Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Einberufung des Grossen Rates. Basel, 30. Oktober 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Einberufung des Grossen Rates. Basel, 30. Oktober 2015"

Transkript

1 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Einberufung des Grossen Rates Basel, 30. Oktober 2015 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, 11. November 2015, Uhr und Uhr sowie am Mittwoch, 18. November 2015, Uhr und Uhr und ev Uhr in ordentlicher Sitzung zur Behandlung der vorliegenden Geschäfte im Rathaus versammeln. Die Präsidentin: Elisabeth Ackermann Die Präsidentin schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor: 1. Mitteilungen und Genehmigung der Tagesordnung 2. Entgegennahme der neuen Geschäfte Ratschläge und Berichte (nach Departementen geordnet) 3. Ratschlag betreffend Grossratsbeschluss zur Stärkung der Partnerschaft BL/BS Mit dem Antrag auf dringliche Behandlung gemäss 20 Abs. 2 AB FD / ED / PD Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für das Universitätskinderspital beider Basel (IGPK UKBB) zur Information des Regierungsrates über die Rechnung Partnerschaftliches Geschäft IGPK UKBB GD Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen in baselstädtischen Spitälern für die Jahre 2016, 2017 und Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betreffend Staatsbeiträge an fünf Trägerschaften von Institutionen im Suchtbereich des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2016 bis 2019; Staatsbeiträge an die Trägerschaften Stiftung Suchthilfe Region Basel, Stiftung Sucht, Stiftung Blaues Kreuz beider Basel, Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel, Verein Frau Sucht Gesundheit 7. Ratschlag betreffend Kunsteisbahn und Gartenbad Eglisee. Traglufthalle Schwimmerbecken und Sanierung Kälteanlage 8. Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag Erweiterung Stadt-Casino Basel sowie Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission 9. Ratschlag betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Basler Kunstverein für die Jahre 2016 bis 2019 GSK GD GSK GD BRK BVD BRK/BKK PD BKK PD

2 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bericht der Finanzkommission zur konsolidierten Jahresrechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt FKom FD Neue Vorstösse 11. Neue Interpellationen. Behandlung am 11. November 2015, Uhr 12. Antrag Patricia von Falkenstein und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend Durchführung einer internationalen Konferenz in der Schweiz zur Flüchtlingspolitik mit Schwerpunkt Ursachenbekämpfung der Fluchtbewegungen in den Herkunftsländern (siehe Seite 13) Motionen 1 3 (siehe Seiten 14 bis 15) 1. André Auderset betreffend Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende der Kantonspolizei 2. Remo Gallacchi und Konsorten betreffend Einführung eines öffentlich verfügbaren Gebührenkatalogs 3. Mirjam Ballmer und Konsorten betreffend Finanzierung der Stromanschlussinfrastruktur auf Allmend Anzüge 1-19 (siehe Seiten 18 bis 27) 1. Eric Weber betreffend schlafende Grossräte darf es nicht geben Anita Lachenmeier-Thüring und Konsorten betreffend Velogegenverkehr im Claragraben zwischen Riehenstrasse und Claraplatz 3. Annemarie Pfeifer und Konsorten betreffend verbesserte Integration von Flüchtlingen 4. André Auderset betreffend Parktickets peripherer Parkhäuser berechtigen zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Verkehrs 5. Pascal Pfister und Konsorten betreffend Ausbildungsbeiträge statt Sozialhilfe für Junge ohne Abschluss 6. Andreas Ungricht und Konsorten betreffend Einmietung des neutralen Quartiervereins St. Johann 7. Christian Meidinger und Konsorten betreffend Einführung von Videoüberwachung in den bekannten Problemzonen der Stadt Basel, wo Bedrohungen gegen Leib und Leben, Raub, Gewalt in hohem Masse stattfinden 8. Patrick Hafner und Konsorten betreffend Veröffentlichung eines Markierungs- und Signalisationskatasters 9. Martina Bernasconi und Konsorten betreffend mehr Feierabendkonzerte in Basel Jörg Vitelli und Konsorten betreffend Neugestaltung der Strassburgerallee Dieter Werthemann und Konsorten betreffend effizientere Nutzung von bisher ungenutztem Parkpotential 12. Andrea Elisabeth Knellwolf und Konsorten betreffend Anpassung des Parkleitsystems in Basel 13. Heiner Vischer und Konsorten betreffend Publizierung dauerhafter Markierungs- und Signalisationsänderungen im Kantonsblatt

3 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Sarah Wyss und Konsorten betreffend Fachkräftemangel beheben durch Nachholbildung von Zugezogenen 15. Conradin Cramer und Konsorten betreffend Konzentration des Einsatzes von Zivildienstleistenden auf Betreuung und Pflege von betagten oder pflegebedürftigen Menschen 16. André Auderset und Konsorten betreffend Förderung und Unterstützung des Einsatzes von Freiwilligen im Bereich der Assistenz, Betreuung und Pflege von betagten, pflegebedürftigen Menschen und von Menschen mit einer Behinderung 17. Heiner Vischer und Konsorten betreffend Konzept zur Förderung der Mobilität älterer Menschen 18. Patricia von Falkenstein und Konsorten betreffend Erhöhung der Chancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt 19. Stephan Mumenthaler und Konsorten betreffend Vergünstigung der Parkgebühren in öffentlichen Parkhäusern in den ersten zwei bis drei Stunden Schreiben und schriftliche Beantwortung von Interpellationen (nach Departementen geordnet) 15. Beantwortung der Interpellation Nr. 69 Eric Weber betreffend Sicherheit im Basler Rathaus und für Parlamentsabgeordnete 16. Beantwortung der Interpellation Nr. 85 Eduard Rutschmann betreffend Überstunden und Krankheitsausfälle bei der Polizei 17. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Patricia von Falkenstein und Konsorten betreffend Überprüfung und Anpassung der Löhne der Lehrerinnen und Lehrer 18. Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Joël Thüring und Konsorten betreffend Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten 19. Beantwortung der Interpellation Nr. 59 Mustafa Atici betreffend Werkplatz Basel in Gefahr: Auswirkungen des starken Frankens für die Region - Massnahmen der Regierung? 20. Beantwortung der Interpellation Nr. 64 Brigitta Gerber betreffend Bässlergut und Neuankömmlinge 21. Beantwortung der Interpellation Nr. 76 Edibe Gölgeli betreffend Hilfe für Flüchtlinge 22. Beantwortung der Interpellation Nr. 77 Heidi Mück betreffend Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender in Basel 23. Beantwortung der Interpellation Nr. 80 Sibel Arslan betreffend private Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden 24. Beantwortung der Interpellation Nr. 73 Jürg Meyer betreffend teilweise Verschlechterung der Richtsätze der Sozialhilfe (SKOS-Richtsätze) 25. Beantwortung der Interpellation Nr. 75 Pascal Pfister betreffend geplantem Container-Terminal Basel-Nord 26. Beantwortung der Interpellation Nr. 78 Luca Urgese betreffend Rolle des Kantons bei Emissionsmessungen von stationären, emissionsverursachenden Anlagen JSD JSD FD WSU WSU WSU WSU WSU WSU WSU WSU WSU

4 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Beantwortung der Interpellation Nr. 66 Andrea Knellwolf betreffend Folgen der zunehmenden Zahl von Asylsuchenden 28. Beantwortung der Interpellation Nr. 83 Mustafa Atici betreffend ist Basel bereit für Flüchtlinge? 29. Beantwortung der Interpellation Nr. 81 Eric Weber betreffend Benachteiligung von Grossrat Eric Weber im Kanton Basel-Stadt 30. Beantwortung der Interpellation Nr. 84 Martin Lüchinger betreffend systematische Aushöhlung der regionalen Lastenteilung durch den Kanton Basel-Landschaft 31. Beantwortung der Interpellation Nr. 86 Heinrich Ueberwasser betreffend Bäume in der Stadt Basel, Baumscheiben und Stadtbild 32. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Oskar Herzig-Jonasch und Urs Müller-Walz betreffend Gewerbeparkkarte für Markthändler WSU WSU PD PD BVD BVD Traktandierte Geschäfte nach Dokumenten-Nr. sortiert:

5 Geschäftsverzeichnis Neue Ratschläge, Berichte und Vorstösse 5 Tagesordnung Komm. Dep. Dokument 1. Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen in baselstädtischen Spitälern für die Jahre 2016, 2017 und Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betreffend Staatsbeiträge an fünf Trägerschaften von Institutionen im Suchtbereich des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2016 bis 2019; Staatsbeiträge an die Trägerschaften Stiftung Suchthilfe Region Basel, Stiftung Sucht, Stiftung Blaues Kreuz beider Basel, Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel, Verein Frau Sucht Gesundheit 3. Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für das Universitätskinderspital beider Basel (IGPK UKBB) zur Information des Regierungsrates über die Rechnung Partnerschaftliches Geschäft 4. Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag Erweiterung Stadt-Casino Basel sowie Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission 5. Ratschlag betreffend Grossratsbeschluss zur Stärkung der Partnerschaft BL/BS. Antrag auf dringliche Behandlung gemäss 20 Abs. 2 AB 6. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Oskar Herzig und Urs Müller-Walz betreffend Gewerbeparkkarte für Markthändler GSK GD GSK GD IGPK UKBB GD BRK / BKK PD FD/ ED/ PD BVD Überweisung an Kommissionen 7. Petition P340 betreffend "Aufwertung des Rosental-Quartiers" PetKo Petition P341 betreffend "Öffnungszeiten Boulevard Rheingasse" PetKo Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Verein LiteraturBasel für die Jahre Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die Stiftung Basler Papiermühle für die Jahre Schaffung einer zusätzlichen Ersatzrichter-Stelle am Appellationsgericht / Wahl eines Ersatzrichters An den Parlamentsdienst zur späteren Traktandierung BKK PD BKK PD JSSK / WVKo PD Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen des Universitären Zentrums für Zahnmedizin (UZB) für die Jahre 2016 bis Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Brigitte Heilbronner und Konsorten betreffend Potenzialstudie: Photovoltaik auf Infrastrukturen 14. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Danielle Kaufmann und Konsorten betreffend Steigerung der Quote bei der Berufsmaturität 15. Motionen: 1. David Jenny und Konsorten betreffend Reduktion der Mehrwertabgabe auf das bundesrechtlich zulässige Minimum 2. Andreas Zappalà und Konsorten betreffend Vereinfachung bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer 3. Christophe Haller und Konsorten betreffend quantitativem und qualitativem Ersatz für aufgehobene Parkplätze GSK GD BVD ED

6 6 16. Anzüge: 1. Sarah Wyss und Konsorten betreffend kurzfristige Unterbringung für Flüchtlinge dank sinnvollen Zwischennutzungen 2. Helen Schai-Zigerlig und Konsorten betreffend Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens 3. Eric Weber betreffend Akteneinsicht und Aktenbenutzung für Grossräte 4. Eric Weber betreffend Zahl der ständigen Kommissionen gering halten 5. Eric Weber betreffend sitzungsbegleitende Aufwendungen in regelmässigen Abständen überprüfen 6. Eric Weber betreffend Geldverschwendung beim Kanton Basel- Stadt Eric Weber betreffend Basler Dialekt als zweite Amtssprache Stephan Mumenthaler und Konsorten betreffend flexibles Rentenalter der Kantonsangestellten 9. Kerstin Wenk und Konsorten betreffend Ausbau und Finanzierung der angekündigten Koordinationsstelle im Bereich Migration 10. Beatrice Isler und Konsorten betreffend Stärkung von pflegenden Angehörigen von Langzeitpatient/innen 11. Christian Egeler und Konsorten betreffend Gewerbeparkkarte wieder als Anwohnerparkkarte 12. Annemarie Pfeifer und Konsorten betreffend vermehrte Unterstützung von Pflegeleistungen durch Familienangehörige / Nachbarn als Beitrag zur Entschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen Kenntnisnahme 17. Schreiben des Regierungsrates zum Jahresbericht 2014 der ProRheno AG 18. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Oswald Inglin und Konsorten betreffend verdichtetes Bauen im Gellert: Anpassung des Bebauungsplan Nr. 18 (stehen lassen) 19. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend warum geht die Integrations-Chefin in den Vor-Ruhestand WSU BVD PD

7 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat FD/ED/PD/P Basel, 23. Oktober 2015 Regierungsratsbeschluss vom 20. Oktober 2015 Ratschlag betreffend Grossratsbeschluss zur Stärkung der Partnerschaft BL/BS Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 23. Oktober 2015 Seite 1/11

8 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Inhalt 1. Begehren Ausgangslage Universität Kultur 5 3. Finanzstrategie des Kantons Basel-Landschaft Universität Kultur 6 4. Vorschlag der beiden Kantonsregierungen Überlegungen der beiden Regierungen Beitrag des Kantons BS zugunsten von BL Voraussetzungen Rechtsgrundlage für den Entlastungsbeitrag 8 5. Weiteres Vorgehen Universität Kultur Regionale Spitalplanung 9 6. Zeitlicher Ablauf Finanzielle Auswirkungen Formelle Prüfung Antrag Seite 2/11

9 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 1. Begehren Basel ist eine Region. Die politischen Grenzen stimmen mit dem Wirtschafts- und Lebensraum Basel nur begrenzt überein. Dies bedingt eine konstruktive Zusammenarbeit der beiden Kantone. Die beiden Regierungen wollen insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Verkehr und Kultur auch künftig eng zusammenarbeiten. Die in den letzten Jahren finanziell schwieriger gewordene Lage im Kanton Basel-Landschaft stellt die Partnerschaft derzeit auf eine harte Probe. Mit seiner Finanzstrategie vom Juli 2015 hat der Regierungsrat Basel-Landschaft Kürzungen in der Höhe von jährlich insgesamt 30 Millionen Franken in den Bereichen Hochschulen und Kultur vorgeschlagen. Im Raum stehen auch zwei parlamentarische Vorstösse des Landrates, die die Kündigung des Universitätsvertrags respektive die Kündigung und Neuverhandlung des Kulturvertrags verlangen. Die darauf einberufenen Verhandlungen zwischen den beiden Kantonen stehen entsprechend unter einem hohen politischen und zeitlichen Druck. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Interesse der Partnerschaft in materiell harten Verhandlungen ein gemeinsames Vorgehen vereinbart. Um die Partnerschaft zu stärken, leistet der Kanton Basel-Stadt befristet auf vier Jahre, , einen jährlichen Entlastungsbeitrag von 20 Millionen Franken an den Kanton Basel-Landschaft. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kanton Basel-Landschaft, den Universitätsvertrag, die Immobilienvereinbarung Uni Basel und den Kulturvertrag ungekündigt bis mindestens Ende 2019 weiterzuführen. Mit diesem Ratschlag beantragen wir Ihnen, dem Kanton Basel-Landschaft für die Jahre einen Betrag von jährlich 20 Millionen Franken als Entlastungsmassnahme im Hochschulund Kulturbereich auszurichten, insgesamt 80 Millionen Franken. 2. Ausgangslage 2.1 Universität Seit 2007 gilt der Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und er ist eine Erfolgsgeschichte. Die finanziell angespannte Lage im Kanton Basel-Stadt stellte in den 90er Jahren die erforderliche Entwicklung der Universität in Frage. Der Erhalt der Volluniversität und die Garantie einer kritischen Grösse, nicht zuletzt in den naturwissenschaftlichen Fächern, konnten nicht als gesichert gelten. Statt der Inkaufnahme von Bedeutungsverlust und der Schliessung von Fakultäten entschied sich der Regierungsrat von Basel-Stadt für eine Vorwärtsstrategie, für die er auch den Partnerkanton gewinnen musste. Die Verhandlungen waren lang und intensiv, sie dauerten von Am 13. Dezember 2006 stimmte der Landrat der Vorlage zu und am 11. März 2007 sagte die Baselbieter Bevölkerung mit 85% der Stimmen JA zur gemeinsamen Trägerschaft. Der Staatsvertrag sieht neben der gleichwertigen Mitbestimmung beider Trägerkantone über die Ausgestaltung der Universität (z.b. Investitionen und Standortentscheide) sowie ihre Ausrichtung (z.b. fachliches Portfolio) eine verursachergerechte paritätische Finanzierung vor. Unter paritätisch ist in diesem Fall nicht gleichwertig zu verstehen. Die Finanzierungsformel sieht zwar vor, dass beide Kantone die Vollkosten für jeweils ihre Studierenden übernehmen (Stand 2014: BL und BS). Vom sogenannten Restdefizit - das sind die Bruttokosten der Universität minus Einnahmen minus Vollkosten der Studierenden - wird zulasten des Kantons Basel-Stadt zuerst ein Standortfaktor abgezogen, bevor es zwischen den beiden Trägerkantonen hälftig aufgeteilt wird. Der Kanton Basel-Landschaft erhält gemäss 33 Abs. 3 des Universitätsvertrages eine standortbezogene finanzielle Ermässigung zu Lasten des Standortkantons. Diese Ermässigung berechnet sich auf der Basis des Restdefizits und beträgt Seite 3/11

10 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 10 %. Nach 10 Jahren reduziert sie sich auf 5 %. Die erwähnten Prozentzahlen sind nicht wissenschaftlich erhoben worden; es handelt sich um Ergebnisse der politischen Verhandlungen zwischen den Regierungen BS und BL. Einen Standortvorteil hat - gemäss dieser Vereinbarung - jenes Gemeinwesen, welches Universitäts-Institutionen beherbergt, also auch BL für die Teile der Universität auf eigenem Kantonsgebiet. Gemäss Vertrag reduziert sich die standortbezogene finanzielle Ermässigung ab 2017 auf 5 %. Im Jahr 2014 betrug das Restdefizit 190 Millionen Franken, der Standortfaktor von 10 % ergibt somit einen Wert von 19 Millionen Franken, den der Kanton Basel-Stadt alleine übernommen hat. Das erklärt, warum in diesem Jahr der Trägerbeitrag für beide Kantone annähernd gleich hoch war, obwohl der Kanton Basel-Landschaft deutlich mehr Studierende an die Universität entsendet. Ausserdem sieht der Vertrag Konzessionen im Liegenschaftsbereich vor: Für Liegenschaften im Besitz eines der Träger - zur Zeit bezieht sich das nur auf den Kanton Basel-Stadt - werden der Universität nicht eine Marktmiete, sondern ein darunter liegender, von der Schweizerischen Universitätskonferenz errechneter Normwert verrechnet. Ausserdem werden standortspezifische Kosten, die von Bauvorschriften und anderen Bestimmungen des Standortkantons ausgelöst werden, von diesem allein getragen. Kosten für sogenannte Altlasten, wie Asbest- oder andere Schadstoffsanierungen werden ebenfalls allein dem Standortkanton belastet. So sehr dem Kanton Basel-Landschaft Dank gebührt für diesen bildungs- und finanzpolitisch grossen Schritt, so sehr muss auch festgehalten werden, dass die basellandschaftlichen Interessen in diesen Verhandlungen stark berücksichtigt worden sind. Es wurde in der Zeit von 2001 bis 2006 intensiv und hart verhandelt. Dies zeigen auch diverse Gutachten, die auf Antrag des Regierungsrates Basel-Landschaft gemeinsam erstellt und finanziert worden sind und deren Resultate die Verhandlungs-Ergebnisse beeinflusst haben. Mit dem Abschluss des Staatsvertrags, der damit einhergehenden Erhöhung der Betriebsmittel und der aktiven Investitionstätigkeit wurde eine äusserst erfolgreiche Entwicklung der Universität eingeleitet. Einer gemäss der strategischen Vorgabe der Trägerkantone um 50 % steigenden Zahl von Studierenden wird eine modernisierte und qualitativ hochstehende Lehre vermittelt. Die Vernetzung der Universität mit der Gesellschaft hat wahrnehmbar zugenommen. Die grössten Erfolge erzielte die Universität in der Forschung: Die Quote an Zusprachen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) hat deutlich zugenommen und es wurde - unterstützt von den Regierungen und Parlamenten der Trägerkantone - eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der ETH Zürich etabliert. Die Gründung der regionalen ETH-Filiale und weitere Ausweitung der Zusammenarbeit gehören zu den Highlights der Hochschulpolitik der letzten 15 Jahre. Diese Erfolge schlagen sich auch in einem zunehmenden Anteil der externen Finanzierung der Universität nieder. Betrug der Anteil der kantonalen Trägerbeiträge zu Beginn der gemeinsamen Trägerschaft 53 %, so ist er inzwischen bei deutlich erhöhtem Gesamtumsatz der Universität auf 48 % gesunken. Mit jedem Trägerfranken, den die Universität erhält, fliesst somit mehr als ein weiterer Franken von aussen in die Region. Mit dem so generierten wissenschaftlichen Mehrwert geht ein bedeutender ökonomischer Gewinn für die Region Nordwestschweiz einher. Sodann haben sich beide Träger beim Abschluss des Vertrags weitere Ziele gesetzt, wie eine Erweiterung der Trägerschaft, die Anerkennung des Kantons Basel-Landschaft als Hochschulkanton auf nationaler Ebene und einen Standort der Universität auf Baselbieter Boden. Diese erfordern in erster Linie eine aktive Interessenswahrnehmung und zusätzliche Investitionsbereitschaft seitens des Kantons Basel-Landschaft. Bisher war in erster Linie der Kanton Basel-Stadt aktiv hinsichtlich der Erweiterung der Trägerschaft auf die Kantone Aargau und Solothurn. Es ist gelungen, den Kanton Aargau zu einer Zusammenarbeit im Bereich der Nano-Wissenschaften (Argovia-Programm) und der Geschichte (Vindonissa-Programm) zu bewegen. Erfolglos blieben die baselstädtischen Bemühungen beim Kanton Solothurn. Das Seite 4/11

11 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Anliegen beider Basel, den Kanton Solothurn für eine Partnerschaft zu gewinnen und die bestehende Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau auszubauen, muss gemeinsam weiterverfolgt werden. Ohne entschlossene Vorstösse beider Trägerkantone kann das Ziel nicht erreicht werden. Der Universitätsvertrag zwischen beiden Basel, der auf den 1. Januar 2007 nach einer Volksabstimmung in Basel-Landschaft in Kraft gesetzt werden konnte, ist einer der wichtigsten Meilensteine in der Geschichte der Universität Basel. Die qualitative und auch quantitative Entwicklung seither ist höchst beachtlich. Es ist dank dieser bikantonalen Trägerschaft möglich geworden, Stärken zu stärken und in einigen Wissenschaftsbereichen in die Weltspitze vorzustossen. Dies ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck; die regional ansässige forschende Industrie hat die Bedeutung der Universität Basel längst erkannt und höchst erfolgreiche Zusammenarbeitsprogramme gestartet. Nicht unerwähnt bleiben darf auch der kulturelle Mehrwert, den die Universität Basel nicht nur für unsere Region generiert. 2.2 Kultur Der Kulturvertrag zwischen den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt besteht seit 1997 und regelt die partnerschaftliche Finanzierung der im Kanton Basel-Stadt ansässigen Kulturinstitutionen, die eine Zentrumsleistung für die Region wahrnehmen. Der Kulturvertrag geht dabei von folgender Grundlage ( 1 Absatz) aus: Die Parteien sind sich einig, dass der Kanton Basel-Stadt mannigfaltig und breitgefächert kulturelle Zentrumsleistungen erbringt oder subventioniert. Eine Reihe baselstädtischer Kulturinstitutionen wird vom Kanton Basel-Landschaft in direkter Beziehung, jedoch koordiniert mit dem Kanton Basel-Stadt, finanziell unterstützt, teils wiederkehrend mittels Subventionen oder regelmässigen Beiträgen, teils einzelprojektweise. Es handelt sich um solche Kulturinstitutionen, deren Leistungen für die Region Basel als bedeutend erachtet werden. Aus der sogenannten Kulturvertragspauschale (KVP) werden jährlich rund 10 Millionen Franken in Kulturinstitutionen im Kanton Basel-Stadt investiert. Dieser Betrag setzt sich aus einem Prozent des in der Staatsrechnung ausgewiesenen Steuerertrags der natürlichen Personen des Kantons Basel-Landschaft zusammen. Zurzeit werden daraus 16 Institutionen mit Beiträgen unterstützt, wobei vier davon ausschliesslich auf diese Weise von der öffentlichen Hand finanziert werden (Basler Madrigalisten, Gare du Nord, Junges Theater, Marionettentheater). Jenseits des Kulturvertrags fliessen weitere Mittel aus dem ordentlichen Budget und aus dem basellandschaftlichen SwisslosFonds (SLF) in die gemeinsame Kulturförderung der Region Basel, insbesondere in die vier Fachausschüsse BS/BL und in die Festivalförderung. Hier wird in der Regel eine paritätische Förderung bzw. Unterstützung angestrebt. 3. Finanzstrategie des Kantons Basel-Landschaft Aufgrund des strukturellen Defizits des Kantons Basel-Landschaft veröffentlichte der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 8. Juli 2015 seine Finanzstrategie Er diagnostiziert ein strukturelles Defizit von 113 Millionen Franken. Zudem will er einen Selbstfinanzierungsgrad von 100% erreichen und somit alle Investitionen aus eigenen Mitteln finanzieren. Er strebt deshalb ab 2019 einen Überschuss von +50 Mio. bis +90 Mio. Franken an. Die Finanzstrategie enthält 132 Massnahmen, welche den Staatshaushalt bis ins Jahre 2019 um jährlich 188 Millionen Franken entlasten sollen. 3.1 Universität Teil der basellandschaftlichen Finanzstrategie ist die Massnahme, dass mittels Neuverhandlung der Hochschulbeiträge ab 2018 jährlich 25 Millionen Franken eingespart werden sollen. Dem war Seite 5/11

12 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt im März das Einreichen einer Motion im Landrat vorausgegangen, wonach der Universitätsvertrag zu kündigen sei. Diese Motion wurde dann vom Landrat im September in ein Postulat mit Frist bis Ende Jahr umgewandelt. Im September wurden auch erstmals Gespräche zwischen den Regierungen geführt. Die Baselbieter Regierung hat das in der Finanzstrategie nur rudimentär dargestellte Sparziel schriftlich näher erläutert. 3.2 Kultur Der Kanton Basel-Landschaft hat gegenüber dem Kanton Basel-Stadt mit Schreiben vom 15. September 2015 angekündigt, den Kulturvertrag per 31. Dezember 2015 zu kündigen und seinen Betrag auf 5 Millionen Franken zu reduzieren. Dies bedeutet konkret, dass die Kündigung auf 31. Dezember 2016 wirksam und vorerst ab 1. Januar 2017 kein Kulturvertrag bzw. kein verbindlicher Mittelfluss zu den betroffenen Kulturinstitutionen mehr bestehen würde. Der Kanton Basel-Landschaft legte zugleich dar, dass er den Kulturvertrag als Konzept, Fundament und bewährtes Instrument der partnerschaftlichen Kulturförderung weiterführen möchte. Zu diesem Zweck soll ein neuer Kulturvertrag ausgehandelt werden. Dieser soll mit reduzierten und festen Beitragshöhen für klar definierte Zeiträume abgeschlossen werden, so dass keine Koppelung an einen fixen Prozentsatz der Einkommenssteuern natürlicher Personen mehr besteht. Mit der angekündigten Kündigung des Kulturvertrags drohen ab 1. Januar Millionen Franken zu fehlen, die wesentlich die institutionelle Kulturförderung von Basel-Stadt beeinflussen und zahlreiche Institutionen in ihrer Existenz grundlegend gefährden würden. Diese einschneidende Massnahme wird ergänzt durch weitere Einsparungen im regulären Kulturbudget des Kantons Basel-Landschaft, die ihrerseits direkte Auswirkungen auf baselstädtische Kulturund Förderangebote haben. Betroffen sind davon konkret das Stadt- und Landkino (minus 100'000 Franken) sowie das Atelierprogramm atelier mondial (minus 120'000 Franken), die Kunstförderung (minus 90'000 Franken) und die Filmförderung (minus 50'000 Franken). 4. Vorschlag der beiden Kantonsregierungen 4.1 Überlegungen der beiden Regierungen Beide Regierungen sind der Überzeugung, dass aufgrund der finanziell angespannten Lage im Kanton Basel-Landschaft die Partnerschaft nicht geschwächt, sondern im Gegenteil gestärkt werden soll. Gemeinsam wurde daher eine Lösung entwickelt, die einerseits den Kanton Basel- Landschaft für eine begrenzte Zeit von vier Jahren finanziell entlastet. Damit wird der finanzielle und zeitliche Druck abgeschwächt und es besteht Raum um eine gemeinsame und zukunftsfähige Strategie für die Universität und den Kulturbereich zu entwickeln. Andrerseits werden die Staatsverträge zur Universität und Kultur nicht gekündet. Damit soll eine Schwächung des Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturstandortes vermieden, die Planungssicherheit für die betroffenen Institutionen wieder hergestellt und die partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden Kantone gestärkt werden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat mehrmals sein Verständnis für die schwierige Finanzlage des Partnerkantons zum Ausdruck gebracht. Nicht zuletzt ist in Erwägung zu ziehen, dass die Gründung der gemeinsamen Trägerschaft in einer Situation erfolgte, in der der Kanton Basel-Stadt einen defizitären Haushalt ins Lot bringen musste. Auch wenn der Universitätsvertrag explizit nicht zur Sanierung des Basler Staatshaushalts abgeschlossen wurde - Basel-Stadt hat auch nie seine Beiträge an die Universität gekürzt - will der Regierungsrat jetzt der Gegebenheit Rechnung tragen, dass die Finanzsituation des Kantons Basel-Stadt sich derzeit stabiler präsentiert als jene des Partnerkantons. Dabei stehen Lösungen im Vordergrund, welche die Seite 6/11

13 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt weitere erfolgreiche Entwicklung der Institutionen - insbesondere der Universität - nicht in Frage stellen dürfen. 4.2 Beitrag des Kantons BS zugunsten von BL Um den finanziellen Druck im Kanton Basel-Landschaft abzuschwächen, leistet der Kanton Basel-Stadt ab 2016 befristet auf vier Jahre bis 2019 jährlich einen Entlastungsbeitrag von 20 Millionen Franken an den Kanton Basel-Landschaft, insgesamt somit einen Betrag von 80 Millionen Franken. In den Jahren wird der Kanton Basel-Stadt der Universität Basel eine Mietzinsreduktion von jährlich 10 Millionen Franken gewähren. Diese wird entsprechend den Trägerkanton Basel-Landschaft um jährlich 5 Millionen Franken entlasten. Diese Entlastung ist für alle drei Jahre Bestandteil der zugesagten 20 Millionen Franken jährlich. Der direkt auszuzahlende Betrag verringert sich entsprechend in den Jahren auf 15 Millionen Franken. Für das Jahr 2017 war diese Mietzinsreduktion bereits Bestandteil des Leistungsauftrags der beiden Kantone an die Universität. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt will mit seinem zeitlich begrenzten Beitrag mithelfen, die Finanzlage des Partnerkantons Basel-Landschaft zu verbessern und damit verhindern, dass im Bereich der Universität und der Kultur Kahlschläge erfolgen und damit irreversible Schäden entstehen. Die faktische Unmöglichkeit, in der Zeit bis zum Ablauf der Kündigungstermine für diverse seitens Basel-Landschaft in Frage gestellte Verträge, d.h. bis Ende Dezember 2015, konkrete Lösungen zu finden, war zusätzlich wegleitend für den Entscheid des Regierungsrates Basel-Stadt. 4.3 Voraussetzungen Für sein schnelles und einfach umsetzbares Entgegenkommen hat der Regierungsrat Basel- Stadt nachstehende Voraussetzungen formuliert, die in erster Linie dem Erhalt der bestehenden sorgfältig austarierten Verträge und der Verlässlichkeit des Umfelds der involvierten Institutionen dienen sollen. Der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet sich, die folgenden Verträge ungekündigt bis mindestens Ende 2019 weiterzuführen: Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel (Universitätsvertrag); Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel (Immobilienvereinbarung Universität Basel); Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die partnerschaftliche Finanzierung von im Kanton Basel-Stadt domizilierten Kulturinstitutionen mit regionalem Angebot (Kulturvertrag). Der Universitätsvertrag und die Immobilienvereinbarung können somit von beiden Seiten erstmals wieder Ende 2019 auf das Ende der Leistungsauftragsperiode gekündigt werden ( 47 Abs. 2 Universitätsvertrag), der Kulturvertrag auf Ende Sollte der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates die temporären Entlastungszahlungen zur Stärkung der Partnerschaft BL/BS nicht beschliessen, könnten der Universitätsvertrag, die Immobilienvereinbarung und der Kulturvertrag per 31. Dezember 2015 gekündigt werden. Die Kündigung würde dann beim Kulturvertrag Ende 2016 und beim Universitätsvertrag Ende 2017 in Kraft treten. Seite 7/11

14 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Die jährliche Entlastungszahlung erfolgt jeweils nur, wenn folgende, von den Regierungen bereits beschlossene partnerschaftliche Vorlagen in Baselland nicht abgelehnt werden: Umsetzung der PK-Reform der Universität (5 x 3 Mio. Franken = 15 Mio. Franken pro Kanton); Impulsinvestition für die ETHZ (5 x 0,4 Mio. Franken + 3 Mio. Franken = 5 Mio. Franken pro Kanton); gemeinsame Trägerschaft des Swiss TPH (4 x 3.63 Mio. Franken pro Kanton sowie einmalig max. 3.5 Mio. Franken Beteiligung am Eigenkapital seitens Basel- Landschaft); die Weiterführung des in verschiedenen Parlamentsvorlagen kommunizierten Raumprogramms der Universität gemäss bisherigen Beschlüssen. Dies beinhaltet die Vollendung der Neubauten Biozentrum und Biomedizin sowie die Finanzierung der bereits beschlossenen Folgekosten. Rahmenbedingungen für die Leistungsauftragsperiode der Universität Beide Kantone beabsichtigten, sich für die Leistungsauftragsperiode einvernehmlich, zusammen mit der Universität Basel über eine Reduktion des von beiden Kantonen zu tragenden Restdefizits gestützt auf 33 Abs. 3 des Universitätsvertrags zu einigen. Grundlage dafür bildet der von der Universität bis Oktober 2016 einzureichende Antrag auf der Basis einer zu erarbeitenden Strategie (wie im geltenden Leistungsauftrag in Ziffer 7 festgehalten). Dabei sind sämtlichen von den Regierungen oder Parlamenten beschlossenen Kostenelementen (Erhöhung der Trägerbeiträge bedingt durch die Finanzierung und das Betreiben der Neubauten, Aufwand für den Ausbau der Ausbildungsplätze in der Humanmedizin, Finanzierung der Pensionskasse und die Weiterführung des in verschiedenen Parlamentsvorlagen kommunizierten Raumprogramms der Universität) Rechnung zu tragen. Es ist zu berücksichtigen, dass bereits in der laufenden Leistungsauftragsperiode die Universität verpflichtet wurde, Eigenmittel abzubauen, um der Finanzsituation des Trägerkantons Basel-Landschaft gerecht zu werden. Als Folge davon kann die geltende Strategie der Universität nur in reduziertem Ausmass umgesetzt werden. Raumplanung der Universität Das in verschiedenen Parlamentsvorlagen bereits kommunizierte Raumprogramm der Universität soll gemäss bisherigen Beschlüssen weitergeführt werden. Dies beinhaltet die Vollendung der Neubauten Biozentrum und Biomedizin sowie die Finanzierung der bereits beschlossenen Folgekosten. Die weiteren Vorhaben der Raumplanung (insbesondere die Thematik Baufeld 4 ) sind bis 2017 zu konkretisieren und verbindlich zu beschliessen. Das kann auch die Verlegung einzelner Fakultäten in den Kanton Basel-Landschaft beinhalten, was der Regierungsrat begrüssen würde. 4.4 Rechtsgrundlage für den Entlastungsbeitrag 124 der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Stadt (KV) vom 23. März 2005 fordert für jede staatliche Mittelverwendung eine rechtliche Grundlage sowie eine Bewilligung durch die zuständige Behörde. Diese Regelung wird in 24 Abs. 1 Finanzhaushaltgesetz (FHG) vom 14. März 2012 konkretisiert, wonach jede Ausgabe eine rechtliche Grundlage, einen Budgetkredit und eine Ausgabenbewilligung voraussetzt. In der Regel besteht die Rechtsgrundlage in einem Rechtssatz ( 24 Abs. 2 lit. a FHG). Liegt - wie vorliegend - keine solche Grundlage vor, kann der Grosse Rat eine solche durch einen referendumsfähigen Beschluss schaffen (vgl. 24 Abs. 2 lit. c FHG). Dadurch besteht für den Kanton eine gewisse Flexibilität und es müssen nicht rechtstechnisch unerwünschte Einzelfallgesetze geschaffen Seite 8/11

15 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt werden. Die Voraussetzung der Referendumsfähigkeit stellt sicher, dass diese Art von Rechtsgrundlage die gleiche demokratische Legitimität geniesst wie ein Gesetz. Der Beschluss wurde so konkret formuliert, dass die Ausgabenbewilligung gleichzeitig darin enthalten ist. Eine separate Ausgabenbewilligung ist daher nicht notwendig. 5. Weiteres Vorgehen 5.1 Universität Genehmigt der Grosse Rat den nachstehenden Antrag, so werden die unter Ziffer 4.3 dargestellten Arbeiten an die Hand genommen resp. zu Ende geführt: Als Grundlage für die Festlegung des Globalbeitrags führt die Universität ihren Strategieprozess durch und formuliert darauf gestützt ihren Antrag an die beiden Regierungen. Gemäss den Bestimmungen im aktuellen Leistungsauftrag muss der Antrag bis Oktober 2016 eingereicht werden. Die Regierungen werden daraufhin unter Anhörung der Universität den Globalbeitrag festlegen und bis Frühsommer 2017 den Parlamenten die Vorlage unterbreiten. Bis 2017 werden die Regierungen sich über die Fortführung der Raumstrategie und den langfristigen Umgang mit den universitären Liegenschaften verständigen. Die daraus resultierenden Handlungsschritte und Folgekosten werden in der Parlamentsvorlage über die Leistungsauftragsperiode dargestellt und beantragt. 5.2 Kultur Das Präsidialdepartement wird einerseits gemeinsam mit der Direktion für Bildung, Kultur und Sport die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel aus der Kulturvertragspauschale für die Jahre festlegen und die konkreten Förderentscheidungen vornehmen. Diese sollen unter dem Aspekt der notwendigen Planungssicherheit der unterstützen Institutionen vorgenommen und in entsprechenden Verträgen festgehalten werden. Anderseits werden die beiden Regierungen Diskussionen über ein tragfähiges Finanzierungsmodell für die Zeit ab 2020 führen und die entsprechenden Gespräche Anfang 2016 aufnehmen. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt anstreben, ein Finanzierungsmodell nach dem Prinzip des Lastenausgleichs zu entwickeln, wie es im Kulturbereich in Zürich und in St. Gallen Bestand hat. Dieses soll alternativ zur Weiterführung des Kulturvertrags in die Diskussion eingebracht werden. 5.3 Regionale Spitalplanung Solange die unter 4.3 genannten Verträge nicht gekündigt werden, wird das Projekt der regionalen Spitalplanung wie geplant weitergeführt. 6. Zeitlicher Ablauf Der Kanton Basel-Landschaft muss bis Ende Jahr wissen, ob der Grosse Rat die Vorgehensweise des Regierungsrates mitträgt und ob das Referendum ergriffen wird. Sollte der Grosse Rat im November keinen oder einen ablehnenden Entscheid treffen oder wird gegen den Beschluss das Referendum ergriffen, so könnten der Universitätsvertrag, die Immobilienvereinbarung und den Kulturvertrag per 31. Dezember 2015 gekündigt werden. Eine Seite 9/11

16 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt allfällige Kündigung würde beim Kulturvertrag Ende 2016 und beim Universitätsvertrag Ende 2017 in Kraft treten. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, den Entscheid über diesen Ratschlag an seiner November-Sitzung zu traktandieren und zu beschliessen. In der Dezember-Sitzung müsste zudem im Rahmen der Budgetdebatte die entsprechende Budgetveränderung beschlossen werden, siehe Punkt Finanzielle Auswirkungen Dieser Grossratsbeschluss führt zu Ausgaben in der Höhe von insgesamt 80 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre In den Jahren wird der Kanton Basel-Stadt der Universität Basel eine Mietzinsreduktion von jährlich 10 Millionen Franken gewähren. Diese wird entsprechend den Trägerkanton Basel-Landschaft um jährlich 5 Millionen Franken entlasten. Diese Entlastung ist für alle drei Jahre Bestandteil der zugesagten 20 Millionen Franken jährlich. Der direkt auszuzahlende Betrag verringert sich entsprechend in den Jahren auf 15 Millionen Franken. Für das Jahr 2017 war diese Mietzinsreduktion bereits Bestandteil des Leistungsauftrags der beiden Kantone an die Universität. Da der Betrag von 20 Millionen Franken im vom Regierungsrat verabschiedeten Budget 2016 noch nicht enthalten ist, müsste der Grosse Rat im Dezember 2015 zusätzlich auf Antrag seiner Finanzkommission eine entsprechende Budgetveränderung beschliessen. Die jährlichen Beiträge werden jeweils per Ende Jahr ausbezahlt, sofern die unter 4.3 erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind. 8. Formelle Prüfung Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ratschlag gemäss 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft. 9. Antrag Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die dringliche Behandlung des Ratschlags an der Grossratssitzung vom 11. November 2015 gemäss 20 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (AB) vom 29.Juni 2006, so dass die Publikation des referendumsfähigen Beschlusses im Kantonsblatt vom 14. November 2015 erfolgen kann, sowie die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Beilage Entwurf Grossratsbeschluss Seite 10/11

17 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Grossratsbeschluss zur Stärkung der Partnerschaft BL/BS (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr vom 23. Oktober 2015 und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst: 1. Dem Kanton Basel-Landschaft wird für die Jahre 2016 bis 2019 jährlich ein Betrag von Fr. 20 Millionen als Entlastungsbeitrag ausgerichtet (insgesamt Fr. 80 Millionen). In den Jahren 2017 bis 2019 werden jeweils Fr. 5 Millionen davon in Form von Mietzinsreduktionen an die Universität Basel geleistet. 2. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Landschaft die folgenden Verträge ungekündigt bis mindestens Ende 2019 weiterführt: Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel (Universitätsvertrag); Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel (Immobilienvereinbarung Universität Basel); Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die partnerschaftliche Finanzierung von im Kanton Basel-Stadt domizilierten Kulturinstitutionen mit regionalem Angebot (Kulturvertrag). 3. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass folgende Vereinbarungen im Kanton Basel-Landschaft nicht abgelehnt werden: Umsetzung der Pensionskassen-Reform der Universität; Impulsinvestition für die ETHZ; gemeinsame Trägerschaft des Swiss TPH; die Weiterführung des in verschiedenen Parlamentsvorlagen kommunizierten Raumprogramms der Universität gemäss bisherigen Beschlüssen. Dies beinhaltet die Vollendung der Neubauten Biozentrum und Biomedizin sowie die Finanzierung der bereits beschlossenen Folgekosten. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er untersteht dem Referendum. Seite 11/11

18 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Landrat des Kantons Basel-Landschaft Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (IGPK UKBB) An den Grossen Rat Basel, 14. Oktober 2015 Kommissionsbeschluss vom 11. Oktober 2015 Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für das Universitätskinderspital beider Basel (IGPK UKBB) zur Information des Regierungsrates über die Rechnung 2014 Partnerschaftliches Geschäft Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 16. Oktober 2015

19 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt / Landrat des Kantons Basel-Landschaft; IGPK UKBB Inhalt 1. Einleitung Organisatorisches Jahresbericht Jahresrechnung Bericht der Revisionsstelle Vollzug des Staatsvertrags und Stellung der IGPK Antrag an den Landrat und an den Grossen Rat... 6 Entwurf Grossratsbeschluss... 7 Seite 2

