Marcel Furrer Januar 2011

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1 Marcel Furrer Januar 2011

2 Zitat Sonntagsblick vom

3 Im Jahr 2006 lanciert die Frauen- und Modezeitschrift annabelle eine Petition! Personen unterzeichnen diese. Die SP Schweiz, die GSoA, der Friedensrat und rund 50 andere Organisationen griffen das Thema dankbar auf und lancierten im Jahr 2007 die Initiative Schutz vor Waffengewalt. Der Titel der Initiative ist trügerisch und bringt nicht mehr Sicherheit!

4 Wieviele Waffen gibt es in der Schweiz? Berechnungen der SP: ca. 2.3 Mio (Schätzungen bis 8 Mio) 1'600'000 1'400'000 1'200'000 1'000' ' ' ' '000 Anzahl Waffen A = Aktive Armeewaffen P = Privatisierte Waffen 0 Armee (A) Ordonnanz (P) Jagdwaffen Sport Armee (A): ca Ordonnanz (P): ca Jagdwaffen: ca Sport-/Privatwaffen: ca

5 (Vorstand) (Alt NR Rosmarie Zapfl) Weitere Organisationen siehe:

6 Initiativtext Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: Art. 107 Sachüberschrift und Abs. 1 Sachüberschrift Kriegsmaterial 1 Aufgehoben Art. 118a (neu) Schutz vor Waffengewalt 1 Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition. Dazu regelt er den Erwerb, den Besitz, das Tragen, den Gebrauch und das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition.

7 2 Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für: a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt; b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen; c. das Sportschützenwesen; d. die Jagd; e. das Sammeln von Waffen. 3 Besonders gefährliche Waffen, namentlich Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden.

8 4 Die Militärgesetzgebung regelt den Gebrauch von Waffen durch die Angehörigen der Armee. Ausserhalb des Militärdienstes werden die Feuerwaffen der Angehörigen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt. Angehörigen der Armee dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden. Das Gesetz regelt die Ausnahmen, namentlich für lizenzierte Sportschützen. 5 Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen. 6 Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen. 7 Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass die Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen eingeschränkt wird.

9 Art. 107 Waffen und Kriegsmaterial 1 Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition. 2 Er erlässt Vorschriften über die Herstellung, die Beschaffung und den Vertrieb sowie über die Ein, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial. BV SR 101

10 Kleinwaffen/ Leichte Waffen

11 Kleinwaffen wie Pistolen, Gewehre und Maschinengewehre sind die am häufigst verwendeten Waffen in Bürgerkriegen und innerstaatlichen Konflikten. Nach Angaben der vom Genfer Institut International de Hautes Etudes verfassten Studie "Small Arm Survey" sind weltweit mindestens 550 Mio. Kleinwaffen im Umlauf.

12 Kleinwaffen/ Leichte Waffen (Quelle Wikipedia) Als Kleinwaffe (Englisch: small arms, korrekt übersetzt Leichte Waffen) werden Infanteriewaffen bezeichnet, die von einer Person getragen und bedient werden können. (Inklusive Maschinengewehre, Handgranaten, Minen und tragbare Raketenwerfer!!)

13 Typische Infanteriewaffen: Soldat mit Sturmgewehr und angebautem Granatwerfer

14 Laden eines angebauten 40mm-Granatwerfers

15 Panzerabwehrrakete RPG7

16 12.7 mm Maschinengewehr Browning M2 (MG64, CH Armee)

17 Faustfeuerwaffen:

18 Handfeuerwaffen:

19 Der Hauptunterschied bei diesen beiden Waffensystemen liegt in der Beschaffenheit der Läufe und der Munition. Büchsen haben gezogene Läufe, Flinten glatte Läufe.

20 Sind Gewehre (also Handfeuerwaffen), sie werden auch als Vorderschaftrepetierer bezeichnet. Diese Waffen müssen nach jedem Schuss durch eine lineare Bewegung des Vorderschafts nachgeladen werden. Die meisten Pump Action sind Flinten, es gibt jedoch auch Pump Action Büchsen. Je nach Land finden Pump Action auch in der Jagd Verwendung.

