Rosenheimer Fenstertage 2009 Prof. Dr. Elmar Junker Die neue Energieeinsparverordnung Konsequenzen für Fenster, Fassaden und Glas

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rosenheimer Fenstertage 2009 Prof. Dr. Elmar Junker Die neue Energieeinsparverordnung Konsequenzen für Fenster, Fassaden und Glas"

Transkript

1 Hochschule Rosenheim Die neue Energieeinsparverordnung Konsequenzen für Fenster, Fassaden und Glas Einsatzempfehlungen für eine praxisgerechte Umsetzung der neuen EnEV bei Ausschreibung, Planung und Nachweis 1 Motivation und Hintergrund der EnEV Weltweit wird %, in Europa % der Primärenergie für Gebäude verwendet (UNEP 2007, EUP 2009]. In der Deutschland betrug der Primärenergieverbrauch 2007 insgesamt 477,5 Mio. t SKE (= 3870 TWh), davon waren 27 % Umwandlungsverluste und 61 % Endenergieverbrauch [E-Bilanz 2007], mit Gebäuden in allen Sektoren. Allein im Haushalt machen Heizung und Warmwasser fast zwei Drittel des Endenergieverbrauches aus. Aufgrund der globalen Erderwärmung wurden auf den UN-Klima-Gipfeln 1992 in Rio und 1997 in Kyoto beschlossen, die Emission von Treibhausgasen einzuschränken. Die Klimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen wird diese Beschlüsse erweitern und vertiefen ( Die EU hat diese Beschlüsse für Gebäude 2002 in der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) umgesetzt. Die EPBD wird Ende 2009 deutlich erweitert und verschärft [EPBD 2009, EUP 2009], hier sollen insbesondere Netto- Nullenergiegebäude definiert und in Anzahl kontinuierlich erhöht werden. In Deutschland wurde die EPBD 2002 mit der EnEV 2007 zur CO 2 -Einsparung im Gebäudebereich umgesetzt. Das EEWärmeG (Erneuerbare Energien-Wärmegesetz) flankiert seit Januar 2009 die EnEV 2009 [EnEV 2009] und legt fest, dass der Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. [EEWärmeG 2009] (nicht zu verwechseln mit dem EEG, das erneuerbare Energie bei der Stromerzeugung regelt). Die Roadmap Energie 2020 der Bundesregierung zeigt die Planung für das nächste Jahrzehnt [BMU 2009]. Wie entwickelten sich die Gebäudeanforderungen in Deutschland? 1977 wurden die Wärmeschutzverordnung (Gebäudedämmung) und die Heizungsanlagenverordnung (Anlagentechnik) eingeführt, mehrmals aktualisiert und in der EnEV 2002 vereinigt. Die zu minimierende Größe ist seit dem der Primärenergiebedarf. Die EnEV wurde bisher 2004, 2007 und 2009 novelliert, wobei es bis 2009 keine Anforderungsverschärfungen gab (Bild 1). Die EnEV reguliert Wohn- und Nichtwohngebäude und der zu erwartende Energiebedarf für feste Randbedingungen wird berechnet. Dabei spielen die Qualität der Gebäudehülle, Lüftungsverluste, Warmwassererzeugung und die Qualität der verwendeten Anlagentechnik die Hauptrollen (plus Beleuchtung in Nichtwohngebäuden). Es werden feste Obergrenzen für den Primärenergieverbrauch und die Qualität der Gebäudehülle festgelegt. Für Nichtwohngebäude wird das Gebäude mit einem Referenzgebäude gleicher Geometrie und festgelegter Ausstattung verglichen. Außerdem wird bei Änderung von Gebäuden (Sanierung) festgelegt, welche energetischen Mindeststandards einzuhalten sind. Mit der EnEV 2007 wurde auch ein Gebäude-Energielabel in ift Rosenheim Seite 79 von 194