20 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt / Landrat des Kantons Basel-Landschaft; IGPK UKBB 1. Einleitung Gemäss Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) nimmt die Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission Kenntnis vom Jahres- und vom Revisionsbericht ( 11 Abs. 5 lit. b) und erstattet den beiden Parlamenten Bericht über den Vollzug des Staatsvertrags. 2. Organisatorisches Die aktuelle IGPK setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: BL Regula Meschberger, SP, Präsidentin Rahel Bänziger Keel, Grüne Rolf Blatter, FDP Marie-Therese Müller-Schärer, BDP Susanne Strub, SVP Pascale Uccella, SVP Regina Werthmüller, parteilos BS Felix Eymann, LDP, Vizepräsident Urs Müller-Walz, GB Lorenz Nägelin, SVP Helen Schai-Zigerlig, CVP-EVP Heinrich Ueberwasser, SVP Christian von Wartburg, SP Sarah Wyss, SP An der Sitzung vom 19. August 2015 haben neben zwölf Kommissionsmitgliedern die beiden Regierungsräte Lukas Engelberger und Thomas Weber teilgenommen, sowie Herr Armin Ming (GD Basel-Sadt). Von Seiten des UKBB waren die Herren Manfred Manser (Verwaltungsratspräsident), Marco Fischer (CEO UKBB) und Lukas Erb (Leiter Finanzen) anwesend. Das Protokoll führte Frau Regine Smit vom Parlamentsdienst BS. 3. Jahresbericht 3.1 Allgemeines Neben dem positiven Betriebsergebnis zeichnet sich das Jahr 2014 aus Sicht des UKBB vor allem durch den Anstieg im ambulanten Bereich, den zunehmenden Vernetzungen mit anderen Leistungsanbietern und Fachdisziplinen, der bestätigten hohen Leistungsqualität, den Ausbau der hochspezialisierten Medizin und die starke Lehre und Forschung aus. Im Dezember 2014 veröffentlichten die beiden Regierungen erstmals die Eignerstrategie für das UKBB, die sich an den Verwaltungsrat richtet und die wichtigsten Zielrichtungen beider Kantone vorgibt. Seite 3

21 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt / Landrat des Kantons Basel-Landschaft; IGPK UKBB Die Finanzierung der Kindermedizin im DRG-System ist nach wie vor ein ungelöstes Problem: So wird die Kindermedizin im SwissDRG-Katalog nicht adäquat abgebildet, weswegen zahllose Einzelanträge an die SwissDRG pendent sind. Für die Kindermedizin braucht es einen anderen Basispreis als für die Erwachsenenmedizin. Das ist letztlich das Ziel aller Interventionen. Für das Jahr 2015 hat das UKBB mit der Medizinaltarifkommission einen Basispreis von Franken ausgehandelt, der dann von der IV allerdings nicht akzeptiert worden ist. Stattdessen legte sie den Preis auf nicht kostendeckende Franken fest. Das UKBB strebt deshalb auf Bundesebene neue Verhandlungen an und beschreitet parallel dazu den Rechtsweg. Aber auch bei der Vergütung der ambulanten Leistungen besteht immer noch Handlungsbedarf. Der Tarmed-Taxpunkt ist eindeutig zu tief und den Bedürfnissen der Kindermedizin nicht angepasst. Er sollte dringend erhöht werden. 3.2 Stationärer Bereich Die Leistungen sind in etwa stabil geblieben. Die Ertragszunahme um 2,2% ist unter anderem auf neue Verträge im Privatversicherungsbereich zurück zu führen. Die stationären Fälle stammen zu 31,1% aus dem Kanton Basel-Stadt, zu 40,2% aus dem Kanton Basel- Landschaft, zu 22,6% aus den anderen Kantonen und zu 6,1% aus dem Ausland. 3.3 Ambulanter Bereich Die ambulanten Leistungen haben um 7,7% auf zugenommen. Trotz dieser Zunahme ist der Ertrag nur um 5% gestiegen, was vor allem dem tiefen Taxpunktwert im KVG-Bereich von 0,91 Franken zuzuschreiben ist. Dieser steht ungefähren Taxpunktkosten von 1,30 Franken gegenüber. 3.4 Personal Ausgewiesen werden 620 Vollzeit-Stellen verteilt auf 842 Mitarbeitende. 57 weitere Voll- und Teilzeit-Stellen werden über Drittmittel finanziert. Ausserdem beschäftigt werden 98 Lernende. Die Zunahme der Stellen von 604 auf 620 hat vor allem mit der Unterstellung der Assistenzund Oberärztinnen und ärzte unter das Arbeitsgesetz zu tun. Um die vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten einhalten zu können, musste zusätzliches Personal angestellt werden. 3.5 Notfalltelefon Zur Entlastung des Notfalls wurde ein telefonischer Dienst eingerichtet, der auch Anrufe von Angehörigen für Patienten entgegen nimmt. Dieser Telefondienst wird in Kooperation mit anderen Kinderspitälern, vor allem mit dem Kinderspital Zürich, betrieben. Die Leistung wird selbsttragend erbracht. Seite 4

22 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt / Landrat des Kantons Basel-Landschaft; IGPK UKBB 4. Jahresrechnung Die Jahresrechnung schliesst mit einem Gewinn von 3,49 Millionen Franken ab. Die EBITDA-Marge liegt damit für 2014 bei 10,1%. Gemäss einer PWC-Studie von 2013 wird für Spitäler von einer minimalen EBITDA-Marge vor Zinsen und Abschreibungen von 10% ausgegangen. Dem UKBB geht es damit finanziell gut, es ist nicht überfinanziert. Der Bilanzgewinn wird zu 1,845 Millionen Franken den Gewinnreserven zugewiesen und zu 1,645 Millionen Franken den Eigentümerkantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (je Franken). 5. Bericht der Revisionsstelle Die Revisionsstelle pwc hat den beiden Regierungen die Genehmigung der Jahresrechnung beantragt. 6. Vollzug des Staatsvertrags und Stellung der IGPK Nach dem geltenden Staatsvertrag führen die Regierungen der Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam die Aufsicht über das UKBB ( 10 Abs. 1). Die beiden Gesundheitsdirektionen verfügen dazu über ein Beteiligungscontrolling, das von der Versorgung getrennt ist. Sie führen mit einer Delegation des Verwaltungsrats nach einem bestimmten Raster regelmässig Eigentümergespräche durch. Die administrative Federführung liegt gemäss Standortsprinzip beim GD Basel-Stadt. Die Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission ist das gemeinsame Organ der parlamentarischen Oberaufsicht der Trägerkantone. Sie prüft zu Händen der Parlamente den Vollzug des Staatsvertrags und nimmt Kenntnis von Jahres- und Revisionsbericht. Im Bericht an die beiden Parlamente im Jahr 2014 hat die IGPK darauf hingewiesen, dass sie durch die Rechtsdienste beider Parlamente eine Klärung der Rollen der Regierung und des Parlamentes und damit der IGPK wünschte. Beide Rechtsdienste kamen unabhängig voneinander zum Schluss, dass laut Staatsvertrag die Aufsicht über die Tätigkeit des UKBB eindeutig bei den beiden Regierungen und die Oberaufsicht bei beiden Parlamenten liegen. Konkret bedeutet dies, dass die zuständigen Regierungsräte nach einem bestimmten Raster regelmässige Gespräche mit dem Verwaltungsrat des UKBB führen, den Jahresbericht und die Jahresrechnung kontrollieren und die Einhaltung des Staatsvertrags überwachen. Die IGPK hingegen hat die Oberaufsicht. Sie prüft demnach, ob der Regierungsrat seine Aufgabe, nämlich die Kontrolle der Institution mit Jahresbericht und Jahresrechnung und Überprüfung der Einhaltung des Staatsvertrags, auch tatsächlich wahrnimmt. Damit die IGPK diese Oberaufsicht wahrnehmen kann, muss sie Einblick in das Geschehen im UKBB erhalten. Aus diesem Grund werden ihr Jahresbericht und Jahresrechnung weiterhin vorgestellt. Damit wird ihr ermöglicht, Fragen zu stellen, näheren Einblick in bestimmte Bereiche zu nehmen, auf Auffälliges aufmerksam zu machen und allenfalls die Finanzkontrolle beizuziehen. Die Arbeit der IGPK wird sich im 2016 folgendermassen gestalten: Im Mai werden Jahresbericht und Jahresrechnung vorliegen. Die IGPK wird sie diskutieren und einzelne Themen zur Bearbeitung an die beiden Gesundheitsdepartemente weitergeben. Anschliessend erfolgt die Berichterstattung an die Parlamente. Im Herbst 2016 wird Seite 5

23 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt / Landrat des Kantons Basel-Landschaft; IGPK UKBB ausserdem eine Sitzung mit den beiden Regierungsräten stattfinden, an welcher zusammenfassende Informationen aus den Eigentümergesprächen der Regierungsräte mit dem Verwaltungsrat des UKBB diskutiert werden. Mit diesem Vorgehen wird es der IGPK möglich sein, die Einhaltung des Staatsvertrags und der Eigentümerstrategie zu überprüfen. 7. Antrag an den Landrat und an den Grossen Rat Die IGPK UKBB hat den vorliegenden Bericht zu Jahres- und Revisionsbericht 2014 des UKBB am 11. Oktober 2015 auf dem Zirkularweg verabschiedet und beantragt dem Grossen Rat und dem Landrat einstimmig, ihren Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Im Namen der IGPK UKBB Regula Meschberger, Präsidentin Beilage Beschlussentwurf Seite 6

24 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt / Landrat des Kantons Basel-Landschaft; IGPK UKBB Grossratsbeschluss Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB): Information über die Rechnung 2014 (Partnerschaftliches Geschäft) (vom.) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr vom 21. April 2015 sowie in den Bericht der IGPK UKBB Nr vom 11. Oktober 2015, beschliesst: Der Bericht der IGPK UKBB zur Information des Regierungsrates über die Rechnung 2014 des Universitäts-Kinderspitals beider Basel wird gemäss 11 Abs. 5 lit. a und b des Staatsvertrags über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) vom zur Kenntnis genommen. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Seite 7

25 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission An den Grossen Rat Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 1. Oktober 2015 Kommissionsbeschluss vom 10. September 2015 Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen in baselstädtischen Spitälern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 16. Oktober 2015 Seite1/5

26 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission 1. Auftrag und Vorgehen Der Grosse Rat hat die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) mit Beschluss vom 9. September 2015 mit der Vorberatung des Ratschlags Nr betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen in baselstädtischen Spitälern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 beauftragt. Die GSK hat den vorliegenden Bericht in zwei Sitzungen behandelt. An der Beratung haben seitens des Gesundheitsdepartements der Vorsteher und der Leiter Bereich Gesundheitsversorgung sowie der Leiter des Bereichs Gesundheitsschutz a.i. teilgenommen. 2. Ausgangslage Mit dem Ratschlag Nr beantragt die Regierung dem Grossen Rat, eine Rahmenausgabebewilligung zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen in baselstädtischen Spitälern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zu bewilligen. Die seit 2012 bereits zweimal gesprochene Rahmenausgabenbewilligung wird erstmals für drei Jahre beantragt. Sie betrifft wie bis anhin folgende Spitäler: Universitätsspital Basel (USB), Felix Platter-Spital (FPS) und die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) sowie die privaten Spitäler Adullam-Stiftung Basel (Adullam), Bethesda Spital (Bethesda), Palliativzentrum Hildegard (ehemals Hildegard Hospiz), Merian Iselin Klinik für Orthopädie und Chirurgie (Merian Iselin), Klinik Sonnenhalde AG (Klinik Sonnenhalde), Bürgerspital Basel Reha Chrischona (Reha Chrischona), REHAB Basel (REHAB), Schmerzklinik Basel (Schmerzklinik) und St. Claraspital AG (St. Claraspital). Die Rahmenausgabenbewilligungen für das Universitäts-Kinderspital beider Basel und das ab 2016 operative Universitäre Zentrum für Zahnmedizin werden dem grossen Rat in separaten Ratschlägen vorgelegt. Detaillierte Ausführungen sind dem Ratschlag Nr zu entnehmen. 3. Kommissionsberatung Durch die wiederkehrenden Ratschläge seit 2012, mit ähnlichem Inhalt, verzichtet die GSK auf einen ausgiebigen Bericht. Dieser Bericht beinhaltet die wichtigsten Diskussionspunkte und Änderungen seitens der GSK. Die GSK folgt im Allgemeinen den Ausführungen und Begründungen des Ratschlags und befürwortet die vorgelegte Rahmenausgabenbewilligung mit Ausnahme der Reduktion um 600'000 Franken (Ratschlag, Kapitel 7, Rückforderung ) beim Universitätsspitals beider Basel im Zusammenhang mit Einsparungen durch den Wechsel der Ausgleichskasse, wo sie unter Ziffer 2 des Grossratsbeschlusses eine Korrektur zugunsten des USB vornimmt. Die GSK kritisiert, dass die Ausgabeneinsparung von 600'000 Franken durch den Kassenwechsel ad absurdum geführt wird, wenn der Kanton die frei gewordenen Gelder sogleich wieder durch eine gleich hohe Reduktion seiner Beträge bei den ungedeckten Kosten zurückfordert. Mit dieser Rückforderung wird der Anreiz zu wirtschaftlichem Haushalten mit den Kantonsgeldern untergraben. Das in die Selbständigkeit entlassene USB hat seine Vertragsfreiheit in Anspruch genommen, und die Leistungen für das Personal bleiben dieselben. Es soll nun aber für seinen unternehmerischen Entscheid bestraft werden. Die GSK sieht dadurch die Spielregeln zwischen Kanton und USB verletzt. Aus der GSK kam einerseits der Antrag, die Rückforderung zu streichen und damit die ganze Kosteneinsparung dem USB zugute kommen zu lassen. Anderseits wurde beantragt den Gewinn aus der Kosteneffizienz zu zwei Dritteln (400'000 Franken) auf das USB, zu einem Drittel (200'000 Franken) auf den Kanton zu verteilen, damit das USB auch weiterhin auf haushälterischen Umgang mit den Ressourcen achtet. Seite2/5

27 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission In einer Konsultativabstimmung entschied sich die GSK mit Stichentscheid für eine Rückforderung um nur 200'000 Franken gegenüber der völligen Streichung und dann mit 8 gegen 2 Stimmen für die Rückforderung um 200'000 Franken gegenüber einer Rückforderung um 600'000 Franken gemäss Ratschlag. Dadurch erhöhen sich die Ausgaben unter Ziffer 2 des Grossratsbeschlusses auf maximal Franken, d.h. für die Jahre 2016, 2017 und 2018 auf jeweils Franken. Weitere Auskünfte erhielt die GSK zu folgenden Themen: Geschützter Spitalbereich GOPS: Hier ist weiterhin ein Bundesentscheid offen, in welchem Masse die GOPS in den Kantonen weiter betrieben werden müssen. Solange dieser Entscheid ausstehend ist, muss der Kanton diese GOPS, welche sich im Universitätsspital und im St. Claraspital befinden, weiterhin als Gemeinwirtschaftliche Leistungen unterstützen. Dauer der Rahmenausgabenbewilligung: Das Departement erklärt, dass der Zeitrahmen von drei Jahren angemessen ist und die geplante Kooperation mit Basel-Landschaft im Spitalbereich keine zeitliche Einschränkung dieser Rahmenausgabenbewilligung bedeutet. Da dieser Ratschlag praktisch alle Spitäler im Kanton berücksichtigt sind drei Jahre durchaus angemessen. Interkantonale Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung: Der in diesem Jahr von seitens Basel-Stadt beschlossene Beitritt wurde noch nicht in allen Kantonen beschlossen. Es besteht kein Zeitplan, die Vereinbarung mittels des Quorums von 18 Kantonen in Kraft zu setzen. Auf den Kantonen lastet aber ein gewisser Druck beizutreten mit Blick auf die gesamteidgenössische Solidarität bei den Kosten im Gesundheitsbereich. Die Abgeltung von CHF pro Assistenzarztstelle für Universitätsspitäler (im Gegensatz zu CHF für Nichtuniversitätsspitäler), die vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) als Weiterbildungsstätten anerkannt werden, resultiert aus einer Empfehlung der Gesundheitsdirektorenkonferenz, da in Universitätsspitälern viel mehr Assistenzarztstellen existieren und auch das viel breitere Spektrum an Weiterbildungsstellen zur Verfügung gestellt wird. Momentan sind nur die öffentlich rechtlichen Universitätskliniken (USB und UPK) entsprechend anerkannt. Palliativzentrum Hildegard: Die Kündigung der Palliativ-Verträge durch die Krankenkassen hat sich bisher nicht ausgewirkt. Weitere Abklärungen dazu bzw. zum Anzug Annemarie Pfeiffer betreffend Finanzierungslücke bei der Palliative-Care laufen noch. Die GSK ist nicht der Meinung, dass in der Palliativmedizin gespart werden sollte. Spitalseelsorge und Schulunterricht: Die Spitäler sind dazu angehalten, dass sie ihre Patienten über die Möglichkeit informieren, seelsorgerische Leistungen ihrer Glaubensgemeinschaft zu erhalten. Dies betrifft auch nicht-religiöse Unterstützung. Die Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher erfolgt sowohl im UKBB als auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der UPK. Seite3/5

28 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission 4. Antrag Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Gesundheits- und Sozialkommission dem Grossen Rat einstimmig die Annahme des nachstehenden Grossratsbeschlusses. Die Gesundheits- und Sozialkommission hat diesen Bericht einstimmig verabschiedet und die Kommissionspräsidentin zur Kommissionssprecherin bestimmt. Im Namen der Gesundheits- und Sozialkommission Beatriz Greuter Präsidentin Seite4/5

29 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Grossratsbeschluss betreffend Ratschlag Nr betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen in baselstädtischen Spitälern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (vom...) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Bericht der Gesundheitsund Sozialkommission Nr vom 1. Oktober 2015, beschliesst: 1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der baselstädtischen Spitäler (ohne UKBB) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 Ausgaben von maximal Fr zu tätigen. Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 jeweils Fr Der Regierungsrat wird ermächtigt, für die ungedeckten Kosten der baselstädtischen Spitäler (ohne UKBB) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 in universitärer Lehre und Forschung (inkl. Weiterbildung zum Facharzttitel) Ausgaben von maximal Fr zu tätigen, für die Jahre 2016, 2017 und 2018 jeweils Fr Der Regierungsrat wird ermächtigt, für die ungedeckten Kosten der baselstädtischen Spitäler (ohne UKBB) im spitalambulanten Bereich für die Jahre 2016, 2017 und 2018 Ausgaben von maximal Fr zu tätigen, für die Jahre 2016, 2017 und 2018 jeweils Fr Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er untersteht dem Referendum. Seite5/5

30 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission An den Grossen Rat Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 1. Oktober 2015 Kommissionsbeschluss vom 10. September 2015 Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betreffend Staatsbeiträge an fünf Trägerschaften von Institutionen im Suchtbereich des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2016 bis 2019; Staatsbeiträge an die Trägerschaften Stiftung Suchthilfe Region Basel, Stiftung Sucht, Stiftung Blaues Kreuz beider Basel, Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel, Verein Frau Sucht Gesundheit Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 16. Oktober 2015 Seite1/11

31 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission 1. Auftrag und Vorgehen Der Grosse Rat hat die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) mit Beschluss vom 9. September 2015 mit der Vorberatung des Ratschlags Nr betreffend Staatsbeiträge an fünf Trägerschaften von Institutionen im Suchtbereich des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2016 bis 2019; Staatsbeiträge an die Trägerschaften Stiftung Suchthilfe Region Basel, Stiftung Sucht, Stiftung Blaues Kreuz beider Basel, Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel, Verein Frau Sucht Gesundheit beauftragt. Die GSK hat den vorliegenden Bericht in drei Sitzungen behandelt. An der Beratung haben seitens des Gesundheitsdepartements der Vorsteher und die Generalsekretärin sowie der Leiter Bereich Gesundheitsdienste und die Leiterin Abteilung Sucht teilgenommen. 2. Ausgangslage Mit dem Ratschlag Nr beantragt die Regierung dem Grossen Rat, Ausgaben für Staatsbeiträge für die Jahre von insgesamt Franken (zuzüglich Teuerung gemäss 12 des Staatsbeitragsgesetzes [SG ]) für die nachfolgenden Trägerschaften von Institutionen im Suchthilfebereich des Kantons Basel-Stadt zu bewilligen: Stiftung Suchthilfe Region Basel (SRB), 8.96 Mio. Franken Abgeltung (Kontakt- und Anlaufstellen) und 3.66 Mio. Franken Finanzhilfe, total Mio. Franken Stiftung Sucht, 2.38 Mio. Franken Finanzhilfe Stiftung Blaues Kreuz beider Basel (BKbB), 840'000 Franken Finanzhilfe Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel (MUSUB), 800'000 Franken Finanzhilfe Verein Frau Sucht Gesundheit (FSG), 760'000 Franken Finanzhilfe Die Staatsbeiträge an Trägerschaften von Institutionen im Suchtbereich des Kantons Basel-Stadt werden erstmals als Gesamtpaket mit fünf separaten Grossratsbeschlüssen beantragt. Der Grosse Rat soll damit einen besseren Gesamtüberblick über den Suchtbereich des Kantons und somit eine verbesserte Beurteilung der Vorlage erhalten. Zuzüglich zu diesen vom Grossen Rat zu bewilligenden Staatsbeiträgen sollen in den Jahren ohne Belastung des Staatshaushalts zwei Trägerschaften auch mit gesamthaft Mio. Franken aus dem Alkoholzehntel unterstützt werden (Kompetenz Regierungsrat). Detaillierte Ausführungen sind dem Ratschlag Nr zu entnehmen. 3. Kommissionsberatung Die Kommissionsberatung hat gezeigt, dass die Leistungen an sich, welche die zu unterstützenden Trägerschaften im Suchtbereich erbringen, als sehr wertvoll und notwendig erachtet werden. Auch wurde seitens der GSK die praktisch durchgängige Zertifizierung der Institutionen anerkannt. Die Fragen der GSK zielten zum einen auf spezifische Aspekte der Arbeit. Bei zwei Institutionen kam es zum anderen zu grundsätzlichen kritischen Bemerkungen betreffend Finanzlage bzw. Einbindung ins Gesamtsystem des Suchtbereichs. Ein wiederkehrendes Thema sind drohende finanzielle Engpässe, die sich aus angekündigten Reduktionen der Beiträge seitens Basel-Landschaft ergeben. Genauere Angaben aus BL fehlen noch. Ein bedeutender Teil der Suchtbetroffenen stammt aus dem Nachbarkanton, sucht aber die Unterstützung der städtischen Institutionen auf. Die dafür geflossenen Abgeltungen sollen teilweise gestrichen werden. Auffällig ist zudem, dass bei gewissen Angeboten auch gar keine Abgeltungen für die Zentrumsleistungen fliessen, obwohl eine bedeutende ausserkantonale Klientel (insbesondere BL und AG) festgestellt wird. Der Zuzug nach Basel liegt daran, dass an den ausserkantonalen Herkunftsorten keine entsprechenden Angebote bereitstehen. Seite2/11

32 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Stiftung Suchthilfe Region Basel Die GSK begrüsst die ab 2013 eingeleiteten Sanierungsmassnahmen bei der Stiftung Suchthilfe, die dazu beitragen, dass das Verhältnis zwischen Bilanzsumme und Eigenmitteln wieder in ein angemessenes Verhältnis kommt. Die Eigenmittel hatten einen bedenklich niedrigen Stand erreicht. Zudem hatten Mitarbeiter Darlehen gegeben, und die stillen Reserven in Form von Liegenschaften wären im Notfall kaum realisierbar gewesen, da sie für den Betrieb nötig sind. Die Rechnung und der Revisionsbericht 2014 zeigen, dass die Entwicklung wieder positiv verläuft. Die GSK betont aber, dass das Gesundheitsdepartement und der Stiftungsrat den Betrieb weiterhin sehr eng begleiten müssen, damit abschliessend eine stabile finanzielle Basis erreicht wird. Die GSK erinnert daran, dass auch die Sanierung des Blauen Kreuzes gelungen ist und sich dieses heute wieder in einer guten finanziellen Verfassung präsentiert. Das Departement bestätigte die enge Begleitung der Institution durch die kantonalen Stellen. Dem Stiftungsrat in seiner jetzigen Zusammensetzung sollte es nach Ansicht der GSK gelingen, den Eigenmittelbestand weiter zu erhöhen. Das Departement seinerseits hat erklärt, dass die Sicherstellung der finanziellen Gesundheit in der Verantwortung der Institution liege. In erster Linie kaufe der Kanton Leistungen ein, und so sei es seine Aufgabe, dass seine Gelder auch sicher in die vereinbarten Leistungen flössen; dies werde durch die Periodizität erreicht, mit der die Staatsbeiträge in Tranchen ausbezahlt würden (alle vier Monate). Abgesehen von der grundsätzlichen Diskussion über die Finanzlage der Stiftung Suchthilfe interessierte die GSK auch das Verhältnis von kantonaler und ausserkantonaler Klientel und die damit zusammenhängenden staatlichen Beiträge. Eine stichprobenartige Wohnsitzerhebung an den Kontakt- und Anlaufstellen im Jahr 2014 ergab folgendes Bild: Kanton BS BL AG SO JU Andere Durchschnitt pro 121 (59%) 47 (23%) 22 (10%) 8 (4%) 2 (1%) 6 (3%) Öffnung Kostenbeteiligung 76% 24% Es handelt sich um allerdings um Momentaufnahmen mit noch nicht erhärteten Zahlen. Eine weitere Erhebung von Ende August 2015 (an zwei Tagen) ergab ähnliche Werte, wobei die Zahlen aus AG etwas tiefer lagen, die aus BL etwas höher. Das Departement hatte bereits im letzten Ratschlag ( ) eine Wohnsitzerhebung in Aussicht gestellt. Diese hat leider in den Jahren zwischen den Ratschlägen nicht stattgefunden. Die GSK erwartet für den nächsten Ratschlag, dass eine repräsentative jährliche Erhebung durchgeführt wird. Ohne verlässliche Zahlen wird die Beratung eines nächsten Ratschlages schwierig werden. Die GSK stellte die Frage, ob beispielsweise Zahlungen vom Kanton Aargau zu erreichen wären. Das Departement sieht dies als unwahrscheinlich an; denn AG verweise darauf, dass entsprechende Verhandlungen in die Zuständigkeit der Gemeinden fielen. Bei einer Eskalation der Fallzahlen müssten die Kontakt- und Anlaufstellen eigentlich die Klientel aus AG abweisen. Allerdings wäre dies eine sehr problematische Massnahme und könnte zu einer offenen Drogenszene führen. Die GSK verweist betreffend Zahlungen aus anderen Kantonen auf die Ergebnisse, die im Spitalbereich erzielt wurden. Es sollte auch im Suchtbereich ein finanzieller Ausgleich oberhalb der Gemeindeebene angestrebt werden. Stiftung Sucht Sieben bis neun Prozent der Suchtbetroffenen, die das von der Stiftung Sucht betriebene Tageshaus für Obdachlose aufsuchen stammen aus Basel-Landschaft. Der Nachbarkanton leistet keine Zahlungen dafür. Die GSK diskutierte die Frage, wie darauf reagiert werden könnte, um ein Zeichen gegenüber dieser Lastenabschiebung zu setzen. Ein Rückweisen von Seite3/11

33 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Suchtbetroffenen durch Eingangskontrollen scheint der GSK allerdings weder praktikabel, noch politisch sinnvoll. Der berechtigte Unmut über das Missverhältnis soll nicht zulasten der Helferinstitutionen und deren Kunden ausfallen. Stiftung Blaues Kreuz beider Basel Das Blaue Kreuz hat nach institutionellen und finanziellen Schwierigkeiten während der letzten Subventionsperiode eine erfolgreiche Sanierungsphase durchlaufen. Die Stiftung Blaues Kreuz beider Basel wurde 2014 als bikantonale Dachorganisation der weiterhin kantonal organisierten Vereine gegründet. Eine weitere wichtige organisatorische Veränderung besteht in der gemeinsamen Geschäftsleitung mit dem Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen soll weiter vertieft werden. Der Kanton hat die Sanierung durch eine Erhöhung seines Beitrags aus dem Alkoholzehntel um 50'000 Franken unterstützt. Dieser Betrag wird wie mit dem Blauen Kreuz vereinbart und von diesem anerkannt ab 2016 wegfallen. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton ist weiterhin gut. Der vom Grossen Rat zu sprechende Staatsbeitrag bleibt auf demselben Niveau. Die Unterscheidung zwischen bikantonaler Stiftung und kantonalen Vereinen führt dazu, dass in den Budgets bzw. Rechnungen des Ratschlags (S. 29) nur die Staatsbeiträge aus Basel-Stadt ausgewiesen sind. Die Beiträge des Kantons Basel-Landschaft an das Blaue Kreuz Baselland (830'000 Franken pro Jahr) sind für die Jahre 2014 und 2015 gesprochen. Für 2016 muss eine Erneuerung erfolgen. Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel Wie zum Blauen Kreuz bereits berichtet erfolgt die Geschäftsleitung der Multikulturellen Suchtberatung (Musub) in Personalunion, und auch sonst wird die Kooperation der beiden Institutionen gefördert. Gleichwohl wurde aus der Kommission heraus Bedenken an der Positionierung der Musub im Gesamtsystem des Suchtbereichs geäussert; ihre besondere Ausrichtung auf die Klientel mit Migrationshintergrund leiste parallelen Strukturen in der Beratung und Betreuung Vorschub. Die beiden Institutionen könnten zwar nicht direkt vereinigt werden, möglich wären aber noch stärkere Kooperationen und Abgleiche in der konkreten Alltagsarbeit. Letztlich sei eine Zusammenführung mit den Angeboten der anderen Institutionen, insbesondere des Blauen Kreuzes, anzustreben, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Das kulturell und sprachlich spezifizierte Angebot, so eine weitere Kritik, wirke sich negativ auf die Integration aus und kommuniziere ein verfehltes Einverständnis mit einer passiven Haltung gegenüber der Gesellschaft. Die GSK schloss sich insbesondere dem zweiten Kritikpunkt nicht an. Sie und das Departement halten es für sehr problematisch, Suchtbetroffene in akuten Situationen zusätzlich mit Integrationsanforderungen zu konfrontieren. Gerade eine muttersprachliche Kommunikation, wie sie die Musub ermöglicht, trägt wesentlich zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses auf, das grundlegend für eine Existenzstabilisierung und Rückführung in einen normalen Alltag ist. Dies ist dann auch der Zeitpunkt, wo auch Anstrengungen zur Integration eingefordert werden können. Zum anderen Kritikpunkt erklärte das Departement, dass die Musub und das Blaue Kreuz die Zusammenarbeit ohnehin noch vertiefen werden. Der strategische Entscheid für gemeinsame Büroräumlichkeiten ab 2017 sei bereits gefallen. Die Kommission geht davon aus, dass das weitere Zusammengehen von Blauem Kreuz und Musub ein sehr selbstverständlicher Prozess sein wird. Eine Delegation der GSK wurde zudem von Blauem Kreuz und Musub gemeinsam empfangen, um die Tätigkeit und Kooperation genauer darzustellen. Auch im Fall von Musub sind die jährlichen Beiträge seitens des Kantons Baselland (beschlossen für 2014 und 2015, zu erneuern für 2016) in ihrer bisherigen Höhe (200'000 Franken) gefährdet. Seite4/11

34 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Verein Frau Sucht Gesundheit Angekündigt ist, dass Basel-Landschaft seine bisherigen Beiträge im Jahr 2016 um die Hälfte kürzt und 2017 ganz streicht. Der basellandschaftliche Beitrag entsprach bisher dem Anteil der basellandschaftlichen Klientinnen. Die mögliche einschneidende Reduktion hat den Verein veranlasst, bereits Szenarien für den Umgang damit zu entwickeln. Das Departement hat erklärt, dass nach einer möglichen Reduktion der basellandschaftlichen Beiträge die suchtbetroffenen Frauen aus dem Nachbarkanton zwar nicht abgewiesen werden sollen; gleichwohl müsse eine Unterscheidung in der Intensität der Betreuung erfolgen. Basel-Stadt habe den Anspruch, dass die angekündigte Reduktion nicht zu Lasten der eigenen Kantonsbewohnerinnen ausfalle. Aus der Kommission heraus wurde zu bedenken gegeben, dass der Wohnsitz bei dieser Zielgruppe ein schwierigeres Kriterium darstellt, da sie sich durch häufig wechselnde Aufenthaltsorte auszeichnet. Seite5/11

35 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission 4. Anträge Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Gesundheits- und Sozialkommission dem Grossen Rat einstimmig die Annahme des nachstehenden Grossratsbeschlusses 1. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Gesundheits- und Sozialkommission dem Grossen Rat einstimmig die Annahme des nachstehenden Grossratsbeschlusses 2. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Gesundheits- und Sozialkommission dem Grossen Rat einstimmig die Annahme des nachstehenden Grossratsbeschlusses 3. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Gesundheits- und Sozialkommission dem Grossen Rat mit 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme des nachstehenden Grossratsbeschlusses 4. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Gesundheits- und Sozialkommission dem Grossen Rat einstimmig die Annahme des nachstehenden Grossratsbeschlusses 5. Die Gesundheits- und Sozialkommission hat diesen Bericht einstimmig verabschiedet und die Kommissionspräsidentin zur Kommissionssprecherin bestimmt. Im Namen der Gesundheits- und Sozialkommission Beatriz Greuter Präsidentin Seite6/11

36 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Grossratsbeschluss 1 betreffend Staatsbeiträge an die Stiftung Suchthilfe Region Basel für die Jahre 2016 bis 2019 (vom...) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Bericht der Gesundheitsund Sozialkommission Nr vom 1. Oktober 2015, beschliesst: Für die Stiftung Suchthilfe Region Basel werden für die Jahre Ausgaben von insgesamt Fr bewilligt. Ein allfälliger Teuerungsausgleich gemäss 12 Abs. 2 des Staatsbeitragsgesetzes wird vom Regierungsrat jährlich beschlossen. Von diesem Betrag entfallen Fr (zuzüglich Teuerung gemäss 12 Abs. 1 des Staatsbeitragsgesetzes) als Abgeltungen für die Kontakt- und Anlaufstellen. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er untersteht dem Referendum. Seite7/11

37 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Grossratsbeschluss 2 betreffend Staatsbeiträge an die Stiftung Sucht für die Jahre 2016 bis 2019 (vom...) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Bericht der Gesundheitsund Sozialkommission Nr vom 1. Oktober 2015, beschliesst: Für die Stiftung Sucht werden für die Jahre Ausgaben von insgesamt Fr bewilligt. Ein allfälliger Teuerungsausgleich gemäss 12 Abs. 2 des Staatsbeitragsgesetzes wird vom Regierungsrat jährlich beschlossen. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er untersteht dem Referendum. Seite8/11

38 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Grossratsbeschluss 3 betreffend Staatsbeiträge an die Stiftung Blaues Kreuz beider Basel für die Jahre 2016 bis 2019 (vom...) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Bericht der Gesundheitsund Sozialkommission Nr vom 1. Oktober 2015, beschliesst: Für die Stiftung Blaues Kreuz beider Basel werden für die Jahre Ausgaben von insgesamt Fr bewilligt. Ein allfälliger Teuerungsausgleich gemäss 12 Abs. 2 des Staatsbeitragsgesetzes wird vom Regierungsrat jährlich beschlossen. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Seite9/11

39 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Grossratsbeschluss 4 betreffend Staatsbeiträge an den Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel für die Jahre 2016 bis 2019 (vom...) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Bericht der Gesundheitsund Sozialkommission Nr vom 1. Oktober 2015, beschliesst: Für den Verein Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel werden für die Jahre Ausgaben von insgesamt Fr bewilligt. Ein allfälliger Teuerungsausgleich gemäss 12 Abs. 2 des Staatsbeitragsgesetzes wird vom Regierungsrat jährlich beschlossen. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Seite10/11

40 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission Grossratsbeschluss 5 betreffend Staatsbeiträge an den Verein Frau Sucht Gesundheit für die Jahre 2016 bis 2019 (vom...) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Bericht der Gesundheitsund Sozialkommission Nr vom 1. Oktober 2015, beschliesst: Für den Verein Frau Sucht Gesundheit werden für die Jahre Ausgaben von insgesamt Fr bewilligt. Ein allfälliger Teuerungsausgleich gemäss 12 Abs. 2 des Staatsbeitragsgesetzes wird vom Regierungsrat jährlich beschlossen. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Seite11/11

41 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat BVD/P Basel, 26. August 2015 Regierungsratsbeschluss vom 25. August 2015 Ratschlag Kunsteisbahn und Gartenbad Eglisee Traglufthalle Schwimmerbecken und Sanierung Kälteanlage Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 28. August Seite 1/14

42 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Inhalt 1. Begehren Begründung Ausgangslage Bedarf für Sanierung Kunsteisbahn Bedarf an gedeckten Schwimmflächen Ausgabenbewilligung für die Projektierung Neue Strategie Eiskunstbahnen Auswirkungen auf Projektdefinition Kunsteisbahn Eglisee Projektorganisation Projekt Projektierung und Projektentwicklung Kunsteisbahn Eglisee Schwimmhalle Eglisee Technik und Energie Grundwasserschutz Nutzung und Betrieb Sommerbetrieb Winterbetrieb Kosten und Finanzierung Investitionskosten Kostenentwicklung Sofortmassnahmen 2014 bis Betriebs- und Folgekosten Alternativen Variante Bestandserhalt Variante ohne Traglufthalle Termine und Etappierung Stellungnahme und Antrag Antrag Seite 2/14

43 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 1. Begehren Mit diesem Ratschlag beantragen wir Ihnen, für die Teilsanierung der Kunsteisbahn und des Gartenbades Eglisee und für eine Traglufthalle über dem Schwimmerbecken einmalige Ausgaben von Franken zu bewilligen. Diese Ausgaben teilen sich wie folgt auf: Fr für die Teilsanierung und die Traglufthalle zu Lasten Investitionsbereich 4 Hochbauten im Verwaltungsvermögen, Teil Bildung Fr für energetische Zusatzmassnahmen zu Lasten der Rahmenausgabenbewilligung Klimaneutrale Verwaltung, Investitionsbereich 4 Hochbauten im Verwaltungsvermögen, Teil Übrige 2. Begründung 2.1 Ausgangslage Der Eglisee hiess ursprünglich Egelsee und war bis in das 19. Jahrhundert ein Waldtümpel. Nach dem Bau des Badischen Bahnhofs wurde das Gartenbad Eglisee um 1911 als Frauenbad von Theodor Hünerwadel errichtet und 1930 zum Familienbad ausgebaut. Beim Ausbau im Jahr 1930 war die heutige Liegewiese noch eine mit Quarzsand gefüllte Fläche ( Strand ). Die Kunsteisbahn Eglisee wurde 1968 ins Gartenbad eingebaut. Sie besteht aus zwei mobilen Eisfeldern von ca. 4'000 m 2. Alljährlich wird die mobile Konstruktion in Form von Stahlträgern und Schichtholzplatten über den Schwimmbecken auf- und wieder abgebaut. Die Anlagen der Kunsteisbahn befinden sich in einem schlechten technischen Zustand. Der sehr hohe Wasser- und Energiebedarf sowie die Anforderungen an die Betriebssicherheit erfordern eine dringende Sanierung. Gleichzeitig bietet sich die Chance, mit einer Traglufthalle ein gedecktes 50-Meter-Schwimmerbecken für die kalte Jahreszeit zu realisieren. Um der steigenden Vielfalt und den wachsenden Bedürfnissen der Sporttreibenden gerecht zu werden, konzentriert das Erziehungsdepartement seine Sportanlagen innerhalb der bestehenden Angebote, um konzeptionelle und betriebliche Synergien optimal nutzen zu können. So könnten in Zukunft auch zwischen dem geplanten gedeckten 50-Meter-Schwimmerbecken und der bestehenden Kunsteisbahn wertvolle Synergien geschaffen werden. 2.2 Bedarf für Sanierung Kunsteisbahn Die Kälteanlage der Kunsteisbahn Eglisee wurde bisher mit ca. 6 Tonnen Ammoniak betrieben. Wegen der grossen Ammoniakmenge unterliegt die Anlage der Störfallverordnung. Die Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit des Kantons Basel-Stadt (KCB) hat im Juli 2010 festgestellt, dass die Anlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und gravierende Sicherheitsrisiken birgt (Ammoniakabscheider). Die KCB hat eine Verfügung erlassen, die den Betrieb der heutigen Anlage bis maximal Ende Saison 2013/14 zuliess. Ende März 2014 wurde das gesamte Ammoniak entfernt und die Anlage 2014/2015 mittels eines Provisoriums auf Glykol-Basis betrieben (ökologisch unbedenklicheres Wasser-Glykol-Solegemisch). Seite 3/14

44 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Die Kälteanlage der Eisbahn besitzt keine Wärmerückgewinnung. Die Rückkühlung erfolgt mit Leitungswasser. Das erwärmte Kühlwasser (Trinkwasser) fliesst danach ohne weitere Nutzung in die Kanalisation. Dieser Zustand ist aus ökologischen Gründen nicht mehr zu verantworten. 2.3 Bedarf an gedeckten Schwimmflächen Der Kanton Basel-Stadt verfügt über drei öffentliche Gartenbäder, ein öffentliches Hallenbad (Rialto) und elf Schwimmhallen 1. Während andere Städte über einige grössere Hallenbäder verfügen, ist die Vielzahl von eher kleinen Becken eine Besonderheit von Basel-Stadt. Das Erziehungsdepartement gelangt gestützt auf eine Bedarfsanalyse an Schwimmhallen im Dezember 2013 zur Erkenntnis, dass mit den heute bestehenden Kapazitäten der Bedarf für den Schwimmunterricht der Basler Schulen vor allem auf Sekundarstufe nicht gedeckt werden kann. Auch stehen dem Vereins- und Breitensport zu wenig gedeckte Schwimmflächen zur Verfügung. Die Analyse wurde anlässlich der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines neuen 25-Meter-Hallenbades im Erlenmattquartier auf dem Areal der Habitat erstellt (P130088). Kleine Schwimmbecken sind grundsätzlich für das Erlernen von Basistechniken und der Selbstrettung geeignet. Die Schwimmhallen werden daher von den Schulen aller Stufen für den Regelunterricht, den freiwilligen Schulsport als auch von den Schwimmschulen genutzt. Für den Ausbau von Schwimmtechniken oder die Vorbereitung von Schwimmwettkämpfen sind sie allerdings ungenügend geeignet. Hierfür stehen in den Wintermonaten die beiden 25-Meter-Becken im Hallenbad Rialto und in der Schwimmhalle in der St. Jakobshalle zur Verfügung. Das öffentliche Hallenbad Rialto ist durch unterschiedliche Nutzungen so stark belegt, dass es in den Wintermonaten immer wieder zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Schwimmhalle in der St. Jakobshalle wird ganzjährig von den Schulen, dem Departement für Sport, Bewegung und Gesundheit der Universität Basel und den Schwimmvereinen genutzt. Im Winterbetrieb sind die Hallenbäder und Schwimmhallen zu 100% ausgelastet. In der Sommersaison geht die Auslastung um 14% zurück. Die durchschnittliche Auslastung beträgt demnach 93% über das ganze Jahr und ist damit sehr hoch. Die Nachfrage übersteigt das Angebot an Schwimmhallen deutlich. Vorübergehende Schliessungen wegen anstehender Sanierungen von Schwimmhallen, der St. Jakobshalle und des Hallenbads Rialto, können weder für den Schulsport noch für den Breitensport und den Leistungssport kompensiert werden. Mit dem Kantonalen Richtplan 2009 hat der Regierungsrat beschlossen, die Machbarkeit eines zweiten öffentlich zugänglichen Hallenbads mit einem 50-Meter-Schwimmbecken abzuklären. Dieser Prozess wurde zudem von parlamentarischen Vorstössen begleitet. Im Zusammenhang mit der Beantwortung des Anzugs Oscar Battegay und Konsorten betreffend Errichtung eines Schwimmzentrums auf dem Gelände der Sportanlage St. Jakob (P016897) kam die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates zum Ergebnis, dass der Kanton Basel-Stadt mehr gedeckte Wasserfläche brauche und der Bedarf nach einem 50-Meter- Schwimmbecken geprüft werden müsse. Gemäss RRB 12/21/73 vom 3. Juli 2012 wurde das Projekt eines neuen 25-Meter-Hallenbades im Erlenmattquartier auf dem Areal der Habitat auf seine Wirtschaftlichkeit geprüft. Gleichzeitig wurde die bestehende Projektorganisation zur Sanierung der Kunsteisbahn Eglisee beauftragt, die Machbarkeit eines Winterdachs im Gartenbad Eglisee zu bearbeiten. Nach eingehender Prüfung wurde das Geschäft mit RRB 14/10/47.1 vom 1. April 2014 ausgestellt, bis der Bericht Sanierung Eglisee vorliegt. Aufgrund der unsicheren Finanzperspektiven und der hohen anstehenden Gesamtinvestitionen hat der Regierungsrat jedoch im Juli 2014 beschlossen, auf das Projekt Hallenbad Erlenmatt gänzlich zu verzichten. 1 Mit der Unterscheidung zwischen Gartenbäder, Hallenbäder und Schwimmhallen orientiert sich die Terminologie am Kantonalen Richtplan des Jahres Hallenbad und Schwimmhalle unterscheiden sich demnach dadurch, dass nur ein Hallenbad ein Kassen- und Eintrittssystem besitzt. Seite 4/14

