EnEV 2009 und die Auswirkungen auf das Bauteil Fenster. Stand: 01. Oktober 2009

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EnEV 2009 und die Auswirkungen auf das Bauteil Fenster. Stand: 01. Oktober 2009"

Transkript

1 EnEV 2009 und die Auswirkungen auf das Bauteil Fenster. Stand: 01. Oktober 2009

2 Uw-Wert: 2te Nachkommastelle vom Tisch Im Text der EnEV 2009 findet sich für das Referenzgebäude im Neubaufall ein U-Wert von 1,30 W/(m²K) für das Fenster; für den Renovationsfall gelten laut Verordnungstext 1,30 W/(m²K) für den Fenstertausch und 1,10 W/m²K für den Glasaustausch als Obergrenze (vgl. dazu auch die genaue Darstellung unten bzw. das Übersichtsblatt zu den U-Werten im Anhang). Gegen die Angabe einer zweiten Nachkommastelle mit dem Wert Null (drei wertanzeigende Stellen) wurde seitens des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller VFF gemeinsam mit dem Bundesverband Flachglas Einspruch eingelegt da die bestehenden Normen von einer Ermittlung der Werte auf zwei wertanzeigende Stellen (z. B. 1,3) ausgehen.

3 Diesem Widerspruch wurde 1 Woche vor Veröffentlichung der EnEV stattgegeben. Da der eigentliche Text der Verordnung nicht mehr zu ändern war wird die Änderung über eine sogenannte Auslegungsfrage kommuniziert. Solche Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung sind nichts Ungewöhnliches die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz veröffentlicht sie regelmäßig in den DIBt-Mitteilungen. In der Auslegung wurde erklärt, dass der mit den europäischen Normen konforme Nachweis mit zwei wertanzeigenden Stellen ausreichend ist und die EnEV damit als erfüllt gilt. Bspl.: Die Anforderung Uw=1,30 W/m²K ist mit einem Nachweiswert von Uw=1,3 W/m²K erfüllt.

4 U-Werte für Fenster Die EnEV 2009 unterscheidet zwischen Neubau und Modernisierung. Während im Gebäudebestand Maximalwerte für Fenster vorgegeben werden gibt es im Neubau lediglich Referenzwerte für Fenster. Besonderheit KfW. Wenn über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen (z.b. Fenstertausch) oder Kombinationen von Einzelmaßnahmen zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden sollen, müssen strengere Vorgaben an die U-Werte eingehalten werden.

5 Bestandsgebäude und Modernisierung Anforderungen an den Uw-Wert bei Änderungen von Außenbauteilen. a) Fenster oder Fenstertüren Wenn diese ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen von >= 19 C ein maximal zulässiger UW von 1,30 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3 W/m²K Wohngebäude und Nichtwohngebäude wenn Innentemperatur >= 19 C Uw = 1,3 W/m²K KfW- Anforderung Uw = 1,1 W/m²K

6 Bestandsgebäude und Modernisierung Besonderheit KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren Möchte der Kunde Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen und führt er eine Einzelmaßnahme oder eine Kombination von Einzelmaßnahmen durch, so ist ein Uw-Wert von 1,1 W/m²K einzuhalten. Für Nicht-Wohngebäude mit Innentemperaturen von 12 bis < 19 C gilt ein maximaler Uw-Wert von 1,90 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,9 W/m²K.

7 Bestandsgebäude und Modernisierung b) Haustüren Wenn eine alte bestehende Haustür ersetzt wird, gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit Innentemperaturen von > 19 C ein maximal zulässiger UD von 2,90 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 2,9 W/m²K. Besonderheit KfW Energieeffizient Sanieren Möchte der Kunde Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen so ist ein UD-Wert von 1,7 W/m²K einzuhalten. Haustür EnEV 2009 UD = 2,9 W/m²K KfW- Anforderung UD = 1,7 W/m²K