2 Bild 1 Die Entwicklung des Endenergiestandards von den Wärmeschutzverordnungen bis zum Nullenergiehaus [Schulze-Darup 2007] Analogie zur weißen Ware (Haushaltsgeräte) eingeführt. Dieser Energieausweis ist bei Neubau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung vorzuweisen. 2 Die neue EnEV Allgemeines Die derzeit gültige EnEV ist seit in Kraft [EnEV 2009]. Im Folgenden werden ihre konkreten Auswirkungen für Fenster, Fassaden und Verglasungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Neubau und Sanierung sowie die Änderungen zur Vorgängerversion skizziert. (Details siehe auch [Junker 2009a].) 2.2 Änderungen im Berechnungsverfahren Für Wohngebäude wird nun auch das Referenzgebäudeverfahren verwendet, d. h. die Anforderungen werden über ein Gebäude gleicher Geometrie, Ausrichtung mit festgelegter energetischer Minimalqualität und Anlagentechnik ermittelt. Für Wohngebäude besteht eine Wahlmöglichkeit für den Nachweis zwischen den Verfahren nach DIN V /DIN V und nach DIN V 18599, die vom Nichtwohnungsbau bekannt ist; Berechnungsergebnisse nach DIN V liegen dabei meist 6 12 % höher [Feist 2008]. DIN V soll hierzu um einen kompakten Teil für die Bilanzierung von Wohngebäuden erweitert werden [Maas 2009c] und wird 2012 evtl. die einzige Rechengrundlage sein [Feist 2008]. Das bisherige vereinfachte Berechnungsverfahren für Wohngebäude aus der EnEV 2007 entfällt vollständig! (Damit konnte man den Energiebedarf noch gut überschaubar mit einem Taschenrechner ermitteln). Dadurch ist man nun bei allen Gebäudetypen auf die Verwendung komplexer Softwareprogramme angewiesen. Programme verschiedener Hersteller zeigten allerdings teils weit abweichende Ergebnisse [Fehlauer 2009]. Aus diesem Grund wurde im April 2009 eine Gütegemeinschaft für DIN Software als Qualitätssicherungsmaßnahme gegründet. 2.3 Fakten für den Neubau Der Jahres-Primärenergiebedarf wird durchschnittlich gegenüber 2007 um 30 % gesenkt. Durch die neue Verwendung des Referenzgebäudeverfahrens im Wohnungsbau kann die tatsächliche Verschärfung nicht pauschal beziffert Seite 80 von 194 ift Rosenheim

3 Tabelle 1 Auslegung der Referenzgebäude nach EnEV 2009 und Vergleichswerte EnEV 2007 Tabelle 2 Nebenanforderung der EnEV für Wohngebäude (Änderung des Verfahrens von Höchstwerten für H T von A/V-Werten auf Gebäudetypen) werden (Tabelle 1). Die Anforderungen an die Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle (spezifischer Transmissionswärmeverlust H T ) wurde gegenüber 2007 um ca % verschärft, wobei die Abhängigkeit der Anforderungen vom A/V-Verhältnis (Oberfläche/Volumen) des Gebäudes und den Fensterflächenanteilen entfällt (Tabellen 2 und 3). 2.4 Fakten für die Sanierung von Gebäuden Bei größeren baulichen Änderungen der Gebäudehülle, bei Erweiterungen und Ausbau gibt es zwei Alternativen (jeweils 30 % Verschärfung gegenüber 2007): entweder halten die ausgetauschten Bauteile die U max -Werte von Tabelle 4 ein, oder der Jahres-Primärenergiebedarf des ift Rosenheim Seite 81 von 194

4 Tabelle 3 Nebenanforderung der EnEV für Nichtwohngebäude; Änderung des Verfahrens auf mittlere U-Werte U von Bauteilgruppen (ausgenommen Außentüren) Tabelle 4 Sanierungsfall: Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten U (Sonderverglasungen: etwas höhere Werte) Referenzgebäudes nach Tab. 1 und H T (bzw. U, Tabellen 2 und 3) des geänderten Gebäudes übersteigen die Werte eines gleichartigen Neubaus um nicht mehr als 40 %. 2.5 Weitere Regelungen Allen Maßnahmen müssen über die Nutzungsdauer des Gebäudes wirtschaftlich sein ( 25(1)). Beim Energieausweis gibt es keine wesentlichen Änderungen zu Nachrüstpflichten in Altbauten (Dach- & Geschossdeckendämmung) Der Vollzug der Verordnung wird verbessert ( 26a): Unternehmererklärungen für den Eigentümer werden eingeführt, d. h. es ist der Unternehmer verantwortlich, der das Gewerk baut; er muss eine Erklärung auf Einhaltung der EnEV auszuhändigen. Ordnungswidrigkeiten für Verstöße werden eingeführt. 2.6 Einsatz erneuerbarer Energien Der Einsatz erneuerbarer Energien wird im neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE- WärmeG) für alle Gebäude (> 50 m 2 ) vorgeschrieben. Eine Besonderheit dabei ist, dass mit einer 15-prozentigen Unterschreitung der Wärmeschutzanforderungen gemäß EnEV die Anforderung des EEWärmeG auch erfüllt wird. Eine Detailregulierung folgt hier auf Länderebene. 3 Ausblick EnEV Laut Bundesumweltministerium [BMU 2009] soll die EnEV im Jahr 2012 um weitere 30 % verschärft werden. Wie groß die jeweiligen Anteile für Gebäudehülle (mittleren U-Werte der Bauteile) und der Anlagentechnik sein werden, ist derzeit noch unbekannt. Ziel ist es, im Zeitraum die EnEV-Anforderungen für den Neubau auf Passivhausniveau anzuheben [Hegner 2008] und dann die Zahl von Nullenergiehäusern kontinuierlich anzuheben [EPBD 2009] (Bild 1). Seite 82 von 194 ift Rosenheim