45 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Weitere politische Vorstösse in den letzten Jahren haben wiederkehrend auf den Mangel an gedeckten und wettkampftauglichen Wasserflächen hingewiesen. Der Anzug André Weissen und Konsorten betreffend 50-Meter-Schwimmbecken in der St. Jakobshalle (P115084) und die Interpellation Nr. 65 von Otto Schmid betreffend 50-Meter-Schwimmbecken (10. September 2014) wurden jeweils vom Regierungsrat dahingehend beantwortet, dass eine ganzjährige Lösung nur mit der finanziellen Beteiligung anderer Kantone möglich ist. Die temporäre Traglufthalle im Gartenbad Eglisee würde die Bedürfnisse des Schwimmsports entsprechend entlasten. Seit Jahren setzt sich der Schwimmverein beider Basel für ein gedecktes 50-Meter-Becken ein, um bessere Voraussetzungen vor allem für den Leistungssport zu schaffen. Konkrete Projekte scheiterten bisher an der mangelnden finanziellen Unterstützung aus der Region. Einzelne Projekte erwiesen sich auch aufgrund von spezifischen Rahmenbedingungen und Auflagen schon in einem frühen Stadium als nicht realisierbar. So zeigte sich zum Beispiel die Realisierung einer Traglufthalle über dem Sportbecken im Gartenbad St. Jakob aus technischen und energetischen Gründen als nicht realisierbar. Auch wurde mangels finanzieller Unterstützung die Realisierung eins 50-Meter-Beckens im Aquabasilea in Pratteln (BL) verworfen. 2.4 Ausgabenbewilligung für die Projektierung Mit Beschluss13/38/17G bewilligte der Grosse Rat am 18. September 2013 eine Ausgabe für die Projektierung Sanierung Kunsteisbahn Eglisee in Höhe von 1.1 Mio. Franken. Grundlage war der Ausgabenbericht des Regierungsrats vom 10. April 2013 auf der Basis einer Machbarkeitsstudie vom 11. Mai 2012 des Ingenieurbüros Benjamin Bührer aus Meggen, Luzern. Die Projektierungsmittel wurden für ein Projekt mit folgenden Eckdaten bewilligt: - Hockeyspielfeld über dem Nichtschwimmerbecken - Publikumslauf auf Rasengittereisfeld - Traglufthalle über Schwimmerbecken mit Garderoben im Tribünentrakt 2.5 Neue Strategie Eiskunstbahnen Die beiden Kunsteisbahnen Margarethen und Eglisee müssen saniert werden. Besonders bei der Kunsteisbahn Margarethen fallen mit geschätzten 40 Mio. Franken unerwartet hohe Kosten an, um den Bestand zu sichern. Da die heutige Technik der Ammoniakkühlung grosse Risiken mit sich bringt, müssen bei beiden Anlagen künftig ökologisch unbedenklichere und damit weniger effiziente Kühlmittel zum Einsatz kommen. Dies bedingt einen höheren Energieverbrauch und eine kürzere Eissportsaison, was für den Eishockeysport und den Eiskunstlauf zu entscheidenden Nachteilen führt. Diese Sportarten sind auf die heutigen Zeitfenster für ihre Trainings und Wettbewerbe angewiesen. Der Kanton Basel-Stadt ist mit der Genossenschaft betreffend der Zukunft der Eissporthalle im Gespräch. Vor dieser Ausgangslage haben die an der Investitionsplanung beteiligten Departemente die ursprüngliche Bewirtschaftungsstrategie der Eiskunstbahnen hinterfragt und eine neue Strategie Eiskunstbahnen im Kanton Basel-Stadt ausgearbeitet. Gemäss RRB 15/12/29 vom 21. April 2015 ist die Sanierung der Kunsteisbahn Eglisee samt Erstellung einer Traglufthalle unbestritten. Diese neue Strategie ordnet die Kunsteisbahn Eglisee dem Publikumseislauf sowie den Schulen zu. Auf Eissport (Eishockey etc.) soll im Eglisee künftig verzichtet werden. Für den Eissport wird geprüft, bei der Eishalle St. Jakob-Arena zwei neue Felder anzulegen und damit ein Eissportzentrum zu bilden. Die Kombination von einem Eisfeld in der Halle, einem überdachten und einem offenen Eisfeld bietet einige Vorteile. Im Gegenzug dazu könnte auf eine Sanierung der Kunsteisbahn Margarethen verzichtet und diese Anlage aufgegeben werden. Der Seite 5/14

46 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Regierungsrat hat die zuständigen Stellen in der Verwaltung mit der weiteren Prüfung dieser Strategie beauftragt. 2.6 Auswirkungen auf Projektdefinition Kunsteisbahn Eglisee Bei einem Verzicht auf den Eissport auf der Kunsteisbahn Eglisee und einer vollständigen Ausrichtung auf den Schul- und Publikumseislauf kann ein Feld und ein Teil der Hockeygarderoben aufgegeben werden und es entsteht Raum für die Eisaufbereitung und Badetechnik. 2.7 Projektorganisation Für die Projektierung und Realisierung wurde eine Projektorganisation eingesetzt. Sie besteht aus folgenden Kerngremien: - Projektleitung: Verantwortlich für die operative Umsetzung des Projekts - Baukommission: Verantwortlich für die strategischen Belange des Projekts In beiden Kerngremien sind gemäss Dreirollenmodell Eigentümer (Finanzdepartement, Immobilien Basel-Stadt), Nutzer (Erziehungsdepartement, Sportamt) und Hochbaudienste (Bau- und Verkehrsdepartement, Hochbauamt) vertreten. 3. Projekt 3.1 Projektierung und Projektentwicklung Mit den vom Grossen Rat bewilligten Ausgaben hat die Projektorganisation mehrere Varianten geprüft, um das funktionell, technisch und wirtschaftlich beste Projekt zu definieren. Das Spektrum der geprüften Varianten umfasste neben der Machbarkeit der Traglufthalle (über das Schwimmerbecken) und des Energie-Rasengitter-Systems (als freies Eisfeld in der Liegewiese) auch die Sanierung des Tribünentrakts (für die Schwimmer/-innen-Garderoben im Winterbetrieb). Zudem wurden im Rahmen der neuen strategischen Überlegungen zur optimalen Anordnung der verschiedenen Eissportkategorien auch unterschiedliche Möglichkeiten und Flächenangebote für den Eissport und den Publikumslauf (inkl. Schulen) geprüft. In der Projektierung bestätigten sich die technische Machbarkeit des Rasengitter-Systems und der Traglufthalle über dem Schwimmerbecken. Insgesamt entpuppte sich jedoch der Aufwand für die komplexe Technik und für den Grundwasserschutz als unerwartet hoch, weshalb die Projektorganisation auch nach möglichen Einsparungen suchte. Der Tribünentrakt muss zwar in absehbarer Zeit saniert werden. Die Synergien zur anstehenden Instandsetzung der Kältetechnik sind jedoch zu gering und der Einbau wintertauglicher Garderoben für das überdachte Schwimmerbecken zu aufwändig, dass sich eine gleichzeitige Sanierung als vorgezogene Massnahme nicht lohnt. Die Sanierung des Tribünentrakts ist frühestens in fünf bis zehn Jahren notwendig. Mit dem Verzicht auf den Eissport beim Eglisee reduziert sich der Bedarf an Eisflächen in Bezug auf diese Nutzung. Die Sanierungsmassnahmen für die Kunsteisbahn Eglisee müssen sich vor diesem Hintergrund insbesondere auf den Publikumslauf ausrichten. Es sind damit zwei Varianten denkbar: Das Energie-Rasengitter-System als freies Eisfeld in der Liegewiese oder das mobile Feld über dem Nichtschwimmerbecken. Im Vergleich der beiden Systeme hat sich die Projektorganisation für das bestehende, zu sanierende mobile Feld entschieden. Für den Publikumseislauf sind die Attraktivität und das Ambiente der Anlage entscheidend. Ohne Zweifel identifiziert sich die Bevölkerung mit der heutigen Anlage, bei der die Schwimmbecken abgedeckt sind. Ein leeres, nicht abgedecktes und abgezäuntes Schwimmbecken beeinträchtigt dieses Erscheinungsbild erheblich. Zugleich beurteilt die Projektorganisation den Standort für ein allfälliges Energie-Rasengitter-System als nicht optimal, weil das Feld aufwändig vor Laub geschützt werden müsste. Demgegenüber hat sich das mobile Feld über dem Nichtschwimmerbecken bewährt. Seite 6/14

47 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Mit dem Verzicht auf den Eissport reduzieren sich die Eisfläche und damit auch die anfallende Abwärme. Berechnungen zeigen jedoch, dass die Energiebilanz trotzdem ausgeglichen und sich ein beheiztes 50-Meter-Schwimmerbecken unter einer Traglufthalle wirtschaftlich betreiben lässt. 3.2 Kunsteisbahn Eglisee Aus Gründen der Betriebssicherheit wird die Kälteanlage der Kunsteisbahn hinsichtlich der Vorgaben zur Störfallverordnung erneuert. Die Kälteerzeugung und -verteilung wird auf ein Wasser- Glykol-System umgestellt. Für den Einbau der neuen Kältetechnik müssen im Tribünengebäude bauliche Anpassungen vorgenommen werden. Ebenso muss die Kälteverteilung auf das neue System angepasst werden. Das mobile Eisfeld über dem Nichtschwimmerbecken wurde bereits für den Winter 2014/2015 mit den ökologisch unbedenklicheren Kunststoff-Absorber-Matten gekühlt. Dieses Matten-System ist wesentlich kostengünstiger als ein Umbau der bestehenden Stahlrohrelemente. Das System ist zudem an verschiedenen Orten in Europa erfolgreich in Betrieb. Für die spezielle Situation einer mobilen Konstruktion haben die Kunststoff-Absorber-Matten jedoch noch Schwächen gezeigt, welche für die Eissaison 2015/2016 behoben werden müssen. Falls sich herausstellt, dass sich das Matten-System auch nach Behebung der Schwächen für den Einsatz im Eglisee nicht bewährt, so soll auf die Stahlverrohrung zurückgegriffen werden; dies würde eine Anpassung auf die Wasser-Glykol-Kühlung zur Folge haben. Auf dem Betonplatz neben dem Nichtschwimmerbecken wird mit relativ kleinem Aufwand ein weiteres kleines Eisfeld aufgebaut, womit das Angebot für die Schulen und den Publikumslauf ausgebaut wird. 3.3 Schwimmhalle Eglisee Der Beckenumgang des 50-Meter-Schwimmerbeckens wird baulich so angepasst, dass im Winter eine Traglufthalle aufgebaut werden kann. Zu diesem Zweck müssen der Beckenumgang und Leitungsanschlüsse teilweise neu erstellt werden. Ebenso wird die Badwassertechnik für den geheizten Betrieb im Winter angepasst. Der Betrieb des Schwimmerbeckens während der kalten Jahreszeit erfordert entsprechende wintertaugliche Garderoben. Diese werden als vier mobile Elemente in Modulbauweise ausgeführt und jeweils zusammen mit der Traglufthalle aufgestellt und im Frühjahr wieder abgebaut und extern gelagert. 3.4 Technik und Energie Mit dem Umbau der Kälteanlage auf ein 2-Kreis-Kältesystem wird die Ammoniakmenge NH 3 (R717) auf ca. 500 kg reduziert. Für den Sekundärkreis wird ein ökologisch unbedenklicheres Wasser-Glykol-Solegemisch (Anteil 65/35) verwendet. Die bestehenden Kältekompressoren werden erhalten, auf den neuen Betrieb angepasst und technisch revidiert. Damit wird die Betriebsund Störfallsicherheit der Kälteanlage gemäss den Auflagen der Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit des Kantons Basel-Stadt sichergestellt. Die Gebäudetechnik (Elektro, Heizung, Lüftung, Kälte, Sanitär, Badewassertechnik, Gebäudeautomation) wird soweit möglich und sinnvoll erhalten. Dort wo es aufgrund von Umbauten oder von amtlichen oder technischen Vorschriften nötig ist, werden die Systeme erneuert. Die Gebäudehülle der bestehenden Anlage wird im jetzigen Zustand belassen. Der Raum für den technischen Wärmerückgewinnungs-Speicher wird mit Umbau der Kältezentrale aussen und innen gedämmt. Bestehende Dämmungen der Kältezentrale werden ergänzt. Die Traglufthalle erhält im Untergeschoss des Schwimmerbeckens eine auf den Perimeter abgestimmte Dämmung. Seite 7/14

48 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Der Energieverbrauch im Sommer bleibt unverändert. Der Energie- und Medienverbrauch im Winter ändert sich dahingehend, dass durch den Betrieb der Traglufthalle für Licht, Lüftung, Wasseraufbereitung etc. ein zusätzlicher Strombedarf entstehen wird. Der Elektroverbrauch für die Eiserzeugung wird in etwa gleich bleiben wie heute. Trotz der Mehrnutzung wird der Verbrauch von Wärme (durch partielle Dämmung) und insbesondere von Trinkwasser durch die Sanierung der Kältetechnik massiv reduziert. Vergleich Energie- und Wasserverbrauch Winterhalbjahr Bisher Neu Elektrizität kwh kwh Fernwärme kwh kwh Wasser m m 3 Energetische Synergien lassen sich mit der Traglufthalle in Kombination mit einer Kunsteisbahn optimal nutzen. Die durch die Eisproduktion entstehende Abwärme kann vor Ort wiederverwendet werden und sowohl die Traglufthalle als auch das Wasser für das Schwimmerbecken zu einem grossen Teil heizen. Aus diesem Grund kommt es im Winterbetrieb in Kombination mit der Traglufthalle lediglich zu einer minimalen Erhöhung des Gesamtenergieverbrauchs. Trotz der Nutzung der Abwärme für die Traglufthalle gibt es weiterhin ungenutzte Anteile, welche über eine Rückkühlung abgeführt werden müssen. Die Nutzung der Abwärme für andere Gebäude, wie zum Beispiel für das neue Schulhaus Schoren, wurde in einer Studie untersucht und wegen der hohen Investitionskosten verworfen. Unter anderem müsste eine redundante Wärmeerzeugung im Schulhaus Schoren erstellt werden, weil ab Aussentemperaturen unter null Grad Celsius im Eglisee keine nutzbare Abwärme mehr anfällt. Eine weitere Abklärung mit den IWB hat ergeben, dass das Einleiten des ca. 70 C warmen Rückkühlwassers in das 170 C warme Fernwärmenetz aus technischen und physikalischen Gründen nicht möglich ist. Das Einleiten der Abwärme in den Wärmeverbund Riehen, bei welchem das 70 C warme Rückkühlwasser genutzt werden könnte, ist mit geschätzten Kosten für ein ca.1.5 km langes Rohrnetz von über 4 Mio. Franken nicht realistisch. Dazu kommen Risiken betreffend Durchleitungsrechte über Fremdparzellen sowie aufwändige Querungen von Hauptverkehrsstrassen mit Tramverkehr. 3.5 Grundwasserschutz Das Eisfeld liegt in der Grundwasserschutzzone S2b. Gemäss eidgenössischer Wegleitung zum Grundwasserschutz von 2004 sind Kunsteisbahnen in der Schutzzone S2 ungeachtet älterer kantonaler Zonenvorschriften nicht zugelassen. Im Rahmen des Vorprojekts wurden Gespräche mit dem Amt für Umwelt und Energie (AUE) geführt. Nach Einschätzung des AUE wird mit den geplanten Massnahmen den Schutzzielen des Gesetzes genüge getan. Es wird eine Ausnahmebewilligung des Regierungsrates im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erforderlich werden. 4. Nutzung und Betrieb Die Sportanlage Eglisee wird ganzjährig betrieben. Für den Umbau der Anlage vom Sommer- auf den Winterbetrieb stehen dem Betrieb im Frühling und im Herbst jeweils sechs Wochen zur Verfügung. Somit kann das Eglisee rund neun Monate im Jahr genutzt werden. 4.1 Sommerbetrieb Der heutige Sommerbetrieb läuft jeweils von ca. Anfang Mai bis ca. Mitte September. Im Sommer wird die Anlage als Schwimmbad für Schüler/-innen, Vereine und das breite Publikum genutzt. Seite 8/14

49 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Sie verfügt über ein separates Frauenbad, ein Nichtschwimmer- und ein Schwimmerbecken (jeweils 50 Meter Länge) sowie ein Sprungbecken mit Sprungturm. Ergänzend stehen Garderoben und ein Restaurant zur Verfügung. An Spitzentagen wird die Anlage von bis zu Besucher/ -innen besucht. Der Sommerbetrieb soll nach der Sanierung unverändert weiter geführt werden. 4.2 Winterbetrieb Der heutige Winterbetrieb läuft von ca. Ende Oktober bis ca. Mitte März. Während des Winterbetriebs standen bisher zwei Eisfelder mit insgesamt rund 4'000 m 2 Eisfläche zur Verfügung. Im zurzeit laufenden Provisoriums-Betrieb sind die Eisfelder auf rund 2000 m 2 reduziert. Die Kunsteisbahn wird pro Saison von durchschnittlich 50'000 Besucher/-innen vorwiegend Schulen genutzt. Gemäss der Eisflächenstrategie soll in Zukunft im Eglisee nur noch der Publikumslauf (inkl. Schulen) angeboten werden. Neu soll das 50-Meter-Schwimmerbecken während des Winterbetriebs beheizt und mit einer Traglufthalle (Ballondach) überdacht werden. Das Schwimmerbecken wird im Winter grösstenteils (mit Ausnahme von ca. 25 Betriebstagen im Jahr) durch die bei der Eisproduktion entstehende Abwärme beheizt. Die Traglufthalle wird jeweils nach Ende der Badesaison aufgebaut und im Frühling, nach Beendigung der Eissaison, wieder abgebaut. Durch die Erstellung des Winterdachs kann der Betrieb des 50-Meter-Schwimmerbeckens von heute 120 Tagen auf ungefähr 300 Tage anwachsen. Nur während des jeweils zirka sechswöchigen Auf- und Abbaus des Ballondachs kann das Schwimmbecken nicht benutzt werden. Das gedeckte Schwimmerbecken soll in erster Linie den Vereinen und den Streckenschwimmern und schwimmerinnen zu Verfügung stehen. Im Gegenzug zur Nutzung des Schwimmerbeckens im Winterbetrieb Eglisee kann die Saison im beheizten Sportbad St. Jakob um ca. drei bis vier Wochen verkürzt werden. 5. Kosten und Finanzierung 5.1 Investitionskosten Die Investitionskosten betragen total 14,8 Mio. Franken. Die Basis für die ausgewiesenen Kosten bildet ein Projekt und die Kostenschätzung des beauftragten Generalplaner-Teams mit einer Genauigkeit von ±15%. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: BKP Arbeitsgattung Fr. Fr. 1 Vorbereitungsarbeiten Gebäude Rohbau Rohbau Elektroanlagen Heiz-, Lüftungs-, u. Kälteanlagen Sanitäranlagen Ausbau Ausbau Honorare Seite 9/14

50 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 3 Betriebseinrichtungen Kälteanlagen Umgebung Baunebenkosten Provisorien 2016 / Reserve ca. 5% TOTAL inkl. 8% MWST Index Punkte, Stand Oktober 2014, BINW In die Kosten eingerechnet ist die Kälteverteilung mit Stahlrohren. Wenn sich der Betrieb mit den Kunststoff-Absorber-Matten bewährt, dann kann die hiermit beantragte Summe um diesen Teil (ca. 1 Mio. Franken) unterschritten werden. Gemäss heutigem Kenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass der Betrieb mit dem Stahlrohrsystem aus statischen und kältetechnischen Gründen wahrscheinlicher ist. Beitrag Rahmenausgabenbewilligung (RAB) Klimaneutrale Verwaltung Die Aussenwände und Decken des Beckenumgangs müssten aus technischen Gründen nicht saniert werden. Eine Dämmung dieser Bereiche verringert jedoch den Wärmeverlust und spart somit Energie und CO 2. Dies entspricht den Zielen des Projekts Klimaneutrale Verwaltung, für das der Grosse Rat am 25. Juni 2008 eine Rahmenausgabenbewilligung im Umfang von 33,5 Mio. Franken erteilt hat. Für die folgenden Massnahmen sollen Franken zu Lasten der Rahmenausgabenbewilligung Klimaneutrale Verwaltung finanziert werden. Dieser Betrag ist Bestandteil der total beantragten Investitionskosten von 14,8 Mio. Franken. Dämmung Decken Beckenumgang Fr Dämmung Aussenwände Beckenumgang Fr Total Fr Mit der Umsetzung der geplanten Dämmungs-Massnahmen lassen sich jährlich kwh Wärmeenergie und t CO 2 sparen. Projektierungsausgaben Mit Beschluss 13/38/17G bewilligte der Grosse Rat am 18. September 2013 eine Ausgabe für die Projektierung Sanierung Kunsteisbahn Eglisee in Höhe von 1.1 Mio. Franken. Dieser Betrag ist Bestandteil der total beantragten Investitionskosten von 14,8 Mio. Franken. Für die im Zusammenhang mit der neuen Eisflächenstrategie zusätzlich notwendigen Projektvarianten hat der Regierungsrat einer Erhöhung der Ausgabenbewilligung um den Betrag von Franken zugestimmt. Auch dieser Anteil wird von den Gesamtkosten in Abzug gebracht. Kostenzusammenstellung Projektierungsausgaben und Projektvarianten Fr RAB Klimaneutrale Verwaltung Fr Antrag Ausgabenbewilligung Fr TOTAL Fr Seite 10/14

51 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Die Investitionskosten verteilen sich in etwa wie folgt auf die Elemente: Eisfeld mit Kälteerzeugung inkl. Provisorien Fr Reaktivierung bestehendes Eisfeld Fr Traglufthalle Fr TOTAL Fr Mit dem Verzicht auf ein freies Eisfeld im Energie-Rasengitter-System werden Investitionskosten in der Grössenordnung von zirka 4,5 Mio. Franken eingespart. 5.2 Kostenentwicklung Seit der ersten Kostenschätzung im Rahmen der Machbarkeitsstudie und im Laufe des nun präzisierten Planungstandes haben sich die folgenden kostentreibenden Faktoren ergeben: - Aufgrund der Anforderungen für den Grundwasserschutz in der Zone S2 muss auf beiden Seiten des Nichtschwimmer- und des Schwimmerbeckens der Bodenbelag entfernt und der Untergrund gegenüber dem Erdreich vollständig abgedichtet werden. - Wegen dem grösseren Raumbedarf für die neuen technischen Anlagen muss ein Teil der Badewassererzeugung und der Gebäudetechnik innerhalb des Tribünengebäudes verlegt und erneuert werden. Dies erfordert grössere Umbauarbeiten. - Die Anforderungen an die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Starkstroms machen einen erweiterten Teilersatz von elektrischen Anlagen nötig. - Für den neuen, grossen technischen Energiespeicher müssen Wände versetzt und Decken durchbrochen werden. Die Statik dieser Anpassungen muss gemäss den gültigen Richtlinien unter anderem auf den erforderlichen Erdbebenschutz ausgelegt werden. - Die Stahlverrohrung der Eisplatte muss sehr aufwändig umgebaut oder sogar neu erstellt werden. Die gegenüber dem Stand der Machbarkeitsstudie erhöhten Kosten betreffen ausschliesslich den Teil der notwendigen Sanierungsmassnahmen. Für die Erstellung der Traglufthalle wird von den bisher geschätzten Kosten ausgegangen. 5.3 Sofortmassnahmen 2014 bis 2016 Infolge des Regierungsratsentscheides bezüglich der Zukunft St. Jakob-Arena (Eis-Arena) und der damit einhergehenden Neuauslegung der Eisstrategie im Kanton Basel-Stadt konnte der ursprüngliche Terminplan nicht eingehalten werden. Bereits im Herbst 2014 musste jedoch wegen der Auflagen aus der Störfallverordnung das Eishockeyfeld auf den Betrieb mit Wasser-Glykol umgestellt werden. Eine mobile, provisorisch aufgestellte Kältemaschine hat die Kälteerzeugung für das Eishockeyfeld in der Saison 2014/2015 gewährleistet. Mit dem gleichen System soll auch die Saison 2015/2016 betrieben werden. Der Regierungsrat hat dafür den Betrag von 1,05 Mio. Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Für eine rechtzeitige Realisierung der notwendigen Massnahmen vor der Wintersaison 2016/ 2017 wird die Zeit äusserst knapp. Im Fall, dass auch diese Saison noch provisorisch betrieben werden müsste, fallen nochmals zusätzliche Kosten von Franken an. Diese Kosten sind in der beantragten Ausgabenbewilligung erhalten. 5.4 Betriebs- und Folgekosten Der zukünftige Winterbetrieb kann mit dem bestehenden Personalbestand geführt werden. Die Auf- und Abbaukosten der Kunsteisbahn für den Wechsel vom Sommer- zum Winterbetrieb sowie Seite 11/14

52 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt für die Traglufthalle sind in den Personal- und den Sachkosten enthalten, lassen sich jedoch nicht separat ausweisen. Betriebskosten Bisher Neu Kunsteisbahn Energie/Wasser Traglufthalle/ Garderoben Auf- und Abbau Personal- und Sachkosten inkl. inkl. Energie/Wasser Auf- und Abbau (inkl. Lagerung) Personal- und Sachkosten Gartenbad St. Jakob Einsparung Energie/Wasser Einsparung Personalaufwand Einsparung Nebenkosten TOTAL Im Ausgabenbericht zur Projektierung wurden Betriebskosten von jährlich Franken ausgewiesen. Infolge des Verzichts auf die Technologie des Energie-Rasen-Gitters können die Energie- und Wasserkosten nicht wie geplant in gleicher Höhe reduziert werden. Zudem sind die Energiekosten im Vergleich zu 2013 mittlerweile um 5% gestiegen. Für den Auf- und Abbau der Anlagen wird es zu geringen Mehrkosten kommen. Gleichzeitig können jedoch Einsparungen im Gartenbad St. Jakob erzielt werden, infolge der verkürzten Saison um drei bis vier Wochen im Sportbecken. Die Kosten für den Unterhalt der Gebäude und Anlagen werden in Zukunft gleich bleiben. Es kommen zusätzliche Elemente dazu (Traglufthalle, Modulbauten), welche durch den Wegfall eines Eisfeldes vollständig kompensiert werden können. Die Kosten werden über die bestehende Unterhaltspauschale gedeckt. 6. Alternativen Aus Transparenzgründen werden in diesem Kapitel mögliche Alternativen und ihre Auswirkungen auf der Kostenseite aufgezeigt. Aus den im vorliegenden Ratschlag aufgeführten Gründen können wir diese jedoch nicht zur Weiterbearbeitung empfehlen. 6.1 Variante Bestandserhalt Bei der Variante Bestandserhalt wären die Traglufthalle und die Garderoben in Modulbauweise nicht Teil dieser Sanierung. Ausschliesslich die Kunsteisbahn Eglisee würde im Sinne der Störfallvorsorge und des Grundwasserschutzes saniert und in der heutigen Form erhalten bleiben. Das heisst mit einem Publikumseisfeld und einem Eishockeyfeld, welches wie bisher jeweils im Frühling ab- und im Herbst aufgebaut wird. Die Hauptarbeiten und Leistungen würden mehrheitlich die technischen Belange der Kälteerzeugung und -verteilung umfassen. Eine sinnvolle Abwärmenutzung, wie dies beim Einsatz einer Traglufthalle vorgesehen ist, wäre bei der Variante Bestandserhalt nicht möglich und die Energie müsste aufwändig vernichtet werden. Seite 12/14

53 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Bei dieser Variante würden die Instandsetzungskosten insgesamt rund 11,1 Mio. Franken betragen. Die Energiekosten würden sich gegenüber heute leicht reduzieren. Die Personal- und Sachkosten blieben gegenüber heute in etwa gleich. Mit der Mehrinvestition von ca. 3,5 Mio. Franken kann gegenüber der heutigen Benutzung ein erheblicher Mehrwert generiert werden. Mit der Traglufthalle kann die vom Schwimmsport dringend benötigte 50-Meter-Schwimmhalle erstellt werden. Gleichzeitig bleiben die jährlichen Betriebs- und Folgekosten auf dem bisherigen Stand. 6.2 Variante ohne Traglufthalle Diese Variante sieht vor, das Publikumsfeld und die Technik gemäss dem vorliegenden Projekt zu erneuern und ebenso das zusätzliche kleinere Eisfeld auf dem Betonplatz neben dem Nichtschwimmerbecken zu erstellen. Damit wäre das Angebot für den Publikumslauf und die Schulen gleich wie im vorliegenden Projekt. Auf die Erstellung der Traglufthalle über dem Schwimmerbecken und der dazu gehörenden Garderoben würde verzichtet. Damit würde das längst erwartete und notwendige Angebot an zusätzlichen gedeckten Schwimmflächen im Winter sowie das gewünschte gedeckte 50-Meter- Schwimmbecken nicht realisiert. Gleichzeitig könnte auch bei dieser Variante die Abwärme der Eisfelder nicht genutzt werden. Diese Variante würde Investitionen von 10,8 Mio. Franken erfordern und wäre somit 4 Mio. Franken günstiger als das vorliegende Projekt. 7. Termine und Etappierung Für die Umsetzung des Projekts wird von folgenden Terminmeilensteinen ausgegangen: - Ausgabenbewilligung Realisierung 3. Quartal Bauprojekt 4. Quartal Bewilligungsverfahren 4. Quartal Ausführung Januar 2016 bis Dezember Stellungnahme und Antrag Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ratschlag gemäss 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft. 9. Antrag Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Barbara Schüpbach-Guggenbühl Präsident Staatsschreiberin Beilagen - Entwurf Grossratsbeschluss - Projektdokumentation [siehe ca. 5 MB) Seite 13/14

54 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Grossratsbeschluss Kunsteisbahn und Gartenbad Eglisee Teilsanierung und Traglufthalle Schwimmerbecken Ausgabenbewilligung (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst: 1. Für die Teilsanierung der Kunsteisbahn und des Gartenbades Eglisee und für eine Traglufthalle über dem Schwimmerbecken werden einmalige Ausgaben in der Höhe von Franken bewilligt. Diese Ausgaben teilen sich wie folgt auf: - Fr für die Teilsanierung und die Traglufthalle zu Lasten Investitionsbereich 4 Hochbauten im Verwaltungsvermögen, Teil Bildung (Finanzdepartement, Immobilien Basel-Stadt, Pos ) - Fr für energetische Zusatzmassnahmen zu Lasten der Rahmenausgabenbewilligung Klimaneutrale Verwaltung, Investitionsbereich 4 Hochbauten im Verwaltungsvermögen, Teil Übrige (Finanzdepartement, Immobilien Basel-Stadt, Pos ) Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er untersteht dem Referendum. Seite 14/14

55 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission (BRK) An den Grossen Rat Bau- und Raumplanungskommission Basel, 30. September 2015 Kommissionsbeschluss vom 30. September 2015 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag Erweiterung Stadt-Casino Basel Ausgabenbewilligung für einen Investitionsbeitrag an den Erweiterungsbau und die Sanierung des Musiksaals des Stadt-Casinos Basel sowie Ermächtigung zur Erstellung eines Baurechts sowie Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 16. Oktober 2015 Seite 1/8

56 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bau- und Raumplanungskommission Inhalt 1. Auftrag und Vorgehen der Kommission Ausgangslage Erwägungen der Kommission Allgemeine Zustimmung zum Bauprojekt und zum Investitionsbeitrag Einfluss des Anbaus auf den Barfüsserplatz als Veranstaltungsort Finanzielle Voraussetzungen für den Kantonsbeitrag bereits erfüllt Sicherstellung des Kantonsbeitrags Arbeitsschutzbestimmungen während der Bauphase Energiekonzept Formelle Änderungsanträge der Kommission Antrag... 7 Seite 2/8

57 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bau- und Raumplanungskommission 1. Auftrag und Vorgehen der Kommission Der Grosse Rat überwies den Ratschlag Nr betreffend Erweiterung Stadt-Casino Basel am 9. September 2015 seiner Bau- und Raumplanungskommission (BRK) zur Berichterstattung und der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) zum Mitbericht. Die BKK hat sich in erster Linie mit den kulturpolitischen Aspekten befasst, während sich die BRK hauptsächlich mit den (städte-)baulichen Fragen auseinandergesetzt hat. Die BRK liess sich von den Herren Regierungspräsident Dr. Guy Morin, Vorsteher des Präsidialdepartements (PD), Philippe Bischof, Leiter Abteilung Kultur, Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels, Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD), Jürg Degen, Abteilungsleiter Arealentwicklung und Nutzungsplanung und Marc Février, Projektleiter in der Abteilung Arealentwicklung und Nutzungsplanung, über die dem Ratschlag zugrunde liegenden Absichten und Überlegungen des Regierungsrats informieren. Die Kommissionsmitglieder nahmen Einsicht in den Vertrag betreffend Ausrichtung einer Finanzhilfe in Form eines Investitionsbeitrages an die Kosten der Erweiterung Stadt-Casino zwischen dem Kanton und der Casino Gesellschaft-Basel vom 9. Juni Ausgangslage Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mit dem Ratschlag Nr vom 1. Juli 2015, zu Gunsten des Vereins Casino Gesellschaft-Basel einen Kantonsbeitrag von maximal CHF 38 Mio. für die Erweiterung des Stadt-Casinos Basel zu bewilligen. Dieser Beitrag entspricht rund 49% der für das Bauvorhaben benötigten Investitionssumme von insgesamt CHF 77.5 Mio. Weiter soll der Grosse Rat den Regierungsrat ermächtigen, eine für den geplanten Erweiterungsbau benötigte Fläche auf Allmend mit Dienstbarkeiten zu Gunsten der Casino Gesellschaft zu belasten. Teil des Beschlussantrags ist schliesslich eine Ausgabenermächtigung von CHF 1.5 Mio. für die archäologische Bodenforschung im Zusammenhang mit dem Umbau des Stadt- Casinos. An die Betriebskosten der Casino Gesellschaft leistet der Kanton weiterhin keine Beiträge. Der im Handelsregister eingetragene Verein Casino Gesellschaft-Basel ("Casino Gesellschaft") bezweckt seit seiner Gründung im Jahr 1824 die "gemeinnützige Förderung der Kulturpflege und der musikalischen Bestrebungen in Basel". Die Gebäude der Casino Gesellschaft am Steinenberg sind heute ein wichtiger Veranstaltungsort, insbesondere für klassische Konzerte. Im Wesentlichen betreibt die Casino Gesellschaft den von J. J. Stehlin konzipierten Hauptbau von 1876 mit dem Musiksaal und dem Hans Huber-Saal sowie den 1939 fertiggestellten "Bau 39" des Architekten Kehlstadt, Brodtbeck, Bräuning, Leu & Dürig, in dem sich neben einem Festsaal vor allem gastronomische Einrichtungen von Mietern der Casino Gesellschaft befinden. Die Bedeutung der von der Casino Gesellschaft angebotenen Infrastrukturen für das Kulturleben in Basel ist allgemein anerkannt. Besonders der akustisch hervorragende Musiksaal als "Heimsaal" unter anderem des Sinfonieorchesters Basel geniesst internationales Renommee. Der bestehende Hauptbau mit seinen beiden Sälen dem denkmalgeschützten Musiksaal und dem 1905 fertig gestellten Hans Huber-Saal und der angebaute Bau 39 mit seiner Mischnutzung weisen allerdings beträchtliche Mängel auf: Es fehlt besonders an heutigen Anforderungen genügenden Räumen für Kunstschaffende und Besuchende. Neben solchen infrastrukturellen Mängeln erweisen sich auch die technischen Installationen als ungenügend. Dringender Handlungsbedarf besteht betreffend Klimatisierung und Sicherheit. Die Casino Gesellschaft wollte vor rund 10 Jahren einen von der Architektin Zaha Hadid entworfenen Neubau erstellen, der den Bau 39 ersetzt hätte. Der markante Neubau und der kantonale Investitionsbeitrag von CHF Mio. wurden vom Grossen Rat mit beeindruckender Mehrheit genehmigt, in einer Referendumsabstimmung im Jahr 2007 aber deutlich abgelehnt. Nach diesem Volksentscheid erwog die Casino Gesellschaft verschiedene alternative Optionen und fand Seite 3/8

58 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bau- und Raumplanungskommission in einer Potentialstudie die nun umsetzungsreife Idee, den Hauptbau zu sanieren und mit einem von Herzog & de Meuron Architekten AG konzipierten Neubau zu erweitern und vom Bau 39 abzulösen. Gemäss diesem Projekt soll die Rückfassade des Musiksaals von den Anbauten aus den 1930er- Jahren befreit werden. Die Anbauten werden durch einen einzigen Baukörper ersetzt, der die Architektursprache des Hauptbaus von 1876 weiterführt. Der Erweiterungsbau rückt deutlich näher an die Barfüsserkirche. Zwischen dem Musiksaal und dem Bau 39 entsteht ein Durchgang, der den Barfüsserplatz mit dem Steinenberg verbindet. Diese Verbindung wird mit dem Abbruch des heutigen Eingangs- und Treppenbereichs möglich. Damit einher geht die bauliche und betriebliche Entkoppelung von Musiksaal und Bau 39. Die erhaltenswerte Bausubstanz aus der Zeit zwischen 1876 und 1905, namentlich der Musiksaal und der Hans Huber-Saal, werden umfassend saniert. Mit dem vorgesehenen Erweiterungsbau können die bestehenden Schwächen des Musikzentrums Stadt-Casino langfristig behoben werden. Er ermöglicht, dass der Musiksaal und der Hans Huber-Saal ein zeitgemässes qualitatives und infrastrukturelles Niveau erreichen. Für die Erweiterung des Stadt- Casinos sind folgende nutzungsplanerische Massnahmen notwendig: Zonenänderung, Zuweisung Lärmempfindlichkeitsstufe, Änderung des Wohnanteils und Änderung der Bau- und Strassenlinie. Diese Änderungen liegen in der Kompetenz des Regierungsrats. Sicht von Barfüsserplatz. Quelle: HdM, Für Einzelheiten, insbesondere auch zur kulturpolitischen Bedeutung des Stadt-Casinos, wird auf den Ratschlag und das diesem beiliegende Konzeptpapier der Casino Gesellschaft verwiesen. 3. Erwägungen der Kommission 3.1 Allgemeine Zustimmung zum Bauprojekt und zum Investitionsbeitrag Das Bauprojekt findet in der Kommission grossen Anklang und breite Unterstützung. Die Kommission ist angetan von der Idee, die vorhandene Architektursprache des Hauptbaus von 1876 weiterzuführen. Die Abtrennung vom Bau 39 sowie die Verlegung des Eingangsbereichs auf die heutige Gebäuderückseite bringen den Musiksaal städtebaulich deutlich besser zur Geltung und bedeuten auch für den Barfüsserplatz eine erfreuliche Aufwertung. Das Projekt eröffnet weitergehende Möglichkeiten für die Neugestaltung des Barfüsserplatzes in den nächsten Jahren oder eher Jahrzehnten, präjudiziert solche Umgestaltungen aber nicht. Mit dem grosszügigen Anbau können die Mängel bei der Technik, der Infrastruktur, der Klimatisierung und der Sicherheit behoben werden. Die Kommission ist überzeugt, dass der Musiksaal Seite 4/8

59 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bau- und Raumplanungskommission mit dem Erweiterungsbau und der damit einhergehenden Modernisierung der Infrastruktur an Bedeutung und Ausstrahlung gewinnen wird. Der Investitionsbeitrag des Kantons von CHF 38 Mio., der rund 49% der Kosten für das von der privaten Trägerschaft lancierte Projekt entspricht, erachtet die Kommission als angemessen. Die Kommission freut sich darüber, dass es der Casino Gesellschaft gelungen ist, für dieses der Allgemeinheit dienende Projekt bis heute private Spenden von rund CHF 28 Mio. zu gewinnen (vgl. auch Ziffer 3.3). 3.2 Einfluss des Anbaus auf den Barfüsserplatz als Veranstaltungsort Der Barfüsserplatz ist ein wichtiger Veranstaltungsort, besonders für die Herbstmesse, den Weihnachtsmarkt oder das Jugendkulturfestival. Die Kommission liess sich vom Regierungsrat versichern, dass der Anbau die Durchführung und Qualität dieser Veranstaltungen nicht wesentlich beeinflussen wird. Zwar steht etwas weniger Nutzfläche, etwa für Marktstände, zur Verfügung. Die neue Verbindung des Barfüsserplatzes zum Steinenberg und die architektonische Ausstrahlung des Anbaus dürften aber auch für die Veranstalter auf dem Barfüsserplatz positive Auswirkungen haben. Während der Bauphase kann der Baustellenbetrieb mitten im dicht bebauten Stadtzentrum aber selbstverständlich zu gewissen Einschränkungen und Behinderungen führen. Der Kommission ist es wichtig, dass der Durchführbarkeit aller Veranstaltungen mit einer sorgfältigen Planung des Bauablaufs Rechnung getragen wird. 3.3 Finanzielle Voraussetzungen für den Kantonsbeitrag bereits erfüllt Der Kantonsbeitrag für die Erweiterung des Stadt-Casinos wird nur und erst dann ausgerichtet, wenn die Casino Gesellschaft nachweist, dass die Finanzierung der gesamten Projektkosten gesichert ist (vgl. Ziffer 2 des Beschlussantrags). Von der Investitionssumme von CHF 77.5 Mio. muss die Casino Gesellschaft mindestens CHF 25.0 Mio. durch Spenden decken können. Sie darf höchstens CHF 14.5 Mio. durch Hypothekardarlehen abdecken. Der Regierungsrat konnte in der Kommissionsberatung informieren, dass diese Bedingung materiell bereits erfüllt ist: Bereits Anfang September konnte die Casino Gesellschaft Spenden in der Höhe von CHF 28 Mio. sichern. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass das Projekt unter Vorbehalt eines ablehnenden Entscheides in einer Referendumsabstimmung nach einem positiven Beschluss des Grossen Rats realisiert werden kann. 3.4 Sicherstellung des Kantonsbeitrags Die Kommission liess sich den im Ratschlag auf Seite 11 erläuterten Sicherstellungsmechanismus für den Kantonsbeitrag erläutern. Wesentlich erscheint Folgendes: Der Kanton schreibt seinen Investitionsbeitrag über 30 Jahre ab. Sollte die Casino Gesellschaft während dieser Zeit ihre Tätigkeit aufgeben müssen oder die Liegenschaft zweckentfremden, kann der Kanton den noch nicht abgeschriebenen Investitionsbeitrag zurückfordern. Um die Durchsetzung einer solchen Rückforderung zu ermöglichen, wird der Kantonsbeitrag an die Casino Gesellschaft mit einer Grundpfandverschreibung im Nachgang zu den bereits bestehenden und für die Projektrealisierung erforderlichen Hypotheken zu Lasten der Parzelle der Casino Gesellschaft im Grundbuch abgesichert. 3.5 Arbeitsschutzbestimmungen während der Bauphase Die Casino Gesellschaft untersteht als private Bauherrin nicht den Vorschriften über öffentliche Beschaffungen. Erst wenn eine Investitionsbeteiligung des Kantons 50% oder mehr beträgt, gilt das Submissionsrecht (vgl. 4 Abs. 3 Bst. b des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen). Seite 5/8