8 Bestandsgebäude und Modernisierung c) Gläser (Austausch der Verglasung) Wenn eine alte bestehende Verglasung ersetzt wird, gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit Innentemperaturen von > 19 C ein maximal zulässiger Ug von 1,10 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt 1,1 W/m²K. Bei Nicht-Wohngebäuden mit Innentemperaturen von 12 bis < 19 C gibt es in diesem Fall keine Anforderung. Ug = 1,1 W/m²K wenn nur die alte Verglasung ausgetauscht wird. KfW- Anforderung Ug = 1,0 W/m²K Besonderheit Ist beim Glastausch die Glasdicke aus technischen Gründen begrenzt (d. h.: es passen nur Wärmedämmgläser mit 12 mm SZR in den vorhandenen Fensterrahmen), so reicht eine Verglasung mit einem Ug von max.1,30 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3 W/m²K aus.

9 Bestandsgebäude und Modernisierung d) Fenster mit Sonderverglasungen Sowohl für Fenster mit Sonderverglasungen (hoher Schallschutz (Rw,R >= 40 db), Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung sowie bestimmte Brandschutzgläser) als auch für den Austausch von solchen Sonderverglasungen alleine gelten abweichende (höhere) U-Werte. Uw = 2,0 W/m²K (bei Fenstertausch) Ug = 1,60 W/m²K (bei Glastausch) KfW- Anforderung bei Fenstertausch mit Sonderverglasung Uw = 1,3 W/m²K KfW- Anforderung bei Glastausch mit Sonderverglasung Ug = 1,2 W/m²K

10 Bestandsgebäude und Modernisierung e) Ausnahmen - Die Anforderungen sind nicht anzuwenden, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen ( z.b. Fenster- oder Glasreparatur). - Die Anforderungen gelten auch nicht für Schaufensteranlagen und Türanlagen aus Glas. Bspl. Gebäude hat 30 m² Fensterfläche. 1 Fenster mit 2,5 m² wird ausgetauscht. Die Ausnahme würde greifen.

11 Neubau Anforderungen an den Uw-Wert beim Neubau von Wohngebäuden Schritt 1 Berechnung Referenzgebäude Bei Neubau wird zunächst das zu errichtende Gebäude mit einer Referenzausstattung von Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet. Das ist Aufgabe des Planers bzw. Energieberaters/Sachverständigen. Referenzausstattung bezogen auf das Bauteil Fenster: Uw = 1,3 W/m²K g = 60 % UD = 1,8 W/m²K Die Referenzausstattung sieht wie folgt aus: Uw = 1,30 W/m²K ( jetzt: 1,3 W/m²K ) g-wert = 60 % UD = 1,8 W/m²K

12 Neubau Wand = 0,28 W/m²K Dach = 0,20 W/m²K Heizung = Brennwerttechnik Heizöl EL WW = Warmwasser solarunterstützt Lüftung = zentrale Abluftanlage bedarfsgeführt mit Ventilator Schritt 2 Ermittlung des max. zulässigen Primärenergiebedarfs Das Ergebnis der Berechnung aus Schritt 1 ist unter anderem der für das Referenzgebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf auch die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird.

13 Primärenergiebedarf Q S Q T Q V Q i Heizwärmebedarf Q H Q c,e Übergabe Verteilung Speicherung Wärme - Erzeugung Endenergie (Gebäudegrenze) Primär - Energie Q P Q d,v Q S,V Q g,v Q P,V

14 Neubau Schritt 3 Berechnung des Primärenergiebedarfes des tatsächlich zu errichtenden Gebäudes Das tatsächlich errichtete Gebäude darf nun von der Referenzausstattung abweichen. Es darf jedoch nicht den maximal zulässigen Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes überschreiten. Eine schlechtere Ausstattung in einem Bereich muss durch eine bessere in einem anderen Bereich kompensiert werden. Der Uw-Wert kann durchaus besser oder schlechter als der Referenzwert 1,3 W/m²K betragen. Referenzwerte sind keine Maximalwerte.