5 4 Konsequenzen für Glas und Fenster 4.1 EnEV Hochwertige Fenster und Fensterflächenanteil Generell ist die EnEV 2009 für die Fenster- und Glasindustrie vorteilhaft, da mehr höherwertige Verglasungen (mit niedrigerem U) gebraucht werden. Für große Fensterflächen in Gebäuden besteht über die Nebenanforderung für H T (Tabellen 2 und 3) aber eine indirekte, zusätzliche Verschärfung der U-Werte von transparenten Bauteilen [Maas 2009b], dies kann für Wohngebäude mit einem Excelsheet einfach überprüft werden [Junker 2009b]: Wohngebäude: Es werden die Fensterflächen deutlich reduziert, falls nur die U-Werte des Referenzgebäudes ausgeschrieben und Wärmebrücken ohne Nachweis (Zuschlag U WB =0,1 W/(m²K)) berücksichtigt werden (DIN , b): Dann halbiert sich der Fensterflächenanteil in der Außenwand z. B. von 24 % auf 12 % im Vergleich zu U WB =0,05 W/(m²K) mit Nachweis nach DIN 4108, Beiblatt 2 (siehe auch DIN V , ). Ähnliches tritt auch ein, falls opake Bauteile mit schlechteren U- Werten als im Referenzgebäude geplant werden. U W sollten bald deutlich unter 1,3 W/(m²K) liegen. Nichtwohngebäude: Es kommen erneuerbare Energien zum Einsatz: Dann greift die Nebenanforderung und Doppelverglasung reicht bei 100% Fensterflächenanteil (kaum Verschärfung zu 2007) [Maas 2009a]. Es kommen keine erneuerbaren Energien zum Einsatz: Dann sind die EnEV-Anforderungen lt. EEWärmeG um 15 % zu unterschreiten: es wären rechnerische U cw -Werte von Vorhangfassaden von 0,9 W/(m²K) zu erreichen; im Falle von Kühlung und 100% Fensterflächenanteil sogar U cw unter 0,6 [Maas 2009a]. Hier müssen also andere bauliche Optimierungen zum Zuge kommen. Wohn- und Nichtwohngebäude: Die solaren Gewinne der Fenster werden im Sanierungsfall und Bauteilverfahren nicht berücksichtigt, da nur der reine U-Wert (Dunkel- Situation) reguliert ist (s. u.) Genauigkeit der U-Werte in der EnEV: Widerspruch zur Normung Nicht normkonform ist der Aspekt, dass die U- Werte in den Tabellen 1 4 immer auf zwei Nachkommastellen genau reguliert sind: z. B., dass Fenster, die im Sanierungsfall eingebaut werden, einen U-Wert von 1,30 W/(m²K) oder besser haben müssen. Ein Fenster mit U-Wert von 1,33, abgerundet nach Norm auf 1,3 W/(m²K), wäre hier formal nicht erlaubt (analog beim maximalen U- Wert der Verglasung von z. B. 1,1 W/(m²K)). Im Widerspruch zu diesen drei signifikanten (d. h. wertanzeigenden) Stellen steht, dass in den Normen (EN 673, 9.1; EN ISO , 7.4) zur Berechnung der U-Werte immer auf zwei signifikante Stellen gerundet wird, weil die Mess- und Berechnungsverfahren keine höhere Genauigkeit hergeben (daher dürfen auch Prüfzeugnisse, CE- Zeichen und die Unternehmererklärung keine anderen Werte enthalten). Die EnEV verweist auch in 23 und in den Fußnoten der Tabelle1, Anl. 3 (Sanierung, entspricht Tabelle 4, s. oben) auf die Regeln der Technik, die allerdings nur zwei signifikante Stellen zulassen. Es gibt daher Anfragen an der Auslegungsausschuss der EnEV, die U-Werte von 1,30 und 1,10 etc als 1,3 und 1,1 auszulegen, so dass die EnEV normkonform wird. Ergebnisse dazu liegen hoffentlich schon bis zu den Fenstertagen vor und werden unter [DIBT 2009] veröffentlicht. Wichtig ist, dass dies nur ein Problem im Sanierungsfall bei Verwendung des Bauteilverfahrens ist. Wird im Sanierungsfall das gesamte Gebäude gerechnet (40 %-Regel), oder im Neubau spielen die signifikanten Stellen keine Rolle, da die Zahlen ja nur Rechenwerte im Vergleich zum Referenzgebäude sind. ift Rosenheim Seite 83 von 194

