Für den Schutz vor Waffengewalt. Volksinitiative ARGUMENTARIEN CONTRA

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1 Für den Schutz vor Waffengewalt. Volksinitiative ARGUMENTARIEN CONTRA

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3 Argumentarium NEIN zur Waffeninitiative Volksinitiative Für den Schutz vor Waffengewalt Abstimmung vom 13. Februar

4 Unsere Argumente auf einen Blick Eine Illusion Die Waffeninitiative schafft nicht mehr Sicherheit - Sie verhindert den kriminellen und illegalen Waffenmissbrauch nicht. - Sie zielt auf die Falschen! Sie richtet sich ausgerechnet gegen jene, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger. - Sie bekämpft die tatsächlichen Ursachen von häuslicher Gewalt und von Suiziden in keiner Weise. - Das geltende Waffenrecht ist streng und entspricht den besonderen Schweizer Verhältnissen. Seine Anwendung ist konsequent durchzusetzen. - Bundesrat und Nationalrat lehnen die Waffeninitiative ohne Gegenvorschlag ab. Ein Vertrauensentzug Die Waffeninitiative greift unsere Milizarmee an - Die Armee hat in den letzten Jahren zahlreiche wirksame Massnahmen umgesetzt, die das Missbrauchsrisiko weiter minimieren. - Die Abgabe einer persönlichen Waffe an Milizsoldaten verbessert die Ausbildung und schafft Sicherheit und Vertrauen für den Einsatz. - Die Abgabe einer persönlichen Waffe steht für das Vertrauen zwischen Staat und Bürger. - Die Initianten wollen die Verankerung der Milizarmee in unserer Gesellschaft schwächen. Ein Leerlauf Die Waffeninitiative schafft neue Gesetze und verursacht grossen Aufwand und Kosten - Nicht nur leistet die Initiative keinen Beitrag für mehr Sicherheit, sie verursacht personelle und materielle Kosten für den Bund, die Kantone und die Gemeinden. - Der Bundesrat schätzt die einmaligen Kosten auf 6,4 Millionen Franken, die jährlich wiederkehrenden auf 11,2 Millionen zu Lasten der Steuerzahler. - Die Initiative bevormundet verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger durch eine neue Flut an Gesetzen, Verboten und Kontrollen. Ein Traditionsverlust Die Waffeninitiative gefährdet das Schiessen als Breitensport und die Jagd - Mehr als 85% der Schützen üben ihren Sport mit einer Armeewaffe aus. Ohne sie hat das Schiessen keine Zukunft als Breitensport. - Die Initiative schafft stolze Schweizer Traditionen ab: die Jungschützenkurse, das Obligatorische Schiessprogramm, das Eidgenössische Feldschiessen, die Eidgenössischen und Kantonalen Schützenfeste. - Die Initiative gefährdet den viertgrössten Schweizer Sportverband ( Mitglieder) und 3100 Schützenvereine. 2

