Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Nur per Berlin,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Nur per Berlin,"

Transkript

1 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden Berlin aaa An den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Nur per Präsident: Dr. Andreas Mattner Vorstand: Jan Bettink Ulrich Höller Dr. Jochen Keysberg Bärbel Schomberg Christian Ulbrich Thomas Zinnöcker Ehrenpräsident: Dr. Eckart John von Freyend Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften datierend vom 13. Mai Wir begrüßen ausdrücklich, dass im nun vorliegenden Regierungsentwurf keine Rückwirkung von 21 GrEStG mehr vorgesehen ist und der Verweis des 21 GrEStG auf 19 GrEStG gestrichen wurde. Gern möchten wir im Folgenden von der Möglichkeit einer Stellungnahme Gebrauch machen, da der Entwurf nach unserer Einschätzung noch einiger Klarstellungen bedarf. Zu Artikel 6 Nr. 1-1 Abs. 2a GrEStG Berlin, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften In 1 Abs. 2a GrEStG soll eine Regelung aufgenommen werden, durch die gesetzlich definiert wird, wann eine mittelbare Änderung im Gesellschafterbestand von Personengesellschaften vorliegt. Nach dem vorgeschlagenen neuen Satz 3 soll eine unmittelbar beteiligte Kapitalgesellschaft in vollem Umfang als neue Gesellschafterin gelten, "wenn an ihr mindestens 95 vom Hundert der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen". Nach dem vorgeschlagenen neuen Satz 4 soll "Satz 3 bei mehrstufigen Beteiligungen auf der Ebene jeder mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft entsprechend" gelten. Präsidium: Klaus Beine Matthias Böning Rolf Buch Claus-Jürgen Cohausz Martin Eberhardt Wolfgang Egger Birger Ehrenberg Rainer Eichholz Dr. Bruno Ettenauer Alexander Gebauer Dr. Jürgen Gehb Günter Manuel Giehr Prof. Dr. Tobias Just Werner Knips Barbara A. Knoflach Dr. Reinhard Kutscher Matthias Leube Reinhard Müller Dr. Andreas Muschter Andreas Pohl Oliver Porr Dr. Georg Reutter Daniel Riedl Rupprecht Rittweger Martin Schramm Jürgen Schwarze Dr. Zsolt Sluitner Ulrich Steinmetz Dirk Tönges Peter Tzeschlock Dr. Hans Volkert Volckens Brigitte Walter Dr. Marc Weinstock Claus Wisser Geschäftsführer: Dr. Stephan Rabe Klaus-Peter Hesse Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. German Property Federation Unter den Linden 42, Berlin T: +49 (0) F: +49 (0) info@zia-deutschland.de Büro Brüssel: Rue du Commerce 31 B-1000 Bruxelles Telefon: +32 (0) Telefax: +32 (0) VR B (Berlin-Charlottenburg) Mitgliedsverband des BDI