6 4.2 EnEV EnEV 2012 Eine Verschärfung der EnEV um weitere 30 % ist angekündigt [BMU 2009, Hegner 2008, Abb. 1]. Je nach Aufteilung auf Gebäudehülle und Anlagentechnik und damit dem Grad der Reduktion der Referenzwerte von Tabelle 1 sowie der Nebenanforderungen ergeben sich beim Fensterflächenanteil von Wohngebäuden deutliche Einschränkungen zu heute typischen Fensterflächen bis hin zu Gebäuden, die nicht mehr ausreichend mit Tageslicht versorgt werden [Maas 2009b, Junker 2009b]. Dies ist nicht im Sinne der EnEV. Egal, ob das neue U W-Referenz bei 0,9 oder 1,1 W/(m²K) liegen wird (U cw etwas höher): Die Fensterindustrie wird unabhängig von den verwendeten Rahmenmaterialien ihre Produkte kurzfristig weiter stark wärmetechnisch verbessern müssen, um ganze Produktfamilien unter diesen Werten anbieten zu können (auch um weiterhin hohe Fensterflächenanteile in Nichtwohngebäuden mit Kühlung realisieren zu können, siehe 4.1.1). Für 2012 muss die Forderung an die Planer der EnEV bestehen, die solaren Gewinne von Fenstern im Bauteilverfahren für die Sanierung wieder mit Hilfe eines U-effektiv (analog Wärmeschutzverordnung 1995) den Fenstern zuzuordnen, sonst führt die Nebenanforderung zu viel zu kleinen Fensterflächen und erhöhtem Strombedarf für Tageslicht. Allerdings ist der sommerliche Wärmeschutz dann auch mit einzubeziehen, denn Fenster mit hohen g-werten haben hohe solare Gewinne (Heizenergiebedarf sinkt), aber erzeugen auch einen hohen Wärmeeintrag im Sommer (Kühlenergiebedarf steigt), letzteres ist nicht nur im Nichtwohnungsbau relevant EnEV Zunächst ist das Passivhaus, dann das Nullenergiehaus das Ziel [Hegner 2008, EPBD 2009, Abb. 1]. Die Bundesregierung will das Modernisierungstempo im Gebäudebestand verdoppeln, z. B. Fensteraustausch nach 25 statt nach aktuell 48 Jahren. Außerdem sollen Neubauten ab 2020 keine fossilen Brennstoffe mehr benötigen [BMU 2009]. Wie sieht die Zukunft der transparenten Bauteile aus? Das Ziel ist eine gute Tageslichtnutzung, ein extrem niedriger U-Wert, ein hoher g-wert (hohe solare Gewinne) und eine Kombination des Fensters mit variabel geregelten Sonnenschutzeinrichtungen (g total ), um eine Überhitzung im Sommer zu vermeiden (keine/wenig Kühlung nötig). Unternehmen, die integrierten intelligenten Sonnenschutz im Fenster anbieten können, (evtl. auch über eine Kooperation mit Partnerfirmen aus der Rollladen-/Markisen-Branche) sind sicher bestens aufgestellt. Reine Sonnenschutzgläser reduzieren zwar den Kühlbedarf, erhöhen aber auch den Heizenergie- und Beleuchtungsbedarf. So sind zukünftige Glasflächen in Gebäuden Solarkraftwerke in der Wand und müssen als diese auch richtig von den Planern der EnEV 2012ff berücksichtigt werden. 5 Literatur Hinweis: Da Internet-Links häufig nicht sehr lange Bestand haben oder sich die Verzeichnisstruktur ändert, sollten sich Interessenten diese Literatur zeitnah nach den Rosenheimer Fenstertagen 2009 downloaden (alle Links wurden im September 2009 vom Autor überprüft). [1] [BMU 2009] Bundesministerium für Umwelt: Neues Denken Neue Energie: Roadmap Energiepolitik ( ) admap_energiepolitik_bf.pdf und Energieeffizienzplan ergieeffizienzplan.pdf [2] [DIBT 2009] Achiles: Ergebnisse der Auslegung der EnEV werden veröffentlicht unter: g.html [3] [E-Bilanz 2007] download.php?filedata= pdf&filename=ener gieflussbild_2007_kurz.pdf&mimetype=application/pdf Seite 84 von 194 ift Rosenheim