15 Neubau Anforderungen an die Referenzausstattung bezogen auf das Bauteil Fenster beim Neubau von Nichtwohngebäuden. bei Raum-Solltemperaturen im Heizfall von > 19 C wird eine Referenzausführung von Fenstern und Fenstertüren mit einem UW von ebenfalls 1,30 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3) W/m²K und ein g-wert der Verglasung von ebenfalls 0,60 zugrunde gelegt. Gefordert ist außerdem ein Lichttransmissionsgrad von 78%. Referenzausstattung Nicht- Wohngebäude > = 19 C Uw = 1,3 W/m²K g = 60 % LT = 78 % Referenzausstattung Nicht- Wohngebäude 12 bis < 19 C Uw = 1,9 W/m²K g = 60 % LT = 78 %

16 Neubau Bei Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 C wird eine Referenzausführung von Fenstern und Fenstertüren mit einem UW von 1,90 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt 1,9 W/m²K) sowie ein g-wert der Verglasung von ebenfalls 0,60 und ein Lichttransmissiongrad der Verglasung von 78 % zugrunde gelegt. Referenzausstattung Nicht- Wohngebäude > = 19 C Uw = 1,3 W/m²K g = 60 % LT = 78 % Referenzausstattung Nicht- Wohngebäude 12 bis < 19 C Uw = 1,9 W/m²K g = 60 % LT = 78 %

17 Neubau Nebenanforderung H`T Nebenanforderungen an die Qualität der Gebäudehülle beim Wohngebäude: Beim Neubau eines Wohngebäudes gibt es neben dem maximal zulässigen Primärenergiebedarf auch noch eine Nebenanforderung die der Planer bzw. Sachverständige einhalten muss. Diese lautet: Bezogen auf die Gebäudenutzfläche darf der U-Wert des gesamten Gebäudes ( Fenster, Außenwand, Dach, oberste Geschossdecke, unterste Geschossdecke/ Bodenplatte) einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Eine Art mittlerer U-Wert ( H`T ) der gesamten Gebäudeaußenhülle. Beträgt die Gebäudenutzfläche <= 350m² so darf H`T den Wert von 0,40 W/m²K nicht überschreiten. Bspl. freistehendes Gebäude mit einer Gebäudenutzfläche (AN) <= 350m² H`T = 0,40 W/m²K

18 Schlussbemerkung Auf welches Fenstermaß bezieht sich der Uw-Wert? Sowohl die Fenster- als auch die Glas-U-Werte (UW und Ug) werden in jeder Hinsicht normenkonform ermittelt daraus folgt nicht nur die Wertangabe auf zwei wertanzeigende Stellen, sondern auch, dass die U-Werte auf Basis der Normabmessung 1,23 x 1,48 m Fensterrahmenaussenmaß ermittelt werden.

19 Ermittlungsmöglichkeiten für Fenster-U-Werte Tabellenablesung nach DIN V : Tabelle 8, i.v. mit Tab DIN V :2000 nicht mehr aktuell. DIN V : wird voraussichtlich Anfang 2010 auslaufen. Tabellenablesung nach DIN EN ISO 10077: bzw : Tabelle F1 F4. Gilt für Rahmenanteil von 30 %. Sprossen fließen über Korrekturwerte nach DIN EN ein. Bspl. glasteilende Sprosse mit +0,4 W/m²K. Berechnung nach DIN EN ISO : bzw : unter Berücksichtigung der Flächenanteile von Glas und Rahmen mit dem jeweiligen U-Wert sowie der Berücksichtigung des Randverbundes über Psi.

20 Größenübertragungsregel gemäß DIN EN Produktnorm Fenster Prüfnorm Prüfart Größe Prüfkörper DIN EN DIN EN und Tabellarische Werte Berechnung 1,23 m (+/- 25%) x 1,48 m (+/- 25%) oder 1,48 m (+/- 25%) x 2,18 m (+/- 25%) Übertragung (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt) Alle Größen Gesamtfläche <= 2,3 m² Gesamtfläche > 2,3 m²

21 Tabellenablesung nach DIN V : Tabelle 8, i.v. mit Tab Siehe Download Tabellen 8,9,10 zur DIN : Achtung: Wird Anfang 2010 von der DIN EN abgelöst.

