Zielvereinbarung über die. Auftrags-, Ziel- und Aufgabenbeschreibung für den Hauptbereich Diakonie (Hauptbereich 7) zwischen

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1 Zielvereinbarung über die Auftrags-, Ziel- und Aufgabenbeschreibung für den Hauptbereich Diakonie (Hauptbereich 7) zwischen der Ersten Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vertreten durch den Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied und dem Hauptbereich Diakonie (Hauptbereich 7) vertreten durch den Sprecher Datum: Stand 15. Oktober 2015

2 Auftrags-, Ziel- und Aufgabenbeschreibung für den Hauptbereich Diakonie (Hauptbereich 7) 1. Übersicht über die Arbeitsbereiche des Hauptbereichs Unselbstständige Arbeitsbereiche des Hauptbereichs 7 Zugeordnet sind dem Hauptbereich durch Gesetz folgende unselbstständige Arbeitsbereiche: das Diakonie-Hilfswerk Hamburg das Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein die Flüchtlingsbeauftragte der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland ( inhaltlich dem HB 4 durch Vertrag zugeordnet) 1.2 Selbstständige Werke Durch Vertrag sind dem Hauptbereich folgende selbstständige Werke zugeordnet: das Diakonische Werk Hamburg - Landesverband der Inneren Mission e. V. in Hamburg das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. das Diakonische Werk Schleswig-Holstein - Landesverband der Inneren Mission e. V. in Rendsburg 1.3 Kooperationen Mit folgenden selbstständigen Diensten und Werken bestehen im Bereich Diakonie Kooperationen teilweise aufgrund von Vereinbarungen mit der ehemaligen Nordelbischen, Mecklenburger und Pommerschen Kirche zu Ev. Stiftung Alsterdorf Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Alten Eichen in Hamburg Stiftung Diakoniewerk Kropp" Vorwerker Diakonie ggmbh Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein Ev.-Luth. Diakonissenanstalt zu Flensburg Stiftung Das Rauhe Haus" (grundsätzliche Zuständigkeit: HB 1) Verband Ev. Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e. V. Michaelshof Rostock Ev. Pflege- und Fördereinrichtung, Rostock Stift Bethlehem, Ludwigslust Pommerscher Diakonieverein e. V. Johanna Odebrecht Stiftung Ev. Diakoniewerk Bethanien Ducherow Weitere Werke nach dem Staatskirchenvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg.

3 1.4 Weitere Arbeitsfelder Kindertagesstätten Seelsorgepfarrstellen Projekte 2. Sitz und Leitung Sitz des Hauptbereichs ist das Landeskirchenamt in Kiel. Sprecher des Hauptbereichs ist der vom Diakonischen Rat gewählte Landespastor Martin Scriba, Schwerin. Die Geschäftsführung liegt bei Gabriela Kunst, LKA, Kiel. Die gemeinschaftliche Steuerung des Hauptbereichs liegt bei der Steuerungsgruppe. Diese ist identisch mit dem Diakonischen Rat, dem Vorstand der Diakonischen Konferenz e. V. in der Evangelisch Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Die Diakonische Konferenz e. V. hat ihren Sitz in Rendsburg. Der Diakonische Rat wählt für die Dauer von zwei Jahren eine Sprecherin bzw. einen Sprecher. Besonderheiten des Hauptbereichs und seiner Arbeitsfelder Die Arbeit im Hauptbereich wird durch die Diakonischen Werke und ihre Mitglieder und durch die Hilfswerke geleistet sowie durch diejenigen selbstständigen Dienste und Werke, zu denen Vereinbarungen in Bezug auf die personelle Besetzung und Finanzierung ihrer Arbeit in der Seelsorge bestehen. Diese Bereiche sind strukturell finanziell prozentual aufgeteilt. Entsprechend der Vereinbarungen erfolgt eine Begleitung seitens des zuständigen Dezernats. Die diakonischen Träger sind mit ihren Einrichtungen über ihre Mitgliedschaft in einem der Diakonischen Werke in die Arbeit des Hauptbereichs eingebunden. Die gemeinschaftliche Steuerung der diakonischen Arbeit im Hauptbereich 7 geschieht durch den Diakonischen Rat über die Diakonischen Werke und ihre Gremien. Eine Einflussnahme auf Umfang und Ausrichtung der Arbeit rechtlich selbstständiger Träger ist nur mit deren Zustimmung möglich. Umso wichtiger ist, dass die Abstimmung der diakonischen Arbeit durch die drei Diakonischen Werke - Landesverbände geschieht und im Hauptbereich 7 und der Diakonischen Konferenz eine Abstimmung zwischen den Landesverbänden und der Landeskirche vorgenommen wird. Die Landesverbände und ihre Mitglieder erbringen ihre Leistungen insbesondere auf den Gebieten der Gesundheitsvorsorge, Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Beratung, Kinder- und Jugendhilfe und Bildung. Ihre Arbeitsformen sind durch die Regulierungen im Gesundheits- und Sozialsystem gekennzeichnet durch: hohe Außenbestimmung aufgrund gesetzlicher Rahmenbestimmungen. Dies bezieht sich auf die Kostenträger, die Maßnahmen nach Sozialgesetzbüchern (Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, Beratung etc.) refinanzieren. Professionalisierung und ausdifferenzierte Leistungen: Die diakonische Arbeit ist gekennzeichnet durch eigene wie gesetzlich vorgegebene Standards, Qualitätsmanagement, Dokumentation und hat damit einen langen Professionalisierungsprozess durchlaufen, der ständig weiterentwickelt wird. die Notwendigkeit Rahmenverträge und Entgelte mit Kostenträgern zu verhandeln, für einzelne Maßnahmen Drittmittel von Kostenträgern einzuwerben und..eine ausgebaute professionelle, fachliche und ökonomische Betriebsführung. Der Hauptbereich 7 ist hinsichtlich seines Budgets in zwei Bereiche untergliedert: In die Budgets der Diakonischen Werke und des Diakonie-Hilfswerks Hamburg einerseits und in das Budget für die diakonischen Arbeitsbereiche, die der Landeskirche unmittelbar ange-