60 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bau- und Raumplanungskommission Der Kanton liess sich die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen von der Casino Gesellschaft vertraglich zusichern. Wörtlich vereinbarten der Kanton und die Casino Gesellschaft (bezeichnet als Trägerschaft) in ihrem Vertrag vom 9. Juni 2015 folgendes: Die Trägerschaft verpflichtet ihre Unternehmer, die Arbeitsbedingungen, die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen, Normalarbeitsverträge sowie weitere in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondre das Entsendegesetz, sinngemäss einer öffentlichen Beschaffung einzuhalten. Die Unternehmer sind dafür verantwortlich zu machen, dass von ihnen eingesetzte Dritte sowie deren unmittelbar und mittelbar zugezogenen Erfüllungsgehilfen diese Bedingungen ebenfalls einhalten. Bei der Vergabe der Bauaufträge ist die Casino Gesellschaft frei. Der Kanton ist mit je einer Person aus dem BVD und dem PD in der Baukommission vertreten und erhält so Einsicht und einen gewissen Einfluss auf die Auftragsvergabe. 3.6 Energiekonzept Im Ratschlag finden sich keine Ausführungen zum Energiehaushalt nach den Umbau- und Erweiterungsarbeiten. Das BVD holte auf Nachfrage der Kommission bei der Casino Gesellschaft eine Stellungnahme zum geplanten Energiekonzept ein. Demnach können auch mit der grundlegenden Sanierung der erhaltenswerten Bausubstanz nicht jene energetischen Zielwerte erreicht werden, die nach den heutigen bauphysikalischen Erkenntnissen und Möglichkeiten bei einem kompletten Neubau des gesamten Baukörpers möglich wären. Solche Zielwerte sind jedoch in jenem Gebäudekörper realisierbar und vorgesehen, der völlig neu erstellt werden und dereinst, einschliesslich der Erweiterung im Untergeschoss, rund 40 % des gesamten künftigen Gebäudevolumens umfassen wird. Im Einzelnen legt die Casino Gesellschaft dem Projektvorhaben die folgenden energierelevanten Vorgaben zugrunde: "(1) Was die Gebäudehülle betrifft, sind beim gesamten Bauvorhaben die geltenden kantonalen Energievorgaben des Kantons Basel-Stadt einzuhalten. Im Einzelnen sollen die zu erhaltenden und zu sanierenden Gebäudeteile den gesetzlich vorgegebenen Einzelbauteil-Grenzwerten für Umbauten genügen; der vorgesehene Erweiterungsbau mindestens die für Neubauten geltenden kantonalen Energievorschriften (Systemnachweis) erfüllen; das bestehende Dach im Speziellen den Einzelbauteil-Grenzwerten von Neubauteilen entsprechen. (2) Im Rahmen der Gesamtsanierung soll die bestehende Haustechnik (Heizung, Wasseraufbereitung, Stromversorgung) komplett ersetzt, neu konzipiert, um Lüftung und Kühlung erweitert und mittels Gebäudeautomationssystem energetisch optimal gesteuert werden. (3) Die Wärme für Raumheizung, für die Lüftungsanlagen und für die Warmwasseraufbereitung wird ab dem Fernwärmenetz der Industriellen Werke Basel bezogen. (4) Was die aktiv gekühlten Räume betrifft - es sind dies der Musiksaal (rund 1'400 Sitzplätze), der Hans Huber-Saal (rund 450 Sitzplätze), teilweise das Foyer sowie die Büroräumlichkeiten im Dachgeschoss -, sind die entsprechenden Anforderungen an Sonnenschutz und Wärmespeicherfähigkeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten und des Denkmalschutzes zu optimieren. Die Abwärme der Kälteerzeugung soll soweit möglich für die Warmwasseraufbereitung genutzt werden. (5) Aufgrund der Besonderheiten einerseits des Standortes, andererseits der zu erhaltenden Bausubstanz wird keine autonome Stromerzeugung über eine Fotovoltaikanlage ins Auge gefasst. Vielmehr soll die elektrische Energie von den Industriellen Werken Basel bezogen werden." Seite 6/8

61 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bau- und Raumplanungskommission 3.7 Formelle Änderungsanträge der Kommission Der Erweiterungsbau benötigt Flächen, die heute Allmend sind und künftig aus funktionellen Gründen zur Parzelle der Barfüsserkirche im Eigentum der Einwohnergemeinde der Stadt Basel (Verwaltungsvermögen) gehören werden. Diese Flächen werden der Casino Gesellschaft über eine Dienstbarkeit zur Verfügung gestellt. In rechts- und grundbuchtechnischer Hinsicht dürfte es sich dabei um Überbaurechte und nicht um eigentliche unselbständige Baurechte handeln. Um dem Regierungsrat in dieser formellen Frage die nötige Flexibilität zu geben, soll die enge Umschreibung "Baurechte" in Ziffer 3 des Beschlussantrags durch den offeneren Begriff "geeignete Dienstbarkeiten" ersetzt werden. In materieller Hinsicht ändert sich dadurch nichts, da die Ausdehnung der von der Casino Gesellschaft zu nutzenden Flächen definiert ist. Konkret beantragt die Kommission dem Grossen Rat folgende Änderung von Ziffer 3 des Beschlussantrags: 3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die zur Erstellung der Erweiterung benötigten Flächen (ober- und unterirdisch), haltend ca. 250 m 2 und 45 m 2, mit unselbstständigen Baurechten geeigneten Dienstbarkeiten zu Gunsten der Casino-Gesellschaft zu belasten. Ferner beantragt die BRK wie üblich, im Grossratsbeschluss nicht näher auszuführen, zu Lasten welcher verwaltungsinterner Rechnung eine bewilligte Ausgabe gehen soll. Die buchhalterische Zuordnung der vom Grossen Rat zu Lasten der Staatsrechnung bewilligten Ausgaben ist alleinige Kompetenz des Regierungsrats. Schliesslich finden sich im Beschlussantrag der BRK einige rein redaktionelle Anpassungen gegenüber der Formulierung des Regierungsrats. 4. Antrag Die BRK beantragt dem Grossen Rat mit 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem nachstehenden Beschlussantrag zuzustimmen. Die Kommission hat diesen Bericht am 30. September 2015 einstimmig verabschiedet und ihren Präsidenten zum Sprecher bestimmt. Im Namen der Bau- und Raumplanungskommission Dr. Conradin Cramer, Präsident Beilage Entwurf Grossratsbeschluss Seite 7/8

62 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bau- und Raumplanungskommission Grossratsbeschluss betreffend Ausgabenbewilligung für einen Investitionsbeitrag an den Erweiterungsbau und die Sanierung des Musiksaals des Stadt-Casinos Basel sowie Ermächtigung zur Erstellung eines Baurechts Vom... Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr vom 1. Juli 2015 sowie in die Berichte der Bau- und Raumplanungskommission sowie der Bildungs- und Kulturkommission Nr vom 30. September 2015, beschliesst: 1. Für die Erweiterung sowie die Sanierung des Musiksaals des Stadt-Casinos Basel werden Ausgaben in der Höhe von gesamthaft CHF 39,5 Mio. bewilligt. Diese teilen sich wie folgt auf: CHF resp. maximal 49% der Projektsumme für einen Investitionsbeitrag an den Verein Casino-Gesellschaft Basel und CHF für die archäologische Bodenforschung im Zusammenhang mit dem Umbau des Stadt-Casinos Basel. 2. Diese Ausgabenbewilligung darf erst beansprucht werden, nachdem die Casino- Gesellschaft Basel dem Regierungsrat einen geeigneten schriftlichen Nachweis vorgelegt hat, wonach die Finanzierung der Erweiterung und Sanierung des Musiksaals des Stadt- Casinos Basel gesichert ist. 3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die zur Erstellung der Erweiterung benötigten Flächen (ober- und unterirdisch), haltend ca. 250 m 2 und 45 m 2, mit geeigneten Dienstbarkeiten zu Gunsten der Casino-Gesellschaft Basel zu belasten. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er untersteht dem Referendum. Seite 8/8

63 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bildungs- und Kulturkommission Bildungs- und Kulturkommission Basel, 28. September 2015 Kommissionsbeschluss vom 31. August 2015 Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag betreffend Erweiterung Stadt-Casino Basel; Ausgabenbewilligung für einen Investitionsbeitrag an den Erweiterungsbau und die Sanierung des Musiksaals des Stadt-Casinos Basel sowie Ermächtigung zur Erstellung eines Baurechts Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 16. Oktober 2015 Seite1/4

64 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bildungs- und Kulturkommission 1. Auftrag und Vorgehen Der Grosse Rat hat die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) mit Beschluss vom 9. September 2015 mit der Vorberatung des Ratschlags Nr betreffend Erweiterung Stadt-Casino Basel; Ausgabenbewilligung für einen Investitionsbeitrag an den Erweiterungsbau und die Sanierung des Musiksaals des Stadt-Casinos Basel sowie Ermächtigung zur Erstellung eines Baurechts im Mitbericht beauftragt. Die BKK hat den vorliegenden Bericht in zwei Sitzungen behandelt. An der Beratung haben seitens des Präsidialdepartements der Regierungspräsident und der Leiter Abteilung Kultur teilgenommen. 2. Ausgangslage Mit dem Ratschlag Nr beantragt die Regierung dem Grossen Rat, einen Beitrag in der Höhe von maximal 38 Mio. Franken an die Kosten der Erweiterung sowie der Sanierung des Stadt-Casino Basel mit dem denkmalgeschützten Musiksaal zu bewilligen. Dieser Beitrag entspricht 49% der Investitionssumme von insgesamt 77.5 Mio. Franken. 51% bzw Mio. Franken der geplanten Baukosten deckt die Casino-Gesellschaft durch Spenden, einen Hypothekarkredit, sowie eigene Mittel. Zudem wird beantragt, den Regierungsrat zur Errichtung von unselbstständigen Baurechten zu Gunsten der Casino-Gesellschaft zu ermächtigen. Der Ratschlag begründet das Erweiterungs- und Sanierungsprojekt mit dem Mangel an ausreichenden Räumen für Künstler und Besucher, ungenügender technischer Infrastruktur, unzweckmässiger Erschliessungswege und Raumgliederungen sowie dem Raumklima im aktuellen Stadt-Casino-Komplex, bestehend aus dem Stadt-Casino-Bau von 1939, dem Musiksaal von 1876 und dem Hans Huber-Saal von Ein Ersatz für den Bau 39 wurde vom Volk 2007 verworfen. Auch eine Studie zur umfassenden Teilsanierung des Musiksaals allein genügte nicht allen geäusserten Bedürfnissen. Das nun vorliegende Projekt sieht die Erweiterung des Kernbaus (Musiksaal und Hans Huber-Saal) in Richtung Barfüsserkirche ohne Neubau des Baus 39 vor. Dieser soll eine bauliche, funktionale und architektonische Einheit bilden und vom Bau 39 entflochten werden. Dieselbe Entflechtung soll auch für die Kultur- und Gastro-Nutzungen gelten. Bisher hat sich keine grössere Opposition zum Projekt manifestiert. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Bauphase ab Mitte 2016 begonnen werden kann, wobei eine archäologische Rettungsgrabung am Anfang steht. Detaillierte Ausführungen sind dem Ratschlag zu entnehmen. 3. Kommissionsberatung Die Bildungs- und Kulturkommission schliesst sich den Begründungen für die Notwendigkeit eines Erweiterungsbaus, der Erneuerung der Haustechnik und der denkmalpflegerischen Sanierung an. Sie hält das Projekt für überzeugend, nicht zuletzt auch dank des engen Austauschs über die Bauausführung, da seitens der Öffentlichkeit ein besonderes Augenmerk auf der Einhaltung der Baukosten besteht. Das Projekt, das eine bedeutende Bereicherung für das Basler Musikleben verspricht, verlangt grosse kulturpolitische und städteplanerische Aufmerksamkeit. Die Diskussion ergab zwei Punkte, auf welche die Kommission grundsätzlich aufmerksam machen will und die sie für eine positive Umsetzung des Vorhabens und dessen politische Tragfähigkeit für essentiell hält. Nutzung des Musiksaals durch die Basler Orchester Der Kanton beteiligt sich mit einem eindrücklichen Betrag von maximal 38 Mio. Franken, womit das Interesse an der Gegenleistung für die Basler Kultur (in diesem Fall speziell für die verschiedenen Basler Orchester) ausserordentlich hoch ist. Das Präsidialdepartement hat auf Seite2/4

65 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bildungs- und Kulturkommission mehrere Punkte hingewiesen: Die Vereinbarungen zwischen Kanton und Casino-Gesellschaft beinhalteten den Auftrag, dass ein primär als Musikzentrum und sekundär anderweitig nutzbares Kulturhaus für die regionalen Veranstalter und das regionale Publikum zur Verfügung stehen solle. Auch bei einem Projektscheitern oder einer anderen unerwarteten Entwicklung könne die Gesellschaft gemäss Vertrag nicht nach Gutdünken agieren. Der Kanton habe die Casino- Gesellschaft vertraglich dazu verpflichtet, dass die Fokussierung des erweiterten Stadt-Casinos auf dem Bereich Musik liegen solle. Dieses Anliegen werde auch durch die klare bauliche Trennung von Musiksaal und Bau 39 unterstützt. Der Kanton möchte garantieren, dass die staatlich unterstützten Orchester gute Konditionen und einen attraktiven Veranstaltungsort haben, der zur qualitativen Entwicklung der Musikstadt Basel beiträgt. Damit seien sowohl institutionell ausgerichtete Staatsbeiträge gemeint, wie sie in der Vorlage zum Sinfonieorchester vorgesehen sind, als auch die künftigen Finanzierungen aus der Programm- und Strukturförderung im Rahmen des neuen Orchesterfördermodells. Die Mietkosten dürften für die Basler Orchester leicht ansteigen, aber immer noch deutlich unter dem schweizerischen Mittel für vergleichbare Raumangebote liegen, was für kleinere Orchester von grosser Wichtigkeit sei. Hierbei habe die Spendenlage einen wesentlichen Einfluss auf die künftige Preisgestaltung: Je mehr Spenden die Casinogesellschaft erhalte, umso weniger Investitionskosten müssten auf die Mietpreise umgelegt werden. Der Auszug der Orchester aus dem Musiksaal während der Bauphase in andere Räumlichkeiten wie das Musicaltheater, das vom Sinfonieorchester genutzt werde, habe bisher noch nicht zu Platznöten geführt; jedenfalls gibt es laut Präsidialdepartement keine entsprechenden Informationen. Nutzung des Barfüsserplatzes durch die Basler Marktfahrenden Für die Standbetreiber ist die Nutzung des Barfüsserplatzes insbesondere während der Herbstmesse und des Weihnachtsmarkts ein Kernanliegen, erwirtschaften sie doch dabei einen wesentlichen Teil ihres Jahresertrags. Aus diesem Grund beeinflussen die Auskünfte dazu, wie sich die Bauphase auf die Zugänglichkeit des an den Stadt-Casino-Komplex anschliessenden Areals auswirkt, die politische Tragfähigkeit auch ausserhalb kulturpolitischer Diskussionen. Das Departement erklärte, dass es mit Beginn der Bauphase ab 2016 zwar auf einem Teil des Barfüsserplatzes Beeinträchtigungen geben werde. Es bleibe aber im Interesse des Kantons, dass der Weihnachtsmarkt und die Herbstmesse in dieser Zeit keinen Unterbruch erfahren würden. Der Erweiterungsbau werde den bisherigen Durchgang bei der Barfüsserkirche verengen; andererseits entstehe durch die bauliche Trennung von Musiksaal und Bau 39 eine neue, zusätzliche und attraktive Platzsituation, die sich für die Marktfahrer und Standbetreiber während der Herbstmesse und des Weihnachtsmarkts positiv auswirken werde. Die Kommission befürwortet die Nutzung des Barfüsserplatzes während des Umbaus, sodass auch Herbstmesse und Weihnachtsmarkt in dieser Zeit stattfinden können. Die künftige Gestaltung des gesamten Platzes ist ein Thema, obwohl das Erweiterungsprojekt davon abgekoppelt wurde. Die Aussage des Präsidialdepartements, dass das Erweiterungsprojekt die Neuplanung des Areals dynamisieren werde, bewertet sie positiv. Sie betont, dass das Ziel eine attraktive Platzgestaltung sein soll. Seite3/4

66 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bildungs- und Kulturkommission 4. Antrag Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Bildungs- und Kulturkommission dem Grossen Rat einstimmig die Annahme des Beschlussentwurfes gemäss Ratschlag Nr Die Bildungs- und Kulturkommission hat diesen Bericht einstimmig verabschiedet und den Kommissionspräsidenten zum Kommissionssprecher bestimmt. Im Namen der Bildungs- und Kulturkommission Dr. Oswald Inglin Präsident Seite4/4

67 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat PD/P Basel, 23. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 22. September 2015 Ratschlag betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Basler Kunstverein für die Jahre Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 25. September Seite 1/14

68 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Inhalt 1. Begehren Begründung Ausgangslage Entwicklung in der Staatsbeitragsperiode Inhaltliche Entwicklung Die neue Direktion Elena Filipovic Finanzielle Situation Eigenleistungen Restaurant Kunsthalle und Campari Bar Zusammenhang Gebäude mit Ausstellungsbetrieb Ausstellungskosten und Sponsoring Personal- und Verwaltungskosten Inhaltliche Perspektiven Akzente der neuen Direktion Elena Filipovic Regionale Verankerung und internationale Anerkennung Neuproduktionen von Kunstwerken und Publikationen Kunstvermittlung Kommunikation Dialog und Partnerschaft Kunsthalle als lebendiger Kulturort in Basel Kunsthalle, Schweizerisches Architekturmuseum, STADTKINO Basel und Restaurant Kunsthalle Bibliothek Die Sammlung des Basler Kunstvereins Weiterführung der Staatsbeitragsperiode Antrag Basler Kunstverein auf Erhöhung der Staatsbeiträge Stellungnahme und Antrag des Regierungsrats Musterbudget 2016 ff Beurteilung nach 3 des Staatsbeitragsgesetzes Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung ( 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz): Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann ( 3 Abs. 2 lit. b Staatsbeitragsgesetz): Zumutbare Eigenleistung und Nutzung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten durch den Staatsbeitragsempfänger ( 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsgesetz): Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung ( 3 Abs. 2 lit. d Staatsbeitragsgesetz): Finanzielle Auswirkungen Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung Antrag Seite 2/14

69 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 1. Begehren Mit diesem Ratschlag beantragen wir Ihnen, dem Basler Kunstverein für die Staatsbeitragsperiode folgende Beiträge zu bewilligen: Staatsbeitrag Franken ( Franken p.a.) Die Ausgabe ist im Budget 2016 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 1 und 4 des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG ). 2. Begründung 2.1 Ausgangslage Seit seiner Etablierung 1834 hat der Basler Kunstverein statuarisch den Auftrag, die bildende Kunst mit Schwergewicht auf dem zeitgenössischen Kunstschaffen zu fördern und zu vermitteln sowie aktiv zu allen Fragen Stellung zu nehmen, die dieses bzw. das materielle und geistige Interesse der Künstler berühren. Der Basler Kunstverein ist seit jeher bestrebt, ein international profiliertes, qualitativ hochstehendes und inspirierendes und für die Zukunft wegweisendes Programm zu bieten, und zwar ebenso einem regionalen wie einem überregionalen Publikum. Die Herausforderung für die Tätigkeit der Kunsthalle Basel (Direktion und Team) liegt dabei in einer wirkungsvollen Verbindung zwischen der regionalen, nationalen und internationalen Kunstszene und einer Vorreiterrolle im internationalen Ausstellungskontext. Die Kunsthalle setzt in diesem Sinne seit vielen Jahrzehnten Massstäbe und prägt Tendenzen jenseits des gängigen Kunstmarktgeschehens, sie produziert, zeigt und vermittelt aufstrebende zeitgenössische Kunstschaffende, die gesellschaftlich relevante Themen auf ästhetisch bedeutende Art behandeln. 2.2 Entwicklung in der Staatsbeitragsperiode Inhaltliche Entwicklung Die Kunsthalle Basel konnte in der laufenden Staatsbeitragsperiode ihr Profil als Ort der Präsentation und Vermittlung von bedeutenden regional, national und international relevanten Positionen der zeitgenössischen Kunst und deren aktuelle Debatten mit hoher Kontinuität und grosser medialer Wahrnehmung umsetzen. Mit bis zu zehn Ausstellungen pro Jahr und einem innovativen, anspruchsvollen Vermittlungsprogramm von Performances über Filmvorführungen bis zu Kinderführungen gelang es der Kunsthalle Basel, ein interessiertes Publikum anzusprechen und in der Fachwelt hohe Anerkennung und Beachtung zu finden, insbesondere auch auf internationaler Ebene. Dies belegt unter anderem die Ernennung von Adam Szymczyk (bis Ende Oktober 2014 Direktor der Kunsthalle Basel) zum künstlerischen Leiter der weltweit renommierten DOCUMEN- TA14, die 2017 in Kassel stattfinden wird. Insbesondere der Einbezug junger Schweizer Künstlerinnen und Künstler wurde in den letzten Jahren ausgebaut. Grosse Sichtbarkeit erreichten dabei die Projekte von Pedro Wirz (2011) und Vanessa Safavi (2012) an der Rückwand der Kunsthalle Basel. Die Einzelausstellungen von Hannah Weinberger (2012) und Pamela Rosenkranz (2012) wiederum können als Meilensteine in den jungen Karrieren der beiden Schweizer Künstlerinnen gesehen werden. Pamela Rosenkranz hat gar mit der Einladung zur Gestaltung des diesjährigen CH-Pavillon an der Biennale Venedig ihren Weg eindrücklich gekrönt. Regelmässig ist die Kunsthalle Basel auch Gastgeberin für Veranstaltungen diverser Basler Kunstprojekte, u.a. während der Regionale und seit zwei Jahren auch für die jährlichen Ausstellungen des Kunstkredits und der Hochschule für Gestaltung und Kunst. Die Zusammenarbeit mit der HGK an der Diplomausstellung des Master of Fine Arts und mit dem Kunstkredit Basel-Stadt bietet dabei eine sehr gute Übersicht über das Kunstschaffen in Seite 3/14

70 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Basel und stellt dieses in unmittelbare Nähe zum nationalen und internationalen Geschehen der Gegenwart Die neue Direktion Elena Filipovic Mit der Berufung von Elena Filipovic als neue Direktorin der Kunsthalle Basel zum 1. November 2014, die Nachfolgerin von Adam Szymczyk geworden ist, wird diese Verankerung im nationalen und internationalen Kunstgeschehen fortgeführt werden. Die amerikanische Kuratorin arbeitete in den letzten Jahren am renommierten Ausstellungshaus WIELS in Brüssel und trug erheblich dazu bei, dieses junge Haus zu einer anerkannten Institution für zeitgenössische Kunst aufzubauen. Als bestens vernetzte und von Künstlerinnen und Künstlern hoch geschätzte Kuratorin organisierte sie zahlreiche Ausstellungen, oft in Kooperation mit anderen Kunstorten (z.b. die Retrospektive Felix Gonzales Torres in der Fondation Beyeler, Wanderausstellungen an das Centre George Pompidou in Paris, an die TATE Modern London oder an das Haus der Kunst in München). Elena Filipovic legt erheblichen Wert auf offene Kommunikationspolitik, auf intensive Vermittlungsarbeit und auf einen kontinuierlichen Diskurs zwischen Fachwelt und Publikum. Stärker noch als ihr Vorgänger sucht sie den Einbezug der lokalen Kunstszene und der breiten Bevölkerung. Ihr Programm will versuchen, jene Bevölkerungsschichten, für welche der Zugang zur zeitgenössischen Kunst nicht selbstverständlich ist, vermehrt anzusprechen Finanzielle Situation Ein Rückblick auf die letzte Staatsbeitragsperiode zeigt folgendes (Details vgl. Beilagen 2 4): Rechnungsperiode Ertrag Fr. Aufwand Fr. Gewinn Fr. Verlust Fr '352' Die Grundzüge der Erfolgsrechnungen sind nachfolgend kommentiert. Angesichts der finanziellen Bedeutung der Liegenschaften, erlauben wir uns, etwas ausführlicher auf diesen Aspekt einzugehen. Für das dazugehörige Zahlenmaterial verweisen wir auf die Beilagen Eigenleistungen Die finanziellen Eigenleistungen des Kunstvereins umfassen die Jahresbeiträge der Mitglieder, Freunde und Firmenmitglieder, die Zurverfügungstellung der Ausstellungsräume, Erträge aus der Verpachtung weiterer Teile der Liegenschaft, Beiträge privater Sponsoren und diverse andere Einnahmen. Als Eigentümer der Kunsthalle Liegenschaft stellt der Kunstverein dem Ausstellungsbetrieb Kunsthalle unentgeltlich ca. 1'100 m 2 Ausstellungsfläche zur Verfügung. Dies tut er auch nach der Renovation in den Jahren 2012/2013, mit welcher der Wert der Bausubstanz erhöht wurde. Diese Eigenleistung, die finanziell einen hohen Wert besitzt, findet in der Vereinsrechnung keinen Niederschlag. Ausserdem beheimatet die Kunsthalle seit 1998 das Stadtkino. Diesem wird aus programmatischem Interesse an der Nachbarschaft eine nicht marktgängige, kulturell definierte Miete verrechnet, womit die Kunsthalle einen wertvollen Beitrag an einen möglichst kostengünstigen Betrieb des Stadtkinos ermöglicht. Seit Mitte 2004 ist auch das Schweizerische Architekturmuseum in den Räumen am Steinenberg beheimatet, wodurch die Kunsthalle inhaltlich zusätzlich bereichert wird. Die Nähe von Kunst und Architektur und das gegenseitige Interesse unter diesen beiden Disziplinen sind heute weit verbreitet und gerade in Basel von hoher Bedeutung. Auch hier ist die Miete bewusst unter den Marktpreisen angesetzt und wird als ein Beitrag des Kunstvereins an einen möglichst kostengünstigen Betrieb des Architekturmuseums angesehen. Seite 4/14

71 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Die Eigenleistungen sind zwar verglichen mit anderen Kulturinstitutionen erheblich, konnten aber nicht auf dem Niveau der vergangenen Jahre gehalten werden. Die Verschlechterung ergibt sich insbesondere aus der Reduktion des Liegenschaftsertrages um rund Franken seit 2011, wobei sich dieser hauptsächlich durch einen Rückgang der Pachteinnahmen des Restaurants Kunsthalle und der Campari Bar begründet. Als Folge der Veränderungen im Konsumverhalten und der steigenden Konkurrenz kann in den nächsten Jahren jedenfalls nicht mit gleichbleibenden oder gar gesteigerten Pachterträgen gerechnet werden. Das Nettoergebnis ist einerseits vom wetterbedingten und konjunkturabhängigen Umsatz des Restaurants und der Barbetriebe (Terrassen- und Gartenbetriebe) und andererseits von sich verändernden Liegenschaftsunterhaltskosten und Betriebskosten abhängig. Der Kunstverein zählt Ende 2014 nebst regulären Mitgliedern auch 87 Freunde und Firmenmitglieder, wobei ein leichter Rückgang der Mitglieder im 2014 (48) zu verzeichnen ist. In den letzten Jahren fand ein Generationenwechsel statt, viele jüngere Kunstschaffende und Besucher sind Mitglied im Kunstverein. Vom programmatischen Aufbruch zum Dialogisieren mit unterschiedlichen Partnern, wie es die gegenwärtige und auch die zukünftige Direktion vertritt, verspricht sich der Kunstverein auch weiterhin neue jüngere Mitglieder zu gewinnen. Auch die direkte Nachbarschaft mit dem Schweizerischen Architekturmuseum und dem Stadtkino soll dazu beitragen, das Interesse von weiteren Kreisen zu wecken. Insgesamt wird angestrebt, dass die Kunsthalle unter der Leitung von Elena Filipovic einen höheren Publikumszuspruch erreicht als unter ihrem Vorgänger. Damit würden die Einnahmen an der Kasse entsprechend erhöht werden können, wenn auch in einem finanziell betrachtet letztlich bescheidenen Rahmen Restaurant Kunsthalle und Campari Bar Zusammenhang Gebäude mit Ausstellungsbetrieb Das Restaurant Kunsthalle sowie die Campari Bar und die Kunsthalle Bar haben sich in den letzten Jahrzehnten als gesellschaftlich wichtige Gastrobetriebe und Treffpunkte für Stadt und Agglomeration bewährt und gelten als qualitativ hochstehende Betriebe. Am 1. Juli 2008 hat die Candrian Catering AG den Pachtvertrag des Restaurants Kunsthalle und der Campari Bar von Peter Wyss mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2027 übernommen. Es handelt sich um eine Rohpacht, bei welcher der Kunstverein als Verpächter lediglich die leeren Räume zur Verfügung stellt. Dabei muss er unter anderem die Baukosten für die Kanalisation, Lüftung, Strom etc. jeweils bis dorthin tragen, wo der Pächter durch seine Ein- und Umbauten verantwortlich zeichnet. Der Pächter hingegen ist für sämtliche Einbauten und das Mobiliar verantwortlich. In den Jahren 2012 und 2013 wurden im Restaurant Kunsthalle umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt. Diese Investitionen waren für den Gebäudeerhalt und den Gastrobetrieb dringend nötig. Der Kunstverein musste sich mit insgesamt 1'000'000 Franken an den Totalkosten von rund Franken beteiligen. 800'000 Franken wurden vom Kunstverein mittels einer Erhöhung seiner Hypotheken beglichen. Zur Begleichung der restlichen 200'000 Franken reduziert sich der Pachtertrag während den Jahren 2012 bis 2021 jährlich um Franken. Daneben kommt der Kunstverein jedes Jahr für die laufenden Kosten wie Fassadenunterhalt, Kanalisation, Betriebssicherheit, Lüftung, Haustechnik etc. auf. Die nötigen Rückstellungen für Investitionen von rund Franken im Pachtbetrieb konnten infolge der rückläufigen Pachterträge in der Vergangenheit (vgl. auch Kapitel 2.2.4) kaum gebildet werden. In den Jahren 2010/11 hat der Verein jeweils Rückstellungen von durchschnittlich 50'000 Franken und in den Jahren 2012/2013 von Franken gebildet, die jährlich nahezu vollständig in grössere, dringendere substanzerhaltende Sanierungen investiert werden mussten. Seite 5/14

72 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Eine verantwortungsvolle Planung bedarf auch in Zukunft einer jährlichen Rückstellung von mindestens 150'000 Franken. Der Kunstverein ist deshalb bestrebt, die jährliche Rückstellung zu erhöhen, um für grössere und kleinere Sanierungen, vorbereitet zu sein Budget 2015 Liegenschaftsertrag Veränderung gegenüber Vorjahr - 13,4% + 2,6% + 0,3% + 1,7% Liegenschaftsaufwand * Nettoertrag Veränderung gegenüber Vorjahr - 24,8% + 11,3% + 1,7% - 46,5% * inklusive 150'000 Franken für Rückstellungen Das Konto langfristiger Unterhalt des Gebäudes wird in der Jahresrechnung nicht ausgewiesen. Um den Unterhalt des Gebäudes sicherzustellen müssten jährlich rund Franken zurückgestellt werden. Der Kunstverein versuchte auch im Jahr 2014 eine Rückstellung von Franken anzustreben. Schliesslich konnten dem Konto nur Franken zugeführt werden. Zusätzlich ist es leider auch so, dass dieses Konto langfristiger Unterhalt stetig abnimmt, damit die Unterhaltskosten des Gebäudes gedeckt werden können. Für 2015 sind wieder die erwähnten 150'000 Franken im Budget eingeplant Ausstellungskosten und Sponsoring Der Schwerpunkt bei der Erfüllung der Aufgabe des Basler Kunstvereins liegt in der Durchführung von Wechselausstellungen durch die Kunsthalle. Dabei kommt einer vielfältigen und medial aufgeschlossenen Kunstvermittlung eine immer höhere Bedeutung zu. Die nachstehende Aufstellung gibt einen Überblick über die reinen, mit den Ausstellungen verbundenen Kosten (ohne Personal-, Verwaltungs- und Betriebsaufwand): Budget 2015 Ausstellungsaufwand Andere Erträge* Sponsoring Ausstellungen Nettoaufwand * = Erträge aus Eintritte, Führungen, Durchführung Firmenanlässe, Einnahmen Veranstaltungen, Verkauf Kataloge und Shop, Verkaufsprovisionen und Editionen, Bilderausleihungen. Nicht berücksichtigt sind: Adressverkauf, Bibliothek, Spenden, übriger Ertrag, Archiv/Recherchen, Debitorenverluste, periodenfremder Ertrag Diese Darstellung belegt, dass der reine Ausstellungsaufwand leicht defizitär ist. In der Jahresberichterstattung werden alle Sponsoringbeiträge zusammen aufgeführt, zur besseren Nachvollziehbarkeit verweisen wir auf die nachfolgende Aufschlüsselung der Sponsoringbeiträge: Seite 6/14

73 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Budget 2015 Sponsoring Ausstellungen Sponsoring Bibliothek Sponsoring Fotoarchiv Sponsoring Renovation Kunstwerke Total Sponsoring Der Gesamtaufwand der Ausstellungen lag in den letzten beiden Jahren zwar über dem Budget, konnte aber durch die erwähnten ausserordentlich hohen Sponsoringeinnahmen ausgeglichen werden. Ausgehend von Sponsoringeinnahmen von 470'000 Franken müsste die Direktion mit einem Ausstellungsbudget von 540'000 Franken auskommen. Die Sponsoringeinnahmen auf dieser Höhe zu halten, besonders auch in Anbetracht des Direktorenwechsels, wird als grosse Herausforderung betrachtet, aber es ist das erklärte Ziel des Kunstvereins sein erfolgreiches Konzept, eine grosse Vielfalt anspruchsvoller Wechselausstellungen zu präsentieren, weiterzuführen. Dank der grossen nationalen und internationalen Ausstrahlung der Kunsthalle Basel konnte der Kunstverein in den vergangenen Jahren das Interesse bestehender Sponsoren aufrechterhalten und neue Drittmittelquellen im In- und Ausland gewinnen. Der Kunstverein stellt jedoch wie viele andere kulturelle Institutionen auch zugleich fest, dass die meisten privaten Unternehmen ihre Sponsoringbudgets im Kulturbereich spürbar reduzieren und stärker inhaltliche Akzente im Kultursponsoring setzten. Realistischerweise orientiert sich der Kunstverein daher künftig am langjährigen Durchschnitt von jährlich 450'000 Franken Personal- und Verwaltungskosten Die Entwicklung der Personal-und Verwaltungskosten von 2012 bis 2015 zeigt folgendes Bild: Budget 2015 Personalkosten Verwaltungskosten/ Betriebsaufwand Der Kunstverein ist insgesamt bestrebt, die Verwaltungs- und Personalkosten möglichst tief zu halten. Die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten sich nach vergleichbaren Vorgaben anderer Kunstinstitutionen. Die leichte Erhöhung der Personalkosten bis 2014 lässt sich damit begründen, dass die Kunsthalle in den Jahren 2013 und 2014 einen regen Wechsel der kuratorischen Mitarbeitenden zu verzeichnen hatte und dadurch gewisse Mehrkosten entstanden sind. Die Kunstvermittlung wiederum hat in den vergangenen Jahren wie erwähnt an Bedeutung gewonnen und musste wegen der starken Nachfrage leicht aufgestockt werden, d.h. das Team der Kunstvermittlung wurde seit 2010 zusätzlich 60% auf insgesamt 110 Stellenprozente erweitert. Der Kunstverein versteht dies als wichtige Investition in die kommenden Generationen und das Publikum der Zukunft. 2.3 Inhaltliche Perspektiven In der Kunsthalle Basel werden pro Jahr bis zu zehn Ausstellungen auf höchstem Niveau organisiert. Die Kunsthalle Basel versteht sich als ein Ort der Förderung zeitgenössischer Kunstschaf- Seite 7/14

74 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt fender und widmet sich der Initiierung der Produktion und Präsentation von neuen Kunstwerken. Ihre Aufgabe liegt im Fördern und Vermitteln der Gegenwart im Gegensatz zum Museum, wo das Sammeln und Archivieren im Vordergrund steht. In den letzten zehn Jahren wuchs die Popularität von moderner und zeitgenössischer Kunst besonders von grossen Ausstellungsevents und publikumswirksamen Aktionen weltweit enorm, ein Trend, der u.a. dazu führt, dass überall eine vermehrte Ausstellungstätigkeit in diesem Bereich verzeichnet werden kann. Die Konkurrenzsituation ist gross. Gerade auch in der Schweiz, und im Besonderen in Basel, sind etwa der Anspruch und die Wirkung der kleineren, unabhängigen Kunsträume durch internationale Vernetzung und Professionalisierung der Strukturen spürbar gestiegen. Ebenso hat in Kunstmuseen die Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kunstgeschehen, oft in Form von gross angelegten Sonderausstellungen, an Quantität und Attraktivität gewonnen. War früher diese Aufgabe vorwiegend den Kunsthallen und -vereinen vorbehalten, so sieht der Kunstverein heute seine Stärke und seinen Wirkungsschwerpunkt in einer dezidierten Positionierung als Bindeglied zwischen unabhängigen Ausstellungsräumen und Kunstmuseen, indem er jüngeren, noch unbekannteren Positionen in der Kunsthalle eine Plattform für Experimente bietet und die internationale Karriere der Künstlerinnen und Künstler vorantreibt Akzente der neuen Direktion Elena Filipovic Auch in Zukunft soll auf aktuelle Tendenzen in der Kunst reagiert werden und die Entdeckung und Förderung von zeitgenössisch relevanten Positionen im Zentrum der Ausstellungstätigkeit stehen. Das Augenmerk richtet sich dabei auf Kunst, die den politischen und kulturellen Hintergrund mitreflektiert eine Kunst, die auf den sozialen Kontext reagiert und diesen mitdenkt. Das Programm der seit 2014 amtierenden Direktorin Elena Filipovic wird sich aber vermehrt mit der Basler Szene auseinandersetzen und versuchen, andere Bevölkerungsschichten, für welche der Zugang zur zeitgenössischen Kunst nicht selbstverständlich ist, zu aktivieren. Künstlerische Medien wie Performances stehen dabei mit im Vordergrund. Elena Filipovic möchte, dass die Kunsthalle Basel vermehrt ein Raum für aktive Kunstformen wird und der Öffentlichkeit als vermittelndes und offenes Ausstellungshaus gegenüber tritt. Diese Zusammenarbeiten sowie die Nachbarschaft zum Schweizerischen Architekturmuseum und dem Stadtkino Basel verorten die Kunsthalle als wichtigen Treffpunkt für die Basler Kunstszene und ein kunstinteressiertes Publikum aus dem In- und Ausland Regionale Verankerung und internationale Anerkennung Im nationalen und internationalen Kunstgeschehen spielt die Kunsthalle eine Vorreiterrolle, indem sie immer wieder noch weitgehend unbekannten Künstlerinnen und Künstlern eine erste grosse Einzelschau ermöglicht, deren Arbeiten sich später international etablieren. Der Basler Kunstverein will weiterhin Gegenwartskunst fördern, welche die Rolle der Kunst in der Gesellschaft kritisch reflektiert und sich nicht allein am Marktgeschehen orientiert. In der Schweiz und im Besonderen in Basel ist der professionelle Anspruch durch eine internationale Vernetzung und Anbindung an das zeitgenössische Kunstgeschehen auch in kleineren, unabhängigen Kunsträumen gestiegen. Hier will die Kunsthalle Basel vermehrt eine Brückenfunktion einnehmen und den Dialog lebendig halten Neuproduktionen von Kunstwerken und Publikationen Seine hohe Flexibilität in der Programmierung ermöglicht es dem Kunstverein auf aktuelle Tendenzen zu reagieren. Nur auf diese Weise kann die Kunsthalle am Puls der Zeit bleiben und sich stark machen für innovative Formen der Kunst. Ausstellungsprojekte werden mehrheitlich vor Ort im Dialog mit dem Künstler bzw. der Künstlerin entwickelt. Die Kunsthalle ist direkt an der Pro- Seite 8/14

75 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt duktion der Arbeiten beteiligt und unterstützt die Künstlerinnen und Künstler mit Material- und Arbeitsaufwand. Neben der Möglichkeit auszustellen steht also auch die Förderung und Mithilfe bei der Produktion von Kunstwerken im Zentrum der Tätigkeit. Auf diese Weise setzt sich der Kunstverein für eine weiterführende Unterstützung regionaler und internationaler Künstlerinnen und Künstlern ein. Die Kunsthalle Basel möchte auch vermehrt das Format der Publikation nutzen, um jungen Künstlerinnen und Künstlern die Gelegenheit einer Erstpublikation zu geben. Die Buchform bietet die Möglichkeit, die künstlerische Arbeit mit Texten von Kuratoren und Kritikern zu ergänzen und diskursiv zu verorten. Die zeitlich befristeten Ausstellungen und teilweise ephemeren Kunstwerke werden dokumentiert und können somit auch nach Ausstellungsende zugänglich gemacht werden Kunstvermittlung Der Basler Kunstverein nimmt das Potential der Kunsthalle als Ort der Bildung, des Lernens und des Austauschs wahr und räumt dem Bereich der Kunstvermittlung einen äusserst wichtigen Stellenwert ein. Mit einem spezifischen Vermittlungsangebot zu jeder Ausstellung bietet die Kunsthalle einem breiten Publikum Raum, zeitgenössische Kunst zu betrachten, zu reflektieren und zu diskutieren. In den vergangen Jahren konnte das Vermittlungsangebot durch längerfristig angelegte Projekte deutlich erweitert werden. Diese konnten sich nebst dem bestehenden Angebot, wie öffentliche Führungen, Werkgesprächen, Workshops für Schulklassen sowie Volkshochschulkursen fest im Programm etablieren. Die Umsetzung der unterschiedlichen Angebote finden oft in enger Zusammenarbeit mit Schulen und Institutionen der Region statt, wie beispielsweise mit dem Kunsthistorischen Seminar der Universität Basel, der FHNW Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel, der Schule für Gestaltung Basel, der Fachstelle für Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung Basel-Stadt, der Medienfalle Basel und Radio X. Damit eine nachhaltige Kunstvermittlung gewährleistet werden kann, orientiert sich die Mehrzahl der partizipativen Projekte an dem Konzept, eine bestimmte Besuchergruppe über längere Zeit einzubinden. Dies fördert die Offenheit, das Interesse und das Verständnis gegenüber zeitgenössischer Kunst. In verschiedenen Projekten wie Kunstagenten, Kunst als Fremdsprache oder Kamera Läuft wird dieses Anliegen direkt umgesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese Form der Vermittlung eine grössere Bandbreite von Besuchergruppen nachhaltig anspricht. Die Möglichkeit mit Video, Internet und Audiogeräten zu arbeiten Medien, welche sich bei der Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst anbieten möchte die Kunstvermittlung aufgrund positiver Erfahrungen vermehrt einsetzen. Die Kunstvermittlung spielt bei der Kommunikation mit der breiten Bevölkerung eine tragende Rolle. Mit innovativen partizipativen Projekten sollen weiterhin Bevölkerungssegmente angesprochen werden, denen der Zugang zur Gegenwartskunst erschwert ist Kommunikation Um breite Gesellschaftskreise zu erreichen und die Aktivitäten der Kunsthalle effizient zu kommunizieren, ist die Kunsthalle auf umfassende Werbe- und Pressearbeit angewiesen. Die Webseite der Kunsthalle als wichtigste Plattform soll weiterhin ausgebaut werden, um eine einfache und effiziente Handhabung und grössere Übersichtlichkeit zu garantieren. Mit breit gestreuter Werbung in Form von Einladungskarten, Ausstellungsplakaten und Inseraten sowie dem professionellen Webauftritt möchte der Kunstverein sowohl seine Mitglieder bedienen als auch ein neues Publikumssegment adressieren. Dies gilt im Besonderen auch für die Bekanntmachung des Veranstaltungs- und Vermittlungsangebots, das neben Erwachsenen auch ein jüngeres Publikum über Fachzeitschriften oder Internetblogs ansprechen soll. Seite 9/14

76 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Dialog und Partnerschaft Der Basler Kunstverein versteht Kunst und Kultur als die gesellschaftliche Verhandlung gemeinschaftlicher Wahrnehmung und Werte. Eines der zentralen Anliegen des Basler Kunstvereins ist es, den Dialog in der Stadt und der Region nachhaltig zu fördern und weiter zu intensivieren. Seine Aufgabe ist es, dieses kommunikative Handeln zu initiieren und ihm einen Raum und Ort zu geben. Das bedeutet, dass der Handlungsbedarf der Kunsthalle weit über ihre Ausstellungstätigkeit hinausgeht Kunsthalle als lebendiger Kulturort in Basel Auch künftig soll die bedeutende Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern mit Partnerschaften und Kooperationen in und um Basel fortgesetzt und intensiviert werden. So sei verwiesen auf erfolgreiche Zusammenarbeiten mit dem Theater Basel, dem Ausstellungsraum Klingental oder der artas Foundation. Wie schon in früheren Ausgaben kollaborierte die Kunsthalle 2013 mit dem Festival culturescapes und bot passend zum Thema Balkan Führungen in unterschiedlichen slawischen Sprachen an. Im Rahmen von culturescapes im 2014 präsentiert die junge Basler Kunstbuchmesse I never read eine Auswahl von Publikation zum Jahresthema Tokio im Eingangsbereich der Kunsthalle Kunsthalle, Schweizerisches Architekturmuseum, STADTKINO Basel und Restaurant Kunsthalle Der zentral gelegene Gebäudekomplex der Kunsthalle Basel hat sich zu einem Kulturtreffpunkt entwickelt, an welchem gleichzeitig Kunst, Architektur und Film angeboten werden. Eine Kooperation mit dem STADTKINO Basel, die über die eigene Ausstellungstätigkeit hinausgeht, wird von der Kunsthalle weiterhin in Form von monatlichen Veranstaltungen angestrebt. Auch mit dem Schweizerischen Architekturmuseum (SAM) soll der Dialog verstärkt und sollen innovative Formate für die Museumsnacht und weitere gemeinsame Veranstaltungen gefunden werden. Die Anbindung an das Restaurant Kunsthalle, die Campari Bar und die Kunsthalle Bar ist für die Funktion als zentraler Treffpunkt von grosser Bedeutung. Sie unterstreicht die Qualität des Ortes und nutzt das grosse Potential eines lebendigen Angebots verschiedener Partner im selben Haus Bibliothek Die Bibliothek konnte in den letzten Jahren verstärkt zugänglich gemacht werden. Insgesamt sind es um die 16'000 recherchierbare Titel. Durch die erhöhte Anzahl in Aleph verzeichneter Bücher erweiterte sich der Kreis der Besucher. Der Kunstverein möchte, ähnlich wie in seinem Ausstellungsprogramm, verstärkt die aktuellen und oftmals in nur kleinen Auflagen und bei kleinen Verlagen erscheinenden Publikationen und Zeitschriften sammeln, um Recherchierenden und Kunstinteressierten die oft nur schwierig zugänglichen Dokumente zeitgenössischer Kunstströmungen bereitstellen zu können. Zur weiteren Erleichterung des Zugangs zur Literatur wurde eine gemeinsame Webseite aller Kunstbibliotheken Basels geplant, die seit 2012 fertiggestellt ist und in einem Treffen aller Schweizerischen Kunst- und Museumsbibliotheken in Basel vorgestellt wurde. Seit 2012 wird ausserdem das Fotoarchiv der Kunsthalle Basel umfassend katalogisiert, restauriert und digitalisiert. Das Archiv versammelt fotografische Reproduktion bis in die 1920er Jahre und besteht aus ca. 22'000 Aufnahmen. In Zusammenarbeit mit dem Digital Humanities Lab der Universität Basel und dem Kunsthistorischen Seminar konnten bisher um die 6'000 Aufnahmen katalogisiert, konserviert und digitalisiert werden. Diese Arbeit wird laufend weiterverfolgt. Seite 10/14