2 Diese Formulierung ist unseres Erachtens in zweierlei Hinsicht unklar und würde in dieser Form in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. 1. Geltung ein- und desselben Fünf-Jahres-Zeitraums auf allen Beteiligungsebenen, d. h. auch auf Ebene (mittelbar) an der Grundstücke haltenden Personengesellschaft beteiligter Kapitalgesellschaften Zum einen sollte klargestellt werden, dass an der betreffenden Kapitalgesellschaft mindestens 95 vom Hundert der Anteile auf neue Gesellschafter innerhalb des jeweiligen Fünf-Jahres-Zeitraums übergehen, der auch auf Ebene der unmittelbar an der Grundstücke haltenden Personengesellschaft bestehenden Beteiligungen relevant ist. Würde die Neuregelung so verstanden, dass auf Ebene an der Personengesellschaft beteiligter Kapitalgesellschaften die Fünf-Jahres-Frist im Sinne von 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG nicht gilt, käme es zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung gegenüber Änderungen im Gesellschafterbestand beteiligter Personengesellschaften, für die die Betrachtung jeweils eines Zeitraumes von fünf Jahren durch die nach dem vorgeschlagenen neuen Satz 2 vorzunehmende Durchrechnung eindeutig vorgegeben wird. Zudem würde es in der Praxis zu einem unüberschaubaren Bürokratieaufwand führen, wenn bei Kapitalgesellschaften, die ggf. über mehrere Ebenen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt sind, praktisch über einen unbegrenzten Zeitraum sämtliche Veränderungen im Gesellschafterbestand nachgehalten und überwacht werden müssten. Es sollte daher unmissverständlich geregelt werden, dass Anteilsübergänge unabhängig von der Beteiligungsebene nur dann zusammengerechnet werden können, wenn sie innerhalb desselben Fünf-Jahres- Zeitraums erfolgen. D.h. für alle Beteiligungsebenen ist stets derselbe Fünf-Jahres-Zeitraum zu betrachten. Dies folgt aus dem Charakter von 1 Abs. 2a GrEStG als spezieller Missbrauchsvermeidungsvorschrift 1. Der Gesetzgeber hat sich durchgehend seit dem Jahressteuergesetz 1997 dafür entschieden, den Übergang von insgesamt 95 % oder mehr der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft auf neue Gesellschafter nur dann als auf die Übertragung des Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft anzusehen, wenn der Gesellschafterwechsel in Höhe von mindestens 95 % der Anteile innerhalb von fünf Jahren erfolgt. Verteilen sich die einzelnen Anteilsübergänge auf einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren, liegt nach dieser gesetzgeberischen Entscheidung kein Gestaltungsmissbrauch vor. 1 Vgl. Behrens/Hofmann, UVR 2004, 33; Behrens, DStR 2014, 1526, 1532 f. Seite 2 von 5

3 Diese gesetzgeberische Entscheidung muss unabhängig davon gelten, auf welcher Ebene in Beteiligungsketten Anteilsübergänge stattfinden. 2. Konkretisierung, dass sich das Tatbestandsmerkmal "neue Gesellschafter" im vorgeschlagenen neuen Satz 3 von 1 Abs. 2a GrEStG auf bisher an der betreffenden Kapitalgesellschaft nicht Beteiligte bezieht Zum anderen sollte eindeutig geregelt werden, dass sich die Formulierung "neue Gesellschafter" im vorgeschlagenen neuen Satz 3 auf die jeweilige Kapitalgesellschaft bezieht, d. h. "neue Gesellschafter" all diejenigen sind, die bisher nicht kapitalgesellschaftsrechtlich an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind. 3. Formulierungsvorschlag Der in Nummer 1 von Artikel 6 des Referentenentwurfs enthaltene Gesetzgebungsvorschlag sollte deshalb wie folgt ergänzt werden: "Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand beteiligter Personengesellschaften werden durch Multiplikation der Vomhundertsätze der Anteile am Gesellschaftsvermögen, vorbehaltlich der Sätze 3 und 4, anteilig berücksichtigt. Eine unmittelbar beteiligte Kapitalgesellschaft gilt in vollem Umfang als neue Gesellschafterin, wenn an ihr mindestens 95 vom Hundert der Anteile auf bisher nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter übergehen; dabei sind nur solche Anteilsübergänge auf bisher nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter zu berücksichtigen, die innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums im Sinne von Satz 1 erfolgen. Bei mehrstufigen Beteiligungen gilt Satz 3 auf der Ebene jeder mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft entsprechend; unabhängig von der Beteiligungsebene sind stets nur solche Anteilsübergänge zu berücksichtigen, die innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums im Sinne von Satz 1 erfolgen." Zu Artikel 6 Nr Abs. 13 GrEStG Aus dem aktuellen Formulierungsvorschlag für die Vorschrift über den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung geht nicht hervor, inwiefern bereits vor In- Kraft-Treten des geänderten 1 Abs. 2a GrEStG erfolgte Änderungen im Gesellschafterbestand einer (unmittelbar oder mittelbar) beteiligten Kapitalgesellschaft bei der Ermittlung der 95 %-Grenze zu berücksichtigen sind. Seite 3 von 5