4 hören oder mit ihr vertraglich verbunden sind. Die Struktur des Hauptbereichs erfordert eine eigene Form der zielorientierten Planung. Die Vereinbarung von Schwerpunktzielen für den Hauptbereich ist Aufgabe des Diakonischen Rates als Steuerungsgruppe. 3. Auftrag Diakonie hat Teil an dem Auftrag der Kirche, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Sie richtet sich in ökumenischer Weite an Einzelne und Gruppen, an Nahe und Ferne, an Christen und Nichtchristen ungeachtet des Geschlechts, der Abstammung oder der Herkunft. In zeitgemäßer Weise handelt sie gemeinsam mit den Menschen in ihren vielfältigen Lebenssituationen vorbeugend, beratend, begleitend, helfend, bildend, heilend, pflegend und emanzipierend. Sie fördert die Befähigung zu einer selbstständigen Lebensführung und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Hauptbereich Diakonie bezieht die Vielzahl diakonischer Träger und deren Arbeit in die Zusammenarbeit der übrigen Dienste und Werke der Nordkirche ein. Der Hauptbereich sorgt für die Koordination der drei Landesverbände und der Nordkirche zu diakonischen Themen, ungeachtet der verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Ebenen der Landeskirche. Der Hauptbereich erfüllt diesen Auftrag durch die Landesverbände, das Dezernat M des Landeskirchenamts und den Diakonischen Rat. Auf diese Weise trägt der Hauptbereich zur Stärkung der diakonischen Dimension von Kirche bei. 4. Ziele der laufenden Arbeit Auf der Grundlage des Auftrags verfolgt der Hauptbereich folgende Ziele: a) Wirkungsziele Grundsätze diakonischen Handelns werden für die gesamte Nordkirche entwickelt. Die Nordkirche wird in der Öffentlichkeit als eine diakonische Kirche wahrgenommen. Die Diakonie wird als Teil von Kirche wahrgenommen. Die im Hauptbereich koordinierten Landesverbände werden in der Nordkirche als Kompetenzzentren für soziale Fragen in Kirche und Gesellschaft wahr- und in Anspruch genommen. Kirche wird als inklusive Gemeinschaft wahrgenommen. b) Prozessziele Im lokalen Bezug agieren Kirchenkreise, Kirchgemeinden, diakonische Einrichtungen und Kommunen abgestimmt und aufeinander bezogen. Wege für gemeinsame Planungs-, Abstimmungs- und Kommunikationsprozesse der Akteure im Hauptbereich sind verbindlich geklärt. Dies betrifft insbesondere die Verabschiedung der Struktur und Aufteilung des Wirtschaftsplans. Standpunkte zu gesellschaftlichen Themen werden aus diakonischer Sicht profiliert und öffentlich inszeniert. In einer strukturierten Kommunikation mit den Kirchenkreisen sind gemeinsame Inhalte und Ziele weiterentwickelt.