21 Reihenfeuerpistolen Glock 18 Beretta 93R

22 Maschinenpistolen HK MP5 Heckler & Koch MP7

23 Sturmgewehre Sturmgewehr 90 (Stgw90)

24 Maschinengewehre (Leicht/Schwer) 5,56 mm LMG Minimi 7.5 mm MG 51

25 In der Schweiz verboten und in Deutschland erlaubt: Elektroschockgeräte (Taser) Geschosse mit Hohlspitz (Vorteil: Keine Drittgefährdung, gute Stoppwirkung)

26 Bis wurde Waffengesetz kantonal geregelt. (Liberal bis sehr streng: z.b. Kt AG: Freies Waffentragen, wenn Voraussetzung für Waffenkauf) 26. September 1993 Volksabstimmung über den Bundesbeschluss gegen den Waffenmissbrauch 01. Januar 1999 Inkrafttreten Eidgenössisches Waffengesetz Kantonal unterschiedliche Verordnungen 12. Dezember 2008 Verschärfung des Waffengesetze aufgrund inkrafttreten des Schengen/Dublin-Abkommens

27 Was sind die Voraussetzungen für Waffenerwerb? Je nachdem um was für eine Art von Waffe es sich handelt, kommen verschiedene Bestimmungen zur Anwendung. Allgemeine Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Person darf nicht entmündigt sein Keine Selbst- oder Drittgefährdung Keine Einträge im Strafregister betreffend Vergehen oder Verbrechen (oder 2 SVG-Delikte [Entscheid Bundesgericht])

28 (Seit : Inkrafttreten Schengen/Dublin) Als Erwerb gilt Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Miete und Gebrauchsleihe Bei Meldepflichtigen Waffen genügt ein schriftlicher Vertrag. Meldepflichtige Waffen: Kaninchentöter, Softairwaffen, Paintballwaffen, Schreckschusswaffen, Waffennachbildungen, Luftpistolen/- Gewehre, Jagdgewehre und Ordonnanzkarabiner

29 (Seit Inkrafttreten Schengen/Dublin) Bewilligungspflichtige Waffen können nur mit Waffenerwerbsschein (WES) gekauft werden. Voraussetzung: Gesuch Waffenerwerbsschein, Ausweiskopie und Strafregisterauszug; Kosten CHF Bewilligungspflichtige Waffen: Pistole, Revolver, Selbstladegewehre (z.b. Stgw 90 PE), Unterhebelrepetierer (Winchester), Pump Action, Selbstladeflinten, Ausländische Ordonnanzgewehre

30 Verbotene Waffen können nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erworben werden (sehr restriktive Handhabung)! Voraussetzung: Sehr guter Leumund, Regelmässige Hauskontrollen. Kosten CHF Verbotene Waffen: Geräte die dazu bestimmt sind Menschen zu verletzen (z.b. Schlagring) Waffen die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen Elektroschockgeräte Seriefeuerwaffen Schalldämpfer, Nachtsichtzielgeräte, Laser Panzerabwehr- und Granatwaffen Dolche, Wurfmesser, Schmetterlingsmesser

31

32 Am trat das Schengen/Dublin-Abkommen in Kraft. Nebst der Aufhebung der Grenzkontrollen an der Schengen-Innen-Grenze, kam es auch zu rund 100 Änderungen im Waffenrecht. Unter anderem diese: Meldepflicht bei Handänderungen Markierungspflicht bei Waffen und kleinsten Munitionseinheiten Registrierung des Waffenerwerbs während 50 Jahren! (Ein Tötungsdelikt wird nur während 15 Jahren registriert..!)

33 Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, -Zubehör, Munition, sowie Waffentragen und Schiessen sind verboten für Angehörige folgender Staaten: Albanien Mazedonien Algerien Montenegro Türkei Sri Lanka Kosovo Serbien Kroatien Bosnien-Herzegowina

34 Betrifft Leihwaffen und Waffen welche nach absolvierter Dienstzeit in persönlichen Besitz übergehen. Seit gelten folgende Anforderungen/Bestimmungen: Waffenerwerbsschein (mit Strafregisterauszug CHF 70.00) Innerhalb von 3 Jahren müssen 3 Feldschiessen und 3 Bundesübungen (Obligatorisch) absolviert worden sein Entrichten Umtriebsentschädigung (Pistole CHF 30.00; Stgw57 CHF 70.00; Stgw90 CHF ) Ist eine der Voraussetzungen nicht gegeben, wird keine Waffe überlassen oder übergeben.