4 Der vorgeschlagene neue Absatz 13 von 23 GrEStG sollte wie folgt formuliert werden: " 1 Absatz 2a und 21 in der am [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] geltenden Fassung ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem [einsetzen: Datum des Tages der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] verwirklicht werden; bei 1 Absatz 2a sind Übergänge von Anteilen an einer unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft auf bisher nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die vor dem [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] erfolgt sind, nicht zu berücksichtigen." Zu Artikel 6 Nr GrEStG Nach dem Regierungsentwurf vom 13. Mai 2015 soll 21 GrEStG dahingehend ergänzt werden, dass die Gerichte, Behörden und Notare Urkunden, die einen anzeigepflichtigen Vorgang betreffen, den Beteiligten erst aushändigen dürfen, und Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften den Beteiligten erst erteilen dürfen, wenn sie die Anzeigen "in allen Teilen vollständig ( 18 und 20)" an das Finanzamt abgesandt haben. Es stellt eine unzumutbare Belastung der Gerichte, Behörden und Notare dar, von diesen auch die Einreichung einer Beteiligungsübersicht im Sinne von 20 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zu verlangen 2. Der Änderungsvorschlag betr. 21 GrEStG sollte wie folgt formuliert werden: "In 21 werden nach den Worten "Anzeigen" die Wörter "mit Ausnahme der Beteiligungsübersicht im Sinne von 20 Abs. 2 Nr. 3 in allen Teilen vollständig ( 18 und 20)" eingefügt." Wir bitten Sie, den vorstehend aufgezeigten Klärungsbedarf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. 2 Vgl. Gottwald, MittBayNot2015, 1, 6; Ihle, notar 2013, 376, 378. Seite 4 von 5

5 Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Stephan Rabe Geschäftsführer Roland Franke Leiter Steuern und Finanzen Seite 5 von 5

Bundesministerium der Finanzen Herrn Michael Sell Leiter der Steuerabteilung Wilhelmstr Berlin. per Berlin, 9.9.

Bundesministerium der Finanzen Herrn Michael Sell Leiter der Steuerabteilung Wilhelmstr Berlin. per  Berlin, 9.9. ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. - Wallstraße 16-10179 Berlin Bundesministerium der Finanzen Herrn Michael Sell Leiter der Steuerabteilung Wilhelmstr. 97 10117 Berlin per E-Mail IVA2@bmf.bund.de

Mehr

gern kommen wir Ihrer Bitte um Übermittlung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes nach.

gern kommen wir Ihrer Bitte um Übermittlung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes nach. ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden 42-10117 Berlin aaa Herrn Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Nur per E-Mail an Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Damen

Mehr

aaa Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Frau Ingrid Arndt-Brauer Platz der Republik Berlin

aaa Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Frau Ingrid Arndt-Brauer Platz der Republik Berlin ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden 42-10117 Berlin aaa Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Frau Ingrid Arndt-Brauer Platz der Republik 1 11011 Berlin Nur per E-Mail an: finanzausschuss@bundestag.de

Mehr

An die Mitglieder des BT-Finanzausschusses. Nur per an: Berlin, 6. Februar 2017

An die Mitglieder des BT-Finanzausschusses. Nur per  an: Berlin, 6. Februar 2017 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden 42-10117 Berlin An die Mitglieder des BT-Finanzausschusses Nur per E-Mail an: finanzausschuss@bundestag.de Berlin, 6. Februar 2017 Stellungnahme

Mehr

GrEStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009

GrEStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 GrEStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen

Mehr

gern kommen wir Ihrer Bitte um Übermittlung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Aufsichtsrechtergänzungsgesetzes nach.

gern kommen wir Ihrer Bitte um Übermittlung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Aufsichtsrechtergänzungsgesetzes nach. ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden 42-10117 Berlin Frau Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Nur per E-Mail an: Berlin, 11. November 2016 Schriftliche Anhörung

Mehr

Berlin, Sehr geehrte Damen und Herren,

Berlin, Sehr geehrte Damen und Herren, ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden 42-10117 Berlin aaa An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Wertpapieraufsicht Referat WA 41 Marie-Curie-Straße 24-28 60439

Mehr

Unentgeltlicher Gesellschafterwechsel bei Grundstücksgesellschaften und Grunderwerbsteuer