5 Eine Illusion Die Waffeninitiative schafft nicht mehr Sicherheit Die Schweiz ist eines der sichersten Länder der Welt. Darauf dürfen wir stolz sein, dazu müssen wir Sorge tragen. Sinnvolle Massnahmen, welche geeignet sind, Missbräuche wirksam zu bekämpfen, sind zu unterstützen. Eine gewaltfreie Gesellschaft bleibt aber eine Illusion, der Mensch selber bleibt ein Risiko und die propagierte totale staatliche Kontrolle schadet mehr, als dass sie nützt. Die populistische Waffeninitiative schlägt politisches Kapital aus Missbrauchsfällen. «Weniger Waffen retten Leben» ist ein bewusst simples, aber irreführendes Versprechen, das eine gefährliche Scheinsicherheit vermittelt. Die Initiative kann die versprochene Sicherheit nicht garantieren. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass sich aus der Umformulierung der Verfassungsbestimmungen zur Regelung des Missbrauchs von Waffen, Waffenzubehör und Munition kaum konkrete Verbesserungen ergeben. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009 Die Initiative kann den kriminellen Waffenmissbrauch nicht verhindern Der mit Abstand grösste Teil von Missbrauchsfällen wird mit illegal erworbenen Waffen begangen. Zu denken, nach Annahme der Initiative gebe es weniger Delikte, ist eine gefährliche Illusion. Wer eine Waffe illegal erwerben will, findet auch eine. Dies gilt auch für Schusswaffen. Die Waffeninitiative richtet sich ausgerechnet gegen jene Schweizerinnen und Schweizer, die kein Sicherheitsrisiko darstellen: Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger. Kriminelle hingegen werden nicht tangiert. Eine weitergehende Reglementierung des Sportschützenwesens drängt sich derzeit nicht auf. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009 Die gewaltfreie Gesellschaft bleibt Illusion Die Schweiz ist eines der sichersten Länder der Welt. Trotzdem können in einer realen Welt einzelne Gewaltverbrechen mit oder ohne Schusswaffe nicht restlos ausgeschlossen werden. Im Jahr 2006 verletzt ein deutscher Mann an seiner ehemaligen Schule zahlreiche Menschen. Im Mai 2010 erschlägt in Zürich ein Pakistani seine 16-jährige Tochter mit der Axt. In China ersticht ein Mann sieben Kinder und einen Erzieher in einem Kindergarten. Im Juni erschiesst ein Taxifahrer in England bei einer Amokfahrt wahllos zwölf Menschen. China und England üben eine strikte Waffenkontrolle aus. Trotzdem kommt es auch dort zu Angriffen von Bewaffneten auf Unbeteiligte. 3

6 Die Initiative geht die wahren Ursachen des Waffenmissbrauchs nicht an Die Waffeninitiative ignoriert die wirklichen Ursachen des Waffenmissbrauchs. Sie vermischt Ursache und Wirkung. Menschen, nicht Waffen, begehen Missbräuche. Hinter häuslicher Gewalt und Suiziden stecken Menschen mit tief greifenden psychischen oder sozialen Problemen. Eine seriöse Missbrauchsbekämpfung muss beim Menschen und unserer Gesellschaft ansetzen sowohl bei der Prävention wie bei der Strafverfolgung. Das Initiativkomitee will mit der Anpassung der Verfassungsbestimmung die Sicherheit namentlich von Frauen erhöhen, das Drohpotenzial senken und Suizide verhüten. Ob mit dem vorgesehenen Wortlaut der Initiative das Ziel erreicht werden kann, ist zu bezweifeln. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009 Das effektivste Mittel zur Missbrauchsbekämpfung: die geltenden Gesetze Bundesrat und Parlament haben 2008 nach intensiver Beratung eine massgeschneiderte Waffengesetz-Revision verabschiedet, die den besonderen Schweizer Verhältnissen Rechnung trägt. Dieses strenge Gesetz ist konsequent durchzusetzen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den aktuellen Regelungen im Waffengesetz ein Mittelweg gefunden wurde, mit dem die verschiedenen involvierten Interessen möglichst ausgeglichen berücksichtigt werden können. Die Annahme der Volksinitiative würde diesen Kompromiss in Frage stellen, ohne dass klare Vorteile gegenüber den geltenden Bestimmungen ersichtlich wären. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009 Die Verankerung eines Bedarfs- und Fähigkeitsausweises für den privaten Umgang mit Feuerwaffen auf Verfassungsstufe käme einem Paradigmenwechsel gleich. Heute ist die Gesetzgebung darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen. Künftig wäre alles verboten, was nicht explizit durch Ausnahmen erlaubt wird. Das heutige Missbrauchsbekämpfungsgesetz würde zu einem bürgerfeindlichen Verbotsgesetz. Ein unnötiges Verbot: Die heute gültige Gesetzgebung (Waffengesetz, Militärgesetz und die entsprechenden Verordnungen) zusammen mit den vom Bundesrat bereits umgesetzten Massnahmen bei der persönlichen Armeewaffe bilden die Grundlage für eine effektive Missbrauchsbekämpfung. Ein Blick auf das Waffengesetz zeigt: Die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Schusswaffen ist streng und schafft die bestmögliche Sicherheit. Sie macht die Forderungen der Initianten nach weiteren Verboten obsolet. Da die Informationen über den Waffenbesitz im Wohnsitzkanton der betreffenden Person eingeholt werden können, ist es nicht erforderlich, den Bund ein Informationssystem führen zu lassen. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember

7 Die Wirkungslosigkeit der Waffeninitiative auf einen Blick Forderung der Initiative 1. Allgemeiner Verfassungsartikel, wonach der Bund Vorschriften gegen den Waffenmissbrauch erlässt. 2. Bedarf- und Fähigkeitsnachweis für Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Würdigung mit Blick auf geltendes Gesetz Unnötig, weil dies an anderer Stelle in der Bundesverfassung (Art. 107 Abs. 1 BV) und im Zweckartikel des Waffengesetzes (Art. 1 Abs. 1 WG) bereits geregelt ist. Bereits heute braucht es beim Erwerb je nach Waffenkategorie eine Meldepflicht (für Sport- und Jagdgewehre, Karabiner etc.), eine Bewilligungspflicht (für Pistole, Sturmgewehr etc.) oder eine kantonale Ausnahmebewilligung (für verbotene Waffen wie z.b. Seriefeuerwaffen). Kein Waffenerwerbsschein wird ausgestellt an Personen unter 18 Jahren, bei Selbst- oder Drittgefährdung, an Personen, die wiederholt straffällig geworden sind oder Personen mit einer gewalttätigen Gesinnung. Keinen Waffenerwerbsschein erhalten auch Angehörige gewisser Staaten (siehe Kasten). 3. Verbot von Seriefeuerwaffen und Pump Actions Seriefeuerwaffen sind bereits heute verboten. Pump Actions sind bewilligungspflichtig. 4. Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe Der einzige Punkt, der heute grundsätzlich anders geregelt ist! Heute bewahren die Dienstpflichtigen die persönliche Armeewaffe zu Hause auf. Die Entwaffnung der Schweizer Armee ist das eigentliche Ziel der Initianten. Bereits heute ist eine freiwillige und kostenlose Abgabe der persönlichen Waffe im Zeughaus durch den Armeeangehörigen möglich. 5. Zentrales Waffenregister beim Bund Heute stehen alle benötigten Informationen (etwa zur Rückverfolgung von Waffen) bei den Kantonen zur Verfügung. Eine Zentralisierung bringt keinen zusätzlichen Nutzen, sondern verursacht lediglich hohe Kosten. 6. Unterstützung der Kantone bei Waffen-Einsammelaktionen 7. Einsatz der Schweiz auf internationaler Ebene zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Kleinwaffen Die Kantone führen bereits heute regelmässig freiwillige Einsammelaktionen durch. Die positiven Erfahrungen zeigen, dass eine Förderung solcher Aktionen durch den Bund nicht erforderlich ist. Der Einsatz gegen die Verbreitung von Kleinwaffen im Rahmen der UNO, der OSZE etc. ist ein unbestrittener Pfeiler der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Eine Verankerung in der Verfassung bringt keinen Mehrwert. 5

8 Art. 12, Absatz 1 der geltenden Waffenverordnung Verbot für Angehörige bestimmter Staaten Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten: a. Serbien; b. Kroatien; c. Bosnien und Herzegowina; d. Kosovo; e. Montenegro; f. Mazedonien; g. Türkei; h. Sri Lanka; i. Algerien; j. Albanien. Ein Vertrauensentzug Die Waffeninitiative greift unsere Milizarmee an Armee nimmt Verantwortung wahr Verbesserungen bei der Armeewaffe Bundesrat und Armee nehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit bei der persönlichen Armeewaffe ernst. Sie haben in den vergangenen Jahren und Monaten wirksame Massnahmen umgesetzt, um das Missbrauchsrisiko weiter zu minimieren: - Jeder Armeeangehörige kann seine Waffe seit Anfang 2010 freiwillig und kostenlos in einem Zeughaus hinterlegen. - Die Taschenmunition wird seit Herbst 2007 nicht mehr abgegeben. Der Rückzug der verbliebenen Taschenmunition ist noch in Gang und wird voraussichtlich bis Ende 2010 abgeschlossen sein. - Bei der Rekrutierung wird eine vertiefte Abklärung bezüglich potenzieller Gefahren bei den Waffenempfängern durchgeführt. Dazu werden umfassende Informationen aus den Registern der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone ermittelt sowie Sicherheitsbefragungen und psychologische Testverfahren durchgeführt. Dabei werden unter anderem das Gewaltpotenzial der Stellungspflichtigen und die damit verbundene Gefährdung für die Armee und die öffentliche Sicherheit bei einer Waffenabgabe beurteilt. - Zivile Ärzte und Psychologen können Anzeichen auf Gefährdungen oder Missbrauchspotenzial an die militärischen Behörden melden. - Nach Beendigung der Wehrpflicht darf die persönliche Waffe nur noch nach Vorliegen eines Waffenerwerbsscheins überlassen werden (analog zum heutigen Waffengesetz). - Jungschützen erhalten Armeewaffen nur noch ohne Verschluss. 6

