Teilegutachten MURD/N6

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1 ANLAGE: 3 Radtyp: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Fahrzeughersteller Raddaten: : ROVER, SUBARU Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abrollgültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umfang Fertig. Rad Zentrierring (kg) (mm) Datum Z M Ø70.4 / 56.1 ZD 56,1 Kunststoff / Z M Ø70.4 / 56.1 ZD 56,1 Kunststoff /99 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : ROVER : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad : RS9 ww. V428, Ring natur : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJ e11*98/14*0111* /45R B; 24C; 24D Kombi; Limousine; 235/40R B; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71E; 72U; 72Y; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : SUBARU : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad : RM5 ww. E215.4, Ring natur : 98 Nm für Typ : SG; SGS 100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG e13*98/14*0087* /50R B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; SGS e1*2001/116*0209*.. 245/45R B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71E; 72U; 72Y; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE/BH e1*98/14*0108* /45R B; 22B; 22F; 24J; 24M; nicht Outback; BE/BHS e1*98/14*0149*.. 65L 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R B; 22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71E; 72U; 72Y; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

2 ANLAGE: 3 Radtyp: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Seite: 2 von 3 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 65L) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: P Zero Reinforced Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

3 ANLAGE: 3 Radtyp: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Seite: 3 von 3 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 72U) Es ist nur die Verwendung von kurzen Gummiventilen nach Tire- and Rim-Nr. TR 412 bzw. ETRTO V (Länge 33mm) mit Kunststoffkappe oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr bzw. Alligator Artikel-Nr ), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

4 Zusatzinformation Radtyp : Hersteller :R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand : Seite: 1 von 3 Zu Auflage 681: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 BRIDGESTONE S-01, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact 2 Carat Extremo Eagle F1 MXX3, Pilot Sport P ZERO SEMPERIT Direction Sport Proxes T1-S UNIROYAL Rainsport 1 Proxes T1-S AVS Sport Zu Auflage 683: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 255/40R17 BRIDGESTONE S-01, S-02 CONTINENTAL ContiSportContact FALKEN FK-04G, FK-04 GRß, RS410 Y3000 EAGLE F1 MXX 3, SX-GT, XM+S330 P7000 Proxes T-S1 UNIROYAL RTT-2 AVS S1-Z, A520 Zu Auflage 684: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 DUNLOP SP Sport 8000 Y3000, Carat Extremo EAGLE F1

5 Zusatzinformation Radtyp : Hersteller :R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand : Carat Extremo MXX 3, Pilot Sport P7000 SEMPERIT Direction-sport Proxes T1, Proxes T1-S UNIROYAL RainSport 1 AVS S1-Z, AVS Sport, A539 Seite: 2 von 3 Zu Auflage 687: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000 Carat Extremo Eagle F1 MXX3, Pilot Sport ProxesT1 -S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung UNIROYAL RainSport 1 AVS Sport Zu Auflage 68E: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 BRIDGESTONE S-01, S-02 DUNLOP Sp Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 2000E CONTINENTAL ContiSportContact 91 EAGLE F1 MXX 3, Pilot Sport PZERO AVS Sport, AVS-S1-z Zu Auflage BDB: BRIDGESTONE RE 71, S-01, S-02, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact,ContiSportContact 1 DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 8000 ULW, SP Sport 9000 FALKEN GRß

6 Zusatzinformation Radtyp : Hersteller :R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand : Carat Extremo EAGLE F1 Pilot Sport, MXX 3 PZERO, P700-Z, P7000 SeMPERIT Direction-Sport ProxesT1 -S UNIROYAL RainSport 1 AVS Sport, A539 Seite: 3 von 3 Zu Auflage BDT: BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 DUNLOP SP SPORT 8000,SP SPORT 9000 MXX 3, Pilot Sport PZERO, P7000 Proxes T1-S AVS Sport

7 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Homologation Räder/Fahrzeuge Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Ridlerstraße 57 D München -sued.de/rtc TEILEGUTACHTEN MURD/N6 R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Art: Weiden Sonderrad 8 J X 17 H2 Nach 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Einoder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Der Nachweis, daß der Hersteller der Teile in Bezug auf die Produktion dieser Teile in seiner Fertigung ein Qualitätssicherungssystem unterhält, wurde erbracht durch Verifizierungsbestätigung Nr: Hinweise Die Montage der Reifen darf aufgrund der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen. Der Verwendungsbereich wurde erweitert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mittenloch Einpreßzul. Radzul. Abrollgültig ab Kennzeichnung Kennzeichung (mm) / (mm) tiefe last umfang Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum G L ohne Ring 98/5 58, / Z M Ø70.4 / 54.1 ZB 100/5 54, / Z M Ø70.4 / 56.1 ZD 100/5 56, / Z M Ø70.4 / 56.1 ZD 100/5 56, / Z M Ø70.4 / 57.1 ZF 100/5 57, / C Z M Ø70.4 / 57.1 ZO 100/5 57, / P P ohne Ring 110/5 65, / Z R Ø70.4 / 66.6 ZF 112/5 57, / Z R Ø70.4 / 66.6 ZS 112/5 66, / X T ohne Ring 120/5 72, /99 I.1. Hersteller Beschreibung der Sonderräder : R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Weiden Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

8 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Hersteller Handelsmarke Art der Sonderräder Korrosionsschutz Masse des Rades I.2. siehe Anlage I.3. Radanschluß : R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Weiden : R.O.D. Germany :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt : Mehrschicht-Einbrennlackierung : ca. 10,9 kg Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung : : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : -- : R.O.D. Germany Radtyp : -- : Radausführung : -- : G L Radgröße : -- : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe : -- : ET25 Seite: 2 von 4 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.b Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/ , VkBl S 1377" vom geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen Bedenken. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Eine erneute Dauerfestigkeitsprüfung war nicht erforderlich.

9 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Seite: 3 von 4 Ausführung Einpreßtiefe Radlast Abrollumfang Anzugsmoment Prüfmoment in Nm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100% Weitere Ausführungen wurden aus dem Prüfergebnis abgeleitet. II.3.5 Impact Prüfung: Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck in mm in kg in kg in bar /40 R /40 R /45 R /45 R Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen. III. III.1. Anbau- und Verwendungsprüfung: Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/ vom , VkBl S. 1377), Punkt Anbauprüfung, und des VdTÜV -Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach 19 StVZO bei festgelegtem Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.

10 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: Antragsteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Seite: 4 von 4 - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl age V.2. Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 1 CITROEN, FIAT, PEUGEOT liegt bei 2 TA liegt bei 3 ROVER, SUBARU ; liegt bei 4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN liegt bei 5 CHRYSLER C liegt bei 6 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB liegt bei 7 AUDI, SKODA, VOLKSWAGEN liegt bei 8 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ liegt bei 9 BMW, BMW AG liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Hübner Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC München, KUB

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