7 [4] [EEWärmeG 2009] _waermeg.pdf [5] [EnEV 2009] Der Text der Energieeinsparverordnung 2009: Amtliche Version (nicht druckfähig): enev_2009_0_090430_bundesgesetzblatt_amtliche_fass ung_leseversion.pdf Druckfähige Version: Gesetze_Verordnungen/EnEV/2009_03_24_ Nichtamtliche_Lesefassung_EnEV_2009_Umbruch endg.pdf Druckfähige Version in Englisch: 09_aktuelle_nichtamtliche_Lesefassung_180309_englisc h_internetversion ohne_formulare_.pdf Dena-Zusammenfassung: a-infotext_zur_enev_09-stand_veroeffentlichung _Bundesanzeiger_ _neu.pdf [6] [EPBD 2009] Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU Energy Performance of Buildings Directive) : effizienz_gebaeude.htm 2009: englisch: epbd_2009_neufassung_entwurf_engl_ pdf deutsch: LexUriServ.do?uri=COM:2008:0780:FIN:DE:PDF Status 2009: e&dosid=197624# [7] [EUP 2009] Europaparlament: Auf Gebäude entfallen 40 % des Gesamtenergieverbrauchs der EU : -//EP//TEXT+TA+P6-TA DOC+XML+V0//DE [8] [Fehlauer 2009] Fehlauer et al.: Qualitätsprüfung von Energieausweis- Software. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Online-Publikation 2009, Preprint. oeffentlichungen/bbsronline/bbsronline.html [9] [Feist et al. 2008] O.Kahl, W. Feist, et al.: Bewertung energetischer Anforderungen im Lichte steigender Energiepreise für die EnEV und die KfW-Förderung. BBR-Online-Publikation Nr. 18/2008. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dezember S. 207ff. oeffentlichungen/bbsronline/2008/on html [10] [Hegner 2008] H.D. Hegner KS-Bauseminar März _hegner_enev2009_vortragsfolien.pdf [11] [Junker 2009a] E. Junker: Auswirkungen der EnEV 2009 für Fenster, Fassaden und Verglasungen. Glas und Rahmen, 60, Nr. 4, 2009, S , -rahmen/8342.html oder [12] [Junker 2009b] E. Junker: Berechnungen zum Fensterflächenanteil für Gebäude nach EnEV 2009ff. Bericht für das ift Rosenheim. August Demnächst auf [13] [Maas 2009a] A. Maas: Berechnungen zur EnEV 2009, Teil 1. Ing.- Büro Hauser. Unveröffentlichter Bericht für den Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v., VFF, Frankfurt, [14] [Maas 2009b] A. Maas: Berechnungen zur EnEV 2009, Teil 2. Ing.- Büro Hauser. Unveröffentlichter Bericht für den VFF, [15] [Maas 2009c] A. Maas: Entwicklung eines Normteils zur DIN V für Wohngebäude BBR-Online-Publikation Nr. 07/2009. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. März chungen/bbsronline/2009/on html oeffentlichungen/bbsronline/bbsronline.html [16] [UNEP 2007] United Nations Environment Programme UNEP: Buildings and Climate Change. ISBN: (publ. Oct. 2006). Page V & /PA -BuildingsClimate.pdf siehe auch: ift Rosenheim Seite 85 von 194

8 [17] [Schulze-Darup 2007] n/themen/gebaeude_energie/tagungsunterlagen/02_hun dhausen_vortrag.pdf (S.4), Kontakt und Downloads über Prof. Dr. Elmar Junker Geboren 1962 in Simmern/Hsr Allgemeine Hochschulreife in Simmern/Hsr Studium der Physik an der Universität Bonn mit Abschluss Dipl.-Phys Promotion an der Universität Bonn am Institut für Physikalische Chemie mit Abschluss Dr. rer. nat Projektleiter und Verantwortlicher für neue Technologien (u. a. Wärmetransport und Neue Materialien) im Vorentwicklungszentrum des Electrolux Konzerns an den Standorten Herborn/Hessen und Fredericia/Dänemark Produktgruppenverantwortlicher im Entwicklungsprozess für Elektrogeräte (Schwerpunkte u. a.: Wärme-/Feuchtetransport, Reinigung von Oberflächen, Qualitäts- & Lieferantenmanagement) bei der Rational AG in Landsberg/Bayern seit 2003 Professor an der Hochschule Rosenheim in der Fakultät für Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften für die Bereiche Physik, Bauphysik und Astronomie WS 2006/07 Wissenschaftlicher Angestellter am Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Holzkirchen im Bereich Raumklima SS 2009 Wissenschaftlicher Angestellter am ift Rosenheim im Bereich Forschung/Entwicklung und Bauphysik Seite 86 von 194 ift Rosenheim

Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen

Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Seite 1 von 5, Hochschule Rosenheim Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Das Bundeskabinett hat am 18.03.09 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit den Maßgaben des Bundesrates

Mehr

Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden. Andreas Behne Stand April 2010

Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden. Andreas Behne Stand April 2010 Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden Andreas Behne Stand April 2010 Grundsätzliches zur EnEV 2009 Engergieeffizienz und Energieeinsparung sind unsere