77 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Die Sammlung des Basler Kunstvereins Die Sammlung des Kunstvereins kam und kommt direkt durch die Ausstellungstätigkeit zustande. Sie wächst durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Künstlerinnen und Künstlern und Institution. Die Kunsthalle Basel hat in den letzten Jahren wieder vermehrt die Produktion von Künstlereditionen angeregt. Sie werden zum Verkauf angeboten, um mit dem Ertrag Anteile an den wachsenden Produktionskosten zu decken. Eine Edition wird jeweils im Einverständnis der Künstlerin / des Künstlers der Sammlung zur Verfügung gestellt. Die Akquisition von Kunstwerken mehrheitlich durch Schenkungen von Künstlerinnen und Künstlern soll weiterhin fortgesetzt werden, um zu garantieren, dass dem Verein auch in Zukunft wichtige Ressourcen zur Verfügung stehen. Auch die Ausleihpraxis an Mitglieder soll weiterhin angeregt und intensiviert werden. 2.4 Weiterführung der Staatsbeitragsperiode Antrag Basler Kunstverein auf Erhöhung der Staatsbeiträge Der Basler Kunstverein beantragt in seinem Gesuch vom September 2014 die Fortsetzung des bisherigen Staatsbeitrags und eine Erhöhung um Franken p.a. auf neu Franken p.a. für die Jahre durch den Kanton Basel-Stadt. Diese Erhöhung wird wie folgt begründet: Aus den in den Kapiteln und beschriebenen Gründen muss der Kunstverein einen Teil seiner Pachterträge, welche bis vor kurzem in den Ausstellungsbetrieb flossen, für Zinsen und Amortisation von Bankschulden einsetzen, welche aufgenommen wurden, um die oben angeführten Kosten zu finanzieren. Da die höheren Liegenschaftskosten nicht durch einen höheren Ertrag kompensiert werden können, kann die Realisierung von Wechselausstellungen zur zeitgenössischen Kunst und ihre Vermittlung nicht mehr im heutigen Ausmass und der heute bestehenden Qualität garantiert werden, würde der Staatsbeitrag durch den Kanton Basel-Stadt nicht erhöht. Um sein erfolgreiches Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm in der bisherigen Qualität fortzusetzen und seine Verantwortung für den Betrieb und das Gebäude wahrzunehmen, ersucht der Basler Kunstverein deshalb um eine Erneuerung sowie eine pauschale Erhöhung des staatlichen Staatsbeitrags um jährlich 105'000 Franken von heute 855'000 Franken auf 960'000 Franken Stellungnahme und Antrag des Regierungsrats Der Regierungsrat schätzt die hoch professionelle und profilierte Arbeit der Kunsthalle Basel und das Engagement des Kunstvereins ausdrücklich. Die Kunsthalle hat sich in den letzten Jahren insbesondere unter der Direktion von Adam Szymczyck mit ambitionierten Ausstellungen und einem besonderen Fokus auf ein zeitgemässes, innovatives Kunst-Vermittlungsprogramm als führende Institution im Bereich der zeitgenössischen Kunst weiterentwickelt und ist ein zentraler, szenennaher Akteur in der Basler Kunstlandschaft zwischen Nachwuchsförderung und künstlerischer Exzellenz. Dieses Profil soll unter der neuen Direktion von Elena Filipovic weiter entwickelt werden, wobei insbesondere der ausgezeichneten Kunstvermittlung und dem verstärkten Einbezug des Basler Publikums besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die insgesamt wichtige Vorreiterrolle der Kunsthalle Basel soll vom Kanton Basel-Stadt auch weiterhin durch Ausrichtung eines vierjährigen Staatsbeitrags gewährleistet werden. Angesichts der finanzpolitischen Rahmenbedingungen und aufgrund anderer kulturpolitischer Prioritäten ist es jedoch trotz der grundsätzlich positiven Würdigung nicht angezeigt, den Betrag um Franken p.a. zu erhöhen, zumal bereits bei der letzten Staatsbeitragsverlängerung eine Erhöhung von Franken p.a. gewährt wurde. Seite 11/14

78 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Wir beantragen deshalb, den Staatsbeitrag an den Kunstverein Basel für die Jahre auf der bisherigen Höhe von Franken p.a. weiterzuführen. 2.5 Musterbudget 2016 ff. Gemäss Angaben des Kunstvereins wird das verbindliche Musterbudget 2016 erst im Dezember 2015 vorliegen. Wir verweisen auf das aktualisierte Musterbudget 2015 (vgl. Beilage 5). Dabei nimmt der Personalaufwand mit rund 51% den grössten Raum ein, gefolgt vom Ausstellungsaufwand mit rund 19%, dem Betriebsaufwand für Gebäude (13%), den Rückstellungen für Gebäude (4%) und dem allgemeinen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (10%). Der restliche Aufwand entfällt auf Sammlung, Archiv und Bibliothek sowie die Abschreibungen. Das Musterbudget weist angesichts des gleichbleibenden Staatsbeitrags Einsparungen zum Vorjahr in den Bereichen Ausstellungen/Veranstaltungen, Sammlung/Bibliothek und Personalaufwand aus. Dafür muss der Posten Rückstellung Gebäude erhöht werden, das Ergebnis soll budgetneutral ausfallen. Angesichts der positiven Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre erscheint dies realistisch. 3. Beurteilung nach 3 des Staatsbeitragsgesetzes Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung ( 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz): Der Basler Kunstverein hat die statutarische Aufgabe, die bildende Kunst zu fördern. Er veranstaltet in der Kunsthalle Ausstellungen der regionalen, nationalen und internationalen bildenden Kunst, wobei der Qualität höchste Beachtung geschenkt wird. Neben den Ausstellungen bietet die Kunsthalle auch regelmässige Führungen, Vorträge, Performances, Konzerte, Filme und Künstlergespräche an und kommt so einem breiten Bedürfnis der Bevölkerung und dem öffentlichen Interesse des Kantons an der Erfüllung der Aufgabe nach. Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann ( 3 Abs. 2 lit. b Staatsbeitragsgesetz): Wie aus den Erfolgsrechnungen der vergangenen Jahre und aus dem Budget 2015 hervorgeht, ist der Basler Kunstverein für die Weiterführung seiner Aufgaben auf staatliche Hilfe angewiesen. Zumutbare Eigenleistung und Nutzung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten durch den Staatsbeitragsempfänger ( 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsgesetz): Die erwirtschaftete Eigenleistung des Basler Kunstvereins betrug im Jahr 2014 rund 63 % und ist somit beachtlich. Es wird eine angemessene Eigenleistung erbracht und die Ertragsmöglichkeiten werden durch den Staatsbeitragsempfänger genutzt. Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung ( 3 Abs. 2 lit. d Staatsbeitragsgesetz): Die Kunsthalle als Institution wird mit massgeblichen Ausstellungen im Rahmen des aktuellen Kunstgeschehens in Verbindung gebracht. Das zeigt sich an Diskussionsveranstaltungen, einem entsprechenden Echo in Presse und Medien und den Stimmen einer lokalen und internationalen Künstlerschaft. Das anspruchsvolle Kunstvermittlungsprogramm und die Bereitschaft zu Dialog und Öffnung für möglichst viele Publika widerspiegeln ein hohes Bewusstsein für die Rolle als öffentlicher Ort. Die Aufgabe wird durch die Staatsbeitragsempfängerin sachgerecht erfüllt. Seite 12/14

79 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Die Ausrichtung des Staatsbeitrags erfüllt somit alle Voraussetzungen des Staatsbeitragsgesetzes. 4. Finanzielle Auswirkungen Angesichts des gleich bleibenden Betrags wie bisher sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Aus formalen Gründen besteht kein Anrecht auf Teuerungsausgleich gemäss 12 des Staatsbeitragsgesetzes. 5. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ratschlag gemäss 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft. 6. Antrag Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Beilagen 1. Entwurf Grossratsbeschluss 2. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht Aktualisiertes Musterbudget 2015 (das Musterbudget 2016 liegt erst im Dezember 2015 vor) Seite 13/14

80 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Grossratsbeschluss Ratschlag betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Basler Kunstverein für die Jahre (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst: Für den Basler Kunstverein werden Ausgaben von Fr (Fr p.a.) für die Jahre 2016 bis 2019 bewilligt. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum. Seite 14/14

81 Basler Kunstverein Bilanz AKTIVEN Flüssige Mittel Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Immobilien* Einrichtungen 1 1 Gemäldesammlung 1 1 Bibliothek 1 1 CHF CHF Basler Kunstverein Betriebsrechnung ERTRAG Mitgliederbeiträge Beiträge Firmenmitglieder Beiträge Freunde des Basler Kunstvereins Staatsbeiträge Sponsoring und Gönnerbeiträge Eintritte und übrige Einnahmen Ertrag Liegenschaft Spende für Kunstvermittlung CHF CHF PASSIVEN Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Hypothekarverbindlichkeiten Renovationsfonds Liegenschaft Vereinsvermögen *Gebäudeversicherungswert Gebäudeversicherungswert wird neu geschätzt. AUFWAND Ausstellungen und Veranstaltungen Sammlung, Fotoarchiv und Bibliothek Personalaufwand Verwaltungs- und Betriebsaufwand Liegenschaft Betriebsaufwand Abschreibung Zuweisung an Renovationsfonds Jahresgewinn RA Basler Kunstverein Beilage 2

82 Bericht des Revisorates an die Mitgliederversammlung Aufgrund des uns von der Mitgliederversammlung erteilten Auftrages haben wir gemäss Art. 27 der Statuten die beiliegende Jahresrechnung (Bilanz und Betriebsrechnung) des Basler Kunstvereins für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung der Kommission Die Kommission ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften verantwortlich. Darüber hinaus ist die Kommission für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahres rechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer interne Arbeitsabläufe, soweit diese für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung sind, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeit von internen Kontroll mechanismen abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Binningen, 18. März 2013 Ax/sg Axt Treuhand-Dienstleistungen AG Walter F. Axt, dipl. Wirtschaftsprüfer

83 Basler Kunstverein Bilanz AKTIVEN Flüssige Mittel Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Immobilien* Einrichtungen 1 1 Gemäldesammlung 1 1 Bibliothek 1 1 CHF CHF PASSIVEN Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Hypothekarverbindlichkeiten 2' Renovationsfonds Liegenschaft Vereinsvermögen *Gebäudeversicherungswert RA Basler Kunstverein Beilage 3

84 Basler Kunstverein Betriebsrechnung ERTRAG Mitgliederbeiträge Beiträge Firmenmitglieder Beiträge Freunde des Basler Kunstvereins Staatsbeiträge Sponsoring und Gönnerbeiträge Eintritte und übrige Einnahmen Ertrag Liegenschaft Spende für Kunstvermittlung CHF CHF AUFWAND Ausstellungen und Veranstaltungen Sammlung, Fotoarchiv und Bibliothek Personalaufwand Verwaltungs- und Betriebsaufwand Liegenschaft Betriebsaufwand Abschreibung Zuweisung an Renovationsfonds Jahresgewinn

85 Bericht des Revisorates zur Eingeschränkten Revision an die Mitgliederversammlung des Basler Kunstvereins, Basel Aufgrund des uns von der Mitgliederversammlung erteilten Mandates haben wir als Revisionsstelle gemäss Art. 27 der Statuten die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) des Basler Kunstvereins für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Für die Jahresrechnung ist die Kommission verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrechnung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine Eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung nicht Gesetz und Statuten entspricht. Binningen, 2. April 2014/sg Axt Treuhand-Dienstleistungen AG Walter F. Axt, dipl. Wirtschaftsprüfer (zugelassener Revisionsexperte)

86 RA Basler Kunstverein Beilage 4

87

88

89 Basler Kunstverein Budget 2015 mit Vorjahresvergleich RA Basler Kunstverein Beilage 5 Budget ERTRAG Mitgliederbeiträge -97'595-90'000 Beiträge Firmenmitglieder -34'000-34'000 Beiträge Freunde des Kunstvereins -56'500-57'000 Staatsbeiträge -855' '000 Sponsoring / Gönnerbeiträge -479' '478 Eintritte und übrige Einnahmen -161' '900 Liegenschaftsertrag -632' '614 Sponsoring Kunstvermittlung -36'000-30'000-2'352'954-2'305'992 AUFWAND Ausstellungen und Veranstaltungen 540' '000 Sammlung, Bibliothek, Fotoarchiv 33'633 13'000 Personalaufwand 1'209'678 1'172'644 Verwaltungs- und Betriebsaufwand 237' '048 Betriebsaufwand Gebäude 262' '300 Abschreibung Gebäude 28'000 28'000 Rückstellung Gebäude 39'325 95'000 Jahresgewinn/-verlust 1' '352'954 2'305'992

90 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Finanzkommission (FKom) An den Grossen Rat Finanzkommission Basel, 24. September 2015 Kommissionsbeschluss vom 24. September 2015 Bericht der Finanzkommission zur konsolidierten Jahresrechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 2. Oktober 2015 Seite 1/5

91 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission 1. Ausgangslage Gemäss dem vom Grossen Rat mit Beschluss vom 14. März 2012 teilrevidierten Finanzhaushaltgesetz (FHG) enthält der Jahresbericht des Regierungsrats, in dem dieser Rechenschaft über die wichtigsten Entwicklungen eines abgelaufenen Jahres ablegt, auch eine konsolidierte Rechnung. Eine konsolidierte Rechnung umfasst die Abschlüsse der in einem Konzern zusammengefassten Einheiten. Bezogen auf den Kanton Basel-Stadt sind dies die eigentliche Verwaltung ( Stammhaus ) sowie die vom Kanton beherrschten Betriebe. Zur Erstellung eines Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzerneinheiten vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschliessend wird dieser durch Konsolidierungsmassnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen Einheiten bereinigt. Die konsolidierte Rechnung des Kantons Basel-Stadt bietet zusätzliche Informationen, ist für die Steuerung aber nicht massgebend. Für die Abnahme der Rechnungen der konsolidierten Einheiten sind deren Verwaltungsräte oder der Regierungsrat zuständig. Der Grosse Rat genehmigt gemäss FHG mit dem Jahresbericht des Regierungsrats aber auch die konsolidierte Rechnung. Eigentlich müsste diese deshalb Bestandteil des Jahresberichts sein. Im Jahresbericht 2014 fehlen aber die Kapitel 8 Beteiligungen und Kapitel 9 Konsolidierte Jahresrechnung. Weil die Konsolidierung zum Zeitpunkt der Publikation des Jahresberichts noch nicht vorgelegen hat, berichtet der Regierungsrat darüber separat. Die Finanzkommission hat am 10. Juli 2015 einen Vorabdruck der im Jahresbericht 2014 fehlenden Kapitel erhalten. Sie hat sich die konsolidierte Rechnung 2014 am 20. August 2015 vom Finanzdepartement vorstellen lassen. Am 3. September 2015 hat ihr die Finanzkontrolle ihre Erkenntnisse präsentiert und ihr den umfassenden Bericht zur Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung 2014 abgegeben. 2. Konsolidierte Rechnung Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst gemäss FHG den kantonalen Finanzhaushalt und die vom Kanton beherrschten Anstalten und weiteren Organisationen. Eine Beherrschung liegt vor, wenn Regierungsrat oder Grosser Rat durch Stimmenmehrheit, Wahl der obersten Organe, Festlegung des Budgets oder anderweitig die Geschicke einer Organisation bestimmen und daraus Nutzen ziehen können. In begründeten Fällen kann der Regierungsrat nach Anhörung der Finanzkommission Ausnahmen von der Konsolidierungspflicht beschliessen. Am 25. Februar 2014 hat er den folgenden Konsolidierungskreis beschlossen: Voll konsolidiert werden: Stammhaus (Verwaltung, Gerichte, Behörden, Parlament, Regierungsrat), Basler Verkehrsbetriebe (BVB), Industrielle Werke Basel (IWB), Universitätsspital Basel (USB), Universitäre Psychiatrische Kliniken (UPK), Felix Platter Spital (FPS), Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut (TPH) Zum anteiligen Eigenkapital bewertet werden: Basler Kantonalbank (BKB), Messe Schweiz (MCH Group), Schweizerische Rheinhäfen (SRH), Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), EuroAirport Basel-Mulhouse (EAP), Universität beider Basel (UNI). Bei der Vollkonsolidierung wird der Abschluss der Beteiligung vollständig übernommen. Eliminiert werden lediglich die Transaktionen zwischen der Beteiligung und Stammhaus sowie anderen Beteiligungen. Bei den nach der Equity-Methode konsolidierten Einheiten fliesst lediglich der dem Kanton zustehende Anteil des Eigenkapitals in die konsolidierte Rechnung ein. Nicht konsolidiert werden die folgenden vom Kanton beherrschten, für die Konsolidierung aber unwesentlichen Einheiten: Rimas Insurance-Broker AG, AG zum Storchen, Basler Personenschifffahrtsgesellschaft, Technologiepark Basel AG. Deren Bilanzsumme und Bruttoertrag liegt Seite 2/5

92 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission sowohl einzeln wie auch gesamthaft unter der als massgeblich definierten Schwelle von 1% der Bilanzsumme und des Bruttoertrags des Stammhauses. Die BKB müsste eigentlich voll konsolidiert werden, wird aber trotzdem nur zum anteiligen Eigenkapital berücksichtigt. Bei einer Vollkonsolidierung würde die Bank die konsolidierte Rechnung stark dominieren. Die Bilanzsumme der BKB beträgt rund 40 Mrd. Franken, jene der voll konsolidierten Einheiten zusammen rund 15 Mrd. CHF. Eine Vollkonsolidierung der BKB würde die Aussagekraft der konsolidierten Rechnung nicht erhöhen, sondern reduzieren. Die Finanzkommission stuft den Konsolidierungskreis als sachlich nachvollziehbar und aus Effizienzgründen vernünftig ein. Er steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. 2.2 Ergebnis Das Gesamtergebnis für den Konzern liegt bei CHF Mio. Davon entfällt ein Grossteil (CHF Mio.) auf das Stammhaus, die IWB (CHF 37.2 Mio.) und die Wertsteigerung bei den zu Equity bewerteten Beteiligungen (CHF 96.3 Mio.). Der Personalbestand des Konzerns liegt bei Vollzeitäquivalenten. Davon stammt mit rund Stellen ziemlich genau die Hälfte aus dem Stammhaus. Die Bilanzsumme des Konzerns beträgt rund CHF 15.4 Mrd., davon betreffen rund CHF 10.9 Mrd. das Stammhaus. Das Eigenkapital liegt auf Konzernebene bei CHF 7.4 Mrd., im Stammhaus bei CHF 3.9 Mrd. Eliminiert ist im konsolidierten Ergebnis u.a. die von den IWB an den Kanton fliessende Dividende von CHF 29.6 Mio. Auffallend ist, dass das Finanzergebnis mit CHF Mio. deutlich mehr zum positiven Gesamtergebnis beiträgt als das Betriebsergebnis mit CHF 50.6 Mio. Die Finanzkommission verzichtet auf eine Kommentierung der konsolidierten Rechnung, da es sich bei dieser faktisch nur um eine Aufaddierung der Werte der konsolidierten Einheiten handelt. Die Verantwortung für die aus der kantonalen Verwaltung ausgelagerten Betriebe liegt hauptsächlich bei deren Verwaltungsräten. Für weitere Details zur konsolidierten Rechnung 2014 verweist die Finanzkommission auf den Bericht des Regierungsrats. 2.3 Prüfung der Finanzkontrolle Der konsolidierte Abschluss 2014 des Kantons Basel-Stadt ist der zweite seiner Art. Die Finanzkontrolle stellt im Vergleich zur Vorjahresrechnung zahlreiche Verbesserungen fest. So enthält die konsolidierte Rechnung 2014 erstmals eine Geldflussrechnung, und für die zu Equity bewerteten Beteiligungen mit Abschluss nach OR liegen testierte Reporting Packages und damit eine Garantie vor, dass sich in deren Rechnungen keine stillen Reserven befinden. Im Urteil der Finanzkontrolle vermittelt die konsolidierte Jahresrechnung 2014 insgesamt ein wahrheitsgetreues und verlässliches Bild der finanziellen Lage des Kantons. Sie empfiehlt, die konsolidierte Jahresrechnung 2014 zu genehmigen, auch wenn diese noch nicht in allen Teilen den im FHG und in der Finanzhaushaltverordnung (VFHG) festgelegten Vorgaben entspricht. Im Wesentlichen liegt dies daran, dass das zugrunde liegende Datenmaterial insbesondere aus dem Stammhaus noch nicht dem Standard entspricht, der für eine vollständige und qualitativ einwandfreie Konsolidierung nötig ist. Eine vollständige Elimination der konzerninternen Transaktionen ist deshalb bis heute nicht möglich. Die Finanzkontrolle empfiehlt für die Zukunft eine klare Kennzeichnung und separate Kontierung der so genannten intercompany-transaktionen und die Einrichtung eines formalisierten Abstimmungsprozesses. Weiter hält sie fest, dass bisher keine konsequente Abklärung von Differenzen bei Transaktionen zwischen konsolidierten Beteiligungen erfolgt. Die konsolidierte Rechnung 2014 enthält im Gegensatz zu jener des Vorjahres eine Geldflussrechnung. Allerdings fehlen darin die für eine solche Rechnung eigentlich zwingenden Vorjahreswerte. Ab der konsolidierten Rechnung 2015 wird dieses Manko nicht mehr bestehen. Seite 3/5

93 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission 2.4 Stellungnahme der Finanzverwaltung Die Finanzkontrolle macht in ihrem umfassenden Bericht weitere Feststellungen, die für ihr eingeschränktes Prüfurteil allerdings nicht massgebend sind. Die Finanzverwaltung will alle Empfehlungen der Finanzkontrolle prüfen oder direkt umsetzen. Zu den Punkten, bei denen aus Sicht der Finanzkontrolle ein bedeutender Mangel mit unmittelbarem Handlungsbedarf besteht, nimmt sie wie folgt Stellung: Intercompany-Abstimmungsprozess / Separate Kontierung der intercompany-posten Die Finanzkontrolle stellt fest, dass mangels konsequenter Kennzeichnung und Kontierung der intercompany-transaktionen in den Büchern der kantonalen Dienststellen die Beziehungen zu den konsolidierten Einheiten und auch innerhalb des Stammhauses nicht verlässlich ermittelt werden können. Vollständigkeit und Korrektheit der intercompany-eliminationen lassen sich deshalb nicht überprüfen. Weiter weisen einzelne Bilanzbestände sowie die Aufwände und Erträge innerhalb des Konsolidierungskreises grosse Differenzen auf, die nur teilweise abgeklärt und bereinigt werden. Die Finanzkontrolle empfiehlt, einen formalisierten Abstimmungsprozess zu etablieren und Differenzen ab einem Betrag von CHF zu bereinigen. Die Finanzverwaltung verweist auf ein laufendes Projekt, das es ermöglichen soll, die intercompany-transaktionen des Stammhauses ab dem auszuweisen. Sie erwartet, dass sich die Differenzen dank Einführung einer Konsolidierungssoftware und einer einheitlichen Rechnungslegung im Konzern deutlich verringern werden. Sobald das Stammhaus in der Lage ist, sämtliche intercompany-transaktionen gegenüber den vollkonsolidierten Beteiligungen auszuwerten, wird die Wesentlichkeitsgrenze für die intercompany-abstimmung nochmals überprüft. Konsolidierte Geldflussrechnung Die Finanzkontrolle stellt fest, dass die erstmals erstellte Geldflussrechnung keine Vorjahreszahlen enthält. Der Geldfluss aus Betriebstätigkeit enthält eine unerklärte Differenz von CHF 6.2 Mio. zwischen dem in der Geldflussrechnung errechneten Geldfluss und der effektiven Veränderung der flüssigen Mittel im Jahr Im Geldfluss für Investitionstätigkeit wird die Erhöhung des Dotationskapitals der BVB doppelt eliminiert und erhaltene Dividenden sowie erhaltene und bezahlte Zinsen werden nicht gesondert ausgewiesen. Die Finanzverwaltung überprüft die von der Finanzkontrolle monierten Mängel. Die fehlenden Vorjahreszahlen begründet sie mit dem Umstand, dass es sich um die erste Geldflussrechnung handelt. Ab der konsolidierten Rechnung 2015 enthält die Geldflussrechnung Vorjahreszahlen. 2.5 Fazit der Finanzkommission Die Finanzkommission stellt fest, dass die konsolidierte Rechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt gewisse Mängel aufweist, konstatiert gegenüber der Rechnung des Vorjahres aber eine qualitative Verbesserung. Beim Neuaufbau einer Konzernrechnung handelt es sich um ein Grossprojekt, das aufgrund seiner Komplexität eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die Finanzkommission hat ein gewisses Verständnis dafür, dass die konsolidierte Rechnung 2014 noch unvollständig ist. Sie erwartet, dass die Qualität in den nächsten Jahren weiter steigt. Die Elimination der intercompany-transaktionen dürfte allerdings frühestens in der konsolidierten Rechnung 2016 gelingen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Finanzkontrolle auch zur konsolidierten Rechnung 2015 ein eingeschränktes Prüfungsurteil abgeben wird. Die Finanzkommission erwartet, dass der Regierungsrat noch im laufenden Jahr für alle konsolidierten Einheiten verbindliche Vorgaben zur Konsolidierung erlässt. Nur so lässt sich sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2016 alle Transaktionen zwischen Einheiten des Konzerns so verbucht werden, dass sie in der konsolidierten Rechnung korrekt eliminiert werden können und die Finanzkontrolle auf eine Einschränkung ihres Prüfurteils verzichten kann. Mittelfristig erwartet die Finanzkommission ein früheres Erscheinen der konsolidierten Rechnung. Da diese erst nach Vorliegen der Zahlen aller Beteiligungen erstellt werden kann, bedarf es dazu Seite 4/5

94 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission für einzelne Einheiten einer Vorverlegung des Abgabetermins. Bei der Erstellung der konsolidierten Rechnung 2015 könnte es gemäss Finanzverwaltung zu einer Verzögerung aufgrund der neu eingeführten Konsolidierungssoftware kommen. Die Finanzkommission erwartet, dass diese Software mittelfristig zu einer Beschleunigung des Prozesses und einer Integration der konsolidierten Rechnung in den Jahresbericht des Regierungsrats führt. 3. Antrag Die Finanzkommission hat den vorliegenden Bericht an ihrer Sitzung vom 24. September 2015 mit 13:0 Stimmen verabschiedet und ihren Präsidenten zum Sprecher bestimmt. Sie unterbreitet dem Grossen Rat folgenden Antrag: Die konsolidierte Jahresrechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt wird genehmigt. Im Namen der Finanzkommission Patrick Hafner Präsident Seite 5/5

95 Grossratsbeschluss [fehlt im Bericht der Finanzkommission und wird aufgelegt] betreffend konsolidierte Jahresrechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt vom Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in die konsolidierte Rechnung 2014 des Regierungsrates sowie in den Bericht der Finanzkommission Nr vom 24. September 2015, beschliesst: Die konsolidierte Jahresrechnung 2014 des Kantons Basel-Stadt wird genehmigt. Dieser Beschluss ist zu publizieren.

96 Antrag zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend Durchführung einer internationalen Konferenz in der Schweiz zur Flüchtlingspolitik mit Schwerpunkt Ursachenbekämpfung der Fluchtbewegungen in den Herkunftsländern Täglich erreichen uns Bilder von hilfesuchenden Menschen, die sich auf der Flucht befinden und ihr Leben riskieren, um aus ihrer Heimat in ein Land zu gelangen, in welchem sie in Sicherheit leben und für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Die aufnehmenden Länder sind stark gefordert hinsichtlich der Bereitstellung der Infrastruktur und zum Teil leider auch der Akzeptanz der Aufnahmepolitik durch die Bevölkerung. Die hilfesuchenden Menschen müssen nach teilweise lebensgefährlichen Reisen oder Transporten, für die sie oft Unsummen an Schlepper bezahlt haben, weitere Verschiebungen in Kauf nehmen und leben nachher in Ungewissheit, ob sie im Zufluchtsland bleiben können oder zurück geschickt werden. Es ist richtig und zwingend notwendig, dass sich die Schweiz gegenüber Flüchtlingen der humanitären Tradition verpflichtet grosszügig zeigt. Zurzeit gilt es in der Schweiz, die Probleme, welche alle westeuropäischen Staaten ähnlich betreffen, auf der Basis unseres Asylgesetzgebung und der internationalen Abkommen anzugehen. Es kann aber von der Völkergemeinschaft nicht hingenommen werden, dass Millionen Menschen ihre Heimat verlassen, häufig ihr Leben riskieren, um bei uns und in anderen Ländern Zuflucht zu suchen. Es muss zwingend bei den Ursachen der Flucht in den Herkunftsländern der hilfesuchenden Menschen angesetzt werden. Es kann nicht ohne Reaktion bleiben, wenn menschenverachtende und korrupte Regimes einzelner Staaten und Diktatoren seit längerer Zeit und leider wohl auch in Zukunft Anlass geben, dass ein Teil ihrer Wohnbevölkerung ihre Heimat verlässt. Unsere Hilfe muss einerseits in der Aufnahme Hilfesuchender bestehen, sollte aber auch versuchen, bei den Ursachen anzusetzen. Am besten wäre den Menschen geholfen, wenn der Grund für die Flucht nicht mehr gegeben wäre und sie in ihrer Heimat bleiben könnten. Grundlage für ergänzende Massnahmen könnten auch die wertvollen Arbeiten der Schweiz im Rahmen des Programms "Protection in the Region bilden, welches anstrebt, Flüchtlinge in ihrer Herkunftsregion zu unterstützen. Mit Aussicht auf Erfolg kann nur die Völkergemeinschaft intervenieren. Leider wird die UNO und deren Sicherheitsrat beispielsweise im Syrien-Krieg durch Grossmachtinteressen blockiert. Es wäre deshalb nützlich, wenn die Schweiz die Initiative ergreifen würde und einlädt zu einer internationalen Konferenz, die zum Ziel hat, die Ursachen der Flucht von Millionen Menschen in den entsprechenden Herkunftsländern zu bekämpfen. Asylpolitik als Teil der Innenpolitik der Zufluchtsländer muss ergänzt werden durch eine Flüchtlingsaussenpolitik. Eine Einladung an die Zufluchtsstaaten würde der Schweiz gut anstehen. Die Schweiz hat gerade aktuell in ihrem OSZE-Präsidialjahr und bezüglich der Ukraine-Krise gezeigt, dass sie über eine hohe Vermittlungs-Kompetenz verfügt und diese anerkannt und geschätzt wird. Darauf aufbauend könnte die Schweiz eine wichtige Rolle bei solchen Lösungsansätzen übernehmen. Einbezogen werden müssten das "European Asylum Support Office (EASO), das Konsultationsforum "Inter-governmental Consultations on Migration, Asylum and Refugees (IGC) und auch die Europäische Migrationsdirektorenkonferenz (General Directors Immigration Service Conference) und auch weitere bestehende Gremien mit Aufgaben in diesem Bereich. Bei den Eidgenössischen Räten soll eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt eingereicht werden, die verlangt, dass die Schweiz zu einer internationalen Konferenz einlädt, welche zum Ziel hat, die Ursachen der Flüchtlingsströme in den Herkunftsländern zu bekämpfen und nach Möglichkeiten sucht, vermehrt in der Nähe der Herkunftsländer menschenwürdige und sichere Aufenthaltsorte zu schaffen, um lebensgefährliche Fluchtwege zu verhindern. Patricia von Falkenstein, Christine Wirz-von Planta, Michael Koechlin, Raoul I. Furlano, Thomas Müry, Heiner Vischer, Conradin Cramer

97 Motion betreffend Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende der Kantonspolizei Der Regierungsrat hatte am 13. Januar 2015 in einem nicht publizierten Beschluss die seit 1. Januar 2001 bestehende Arbeitsmarktzulage (AMZ) für Mitarbeitende der Kantonspolizei Basel-Stadt gestrichen. Begründet wurde dies mit der erfolgten "Systempflege" des baselstädtischen Lohnsystems. Tatsächlich trägt die erwähnte Systempflege den anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben der Polizistinnen und Polizisten Rechnung. Diese Systempflege hatte aber lediglich die Aufgabe, innerhalb der kantonalen Verwaltung das Lohngefüge an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Kein Element der Systempflege war und ist der Vergleich mit dem "Marktumfeld", also im Vergleich zu den benachbarten Kantonen. Die AMZ wurde aber seinerzeit genau aufgrund dieses Vergleichs eingeführt - weil Mitarbeitende des baselstädtischen Polizeikorps im Vergleich zu den gleichen Funktionen in Nachbarkantonen in vielen Fällen deutlich schlechter entlöhnt worden waren und deshalb eine verstärkte Abwanderung von in Basel-Stadt ausgebildeten Polizeikräften vermieden werden sollte. Der vom Regierungsrat getroffene Entscheid konterkariert die seinerzeitigen Bemühungen und ist deshalb unverständlich. Zu bedenken ist auch, dass die Vollkosten für die Ausbildung einer Polizistin oder eines Polizisten bei rund einer Viertelmillion Franken liegen. Eine durch den Verzicht auf die AMZ eingesparte Million wäre also bereits durch den Wechsel von vier Korpsangehörigen in andere Polizeien "kompensiert". Entsprechende Kündigungen sind denn auch bereits bekannt oder angekündigt. So sollen sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Polizist in einer BL-Gemeinde nicht weniger als 60 Angehörige des BS-Korps beworben haben. Um zu verhindern, dass die sich die Personalstärke der Kantonspolizei Basel-Stadt verringert und damit die Sicherheitsprobleme in Basel noch verschärft werden, fordern die Unterzeichnenden, dass der Regierungsrat schnellstmöglich eine Ergänzung des 15 des Gesetzes betreffend "Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt" vorlegt, welche eine Weiterführung der AMZ für Mitarbeitende der Kantonspolizei rückwirkend auf den 1. Januar 2015 erlaubt. Als Vorschlag soll die folgende Formulierung dienen: 15 Arbeitsmarktzulage 1 Der Regierungsrat kann aufgrund der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zur Gewinnung und Erhaltung von qualifiziertem Personal für einzelne Funktionen sowie für Berufsgruppen oder Teilen davon eine befristete Marktzulage gewähren. Diese darf höchstens 10% des durchschnittlichen Bruttolohnes der zutreffenden Lohnklasse betragen. 2(neu) Eine einmal gewährte Arbeitsmarktzulage wird erst aufgehoben, wenn sich die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die zu deren Gewährung führten, nachhaltig verändert haben. Seit 1. Januar 2015 gefällte Beschlüsse zur Aufhebung von Arbeitsmarktzulagen sind rückgängig zu machen. 3 (neue Nummerierung) Entsprechende Beschlüsse des Regierungsrates werden der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht. André Auderset

98 Motion betreffend Einführung eines öffentlich verfügbaren Gebührenkatalogs Gesamtschweizerisch ist der Trend zu beobachten, Staatsaufgaben vermehrt über Gebühren anstatt über Steuern zu finanzieren. Begründet wird dies damit, dass die Kosten einer staatlichen Aufgabe über eine Gebühr als zweckgebundene Abgabe besser dem Verursacher angerechnet werden können. Dadurch sollen Steuerzahler, welche eine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, entlastet werden. Grundsätzlich ist eine verursachergerechte Finanzierung staatlicher Aufgaben zu begrüssen, sofern im Gegenzug die allgemeine Steuerbelastung gesenkt wird. In der Realität ist dies aber praktisch nie der Fall. Aufgrund der Komplexität des Gebührensystems erfolgt die Einführung neuer Gebühren oder die Anpassung von Gebührensätzen von der breiten Öffentlichkeit meist unbemerkt. Das Hauptproblem ist, dass keine transparenten Informationen bezüglich der Kostenzusammensetzung von Gebühren vorliegen. Somit gibt es für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, Kosten und Nutzen einer Gebühr kritisch zu überprüfen. Ohne diesen Rechtfertigungsdruck besteht für die öffentliche Hand als Nutzniesserin der Gebühren wenig Anreiz, die Kosten ihrer Dienstleistungen möglichst tief zu halten. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass der Kanton die Einnahmen aus den immer umfangreicheren Gebühren zunehmend als zusätzliche Einnahmequelle ansieht, um seine immer weiter ausufernden Ausgaben zu finanzieren. Die Unterzeichnenden fordern deshalb einen Stopp unnötig hoher Gebühren. Das beste Mittel, um unnötige Ausgaben zu senken, bleibt weiterhin Transparenz. Erst wenn die zuständigen Verwaltungseinheiten die Kosten ihrer Dienstleistungen und der damit verbundenen Gebühren auf Basis einer Vollkostenrechnung legitimieren müssen, entsteht ein Anreiz, diese auch zu senken. In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat, das Gesetz über die Verwaltungsgebühren wie folgt anzupassen: III. Gebührenverordnungen 4. Gebührenrahmen oder Tarife l. Die Gebührenrahmen oder Tarife werden durch den Regierungsrat oder die obersten Exekutivbehörden nach den Grundsätzen der 2 und 3 auf dem Verordnungsweg festgesetzt. (Neu) 2. Die durch den Regierungsrat oder die obersten Exekutivbehörden festgelegten Gebührenrahmen oder Tarife werden gemäss dem Öffentlichkeitsprinzip in Form eines Gebührenkatalogs öffentlich zugänglich gemacht. In diesem Gebührenkatalog muss im Sinne einer Vollkostenrechnung ersichtlich sein, aus welchen Kosteneinheiten sich die Höhe einer Gebühr zusammensetzt. Remo Gallacchi, Pasqualine Gallacchi, Stephan Mumenthaler, Andrea Elisabeth Knellwolf, Dieter Werthemann, Andreas Zappalà, Lorenz Nägelin, Patricia von Falkenstein

99 Motion betreffend Finanzierung der Stromanschlussinfrastruktur auf Allmend Gemäss 5 des Gesetzes über die IWB stellen diese auf der Basis eines Leistungsauftrags Leistungen in den Bereichen öffentliche Beleuchtung, öffentliche Uhren und öffentliche Brunnen sicher und können diese als Zuschlag zur Netzgebühr finanzieren. Nicht auf diesem Weg finanziert werden die Stromanschlüsse im öffentlichen Raum. Die Infrastruktur für Stromanschlüsse auf Allmend, die von Veranstaltern genutzt werden, wird heute von den IWB selbst zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass sie die Investition macht, den Unterhalt finanziert und die Anlagen in ihrem Budget abschreibt. Diese gesamten Kosten werden heute auf die Anschlussgebühren für eine Veranstaltung geschlagen und müssen vom Veranstalter bezahlt werden. Das hat zur Folge, dass die Anschlussgebühren in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Stromkosten stehen und die Budgets der Veranstaltenden unverhältnismässig belasten. Im Sinne eines lebendigen und vielfältigen Kulturlebens in Basel ist es im Interesse des Kantons, Veranstaltern von kulturellen, sportlichen oder anderen Anlässen, die auf öffentlichem Grund stattfinden und die eine Bewilligung dafür haben, die nötige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Motionäre bitten den Regierungsrat deshalb in einer Leistungsvereinbarung die IWB mit der Erstellung und dem Unterhalt der entsprechenden Infrastruktur zu beauftragen. Die Kosten dafür sollen über den Netzzuschlag für das Gemeinwesen gemäss 5 des IWB-Gesetzes finanziert werden. Mirjam Ballmer, Oskar Herzig-Jonasch, Ernst Mutschler, Tobit Schäfer, Kerstin Wenk, Christian Egeler, Heidi Mück, Martina Bernasconi, Conradin Cramer, Eveline Rommerskirchen, Michael Wüthrich

100 Anzug betreffend schlafende Grossräte darf es nicht geben Wir sind ein hohes Haus. Das Kantonsparlament von Basel. In letzter Zeit kam es immer wieder vor, dass Grossräte im Parlamentssaal bei einer Sitzung einschlafen. Meine Beschwerden an das Parlaments-Präsidium gehen unter, werden nicht für voll genommen. Daher jetzt dieser Anzug an das Ratsbüro. Denn schlafende Abgeordnete gehören des Saales verwiesen. Es wird gebeten, die Sache im GR-Büro zu besprechen. Eine Lösung muss her. Das Ansehen unseres hohen Hauses ist massiv gefährdet durch dauer-schnarchende Abgeordnete. Mein Vater, a. Grossrat Rudolf Weber, wurde u.a. in Basel auch bekannt, da er sich gegen schlafende Richter gewehrt hat. Ich mache es nun gegen schlafende Grossräte. Denn man muss sich schämen für unser Parlament. Was sollen die zahlreichen Zuschauer auf der Tribüne nur denken? Sind wir ein Schlaf-Parlament. Bitte folgen Sie meinem Anzug und überweisen ans GR-Büro. Eric Weber

101 Anzug betreffend Velogegenverkehr im Claragraben zwischen Riehenstrasse und Claraplatz Der Claragraben wurde im unteren Teil zwischen Claraplatz und Feldbergstrasse erfolgreich für die Velofahrenden im Gegenverkehr geöffnet. Auch der obere Teil zwischen Wettsteinplatz und Riehenstrasse ist für Velofahrende in beide Richtungen befahrbar. Nur der mittlere Teil des Claragrabens zwischen Riehenstrasse und Claraplatz ist noch immer nur in eine Richtung für Velofahrende geöffnet, mit Ausnahme einiger Meter zwischen Dolderweg und Clarahofweg. Es gibt viele Gründe für den Velogegenverkehr im Claragraben; Die Fahrbahnbreite ermöglicht problemlos beidseitig Velostreifen anzubringen ohne den Busverkehr zu behindern. Die heutige Doppel-Fahrspur, welche Autos das Überholen ermöglicht, ist für Velofahrende und für Personen, welche den Claragraben überqueren, gefährlich. Der Claragraben wechselt 5 x das Verkehrsregime für Velofahrende, was zu Unklarheit und Unsicherheit führt. Der Claragraben, inklusive das Überqueren des Claragrabens, gehört für einen grossen Teil der mehreren hundert Schülerinnen und Schüler der Primarschule und der Kindergärten von den Schulhäusern Wettstein, Thomas Platter und Richter Linder zum Schulweg. Viele Lehrkräfte und oft auch ganze Klassen müssen innerhalb des Tages zwischen den erwähnten Schulhäusern am Claragraben und dem Theodorschulhaus am Theodorskirchplatz wechseln, da alle Schulhäuser demselben Schulstandort angehören. Beidseitige Velostreifen würden den Verkehr beruhigen und zur Sicherheit beim Wechseln von einem zum andern Schulhaus beitragen. Die gefährliche Kreuzung Hammerstrasse/Riehenstrasse könnte von Velofahrten entlastet werden. Da das Abbiegen in die Hammerstrasse von der Riehenstrasse herkommend nicht erlaubt ist, könnten durch den durchgehenden Velogegenverkehr im Claragraben Umwege vermieden werden. Aus diesen Gründen bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat, den Claragraben durchgehend zwischen Riehenring und Claraplatz für den Veloverkehr in beide Richtungen zu öffnen und mindestens in Gegenfahrbahn zum Autoverkehr Velostreifen einzuzeichnen. Anita Lachenmeier-Thüring, Nora Bertschi, Mirjam Ballmer, David Wüest-Rudin, Brigitta Gerber, Pascal Pfister, Stephan Luethi-Brüderlin, Heiner Vischer, Eveline Rommerskirchen, Helen Schai- Zigerlig