22 Tabellenablesung nach DIN : Bspl. Tabelle F1 und F3 für 30 % Rahmenanteil Siehe Download Tabelle F1 und F3 DIN : Hinweis Tabelle F1 für den Einsatz von Aluabstandhalter Tabelle F3 für Einsatz einer Warmen Kante Sprossen Wird der U-Wert nach DIN : ermittelt und kommen Sprossen zur Ausführung gelten die Zuschläge nach Amendment zur Produktnorm DIN EN Fenster und Türen. Siehe Download Amendment zur Produktnorm DIN EN

23 Berechnung nach DIN EN : Ψ Aluabstandhalter 2-fach Glas 0,066* Warme Kante Swisspacer 2-fach Glas 0,045 Warme Kante Swisspacer 3-fach Glas 0,043 Warme Kante Swisspacer V 3-fach Glas 0,034 * Bei Aluabstandhalter von Deutsche Glas Bamberg bzw. Fa. Arnold.

24 Datenblätter mit Uw-Werten normativ ermittelt Beachten Sie auch die Datenblätter zu den hilzinger Standard-Fenstersystemen Prestige Solar-ClimaTEC ThermoSolar Creativ Diamant A5 Innotherm Innotherm-Alucolor AluFusion mit den Uw-Werten ermittelt nach allen drei möglichen Verfahren und in Verbindung mit beispielhaften unterschiedlichen Verglasungen und Abstandhaltern.

Sonderausgabe 3 / 2009 zur EnEV 2009, gültig ab :

Sonderausgabe 3 / 2009 zur EnEV 2009, gültig ab : Sonderausgabe 3 / 2009 zur EnEV 2009, gültig ab 01.10.2009: Gemeinsame Initiative der Verbände führt zu Auslegung der EnEV: U-Wert-Nachweise mit zwei wertanzeigenden Stellen reichen aus Kurzfassung der

Mehr

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016 Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in

Mehr

Fach-Informationsdienst "Fenster- und Fassadenbau" 2/2009

Fach-Informationsdienst Fenster- und Fassadenbau 2/2009 Fachverbände Holz und Kunststoff Hamburg Schleswig-Holstein Verteiler: Fenster- und Fassadenbau November 2009 Fach-Informationsdienst "Fenster- und Fassadenbau" 2/2009 Inhalt: 1. EnEV 2009 Kurzfassung

Mehr

Inkrafttreten des Gesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;

Mehr

WÄRMEDÄMMUNG AM FENSTER

WÄRMEDÄMMUNG AM FENSTER WIE WIRD DER WÄRMEDURCHGANGSKOEFFIZIENT U RICHTIG ERMITTELT? WAS IST BEZÜGLICH DER ENEV UND DES MINDESTWÄRMESCHUTZES ZU BEACHTEN? www.rehau.de Bau Automotive Industrie Gliederung Wie wird der Wärmedurchgangskoeffizient

Mehr

Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen

Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Seite 1 von 5, Hochschule Rosenheim Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Das Bundeskabinett hat am 18.03.09 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit den Maßgaben des Bundesrates

Mehr

Allgemeine Angaben zum Gebäude

Allgemeine Angaben zum Gebäude Allgemeine Angaben zum Gebäude Objekt: Beschreibung: Gebäudetyp: Baujahr: Wohneinheiten: Beheiztes Volumen V e : Musterstr. 1 88888 Musterstadt freistehendes Einfamilienhaus 1950 2 897 m³ Das beheizte

Mehr

Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung

Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung Überblick Vortrag Energetische Sanierung im Bestand zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung Änderungen in der EnEV 2009; gültig ab 1.10.2009 Energetische Sanierung von Fenster am Beispiel eines Projektes

Mehr

Münchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung?

Münchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung? Münchner Energiespartage im Bauzentrum 14. 15. November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab 1.1.2016. Was bedeutet das für Kauf und Planung? Dipl.Ing. Renate Schulz, Architektin Bauherrenberaterin

Mehr

BF-Information 007 / Änderungsindex 0 - März U w -Wert Berechnung von Sprossenfenstern

BF-Information 007 / Änderungsindex 0 - März U w -Wert Berechnung von Sprossenfenstern Berechnung von Sprossenfenstern Uw -Wert Berechnung von Sprossenfenstern 1.0 Einleitung Nicht nur der Abstandhalter im Randverbund, auch Sprossen sind wärmetechnische Störstellen, die bei der Ermittlung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin

Mehr

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV) Technische Information zum Thema Energieeinsparverordnung (EnEV) Inhalt: Vorwort... 2 Inhalte der EnEV... 2 Faustregeln für die Bauteile Wintergärten, Fenster, Falt- oder Schiebesysteme in Bezug auf die

Mehr

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden Anlage 4 (zu 49) Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden 1a * Außenwände: - erstmaliger Einbau. 1b * Außenwände, die vor dem 1. Januar 1984 errichtet oder erneuert,

Mehr

Anlage 3 (zu den 8 und 9)

Anlage 3 (zu den 8 und 9) 61 Anlage 3 (zu den 8 und 9) Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude 1 Außenwände Soweit

Mehr

EnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt

EnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dipl.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis EnEV-Novelle 2004 - leicht und verständlich dargestellt 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage /Bauwerk EnEV-Praxis

Mehr

Anlage 3 EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)

Anlage 3 EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) Anlage 3 EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) Bundesrecht Anhangteil Titel: Verordnung über energiesparenden

Mehr

EnEV- und KfW-Anforderungen

EnEV- und KfW-Anforderungen Projekt: EnEV-Anforderungen EnEV- und KfW-Anforderungen Jahres-Primärenergiebedarf q p [kwh/(m²a)] Transmissionswärmeverlust H t [W/(m²K)] Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau - 15 % - 30 % - 50 % Neubau %

Mehr

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten

Mehr

Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach,

Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, 24.09.2011 Ing.-Büro faktor 4 für Energieberatung Dipl.-Ing. Rainer Winkels Bretzenheimer Str. 19

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Gebäude: Auftraggeber: Erstellt von: F.weg 10 a 12345 Berlin Herr Detlef Stumpf F.weg 10 a 12345 Berlin Frank Ludwig Bezirksschornsteinfegermeister Nipkowstr. 34 12489 Berlin Tel.:

Mehr

Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis

Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Die Energieeinsparverordnung fordert in 13 die Ausstellung und Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Inhalt und Aufbau der Energie- und Wärmebedarfsausweise regelt

Mehr

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).

Mehr

Die GAYKO-Produktphilosophie

Die GAYKO-Produktphilosophie GAYKO WÄRMESCHUTZ INFO Die GAYKO-Produktphilosophie TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION - GAYKO WÄRMESCHUTZ 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 03 GAYKO WÄRMESCHUTZ...04-13 3 GAYKO WÄRMESCHUTZ

Mehr

Ergebnis Wärmeschutznachweis

Ergebnis Wärmeschutznachweis Zur Sitzung des Gemeinderats am 24. November 2015 für Sanierung und Erweiterung SCHULZENTRUM RHEINSTETTEN 1 Inhalt Vorstellung Jahres-Primärenergiebedarf gem. EnEV KfW - Förderung 2 Jahres-Primärenergiebedarf

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung

Mehr

Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden. Andreas Behne Stand April 2010

Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden. Andreas Behne Stand April 2010 Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden Andreas Behne Stand April 2010 Grundsätzliches zur EnEV 2009 Engergieeffizienz und Energieeinsparung sind unsere

Mehr

Sanieren Renovieren - Modernisieren

Sanieren Renovieren - Modernisieren Sanieren Renovieren - Modernisieren Runderneuerung von Kastenfenstern und zur Energieeinsparverordnung EnEV 2009 KfW Wärmeverluste am bauzeitlichen Fenster EnEV 2009 Verordnung und Zielsetzung Angesichts

Mehr

hilzinger ThermoSolar

hilzinger ThermoSolar hilzinger ThermoSolar 4 5 Hilzinger ThermoSolar 1480 Materialien: 1230 PVC-hart, 88 mm Bautiefe, 6 Kammer-Profil, Wärmeschutz-Verglasung (Ausführung: Beispiele siehe Tabelle) Eigenschaften: Farbe: Fugendurchlässigkeit/Schlagregendichtheit:

Mehr

Energiebedarfsausweis nach 16 der Energieeinsparverordnung 2007

Energiebedarfsausweis nach 16 der Energieeinsparverordnung 2007 - 1 von 7 - - 2 von 7 - - 3 von 7 - Datum der Aufstellung: 16. Mai 2008 Energiebedarfsausweis nach 16 der Energieeinsparverordnung 2007 für den Neubau eines Wohngebäudes Nachweis nach Anlage 1 Ziffer 2

Mehr

1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer :

1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer : Energiebedarfsausweis nach 13 der Energieeinsparverordnung für den Neubau eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen Nachweis nach Anhang 1 Ziffer 2 der EnEV (Monatsbilanzverfahren) 1. Objektbeschreibung

Mehr

Abschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München

Abschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Abschlussbericht Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Stand: Februar 2017 I. Vorhabensbeschreibung Antragsteller Name/Firma PLZ Ort Angaben

Mehr

EnEV - Neue Regeln ab

EnEV - Neue Regeln ab EnEV - Neue Regeln ab 01.01.2016 Jetzt ist es soweit!! www.thermo-line.de thermo-line@gmx.de BH Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Gebäude: Musterstrasse 123 12345 Musterhausen Auftraggeber: Frau Mustermann Musterstrasse 123 12345 Musterhausen Erstellt von: Energie-SPAR-Quelle Uwe Hübscher Beraternummer: 172979

Mehr

EnEV-Praxis 2009 Wohnbau

EnEV-Praxis 2009 Wohnbau Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dr.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis 2009 Wohnbau leicht und verständlich 3., aktualisierte Auflage ~auwerk Inhaltsverzeichnis EnEV-Praxis EnEV 2009 für Wohngebäude -.leicht

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Projekt: Einfamilienhaus, Medlerstraße 68, 06618 Naumburg Energieberatungsbericht Gebäude: Medlerstraße 68 06618 Naumburg Auftraggeber: Frau Heidemarie Töpp Medlerstraße 68 06618 Naumburg Erstellt von:

Mehr

EnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6

EnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 M.BP., Dipl.-Ing.(FH) Manuel Demel, Produktingenieur Bauphysik, ift Rosenheim Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation EnEV 2014 Auswirkungen der Energieeinsparverordnung

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzung Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung von

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Energiebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung

Mehr

1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4

1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4 1 Einleitung 1 2 Verordnungstext 4 3 Die rechtlichen Auswirkungen der EnEV (Prof. Dr. Bernhard Rauch) 80 3.1 Die öffentlich-rechtlichen Auswirkungen der EnEV als Rechtsverordnung 82 3.1.1 Der Bauherr 84

Mehr

Over Dach & Over Energie Hausmesse. Kerpen, den Michael Stumpf

Over Dach & Over Energie Hausmesse. Kerpen, den Michael Stumpf Over Dach & Over Energie Hausmesse Kerpen, den 16.07.2010 Michael Stumpf Vorstellung der Energieeinsparverordnung - Allgemeines - Anforderungen nach EnEV 2009 Heizölpreise aktuell Quelle: www.tecson.de

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 28.12.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N) Anlass der Austellung des Energieausweises MFH Sternenberg

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Gebäude: Brüssower Allee 90 17291 Prenzlau Auftraggeber: Erstellt von: Herr Rainer Nowotny Brüssower Allee 90 17291 Prenzlau Planungsbüro Baukasten Dipl.-Ing. Architekt (FH) Christian

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung

Mehr

Augen auf beim Fenstertausch

Augen auf beim Fenstertausch Vortrag: Augen auf beim Fenstertausch Veranstalter: Gliederung Einführung und Grundlagen EU-Gebäuderichtlinie / EnEG / EnEV / EEWärmeG Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden / Energieeinsparungsgesetz / Energieeinsparverordnung