Mehr

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen 07. Oktober 2010 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Seite 03 Wärmeschutzverordnung 17.08.1977 Seite 04 07 Wärmeschutzverordnung 24.02.1982 Seite 08 09 Wärmeschutzverordnung

Mehr

EnEV SPJT 2014

EnEV SPJT 2014 1 Die EnEV wird am 01.Mai in Kraft treten. Jahres-Primärenergiebedarf ab 2016 um 25% senken Wärmedurchgangskoeffizient ab 2016 um 20% senken Neubauanforderungen ab 2021 nach EU Niedrigenergiegebäude-standard

Mehr

Sonderausgabe 3 / 2009 zur EnEV 2009, gültig ab :

Sonderausgabe 3 / 2009 zur EnEV 2009, gültig ab : Sonderausgabe 3 / 2009 zur EnEV 2009, gültig ab 01.10.2009: Gemeinsame Initiative der Verbände führt zu Auslegung der EnEV: U-Wert-Nachweise mit zwei wertanzeigenden Stellen reichen aus Kurzfassung der

Mehr

EnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6

EnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 M.BP., Dipl.-Ing.(FH) Manuel Demel, Produktingenieur Bauphysik, ift Rosenheim Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation EnEV 2014 Auswirkungen der Energieeinsparverordnung

Mehr

Gesetze und Verordnungen. Teil II

Gesetze und Verordnungen. Teil II Teil II Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte

Mehr

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung

Mehr

EnEV 2014 und Gebäudeautomation

EnEV 2014 und Gebäudeautomation und Gebäudeautomation Martin Hardenfels WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG 1 Was ist der Unterschied zu den Energie Einspar Verordnungen davor? In der wird erstmals der Automationsgrad des Gebäudes berücksichtigt.

Mehr

DOPPELHAUS JETZENDORF

DOPPELHAUS JETZENDORF Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und -anlagentechnik für Wohngebäude EnEV 2009 (wesentliche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert

Mehr

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016 Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in

Mehr

EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis

EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis Energieforum Rhein -Neckar 2017 22.02.2017 aenergen GmbH, Dr. Justus Medgenberg Anforderungen Wärmeschutz Quo Vadis: Wärmeschutz EU RICHTLINIE 2010/31/EU

Mehr

ENERGIE BAUPHYSIK TGA

ENERGIE BAUPHYSIK TGA ENERGIE BAUPHYSIK TGA Prof. Dipl.-Ing. Architektin Susanne Runkel ENERGIE, BAUPHYSIK UND TGA PROGRAMM WS 2016/17 1. 05.10.2016 Einführung, Entwicklung und Hintergrund Bauphysik 2. 12.10.2016 Wärmetransport

Mehr

ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV Hinweise für die Praxis

ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV Hinweise für die Praxis ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV 2014 Hinweise für die Praxis Mai 2014 Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Kronenstraße 55 58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1

Mehr

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 301,3 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 69,9 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert

Mehr

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin

Mehr

PRESSEINFORMATION EnEV 2013 und EnEV easy. Konsequenzen für Fenster, Fassaden, Türen und Glas. Belegexemplar an. vom 13.

PRESSEINFORMATION EnEV 2013 und EnEV easy. Konsequenzen für Fenster, Fassaden, Türen und Glas. Belegexemplar an. vom 13. PRESSEINFORMATION 12-08-70 vom 13. September 2012 Konsequenzen für Fenster, Fassaden, Türen und Glas Die neue EnEV nimmt konkretere Formen an, so dass eine erste Analyse der Konsequenzen für Fenster, Fassaden,

Mehr

27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern

27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien 27. Juni 2012 Hettich Forum, Kirchlengern Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld EnEV 2013 Heutige

Mehr

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele

Mehr

EnEV 2009 im Gebäudebestand

EnEV 2009 im Gebäudebestand FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV 2009 im Gebäudebestand Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 13.04.2021 Aushang Hauptnutzung / kategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1982 Altbau mit Sporthalle-Sanierung 2009/2010; 2006 Neubau 2010-Neuer

Mehr

WÄRMEDÄMMUNG AM FENSTER

WÄRMEDÄMMUNG AM FENSTER WIE WIRD DER WÄRMEDURCHGANGSKOEFFIZIENT U RICHTIG ERMITTELT? WAS IST BEZÜGLICH DER ENEV UND DES MINDESTWÄRMESCHUTZES ZU BEACHTEN? www.rehau.de Bau Automotive Industrie Gliederung Wie wird der Wärmedurchgangskoeffizient

Mehr

EnEV - Neue Regeln ab

EnEV - Neue Regeln ab EnEV - Neue Regeln ab 01.01.2016 Jetzt ist es soweit!! www.thermo-line.de thermo-line@gmx.de BH Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung

Mehr

Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen

Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm

Mehr

Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz

Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Kommunentagung 2017 05.05.2017 Niedrigstenergiegebäude ab 2020 Vorgaben der