35 Die Waffengesetzgebung ist/war in den letzten Jahren Immer wieder Thema in unserem Parlament: März 2006: Interpellation Banga (SP): Markierung und Rückverfolgbarkeit von Waffen Juni 2006: Antrag Fetz (SP): Waffen an Jugendliche; Waffenregister; Markierungspflicht Juli 2006: Medienkonferenz SP/Amnesty International/Friedensrat für Verschärfung Waffengesetz Juni 2007: Schlussabstimmung Waffengesetz im Parlament. SP ist nicht zufrieden. September 2007: SP lanciert Entwaffnungsinitiative

36 Stopp dem Waffenmissbrauch Bedarfsnachweis für Waffen/Munition Verwahrung der Armeewaffe in gesicherten Räumen Keine Abgabe mehr der Armeewaffe an ehemalige AdA* Verbot von besonders gefährlichen Waffen Einführung Eidgenössisches Waffenregister Aktionen zum Einsammeln von Waffen Verfügbarkeit von Kleinwaffen international einschränken *AdA = Angehöriger der Armee

37 Logo der Befürworter:

38 Im Argumentarium der SP steht, dass der Bedarfsnachweis für den Erwerb von Waffen und Munition sehr eng auszulegen wäre. Der Hinweis einer Einzelperson, für den Selbstschutz eine Waffe zu Hause zu haben, würde als Bedürfnisgrund nicht mehr genügen! Der Waffenerwerb wird praktisch verunmöglicht! Auch Schenkung, Vererbung wird nicht mehr möglich sein. Das führt zu Vernichtung von Volksvermögen! (Der einzige legale Weg von Erbmasse, wäre die Vernichtung)

39 Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, deshalb ist es nach Ansicht der SP nicht tragbar, Dass einer Privatperson das Recht zusteht, wenn sie bedroht wird, sich mittels Waffendrohung, resp. Waffeneinsatz zu verteidigen! Weiter führt die SP im Argumentarium auch aus, das in der BV Art. 118 Schutz der Gesundheit dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden soll, Vorschriften gegen gefährliche Hund zu erlassen Sprich de facto führt das zu einem Hundeverbot! (ein Eidg. Hundegesetz wurde 2010 durch das Parlament abgelehnt)

40 Art. 2 Zweck 1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. 2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele 1. Kapitel: Grundrechte Art. 8 Rechtsgleichheit 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

41 Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit 1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. 2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.

42 Die vorerwähnten Artikel aus der Bundesverfassung bilden die gesetzliche Grundlage für folgende Artikel im Strafgesetzbuch (SR 311) StGB Art. 15 Rechtfertigende Notwehr StGB Art. 16 Entschuldbare Notwehr StGB Art. 17 Rechtfertigender Notstand StGB Art. 18 Entschuldbarer Notstand Indem die SP in Ihrer Argumentation einer Privatperson das Recht auf Gefahrenabwehr mittels einer Waffe abspricht, widerspricht die SP den, durch sie und der EMRK* propagierten und in der Bundesverfassung verankerten zwingenden Menschenrechten! *(Europäische Menschenrechtskonvention, bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten )

43 Die Initiative kann die Verbreitung von illegalen Waffen und den Missbrauch von Waffen nicht stoppen. Kriminelle kommen immer zu Waffen. Der Bürger der sich an die Gesetze hält wird hingegen entwaffnet. Es entsteht ein Ungleichgewicht. Der Bundesrat schätzt die einmaligen Kosten bei Annahme der Initiative auf CHF 6.4 Mio und auf jährlich wiederkehrende CHF 11,2 Mio! Mehr Bürokratie!