Unentgeltlicher Gesellschafterwechsel bei Grundstücksgesellschaften und Grunderwerbsteuer Das Grunderwerbsteuergesetz erfasst nicht nur unmittelbare Eigentumsübergänge von Grundstücken, sondern auch fiktive Übergänge insbesondere den Gesellschafterwechsel bei Gesellschaften, in deren Vermögen

Mehr

Quelle: Normen: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Anwendung des 1 Abs. 3a GrEStG. vom

Quelle: Normen: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Anwendung des 1 Abs. 3a GrEStG. vom Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Aktenzeichen: 31-S 4501-2013#001 Fassung vom: 09.10.2013 Gültig ab: 09.10.2013 Quelle: Normen:

Mehr

Auswirkungen der Ausweitung des Berechnungszeitraums für Mietspiegel

Auswirkungen der Ausweitung des Berechnungszeitraums für Mietspiegel ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden 42-10117 Berlin aaa An die Mitglieder der CDU-CSU-Fraktion im Rechtsausschuss Hauptstadtbüro Unter den Linden 42 10117 Berlin Deutschland T: +49

Mehr

I. Einzelfragen. aaa Herrn Matthias Hensel Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße Berlin. Nur per an:

I. Einzelfragen. aaa Herrn Matthias Hensel Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße Berlin. Nur per  an: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden 42-10117 Berlin aaa Herrn Matthias Hensel Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Nur per E-Mail an: est@finmail.de Berlin,

Mehr

Geplante Steuerrechtsänderungen

Geplante Steuerrechtsänderungen Geplante Steuerrechtsänderungen 1 Newsletter Februar 2015 Geplante Steuerrechtsänderungen Der Gesetzgeber plant derzeit Änderungen beim Untergang von Verlustvorträgen ( 8c KStG), der Entstehung von Grunderwerbsteuer

Mehr

Grunderwerbsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Anwendung des 1 Abs. 3a GrEStG. vom 19.

Grunderwerbsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Anwendung des 1 Abs. 3a GrEStG. vom 19. Grunderwerbsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder nwendung des 1 bs. 3a GrEStG vom 19. September 2018 1 llgemeines Durch rtikel 26 Nummer 1 des mtshilferichtlinie-umsetzungsgesetzes

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9234 19. Wahlperiode 10.04.2019 Gesetzentwurf der Abgeordneten Roman Reusch, Marc Bernhard, Stephan Brandner, Jürgen Braun, Marcus Bühl, Matthias Büttner, Tino Chrupalla,

Mehr

Artikel 5 Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Artikel 5 Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5082 12.02.2019 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung

Mehr

El El D ! I STIMME ST!MME DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT

El El D ! I STIMME ST!MME DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT El El El D 2006-2016! I STIMME ST!MME DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT IMMOBIUENWtRTSCHAFT 71A Zcrt'ab 7c,lraler lrrirrobl'cri i'tlil'ob 'cn Ausschuss c e V. V. - Unter de1linoen den Linden 42 t17 10117 ~Cl1 (

Mehr

aaa Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Barbara Leier Mohrenstraße Berlin

aaa Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Barbara Leier Mohrenstraße Berlin ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Leipziger Platz 9 10117 Berlin aaa Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Barbara Leier Mohrenstraße 37 10117 Berlin Nur per E-Mail an: mietrechtsanpassung@bmjv.bund.de

Mehr

Grunderwerbsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Anwendung der 3 und 6 GrEStG in den Fällen des 1 Abs.

Grunderwerbsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Anwendung der 3 und 6 GrEStG in den Fällen des 1 Abs. Grunderwerbsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Anwendung der 3 und 6 GrEStG in den Fällen des 1 Abs. 3 GrEStG vom 19. September 2018 1. Allgemeines Nach der Rechtsprechung

Mehr

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 3. März 2010 515 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 22.11.2017 zum Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union GKV-Spitzenverband

Mehr

Beschlußempfehlung und Bericht

Beschlußempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7671 24. 05. 94 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/6581 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften

Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften Bundesrat Drucksache 201/03 (Beschluss) 23.05.03 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften A. Zielsetzung Wagniskapitalgesellschaften (Venture

Mehr

Jahressteuergesetz 2015 II

Jahressteuergesetz 2015 II GESETZGEBUNG Jahressteuergesetz 2015 II Referentenentwurf vom 19.2.2015 Das BMF veröffentlichte am 20.2.2015 den Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 19.2.2015 zu einem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Wie schreibe ich ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle einer Bank?