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 2.03.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude 81669 München 1970 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 3.2.2020 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Verwaltungsgebäude Gebäudeteil Baujahr Gebäude 800 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger ) 999 Baujahr Klimaanlage ) Nettogrundfläche 2) 474 m²

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 Gültig bis: Registriernummer 2 (oder: Registriernummer wurde beantragt am... ) 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: Hauptnutzung / kategorie teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Klimaanlage ) foto (freiwillig) Nettogrundfläche 2 ) Erneuerbare Energien

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 22.11.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Neue Ortsmitte 2012 1993

Mehr

CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand

CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 0.0.00 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Geschäftshaus VE 50985 Georgstr. 8_Windmühlenstr. 1D 0159 Hannover 197 1997

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 20.03.2024 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Wohngebäude mit 1890 1996 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2)

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu? Dipl. Ing. Architekt Peter-M. Friemert ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH, Hamburg Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu? Quelle: Die Welt, 04.06.2009

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 27.01.2025 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Wohnen mit Gewerbe im Erdgeschoss 2014 2014 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 19.09.0 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche ) Erneuerbare Energien Bürohaus Bockenheimer Warte Bauteil

Mehr

Energieeinsparverordnung aktueller Planungsstand

Energieeinsparverordnung aktueller Planungsstand Energieeinsparverordnung 2012 - aktueller Planungsstand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 27.01.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Kindertagesstätten 2012 2012 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2)

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 7.06.2023 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Logistikhalle Rudolf-Diesel-Straße 4 3423 Kassel-Fuldabrück Gebäudeteil Baujahr Gebäude 20 Gebäudefoto (freiwillig)

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 1.11.225 1 Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien 214 214 214 1.168 m² foto (freiwillig) Lüftung RLT-Anlage Anlass der Ausstellung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 4.05.0 Aushang Sonderzone(n) Adresse Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Friedrich-Ebert-Anlage 6035 Frankfurt am

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 24.10.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Verwaltungsgebäude größer 3500 qm NGF Landsberger Straße 392-410 81241 München Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 3.07.2020 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude Heidenkampsweg 73-79, 20097 Hamburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 992 Gebäudefoto (freiwillig)

Mehr

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anforderungen, Änderungen, Umsetzung und Wirtschaftlichkeit

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anforderungen, Änderungen, Umsetzung und Wirtschaftlichkeit Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anforderungen, Änderungen, Umsetzung und Wirtschaftlichkeit Andreas H. Holm Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Lochhamer Schlag 4 82166 Gräfelfing 28.01.2019

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 29.06.2024 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude, nur beheizt Gebäudeteil Baujahr Gebäude 2014 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1) 2014 Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 21.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Nichtwohngebäude 11.927,0 m² Erneuerbare Energien Lüftung teilweise

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Gebäude für Produktion, Werkstätten, Lagergebäude bis einschl. 3.500 m² (ohne

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 0.06.2020 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Klimaanlage ) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Bürogebäude Anckelmannplatz, 20597 Hamburg

Mehr

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 29.4.224 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude Zeppelinstr. 2, 8225 Gilching Gebäudeteil Baujahr Gebäude 25 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1) 25 Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 22.05.202 kategorie Adresse teil Schulung, Ausstellung, Museum Alfred-Kärcher-Straße 28-0 36 Winnenden Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 12.08.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude mit Vollklimaanlage Lange Laube 7, 30159 Hannover Gebäudeteil Baujahr Gebäude Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage

Mehr

Kamp 17-19, Paderborn. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Kamp 17-19, Paderborn. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 05.07.202 Gebäude Hauptnutzung/ Bank für Kirche und Caritas Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Gebäudefoto (freiwillig) 2008

Mehr

Bürogebäude mit Vollklimaanlage Darmstädter Landstraße Frankfurt/Main. Modernisierung (Änderung/Erweiterung)

Bürogebäude mit Vollklimaanlage Darmstädter Landstraße Frankfurt/Main. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 1 3.4.224 Gebäude Hauptnutzung/ Bürogebäude mit Vollklimaanlage Darmstädter Landstraße 125 658 Frankfurt/Main Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 7.06.2020 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Klimaanlage ) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Tiergehege im Zoo Sentruper Straße

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 23.12.19 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Verwaltungs- und Produktionsgebäude

Mehr

Philippstraße 11-13, Berlin. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Philippstraße 11-13, Berlin. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 4.4.226 Gebäude Hauptnutzung/ 36 - Labor Adresse Philippstraße -3, 5 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 3.3.221 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude Wankelstraße 1-5, 7563 Stuttgart Gebäudeteil Baujahr Gebäude 22 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1) 22 Baujahr Klimaanlage