9 - Einzug von Armeewaffen bei gefährdeten Personen über die kantonalen Militärverwaltungen (2009 über Hundert Waffen). - Verschärfte Vorschriften zur sicheren Lagerung von Waffen sowie vermehrte Kontrollen im Dienst durch die Militärische Sicherheit (Militärpolizei). Dem Anliegen der Initiative, die Sicherheit im Zusammenhang mit Armeewaffen zu verbessern, trug der Bundesrat mit entsprechenden Vorschlägen im Rahmen einer Anpassung des Militärgesetzes sowie des entsprechenden Verordnungsrechts Rechnung. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009 Das Milizsystem das Fundament der Schweizer Gesellschaft Das Milizsystem ist ein tragender Pfeiler der Schweizer Gesellschaft, die auf die Prinzipien der Freiheit und des Vertrauens, des Föderalismus, der direkten Demokratie und der Eigenverantwortung des Bürgers baut. Die liberale Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Wahrung der Privatsphäre und der Eigentumsrechte gehören ebenfalls zu dieser freiheitlichen (republikanischen) Staatsphilosophie. Eine Milizarmee zu haben bedeutet: Jeder Bürger ist auch ein Soldat. Milizarmee setzt Vertrauen des Staates in den Bürger voraus Das Schweizer Volk und die Stände haben der Armee in der Bundesverfassung die Aufgabe übertragen, das Land und seine Bevölkerung zu schützen. Für die Sicherheit des Landes leisten Schweizerinnen und Schweizer in Uniform neben ihrem zivilen Beruf einen unersetzlichen Beitrag an die Sicherheit des Landes. Die Abgabe der persönlichen Waffe an alle Angehörigen der Armee ist Ausdruck der Verbundenheit und des Vertrauens zwischen dem Staat und dem Bürger. Man geht davon aus, dass in der Schweiz rund 2 Millionen Schusswaffen im Umlauf sind. Die persönlichen Waffen der aktuell noch rund Armeeangehörigen machen also rund 10 Prozent davon aus. Mit einem Verzicht auf die Heimabgabe der Armeewaffe will die Initiative ausgerechnet jene 10 Prozent entwaffnen, welche kraft der Bundesverfassung die Sicherheit gewähren müssen und zu diesem Zweck eine Waffe besitzen. Der Milizsoldat steht in letzter Konsequenz mit seinem Leben für die Sicherheit der Schweiz ein. Wenn er als Sicherheitsrisiko bezeichnet und entwaffnet wird, ist dies ein verheerender Vertrauensentzug. Mehr noch: Es ist eine Geringschätzung jener, welche ihre Pflicht als Staatsbürger erfüllen und so ihre Verantwortung an der Gemeinschaft wahrnehmen. Wenn die Schweiz eine unabhängige Sicherheitspolitik mit einer glaubwürdigen Armee will, genügt es nicht, einen Bürger in die Uniform zu stecken und zu glauben, dass er dann ein Soldat sei. Er oder sie braucht auch eine entsprechende Ausbildung, Ausrüstung und unser Vertrauen. 7