Wie schreibe ich ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle einer Bank? Deutscher Bundestag Drucksache 18/12333 18. Wahlperiode 15.05.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle A. Problem und

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Hg/Ze Tel.: +49 30 240087-36 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 26. Mai 2014 Entwurf einer

Mehr

Alle Abg. gern kommen wir der Bitte um eine Stellungnahme hinsichtlich der geplanten Anhebung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer nach.

Alle Abg. gern kommen wir der Bitte um eine Stellungnahme hinsichtlich der geplanten Anhebung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer nach. ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.v. Unter den Linden 42-10117 Berlin Landtag Nordrhein-Westfalen Herr Frank Schlichting Büro des Haushalts- und Finanzausschusses Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz -... SGB V-ÄndG)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz -... SGB V-ÄndG) Bundesrat Drucksache 90/04 30.01.04 Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz -... SGB V-ÄndG) A. Problem

Mehr

Stellungnahme. zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) vom 29.

Stellungnahme. zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) vom 29. Stellungnahme zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung Kontakt: Ruth Claßen Telefon: +49 30 2021-2312 Telefax: +49 30 2021-192300 E-Mail: classen@bvr.de

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6045 20.08.2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Mit dem zum

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1761 17.08.2017 Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes

Mehr

des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Bearbeitungsstand: 28.05.2018 12:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Mehr

GrEStG. unter Berücksichtigung der Änderungen durch das. Umsetzungsgesetz der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz. Stand: 27.

GrEStG. unter Berücksichtigung der Änderungen durch das. Umsetzungsgesetz der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz. Stand: 27. GrEStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Umsetzungsgesetz der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz Stand: 27. März 2015 (Regierungsentwurf) Hinweise: Änderungen durch das Umsetzungsgesetz

Mehr

für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem oben bezeichneten Gesetzentwurf bedanken wir uns.

für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem oben bezeichneten Gesetzentwurf bedanken wir uns. Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Hg/Ze Tel.: +49 30 240087-36 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 10. März 2015 Referentenentwurf

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Bun d esrat Drucksache 209/19 08.05.19 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das 10.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung Gesetzentwurf der Bundesregierung Stand: 14. Februar 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens

Mehr

Als Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung.

Als Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 18. September 2018 Entwurf einer Fünften

Mehr

Per an: 4. Januar 2017

Per  an: 4. Januar 2017 Bundesministerium der Finanzen Doris Dietze Referatsleiterin VIIA3b Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Per E-Mail an: psd2@bmf.bund.de 4. Januar 2017 Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/ des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/ des Bundesrates Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/10151 19. 03. 98 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Kraftfahrzeugsteueränderungs-

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung

Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung Bundesrat Drucksache 585/16 11.10.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung A. Problem und Ziel Am 1. Januar 2016 ist das neue Versicherungsaufsichtsgesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 288/13 17.04.13 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des

Mehr

D e r P r ä s i d e n t

D e r P r ä s i d e n t Deutscher Notarverein D e r P r ä s i d e n t Deutscher Notarverein, Kronenstraße 73, 10117 Berlin Deutscher Bundestag Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz per E-Mail: vorzimmer.pa6@bundestag.de Kronenstraße

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 12.12.2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus

Mehr

Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 2: Gewinnabführungsvertrag aktuell Last Call zur Anpassung

Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 2: Gewinnabführungsvertrag aktuell Last Call zur Anpassung Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Beitrag ist als ein Last Call zur Anpassung von Gewinnabführungsverträgen bis zum 31.12.2014

Mehr

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Bundesrat Drucksache 233/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 15/975. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode der Landesregierung

Gesetzentwurf. Drucksache 15/975. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/975 22.12.2010 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl A Problem Das Gesetzesvorhaben verfolgt das Ziel, die

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Bundesrat Drucksache 562/08 (Beschluss) 19.09.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19.