44 Zentrales Waffenregister: Der Bundesrat schätzt die Kosten für die Entwicklung und Umsetzung auf 1,5 Millionen Franken. Dazu kommen noch nicht bezifferten Kosten für die Anpassung der existierenden kantonalen Systeme. Diese müssten von den Kantonen selber getragen werden. Der Betrieb des Systems würde den Bund jährlich zirka Franken kosten in zehn Jahren also weitere 2,5 Millionen Franken zu Lasten der Steuerzahler. Die Einrichtung eines [zentralen Waffenregisters] beim Bund, welches Entwicklungskosten in der Höhe von 1,5 Millionen Franken verursachen würde, würde kaum zusätzlichen Nutzen bringen. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009

45 Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis: Die administrativen und finanziellen Auswirkungen der Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises sind kaum abschätzbar. Sicher ist, dass die Umsetzung neue, teure Überprüfungs- und Kontrollmassnahmen erfordern wird. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone und Gemeinden die Umsetzung durchzuführen und die entstehenden Kosten zu tragen haben. Der Nutzen des Bedarfs und Fähigkeitsnachweises für die Missbrauchsbekämpfung und somit für die Sicherheit wird vom Bundesrat bezweifelt. Eine effektive Kontrolle von Bedarfs- und Fähigkeitsnachweisen ist nur unter Einsatz erheblicher personeller Ressourcen denkbar. ( ) Der Vollzug wird Mehrheitlich persönliche Angaben der interessierten Personen zu überprüfen haben, was mit einem erheblichen Kontrollaufwand verbunden ist. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009

46 Bei Annahme der Initiative würde das Schiessen als Breitensport verschwinden (85% der Schützen schiessen mit einer Ordonnanzwaffe) Schweizer Schiesssportverband: Mitglieder und 3100 Schützenvereine Artikel 118a Abs. 2: Kinder und Jugendliche würden vom Recht auf Waffen ausgeschlossen (umfasst auch Gebrauchsleihe), somit wären Volksschiessen wie das Zürcher Knabenschiessen und das Feldschiessen Geschichte! Um das Feldschiessen als Erwachsener absolvieren zu können, müsste eine Lizenz gelöst werden (Kosten pro Lizenz ca. CHF zusätzlich müsste die Handhabung der Waffe sichergestellt sein).

47 Eine gewaltfreie Gesellschaft ist eine Illusion! Die Armeewaffe kann bereits heute freiwillig und ohne Kosten für den AdA im Zeughaus deponiert werden! Die Forderung der Initianten die Armeewaffe in gesicherten Räumen der Armee zu deponieren kostet nur viel Geld und ist ein weiterer Schritt in Richtung Abschaffung der Armee! Befinden sich keine Waffen mehr im Volk, so wird es für Kriminelle nur einfacher und risikoloser Einbrüche zu begehen. Das Einbrecher vor Gewalt nicht zurückschrecken haben die Schlafzimmerräuber bewiesen, welche 2010 in Uster festgenommen wurden (Einbrüche mit Raub in Schlieren, Opfikon und Uster) Dabei wurden die Betroffenen gefoltert um an Bankcodes zu kommen!

48 Zentrales Waffenregister beim Bund: Daten sind bereits bei Kriegsmaterialkontrolle und bei den Kantonen vorhanden und können abgerufen werden. Eine Zentralisierung kostet nur viel und bringt keinen zusätzlichen Nutzen. Die Staatsquote steigt. Waffeneinsammelaktionen: Unterstützung brauchen die Kantone nicht. Aktionen verlaufen problemlos. Würde wieder Kosten generieren.

49 Wird die Initiative angenommen kommt es zu einem faktischen Waffenverbot (gemäss Art. 118a Abs. 1, zweiter Satz und Abs. 2, revidierte BV). Durch die sehr enge Auslegung der SP, welche auch Schenkungen und Erbgänge einschliesst, werden Waffen nur noch einem sehr engen Kreis von Personen zugänglich sein. Waffen und Sammlungen (welche vielleicht eine Kapitalanlage waren) werden auf einen Wert von nahezu CHF 0.00 abgeschrieben werden müssen. (So wird aus einer Erbmasse von CHF auf einmal CHF 0.00!) Der einzige Weg um dann noch Geld für Waffen zu erhalten wird der Weg in den Schwarzmarkt sein. Nicht jeder Bürger ist redlich, also wird die Zahl der Illegalen Waffen ansteigen und dadurch den Weg in die falschen Hände finden. In den falschen Händen wird die Waffe zur Bedrohung!

50 Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone Die Waffeninitiative greift ohne triftigen Grund und unverhältnissmässig in die kantonale Polizeihoheit ein. Im Falle einer Annahme der Waffeninitiative müsste der Bund künftig den Einsatz von Waffen durch Kantonale Polizeikorps regeln (Absatz 2a. der Initiative). Dies ist problematisch, denn die Kantone tragen die Verantwortung für den Einsatz ihrer Polizeikorps. Also müssen sie auch die Voraussetzungen zum Erhalt, zum Tragen und zum Gebrauch von Schusswaffen der Polizisten regeln können. Dies ist heute bereits in den kantonalen Polizeigesetzen geregelt.