5 c) Strukturziele Auftrags-, Ziel-, und Aufgabenbeschreibung für den Kommunikations- und Entscheidungswege sind transparent; Kooperationen werden genutzt. Im Hauptbereich sind ausreichende Ressourcen für die inhaltliche Kompetenz in sozialen Themen und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vorhanden. Im Hauptbereich werden seelsorgerliche und theologische Kompetenzen für die Arbeit in den Einrichtungen verstärkt vorgehalten 5. Aufgaben Die Aufgaben innerhalb des Hauptbereichs gliedern sich in drei Bereiche: Aufgaben der Landesverbände, des Dezernats M und des Diakonischen Rates. 5.1 Aufgaben der Landesverbände Die Aufgaben der Diakonischen Werke Landesverbände sind wie folgt zu beschreiben: Die Landesverbände und ihre Mitglieder nehmen die evangelische Verantwortung im Sozial- und Gesundheitsbereich wahr. Sie sind in den rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Vereinen der Landesverbände zusammengeschlossen. Als Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sorgen sie dafür, die sozial- und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen für ihre Mitglieder zu gestalten, deren Interessen öffentlich zu vertreten, die Finanzierung zu sichern und in diesem Bereich die anwaltliche Funktion für Menschen, die Hilfe brauchen, zu übernehmen. Die Landesverbände stellen dafür die fachliche Expertise in den Handlungsfeldern sicher und analysieren gesellschaftliche und politische Entwicklungen im Hinblick auf diakoniepolitisches Handeln. Sie sind Dienstleister für ihre Mitgliedseinrichtungen. Sie nehmen als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege ihre Rolle als landespolitischer Akteur im Sozial- und Gesundheitsbereich im Sinne von Solidarität und Subsidiarität wahr. Sie setzen sich für den Erhalt der gemeinnützigen Unternehmen im Sozialmarkt ein. Sie koordinieren ihre Arbeit in der Diakonischen Konferenz der Nordkirche, um Kirche und Diakonie mit den verschiedenen Trägern auf einen gemeinsamen Kurs und zu einer gemeinsamen Handlungsstrategie zu gewinnen. Dabei dient der Diakonische Rat als Steuerungsgruppe des Hauptbereichs. Sie sind verantwortlich für das evangelische Profil diakonischer Arbeit. Sie entwickeln gemeinsam mit der Landeskirche Positionen und Standards und achten auf die Anwendung kirchlich diakonischen Arbeitsrechts. Sie fördern die Identitätsbildung und Identifikation der Mitarbeitenden. 5.2 Aufgaben des Dezernats Mission, Ökumene, Diakonie (M) im Landeskirchenamt Das Landeskirchenamt nimmt die Aufsicht wahr und achtet auf die organschaftliche Verbindung zu den Werken und Einrichtungen. Das Dezernat führt die Leitungsstellen und Pfarrstellen freier diakonischer Träger und die Pfarrstellen für die Diakonischen Werke im Stellenplan und sorgt für die Vertretung der Landeskirche in den Gremien der Träger, deren Satzung dies vorsieht. Es stellt die aktuelle Finanzierung der Synodenbeschlüsse zur diakonischen Arbeit sicher und kann Zuschüsse zu einzelnen Vorhaben gewähren. Darüber hinaus bringt das Dezernat im Rahmen der Verwaltung des Hauptbereichs den Wirtschaftsplan in die Steuerungsgruppe des Hauptbereichs ein.

6 5.3 Aufgaben des Diakonischen Rats Beratung über die Vertretung der Diakonie in kirchlichen Gremien Wahrnehmung der Steuerungsaufgaben für den Hauptbereich 7 (Diakonie) Aufstellung, Beschluss und Bewirtschaftung des Budgets für den Hauptbereich 7 als dessen Steuerungsgruppe Weitere Aufgaben des Diakonischen Rates können durch dessen Beschluss erfolgen. 6. Schwerpunktziele des Hauptbereichs Ziel 1: Der Hauptbereich stärkt das evangelische Profil diakonischer Arbeit. Mitarbeitende in der Diakonie und das Klientel in den Einrichtungen sind zunehmend weniger mit religiösen Symbolen, christlicher Sprache und Tradition vertraut (Säkularisierung). Insofern sind Prozesse nötig, die Kenntnisse vermitteln und Haltungen und Einstellungen beeinflussen und verändern können. Hierzu gehört ein sensibler Umgang mit den jeweiligen religiösen Prägungen. Maßgeblich hierfür sind als Indikatoren in den Einrichtungen 1. Angebote zu theologischer Bildung und Spiritualität Christliche Rituale und Symbole sowie die Ausgestaltung von Räumlichkeiten 2. Christliche Rituale und Symbole sowie die Ausstattung von Räumlichkeiten 3. Nutzung des abgestimmten Corporate Designs 4. Ressourcen für die seelsorgerliche Begleitung 5. Freistellung für Angebote zur christlichen Grundorientierung 6. Kooperation zu Kirchengemeinden/Kirchenkreisen 7. Anzahl der theologischen Module innerhalb der regulären Fort- und Weiterbildung Ziel 2:. Im Hauptbereich formulierte Positionen und Standards im kirchlich/diakonischen Arbeitsrecht werden von den Trägern angewendet Zeitnahe Reaktionen bei Veränderung im kirchlichen Arbeitsrecht, Aktualisierung der Positionen und Standards zu 1. Identitätsbildung 2. Angemessene Honorierung 3. Wettbewerbsfähigkeit. Maßnahme: Die Diakonischen Werke - Landesverbände haben Positionen und Standards für ein kirchlich/diakonisches Arbeitsrecht formuliert und verankern diese in ihrer Mitgliedschaft.

