EnEV 2009 und die Auswirkungen auf das Bauteil Fenster. Stand: 01. Oktober 2009
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1 EnEV 2009 und die Auswirkungen auf das Bauteil Fenster. Stand: 01. Oktober 2009
2 Uw-Wert: 2te Nachkommastelle vom Tisch Im Text der EnEV 2009 findet sich für das Referenzgebäude im Neubaufall ein U-Wert von 1,30 W/(m²K) für das Fenster; für den Renovationsfall gelten laut Verordnungstext 1,30 W/(m²K) für den Fenstertausch und 1,10 W/m²K für den Glasaustausch als Obergrenze (vgl. dazu auch die genaue Darstellung unten bzw. das Übersichtsblatt zu den U-Werten im Anhang). Gegen die Angabe einer zweiten Nachkommastelle mit dem Wert Null (drei wertanzeigende Stellen) wurde seitens des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller VFF gemeinsam mit dem Bundesverband Flachglas Einspruch eingelegt da die bestehenden Normen von einer Ermittlung der Werte auf zwei wertanzeigende Stellen (z. B. 1,3) ausgehen.
3 Diesem Widerspruch wurde 1 Woche vor Veröffentlichung der EnEV stattgegeben. Da der eigentliche Text der Verordnung nicht mehr zu ändern war wird die Änderung über eine sogenannte Auslegungsfrage kommuniziert. Solche Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung sind nichts Ungewöhnliches die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz veröffentlicht sie regelmäßig in den DIBt-Mitteilungen. In der Auslegung wurde erklärt, dass der mit den europäischen Normen konforme Nachweis mit zwei wertanzeigenden Stellen ausreichend ist und die EnEV damit als erfüllt gilt. Bspl.: Die Anforderung Uw=1,30 W/m²K ist mit einem Nachweiswert von Uw=1,3 W/m²K erfüllt.
4 U-Werte für Fenster Die EnEV 2009 unterscheidet zwischen Neubau und Modernisierung. Während im Gebäudebestand Maximalwerte für Fenster vorgegeben werden gibt es im Neubau lediglich Referenzwerte für Fenster. Besonderheit KfW. Wenn über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen (z.b. Fenstertausch) oder Kombinationen von Einzelmaßnahmen zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden sollen, müssen strengere Vorgaben an die U-Werte eingehalten werden.
5 Bestandsgebäude und Modernisierung Anforderungen an den Uw-Wert bei Änderungen von Außenbauteilen. a) Fenster oder Fenstertüren Wenn diese ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen von >= 19 C ein maximal zulässiger UW von 1,30 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3 W/m²K Wohngebäude und Nichtwohngebäude wenn Innentemperatur >= 19 C Uw = 1,3 W/m²K KfW- Anforderung Uw = 1,1 W/m²K
6 Bestandsgebäude und Modernisierung Besonderheit KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren Möchte der Kunde Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen und führt er eine Einzelmaßnahme oder eine Kombination von Einzelmaßnahmen durch, so ist ein Uw-Wert von 1,1 W/m²K einzuhalten. Für Nicht-Wohngebäude mit Innentemperaturen von 12 bis < 19 C gilt ein maximaler Uw-Wert von 1,90 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,9 W/m²K.
7 Bestandsgebäude und Modernisierung b) Haustüren Wenn eine alte bestehende Haustür ersetzt wird, gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit Innentemperaturen von > 19 C ein maximal zulässiger UD von 2,90 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 2,9 W/m²K. Besonderheit KfW Energieeffizient Sanieren Möchte der Kunde Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen so ist ein UD-Wert von 1,7 W/m²K einzuhalten. Haustür EnEV 2009 UD = 2,9 W/m²K KfW- Anforderung UD = 1,7 W/m²K
8 Bestandsgebäude und Modernisierung c) Gläser (Austausch der Verglasung) Wenn eine alte bestehende Verglasung ersetzt wird, gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit Innentemperaturen von > 19 C ein maximal zulässiger Ug von 1,10 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt 1,1 W/m²K. Bei Nicht-Wohngebäuden mit Innentemperaturen von 12 bis < 19 C gibt es in diesem Fall keine Anforderung. Ug = 1,1 W/m²K wenn nur die alte Verglasung ausgetauscht wird. KfW- Anforderung Ug = 1,0 W/m²K Besonderheit Ist beim Glastausch die Glasdicke aus technischen Gründen begrenzt (d. h.: es passen nur Wärmedämmgläser mit 12 mm SZR in den vorhandenen Fensterrahmen), so reicht eine Verglasung mit einem Ug von max.1,30 W/m²K, d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3 W/m²K aus.