10 Weiterer Versuch der Armeeabschaffung auf Raten Die Waffeninitiative wird nicht ausschliesslich von Armeegegnern unterstützt. Das Anliegen nach Schutz und Prävention nehmen wir sehr ernst, weshalb wir ihm den grössten Platz in diesem Dokument eingeräumt haben. Tatsache ist aber, dass die federführenden Kräfte hinter der Initiative aus dem Umfeld der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und weiterer Organisationen aus armeekritischen Kreisen stammen. Die Abschaffung der Schweizer Armee bleibt das erklärte Ziel der GSoA, weshalb sie in regelmässigen Abständen Initiativen zur Schwächung und Abschaffung der Armee einreichen. Mit der Waffeninitiative wollen die Armeeabschaffer die Verankerung der Milizarmee in unserer Gesellschaft lösen. Sie haben sich hierzu mit den links-grünen Parteien verbündet, die an den Staat als Allheilmittel glauben. Wenn es den Initianten tatsächlich um mehr Sicherheit ginge, würden sie einer Aufstockung der Polizei das Wort reden, nicht der Entwaffnung der Milizarmee. Bedeutung der Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe Die persönliche Waffe ist nicht ein Ausrüstungsgegenstand wie jeder andere. Zu einem Soldaten gehören seine Waffe und die Fähigkeit, diese einsetzen zu können. Dies ist die eigentliche Raison d être einer Armee und eines Soldaten. Die Waffe dient dem Soldaten zur Erfüllung des Auftrages und für den Eigenschutz und dies bei allen Aufträgen der Armee. Die Abgabe einer persönlichen Waffe an die Armeeangehörigen während der gesamten Dienstpflicht ist Garant dafür, dass der Armeeangehörige die Waffe als seine persönliche Waffe betrachtet. Für seine persönliche Waffe ist ein Soldat während der ganzen Militärdienstzeit verantwortlich. Er sorgt für die Wartung der Waffe, ihre Funktionstüchtigkeit und die individuelle Justierung auf den Besitzer. Er geht sorgfältiger mit seiner persönlichen Waffe um, als wenn er in jedem Dienst eine x-beliebige unpersönliche Waffe fasst. Im Falle eines Waffeneinsatzes haben nur jene Soldaten Aussicht auf Erfolg, welche die Handhabung ihrer Waffe à fond beherrschen. Deshalb ist eine umfassende Schiessausbildung von zentraler Bedeutung und gehört zur Grundbereitschaft eines Soldaten. Diese Schiessausbildung findet einerseits während des Militärdienstes statt in der Rekrutenschule und später in den jährlichen Wiederholungskursen. Zur Schiessausbildung gehört aber auch die obligatorische Schiesspflicht. Und schliesslich leisten auch die freiwilligen Schiessen in Schützenvereinen, Offiziers- und Unteroffiziersgesellschaften einen wichtigen Beitrag zur Beherrschung der persönlichen Waffe. 8

11 Ein Leerlauf Die Waffeninitiative schafft neue Gesetze und verursacht hohen Aufwand und Kosten Nicht nur leistet die Waffeninitiative keinen Beitrag zu mehr Sicherheit in der Schweiz. Sie verursacht personelle und materielle Kosten in verschiedenen Bereichen für den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Und sie bevormundet verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger durch eine Flut zahlreicher neuer Gesetze, Verbote und Kontrollen. Heute ist das Waffengesetz darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen. Künftig wäre alles verboten, was nicht explizit durch Ausnahmen erlaubt wird. Das heutige Missbrauchsbekämpfungsgesetz würde zu einem bürgerfeindlichen Verbotsgesetz. Zentrales Waffenregister: Der Bundesrat schätzt die Kosten für die Entwicklung und Umsetzung auf 1,5 Millionen Franken. Dazu kommen noch nicht bezifferten Kosten für die Anpassung der existierenden kantonalen Systeme. Diese müssten von den Kantonen selber getragen werden. Der Betrieb des Systems würde den Bund jährlich zirka Franken kosten in zehn Jahren also weitere 2,5 Millionen Franken zu Lasten der Steuerzahler. Die Einrichtung eines [zentralen Waffenregisters] beim Bund, welches Entwicklungskosten in der Höhe von 1,5 Millionen Franken verursachen würde, würde kaum zusätzlichen Nutzen bringen. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember 2009 Einen Mehrwert für unsere Sicherheit bringt ein zentrales Waffenregister beim Bund aber nicht. Alle zur Rückverfolgung von Waffen benötigten Informationen stehen den zuständigen Behörden schon heute bei den jeweiligen Kantonen, in kantonalen Waffenregistern, zur Verfügung. Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis: Die administrativen und finanziellen Auswirkungen der Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises sind kaum abschätzbar. Sicher ist, dass die Umsetzung neue, teure Überprüfungs- und Kontrollmassnahmen erfordern wird. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone und Gemeinden die Umsetzung durchzuführen und die entstehenden Kosten zu tragen haben. Der Nutzen des Bedarfsund Fähigkeitsnachweises für die Missbrauchsbekämpfung und somit für die Sicherheit wird vom Bundesrat bezweifelt. Eine effektive Kontrolle von Bedarfs- und Fähigkeitsnachweisen ist nur unter Einsatz erheblicher personeller Ressourcen denkbar. ( ) Der Vollzug wird mehrheitlich persönliche Angaben der interessierten Personen zu überprüfen haben, was mit einem erheblichen Kontrollaufwand verbunden ist. Botschaft des Bundesrats vom 16. Dezember