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/4903 06.09.2012 G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

21 Anwendungsvorschriften

21 Anwendungsvorschriften TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen 21 Anwendungsvorschriften HI41796 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes

Mehr

MICHAEL HARTMANN MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES INNENPOLITISCHER SPRECHER

MICHAEL HARTMANN MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES INNENPOLITISCHER SPRECHER MICHAEL HARTMANN MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES INNENPOLITISCHER SPRECHER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION PLATZ DER REPUBLIK 1 11011 BERLIN Vorsitzenden des Innenausschusses Herrn Wolfgang Bosbach, MdB Fax

Mehr

Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin

Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes Bundesrat Drucksache 539/05 22.06.05 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes A. Problem Im Rahmen der 56 ff StVollzG wird den Gefangenen ein

Mehr

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ansprechpartner: Thorsten Pfau, Referent SPD-Landtagsfraktion 0431/ 988-1349 Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001 (Brem.GBl. S.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001 (Brem.GBl. S. BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1599 Landtag 18. Wahlperiode 21.10.14 Mitteilung des Senats vom 21. Oktober 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /16 Einzelfragen zur Grundsteuer 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Grundsteuer Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 15. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation

Mehr

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/881 Landtag 18. Wahlperiode 30.04.13 Mitteilung des Senats vom 30. April über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entwurf

Mehr

Seite 1 von 6 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 24.4.2013, II R 17/10 Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i.s. des 1 Abs. 2a GrEStG Leitsätze 1. Die

Mehr

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 17. Juli 2008

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 17. Juli 2008 Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 17. Juli 2008 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage übersende ich den

Mehr

Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage Anlage Grunderwerbsteuer; Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage A. Umwandlungen Nach dem Umwandlungsgesetz vom 28.

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht Bundesministerium der Finanzen 10116 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Fi/Lo Tel.: +49 30 240087-43 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 21. Mai 2013 Anpassung von Ergebnisabführungsverträgen

Mehr

Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren www.wpk.de/stellungnahmen Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 18. März

Mehr

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Rainer Baake Staatssekretär

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12546 18. Wahlperiode 30.05.2017 Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Kerstin Andreae, Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer, Markus

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Bundesrat Drucksache 139/12 14.03.12 Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg AS Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 14/125 14. Wahlperiode 02. 12. 98 Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher

Mehr

Vorsitzenden des Innenausschusses Herrn Wolfgang Bosbach, MdB. Per Per Fax: Berlin, 26.

Vorsitzenden des Innenausschusses Herrn Wolfgang Bosbach, MdB. Per   Per Fax: Berlin, 26. STEPHAN MAYER MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES INNENPOLITISCHER SPRECHER MICHAEL HARTMANN MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES INNENPOLITISCHER SPRECHER Vorsitzenden des Innenausschusses Herrn Wolfgang

Mehr

Nr, 11 Bundessteuerblatt 2013 Teil I Seite 773 Teil

Nr, 11 Bundessteuerblatt 2013 Teil I Seite 773 Teil Nr, 11 Bundessteuerblatt 2013 Teil I Seite 773 Teil I Grunderwerbsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Anwendung der 3 und 6 GrEStG in den Fällen des 1 Abs. 3 GrEStG vom

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 05.01.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis

Mehr

Rundschreiben Nr. 2/2013 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Rundschreiben Nr. 2/2013 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme BUNDESNOTARKAMMER BERLIN, den Q6.02.2013 G ESCHÄFTSFÜHRUNG Unser Zeichen J IX 12 / E 22 An alle Notarkammern nachrichtlich: An das Präsidium der Bundesnotarkammer An den Badischen Notarverein An den Württembergischen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1802 7. Wahlperiode 28.02.2018 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts im Bereich der Förderung der elektronischen

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 1520 22. 05. 97 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes A. Zielsetzung Kirchen und andere Religionsgemeinschaften

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 14.06.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung

Mehr

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft

Mehr

Entwurf (Einbringung in den Landtag)