9 Bestandsgebäude und Modernisierung d) Fenster mit Sonderverglasungen Sowohl für Fenster mit Sonderverglasungen (hoher Schallschutz (Rw,R >= 40 db), Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung sowie bestimmte Brandschutzgläser) als auch für den Austausch von solchen Sonderverglasungen alleine gelten abweichende (höhere) U-Werte. Uw = 2,0 W/m²K (bei Fenstertausch) Ug = 1,60 W/m²K (bei Glastausch) KfW- Anforderung bei Fenstertausch mit Sonderverglasung Uw = 1,3 W/m²K KfW- Anforderung bei Glastausch mit Sonderverglasung Ug = 1,2 W/m²K
10 Bestandsgebäude und Modernisierung e) Ausnahmen - Die Anforderungen sind nicht anzuwenden, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen ( z.b. Fenster- oder Glasreparatur). - Die Anforderungen gelten auch nicht für Schaufensteranlagen und Türanlagen aus Glas. Bspl. Gebäude hat 30 m² Fensterfläche. 1 Fenster mit 2,5 m² wird ausgetauscht. Die Ausnahme würde greifen.
11 Neubau Anforderungen an den Uw-Wert beim Neubau von Wohngebäuden Schritt 1 Berechnung Referenzgebäude Bei Neubau wird zunächst das zu errichtende Gebäude mit einer Referenzausstattung von Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet. Das ist Aufgabe des Planers bzw. Energieberaters/Sachverständigen. Referenzausstattung bezogen auf das Bauteil Fenster: Uw = 1,3 W/m²K g = 60 % UD = 1,8 W/m²K Die Referenzausstattung sieht wie folgt aus: Uw = 1,30 W/m²K ( jetzt: 1,3 W/m²K ) g-wert = 60 % UD = 1,8 W/m²K
12 Neubau Wand = 0,28 W/m²K Dach = 0,20 W/m²K Heizung = Brennwerttechnik Heizöl EL WW = Warmwasser solarunterstützt Lüftung = zentrale Abluftanlage bedarfsgeführt mit Ventilator Schritt 2 Ermittlung des max. zulässigen Primärenergiebedarfs Das Ergebnis der Berechnung aus Schritt 1 ist unter anderem der für das Referenzgebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf auch die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird.
13 Primärenergiebedarf Q S Q T Q V Q i Heizwärmebedarf Q H Q c,e Übergabe Verteilung Speicherung Wärme - Erzeugung Endenergie (Gebäudegrenze) Primär - Energie Q P Q d,v Q S,V Q g,v Q P,V
14 Neubau Schritt 3 Berechnung des Primärenergiebedarfes des tatsächlich zu errichtenden Gebäudes Das tatsächlich errichtete Gebäude darf nun von der Referenzausstattung abweichen. Es darf jedoch nicht den maximal zulässigen Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes überschreiten. Eine schlechtere Ausstattung in einem Bereich muss durch eine bessere in einem anderen Bereich kompensiert werden. Der Uw-Wert kann durchaus besser oder schlechter als der Referenzwert 1,3 W/m²K betragen. Referenzwerte sind keine Maximalwerte.