51 Die Schweiz ist Mitglied dieser Konferenz. Der Einsatz der Schweiz auf Internationaler Ebene zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Kleinwaffen ist bereits heute ein wichtiger und unbestrittener Teil unser Aussen- und Sicherheitspolitik (UNO, OSZE, PfP, usw.)! Eine Verankerung in der Verfassung bringt keinen Mehrwert!

52 Nein! Hohe Sicherheitsstandards und seriöse Schützenmeister ermöglichen einen sicheren und ruhigen Schiessbetrieb. Trotz vielen Waffen ist es an einem Schützenfest noch nie zu gefährlichen Ausschreitungen mit Sachbeschädigungen und/oder Körperverletzungen gekommen, wie es fast jedes Wochenende üblich ist an Sportveranstaltungen wie Fussball- und Hockeymatches. Auch hat es noch nie Grossaufgebote der Polizei (unfriedlicher Ordnungsdienst) für Schützenfeste gebraucht!

53 In Zusammenhang mit der Entwaffnungsinitiative hat das Bundesamt für Statistik Studien betrieben. Als Grundlage dienten die Polizeiliche Kriminalstatistik und die Todesursachenstatistik 300 Tote pro Jahr durch Schusswaffensuizid? Die Statistik des BfS liefert die richtigen Zahlen dazu. Suizid ist in der Schweiz kein Straftatbestand. Die gleichen Kreise die einem Menschen den Suizid mittels Schusswaffe verbieten wollen, erlauben hingegen den Suizid mit Gift bei der aktiven Sterbehilfe (Dignitas/EXIT). Die meisten Suizidfälle haben eine längere Vorgeschichte und sind nur sehr selten Affekthandlungen Reisende lassen sich nicht aufhalten..!

54 Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung und Raubstraftaten nach Tatmittel Schusswaffe, 2009 Quelle Bundesamt für Statistik, TOTAL Mit Schusswaffen Anzahl Anzahl % Tötungsdelikte Schwere Körperverletzung Raub Als Schusswaffen gelten im Sinne der Statistik auch Softairwaffen/Waffenimitate

55 Schusswaffentodesfälle Bundesamt für Statistik, 2010 Sterbejahr Schusswaffentote insgesamt Männer Frauen Suizide Männer Frauen Andere Todesfälle Männer Frauen

56 Suizidmethoden, nach Altersgruppen 2008 Suizidarten Altersgruppe TOTAL Vergiftung Erhängen Schusswaffe Übrige Methoden Quelle Bundesamt für Statistik, 2010

57 Suizide nach Vorgehensart und Waffentyp, 2009 Quelle Bundesamt für Statistik 2010 Vorgehensart Waffentyp Anteil % Suizid durch Erschiessen 17% davon mit: Faustfeuerwaffe Allgemein 51% Bolzenschussgerät 1% Armeepistole (A) 3% Armeepistole (P) 1% Handfeuerwaffe 15% Sturmgewehr Allgemein 4% Sturmgewehr (A) 5% Sturmgewehr (P) 0% Unbek. Tatmittel 20% Suizid durch Erhängen 20% Suizid durch Sturz aus Höhe 11% Suizid durch andere Vorgehen 52%

58 Tötungsdelikte nach StGB mit Schusswaffen, nach Waffentyp, 2009 Quelle Bundesamt für Statistik 2010 Tatmittel Anzahl Straftaten TOTAL 55 Faustfeuerwaffe 47 Bolzenschussgerät 1 Handfeuerwaffe 3 Unpassende Tatmittelangabe Keine Angabe Tatmittel 2 2

59 Todesopfer von Tötungsdelikten nach StGB mit Schusswaffen nach Waffentyp, 2009 Quelle Bundesamt für Statistik 2010 Tatmittel Anzahl Todesopfer TOTAL 24 Faustfeuerwaffe 16 Pistole 6 Revolver 1 Handfeuerwaffe 1