Mehr

ENERGIE BAUPHYSIK TGA

ENERGIE BAUPHYSIK TGA ENERGIE BAUPHYSIK TGA Prof. Dipl.-Ing. Architektin Susanne Runkel ENERGIE, BAUPHYSIK UND TGA PROGRAMM WS 2016/17 1. 05.10.2016 Einführung, Entwicklung und Hintergrund Bauphysik 2. 12.10.2016 Wärmetransport

Mehr

EnEV 2009 im Gebäudebestand

EnEV 2009 im Gebäudebestand FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV 2009 im Gebäudebestand Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

Kunststoff-Fenster BRILLANT

Kunststoff-Fenster BRILLANT 108 109 Luftdurchlässigkeit Fenster, Fenstertür, Fenster mit Stulp, Fenstertür mit Stulp, PSK-Türe (Schema A) (z.b. PSK-Türe Schema C oder Fenstertüren mit High-Comfort-Schwelle) Klasse 4 Klasse 0 (nicht

Mehr

CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand

CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten

Mehr

- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest -

- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest - - EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Energieberatung Fördergelder Energieausweise Luftdichtheitsmessungen

Mehr

Gesetze und Verordnungen. Teil II

Gesetze und Verordnungen. Teil II Teil II Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben 17.02.2016 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und -anlagentechnik für Wohngebäude EnEV 2009 (wesentliche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert

Mehr

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele

Mehr

Was bringt die neue Energieeinspar verordnung?

Was bringt die neue Energieeinspar verordnung? Was bringt die neue Energieeinspar verordnung? kurz und knapp für den Bauherren Fachforum HAUS Messe 2014 in Dresden Warum wird die EnEV geändert? Grundlage der deutschen Gesetzgebung bildet die EU Richtlinie

Mehr

Datum: und andere Organisationen

Datum: und andere Organisationen An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien Datum: 04.08.2009 und andere Organisationen Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden

Mehr

Fassadenforum Kaffeebörse Hamburg, 06. Mai Zukunft Isolierglas. EnEV k Dreifach Wärmedämmglas. Dreifach Funktionsgläser

Fassadenforum Kaffeebörse Hamburg, 06. Mai Zukunft Isolierglas. EnEV k Dreifach Wärmedämmglas. Dreifach Funktionsgläser Fassadenforum 2010 Kaffeebörse Hamburg, 06. Mai 2010 Zuunft Isolierglas EnEV 2009 Dreifach Wärmedämmglas Energieeffizienz verschiedener Gläser Dreifach Funtionsgläser Absturzsicherung mit Dreifachglas

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Platteneckbau Othrichstr. 7-11, 39128 Magdeburg WI 169 1980

Mehr

Frequently Asked Questions - FAQ

Frequently Asked Questions - FAQ Frequently Asked Questions - FAQ Frage/Problem Erläuterung/Lösung HmbKliSchVO EnEV Link 1 2 3 4 5 6 Wo stellt die HmbKliSchVO im Vergleich zur EnEV2009 strengere Anforderungen? Wie ist der zulässige Transmissionswärmeverlust

Mehr

Kaiserstr. 5, Düsseldorf. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Kaiserstr. 5, Düsseldorf. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 09.09.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamiliengebäude Adresse Kaiserstr. 5, 40479 Düsseldorf Gebäudeteil Wohngebäudeteil Baujahr Gebäude 1971 Baujahr Anlagentechnik

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 22.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1958 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1998 Anzahl Wohnungen 31 Gebäudenutzfläche (A ) N 1608 m² Erneuerbare Energien

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 28.12.2018 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Zweifamilienhaus Adresse Musterstr. 23, 11111 Musterburg Gebäudeteil Wohngebäude Baujahr Gebäude 1967 Baujahr Anlagentechnik 1985 Anzahl Wohnungen

Mehr

Förderkonditionen für den Neubau

Förderkonditionen für den Neubau Förderkonditionen für den Neubau Dipl.-Phys. Peter Pospischil Förderkonditionen für den Neubau Einleitung / Grundlagen Zuschüsse / KfW-Darlehen Beispielgebäude mit Variation der Haustechnik 1 Grundlagen