15 Neubau Anforderungen an die Referenzausstattung bezogen auf das Bauteil Fenster beim Neubau von Nichtwohngebäuden. bei Raum-Solltemperaturen im Heizfall von > 19 C wird eine Referenzausführung von Fenstern und Fenstertüren mit einem UW von ebenfalls 1,30 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3) W/m²K und ein g-wert der Verglasung von ebenfalls 0,60 zugrunde gelegt. Gefordert ist außerdem ein Lichttransmissionsgrad von 78%. Referenzausstattung Nicht- Wohngebäude > = 19 C Uw = 1,3 W/m²K g = 60 % LT = 78 % Referenzausstattung Nicht- Wohngebäude 12 bis < 19 C Uw = 1,9 W/m²K g = 60 % LT = 78 %
16 Neubau Bei Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 C wird eine Referenzausführung von Fenstern und Fenstertüren mit einem UW von 1,90 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt 1,9 W/m²K) sowie ein g-wert der Verglasung von ebenfalls 0,60 und ein Lichttransmissiongrad der Verglasung von 78 % zugrunde gelegt. Referenzausstattung Nicht- Wohngebäude > = 19 C Uw = 1,3 W/m²K g = 60 % LT = 78 % Referenzausstattung Nicht- Wohngebäude 12 bis < 19 C Uw = 1,9 W/m²K g = 60 % LT = 78 %
17 Neubau Nebenanforderung H`T Nebenanforderungen an die Qualität der Gebäudehülle beim Wohngebäude: Beim Neubau eines Wohngebäudes gibt es neben dem maximal zulässigen Primärenergiebedarf auch noch eine Nebenanforderung die der Planer bzw. Sachverständige einhalten muss. Diese lautet: Bezogen auf die Gebäudenutzfläche darf der U-Wert des gesamten Gebäudes ( Fenster, Außenwand, Dach, oberste Geschossdecke, unterste Geschossdecke/ Bodenplatte) einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Eine Art mittlerer U-Wert ( H`T ) der gesamten Gebäudeaußenhülle. Beträgt die Gebäudenutzfläche <= 350m² so darf H`T den Wert von 0,40 W/m²K nicht überschreiten. Bspl. freistehendes Gebäude mit einer Gebäudenutzfläche (AN) <= 350m² H`T = 0,40 W/m²K
18 Schlussbemerkung Auf welches Fenstermaß bezieht sich der Uw-Wert? Sowohl die Fenster- als auch die Glas-U-Werte (UW und Ug) werden in jeder Hinsicht normenkonform ermittelt daraus folgt nicht nur die Wertangabe auf zwei wertanzeigende Stellen, sondern auch, dass die U-Werte auf Basis der Normabmessung 1,23 x 1,48 m Fensterrahmenaussenmaß ermittelt werden.
19 Ermittlungsmöglichkeiten für Fenster-U-Werte Tabellenablesung nach DIN V : Tabelle 8, i.v. mit Tab DIN V :2000 nicht mehr aktuell. DIN V : wird voraussichtlich Anfang 2010 auslaufen. Tabellenablesung nach DIN EN ISO 10077: bzw : Tabelle F1 F4. Gilt für Rahmenanteil von 30 %. Sprossen fließen über Korrekturwerte nach DIN EN ein. Bspl. glasteilende Sprosse mit +0,4 W/m²K. Berechnung nach DIN EN ISO : bzw : unter Berücksichtigung der Flächenanteile von Glas und Rahmen mit dem jeweiligen U-Wert sowie der Berücksichtigung des Randverbundes über Psi.
20 Größenübertragungsregel gemäß DIN EN Produktnorm Fenster Prüfnorm Prüfart Größe Prüfkörper DIN EN DIN EN und Tabellarische Werte Berechnung 1,23 m (+/- 25%) x 1,48 m (+/- 25%) oder 1,48 m (+/- 25%) x 2,18 m (+/- 25%) Übertragung (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt) Alle Größen Gesamtfläche <= 2,3 m² Gesamtfläche > 2,3 m²
21 Tabellenablesung nach DIN V : Tabelle 8, i.v. mit Tab Siehe Download Tabellen 8,9,10 zur DIN : Achtung: Wird Anfang 2010 von der DIN EN abgelöst.
22 Tabellenablesung nach DIN : Bspl. Tabelle F1 und F3 für 30 % Rahmenanteil Siehe Download Tabelle F1 und F3 DIN : Hinweis Tabelle F1 für den Einsatz von Aluabstandhalter Tabelle F3 für Einsatz einer Warmen Kante Sprossen Wird der U-Wert nach DIN : ermittelt und kommen Sprossen zur Ausführung gelten die Zuschläge nach Amendment zur Produktnorm DIN EN Fenster und Türen. Siehe Download Amendment zur Produktnorm DIN EN
23 Berechnung nach DIN EN : Ψ Aluabstandhalter 2-fach Glas 0,066* Warme Kante Swisspacer 2-fach Glas 0,045 Warme Kante Swisspacer 3-fach Glas 0,043 Warme Kante Swisspacer V 3-fach Glas 0,034 * Bei Aluabstandhalter von Deutsche Glas Bamberg bzw. Fa. Arnold.
24 Datenblätter mit Uw-Werten normativ ermittelt Beachten Sie auch die Datenblätter zu den hilzinger Standard-Fenstersystemen Prestige Solar-ClimaTEC ThermoSolar Creativ Diamant A5 Innotherm Innotherm-Alucolor AluFusion mit den Uw-Werten ermittelt nach allen drei möglichen Verfahren und in Verbindung mit beispielhaften unterschiedlichen Verglasungen und Abstandhaltern.
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