7 7. Projekte Es bestehen größere Kooperationsprojekte mit anderen Hauptbereichen und Kirchenkreisen Kooperation mit anderen Hauptbereichen im Blick auf Bildungsarbeit (Hauptbereich 4: Migrationsarbeit; Hauptbereich 3 zu Fragen der Spiritualität, Hauptbereich 1: interreligiöse Bildung für Mitarbeitende in Kindertagesstätten) enge Kooperation besteht mit den Kirchenkreisen über die in jedem Kirchenkreis angesiedelten diakonischen Werke Ökumenische Diakonie (Brot für die Welt) mit Hauptbereich 4 Flüchtlingsarbeit mit dem Hauptbereich 4 mit den Kirchenkreisen Hamburg-Ost und Hamburg-West/Südholstein die Diakonische Koordinierungskommission in dem Hamburger Stadtgebiet 8. Maßnahmen zur Qualitätssicherung Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind in den drei Landesverbänden verankert, die auch die Mitglieder dabei beraten und begleiten. 9. Überblick über die Ressourcen 9.1 Eckdaten Die Budgets der drei Diakonischen Werke-Landesverbände und des Diakonie-Hilfswerks Hamburg bemessen sich nach einem festen Prozentsatz an den Gesamtzuweisungen für die Hauptbereiche. Dieser Prozentsatz beträgt für die drei Diakonischen Werke- Landesverbände zusammen 15,39% (DW HH 6,16%, DW MV 3,13%, DW SH 6,10%) und für das Diakonie-Hilfswerk Hamburg 1,47%. Durch die Festlegung auf feste Prozentsätze können Risiken für den Haushalt des Hauptbereichs 7 verringert werden, da in wirtschaftlich guten Zeiten" mit hohen Kirchensteuern auch die Zuweisungen steigen und in schlechten Zeiten" die Zuweisungssumme reduziert wird. Zudem sind die Diakonischen Werke - Landesverbände als rechtlich selbstständige Werke sowie das Diakonie-Hilfswerk Hamburg verpflichtet, eigene Rücklagen für ihre Arbeit zu bilden. Insofern bilden sich die wirtschaftlichen Risiken der rechtlich selbstständigen Werke und deren hohe Abhängigkeit von Drittmitteln höchstens mittelfristig im Hauptbereich ab. Eine regelmäßige Überprüfung der Prozentsätze unter Berücksichtigung der Aufgaben der Landesverbände und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Landeskirche ist wünschenswert. Das Dezernat erhält von der Gesamtzuweisung an die Hauptbereiche 6,95% zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und landeskirchlich verantworteter Arbeitsbereiche. Das sind im Wesentlichen: die Flüchtlingsarbeit, die Leitungsstellen bei freien diakonischen Trägern und die Pfarrstellen für deren Seelsorge, Kindertagesstättenarbeit und die Wohnungslosenhilfen. Auch gibt es Mittel, um auf aktuell auftretende Probleme in der Gesellschaft oder bei Trägern reagieren zu können. Da die Personalstellen immer auf mehrere Jahre hinaus besetzt sind, liegen in diesem landeskirchlich getragenen Bereich die Risiken in der Abhängigkeit von Kirchensteuern und der Entscheidung über die Zuweisung zu den Hauptbereichen. Das Jahr 2016 ist aufgrund der wachsenden Aufgaben des Landesverbandes in Mecklenburg-Vorpommern, der Flüchtlingssituation und dem Projekt Kita 2020 nur durch