Mehr

Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung

Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung gültig bis: 23.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1900 Baujahr Anlagentechnik 1995 Anzahl Wohnungen 109 Mehr-Familienwohnhaus Wickrathberger Str. 2+10+12+16 41189 Mönchengladbach

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäudefoto (freiwillig) Anlass der

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 28.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1898 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1992 Anzahl Wohnungen 10 Gebäudenutzfläche (A N

Mehr

EnEV 2009/2012 und EEWärmeG

EnEV 2009/2012 und EEWärmeG Neue Rahmenbedingungen fürf Energieeffiziente Gebäude EnEV 2009/2012 und EEWärmeG Energieeffiziente Gebäude Neue Trends in Praxis und Forschung WIKO 2008 Internationale Wissenschaftskonferenz Zittau/Görlitz

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Danziger Straße 2-12, Wilhelmsbader Str. 2, a-d 63477 Maintal -- Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Mehrfamilienhaus, Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1965 Baujahr Anlagentechnik 1982, 2004, 2005, 2006, 2010, 2013 Anzahl Wohnungen 16 Gebäudenutzfläche

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises

Mehr

Energiesparen leicht gemacht.

Energiesparen leicht gemacht. w ä r m e s c h u t z Energiesparen leicht gemacht. Schon der Ton der -Steine wirkt wunderbar dämmend. Mit der integrierten Airpop-Dämmung bekommt Ihr Haus ein dickes Fell. Ein Wohlfühlfaktor auch für

Mehr

Kunststoff-Fenster GENEO

Kunststoff-Fenster GENEO 92 93 Luftdurchlässigkeit Fenster, Fenstertür, Fenster mit Stulp, Fenstertür mit Stulp, PSK-Türe (Schema A) (z.b. PSK-Türe Schema C oder Fenstertüren mit High-Comfort-Schwelle) Klasse 4 Klasse 0 (nicht

Mehr

Gültig bis: Registriernummer: HE

Gültig bis: Registriernummer: HE Gültig bis: 02.05.2024 Registriernummer: HE-2014-000000159 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Pension / Gasthaus Hafenstraße 52, 60329 Frankfurt Gesamt Baujahr Gebäude 2002 Baujahr Anlagentechnik

Mehr

Rechenverfahren im Wohnungsbau

Rechenverfahren im Wohnungsbau Technische Universität München Rechenverfahren im Wohnungsbau Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik, Technische Universität München Bilanzierung des Heizwärmebedarfs Q h H T Q i Q Q s h H

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 17.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1928 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1994 Anzahl Wohnungen 12 Gebäudenutzfläche (A N

Mehr

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen 07. Oktober 2010 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Seite 03 Wärmeschutzverordnung 17.08.1977 Seite 04 07 Wärmeschutzverordnung 24.02.1982 Seite 08 09 Wärmeschutzverordnung

Mehr

EINFACH MEHR RAUSHOLEN ENERGIE SPAREN

EINFACH MEHR RAUSHOLEN ENERGIE SPAREN EINFACH MEHR RAUSHOLEN ENERGIE SPAREN EINFACH CLEVER INVESTIEREN ENERGIE SPAREN Steigende Energiekosten stellen eine zunehmende Belastung für viele Haushalte dar. In einem Privathaus verschlingt die Heizung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Gültig bis: 24.03.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Friedrichshagener

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 21.12.218 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamiliengebäude Elberfelder Str. 35 / Spinngasse 2-6

Mehr

KfW Förderbedingungen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. Juni

KfW Förderbedingungen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. Juni KfW Förderbedingungen Energetisch sanieren mit Glas und Fenster Juni 2014 Marktchancen Die KfW Marktchancen für die Glas-, Fenster- und Fassadenbranche Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die energetischen

Mehr

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Tobienstr. 16, 582 Schwelm Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1929 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1929 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 11.03.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Institut für Lehre und Forschung J.-Burckhardt-Str. 35, 78464 Konstanz Gebäude

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 24.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien 1999 1999 7 595 m² Gebäudefoto (freiwillig)

Mehr