12 Lagerung der persönlichen Armeewaffe: Der einmalige Arbeitsaufwand für die Rücknahme der Waffen der Angehörigen der Armee beläuft sich auf rund 4,9 Millionen Franken. Die baulichen Kosten für die Erstellung der entsprechenden Sicherheitsräume wurden noch nicht beziffert. Die jährlich wiederkehrenden Aufwendungen für die Herausgabe und Rücknahme und die Instandhaltung (die bisher durch die Dienstleistenden selber gewährleistet wurde) wären auf rund 2,8 Millionen Franken zu veranschlagen in zehn Jahren also 28 Millionen Franken. Für die Durchführung des obligatorischen Programms rechnet der Bundesrat mit 11,2 Millionen Franken pro Jahr. Es ist wahrscheinlich, dass die Kantone einen massgeblichen Teil der Kosten tragen müssten, auch dies zu Lasten der Steuerzahler. Nicht ausser Acht gelassen werden darf zudem der Mehraufwand für jeden einzelnen Armeeangehörigen. Weil das Obligatorische Schiessen weiterhin ausserdienstlich und mit der persönlichen Armeewaffe erfüllt werden muss, müsste der Soldat vor dem Schiessen seine Waffe im Logistikzentrum holen und sie anschliessend wieder zurückbringen. Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone Die Waffeninitiative greift ohne triftigen Grund und unverhältnissmässig in die kantonale Polizeihoheit ein. Im Falle einer Annahme der Waffeninitiative müsste der Bund künftig den Einsatz von Waffen durch kantonale Polizeikorps regeln (Absatz 2a. der Initiative). Dies ist problematisch, denn die Kantone tragen die Verantwortung für den Einsatz ihrer Polizeikorps. Also müssen sie auch die Voraussetzungen zum Erhalt, zum Tragen und zum Gebrauch von Schusswaffen der Polizisten regeln können. Breite Allianz gegen die unnötige, teure und täuschende Waffeninitiative: Die Informationskampagne gegen die masslose Waffeninitiative wird von zahlreichen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern getragen: Politiker verschiedener Parteien, Gewerbevertreter, Schützen, Jäger, Sammler von Waffen, private Waffenbesitzer, Sportverbände, Milizsoldaten und die Schweizer Milizorganisationen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie jegliche Waffengewalt ablehnen und konsequent den kriminellen Waffenmissbrauch bekämpfen. Federführend in der Kampagne gegen die Waffeninitiative ist der «Verein gegen die Waffenverbotsinitiative». Im Verein sind u.a. 16 Organisationen mit über von der Waffeninitiative direkt betroffenen Mitgliedern zusammengeschlossen, die sich für die Förderung des Schiesswesens in der Schweiz und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen einsetzen. Unter den Vereins-Mitgliedern findet sich mit dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) der viertgrösste Sportverband des Landes. > 10