60 Amokläufe Zug 2001: Amoklauf im Kantons-Parlament durch Friedrich Leibacher (15 Tote). Als Querulant bekannt. Hätte keine Waffen mehr haben dürfen (Drohungen). Behörden haben nicht gehandelt. Das Waffengesetz hätte Waffenentzug vorgesehen. Erfurt (D) 2002: Der 19-jährige Robert Steinhäuser erschiesst 17 Menschen mit einer Pistole und einer Pump Action Flinte. Es war der erste Amoklauf an einer Schule in Deutschland. Schulamokläufe hat es in der Schweiz bisher noch keinen gegeben. Polizei und Schulbehörden sind in der Schweiz bestens dafür ausgebildet. Die Frage ist nicht ob ein Schulamok kommen wird, sondern wann! Es gibt im Internet genügend Anleitungen um Sprengfallen und andere Tötungsvorrichtungen für Amokläufe herzustellen. Es gibt sogar Amok-Foren!! Baden AG 2007: Ein Schweizer mit irakischer Abstammung schiesst mit einem Stgw90 in eine Bar und tötet dabei einen 71-jährigen Mann. Der Täter lässt sich festnehmen. Er wird später für unzurechnungsfähig erklärt und in eine psychiatrische Klinik gebracht.

61 Amokläufe Buchs ZH, Januar 2010: Entlassener Mitarbeiter (Italienischer Staatsbürger) kommt nach einer fristlosen Entlassung an seinen ehemaligen Arbeitsort. Er schiesst auf seinen Chef und Mitarbeiter. Mehrere Verletzte. Im Anschluss erschiesst sich der Täter. Die beiden Waffen hatte er nach seiner Entlassung illegal erworben! England, Juni 2010: Taxifahrer erschiesst 12 Menschen im Waffenfreien Grossbritannien. Erst nach kilometerweiter Flucht konnte er durch Sondereinheiten der Polizei erschossen werden. Auf der Flucht tötete er auch einen unbewaffneten Polizisten (Bobby) welcher sich ihm in den Weg stellte um ihn zu stoppen! Dübendorf ZH, Dezember 2010: 26-jähriger Serbe schiesst mit Pump Action Flinte auf Lokal und verletzt 3 Personen. Nach geltendem Recht dürfte der Serbe keine Waffe besitzen. Das Waffengesetz war also nutzlos gegen den Missbrauch!

62 Die Entwaffnungsidee der SP geht sogar so weit, dass nicht einmal mehr jeder Polizist seine eigene Waffe hätte, da ja bekanntlich Polizisten im Schichtdienst arbeiten und so ihre Dienstwaffe teilen könnten! Wie lässt sich so die Pflicht aufrechterhalten bei schweren Vergehen und Verbrechen einzuschreiten..? Wie kann ein Polizist noch zuverlässig treffen..?

63 Häusliche Gewalt und Waffen/Tötungsdelikte Drama im Kanton Aargau, 2005: Ehemann erschlägt seine Familie mit Hammer. Begeht im Anschluss Suizid durch Hinunterstürzen. Wallis, 2006: Skistar Corinne Rey-Bellet wird nach Streit Erschossen durch Ehemann. Dieser begeht im Anschluss Suizid. Dübendorf, November 2010: Türke sticht im Streit auf seine Frau und seine Stieftochter ein. Beide Frauen überleben schwerverletzt. Fakt: Zwei Drittel der Fälle im Bereich der Häuslichen Gewalt betreffen Ausländer. Vielfach sind es Staatsangehörige, welche nach Waffengesetz auch keine Waffen besitzen dürfen. Aussage von mehreren Polizisten (mit mehreren Dienstjahren):...kam bei Fällen von Häuslicher Gewalt noch nie in Kontakt mit Schusswaffen..!

64 Die Hauptwaffe bei Delikten gegen Vermögen, Leib und Leben, ist in der Schweiz das Messer! Fast jeder Jugendliche trägt heute im Ausgang ein Messer auf sich! Viele dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind auch bereit das Messer wegen Nichtigkeiten einzusetzen! SP will Stimm- und Wahlrecht auf 16 Jahre verringern (Da Jugendliche scheinbar genügend Urteilsfähig und Mündig) Im Gegenzug spricht die SP Erwachsenen die Mündigkeit ab mit Waffen Verantwortungsbewusst umzugehen! SP will Kapitalismus überwinden Kommunismus Einführung geht einfacher, wenn sich Volk nicht wehrt Die gleichen Kreise die dagegen waren, dass Kriminelle Ausländer ausgeschafft werden, wollen nun das Volk entwaffnen! Wo führt das hin..?