102 Anzug betreffend verbesserte Integration von Flüchtlingen Zurzeit ersucht eine steigende Anzahl von Personen in der Schweiz um Asyl. Kinder, Frauen und Männer haben im Krieg im Mittleren Osten alles verloren. Neben der Aufnahme und Versorgung der Asylsuchenden wird auch die Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in unsere Gesellschaft und in unsere Arbeitswelt dringender. Die Bereitschaft zur Mithilfe scheint in der Bevölkerung vorhanden zu sein. In einer Online-Umfrage mit 1220 Teilnehmenden zeigten sich 67% der Befragten bereit, Asylbewerbenden beim Deutschlernen zu helfen, 62% könnten sich vorstellen, Flüchtlinge zum Essen einzuladen oder Zeit mit ihnen zu verbringen. Nach Angaben des Staatssekretariats für Migration arbeiten sieben Jahre nach der Einreise nur 26 Prozent der anerkannten Flüchtlinge und nach 10 Jahren deren 50 Prozent. Dies kann weder die Zugewanderten noch die Steuerzahlenden befriedigen. Schweizweit werden die Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen verstärkt. Im Kanton Bern ist ein gemeinsames Projekt des Kantons, der Caritas und der Wirtschaft am Entstehen. In Kanton BL wird zur Zeit eine Art Göttisystem etabliert. Schweizer Familien sollen die Flüchtlinge coachen oder einladen und so zu einer schnelleren Integration beitragen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) startete Anfang 2014 ein Projekt für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden bei Privaten, die sich freiwillig dafür gemeldet hatten. Ziel ist die einfachere und schnellere Integration. Der Kanton Waadt wurde zum Pilotkanton für die Schweiz. Der Umgang mit Menschen, die in unserm Land Schutz suchen, ist auch für unsern Kanton eine beständige Herausforderung. Deshalb bitten die Unterzeichnenden die Regierung, zu prüfen und zu berichten: Arbeitsintegration: Welche Ziele sie sich setzt zur Integration von Flüchtlingen I vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt und wie er diese erreichen will. Welche weiteren Massnahmen es braucht, um die Arbeitsintegration zu optimieren, so dass die Menschen rascher von der Sozialhilfe weg kommen. Ob er ein Arbeitsintegrationsprojekt entsprechend des Pilotprojektes im Kanton Bern anstossen will. Einbezug der Bevölkerung: Ob der Regierungsrat bereit ist, eine Art Götti-System (Coach), entsprechend dem Pilotprojekt BL, einzuführen, möglicherweise in Zusammenarbeit mit einem privaten Partner. Unterbringung: Ob der Kanton BS prüfen kann, ob die Unterbringung von Asylsuchenden bei Privaten ermöglicht wird (nach dem Waadtländer System), sofern diese das wünschen. Ein ähnlich lautender Vorstoss wird auch im Landrat eingereicht. Annemarie Pfeifer, Beatrice Isler, Michel Rusterholtz, Martina Bernasconi, Thomas Müry, Rudolf Rechsteiner, Thomas Grossenbacher, Katja Christ, Felix W. Eymann, Remo Gallacchi, Pascal Pfister, Edibe Gölgeli-Filimci

103 Anzug betreffend Parktickets peripherer Parkhäuser berechtigen zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Verkehrs Die Parkhäuser in Basel sind bekanntlich unterschiedlich gut besetzt. Während die meisten Parkhäuser in unmittelbarer Innenstadtnähe in der Regel sehr gut belegt sind (z.b. Storchen-Parking), trifft dies für Parkhäuser ausserhalb des Innenstadtperimeters oftmals nicht zu. Um die Attraktivität der peripheren Parkhäuser zu erhöhen, wäre es deshalb wünschenswert, dass ein Parkticket gleichzeitig zur kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen würde. Dadurch entstünde eine erhöhte Bereitschaft der Autofahrer, den öffentlichen Verkehr zu benutzen und damit einhergehend eine Reduktion des Verkehrsaufkommens bzw. des Suchverkehrs im Bereich der Kernstadt. In seiner Antwort auf den Anzug Eva Huber-Hungerbühler und Konsorten betreffend Kombi-Billet (Kombination Parkticket und ÖV-Billet) für das PPS Basel (Permanentes Parkleitsystem Basel) und den Anzug Kathrin Giovannone und Konsorten betreffend Verbesserung der Auslastung der bestehenden Parkhäuser vom 7. September 2004 teilt der Regierungsrat diese Ansicht: "Der Regierungsrat betrachtet das jetzige Angebot als unbefriedigend. [ ] Eine einheitliche Lösung, bei welcher der ÖV für Kurzstrecken hin und zurück grundsätzlich in der Parkgebühr eingeschlossen ist, sollte prioritär für die peripher gelegenen Parkhäuser angestrebt werden, allenfalls auch für sämtliche Parkhäuser in der Stadt". Der Regierungsrat beschied einer solchen Massnahme eine deutliche Attraktivitätssteigerung der Basler Innenstadt namentlich für den Detailhandel, welcher diesbezüglich im Nachteil gegenüber den Einkaufszentren im Umland bzw. im nahen Ausland stünde. Sowohl der Regierungsrat als auch der TNW seien gewillt, entsprechende Kombi-Tickets auszuhandeln. Leider ist seither jedoch nichts in dieser Richtung geschehen. Die Kombi-Angebote der Parkhäuser Messe und Badischer Bahnhof waren bereits 2004 verfügbar. Aus diesem Grund bittet der Unterzeichnende den Regierungsrat, innert nützlicher Frist zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass Nutzern von peripher gelegenen Parkhäusern möglichst ohne Aufpreis ein Kombi-Ticket zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Verkehrs, gültig für den Fahrer und einen Beifahrer, angeboten werden kann. André Auderset

104 Anzug betreffend Ausbildungsbeiträge statt Sozialhilfe für Junge ohne Abschluss Die Sozialhilfequote der Jährigen liegt in Basel-Stadt mit etwa 10 Prozent über dem Durchschnitt von 7.1 Prozent (Statistisches Amt, Sozialberichterstattung 2014, S. 60). Vielfach kommen diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus armutsbetroffenen und bildungsfernen Familien. Ein grosser Teil verfügt über keine Ausbildung. Damit steigt die Gefahr, dass sie den Einstieg ins Erwerbsleben nicht schaffen und somit längerfristig in der Sozialhilfe verbleiben. Dies ist weder aus menschlicher noch volkswirtschaftlicher Perspektive wünschenswert. Die SKOS regt auf der Grundlage der guten Erfahrungen im Kanton Waadt in einem Papier von 2012 eine vollständige Harmonisierung der finanziellen Unterstützungsnormen zwischen Sozialhilfe und dem Stipendienwesen an. Der beste Weg aus der Armut und Arbeitslosigkeit ist die Berufsausbildung. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der jungen Arbeitslosen. Die Sozialhilfe ist nicht die richtige Instanz, um der Ausbildungslosigkeit der jungen Erwachsenen Abhilfe zu schaffen. Es bestehen zudem negative Anreize, dass ein allfälliger Lehrlingslohn bei der Unterstützung einer Familie in Abzug gebracht wird. Für eine erfolgreiche Umsetzung von Integrationsschritten in die Berufswelt sind einfache Finanzierungsmodi besonders förderlich. Mit existenzsichernden Ausbildungsbeiträgen erhielte das Case Management ein entscheidendes Element für eine erfolgreiche Integrationsarbeit. Beim Projekt FORJAD des Kantons Waadt liegt die Erfolgsquote bei 65 Prozent. In der Langzeitperspektive macht sich die Investition in Stipendien für Jugendliche in Ausbildung um ein Vielfaches bezahlt. Der Kanton Waadt geht in einer konservativen Schätzung davon aus, dass mit der Verringerung des dauerhaften Sozialhilfebezugs jährlich 10 Millionen Franken gespart werden. Die Unterzeichnenden bitten deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie folgende Anliegen umgesetzt werden können. - Ausgestaltung der Stipendienordnung wie im Projekt FORJAD, damit Jugendliche und junge Erwachsene die für sie relevanten Ausbildungen und Integrationsmassnahmen (nicht nur tertiäre Ausbildungen) über Ausbildungsbeiträge finanzieren können. - Anpassung der Stipendienordnung, so dass Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Aufenthaltsbewilligung Leistungen zur Arbeitsintegration in Anspruch nehmen können. - Bemessung der Stipendien, dass sie den Lebenserhalt decken. Es ist darauf zu achten, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialhilfe beziehen, nicht besser gestellt sind als solche ohne Sozialhilfe. - Schaffung der strukturellen Voraussetzungen, dass sich nur eine Stelle mit der Begleitung und Betreuung der Unterstützten zu befassen hat. Stipendienberatung und persönliche Sozialhilfe sollen vereint werden und das Case-Management mit einem einfachen Finanzierungsmodus versehen werden. Pascal Pfister, Franziska Reinhard, Salome Hofer, Urs Müller-Walz, Annemarie Pfeifer, Jürg Meyer, Luca Urgese, Alexander Gröflin, Aeneas Wanner, Helen Schai-Zigerlig

105 Anzug betreffend Einmietung des neutralen Quartiervereins St. Johann Der neutrale Quartierverein, bestehend seit 1897, engagiert sich für Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität im St. Johann-Quartier. Der Verein organisiert Besichtigungen, Führungen und Ausstellungen. Im Weiteren fördert er den Informationsaustausch bei grösseren Bauprojekten im Quartier. Er fördert den Kontakt unter den Bewohnern und zu kulturellen Institutionen und Behörden, begleitet kritisch alle neuen Aspekte des Quartiers und leistet mit dieser Arbeit ein sehr grosses Engagement. Er ist mit den anderen NQV's über den Stadtvorstand vernetzt. Der neutrale Quartierverein St. Johann ist selbsttragend und bekommt keine Subventionen, was ihn auch ein wenig stolz macht. Der NQV ist seit 2012 im Pavillon des St. Johanns-Parks auf 15m2 einquartiert und bezahlt einen symbolischen Beitrag von CHF 20.- im Monat für Heiz- und Nebenkosten. Der Pavillon wurde seinerzeit vollumfänglich von der Christoph Merian Stiftung (CMS) finanziert und wird nun im Juni 2017 dem Kanton komplett übergeben. Nun hat der NQV von der CMS Bescheid erhalten, dass er einen befristeten Mietvertrag erhalten soll mit einer höheren Miete. Die Miete soll im Jahr Fr. 1'600 betragen, weitere Fr. 240 sind für die Nebenkosten vorgesehen. Dieser Vertrag soll ab beginnen und endet wohl mit der Übergabe des Pavillons im Juni Diese Ausgaben sind für den Verein hoch. Er finanziert sich mit Mitgliederbeiträgen und bekommt für einzelne Projekte Unterstützung von Sponsoren, dieses Geld kann aber nicht dazu dienen, eine Miete zu finanzieren, die mehr als symbolischer Beitrag ist. Die Anzugsteller bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, dem neutralen Quartierverein St. Johann (NQV) nach der Übernahme des Pavillons durch den Kanton im Juni 2017 diese Räumlichkeit zu einem symbolischen Mietbeitrag zu überlassen, der diesen Verein finanziell nicht überfordert. Andreas Ungricht, Andrea Elisabeth Knellwolf, Luca Urgese, Beatrice Isler, Daniela Stumpf

106 Anzug betreffend Einführung von Videoüberwachung in den bekannten Problemzonen der Stadt Basel, wo Bedrohungen gegen Leib und Leben, Raub, Gewalt in hohem Masse stattfinden Letztes Jahr verzeichneten wir 2'394 Gewaltstraftaten in Basel Aufgrund des RR Beschlusses vom JSD/P wurde ein Kredit für die Installation und Betrieb einer Videoüberwachungsanlage von Fr. 680'000 ins Investitionsprogramm "Übrige" aufgenommen. Der Kredit wurde damals vom GR mit 50 zu 41 Stimmen abgelehnt. Die Kantonspolizei und Kriminalpolizei führen seit Jahren eine Gebietskarte, wo eine erhöhte Anzahl von Gewaltdelikten stattfinden, festhält. In diesen Zonen ist eine Videoüberwachung unabdingbar, um schwere Straftaten aufzuklären und Gewalttäter, im Wissen um diese Anlage, erst gar nicht handeln. Die Polizeipräsenz könnte sich da verstärkt auf die von Videokameras nicht erfassten, angrenzenden Gebiete konzentrieren. Datenschutz: Öffentliche Organe des Kantons Basel-Stadt dürfen Videoüberwachungsanlagen einsetzen, wenn diese dem Schutz von Personen und Sachen von strafbaren Handlungen dienen bzw. es zur Verfolgung solcher strafbaren Handlungen geschieht. Um der Privatsphäre hohe Priorität einzuräumen, wären die Daten der Kameras nur von der Staatsanwaltschaft einzusehen, alle 7 Tage werden die Videobilder automatisch gelöscht. Aus hunderten von Gewalttaten sollen zwei aus der Vergangenheit die Wichtigkeit einer solchen Anlage belegen. 2 Gewalttäter schlugen einen Mann auf der Traminsel Barfüsserplatz lebensgefährlich zusammen. Nur aufgrund eines privaten Videos des Stadtcasinos konnten die Täter erkannt und zu je 5-jährigen Haftstrafen verurteilt werden. 2 Rumänen schlagen in der Steinenvorstadt eine Frau fast zu Tode. Dank einer privaten Videokamera haben die Fahnder die Täter erkannt. Schuldspruch 2. Instanz am : 15 Jahre Haft. Die BVB hat dank der Videoüberwachung in den Trams und Bussen eine starke Verminderung von Straftaten und Belästigungen vorab gegen Frauen feststellen können. Zwischenzeitlich ist die Qualität der Videos massiv verbessert worden. Diese lassen die Aufklärungsquote der Kriminalfälle markant erhöhen. Die Unterzeichneten ersuchen den Regierungsrat um Bericht, welche Massnahmen zu ergreifen sind, um die Sicherheit durch den Einsatz von Videoanlagen massiv zu verbessern. Christian Meidinger, André Auderset, Thomas Müry, Patrick Hafner, Heiner Vischer, Andrea Elisabeth Knellwolf, Roland Vögtli, Felix W. Eymann, Thomas Strahm, Conradin Cramer, Christine Wirz-von Planta, Toni Casagrande, David Jenny, Oskar Herzig-Jonasch, Joël Thüring, Lorenz Nägelin, Bruno Jagher, Patricia von Falkenstein, Alexander Gröflin, Andreas Ungricht, Daniela Stumpf, Christophe Haller, Andreas Zappalà, Eduard Rutschmann

107 Anzug betreffend Veröffentlichung eines Markierungs- und Signalisationskatasters In Basel herrscht grosse Parkplatznot. Anwohner, Besucher, Pendler und Gewerbetreibende bzw. deren Kunden müssen immer weitere Wege zurücklegen, um einen geeigneten Parkplatz in der Nähe ihres Ziels zu finden. Nebst der aufgrund des Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums steigenden Nachfrage nach Parkflächen tragen auch angebotsseitige Massnahmen des Kantons zu dieser Misere bei. Seit Jahren findet eine stückchenweise, aber systematische Streichung von Parkplätzen auf dem gesamten Stadtgebiet statt. Begründet wird dieses Vorgehen jeweils mit einer absoluten Notwendigkeit, in Folge von Umbauten oder anderen verkehrsbedingten Massnahmen, Parkplätze streichen zu müssen. Ein Ersatz der so aufgehobenen Parkplätze findet dabei in aller Regel nicht statt, wodurch sich die Situation weiter verschärft. Gemäss dem Wortlaut des Regierungsrates sollen Parkplätze nur dann aufgehoben werden, wenn dies im Sinne einer Gesamtbetrachtung als absolut notwendig erachtet wird. Nun stellt sich die Frage, wie eine sorgfältige Gesamtbetrachtung erfolgen soll, wenn gar nicht bekannt ist, wie viele Parkplätze an welchem Ort überhaupt zur Verfügung stehen. Das Fehlen eines öffentlich zugänglichen Markierungs- und Signalisationskatasters verunmöglicht eine sachliche Diskussion. Folglich fordern die Unterzeichnenden den Regierungsrat auf, eine vollständige Darstellung sämtlicher auf Allmend liegender Parkfelder in Basel-Stadt in Form eines Markierungs- und Signalisationskatasters zu erarbeiten. Sollte ein solcher Kataster bereits vorliegen, ist dieser unverzüglich zu publizieren und über das Geoportal des Kantons der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Patrick Hafner, Heiner Vischer, Andrea Elisabeth Knellwolf, André Auderset, Dieter Werthemann, Remo Gallacchi

108 Anzug betreffend mehr Feierabendkonzerte in Basel Seit einigen Monaten findet eine engagierte kulturpolitische Diskussion über geänderte Bass-Richtlinien, das Clubsterben und zu hohe Hürden für Zwischennutzungen statt. Dabei geht ein wenig unter, dass nebst den alternativ-, jugend- und subkulturellen Institutionen und Veranstaltungen auch zahlreiche "konventionelle" Restaurants und Bars unter der hohen Regulierungsdichte im Gastronomiebereich bzw. der übertrieben engen Auslegung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsrichtlinien leiden. Einige dieser Gastbetriebe würden gerne einmal pro Monat oder vielleicht sogar einmal pro Woche ein kleines Feierabendkonzert veranstalten, welches in Raumlautstärke und ohne grosse Verstärkung durchgeführt wird. Zu denken ist beispielsweise an einen Singersongwriter, der mit seiner Gitarre und einer kleinen Gesangsanlage auftritt. Oder an einen DJ mit Easy-Listening-Musik während der Happy Hour in einer Bar. Oder gelegentliche Auftritte von Ländlerformationen in einem Schweizer Spezialitätenrestaurant. Die Schallintensität solcher Veranstaltungen kann in keiner Weise mit einem Rockkonzert oder der elektronischen Musik in einem Clublokal verglichen werden. Weder Nachbarn noch Publikum und Mitarbeiter sind über einen längeren Zeitraum nennenswerten Immissionen ausgesetzt. Dennoch findet in der Praxis kaum eine Unterscheidung zwischen Musik- und Tanzlokalen mit Nachtbetrieb und gewöhnlichen Gaststätten mit gelegentlichen Darbietungen statt. Wer ab und zu kleine Konzerte oder ähnliches veranstalten will - und sei es auch nur in den Abendstunden wird von den Bewilligungsbehörden praktisch gleich behandelt wie Musik- und Nachtlokale. Die Folge ist, dass manche Betreiber von vornherein auf Veranstaltungsreihen verzichten, denn es ist mit grossem Aufwand und folglich hohen Kosten verbunden, die verlangte "Änderung des Betriebscharakters" resp. eine angepasste Betriebsbewilligung zu erhalten. Somit kann die Gastronomieszene in Basel ihr Potenzial nicht voll umfänglich ausnützen, was zum einen der Attraktivität der Stadt schadet und zum anderen zu unnötigen Mindereinnahmen für die Betriebe und deren Lieferanten führt. Aus diesem Grund bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat, innert nützlicher Frist zu prüfen und zu berichten, wie beispielsweise für Cafe-Bars, Restaurants oder Quartierlokale, die maximal einmal pro Woche eine kleine Musikveranstaltung ohne nennenswerte elektronische Verstärkung durchführen möchten, eine mit reduzierten Auflagen versehene Betriebsbewilligung in unbürokratischer Art und Weise erteilt werden kann. Martina Bernasconi, Tobit Schäfer, Patrick Hafner, Andrea Elisabeth Knellwolf, Otto Schmid, Christian von Wartburg, Stephan Mumenthaler, Oswald Inglin, Katja Christ, Andreas Zappalà, Daniel Goepfert, Annemarie Pfeifer, Felix W. Eymann, Roland Vögtli, Sibel Arslan, Daniela Stumpf, Mirjam Ballmer

109 Anzug betreffendneugestaltung der Strassburgerallee Im Kantonsblatt 44 vom 14. Juni 2015 wurde eine Planauflage publiziert, die vorsieht auf dem Abschnitt zwischen Kannenfeldplatz und Burgfelderstrasse die Fahrbahn zu Lasten des Trottoirs zu verbreitern um beidseitig Radstreifen anzuordnen. Das Projekt stammt aus dem Jahre 2011 und wurde nun offenbar wieder aktuell, weil eine Fahrbahnsanierung ansteht. Aus heutiger Sicht kann das Projekt als überholt beurteilt werden, weil eine Verbreiterung im besagten Abschnitt wenig Sinn macht, denn eine konsequente Weiterführung ist nur möglich unter Abholzung der nordwestseitigen Baumallee bis zum Helvetiaplatz. Das Projekt wurde mit dem neutralen Quartierverein, Stadtteilsekretariat und den Veloverbänden nie besprochen. Seit der Inbetriebnahme der Nordtangente hat die Strassburgerallee nicht mehr die Bedeutung für den Autoverkehr wie früher, denn die Fortsetzung via Mülhauserstrasse zur Dreirosenbrücke ist nicht mehr möglich. Dieser Verkehr wickelt sich heute über den Luzerner-/Wasgenring ab. Die Gestaltung der Strassburgerallee sollte deshalb unter den neuen Randbedingungen beurteilt werden. Im unteren Teil hat es nordwestseitig keine Bäume. Mit dem Mehrwertabgabefonds könnte dieser Abschnitt zu einer echten Allee umgestaltet werden. Verkehrsmässig könnte mit einer Kernfahrbahn oder einer Strassenumklassifizierung Tempo 30 auf dieser stark befahrenen Veloroute die Sicherheit der Velofahrenden verbessert werden. Die Unterzeichnenden bitten die Regierung zu prüfen und zu berichten, ob das anstehende Projekt überarbeitet werden kann unter: Verzicht auf eine Fahrbahnverbreiterung zu Lasten der Fussgänger Anordnen von Radstreifen mit einer Kernfahrbahn Umklassifizierung der Strassburgerallee zu einer Quartiersammelstrasse, weil sie seit der Nordtangente keine Durchgangsfunktion mehr hat Einführen von Tempo 30 auf der ganzen Länge der Strassburgerallee, denn sie ist eine wichtige Veloroute und sie erhält mit dem Veloring eine neue Bedeutung Redimensionierung der Vorsortierspuren an der Kreuzung Strassburgerallee/Burgfelderstrasse zugunsten von Radstreifen und auf geweiteten Radstreifen Ergänzung der nordwestseitigen Baumallee von der Burgfelderstrasse Kannenfeldplatz zulasten des Mehrwertabgabefonds. Jörg Vitelli, Stephan Luethi-Brüderlin, David Wüest-Rudin, Andrea Elisabeth Knellwolf, Rudolf Rechsteiner, Leonhard Burckhardt, Philippe P. Macherel, Thomas Grossenbacher, Aeneas Wanner, Michael Wüthrich, Anita Lachenmeier-Thüring, Brigitte Heilbronner, Daniel Goepfert, Urs Müller-Walz

110 Anzug betreffend effizientere Nutzung von bisher ungenutztem Parkpotential Parkplätze sind ein rar gewordenes Gut in Basel. Die angebotsseitigen Massnahmen des Kantons zur Minimierung der Anzahl Parkfelder stehen in völligem Gegensatz zur aufgrund des Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums steigenden Nachfrage nach Parkflächen. Tatsache ist, dass sich der Parkierungsdruck vor allem an zentralen Lagen und stark frequentierten Hotspots erheblich verstärkt hat. Der dadurch entstandene Suchverkehr erhöht nicht nur das Verkehrsaufkommen in den Quartieren, sondern führt auch vermehrt zu Klagen der ansässigen Bevölkerung und Unternehmen, wonach es für sie schwieriger geworden ist, geeignete Parkflächen in der Nähe ihres Domizils zu finden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist nebst dem Verzicht auf weitere Streichungen bestehender Parkfelder nun wichtig, dass der Kanton beginnt, die bestehenden Parkmöglichkeiten effizienter zu nutzen. Mögliche Optionen hierfür wären: Die (kommunikative) Förderung innovativer Parksysteme, womit Personen oder Unternehmen, wenn gewünscht, ihre Parkplätze einfach und unkompliziert mit bereits vorhandenen technischen Lösungen zur Vermietung anbieten können. Die Freigabe von Parkplätzen öffentlicher Institutionen und Verwaltungseinheiten ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten und am Wochenende. Da viele dieser Einrichtungen ausserhalb der Geschäftszeiten ohnehin geschlossen sind bzw. nicht aufgesucht werden, stehen die Parkfelder innerhalb dieser Zeitperiode unnötigerweise leer. Das Ermöglichen der Weitervermietung von privaten Dauerparkplätzen in öffentlichen Parkhäusern. Die Erhöhung der Kapazitäten von bestehenden öffentlichen Parkhäusern. Die Förderung moderner Parktechnologien wie Parkliften, welche den knappen Raum optimal ausnutzen. In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat, innert nützlicher Frist zu prüfen und zu berichten, wie mit den genannten oder weiteren Massnahmen bislang ungenutztes Parkpotential nutzbar gemacht werden kann, um für Anwohner, Besucher, Pendler und Gewerbetreibende in der Stadt eine Entspannung der Parksituation herbeizuführen. Dieter Werthemann, Christian Egeler, Felix Meier, Patrick Hafner, Christophe Haller, Toni Casagrande, Peter Bochsler, Andrea Elisabeth Knellwolf, Stephan Mumenthaler, Andreas Zappalà, Remo Gallacchi, Pasqualine Gallacchi, Patricia von Falkenstein, Christine Wirz-von Planta, Luca Urgese, Erich Bucher, Joël Thüring, Thomas Müry, Heiner Vischer

111 Anzug betreffend Anpassung des Parkleitsystems in Basel Die Parkplatzsituation in Basel ist äussert angespannt. Die bestehenden Parkmöglichkeiten sind zunehmend ausgelastet, wodurch es zu langen Wartezeiten und mehr Parksuchverkehr kommt. Ein weiteres Phänomen verstärkt dieses Problem: Das vorhandene Parkangebot wird nicht optimal genutzt. Während manche Parkhäuser chronisch überfüllt sind, sind in anderen noch ausreichend freie Parkplätze verfügbar. Um dem entgegenzuwirken, setzt der Kanton seit 2001 auf ein Parkleitsystem. Dieses soll Suchende effizient zu den vorhandenen Parkmöglichkeiten lotsen. Das System ist fehlerbehaftet und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, so dass vermehrt zu überfüllten Parkhäusern gelotst wird, obwohl freie Plätze angezeigt worden waren. Dies kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern verursacht Suchverkehr mit all seinen unerwünschten Folgen. Mit einem neuen, umfassenden Parkleitsystem lässt sich das verhindern. So plant beispielsweise Weil am Rhein ein neues Parkleitsystem, mit dem Autofahrer bereits auf dem Weg in die Stadt erfahren, in welchem Parkhaus noch Plätze frei sind - und wie viele. Ein solches System sollte möglichst umfassend sein, weshalb eine Zusammenarbeit mit den privaten Parkhausbetreibern anzustreben ist. Mit der heutigen Technik wäre es ohne weiteres möglich, die aktuelle Belegung der umliegenden Parkhäuser in Echtzeit anzugeben und den Autofahrer situativ je nach Verkehrslage oder allfälligen Behinderungen auf der Strasse flexibel ins richtige Parkhaus zu lenken. Dies erhöht die Attraktivität der Stadt nachhaltig und entspricht im Übrigen einer zeitgemässen City- Service-Infrastruktur. Eine Ergänzung durch weitere Wegweiser - wenn möglich bereits am Stadtrand - ist hierfür ebenfalls notwendig. Im Weiteren ist eine Zusammenarbeit mit mobilen App-Lösungen (z.b. Barfi.ch) denkbar, welche die aktuelle Situation sowie statistische Erkenntnisse verwendet, um Suchende bereits vor der Abfahrt eine optimalen Route zu einem Parkplatz in der Nähe des Zielorts zu lenken. In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat, innert nützlicher Frist zu prüfen und zu berichten, wie das veraltete Parkleitsystem mithilfe der neuesten technischen Möglichkeiten auf die Bedürfnisse der heutigen mobilen Gesellschaft angepasst werden kann. Andrea Elisabeth Knellwolf, Martina Bernasconi, Christian Meidinger, Patrick Hafner, Dieter Werthemann, Stephan Mumenthaler, Thomas Müry, Pasqualine Gallacchi, Remo Gallacchi, Stephan Luethi-Brüderlin, Beatrice Isler

112 Anzug betreffend Publizierung dauerhafter Markierungs- und Signalisationsänderungen im Kantonsblatt In Basel-Stadt findet seit Jahrzehnten ein kontinuierlicher Parkplatzabbau statt. Nebst den formell publizierten Rückbau- und Umgestaltungsmassnahmen, sind vor allem die zahlreichen Einzelmassnahmen in den Quartieren äusserst stossend. So ist regelmässig von Berichten seitens betroffener Anwohner und Gewerbetreibenden zu lesen, welche vom einen Tag auf den anderen nicht mehr in der Nähe ihrer Wohnung bzw. ihres Geschäfts parkieren können, da ohne Vorankündigung entsprechende Parkfelder aufgehoben oder ummarkiert wurden. So gab es beispielsweise im Mai 2015 einen Entscheid des Amts für Mobilität - auf Ersuchen eines Anwohners - kurzerhand in der Reichensteinerstrasse ein Güterumschlagsfeld zu Gunsten eines zusätzlichen Veloparkfelds aufzuheben. Besonders stossend dabei ist, dass die ansässigen Anwohner und Gewerbebetriebe vom Kanton über solche Vorgänge nicht informiert werden müssen. Das liegt daran, dass es sich hierbei lediglich um einfache Markierungsänderungen handelt, welche nicht im Kantonsblatt publiziert werden und gegen die es somit auch keine Rechtsmittel gibt. Folglich kann der Kanton ungeachtet der Anliegen der Anwohner oder des ansässigen Gewerbes nach eigenem Gutdünken Ummarkierungen vornehmen. Die Anzugsteller erachten es deshalb als rechtsstaatlich angemessen, dass betroffene Anwohner und Unternehmen ihre anfälligen Einwände gegen entsprechende Ummarkierungen einbringen können, damit diese berücksichtigt werden. Denn es sind schlussendlich die Anwohner sowie die Gewerbetreibenden bzw. deren Kunden, die von dieser Situation betroffen sind: Sie müssen erheblich längere Distanzen zurücklegen, um in der Nähe ihrer Wohnung oder Geschäft ein Parkfeld für ihr Auto zu finden. Dies führt schliesslich nicht nur zu mehr Parksuchverkehr und Emissionen, sondern auch zu grossem Unmut unter den Gewerbetreibenden, Besuchern und Anwohnern, welche sich von der Verwaltung übergangen fühlen. Um dem entgegenzuwirken, bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob: - sie auch der Meinung ist, dass eine Ummarkierung und Aufhebung von Einzelparkplätzen ohne Rechtseinsprachemöglichkeit der Anwohnenden zu Unmut führt; - sie eine Publikation von solchen Ummarkierungen im Kantonsblatt mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung unterstützt. Heiner Vischer, Dieter Werthemann, Patricia von Falkenstein, Joël Thüring, Christophe Haller, Tobit Schäfer, Remo Gallacchi

113 Anzug betreffend Fachkräftemangel beheben durch Nachholbildung von Zugezogenen Die Erwerbsquote ist bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (VA) mit 48,2% resp. 25.5% tiefer als jene der ständigen Wohnbevölkerung (diese liegt zwischen 79% und 88%). Tausende anerkannte Flüchtlinge finden keine Stelle. Die Gründe sind laut Staatssekretariat für Migration (SEM) mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende/ungenügende Ausbildung oder administrative Hürden. [Quelle: Studie Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt, April 2014]. Sowohl im AuG, wie auch im AsylG ist die Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und VA klar geregelt und rechtlich möglich (siehe dazu: Art. 43 AsylG, Art. 75 AsylG, Art. 30 Abs. 1 AuG). Dem Kanton Basel-Stadt werden aktuell 1,9 % aller Asylsuchenden zugewiesen [Quelle: Bundesamt für Statistik]. Aktuell leben hier rund 180 Asylsuchende, deren Asylgesuch noch nicht entschieden ist. Weiter wohnen etwa 380 anerkannte Flüchtlinge mit Status B oder F, sowie etwa 470 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme in unserem Kanton. Rund 85 Prozent von ihnen beziehen Sozialhilfe, wobei einige bereits arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen von der Sozialhilfe teilunterstützt werden. Alle Übrigen verdienen sich ihren Lebensunterhalt selbst. Um die Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu verringern, die Integration zu fördern und vor allem die Kompetenzen und Fähigkeiten dieser Personen zu nutzen, schlagen die Unterzeichnenden die Lancierung eines Pilotprojektes vor, welches sich an die Arbeitsintegrationsmassnahme Myway" anlehnt. Die Idee dahinter ist, die Fähigkeiten und Kompetenzen des besagten Personenkreises zu fördern bzw. den Betroffenen auch einen in der Schweiz anerkannten Abschluss zu ermöglichen. Die Verbesserung der Diplomanerkennung läuft auf nationaler Eben auf Hochtouren, in Deutschland gibt es gar eine Datenbank, die Ausbildungen der verschiedenen Länder miteinander vergleicht, damit auch die Wirtschaft die erworbenen Kompetenzen einer Ausbildung einschätzen kann. (Postulat Anita Fetz: Fachkräftemangel. Nationale Datenbank für Unternehmen zur Interpretation und Vergleichbarkeit ausländischer Diplome). Mit einem angepassten Myway-Projekt soll die Sprache fachspezifisch und "on the job" gelernt und der Einstieg ins Erwerbsleben erleichtert werden. Das Projekt soll besonders auf traumatisierte Personen Rücksicht nehmen. Die genannten Projektteilnehmenden sollen ein einjähriges Praktikum in der Privatwirtschaft absolvieren. Dies in einem Bereich, in dem sie bereits eine Ausbildung aus dem Heimatland mitbringen, aber deren Abschluss in der Schweiz nicht anerkannt wird, nicht der Qualität der Schweiz entspricht oder wenn die Sprachkenntnisse noch ungenügend sind. Während dieses Praktikums sollen die Teilnehmenden in einer Klasse schulisch unterstützt werden (Bewerbungscoach, intensive Deutschkurse, etc.). Ziel des Projektes ist, dass Teilnehmende eine (Attest-)Lehrstelle/ oder eine Anstellung im Praktikumsbetrieb bzw. einem anderen Betrieb erhalten. Ein solches Praktikum ist eine Chance sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Arbeitgeber, die von den bereits vorhandenen Fähigkeiten profitieren und neue Fachkräfte ausbilden können. Weitere Details wie die Unterrichtsmodalitäten neben dem Praktikum, Finanzierung und Teilnahmebedingungen sind auszuarbeiten. Im Wissen darum, dass rund 95 Prozent aller vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge dauerhaft in der Schweiz bleiben, bitten die Anzugstellenden die Regierung zu prüfen und berichten, wie ein Pilotprojekt Nachholbildung von Zugezogenen umgesetzt und administrative Hürden abgebaut werden können. Sarah Wyss, Pascal Pfister, Alexander Gröflin, Christian Egeler, Stephan Mumenthaler, Michel Rusterholtz, Annemarie Pfeifer

114 Anzug betreffend Konzentration des Einsatzes von Zivildienstleistenden auf Betreuung und Pflege von betagten oder pflegebedürftigen Menschen Als Alternative zum Militärdienst kann ein ziviler Ersatzdienst geleistet werden. Die Einzelheiten sind im Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt. Der Zivildienst kann in vielen Bereichen erfolgen. Er kommt gemäss Art. 2 ZDG "dort zum Einsatz, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen". Die Arbeitsleistung muss im öffentlichen Interesse liegen. Alle diese Voraussetzungen des Zivildienstgesetzes erfüllen die Pflege, Betreuung und Assistenz von Betagten und Pflegebedürftigen sowie von Menschen mit einer Behinderung. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim kostet viel. Der Personalaufwand für Pflegeinstitutionen wie auch für die Assistenz von älteren Menschen und von Menschen mit einer Behinderung ist hoch. Es ist zunehmend schwierig, genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, um eine gute und würdige Betreuung und Pflege im Alter sicher zu stellen. Dazu kommt, dass der Arbeitsmarkt infolge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative weiter austrocknen dürfte. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, wenn der Kanton Basel-Stadt den Einsatz von Zivildienstleistenden auf die Pflege, Assistenz und Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit einer Behinderung konzentrieren würde. Dies ist mit dem Gesetz vereinbar und führt nicht zu einer Konkurrenzierung des ersten Arbeitsmarkts. Kosten könnten gesenkt werden und eine grössere Zahl von motivierten jungen Menschen stünde für diese Mangelbereiche zur Verfügung. Die Unterzeichneten bitten den Regierungsrat deshalb zu prüfen und zu berichten, - ob Zivildienstleistende im Kanton Basel-Stadt künftig prioritär im Bereich Pflege, Betreuung und Assistenz von betagten Menschen sowie von Menschen mit einer Behinderung eingesetzt werden können; - wie sich der Einsatz einer grösseren Zahl von Zivildienstleistenden für die Trägerschaften von Pflege- und Betreuungsinstitutionen und den Kanton kostensenkend auswirken würde; - welche Massnahmen erforderlich wären, um diese Zielsetzung zu erreichen; - wie die Zusammenarbeit mit staatlichen und privaten Institutionen geregelt werden müsste, um dieses Ziel zu erreichen. Conradin Cramer, Patricia von Falkenstein, Heiner Vischer, André Auderset, Christine Wirz-von Planta, Michael Koechlin, Raoul I. Furlano

115 Anzug betreffend Förderung und Unterstützung des Einsatzes von Freiwilligen im Bereich der Assistenz, Betreuung und Pflege von betagten, pflegebedürftigen Menschen und von Menschen mit einer Behinderung Der Anteil von älteren und betagten Menschen nimmt im Kanton Basel-Stadt zu. Es ist erfreulich, dass heute mehr Einwohnerinnen und Einwohner ein höheres Alter erreichen können als noch vor wenigen Jahrzehnten. Die Zielsetzung ist richtig, dass alle möglichst lange ein selbständiges Leben führen können. Dazu braucht es aber nicht selten Unterstützung durch Dritte. Für viele Menschen mit Hilfsbedarf sind dies Familienangehörige oder auch Nachbarinnen und Nachbarn. Auch die diversen spitalexternen Organisationen leisten wertvolle Hilfe. In Zukunft wird aber, bedingt durch die demographische Entwicklung, die Nachfrage nach solchen Unterstützungsleistungen grösser werden. Es ist erfreulich, dass die durchschnittliche Lebenserwartung unserer Bevölkerung steigt, dadurch gibt es aber auch immer mehr betagte und unterstützungsbedürftige Menschen in unserem Kanton. Ein Mittel, die notwendigen Unterstützungsleistungen zu erhalten, ist der Einsatz von freiwilligen auf ehrenamtlicher Basis. Nützliche Angebote gib es bereits. Die Quantität reicht aber nicht aus, um der Nachfrage gerecht zu werden. Deshalb wäre es sinnvoll und erstrebenswert, mehr Frauen und Männer, insbesondere auch Jüngere, motivieren zu können, ehrenamtlich für ältere, pflegebedürftige Menschen und für Menschen mit einer Behinderung tätig zu sein. Voraussetzung für jedes Angebot ist eine möglichst präzise Definition des Bedarfs der zu Unterstützenden. Diese sind auch einzubeziehen bei der Festlegung der möglichen Angebote. In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichneten den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten: Ob der Einsatz von Freiwilligen, die ehrenamtlich für Betagte, Pflegebedürftige sowie für Menschen mit einer Behinderung tätig sind, gefördert werden kann, zum Beispiel durch Informations-Kampagnen, Einführungskurse, Zusammenarbeit mit Organisationen, welche diese Arbeit bereits leisten oder zusätzlich leisten könnten etc.; Ob und wie die Bedürfnisse und Ansprüche seitens der potentiellen Empfänger solcher Dienstleistungen möglichst präzis definiert werden können; Welche weiteren Massnahmen dazu führen könnten, dass noch mehr Menschen für diese ehrenamtliche Arbeit gewonnen werden können um so mitzuhelfen, dass viele ältere Menschen sowie Menschen mit einer Behinderung möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können. André Auderset, Christine Wirz-von Planta, Thomas Müry, Heiner Vischer, Conradin Cramer, Michael Koechlin, Raoul I. Furlano

116 Anzug betreffend Konzept zur Förderung der Mobilität älterer Menschen Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrats, die Mobilität älterer Menschen zu fördern. So steht es auch in der Broschüre Basel 55+. Trotz solcher und anderer Absichtsbekundungen ist es für ältere Leute in unserem Kanton nicht immer und überall einfach, sich selbständig und sicher zu bewegen. Ein paar Beispiele: Oft erhalten ältere Leute im Tram oder Bus keinen Sitzplatz, das Überqueren von Tramspuren ist nicht nur am Marktplatz nicht ungefährlich, das Verkehrsverhalten von Auto- und Velofahrern nimmt oft nicht genügend Rücksicht auf ältere Fussgängerinnen und Fussgänger, Fussgänger-Unterführungen wirken auf ältere Menschen verunsichernd, an Tramhaltestellen und im öffentlichen Raum gibt es zu wenige Sitzgelegenheiten und auch das Angebot an öffentlichen Toiletten ist nicht ausreichend. Alle diese Gegebenheiten bedeuten für ältere Leute Erschwernisse, für die einen mehr, für die anderen weniger. Es gibt kein einheitliches Bedürfnis und keinen einheitlichen Anspruch älterer Menschen bezüglich einer möglichst wenig eingeschränkten Mobilität. Dennoch können wichtige Ziele benannt werden: Für eine Verbesserung der Situation braucht es einerseits geeignete Infrastrukturen und andererseits eine Änderung des Verhaltens. Es wäre sinnvoll und nützlich, geeignete Massnahmen in beiden Bereichen in einem Mobilitätskonzept für ältere Menschen zu definieren. Dazu gehören konkrete Angebote wie Sitzbänke, Toiletten, sichere Strassenübergänge und mehr, wie auch Verhaltensregeln, z.b. Sitzplatz anbieten in Tram und Bus, ein rücksichtsvolles Benehmen von Auto- und Velofahrern, die Stärkung des Sicherheitsempfindens, das Anbieten von Hilfe etc. Die möglichst hohe Selbständigkeit bis ins hohe Alter entlastet die Gesellschaft, sie bedingt aber das Beibehalten der Mobilität. Um diese sicher zu stellen, braucht es ein Konzept zu Förderung der Mobilität ältere Menschen. Die Unterzeichneten bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, welche Massnahmen in einem Konzept zur Förderung der Mobilität älterer Menschen enthalten sein müssten, um die Situation für diese Bevölkerungsgruppe verbessern zu können. Heiner Vischer, Patricia von Falkenstein, Christine Wirz-von Planta, Michael Koechlin, Thomas Müry, Raoul I. Furlano, André Auderset, Conradin Cramer

117 Anzug betreffend Erhöhung der Chancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt Es ist leider eine Tatsache, dass ältere Personen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Wer im Alter von ca. 50 Jahren die Stelle verliert, hat deutlich geringere Chancen als Jüngere, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenige Jahre vor der Pensionierung ist es für die meisten überhaupt nicht mehr möglich, eine Stelle zu finden. Die Politik kann nicht zur Finanzierung der Vorsorgewerke ein höheres Rentenalter fordern und gleichzeitig zulassen, dass eine Stellenbewerbung für 55-Jährige praktisch aussichtslos ist. Auch wenn es gewisse gesetzliche Schwierigkeiten für die Anstellung älterer Personen gibt, muss diese unhaltbare Situation geändert werden. Es darf in unserem Kanton nicht sein, dass gut qualifizierte und leistungsbereite Arbeitskräfte von der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe abhängig werden und dadurch die Sozialkosten stetig ansteigen. Die Kantonale Verwaltung als Arbeitgeber und die private Wirtschaft sind gleichermassen gefordert. Wenn sich die Situation für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter verschärft, drohen gesetzliche Regelungen auf Bundesebene. Dies gilt es zu vermeiden, weil ein relativ liberaler Arbeitsmarkt bester Garant für Ansiedlung und Wachstum von Firmen in unserem Land ist. Gefragt ist Eigenverantwortung der Unternehmen und der öffentlichen Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichneten den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten, - Welche speziellen Massnahmen für den Bereich der Kantonalen Verwaltung getroffen werden können, um die Benachteiligung älterer Personen beim Finden einer Stelle zu verringern; - Ob und wie dieses wichtige Thema im Dialog mit der privaten Wirtschaft aufgenommen werden kann mit dem Ziel, dass auch im privaten Sektor auf freiwilliger Basis oder mit staatlichen Anreizen gefördert, ältere Personen bessere Chancen bekommen, eine Anstellung zu finden: - Ob als Reaktion auf die Masseneinwanderungs-Initiative z.b. eine Job-Börse für die Vermittlung erfahrener, älterer Berufsleute im Verbund mit der Wirtschaft, ihren Verbänden oder vom Kanton allein eingerichtet werden kann; - Wie mit weiteren Massnahmen die Situation älterer Personen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Patricia von Falkenstein, Conradin Cramer, Heiner Vischer, Christine Wirz-von Planta, Michael Koechlin, Thomas Müry, Raoul I. Furlano