Mehr

Bürogebäude nach EnEV Columbusstraße 1, Bremerhaven. Fernwärme, Abwärme, Umweltenergie (Kälte) Fensterlüftung, bereichsweise RLT-Anlage

Bürogebäude nach EnEV Columbusstraße 1, Bremerhaven. Fernwärme, Abwärme, Umweltenergie (Kälte) Fensterlüftung, bereichsweise RLT-Anlage ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 1 19.04.202 Gebäude Hauptnutzung/ Bürogebäude nach EnEV 2009 Adresse Columbusstraße 1, 2770 Bremerhaven Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1)

Mehr

Kohlgartenstraße 11, Leipzig. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Kohlgartenstraße 11, Leipzig. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 1 16.09.00 Gebäude Hauptnutzung/ Bürogebäude Adresse Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Gebäudefoto

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 10.01.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude, nur beheizt Musterweg 21, 12345 Musterstadt 1999 1999 Gebäudefoto

Mehr

EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand. EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand

EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand. EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand Praxistage 2013 Referent: Michael Kobl Energieberater (HWK) Bauberatung Hörl & Hartmann Warum ändert sich die EnEV schon wieder? Deutschland novelliert die EnEV 2009 weil damit die europäische Richtlinie

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 29.4.224 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1967 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1) 24 Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) 7.933 m² Erneuerbare

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 27.06.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude, temperiert und belüftet Hohe Bleichen 10, 2035 Hamburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche

Mehr

Gesetzliche Anforderungen und Normen

Gesetzliche Anforderungen und Normen Gesetzliche Anforderungen und Normen Dipl. Ing. Dietmar Kraus Investice do Vaší budoucnosti Projekt je spolufinancován Evropskou Unií prostřednictvím Evropského fondu pro regionální rozvoj Inhalt Öffentlich-Rechtliche

Mehr

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Sonderthema Energieeinsparverordnung 2009 Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Am 1. Oktober 2009 ist eine novellierte Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Diese wird auf den Seiten

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas Deutscher Mauerwerkskongress 2016 Niedrigstenergiegebäude Status der Definition in einer neuen Energieeinsparverordnung Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Übersicht Status Niedrigstenergiegebäude EnEV-Niveau

Mehr

MR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB

MR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und Co Leiter des Referates Gebäude-

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 25.04.2024 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäude des Gesundheitswesens

Mehr

Neubauten Thermischer Komfort und sommerlicher Wärmeschutz. Thermischer Komfort. Referentin: B.Sc. Theresa Hecking GMW-Ingenieurbüro GmbH

Neubauten Thermischer Komfort und sommerlicher Wärmeschutz. Thermischer Komfort. Referentin: B.Sc. Theresa Hecking GMW-Ingenieurbüro GmbH Neubauten Thermischer Komfort und sommerlicher Wärmeschutz Thermischer Komfort 1 Referentin: B.Sc. Theresa Hecking GMW-Ingenieurbüro GmbH Thermischer Komfort Eigene Darstellung; Inhaltlich Klaus Daniels

Mehr

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 12.9.225 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Büro 212 212 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 6.11.222 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Büros Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) 212 212 212 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 15.06.2025 angewandte EnEV-Fassung vom 29.04.2009 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche

Mehr

1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4

1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4 1 Einleitung 1 2 Verordnungstext 4 3 Die rechtlichen Auswirkungen der EnEV (Prof. Dr. Bernhard Rauch) 80 3.1 Die öffentlich-rechtlichen Auswirkungen der EnEV als Rechtsverordnung 82 3.1.1 Der Bauherr 84

Mehr

Inkrafttreten des Gesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben 17.02.2016 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung

Mehr

Nachweis nach EnEV Ergebnisse mit Energieausweis

Nachweis nach EnEV Ergebnisse mit Energieausweis Nachweis nach EnEV 2014 - Ergebnisse mit Energieausweis Projekt 14809_BUELOW_Skyline Projektnummer 14809 Gebäude SKYLINE Stresemannstraße 70191 Stuttgart Aussteller Dipl.-Ing. Kathrin Müller (Bearbeiterin)

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger ) foto (freiwillig) Baujahr Klimaanlage ) Nettogrundfläche ) Erneuerbare

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 3.9.223 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Einzelhandel/Arztpraxen Arnulfstr. 199, 8634 München Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) 197 213 213 Gebäudefoto

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 1.10.019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude Monreposstraße 9 7163 Ludwigsburg, Württ. Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1993 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1) 1993 Baujahr Klimaanlage

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 20.10.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude Jüdenstrasse 50, 10178 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude 2003 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1) 2003 Baujahr Klimaanlage

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 28.08.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Haus der Generationen Straubinger Straße 37 8066 Mallersdorf-Pfaffenberg Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1)

Mehr