65 Sylvester 2010: Zürich Bellevue; Messeramok am Sylvesterzauber; 8 Verletzte, 2 Täter mit Migrationshintergrund. Wahllos wurde innerhalb einer Strecke von circa 1 Kilometer auf Passanten (17-65) eingestochen. Sylvester 2010: Zürich Kreis 5; Messerstecherei nach Auseinandersetzungen unter Jugendlichen vor einem Club. 1 Verletzter. Dezember 2010: Zürich Letzigrund; Serbe ermordet seine Ex-Frau (52) auf offener Strasse mit Axt. Mai 2010: Zürich, Höngg; Pakistani ermordet Tochter (16) mit Axt (Ehrenmord). März 2010: Zürich Kreis 5; Jugendlicher (17) wird in Kreis 5 während einer Auseinandersetzung erstochen.

66 Tötungsdelikt am Hönggerberg 23. November 2007 Ein damals 21-jähriger Schweizer mit Migrationshintergrund erschoss ein 16-jähriges ihm unbekanntes Mädchen, welches an der Bushaltestelle wartete, mit einem gezielten Schuss aus dem Stgw90. Der 21-jährige, gebürtige Chilene, hatte die Patrone im Militär gestohlen. Am letzten Tag der Rekrutenschule ging er nach Hause, holte die Patrone. Er legte sich im Tarnanzug ins Gras zielte auf eine Bushaltestelle und erschoss das Mädchen. Er kannte das Mädchen nicht. Sie war zur falschen Zeit am falschen Ort. Alles aus purer Lust am Töten! Der Mann hatte ausserdem eine Armeepistole gestohlen und an eine Kollegin geschickt. Der Mann war wegen Gewaltdelikten bestens bekannt. Er hätte nie eine Waffe bekommen dürfen, aufgrund des Datenschutzes bekam die Armee aber keine Auskunft. Als Privatperson hätte er keinen Waffenerwerbsschein erhalten. Der Täter wurde zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Armee hat nun, nach einer Gesetzesänderung, Zugriff auf Sicherheitsrelevante Daten der AdA. Jeder AdA wird nun im Vorfeld der Rekrutenschule Sicherheitsüberprüft. Erfüllt er die Kriterien nicht, bekommt er keine Waffe oder wird für Nicht Diensttauglich erklärt und aus der Armee ausgeschlossen.

67 Erfahrungen Waffenrecht im Ausland England hat nach einem Totalverbot von Waffen eine stetig steigende und vorallem bewaffnete Kriminalität. Messerstechereien und Schiessereien sind alltäglich geworden! Kanada wollte alle Waffen Registrieren. Nachdem rund 1 Milliarde CHF ausgegeben war und nach 4 Jahren immer noch nicht alle Waffen registriert waren, wurde die Übung abgebrochen. Grund: Während der Registrierung stieg in Kanada die Mordrate um 13%!!! Darum forderte das Volk den Abbruch der Registrierung! USA: Nach Lockerung der Waffengesetze in mehreren Staaten sank die Kriminalitäts- und Mordrate massiv.

68 Sonderregelungen Waffenrecht im Ausland Österreich: Wer im österreichischen Bundesheer Pistolenträger wird (ab Stufe Unteroffizier), hat die Berechtigung die Waffe auch Privat zu tragen! Finnland: Auf der Jagd sind Schalldämpfer obligatorisch! Dies um die Bevölkerung nicht zu stören. Frankreich (EU-Land): Schalldämpfer sind erlaubt.

69 SI VIS PACEM PARABELLU M (lateinisches Sprichwort; Herkunft unbekannt) Wenn Du Frieden willst so rüste Dich zum Krieg

70 Etwas überspitzt zwar, aber mit einem wahren Kern... Totalitäre Staaten wissen, warum sie keine Waffen im Volk wollen..!

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75 Bundesrat und Parlament empfehlen, die Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt" abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 119 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Aus all den erwähnten Gründen empfehle ich Ihnen am ein NEIN einzulegen!

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