13 Eidgenössische Abstimmung vom 13. Februar 2011 Nein zur Volksinitiative Für den Schutz vor Waffengewalt Argumentarium der SOG Worum es geht Am 13. Februar 2011 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» (Waffenverbots-Initiative) ab. Die Initiative fordert im Zusammenhang mit der Armee: - ein Verbot für Angehörige der Armee, ihre Dienstwaffen ausserhalb des Militärdienstes zu Hause aufzubewahren; - ein Verbot, den aus der Wehrpflicht entlassenen Armeeangehörigen ihre Waffen zu überlassen. Die Waffenverbots-Initiative verlangt die folgende Änderung der Bundesverfassung vom 18. April 1999: Art. 118a (neu) Schutz vor Waffengewalt 1 Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition. Dazu regelt er den Erwerb, den Besitz, das Tragen, den Gebrauch und das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition. 2 Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für: a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt; b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen; c. das Sportschützenwesen; d. die Jagd; e. das Sammeln von Waffen. 3 Besonders gefährliche Waffen, namentlich Seriefeuerwaffen und Vorderschaft- Repetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden. 4 Die Militärgesetzgebung regelt den Gebrauch von Waffen durch die Angehörigen der Armee. Ausserhalb des Militärdienstes werden die Feuerwaffen der Angehörigen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt. Angehörigen der Armee dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden. Das Gesetz regelt die Ausnahmen, namentlich für lizenzierte Sportschützen. 5 Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen. 6 Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen. 7 Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass die Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen eingeschränkt wird.

14 - 2 - Die Schweizerische Offiziersgesellschaft empfiehlt die Initiative aus folgenden Gründen zur Ablehnung: Der Absender Die GSoA und linksgrüne Kreise attackieren mit dieser Initiative ein weiteres Mal die Armee. Sie dient ihnen als Etappe zur Abschaffung der Armee. Der Milizsoldat soll seine Waffe nicht mehr zu Hause aufbewahren. Damit will man das Selbstverständnis des Milizsoldaten schwächen. Man misstraut ihm, diskreditiert ihn und hängt ihm das Etikett eines Sicherheitsrisikos an. Die Initiative bringt nicht mehr Sicherheit, sondern greift ausgerechnet jene 200'000 Armeewaffenträger an, die im Auftrag des Volkes Militärdienst leisten - in der wichtigsten Sicherheitsreserve unseres Landes -, und somit in letzter Konsequenz ihr Leben zum Schutz des Landes, seiner Bevölkerung und seiner demokratischen Institutionen einzusetzen haben. Die Initiative hat die Falschen im Visier und verrät damit ihre armeefeindliche Absicht. Den illegalen und damit tatsächlich gefährlichen Waffenmissbrauch kann die Initiative nicht verhindern. Die Initiative trägt nichts zur allgemeinen Sicherheit des Bürgers bei, verunglimpft jedoch die Armeeangehörigen. Dies allein wäre Grund genug, die Initiative abzulehnen. Staatspolitisches Verständnis Ein freiheitlicher Staat vertraut seinen Bürgern und baut auf ihre Selbstverantwortung. Das unterscheidet ihn von totalitären Systemen. Vertrauen hat viele Facetten, eine davon ist das Anvertrauen der Waffe. Die Schweiz blickt auf eine lange Waffentradition zurück, die von der Verbundenheit zwischen dem Staat und dem Bürger in Uniform zeugt. Jedes Land hat Traditionen und Werte. Wer diese mutwillig zerstört, nimmt die Schwächung des Landes in Kauf. Die Schweiz ist kein Verbots-Staat. Sie grenzt die Freiheit ihrer Bürger dort ein, wo sie für die andern gefährlich wird. Mit einem strengen Waffengesetz ist diese Auflage erfüllt. Die militärische Bedeutung der persönlichen Waffe Die persönliche Waffe gehört zur persönlichen Ausrüstung des Wehrmannes. Die Verfügbarkeit dieser Ausrüstung, die komplett und einsatzbereit zu Hause aufbewahrt wird, garantiert eine rasche und effiziente Verfügbarkeit in allen Fällen, bei denen Wehrmänner zum Dienst aufgeboten werden. Der Soldat nimmt seine persönliche Waffe auch mit nachhause, um seiner ausserdienstlichen Pflicht, dem Schiessen des Obligatorischen, nachzukommen. Diese Pflicht darf nicht mit einem überdurchschnittli-

