Gegentore kassiert werden. Nach Ablauf der 2 Minuten darf der mit der Strafe belegte Spieler wieder mitwirken. Bei Feldverweis mit der roten Karte scheidet der betroffene Spieler für die restlichen Spiele an diesem Spieltag aus und ist dem Hallenspielleiter zu melden. Der Spielerpass ist einzuziehen und mit dem Schiedsrichterbericht an den Hallenspielleiter zu senden. Der betreffende Spieler ist damit für alle Spiele (Feld und Halle) bis zur Entscheidung des KJA vorgesperrt. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis mit der roten Karte hinnehmen musste, kann erst im nächsten Spiel durch einen anderen Spieler ergänzt / aufgefüllt werden. Seite 8 von 10

9 14. Spielwertungen Die Spielwertungen erfolgen nach dem üblichen Punktesystem. Über die Platzierungen in den Staffeln entscheidet bei Punktgleichheit die bessere Tordifferenz. Ist diese auch gleich, entscheidet die Mehrzahl der geschossenen Tore. Ist auch dann keine Entscheidung gefallen, entscheidet das Tor- und Punkteverhältnis aus den Spielen zwischen den betreffenden Mannschaften. Sollte wider Erwarten noch keine Entscheidung gefallen sein, erfolgt ein Siebenmeterschießen bis zur Entscheidung. Beim Siebenmeterschießen, dass dem Elfmeterschießen bei Feldspielen (gem. DFB) entspricht, treten zunächst 3 Spieler jeder Mannschaft an, die an diesem Spieltag mitgewirkt haben. Ist jedoch noch keine Entscheidung gefallen, treten die verbleibenden Spieler der Mannschaften an und suchen die Entscheidung nach dem K.O.-System. 15. Verspätung der Teilnehmer / Vorzeitige Abreise Jede Mannschaft hat zum festgelegten Termin der Hallenspiele pünktlich und wettkampfmäßig gekleidet in der jeweiligen Sporthalle anzutreten, andernfalls muss das betreffende Spiel mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet werden. Eine Mannschaft hat anzutreten, wenn mindestens 3 Spieler (U10- bis U6-Junioren 4 Spieler) in vorschriftsmäßiger Kleidung spielbereit in der Halle sind. Tritt sie nicht an, verliert sie das Spiel mit 0 Punkten und 0:2 Toren. In der Halle entfällt die Wartezeit. Das Ende des Spieltages haben alle Mannschaften in der Halle abzuwarten. Bitte keine vorzeitige Abreise, um bei evtl. Gleichständen sofort eine Entscheidung herbeiführen zu können. Sollte eine Entscheidung herbeigeführt werden müssen und die betreffende Mannschaft ist bereits abgereist, hat sie diese Entscheidung automatisch verloren. Sind beide Mannschaften bereits abgereist, entscheidet das Los. 16. Nichtantreten Nichtantreten und Verzicht werden - auch bei rechtzeitiger Mitteilung - mit einer Ordnungsstrafe von 25 pro Spieltag belegt. Im Wiederholungsfalle erfolgt die Streichung vom weiteren Hallenspielbetrieb und die Ordnungsstrafe erhöht sich auf 50. Vereine, die absichtlich nicht antreten und z. B. ein anderes Turnier vorziehen, werden mit einer Ordnungsstrafe von 50 bestraft. Die Spielwertung erfolgt mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner. Das endgültige Strafmaß legt der KJA nach der Meldung durch die Hallenaufsicht fest. Kann wegen Krankheit von mindestens 3 Spielern eine Mannschaft nicht antreten, so ist dieses dem Hallenspielleiter durch eine schriftliche Erklärung des Vereinsjugendwartes und des Vereinsvorsitzenden innerhalb von drei Tagen schriftlich unter Nennung der erkrankten Spieler zu bestätigen (evtl. vorhandene ärztliche Atteste können mit eingereicht werden). In diesem Falle entfällt eine Bestrafung, die Spielwertung (s. o.) bleibt bestehen. 17. Ausschluss von der Hallenrunde Bei grob unsportlichem Verhalten von Mannschaften, oder Trainern / Betreuern können diese von der weiteren Teilnahme an der Hallenspielrunde ausgeschlossen werden. Punkte können aberkannt werden. Trainern / Betreuern kann bei grob unsportlichem Verhalten das Betreuen einer Mannschaft bei folgenden Hallenspieltagen untersagt werden. Die Hallenaufsicht ist angehalten, jegliches unsportliches Verhalten auf dem Bericht der Hallenaufsicht zu vermerken. 18. DFB-Motto: Fair ist mehr Die Hallenrunde der Junioren steht unter dem DFB-Motto Fair ist mehr. Die Hallenaufsicht vermerkt bemerkenswert faires Verhalten von Sportkameraden auf dem Bericht der Hallenaufsicht. Außerdem können Mannschaftsverantwortliche jederzeit über die Vereinsjugendwarte besonders faires Verhalten von Sportkameraden schriftlich an den Hallenspielleiter melden. Seite 9 von 10

10 VI. Strafenkatalog Bei Verstößen gegen die unter Punkt I. genannten gültigen Richtlinien, Ordnungen und Ausschreibungen (inkl. dieser Ausschreibung), werden Ordnungsstrafen erhoben. Hier eine Auswahl der festgelegten Ordnungsstrafen: 1. Spielen ohne Vorlage eines gültigen Spielerpasses 2,00 im Wiederholungsfalle 3,00 2. Nichtantreten einer Mannschaft 1. mal 25,00 2. mal Ausschluss und 50,00 3. Absichtliches Nichtantreten (z. B. um Vereinsturnier zu spielen) 50,00 4. Zurückziehen einer Mannschaft vom Spielbetrieb in der laufenden Hallenrunde 50,00 5. Verwaltungskosten für Platzverweis einschließlich Bearbeitung 10,00 6. Nichtgestellung eines Schiedsrichters (pro Spieltag) 30,00 Weitere Strafbemessungen ergeben sich gemäß Satzungen und Ordnungen des NFV. VII. Schlussbestimmungen 1. Urteile / Bestrafungen Urteile und Bestrafungen, die in Zusammenhang mit der Hallenspielrunde durch den Hallenspielleiter gefällt werden, sind endgültig und nicht anfechtbar, da sonst kein reibungsloser Ablauf der weiteren Hallenspiele gewährleistet ist. 2. Korrespondenz Hallenspielleitung Jegliche Korrespondenz mit dem Hallenspielleiter und dem Organisationsteam hat über die Jungendwarte der Vereine und die NFV-Postfächer zu erfolgen (Ausnahme: Ergebnismeldungen). Anfragen und Hinweise von Mannschaftsverantwortlichen werden zur Kenntnis genommen, aber nicht bearbeitet. Sie haben keine rechtliche Gültigkeit vor dem Sportgericht. 3. Rechtsmittelbelehrung Einsprüche gegen diese Ausschreibung sind bis 7 Tage nach der Zustellung schriftlich und begründet beim zuständigen Kreissportgericht einzureichen. Wird Einspruch gegen einen oder bestimmte Punkte der Ausschreibung eingelegt, so verliert dadurch der weitere Inhalt nichts an seiner Bedeutung. Seite 10 von 10

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