Entwurf (Einbringung in den Landtag) Entwurf (Einbringung in den Landtag) G e s e t z zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG)

Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) Bundesrat Drucksache 637/13 BRFuss 30.08.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Wi Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften

Mehr

Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften

Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften Oliver Hubertus Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Steffen Meining, LL.M. (UCT) Rechtsanwalt

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1766 Haushaltsbegleitgesetz 2012 (HBeglG 2012) Vom 1. Dezember 2011 (Amtsblatt Teil I, 2011, S. 556) Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen:

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Herr Michael Findeisen Wilhelmstraße Berlin

Bundesministerium der Finanzen Herr Michael Findeisen Wilhelmstraße Berlin Bundesministerium der Finanzen Herr Michael Findeisen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Herr Dr. Wolfgang Rühl Herr Dr. Ole Böger Mohrenstraße 37 10117

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4063 18. Wahlperiode 2016-04-12 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes 1 Federführend:

Mehr

BFH, Urteil vom 25. September 2013 II R 17/12

BFH, Urteil vom 25. September 2013 II R 17/12 1. Geht ein Grundstück von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand (gegebenenfalls nach 1 Abs. 2a GrEStG auch nur fiktiv) über, wird bei Identität der Beteiligungsverhältnisse die Steuer nach 6 Abs.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 16. März 2018

Tragende Gründe. Vom 16. März 2018 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH- RL): Änderung 14 Verantwortliches Gremium

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens Bundesrat Drucksache 102/14 BRFuss 13.03.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung In - FJ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens A. Problem und Ziel Das Gesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten. Der Vollzug ist mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten. Der Vollzug ist mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen. Bundesrat Drucksache 339/13 (Beschluss) 03.05.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Zielsetzung Angleichung der Verjährungsfrist

Mehr

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 19/5579 19. Wahlperiode 07.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

E n t w u r f. Gesetz zur Vereinheitlichung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften.

E n t w u r f. Gesetz zur Vereinheitlichung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften. E n t w u r f Gesetz zur Vereinheitlichung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften. Artikel 1 Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt 9 des Verwaltungskostengesetzes des Landes

Mehr

Stellungnahme des BKK Bundesverbandes. vom 21. Juni zur. 8. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Stellungnahme des BKK Bundesverbandes. vom 21. Juni zur. 8. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) BKK Bundesverband Büro Berlin Albrechtstr. 10c 10117 Berlin 030-22312-124 030-22312-119 politik@bkk-bv.de Stellungnahme des BKK Bundesverbandes vom 21. Juni 2012 zur 8. Novellierung des Gesetzes gegen

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE Der Ministerpräside.nt des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsident des Landtags Nord rhein-westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung Justiz- und Sicherheitsdepartement Rechtsdienst Postfach 3768 6002 Luzern Luzern, 2014 GZ Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips

Mehr

3 Oster Oliver. 16 Disch Dirk

3 Oster Oliver. 16 Disch Dirk Wirtepaare/ Dienstplan 2017 1 Heidel Reinhard Schundelmeier Timo 2 Lahmann Axel Kury Christian 3 4 Hepp Jürgen Oster Oliver Frank Kosky Kaczynski Mathias 5 Moser Bernd Quade Volker 6 Huber Walter Kaczynski

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten

Mehr

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Nils Börnsen Referat VIB2 Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin E-Mail: buero-vib2@bmwi.bund.de iti1@bmi.bund.de Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser

Mehr

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Andreas Maurer Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Mit der 15. Sitzung begann der Konvent am 6./7. Februar 2003 die Beratung der ersten konkreten Artikelentwürfe des

Mehr

DStV-Report 1. Quartal 2016 w

DStV-Report 1. Quartal 2016 w 1. Quartal 2016 w I. Allgemeine Mitteilungen und bevorstehende Termine Datum Ereignis Bemerkung Ansprechpartner DStV 10.05.2016 Treffen mit MdB Uwe Feiler (Finanzausschuss) 11.05.2016 Treffen mit MdB Lothar

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 15/4534 15. Wahlperiode 15. 12. 2004 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz

Mehr