15 - 3 - chen administrativen und logistischen Aufwand verbunden sein. Lagert die Armeewaffe im Zeughaus (Logistikzentrum), bedeutet das für den Wehrmann je nach Wohnort einen mehrstündigen Reiseweg. Die Absolvierung des Obligatorischen ist das Minimum, was vom Milizangehörigen verlangt wird. Wünschbar ist seine Teilnahme am Eidgenössischen Feldschiessen, an kantonalen Schützenfesten und weiteren ausserdienstlichen Schiessanlässen. Je mehr Praxis der Schütze aufweist, desto sicherer wird er. Darf der Armeeangehörige, wie es die Initiative verlangt, die persönliche Waffe nicht mehr zu Hause aufbewahren, wird er diesen Schiessanlässen fern bleiben, und die Vertrautheit mit der Waffe, welche auf die persönlichen Eigenschaften des Schützen eingestellt ist, nimmt ab. Je häufiger der Armeeangehörige das Schiessen trainiert, desto eher bleiben seine soldatischen Grundfähigkeiten erhalten und geben sie ihm die notwendige Sicherheit in der Handhabung seiner persönlichen Waffe. Darin liegt der Gewinn für die Armee und für die Sicherheit. Armee und Schiesssport Über 200'000 Mitglieder sind im Schweizerischen Schiesssportverband, dem viertgrössten Sportverband des Landes, organisiert. Der SSV spielt eine staatstragende Rolle in unserer Gesellschaft und gibt der Milizarmee als wichtiger Partner einen starken Rückhalt. Die Annahme der Waffenverbots-Initiative schwächt die Schützenverbände und damit auch die Milizarmee, welche bisher immer auf die Unterstützung der Schützen in Armeeabstimmungen zählen konnte. Die Schikanen der Waffenverbotsinitiative verhindern faktisch das private Schiessen mit der Armeewaffe und gefährden damit die Durchführung von Schützenfesten und Jungschützenkursen sowie schliesslich auch des Obligatorischen Schiessprogramms. Das Obligatorische obsolet zu machen, ist ein weiteres Ziel der Initiative. Gelänge dies, würde den Schützenvereinen das eigentliche Fundament entzogen. Eidgenössische und kantonale Schützenfeste bedeuten nicht nur sportliche Ereignisse, sie verkörpern ein Stück schweizerischer Tradition mit starker Ausstrahlung auf die nationale Kohäsion. Sicherheit im Gesetz Im Militärgesetz und in dessen Ausführungsverordnungen wurden wesentliche Verbesserungen zugunsten der Sicherheit im Zusammenhang mit Armeewaffen beschlossen. So zum Beispiel: Die Angehörigen der Armee bewahren die Taschenmunition nicht mehr zu Hause auf. (Art. 7 VPAA-VBS) Die persönliche Waffe kann ohne Angabe von Gründen in einem Logistik-Center oder einer Retablierungsstelle deponiert werden. (Art. 6a VPAA) Zur Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe kann der Führungsstab der Armee die nötigen Auskünfte

16 - 4 - einholen und eine Personensicherheitsprüfung durchführen. (MG Art. 113) Wer die Dienstpflicht erfüllt hat, kann die Armeewaffe nur mit einem Waffenschein erwerben. (Art. 11 und 12 VPA) Handhabt der Armeeangehörige im Militärdienst die Ordonnanzwaffe nicht ordnungsgemäss oder droht die Gefahr von Missbrauch, so können Behörden, Ärzte, der Kommandant oder Dritte in einem raschen und unkomplizierten Verfahren die vorsorgliche Abnahme der Waffe erwirken. (Art. 7 VPAA). Entgegen ihrem Titel trägt die Initiative zum Schutz nichts bei. Dies hat die strenge Waffengesetzgebung bereits zur Genüge getan. Administrativer Leerlauf Die Initiative verursacht zusätzliche Kosten, denn für die Aufbewahrung der Armeewaffe braucht es Lagerräume und zusätzliches Personal. Das verlangte zentrale Waffenregister löst einen bürokratischen Mehraufwand aus, ohne mehr Sicherheit zu generieren. Die bereits bestehenden kantonalen Register reichen vollauf. Diese Initiative segelt unter einem irreführenden Titel, verunglimpft die Armeeangehörigen, schadet der Milizarmee und schwächt ihre Partner, die Schützenvereine. Darauf gibt es nur eine Antwort: NEIN am 13. Februar 2011.

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