118 Anzug betreffend Vergünstigung der Parkgebühren in öffentlichen Parkhäusern in den ersten zwei bis drei Stunden Für den Kanton Basel-Stadt hat das einheimische Gewerbe seit jeher eine grosse Bedeutung. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den rund 135'000 Beschäftigten in Basler KMU. Diese KMU sind darauf angewiesen, dass sie für ihre Kundschaft möglichst einfach und schnell zu erreichen sind. Hierbei spielt nebst der Nähe zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs auch die Erreichbarkeit per Auto eine wichtige Rolle. Da in Basel laufend Parkplätze auf Allmend ersatzlos gestrichen werden, spielen die öffentlich zugänglichen Parkhäuser eine immer grössere Rolle. Leider sind diese aufgrund ihrer Preisgestaltung für viele Kunden wenig attraktiv, wenn die Parkhäuser lediglich für einen kurzen Einkauf, Restaurantbesuch oder Amtsgang in Anspruch genommen werden sollen. Dies führt dazu, dass Geschäfte, die über keine Parkplätze in unmittelbarer Nähe verfügen, konstant an Kundschaft verlieren und dadurch um ihr überleben kämpfen müssen. Besonders deutlich zeigt sich dieses Problem im Bereich der Innenstadt. Mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank am 15. Januar 2015 erhöhte sich der Druck auf das Gewerbe nochmals zusätzlich. Praktisch über Nacht verteuerten sich die Preise in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland und Frankenreich um beinahe 20%. Dies führte dazu, dass sich noch mehr Kunden dazu entscheiden, im gut erreichbaren und günstigeren Ausland einzukaufen. Nun ist es natürlich so, dass der Kanton keinen Einfluss auf die Wechselkurspolitik der Nationalbank nehmen kann. Dafür kann er die Erreichbarkeit der hiesigen Geschäfte verbessern. Eine Möglichkeit hierfür ist die Vergünstigung der Parkgebühren in den öffentlichen Parkhäusern während den ersten zwei bis drei Stunden, wodurch sich die Erreichbarkeit für den Kunden wieder verbessert. Dies würde Basel für Kunden wieder attraktiver machen. In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat innert nützlicher Frist zu prüfen und zu berichten, mit welchen Modellen die Parkgebühren in öffentlichen Parkhäusern während den ersten drei Stunden zu einem vergünstigten Tarif angeboten werden können. Stephan Mumenthaler, Patricia von Falkenstein, Dieter Werthemann, Andrea Elisabeth Knellwolf, Tobit Schäfer, Katja Christ, Remo Gallacchi, Pasqualine Gallacchi, Joël Thüring, Andreas Zappalà, Thomas Strahm, Michel Rusterholtz, Erich Bucher, Ernst Mutschler, Conradin Cramer, Luca Urgese, Martina Bernasconi

119 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat JSD/P Basel, 30. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 29. September 2015 Interpellation Nr. 69 Eric Weber betreffend «Sicherheit im Basler Rathaus und für Parlamentsabgeordnete» (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 9. September 2015) «Zu Recht kann ich sagen, dass wir von der Nationalen Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat (NA) der Zeit voraus sind. Schon vor 50 Jahren haben wir als einzige Partei (in ganz Europa) vor den Gefahren der Überfremdung gewarnt. Und was haben wir heute? In allen Fernseh-, Radio und Presse-Nachrichten geht es nur noch um Ausländer und Asyl. Wir waren der Zeit voraus, wurden aber als die Bösen verschrien. Wer mit offenen Augen durch das Leben geht, der kann allein vieles in Basel erkennen. Nach dem Attentat auf die Zeitschrift Charlie Hebdo (in Paris) wurden die Sicherheitsmassnahmen auch im Basler Grossen Rat verstärkt. Aber scheinbar nur für eine Sitzung. Im Januar 2015 zählte ich alleine im Rathaus fünf verschiedene Sicherheitsleute, die sonst nie im Rathaus anzutreffen sind. Einer stand lange Zeit im Treppenhaus. Ein anderer Sicherheitsmann, der sich mir gegenüber aber als Journalist ausgab (was schlicht gelogen ist), sass direkt im Parlament hinter mir, auf einem Stuhl. Bis heute haben wir von der Polizei nie erfahren, was da konkret los war. Und die Polizei wird es wohl auch weiterhin nicht sagen. Das ist alles sehr komisch. Im Mai 2015 kam es zur Diskussion des neues Wahlgesetzes. Ich wurde von der Parlaments-Sitzung mit faden-scheinigen Gründen ausgeschlossen. Aber zur Nachmittagssitzung waren drei Zivil- Polizisten auf der Tribüne und weitere vier Polizisten hielten sich vor dem Rathaus auf. Weiter stand ein Polizeifahrzeug an der Ecke Freie Strasse, Marktplatz. Man wollte scheinbar sehen, wie Eric W e- ber auf den Ausschluss reagiert. So viel Aufwand, für einen einzigen, unwichtigen Parlaments- Abgeordneten. Die Polizei wird in Basel immer frecher. Und man muss es so sagen. In diesem Zusammenhang auch diese Interpellation. Die Polizei verkommt immer mehr zum Helfer der Mächtigen, gegen die Parlamentarische Opposition. Dass es so natürlich nicht sein kann, muss nun zum Anlass genommen werden, für diese Interpellation. Ein Basler Grossrat hat, so beweisen es die Unterlagen bei der Polizei und bei der Basler Staatsanwaltschaft, zwei Hells-Angels auf mich gehetzt. Diese zwei gefährlichen Hells-Angels (der angesprochene Grossrat nennt sie immer so) sehen aus wie Schlägertypen und haben mich massiv mit dem Tod bedroht. Ich wurde von diesen beiden Typen durch meinen Wahlkreis Kleinbasel gehetzt. Und nur mit viel Glück, weil einer dieser zwei Typen stolperte, konnte ich mich in eine Bäckerei in Sicherheit bringen. Von dort aus rief ich die 117 an. Aber der Polizist hat mich gemeinst abgefertigt und stehen gelassen. Er meinte: "Sie rufen ja schon wieder an. Dabei habe ich in 2015 noch nie die 117 angerufen. Er meinte dann, mit einer Fangfrage, dass ich ja jetzt nicht mehr bedroht werde, also komme die Polizei nicht. Ich solle auf den Posten kommen und dort Anzeige erstatten. Als Grossrat und Mensch fühle ich mich von diesem Polizisten reingelegt. Man hätte kommen können und die Spur der Täter aufneh- Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am [Datum eingeben] Seite 1/2

120 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt men. Da die Polizei nicht kommen wollte, hat nun die Staatsanwaltschaft viel Arbeit und muss alles nachrecherchieren. Es ist doch klar, im Moment wo man abgewürgt und zusammen geschlagen wird, da kann man nicht die Polizei rufen. Das geht nicht. Es ist höchst gemein, wie ich als Grossrat und Mensch in einer grossen Gefahrenlage allein gelassen wurde. 1. Warum gab es im Januar 2015 im Basler Rathaus, zur Grossrats-Sitzung, so ein starkes Aufgebot von Sicherheitsleuten? Was war der Grund? 2. Warum haben rund 10 Polizisten die Nachmittags-Sitzung vom Grossen Rat vom 21. Mai 2015 abgesichert? 3. Warum wurde Eric Weber bei seinem Notruf vom 9. Juni, gegen 17 Uhr, in Stich gelassen? 4. Wenn sich ein Grossrat bedroht fühlt, was kann er tun? Wohin kann er sich wenden? 5. Warum weigert sich die Polizei Basel bis heute, mit Eric Weber ein Sicherheits-Gespräch durch zu führen? 6. Die Polizei gab den Fall an die Stawa ab. Dort untersucht nun ein Mitarbeiter die Bedrohung gegenüber Grossrat und Präsident Eric Weber. Warum schiebt es die Polizei an die Stawa ab? Denn der betreffende Stawa-Mitarbeiter interessiert sich nur für die Tat vom 9. Juni. Und er kann nichts für die Zukunft sagen. Für die Sicherheitslage in der Zukunft ist doch die Polizei zuständig? 7. Für alle Nationalräte gibt es einen eigenen Sicherheitsdienst. Bei Problemen können sie sich dort hin wenden, sei es bei anonymen Anrufen aus Telefonzellen, sei es bei anonymen Schreiben oder sonstigen Beschimpfungen. Wie ist dies in Basel? Wie ist es, wenn man sich nicht verbieten lassen will, die Wahrheit zu sagen und daher massiv eingeschüchtert wird. Wohin kann sich ein Grossrat in Belangen der Sicherheit wenden? 8. Kann Baschi Dürr bitte ein Gespräch zwischen Eric Weber und der Polizei organisieren? Oder ist Eric Weber vogel-frei? 9. Mit viel Getöse und nicht ehrlichen Argumenten wurde die Pegida-Demo von Eric Weber abgelehnt. Das Widerspruchs-Verfahren läuft noch. Kann Eric Weber eine neue Anti-Ausländer-Demo beantragen? Eric Weber» Wir beantworten diese Interpellation wie folgt: Die Kantonspolizei sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie für die Einhaltung der Gesetze. Zu Einzelfällen äussert sich der Regierungsrat usanzgemäss nicht. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Seite 2/2

121 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat JSD/P Basel, 4. November 2015 Regierungsratsbeschluss vom 3. November 2015 Interpellation Nr. 85 Eduard Rutschmann betreffend «Überstunden und Krankheitsausfälle bei der Polizei» (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 21. Oktober 2015) «Die vielen bewilligten und unbewilligten Demonstrationen, die Risiko-Fussballspiele im St. Jakob- Park und die weiterhin auf hohem Niveau verharrende Kriminalität belastet das baselstädtische Polizeikorps enorm. Diese Einsätze sind auch die hauptsächlichen Gründe, dass die Polizistinnen und die Polizisten immer wieder Überstunden leisten müssen. Es ist auch bekannt, dass Polizisten, wenn sie extremen Belastungen ausgesetzt sind, mehr Ruhezeiten benötigen um wieder Kraft zu tanken. Diese grosse Belastung kann auch zu mehr kurz- und auch langfristigen Krankheitsabwesenheiten führen. Ich ersuche den Regierungsrat mir die unten aufgeführten Fragen zu beantworten. 1. Wie viele Überstunden hat die Basler Polizei dieses Jahr schon geleistet? 2. Wie viele Überstunden wurden dieses Jahr schon ausbezahlt? 3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben mehr als 100 Überstunden auf Ihrem Überstundenkonto? 4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation der Überzeit beim Polizeikorps? 5. Wie planen Sie den Abbau der Überstunden, ohne dass dieser ein Sicherheitsdefizit in unserem Kanton hervorruft? 6. Gibt es im Vergleich zu den anderen Staatsstellen mehr krankheitsbedingte Abwesenheiten beim Polizeikorps als bei den anderen? Wenn ja, wie viel ist die Differenz in Stunden und wie viel in Prozent zu den anderen Staatsstellen? 7. Wie beurteilt der Regierungsrat die krankheitsbedingten Ausfälle beim Polizeikorps gesamthaft? Eduard Rutschmann» Wir beantworten diese Interpellation wie folgt: 1. Wie viele Überstunden hat die Basler Polizei dieses Jahr schon geleistet? 2. Wie viele Überstunden wurden dieses Jahr schon ausbezahlt? Von Januar bis September 2015 leisteten die Polizeiangestellten insgesamt rund 52'000 Überstunden, davon konnten 42'000 Stunden in der gleichen Periode wieder mit Freizeit kompensiert werden. Rund 14'000 Stunden wurden ausbezahlt. Im Vergleich zum Jahresanfang resultiert dadurch ein Abbau in der Höhe von 4000 Stunden. Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 6. November Seite 1/3

122 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben mehr als 100 Überstunden auf Ihrem Überstundenkonto? Per 30. September 2015 weisen 164 der 984 oder 17 Prozent der Polizeiangestellten einen Überstundensaldo von mehr als 100 Stunden aus. 4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Situation der Überzeit beim Polizeikorps? 5. Wie planen Sie den Abbau der Überstunden, ohne dass dieser ein Sicherheitsdefizit in unserem Kanton hervorruft? Dass hinsichtlich der Überzeitguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Handlungsbedarf besteht, wurde seit längerem erkannt. Auch wenn sich das durchschnittliche Pro-Kopf-Guthaben aller Kantonspolizeiangestellten im Einzelnen erklären lässt, ist es immer noch deutlich zu hoch. Bis Anfang des Jahres 2015 war denn auch keine Trendwende abzusehen gewesen im Gegenteil: Trotz des laufenden Ausbaus des Korps hatte sich diese Problematik im Jahr 2014 weiter akzentuiert. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat deshalb Anfang 2015 die Polizeileitung beauftragt, ein konkretes Programm zu erarbeiten. Dabei soll nicht nur die Zunahme der Zeitguthaben gestoppt, sondern sollen letztere auch mittelfristig verringert werden. Es ist das erklärte Ziel, bis Ende 2016 die Pro-Kopf-Zeitguthaben der Kantonspolizeiangestellten (ohne oberes und mittleres Kader und ohne Schichtbonus) auf durchschnittlich unter 100 Stunden abzubauen. Dieses ambitionierte Ziel soll durch eine Vielzahl verschiedener Massnahmen erreicht werden. So sollen beispielsweise die Aufgebote für Aus- und Weiterbildungen hinterfragt bzw. überprüft werden, eine strikte Ablösung bei Dienstende durch die neue Tour erfolgen, die Dienstzeit bei geringer Arbeitsbelastung verkürzt werden, in einzelnen geeigneten Diensten ein Jahresarbeitszeitmodell anstelle des Gleitzeitmodells eingeführt werden, mit Mitarbeitenden, die über überdurchschnittlich hohe Guthaben verfügen, Abbaupläne erstellt werden sowie durch eine andere Zuteilung der Arbeit, organisatorische Anpassungen oder einen Leistungsverzicht eine Entlastung erreicht werden. 6. Gibt es im Vergleich zu den anderen Staatsstellen mehr krankheitsbedingte Abwesenheiten beim Polizeikorps als bei den anderen? Wenn ja, wie viel ist die Differenz in Stunden und wie viel in Prozent zu den anderen Staatsstellen? 7. Wie beurteilt der Regierungsrat die krankheitsbedingten Ausfälle beim Polizeikorps gesamthaft? Die durchschnittliche Abwesenheitsquote aufgrund von Krankheit (ohne Unfall) bei Polizeiangestellten lag 2014 bei 9.8 Tagen pro Vollzeitstelle. Im Vergleich zum kantonalen Durchschnitt ist ein Polizist, gerechnet auf eine Vollzeitstelle, pro Jahr rund zweieinhalb Tage länger krankheitsabwesend. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Entwicklung und den Vergleich mit dem departementalen und dem kantonalen Durchschnitt Kantonspolizei Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Basel-Stadt Tab. 1 Fehlzeiten durch Krankheit (ohne Unfall) [Tage/FTE] Seite 2/3

123 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Zu bedenken gilt, dass Schichtbetriebe wie die Kantonspolizei aufgrund der unregelmässigen Arbeitszeiten und der dabei körperlichen Belastung tendenziell mehr krankheitsbedinge Ausfälle verzeichnen als Staatsstellen mit herkömmlichen «Bürozeiten». Polizisten, die krankheits- oder unfallbedingt ausfallen, kehren zudem tendenziell später in den Dienst zurück, da ihre Tätigkeit an der Front eine vollständige Einsatzbereitschaft erfordert. Bei Büroarbeit kann die angestammte Tätigkeit eher früher allenfalls mit gewissen körperlichen Einschränkungen wieder aufgenommen werden. Ungeachtet dessen ist es das Ziel, die Ausfallrate weiter zu verbessern. Aus diesem Grund wurden bereits diverse Massnahmen auf kantonaler Ebene initiiert (Programm «Comeback» etc.), die sich positiv auf die Krankheits- und Unfallabsenzen auswirken sollen. Auch die Kantonspolizei legt grossen Wert auf präventive Massnahmen, die zur Gesunderhaltung ihrer Mitarbeitenden beiträgt, wie die Möglichkeit, die Sporteinrichtungen der Kantonspolizei zu benützen, das Angebot einer Fitwoche für Mitarbeitende, die das 50. Altersjahr erreicht haben und vieles mehr. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Seite 3/3

124 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat FD/P Basel, 16. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 15. September 2015 Anzug Patricia von Falkenstein und Konsorten betreffend Überprüfung und Anpassung der Löhne der Lehrerinnen und Lehrer Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2013 vom Schreiben Kenntnis genommen und dem Antrag des Regierungsrates folgend - den Anzug Patricia von Falkenstein und Konsorten stehen gelassen und dem Regierungsrat zur erneuten Berichterstattung überwiesen: Kürzlich haben die Kantone Zürich und Aargau die Löhne für Lehrerinnen und Lehrer erhöht. Die Massnahme wurde mit dem Mangel an Lehrpersonen in diesen Kantonen begründet. Der Schweizerische Lehrerverband hat eine Studie publiziert, welche Lehrerinnen- und Lehrerlöhne mit ausgewählten Funktionen in der Privatwirtschaft vergleicht. Die Freiwillige Schulsynode hat vor einigen Tagen die Erhöhung der Löhne für Lehrerinnen und Lehrer gefordert. Diverse Medien haben dieses Thema aufgenommen und auch über die übrigen Arbeitsbedingungen der Lehrerschaft ist viel publiziert worden. In den nächsten Jahren werden die Lehrpersonen im Kanton Basel-Stadt durch die Umsetzung der Schulreform stark belastet sein. Wenn der Kanton Aargau attraktivere Arbeitsbedingungen anbietet als unser Kanton, droht der Weggang von qualifizierten Mitarbeitenden unserer Schulen. Auch könnten, falls die Anfangslöhne in Basel-Stadt nicht konkurrenzfähig sind, junge Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschule bzw. der Universität eine erste Anstellung in einem anderen Kanton anstreben und hätten so keinen beruflichen Bezug mehr zu Basel-Stadt. Insgesamt scheint diese Entwicklung die Überprüfung und gegebenenfalls eine Erhöhung der Löhne für Lehrerinnen und Lehrer zu rechtfertigen. In unserem Kanton besteht Handlungsbedarf. Ich bitte den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten, - ob gegenüber anderen Kantonen die Konkurrenzfähigkeit der Löhne für Lehrpersonen aller Stufen, die beim Kanton Basel-Stadt oder bei den Landgemeinden angestellt sind, gegeben ist; - wo allenfalls eine Differenz zu Ungunsten der Lehrkräfte in Basel-Stadt besteht; - wie der Regierungsrat die Situation für die baselstädtischen Lehrerinnen und Lehrer beurteilt, nachdem einzelne Kantone die Löhne deutlich angehoben haben; - ob er Handlungsbedarf für Lohnerhöhungen sieht: - wie er gedenkt, eine Verbesserung der Situation herbei zu führen; - wie der Zeitplan für allfällige Lohnerhöhungen aussieht. Patricia von Falkenstein, Maria Berger-Coenen, Christine Wirz-von Planta, Thomas Grossenbacher, Balz Herter, Heiner Vischer, Andreé Auderset, Christine Heuss, Martina Bernasconi, Peter Bochsler, Felix Meier, Oskar Herzig Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 18. September Seite 1/3

125 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt: 1. Würdigung Die Lohn-Situation der Lehrpersonen wurde im Auftrag des Finanzdepartements im Sommer 2015 von der auf Vergütungsfragen und Lohnvergleiche spezialisierten Firma Perinnova untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass die vom Arbeitgeber BASEL-STADT ausgerichteten Brutto-Löhne für Lehrpersonen im Mittelfeld der untersuchten Kantone liegen. Somit besteht aus heutiger Sicht kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer allfälligen Anpassung der Saläre für Lehrpersonen. 1.1 Datengrundlage der Analyse Die Datenerhebung und Analyse fand im Nachgang zur Umsetzung des Projekts Systempflege statt. Zudem wurden in der Analyse die durch HarmoS neugeschaffenen Strukturen abgebildet. Es entstand somit ein aussagekräftiges Bild in Bezug auf die Konkurrenzfähigkeit des Arbeitgebers BASEL-STADT in diesem Berufsfeld, welches auf den neuesten, verfügbaren Salärdaten beruht. 1.2 Umfang der Analyse Eine umfassende Lohnanalyse bedarf eines sehr hohen zeitlichen und finanziellen Aufwands. Um eine fristgerechte Anzugsbeantwortung geben zu können, welche die seit Februar 2015 durch die Systempflege entstandene Situation berücksichtigt, beschränkt sich die hier präsentierte Untersuchung alleine auf die Brutto-Saläre. Im Auftrag des Kantons Bern untersucht die Firma Perinnova derzeit in einer weit umfassenderen Erhebung die gesamten Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen. Weitere, für die Konkurrenzfähigkeit relevante aber in der Erhebung und Analyse komplexere Faktoren, wie etwa die bei einem Vollpensum vorgesehene Anzahl an Lektionen, eventuelle Altersentlastung, Prämien und Zulagen, etc., werden dabei einfliessen. Da wesentlich mehr Parameter erhoben und analysiert werden, läuft die Datenerhebung und Auswertung voraussichtlich noch bis Ende Der Arbeitgeber BASEL-STADT beteiligt sich an dieser Datenerhebung und wird die Resultate nach Abschluss der Analyse erhalten. 1.3 Kantone mit denen verglichen wurde Die Firma Perinnova hat die Löhne der Lehrerinnen und Lehrer des Arbeitgebers BASEL-STADT jenen der Kantone Baselland, Aargau, Solothurn, Zürich, Bern und Jura gegenübergestellt. Damit ist mit einer aussagekräftigen, den Arbeitsmarkt der erweiterten Region bestimmenden Gruppe von Kantonen verglichen worden und eine Aussage über die Konkurrenzfähigkeit der Löhne für Lehrpersonen bei BASEL-STADT möglich. 1.4 Die Ergebnisse im Überblick Die Analyse hat ergeben, dass die Bezahlung der Lehrpersonen beim Arbeitgeber BASEL- STADT insgesamt im mittleren Bereich der verglichenen Kantone liegt. Seite 2/3

126 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Folgender Überblick stellt den Rang von BASEL-STADT je Schulstufe und Dienstjahren sowie dem erreichbaren Maximum dar: Schultyp 1. Dienstjahr 5. Dienstjahr 11.Dienstjahr 21.Dienstjahr Maximum -Rang Kindergarten 7. Rang 2. Rang 3. Rang 4. Rang 5. Rang 4.2 Primarschule 2. Rang 1. Rang 3. Rang 3. Rang 2. Rang 2.2 Eingangsstufe 3. Rang 2. Rang 2. Rang 3. Rang 3. Rang 2.6 Sekundarstufe I 6. Rang 4. Rang 5. Rang 5. Rang 5. Rang 5.0 Gymnasium 6. Rang 3. Rang 3. Rang 5. Rang 4. Rang 4.2 Berufsfachschule 6. Rang 3. Rang 3. Rang 4. Rang 5. Rang 4.2 Durchschn.Rang Werden die Löhne nach Höhe und Kanton rangiert betrachtet, so liegt der mittlere Rang über alle Dienstalter und Schulstufen bei 3.7 Punkten von insgesamt sieben Kantonen. Der Kanton Basel- Stadt liegt also genau in der Mitte. Die genauere Betrachtung zeigt, dass die Löhne beim Arbeitgeber BASEL-STADT bei den mittleren Dienstaltern in der oberen Hälfte, bei den tiefen und hohen Dienstaltern in der unteren Hälfte liegen. BASEL-STADT nimmt kaum eine Extremposition ein (ausser Platz 1 bei den Primarlehrpersonen im 5. Dienstjahr und Platz 7 beim Anfangslohn der Kindergartenlehrpersonen). Im beiliegenden Bericht (ab Seite 7) werden die einzelnen Ergebnisse pro Schulstufe und Dienstalter detailliert aufgezeigt und den Vergleichskantonen gegenübergestellt. Die Entwicklung des Stufenverlaufs beim Arbeitgeber BASEL-STADT manifestiert sich auch in dieser Analyse; er sieht im unteren Bereich der Stufen eine relativ hohe Steigerung vor. Dies führt dazu, dass die Einstiegsgehälter zum Teil etwas tiefer liegen, als im Durchschnitt der verglichenen Kantone. Bereits nach einigen Jahren liegt BASEL-STADT dann jedoch wesentlich besser im Mittelfeld oder oberen Mittelfeld. Unter dem Gesichtspunkt der Arbeitgeber-Attraktivität ist dieser Stufenverlauf für Berufsanfänger nicht ideal. Es handelt sich hierbei allerdings um ein allgemeines Merkmal des Stufenverlaufs, welches alle Berufsgruppen betrifft, nicht nur die Lehrpersonen. Zu bemerken ist, dass es dennoch möglich ist, Stellen zu besetzen und dass im Bedarfsfall die Möglichkeit besteht, zur Gewinnung eine höhere Stufe zu gewähren. 2. Antrag Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug von Falkenstein betreffend Überprüfung und Anpassung der Löhne der Lehrerinnen und Lehrer abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Beilage - Lohnvergleich Lehrpersonen durch Perinnova Seite 3/3

127 Bericht zum Lohnvergleich Lehrpersonen der Kantone AG, BE, BL, BS, JU, SO, ZH Auftraggeber: Zentraler Personaldienst Basel-Stadt Ersteller: compensation Kasinostrasse Aarau 24. Juni 2016 Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 1

128 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Anlass dieses Berichts Ergebnisse im Überblick Die wichtigsten Angaben zur Datenerhebung Analyse Löhne Kindergarten Übersichtsauswertung Löhne Kindergarten Detailauswertung Löhne Kindergarten Analyse Löhne Eingangsstufe (synthetisch) Übersichtsauswertung Löhne Eingangsstufe (synthetisch) Detailauswertung Löhne Eingangsstufe (synthetisch) Analyse Löhne Primarschule Übersichtsauswertung Löhne Primarschule Detailauswertung Löhne Primarschule Analyse Löhne Sekundarstufe I Übersichtsauswertung Löhne Sekundarstufe I Detailauswertung Löhne Sekundarstufe I Analyse Löhne Gymnasium (Obergymnasium/Oberstufe) Übersichtsauswertung Löhne Gymnasium Detailauswertung Löhne Gymnasium Analyse Löhne Berufsfachschulen Übersichtsauswertung Löhne Berufsfachschulen Detailauswertung Löhne Berufsfachschulen Zum Bericht und zur Datenerhebung Methodik Datengrundlage Definitionen und Abgrenzungen Aussagekraft und Interpretation Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 2

129 Auswertungsgrafiken Auswertung 1. Rangplätze der Löhne nach Schulstufe und Dienstalter... 5 Auswertung 2. Übersichtsauswertung Löhne Kindergarten... 7 Auswertung 3. Rangierte Löhne Kindergarten, 1. Dienstjahr... 8 Auswertung 4. Rangierte Löhne Kindergarten, 5. Dienstjahr... 8 Auswertung 5. Rangierte Löhne Kindergarten, 11. Dienstjahr... 9 Auswertung 6. Rangierte Löhne Kindergarten, 21. Dienstjahr... 9 Auswertung 7. Rangierte Löhne Kindergarten, Maximalgehalt Auswertung 8. Übersichtsauswertung Löhne Eingangsstufe (synthetisch) Auswertung 9. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), 1. Dienstjahr Auswertung 10. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), 5. Dienstjahr Auswertung 11. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), 11. Dienstjahr Auswertung 12. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), 21. Dienstjahr Auswertung 13. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), Maximalgehalt Auswertung 14. Übersichtsauswertung Löhne Primarschule, 1. Dienstjahr Auswertung 15. Rangierte Löhne Primarschule, 1. Dienstjahr Auswertung 24. Rangierte Löhne Primarschule, 5. Dienstjahr Auswertung 17. Rangierte Löhne Primarschule, 11. Dienstjahr Auswertung 18. Rangierte Löhne Primarschule, 21. Dienstjahr Auswertung 19. Rangierte Löhne Primarschule, Maximalgehalt Auswertung 20. Übersichtsauswertung Löhne Kindergarten Auswertung 21. Rangierte Löhne Primarschule, 1. Dienstjahr Auswertung 22. Rangierte Löhne Primarschule, 5. Dienstjahr Auswertung 23. Rangierte Löhne Primarschule, 11. Dienstjahr Auswertung 24. Rangierte Löhne Primarschule, 21. Dienstjahr Auswertung 25. Rangierte Löhne Primarschule, Maximalgehalt Auswertung 26. Rangierte Löhne Gymnasium, 1. Dienstjahr Auswertung 27. Rangierte Löhne Gymnasium, 1. Dienstjahr Auswertung 28. Rangierte Löhne Gymnasium, 5. Dienstjahr Auswertung 29. Rangierte Löhne Gymnasium, 11. Dienstjahr Auswertung 30. Rangierte Löhne Gymnasium, 21. Dienstjahr Auswertung 31. Rangierte Löhne Gymnasium, Maximalgehalt Auswertung 32. Übersichtsauswertung Löhne Berufsfachschulen Auswertung 33. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, 1. Dienstjahr Auswertung 34. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, 1. Dienstjahr Auswertung 35. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, 11. Dienstjahr Auswertung 36. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, 21. Dienstjahr Auswertung 37. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, Maximalgehalt Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 3

130 1 Einleitung 1.1 Anlass dieses Berichts Folgender parlamentarischer Vorstoss hat zum vorliegenden Bericht geführt: Anzug Patricia von Falkenstein und Konsorten betreffend Überprüfung und Anpassung der Löhne der Lehrerinnen und Lehrer Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2011 den Anzug Patricia von Falkenstein und Konsorten dem Regierungsrat überwiesen. Dieser Anzug wurde mit Präsidialbeschluss vom 01. November 2011 dem Finanzdepartement und dem Erziehungsdepartement zur Berichterstattung mit Frist 26. Oktober 2013 überwiesen: Kürzlich haben die Kantone Zürich und Aargau die Löhne für Lehrerinnen und Lehrer erhöht. Die Massnahme wurde mit dem Mangel an Lehrpersonen in diesen Kantonen begründet. Der Schweizerische Lehrerverband hat eine Studie publiziert, welche Lehrerinnen- und Lehrerlöhne mit ausgewählten Funktionen in der Privatwirtschaft vergleicht. Die Freiwillige Schulsynode hat vor einigen Tagen die Erhöhung der Löhne für Lehrerinnen und Lehrer gefordert. Diverse Medien haben dieses Thema aufgenommen und auch über die übrigen Arbeitsbedingungen der Lehrerschaft ist viel publiziert worden. In den nächsten Jahren werden die Lehrpersonen im Kanton Basel-Stadt durch die Umsetzung der Schulreform stark belastet sein. Wenn der Kanton Aargau attraktivere Arbeitsbedingungen anbietet als unser Kanton, droht der Weggang von qualifizierten Mitarbeitenden unserer Schulen. Auch könnten, falls die Anfangslöhne in Basel-Stadt nicht konkurrenzfähig sind, junge Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschule bzw. der Universität eine erste Anstellung in einem anderen Kanton anstreben und hätten so keinen beruflichen Bezug mehr zu Basel-Stadt. Insgesamt scheint diese Entwicklung die Überprüfung und gegebenenfalls eine Erhöhung der Löhne für Lehrerinnen und Lehrer zu rechtfertigen. In unserem Kanton besteht Handlungsbedarf. Ich bitte den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten, - ob gegenüber anderen Kantonen die Konkurrenzfähigkeit der Löhne für Lehrpersonen aller Stufen, die beim Kanton Basel-Stadt oder bei den Landgemeinden angestellt sind, gegeben ist; - wo allenfalls eine Differenz zu Ungunsten der Lehrkräfte in Basel-Stadt besteht; - wie der Regierungsrat die Situation für die baselstädtischen Lehrerinnen und Lehrer beurteilt, nachdem einzelne Kantone die Löhne deutlich angehoben haben; - ob er Handlungsbedarf für Lohnerhöhungen sieht: - wie er gedenkt, eine Verbesserung der Situation herbei zu führen; - wie der Zeitplan für allfällige Lohnerhöhungen aussieht. Patricia von Falkenstein, Maria Berger-Coenen, Christine Wirz-von Planta, Thomas Grossenbacher, Balz Herter, Heiner Vischer, André Auderset, Christine Heuss, Martina Bernasconi, Peter Bochsler, Felix Meier, Oskar Herzig Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 4

131 1.2 Ergebnisse im Überblick Die Löhne der Lehrpersonen bei den Vergleichskantonen liegen recht nahe beieinander 1. Entsprechend liegen auch die Löhne der Lehrpersonen des Kantons Basel-Stadt alle sehr nahe am Mittelwert der Vergleichskantone (die Löhne der Lehrpersonen der Gemeinden Riehen und Bettingen wurden nicht erhoben). Werden die Löhne nach Höhe und Kanton rangiert betrachtet, so liegt der mittlere Rang über alle Dienstalter und Schulstufen betrachtet bei 3.7 von insgesamt sieben Kantonen. Er liegt also genau in der Mitte. Die genauere Betrachtung zeigt, dass die Löhne beim Kanton Basel-Stadt bei den mittleren Dienstaltern in der oberen Hälfte, bei den tiefen und hohen Dienstaltern in der unteren Hälfte liegen. Der Kanton Basel-Stadt nimmt kaum eine Extremposition ein (ausgenommen Platz 1 bei den Primarlehrpersonen im 5. Dienstjahr und Platz 7 beim Anfangslohn der Kindergartenlehrpersonen). In fast allen Schulstufen sind also die Anfangslöhne vergleichsweise tief und bei der Mehrheit ist auch der maximal erreichbare Lohn eher tief. Im Vergleich zu den anderen Schulstufen sind die Lehrpersonen der Sekundarstufe I eher tief und die Lehrpersonen der Primarschule eher hocheingereiht. Die Löhne in der ganzen Primarstufe (Kindergarten, Eingangsstufe, Primarschule) weichen ebenfalls nicht von den mittleren Vergleichslöhnen ab. Schultyp 1. Dienstjahr 5. Dienstjahr 11.Dienstjahr 21.Dienstjahr Maximum -Rang Kindergarten 7. Rang 2. Rang 3. Rang 4. Rang 5. Rang 4.2 Primarschule 2. Rang 1. Rang 3. Rang 3. Rang 2. Rang 2.2 Eingangsstufe 3. Rang 2. Rang 2. Rang 3. Rang 3. Rang 2.6 Sekundarstufe I 6. Rang 4. Rang 5. Rang 5. Rang 5. Rang 5.0 Gymnasium 6. Rang 3. Rang 3. Rang 5. Rang 4. Rang 4.2 Berufsfachschule 6. Rang 3. Rang 3. Rang 4. Rang 5. Rang 4.2 Durchschn.Rang Auswertung 1. Rangplätze der Löhne nach Schulstufe und Dienstalter Die Ergebnisse stimmen auch mit den Ergebnissen des Persuisse-Lohnvergleichs überein. Bei diesem Lohnvergleich wird auf die tatsächlich ausgerichteten Löhne abgestellt und die Daten sind nach Lebensalter und nicht nach Dienstjahr gegliedert. Da nicht alle Lehrpersonen im gleichen Lebensalter abschliessen, gibt es bei gleichem Alter erhebliche Lohnunterschiede. Aufgrund der in diesem Bericht analysierten Lohnsituation wird kein Handlungsbedarf ersichtlich. Die Löhne weichen nicht wesentlich von den durchschnittlichen Löhnen der Vergleichsgruppe ab. 1 Bei anderen Berufsgruppen und Funktionen sind auch bei Kantonsvergleichen grössere Spannen feststellbar. 2 Die Vereinigung der Personalleiterinnen und Personalleiter des Bundes, aller Kantone und der grösseren Städten nennt sich Persuisse. Sie führt unter anderem den Persuisse-Lohnvergleich durch. Version: :37 5 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau

132 Strukturell fällt höchstens auf, dass die Lohnposition der Primarlehrpersonen im externen Vergleich besser ist, als die der Lehrpersonen der Sekundarstufe I. Eher ungünstig ist allerdings die Situation, dass die Anfangslöhne in der Regel vergleichsweise tief, die Löhne im 5. und 11. Dienstjahr dann aber in der Regel eher überdurchschnittlich sind. Wenn man davon ausgeht, dass die Lohnhöhe bei der Arbeitgeberwahl eine Rolle spielt, dann führt der tiefe Anfangslohn zu einem Konkurrenznachteil und der höhere Lohn im 5. und 11. Dienstjahr hingegen bringt keinen grossen Konkurrenzvorteil, da dann weniger Arbeitgeberwechsel stattfinden. 1.3 Die wichtigsten Angaben zur Datenerhebung Die hier angegebenen Löhne sind die systematischen Jahresbruttolöhne je Schulstufe und Dienstalter. Sie wurden mittels schriftlicher Befragung bei den Erziehungsdepartementen/-direktionen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Jura, Solothurn und Zürich erhoben. Die Datenauswertungen werden pro Schulstufe dargestellt. Es erfolgt jeweils eine einleitende Darstellung der Gesamtvergleiche und anschliessend werden die einzelnen, rangierten Lohnvergleiche pro Dienstalter aufgezeigt. Bei den rangierten Lohnvergleichen werden die Kantone aber nicht explizit genannt, da es nur um die Beurteilung der Position des Kantons Basel-Stadt und nicht die Position eines anderen Kantons geht. Die detaillierten Erläuterungen zur Datenerhebung und - qualität, Methodik, zu den Abgrenzungen und Definitionen befinden sich im letzten Kapitel dieses Berichts. Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 6

133 2 Analyse Löhne Kindergarten 2.1 Übersichtsauswertung Löhne Kindergarten Das Bild des Lohnvergleichs bei den Kindergartenlehrpersonen ist sehr typisch, wenn auch etwas ausgeprägter. Der Anfangslohn ist im Vergleich am tiefsten, das korrigiert sich aber bereits bis zum 5. Dienstjahr. Insgesamt betrachtet sind die Löhne der Kindergartenlehrpersonen leicht unterdurchschnittlich. Aus der Perspektive der Arbeitgeberattraktivität ist es natürlich ungünstig, beim Anfangslohn an letzter Stelle und erst beim 5. Dienstjahr den 2. Platz zu erreichen. Jahreslohn in CHF 140'000 Kindergarten 120' '000 94'770 94' '885 92' ' ' ' ' ' ' '768 95'726 80'000 85'640 80'656 82'602 73'734 70'980 70'980 71'949 83'439 60'000 40'000 20' Dienstjahr 5. Dienstjahr 11. Dienstjahr 21. Dienstjahr Maximalgehalt der Gehaltsklasse Basel-Stadt Minimum der Vergleichskantone Mittelwert der Vergleichskantone Maximum der Verleichskantone Auswertung 2. Übersichtsauswertung Löhne Kindergarten Schultyp 1. Dienstjahr 5. Dienstjahr 11.Dienstjahr 21.Dienstjahr Maximum -Rang Kindergarten 7. Rang 2. Rang 3. Rang 4. Rang 5. Rang 4.2 Durchschn.Rang Version: :37 7 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau

134 2.2 Detailauswertung Löhne Kindergarten 90'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 1. Dienstjahr Kindergarten 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10' BS Auswertung 3. Rangierte Löhne Kindergarten, 1. Dienstjahr 100'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 5. Dienstjahr Kindergarten 90'000 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10' BS Auswertung 4. Rangierte Löhne Kindergarten, 5. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 8

135 120'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 11. Dienstjahr Kindergarten 100'000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 5. Rangierte Löhne Kindergarten, 11. Dienstjahr 140'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 21. Dienstjahr Kindergarten 120' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 6. Rangierte Löhne Kindergarten, 21. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 9

136 140'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, Maximum Kindergarten 120' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 7. Rangierte Löhne Kindergarten, Maximalgehalt Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 10

137 3 Analyse Löhne Eingangsstufe (synthetisch) 3.1 Übersichtsauswertung Löhne Eingangsstufe (synthetisch) Nur einer der Vergleichskantone konnte Löhne für Lehrpersonen der Eingangsstufe, also 1. bis 5. Schuljahr der Primarstufe, liefern (Kanton Bern). Der Kanton Basel-Stadt wie auch die Mehrheit der anderen HarmoS-Kantone, setzt die Möglichkeit der Eingangsstufe organisatorisch noch nicht um, sondern bietet auf der Primarstufe einen zweijährigen Kindergarten und anschliessend eine fünfjährige Primarschule an (vgl. dazu ausführlich das letzte Kapitel). Um aber dennoch ein Bild zu bekommen, wie das Bild auf dieser Stufe aussieht, wurden die Löhne der Kindergartenlehrpersonen und der Primarlehrpersonen gemittelt verglichen. Das Ergebnis zeigt, dass der Kanton Basel-Stadt über alle Dienstalter nahe am Durchschnitt liegt und dabei leicht überdurchschnittlich positioniert ist. Jahreslohn in CHF 160'000 Eingangsstufe (synthetisch) 140' ' '000 80'000 98'261 90'754 91'950 85'884 76'209 76'491 70'980 71' ' '062 96'545 83' ' ' '524 95' ' ' ' '768 60'000 40'000 20' Dienstjahr 5. Dienstjahr 11. Dienstjahr 21. Dienstjahr Maximalgehalt der Gehaltsklasse Basel-Stadt Minimum der Vergleichskantone Mittelwert der Vergleichskantone Maximum der Verleichskantone Auswertung 8. Übersichtsauswertung Löhne Eingangsstufe (synthetisch) Schultyp 1. Dienstjahr 5. Dienstjahr 11.Dienstjahr 21.Dienstjahr Maximum -Rang Eingangsstufe 3. Rang 2. Rang 2. Rang 3. Rang 3. Rang 2.6 Durchschn.Rang Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 11

138 3.2 Detailauswertung Löhne Eingangsstufe (synthetisch) 90'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 1. Dienstjahr Eingangsstufe (synthetisch) 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10' BS Auswertung 9. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), 1. Dienstjahr 100'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 5. Dienstjahr Eingangsstufe (synthetisch) 90'000 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10' BS Auswertung 10. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), 5. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 12

139 120'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 11. Dienstjahr Eingangsstufe (synthetisch) 100'000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 11. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), 11. Dienstjahr 140'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 21. Dienstjahr Eingangsstufe (synthetisch) 120' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 12. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), 21. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 13

140 140'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, Maximum Eingangsstufe (synthetisch) 120' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 13. Rangierte Löhne Eingangsstufe (synthetisch), Maximalgehalt Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 14

141 4 Analyse Löhne Primarschule 4.1 Übersichtsauswertung Löhne Primarschule Die Löhne der Primarschullehrpersonen sind bei allen Dienstaltern überdurchschnittlich. Im 5. Dienstjahr sind sie sogar die höchsten. Im Vergleich mit den anderen Schulstufen sind die Primarlehrpersonen lohnmässig am besten gestellt. Jahreslohn in CHF 160'000 Primarschule 140' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '000 80'000 90'754 81'439 79'248 73'620 98'261 98'261 89'165 78' '165 85'768 99'571 60'000 40'000 20' Dienstjahr 5. Dienstjahr 11. Dienstjahr 21. Dienstjahr Maximalgehalt der Gehaltsklasse Basel-Stadt Minimum der Vergleichskantone Mittelwert der Vergleichskantone Maximum der Verleichskantone Auswertung 14. Übersichtsauswertung Löhne Primarschule, 1. Dienstjahr Schultyp 1. Dienstjahr 5. Dienstjahr 11.Dienstjahr 21.Dienstjahr Maximum -Rang Primarschule 2. Rang 1. Rang 3. Rang 3. Rang 2. Rang 2.2 Durchschn.Rang Version: :37 15 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau

142 4.2 Detailauswertung Löhne Primarschule 100'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 1. Dienstjahr Primarschule 90'000 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10' BS Auswertung 15. Rangierte Löhne Primarschule, 1. Dienstjahr 120'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 5. Dienstjahr Primarschule 100'000 80'000 60'000 40'000 20'000 - BS Auswertung 16. Rangierte Löhne Primarschule, 5. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 16