8 Rücklagenentnahmen auszugleichen. Bei zurückgehenden Mitteln sind die Handlungsmöglichkeiten daher gering. In den Vereinbarungen mit den freien Trägern wurde nur die Zahlung der Dienstbezüge bis A 13/14 abgesichert; darüber hinausgehende Bezüge refinanzieren die Träger. Weiter werden die Risiken im Budget des Dezernats durch den Bestand der Ausgleichsrücklage minimiert. Offen ist, ob sich die Rücklage 2016 weiter erhöhen wird. Dennoch bleibt es die Aufgabe des Dezernats mit den Trägern ein Risikomanagement abzusprechen. Die Gesamtzuweisung an den Hauptbereich beträgt 23,81% der Gesamtzuweisung an alle Hauptbereiche. Die Rücklagen des Hauptbereichs beziehen sich nur auf das Budget der landeskirchlichen Verpflichtungen (Budgetregeln 10.3, 10.6 und 10.9). 9.2 Ressourcen des Hauptbereichs 7 entsprechend dem Wirtschaftsplan für 2016 (Stand : Vorbehaltlich der Zustimmung der Steuerungsgruppe des Hauptbereichs 7. Die Plandaten im Wirtschaftsplan können sich ändern.) Diakonisches Werk Schleswig-Holstein Diakonisches Werk Hamburg Diakonie Hilfswerk Hamburg Diakonisches Werk Mecklenburg- Vorpommern Erträge aus kirchl./diako. Tätigkeit Schlüsselzuweisungen Zuweisungen aus dem kirchl. Bereich Sonstige Erträge Summe der ordentl. Erträge Personalaufwand Sonstiger Aufwand Summe der ordentl. Aufwend Ergebnis der kirchl. Geschäftst. Jahresüberschuss/-fehlbetrag

9 HB gesamt (ohne Diakonische Werke) HB allgemein und Steuerungsgruppe Flüchtlingsberatung Fluchtpunkt Erträge aus kirchl./diako. Tätigkeit Schlüsselzuweisungen Zuweisungen aus dem kirchl. Bereich Sonstige Erträge Summe der ordentl. Erträge Personalaufwand Sonstiger Aufwand Summe der ordentl. Aufwend Ergebnis der kirchl. Geschäftst Finanzergebnis Jahresüberschuss/-fehlbetrag Sonstige diak. Einrichtungen (inkl. Alten Eichen u. Diakonissenanstalt Flensburg) Einrichtungen Kindertagesstätten Erträge aus kirchl./diako. Tätigkeit Schlüsselzuweisungen Zuweisungen aus dem kirchl. Bereich Sonstige Erträge Summe der ordentl. Erträge Personalaufwand Sonstiger Aufwand Summe der ordentl. Aufwend Ergebnis der kirchl. Geschäftst Finanzergebnis Jahresüberschuss/-fehlbetrag

10 Freie Rücklagen * Anfangsbestand ( ) Entnahmen Zuführungen Endbestand ( ) Zweckgebundene und sonstige Pflichtrücklagen davon Ausgleichsrücklage Pflichtrücklagen * Anfangsbestand ( ) Entnahmen Zuführungen Endbestand ( ) Erläuterung zu den Pflichtrücklagen im Hauptbereich Fluchtpunkt: Flüchtlingsarbeit: Kindertagesstätten: Substanzerhaltung: Rechenschaftspflichten Eine Landespastorin/ein Landespastorin ist beratendes Mitglied der Kirchenleitung und berichtet regelmäßig über diakonische Themen. Darüber hinaus wird in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat und dem strategischen Controlling einmal jährlich über den Stand der Umsetzung der Schwerpunktziele, die dazu im vergangenen Jahr durchgeführten Maßnahmen, erreichte Erfolge, aufgetretene Schwierigkeiten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Planungen des kommenden Jahres berichtet. 11. Verfahren bei Veränderungsbedarf Im Zusammenhang des Berichts an die Kirchenleitung besteht einmal im Jahr die Möglichkeit, die Auftrags-, Ziel- und Aufgabenbeschreibung zu verändern. Die Initiative dazu kann sowohl von der Kirchenleitung als auch vom Hauptbereich ausgehen.

11 12. Inkrafttreten Die Beschreibung von Struktur, Auftrag, Aufgaben und zielorientierter Planung gilt ab dem und ist solange gültig, bis sie durch eine neue ersetzt wird, längstens jedoch bis zum Landesbischof Gerhard Ulrich Martin Scriba Vorsitzender der Ersten Kirchenleitung Sprecher des Hauptbereichs 7 Mitglied der Ersten Kirchenleitung Kirchensiegel Kirchensiegel

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