143 120'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 11. Dienstjahr Primarschule 100'000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 17. Rangierte Löhne Primarschule, 11. Dienstjahr 160'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 21. Dienstjahr Primarschule 140' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 18. Rangierte Löhne Primarschule, 21. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 17

144 160'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, Maximum Primarschule 140' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 19. Rangierte Löhne Primarschule, Maximalgehalt Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 18

145 5 Analyse Löhne Sekundarstufe I 5.1 Übersichtsauswertung Löhne Sekundarstufe I Die Löhne der Lehrpersonen der Sekundarstufe I liegen zwar bei allen Dienstaltersstufen nahe am Durchschnitt. Sie sind aber durchwegs etwas darunter und der mittlere Rang (gebildet über alle Dienstaltersstufen) zeigt den fünften Platz der insgesamt sieben Kantone. Im Vergleich mit den anderen Schulstufen sind die Lehrpersonen der Sekundarstufe I lohnmässig am schlechtesten gestellt. Jahreslohn in CHF 180'000 Sekundarstufe I 160' ' ' ' '000 80' ' ' '678 96'168 91'172 87'470 86'560 88' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '910134'994 60'000 40'000 20' Dienstjahr 5. Dienstjahr 11. Dienstjahr 21. Dienstjahr Maximalgehalt der Gehaltsklasse Basel-Stadt Minimum der Vergleichskantone Mittelwert der Vergleichskantone Maximum der Verleichskantone Auswertung 20. Übersichtsauswertung Löhne Kindergarten Schultyp 1. Dienstjahr 5. Dienstjahr 11.Dienstjahr 21.Dienstjahr Maximum -Rang Sekundarstufe I 6. Rang 4. Rang 5. Rang 5. Rang 5. Rang 5.0 Durchschn.Rang Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 19

146 Detailauswertung Löhne Sekundarstufe I 120'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 1. Dienstjahr Sekundarstufe I 100'000 80'000 60'000 40'000 20' BS -- Auswertung 21. Rangierte Löhne Primarschule, 1. Dienstjahr 120'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 5. Dienstjahr Sekundarstufe I 100'000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 22. Rangierte Löhne Primarschule, 5. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 20

147 140'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 11. Dienstjahr Sekundarstufe I 120' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 23. Rangierte Löhne Primarschule, 11. Dienstjahr 180'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 21. Dienstjahr Sekundarstufe I 160' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 24. Rangierte Löhne Primarschule, 21. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 21

148 180'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, Maximum Sekundarstufe I 160' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 25. Rangierte Löhne Primarschule, Maximalgehalt Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 22

149 6 Analyse Löhne Gymnasium (Obergymnasium/Oberstufe) 6.1 Übersichtsauswertung Löhne Gymnasium Die Lohnpositionen bei den Lehrpersonen an den Gymnasien entsprechen weitgehend dem Gesamtbild, wenn auch etwas ausgeprägter. Der Anfangslohn ist vergleichsweise tief, die Löhne im 5. und 11. Dienstjahr sind dann etwas überdurchschnittlich und ab dem 21. Dienstjahr wiederum unterdurchschnittlich. Jahreslohn in CHF 200' ' ' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' ' ' '846 99'099 Gymnasium (Obergymnasium) 122' ' ' ' ' ' '809 Auswertung 26. Rangierte Löhne Gymnasium, 1. Dienstjahr 143' ' ' ' ' ' ' ' Dienstjahr 5. Dienstjahr 11. Dienstjahr 21. Dienstjahr Maximalgehalt der Gehaltsklasse Basel-Stadt Minimum der Vergleichskantone Mittelwert der Vergleichskantone Maximum der Verleichskantone 178'801 Schultyp 1. Dienstjahr 5. Dienstjahr 11.Dienstjahr 21.Dienstjahr Maximum -Rang Gymnasium 6. Rang 3. Rang 3. Rang 5. Rang 4. Rang 4.2 Durchschn.Rang Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 23

150 6.2 Detailauswertung Löhne Gymnasium 120'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 1. Dienstjahr Gymnasium (Obergymnasium) 100'000 80'000 60'000 40'000 20' BS -- Auswertung 27. Rangierte Löhne Gymnasium, 1. Dienstjahr 140'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 5. Dienstjahr Gymnasium (Obergymnasium) 120' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 28. Rangierte Löhne Gymnasium, 5. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 24

151 160'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 11. Dienstjahr Gymnasium (Obergymnasium) 140' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 29. Rangierte Löhne Gymnasium, 11. Dienstjahr 200'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 21. Dienstjahr Gymnasium (Obergymnasium) 180' ' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 30. Rangierte Löhne Gymnasium, 21. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 25

152 200'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, Maximum Gymnasium (Obergymnasium) 180' ' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 31. Rangierte Löhne Gymnasium, Maximalgehalt Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 26

153 7 Analyse Löhne Berufsfachschulen 7.1 Übersichtsauswertung Löhne Berufsfachschulen Das Bild der Löhne der Lehrpersonen an den Berufsfachschulen ist sehr vergleichbar mit dem bei den Lehrpersonen der Gymnasien. Mit Ausnahme des Anfangslohns liegen zwar alle Löhne über dem Durchschnitt (Werte Basel-Stadt mit schwarzen Säulen im Vergleich zu den Durchschnitten mit den mittelgrauen Säulen). Werden aber die Rangplätze betrachtet, so liegt Basel-Stadt eher hinten. Das liegt daran, dass es einzelne Kantone mit tiefen Löhnen hat, welche den Durchschnitt nach unten ziehen. Jahreslohn in CHF 180'000 Berufsfachschulen 160' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '000 80' '350 94'155 89'979 82' ' ' '164 94' ' ' ' ' '197 60'000 40'000 20' Dienstjahr 5. Dienstjahr 11. Dienstjahr 21. Dienstjahr Maximalgehalt der Gehaltsklasse Basel-Stadt Minimum der Vergleichskantone Mittelwert der Vergleichskantone Maximum der Verleichskantone Auswertung 32. Übersichtsauswertung Löhne Berufsfachschulen Schultyp 1. Dienstjahr 5. Dienstjahr 11.Dienstjahr 21.Dienstjahr Maximum -Rang Berufsfachschulen 6. Rang 3. Rang 3. Rang 4. Rang 5. Rang 4.2 Durchschn.Rang Version: :37 27 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau

154 7.2 Detailauswertung Löhne Berufsfachschulen 120'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 1. Dienstjahr Berufsfachschulen 100'000 80'000 60'000 40'000 20' BS -- Auswertung 33. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, 1. Dienstjahr 140'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 5. Dienstjahr Berufsfachschulen 120' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 34. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, 1. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 28

155 160'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 11. Dienstjahr Berufsfachschulen 140' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 35. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, 11. Dienstjahr 180'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, 21. Dienstjahr Berufsfachschulen 160' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 36. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, 21. Dienstjahr Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 29

156 180'000 Rangierte Jahreslöhne in CHF, Maximum Berufsfachschulen 160' ' ' '000 80'000 60'000 40'000 20' BS Auswertung 37. Rangierte Löhne Berufsfachschulen, Maximalgehalt Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 30

157 8 Zum Bericht und zur Datenerhebung 8.1 Methodik Die Daten wurden mit einer schriftlichen Befragung der Erziehungsdepartementen/-direktionen bei den jeweiligen Kantonen erhoben. Sie wurden mit Lohnvergleichsdaten der EDK-Erhebungen validiert. Es wurden aber nur die Daten verwendet, welche die Erziehungsdepartemente/-direktionen selbst angegeben haben. Fehlende Daten wurden nicht durch Sekundärdaten ergänzt. 8.2 Datengrundlage In der Befragung wurden die Löhne gemäss der per 1. August 2015 geltenden personalrechtlichen Regelungen der Kantone erhoben. Als Vergleichskantone wurden - Aargau, - Basel-Landschaft, - Bern, - Jura, - Solothurn und - Zürich gewählt. Die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Jura und Solothurn liegen geografisch nah am Kanton Basel- Stadt und beeinflussen so den Lehrpersonenarbeitsmarkt von Basel-Stadt. Die Kantone Bern und Zürich haben mit je mehr als 1 Mio. Wohnbevölkerung und entsprechend grossem Lehrpersonenbedarf einen massgebenden Einfluss auf den Lehrpersonenarbeitsmarkt der gesamten deutschsprachigen Schweiz. Bei den rangierten Lohnvergleichen werden die Kantone aber nicht explizit angegeben. Zum einen geht es nur um die Beurteilung der Position des Kantons Basel-Stadt und nicht die Position eines anderen Kantons. Zum anderen wird es von den anderen Kantonen nicht geschätzt, wenn sie durch einen anderen Kanton wegen einer tiefen oder einer hohen Lohnposition potenziell an den Pranger gestellt werden. Um die Lohnentwicklung zu vergleichen, wurden die Jahreslöhne im - 1. Dienstjahr, - 5. Dienstjahr, Dienstjahr, Dienstjahr sowie der - maximal erreichbare Lohn erhoben. Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 31

158 Zur Plausibilisierung der Ergebnisse wurde zusätzlich der Persuisse-Lohnvergleichs beigezogen. Bei diesem wurden die Funktionen 9011 Kindergarten, 9021 Primarschule, 9031 Sekundarschule, 9041 Mittelschule, Gymnasium und 9051 Gewerblich-industrielle Berufsschule sowie als Vergleichsregion die Kantone AG, BE, BL, BS, LU, SO, ZG und ZH (Region 10) gewählt. Die Ergebnisse des Persuisse-Lohnvergleichs dürfen nicht direkt mit den Ergebnissen in diesem Bericht verglichen werden, da die Löhne nach Lebensalter und nicht nach Dienstalter, nach etwas anderen Funktionsabgrenzungen und mit einer leicht anderen Vergleichsregion analysiert werden. 8.3 Definitionen und Abgrenzungen Der Lohnvergleich basiert auf einem Vergleich der systematischen Löhne der Lehrpersonen der angegebenen Schulstufen und Dienstalter, welche die erforderliche Lehrbefähigung für die Schulstufe und die Schulfächer verfügen. Die individuell ausgerichteten Löhne können von den systematischen Löhnen abweichen, weil eine Lehrperson nicht über die richtige Lehrbefähigung verfügt, weil noch Leistungslohnkomponenten oder Arbeitsmarktzulagen usw. ausgerichtet werden. Es wurden also nicht die tatsächlich ausbezahlten Löhne ermittelt, sondern die Löhne, wie es das jeweilige Lohnsystem für den Normalfall vorsieht. Durch die Harmonisierungs- und Reformbestrebungen der Schulen in der Schweiz, haben sich die Schulstrukturen in vielen Kantonen geändert (vgl. HarmoS und Sonderpädagogik-Konkordat). Dies betrifft insbesondere die Volksschulstufe (Primarstufe und Sekundarstufe I). HarmoS hat die Primarstufe neu in eine Eingangsstufe und die Primarschule gegliedert. Politisch umstritten war dabei wie der bisherige Kindergarten in das System überführt wird: Das HarmoS-Konkordat harmonisiert die Dauer der Bildungsstufen der obligatorischen Schule und aktualisiert die heutigen nationalen Vorgaben bezüglich Schulpflicht. Die Primarschule inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe dauert gemäss Artikel 6 HarmoS- Konkordat acht Jahre, die Sekundarstufe drei Jahre. Eine Ausnahmebestimmung besteht für den Kanton Tessin, der seine vierjährige "Scuola media" beibehalten kann (6. 9. Schuljahr [HarmoS 8-11]). 4 Das HarmoS-Konkordat harmonisiert diese Situation und bindet den zweijährigen Kindergarten oder die ersten Jahre einer Eingangsstufe in die obligatorische Schulpflicht ein. Weiter wird der Stichtag vereinheitlicht: Kinder, die bis am 31. Juli eines Kalenderjahres ihren vierten Geburtstag feiern, treten im Herbst in den Kindergarten ein (Art. 5 HarmoS-Konkordat). Der Eintritt in den Kindergarten wird im HarmoS-Konkordat als "Einschulung" bezeichnet (Art. 5). "Frühere Einschulung" ist in einem juristischen Sinn zu verstehen: die Schulpflicht beginnt. Der Kindergarten wird obligatorisch. Das heisst aber nicht, dass der "schulische Unterricht" beginnt. Die ersten Schuljahre sind weiterhin "kindergartenorientiert". 3 Die Vereinigung der Personalleiterinnen und Personalleiter des Bundes, aller Kantone und der grösseren Städten nennt sich Persuisse. Sie führt unter anderem den Persuisse-Lohnvergleich durch. 4 EDK (2015), Einheitliche Strukturen, Internet: Abfrage 15. Juni 2015 Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 32

159 Das HarmoS-Konkordat schreibt nicht vor, wie diese ersten Schuljahre zu organisieren sind. Sie können als (obligatorischer) Kindergarten oder als Eingangsstufe (z. B. Grund- oder Basisstufe) organisiert sein. Unabhängig von der Organisationsform muss einem Kind die Möglichkeit gegeben werden, diese ersten Schuljahre schneller oder langsamer zu durchlaufen. Die von den Kindern bis Ende des 4. Schuljahres (nach zwei Jahren obligatorischem Kindergarten und zwei Schuljahren) in vier Fächern zu erreichenden Grundkompetenzen werden über die nationalen Bildungsziele (Bildungsstandards) festgelegt. 5 Prinzipiell kann die Primarstufe im Rahmen von HarmoS wie folgt ausgestaltet werden: Früher bildeten die meisten Kantone Kindergartenlehrpersonen aus, welche die Unterrichtsbefähigung für zwei Jahre Kindergarten erhielten. Mit der Vereinheitlichung der Lehrerbildung und dem EDK-Anerkennungsverfahren werden die Lehrpersonen neu für die ersten fünf Jahre Unterricht auf Primarstufe ausgebildet. In der Regel zwei Jahre Kindergarten und die ersten drei Jahre Primarschule oder für die oben in der Grafik gezeigte Eingangsstufe. Da die Mehrheit der Lohnvergleiche auf einem Funktionsvergleich beruhen, müssten auf der Primarstufe folglich eigentlich drei Funktionen unterschieden werden: Kindergartenlehrpersonen, Eingangsstufenlehrpersonen und Primarlehrpersonen. Nur die Minderheit der Kantone hat aber bis heute die rechtlichen Grundlagen für die Führung einer Eingangsstufe geschaffen. Dabei können die Gemeinden zudem wählen, ob sie eine Grund- oder Basis- stufe oder einen Kindergarten führen möchten. 6 In diesem Bereich haben die Harmonisierungsbestrebungen also dazu geführt, dass die Schulstrukturen sich nicht nur von Kanton zu Kanton sondern neu von Gemeinde zu Gemeinde ja sogar von Schulstandort zu Schulstandort unterscheiden. 5 EDK (2015), Kindergarten-Obligatorium, Internet: Abfrage 15. Juni EDK (2014), FAKTENBLATT: Mehrheit der Kantone kennt zweijähriges Kindergartenobligatorium, Pressedienst Generalsekretariat EDK, Bern Version: :37 33 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau

160 Deshalb liefern die meisten Kantone in den Lohnvergleichen auch nur die Löhne für Kindergartenlehrpersonen und Primarlehrpersonen 7. Unterschieden wird auch nicht, ob eine Kindergartenlehrperson ein neueres Lehrdiplom für die Eingangsstufe hat oder nicht. Auch der Kanton Basel-Stadt beschreibt die Organisation wir folgt: Kindergarten und Primarschule bilden zusammen die Primarstufe und sind organisatorisch an einem Standort vereint. Ihr Kind besucht einen Kindergarten respektive eine Primarschule in der Nähe des Wohnorts. Die Standortzuteilung nimmt die Volksschulleitung vor. Die Kindergartenzuteilung und die Klassenzuteilung sind Sache der Schulleitung. Der Kindergarten gehört im Kanton Basel-Stadt zur obligatorischen Schulzeit und dauert zwei Jahre. Normalerweise treten Kinder im fünften Lebensjahr in den Kindergarten ein. Er bereitet Ihr Kind spielerisch auf die Schule vor und fördert es ganzheitlich. Nach dem Kindergarten folgt die Primarschule. Diese dauert sechs Jahre. 8 Somit ist es nicht möglich die Lohndaten von anderen Kantonen für die Eingangsstufenlehrpersonen zuverlässig zu erheben, selbst wenn der Kanton Basel-Stadt über diese Daten verfügt. Es ist auch nicht möglich, die Löhne der Lehrpersonen mit altem Kindergarten- und mit neuem Eingangsstufenlehrdiplom zu unterscheiden. Bei den Schulstufen der Sekundarstufe I und II gibt es weniger definitorische Probleme. Die Sekundarstufe II ist unverändert geblieben und die Sekundarstufe I dauert nun einheitlich vom 9. bis zum 11. Schuljahr. Deshalb werden im Folgenden folgende Funktionen bzw. Lehrpersonenkategorien unterschieden: - Lehrpersonen im Kindergarten - Lehrpersonen in der Primarschule - Lehrpersonen im Kindergarten und in der Primarschule kombiniert - Lehrpersonen auf Sekundarstufe I (ohne besondere Schulen auf Sek. I-Stufe) - Lehrpersonen in Berufsschulen/Gewerblich-Industrielle Berufsschulen - Lehrpersonen im Gymnasium Mit der kombinierten Durchschnitts-Betrachtung der Kindergarten und Primarschule wird der Problematik Rechnung getragen, dass die neu ausgebildeten Kindergarten-Lehrpersonen in der Regel nicht nur die ersten zwei sondern die ersten fünf Jahre der Primarstufe unterrichten können und über ein gleichwertiges Diplom verfügen, wie die Lehrpersonen der Primarschule. In einigen Kantonen wurden oder werden diese Lehrpersonen, deshalb auch gleich eingereiht. Diese Schulstufe wird als Eingangsstufe (synthetisch) bezeichnet. 7 Ausnahme bei den verglichenen Kantonen ist nur der Kanton Bern, bei dem ganz wenige Gemeinden die Eingangsstufe kennen und für deren Lehrpersonen ein systematischer Lohn festgelegt ist. 8 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt (2015), Kindergarten und Primarschule, Internet: Abfrage 15. Juni 2015 Version: :37 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau 34

161 8.4 Aussagekraft und Interpretation Die Ergebnisse von Lohnvergleichen müssen immer vorsichtig interpretiert werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Einflussfaktoren erläutert, die jeweils beachtet werden müssen. Der Lohnvergleich: umfasst nur den Bruttolohn. Da die Lohnabzüge für Sozialversicherungen (insbes. Unfallversicherung, Krankentaggeld, Pensionskasse) sehr unterschiedlich sein können. Kann dies eine Rangreihenfolge beeinflussen. Die Differenzen können dabei problemlos 5% des Lohnes ausmachen und die Abzüge können auch von Jahr zu Jahr erheblich ändern. berücksichtigt zusätzliche Leistungen, wie Familien- und Betreuungszulagen, Arbeitsmarktzulagen usw. nicht. Dies kann ebenfalls erhebliche Unterschiede zur Folge haben. So betragen beispielsweise alleine die Kinderzulagen im Kanton Genf pro Kind CHF und ab dem dritten Kind CHF während diese im Kanton Basel-Stadt CHF beträgt (Stand 2015). berücksichtigt die Arbeitszeit (Ferien, Wochenarbeitszeit, Pflichtlektionen, Lektionendauer, Freitage, Klassengrössen, Berufsauftrag) nicht. berücksichtigt die organisatorischen Aspekte nicht. Also die Führungsunterstützung, die admin. Abläufe, Unterstützungsmöglichkeiten der Lehrpersonen bei schwierigen Situationen, Weiterbildungsangebote und rahmenbedingungen usw. fliessen sachlogisch nicht ein. bezieht sich auf die heutige Situation und stelle also eine Momentaufnahme dar. Verschiedene Kantone haben aber gerade Änderungen in der Lehrpersonenentlöhnung umgesetzt (z.b. Kanton Zürich), andere setzen Anpassungen kontinuierlich, abgestuft um (z.b. Kanton Bern), andere sind im politischen Entscheidungsprozess für die Änderungen (z.b. Kanton Basel-Landschaft) und andere Kantone sind in der Situationsanalyse (z.b. Kantone Neuenburg, Zug). Die Positionierung des Kantons Basel-Stadts kann sich also wieder ändern. Insgesamt ist davon auszugehen, dass das Lohnniveau der Lehrpersonen etwas ansteigen wird. Dies nicht zuletzt auch wegen der anstehenden Pensionswelle der Babyboom-Generation und des damit absehbaren Lehrpersonenmangels auf praktisch allen Schulstufen. berücksichtigt den internen Vergleich nicht. In erster Linie muss der Lohn im internen Vergleich gerecht sein. Öffentliche Arbeitgeber haben sogar die verfassungsmässige Vorgabe, den Grundsatz der Gleichbehandlung streng einzuhalten. Es kann auch aus erheblichen Lohnunterschieden nicht unmittelbar geschlossen werden, dass ein Handlungsbedarf besteht. Bei Lohnunterschieden nach unten kann ein Handlungsbedarf erst abgeleitet werden, wenn auch in der umfassenden Beurteilung aller Faktoren der Lohnunterschied nicht gerechtfertigt ist sowie Bewerbende wegen des Lohnes nicht angestellt werden können und Lehrpersonen wegen des Lohns den Kanton verlassen. Version: :37 35 Verfasser: Thomas Schwarb perinnova compensation GmbH Kasinostrasse 19, CH-5000 Aarau

162 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat WSU/P Basel, 19. August 2015 Regierungsratsbeschluss vom 18. August 2015 Motion Joël Thüring und Konsorten betreffend Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten Stellungnahme Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom die nachstehende Motion Joël Thüring und Konsorten dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen: Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses nimmt der Einkaufstourismus ins grenznahe Ausland massiv zu. Die Folgen für das lokale Gewerbe und insbesondere den Detailhandel sind gravierend. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ladenöffnungszeiten im Kanton Basel-Stadt restriktiver als im grenznahen Ausland oder aber auch im Kanton Basel- Landschaft sind. Acht Kantone in der Schweiz kennen derzeit überhaupt keine Gesetze über die Ladenöffnungszeiten. Um den Einkaufstourismus einzudämmen, sind viele verschiedene Massnahmen notwendig. Eine davon ist aus Sicht der Motionäre eine moderate Lockerung der heutigen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten im Kanton Basel-Stadt. Damit erhält der Detailhandel entsprechenden Spielraum um sich in Konkurrenz mit Basel-Land und v.a. den deutschen Gemeinden besser positionieren zu können. Detailhändler, welche auf diese Öffnungszeiten verzichten wollen, sind frei in der Entscheidung. Diejenigen Detailhändler, die diese Massnahme für sinnvoll erachten, können so ihren Kunden insbesondere auch an den Samstagen mit verlängerten Öffnungszeiten eine Zusatzdienstleistung anbieten und haben gleich lange Spiesse wie Läden im benachbarten Ausland. Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat daher, das Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) wie folgt anzupassen: 5 Grundsatz Die Verkaufslokale können an Werktagen wie folgt geöffnet bleiben: a) von Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr Uhr; b) an Samstagen und an Vortagen vor Feiertagen von Uhr bis Uhr Uhr; c) an Heiligabend und Gründonnerstag von Uhr bis Uhr. Wir nehmen zu dieser Motion wie folgt Stellung: 1. Zur rechtlichen Zulässigkeit der Motion 42 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) vom 29. Juni 2006 (SG ) bestimmt über die Motion: 42. In der Form einer Motion kann jedes Mitglied des Grossen Rates oder eine ständige Kommission den Antrag stellen, es sei der Regierungsrat zu verpflichten, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Ände- Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 19. August 2015 Seite 1/4

163 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt rung der Verfassung oder zur Änderung eines bestehenden oder zum Erlass eines neuen Gesetzes oder eines Grossratsbeschlusses zu unterbreiten. 2 Motionen können sich nicht auf den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates oder den an ihn delegierten Rechtssetzungsbereich beziehen. 3 Tritt der Rat auf die Motion ein, so gibt er dem Regierungsrat Gelegenheit, innert drei Monaten dazu Stellung zu nehmen, insbesondere zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Begehrens. In der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, 5 des kantonalen Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) vom 29. Juni 2005 (SG ) dergestalt zu ändern, dass Verkaufslokale an Werktagen von Montag bis Freitag neu bis Uhr (anstatt bis Uhr) sowie an Samstagen und an Vortagen von Feiertagen neu bis Uhr (anstatt bis Uhr) geöffnet haben können. Mit der Motion wird vom Regierungsrat die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes beantragt. Der Erlass von Gesetzesbestimmungen fällt in die Zuständigkeit des Grossen Rates. Zudem verlangt die Motion nicht etwas, das sich auf den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates oder den an ihn delegierten Rechtsetzungsbereich bezieht. Zur Vereinbarkeit der Motion mit höherrangigem Recht ist Folgendes zu bemerken: Die Ladenöffnungszeiten sind zur Zeit noch gänzlich durch kantonales Recht geregelt. Auf Bundesebene sind aber Bestrebungen im Gang, Mindestvorschriften für die Ladenöffnungszeiten zu erlassen. Daher hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten im November 2014 den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) vorgelegt (BBl ). Darin wird vorgeschlagen, dass Detailhandelsgeschäfte überall in der Schweiz von Montag bis Freitag zwischen und Uhr und am Samstag zwischen und Uhr offen haben dürfen. Die Kantone sollen längere Ladenöffnungsmöglichkeiten vorsehen können, aber keine kürzeren mehr. Für die rechtliche Gültigkeit der vorliegenden Motion spielt dieses geplante Bundesgesetz noch keine Rolle, da es noch im Entscheidfindungsprozess steht. Dennoch kann festgehalten werden, dass die in der Motion vorgeschlagene Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten diesem Bundesgesetzesentwurf nicht entgegensteht. Als übergeordnetes Recht sind im Bereich der Ladenöffnungszeiten das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 1964 (SR ) und die dazugehörenden Bundesverordnungen zu beachten: Das Arbeitsgesetz geht aufgrund der derogatorischen Kraft des Bundesrechts grundsätzlich dem kantonalen Recht vor. Dennoch kennt das Arbeitsgesetz hierzu gewisse Nuancierungen. So enthält Art. 71 lit. c ArG einen Vorbehalt für polizeilich motiviertes kantonales Recht u.a. im Bereich der Öffnungszeiten des Detailverkaufs oder der Sonntagsruhe. Aufgrund dieses Vorbehaltes stehen kantonale Ladenschlussvorschriften neben den Vorschriften des Arbeitsgesetzes und müssen gleichermassen beachtet werden. Allerdings dürfen die kantonalen Vorschriften nur dem Schutz der öffentlichen Ruhe und Ordnung und nicht dem Schutz des Verkaufspersonals dienen, denn der Arbeitnehmerschutz ist wiederum durch das Arbeitsgesetz abschliessend geregelt (BGE 130 I 279; 140 II 46). Zum Arbeitnehmerschutz gehört auch die Einteilung der Arbeitszeit durch das Arbeitsgesetz. Art. 10 ArG bestimmt, dass die Arbeit von bis Uhr als Tagesarbeit und die Arbeit von bis Uhr als Abendarbeit gilt. Grundsätzlich sind die Tages- und die Abendarbeit im Gegensatz zur Nachtarbeit bewilligungsfrei und unterstehen viel weniger restriktiven Regeln. Abendarbeit kann vom Arbeitgeber allerdings erst nach Anhörung der Arbeitnehmervertretung im Betrieb oder der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einer Ausdehnung der Ladenöffnungszeit von Montag bis Freitag von auf Uhr - und somit in die Abendarbeitszeit hinein - müssen gemäss Art. 10 ArG im Einzelfall öffnungswillige Detailhandelsgeschäfte die Anhörung der Arbeitnehmerschaft nach den Regeln des Arbeitsgesetzes vorgängig durchgeführt haben. Diese Anhörungspflicht im konkreten Anwendungsfall spricht aber Seite 2/4

164 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt nicht gegen eine kantonale gesetzlich festgelegte Möglichkeit, Läden von Montag bis Freitag bis Uhr zu öffnen. Auch sonst ist der Motionsinhalt als mit dem Arbeitsgesetz vereinbar anzusehen. Denn es ist, zumindest beim vorgeschlagenen zeitlichen Rahmen der Öffnungszeiten (und wie bei der zuvor erwähnten Anhörung der Arbeitnehmerschaft), eine Frage der einzelnen betrieblichen Organisation und nicht eine Frage der gesetzlich festgelegten Öffnungsmöglichkeiten, ob die Regeln des Arbeitsgesetzes und der entsprechenden Bundesverordnungen über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehalten werden. Es spricht demnach kein höherrangiges Recht gegen den Motionsinhalt. Die Motion ist aufgrund dieser Erwägungen als rechtlich zulässig anzusehen. 2. Zum Inhalt der Motion 2.1 Ausgangslage Gemäss Vorschlag der Motionärinnen und Motionären soll das kantonale Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) vom 29. Juni 2005 (SG ) so angepasst werden, dass künftig Verkaufslokale an Werktagen von Montag bis Freitag neu bis Uhr anstatt bis Uhr sowie an Samstagen und an Vortagen vor Feiertagen neu bis Uhr anstatt bis Uhr geöffnet haben können. Der Regierungsrat wird aufgefordert, 5 dieses Gesetzes zu ändern, da die Ladenöffnungszeiten gegenwärtig noch ausschliesslich durch kantonales Recht geregelt werden. Gemäss den obigen Ausführungen zur rechtlichen Zulässigkeit sind ausserdem das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 1964 (SR ) und die dazugehörenden Bundesverordnungen als übergeordnetes Recht im Bereich der Ladenöffnungszeiten zu beachten. Der Motionsinhalt ist mit dem Arbeitsgesetz als vereinbar anzusehen. 2.2 Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten am 28. November 2014 den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) vorgelegt (Botschaft; BBl ). Damit sollen gemeinsame Mindestanforderungen für den gesamten Schweizer Detailhandel im Bereich der Ladenöffnungszeiten festgesetzt werden: Die Detailhandelsbetriebe dürfen ( ) montags bis freitags von 6 20 Uhr und am Samstag von 6 19 Uhr geöffnet sein. Die Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit ist von der Vorlage nicht betroffen. Das neue Gesetz bringt auch keine Änderung des Arbeitsgesetzes mit sich, das den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet. Im Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes können die Kantone längere Öffnungszeiten bewilligen und den Betrieben Abendverkäufe an Werktagen beziehungsweise Ladenöffnungen an Sonntagen genehmigen. Die kantonalen Feiertage sowie deren Vortage sind von der neuen Regelung ausgenommen. Der Bundesrat räumt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf ein, dass die aktuell geltenden unterschiedlichen kantonalen Regelungen der Ladenöffnungszeiten für Detailhändler Verzerrungen der Wettbewerbssituation bewirken. Mit dem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat deshalb u.a. für ausgeglichenere Wettbewerbsbedingungen sorgen. Eine in der Botschaft zitierte vom SECO in Auftrag gegebene Studie (Econcept, 2005, «Volkswirtschaftliche Auswirkungen flexibler Ladenöffnungs-zeiten», Arbeitsmarktpolitik Nr. 12.9) zeigt, dass eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten bis Uhr für die Konsumentinnen und Konsumenten einen erheblichen Zusatznutzen mit sich bringt, während der Zusatznutzen einer weiteren Verlängerung über Uhr hinaus nur gering ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten weiterentwickeln wird. Seite 3/4

165 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Für den Kanton Basel-Stadt würde das Gesetz (nach aktuellem Stand des Entwurfs) zu einer verlängerten Ladenöffnungszeit an Samstagen um eine Stunde führen. Für den Kanton Basel- Landschaft, der seit 1997 keine kantonale Regelung der Öffnungszeiten mehr hat, würde das neue Bundesgesetz die gleichen Bedingungen hinsichtlich Ladenöffnungszeiten wie für Basel- Stadt mit sich bringen. 2.2 Situation im Kanton Basel-Stadt Am 3. März 2011 wurde die Motion Dieter Werthemann und Konsorten betreffend gleicher Gesetze für Ladenöffnungszeiten in Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom Grossen Rat dem Regierungsrat nicht überwiesen und als erledigt abgeschrieben. Am 3. März 2013 lehnte der Kanton Basel-Stadt eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten am Samstag um zwei Stunden mit einem Nein-Anteil von rund 60 Prozent ab. Diese deutliche Ablehnung durch das Basler Stimmvolk vor gut zwei Jahren zeigt, dass längere Öffnungszeiten von Verkaufslokalen nicht dem Volkswillen entsprechen. Zudem können schon heute die Verkaufslokale an Werktagen bis Uhr geöffnet haben, wovon (in der Basler Innenstadt) nicht viele Läden Gebrauch machen. Es ist zudem unbestritten, dass längere Ladenöffnungszeiten im Kanton die Frankenstärke nicht massgeblich abfedern können. Der Einkaufstourismus hat sich vor allem im Zusammenhang mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses verstärkt, nicht wegen den zum Teil längeren Öffnungszeiten der Verkaufslokale im grenznahen Ausland, die schon vor der Aufhebung des Euro- Mindestkurses galten. Der von den Motionärinnen und Motionären genannte Spielraum und die freie Entscheidung jedes Detailhändlers, von den in der Motion geforderten verlängerten Ladenöffnungszeiten Gebrauch machen zu können oder nicht, würde lediglich zu einer verschärften Wettbewerbssituation im Kanton selber führen, was die allgemeine Situation des lokalen Gewerbes nicht verbessern könnte. 3. Fazit Der Regierungsrat anerkennt die Schwierigkeiten des lokalen Gewerbes und insbesondere des Detailhandels durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses im Januar Es bleibt aber abzuwarten, wie sich das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten weiterentwickeln wird. In jüngster Vergangenheit hat sich zudem gezeigt, dass längere Öffnungszeiten von Verkaufslokalen nicht dem Volkswillen in Basel entsprechen. 4. Antrag Auf Grund dieser Stellungnahme beantragen wir, die Motion Joël Thüring und Konsorten betreffend Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Seite 4/4

166 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat WSU/P Basel, 8. Juli 2015 Regierungsratsbeschluss vom 7. Juli 2015 Interpellation Nr. 59 Mustafa Atici betreffend Werkplatz Basel in Gefahr: Auswirkungen des starken Frankens für die Region Massnahmen der Regierung? (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 3. Juni 2015) Seit der Aufwertung des Schweizer Frankens durch die Schweizerische Nationalbank herrscht in weiten Teilen der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft grosse Unsicherheit. Die Gewerkschaften aber auch bürgerliche Ökonomen und Wirtschaftsvertreter warnen vor einer schleichenden Desindustrialisierung des Schweizer Werkplatzes und fordern die Wiedereinführung eines von der Nationalbank gestützten Mindestkurses für den Schweizer Franken. Der Werkplatz in Basel-Stadt und in der Region Basel ist besonders exponiert: Besonders bedroht sind stark exportorientierte Branchen, deren Qualitätsprodukte weltweit einen hervorragenden Ruf geniessen. Angesichts der Währungssituation schwinden selbst bei guter Ertragslage die Gewinnmargen. Dies gefährdet direkt die Überlebensfähigkeit v.a. vieler erfolgreicher KMU. Gastronomie und Detailhandel leiden massiv unter der Abwanderung von Kundschaft ins grenznahe Ausland. Sowohl Arbeitnehmende als auch KMUs sind sehr verunsichert und befürchten eine dunkle Zukunftsentwicklung. Je länger die Frankenstärke dauert, desto schmerzhafter werden die Auswirkungen in unserer Grenzregion sein. Daher bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die Aufwertung des Schweizer Frankens für den Kanton Basel- Stadt? 2. Gibt es bezüglich Firmen Neuansiedlungen oder Abwanderung Meldungen oder Vergleichszahlen zum ersten Quartal des Vorjahres? 3. Wie beurteilt der Regierungsrat die politischen Massnahmen auf nationaler Ebene? 4. Unterstützt der Regierungsrat die Forderung nach der Wiedereinführung eines Mindestkurses für den Schweizer Franken? 5. Gedenkt der Regierungsrat, bei der Landesregierung und bei der Nationalbank zu intervenieren und wenn ja in welcher Form? 6. Mit welchen konkreten Massanahmen will der Regierungsrat die KMU unterstützen? 7. Wie beurteilt der Regierungsrat die Möglichkeit, mit verstärkten Investitionen und vorgezogener Beschaffung die lokalen KMU überbrückend zu stärken. 8. Gibt es konkrete Überlegungen, wie der Detailhandel gestärkt werden kann? 9. Wie hoch werden die Steuerausfälle im Kanton Basel-Stadt aufgrund des starken Frankens ausfallen? Mustafa Atici Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 10. Juli Seite 1/5

167 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Wir beantworten diese Interpellation wie folgt: Frage 1: Welche Auswirkungen hat die Aufwertung des Schweizer Frankens für den Kanton Basel-Stadt? Die aktuelle Situation mit einem Eurokurs nahe 1.04 Franken stellt eine Herausforderung für die Unternehmen in der gesamten Schweiz dar. Neben der Stärke des Schweizer Franken spielt dabei auch die Unsicherheit über die Zukunft eine grosse Rolle. Der Regierungsrat ist jedoch davon überzeugt, dass die hier ansässigen Unternehmen durch stetige Innovationen und das Beibehalten der hohen Produktqualität auch bei einem starken Franken weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können. So ist die Schweizer Wirtschaft im ersten Quartal 2015 zwar um 0.2% gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken, und auch aktuelle Prognosen weisen für die Schweiz auf eine spürbare Verlangsamung des Wirtschaftswachstums hin, eine anhaltende Rezession ist ihnen zufolge jedoch nicht zu erwarten. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass Basel-Stadt auch in den kommenden Jahren einer der Kantone mit der höchsten wirtschaftlichen Dynamik bleibt. Schweizweit sehen sich vor allem exportorientierte Branchen aber auch Binnenbranchen wie der Detailhandel mit schwindenden Margen und Umsatzrückgängen konfrontiert. In Basel-Stadt dürften vor allem der Detailhandel und die Life Sciences-Industrie für einen Wachstumsrückgang gegenüber den Prognosen vor der Aufhebung des Mindestkurses verantwortlich sein. Während der Detailhandel den nochmaligen Anstieg des Einkaufstourismus spürt, wirkt sich auch eine geringere Wachstumssteigerung der Life Sciences-Industrie aufgrund ihres grossen Gewichts für den Wirtschaftsstandort Basel-Stadt aus. Es ist davon auszugehen, dass die gesamtwirtschaftliche Wachstumsverlangsamung zu einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit in Basel führen wird. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass obwohl die allgemeine Konjunkturabkühlung moderat ausfällt, einzelne Unternehmen momentan mit grossen Schwierigkeiten hinsichtlich der preislichen Konkurrenzfähigkeit konfrontiert sind. Dies wird ebenfalls Auswirkungen auf den Kanton haben. Sämtliche Auswirkungen lassen sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifizieren (vgl. auch Antworten auf Fragen 2 und 9). Frage 2: Gibt es bezüglich Firmen Neuansiedlungen oder Abwanderung Meldungen oder Vergleichszahlen zum ersten Quartal des Vorjahres? Aktuelle Daten zu den Neuansiedlungen aus dem Jahr 2015 werden erst im Frühjahr 2016 vorliegen. Die auf die gesamte Schweiz bezogenen Zahlen für 2014 zeigen, dass Investoren und ausländische Unternehmen bereits im vergangenen Jahr zurückhaltender geworden sind und die Zahl der Neuansiedlungen in der gesamten Schweiz abgenommen hat. In der von BaselArea betreuten Region Basel konnten im Jahr Neuansiedlungen und somit nur geringfügig weniger als im Vorjahr realisiert werden. Es zeigt sich damit, dass die Region nach wie vor attraktiv ist. Diese Zahlen stimmen positiv für die Zukunft, auch wenn angesichts der aktuellen Situation rund um den schwachen Euro mit einer Abnahme der Dynamik gerechnet werden muss. Bezüglich der Abwanderungen liegen keine Daten vor, die einen Vergleich zwischen dem ersten Quartal 2014 und dem ersten Quartal 2015 erlauben würden. Insgesamt sollte berücksichtigt werden, dass der Zeitraum seit Mitte Januar 2015 bis heute zu kurz ist, um Entwicklungen zuverlässig zu beurteilen. Seite 2/5

168 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Frage 3: Wie beurteilt der Regierungsrat die politischen Massnahmen auf nationaler Ebene? Der Bundesrat hat Ende Januar 2015 mit der Entscheidung, Kurzarbeitsentschädigung zu gewähren, eine konjunkturelle Massnahme getroffen, die der Regierungsrat begrüsst. Es handelt sich hierbei um eine sehr gezielte Massnahme, die direkt und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommt. Darüber hinaus teilt der Regierungsrat Basel-Stadt die Ansicht des Bundesrats, dass in der aktuellen Situation langfristige und nachhaltige Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen, zur Stärkung des Standortes und zur Sicherung von Arbeitsplätzen den Vorrang haben sollten. Ein Konjunkturprogramm könnte zu wenig auf die hauptsächlich betroffenen Unternehmen ausgerichtet werden und es würde deren Probleme nicht nachhaltig lösen. Frage 4: Unterstützt der Regierungsrat die Forderung nach der Wiedereinführung eines Mindestkurses für den Schweizer Franken? Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass sich die volkswirtschaftlichen Verwerfungen mit einem Festhalten an einem Mindestkurs zumindest kurz- und mittelfristig hätten vermeiden bzw. mildern lassen. Da die Kompetenz zur Festlegung eines solchen Kurses aber abschliessend bei der Schweizerischen Nationalbank liegt, können solche Forderungen bestenfalls deklamatorische Wirkung entfalten. Es sei an dieser Stelle auch daran erinnert, dass die Nationalbank seit Festlegung eines Euro-Mindestkurses immer wieder darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine temporäre Massnahme handelte. Frage 5: Gedenkt der Regierungsrat, bei der Landesregierung und bei der Nationalbank zu intervenieren und wenn ja in welcher Form? Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 angesprochen, liegt die alleinige Kompetenz zur Festlegung eines Mindestkurses bei der Schweizerischen Nationalbank. Sie hat sich auf Grundlage öffentlich bekannter Überlegungen dazu entschlossen, die temporäre Massnahme eines Mindestkurses von 1.20 des Schweizer Franken zum Euro aufzuheben. Interventionen seitens des Regierungsrates sind nicht geplant. Frage 6: Mit welchen konkreten Massnahmen will der Regierungsrat die KMU unterstützen? Für stark betroffene KMU steht nach wie vor die Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung. Damit bekommen diese Unternehmen die Möglichkeit, konjunkturell schwierige Zeiten zu überbrücken und gewinnen Zeit. Sollte ein Stellenabbau für einzelne Unternehmen dennoch unumgänglich sein, ist der Regierungsrat bemüht, in Gesprächen mit den betroffenen Unternehmen eine sozialverträgliche Lösung für die Mitarbeitenden zu finden. Um die aktuelle Situation zu entschärfen und die Planungssicherheit für die Unternehmen zu verbessern, setzt sich der Regierungsrat Basel-Stadt dafür ein, dass Seitens des Bundes alles Mögliche getan wird, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Schweiz rasch, spürbar und nachhaltig zu verbessern (administrative Vereinfachungen, z.b. Mehrwertsteuer, Investitionen in die Bildung, weitere Mannahmen zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, wirtschaftsverträgliche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative; rasche und nachhaltige Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III). Der Regierungsrat will darüber hinaus zusammen mit den Nachbarn Basel-Landschaft und Jura die Innovationsförderung in der Region spürbar stärken. Schweizer Unternehmen gehören be- Seite 3/5

169 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt reits heute zu den innovativsten der Welt. Innovationen und Qualität gewinnen im aktuellen Umfeld jedoch weiter an Bedeutung, weshalb der Kanton Basel-Stadt die Innovationsförderung vor allem auch für KMU stärken und ausbauen möchte. Eine hohe Innovationsdynamik stärkt den Wirtschaftsstandort und sichert Arbeitsplätze. Durch Multiplikatoreffekte zieht die Schaffung eines Arbeitsplatzes in der Forschung- und Entwicklung weiter Arbeitsplätze in anderen Bereichen mit sich. Frage 7: Wie beurteilt der Regierungsrat die Möglichkeit, mit verstärkten Investitionen und vorgezogener Beschaffung die lokalen KMU überbrückend zu stärken. Das Investitionsvolumen des Kantons ist im langjährigen Vergleich bereits auf einem sehr hohen Stand. Gemäss Budget 2015 betragen die Nettoinvestitionen 446 Mio. Franken. Diese Investitionen haben in erheblichem Ausmass positive Wirkungen auf die regionalen KMU. Auch in den kommenden Jahren sind überdurchschnittlich hohe Investitionen geplant, insbesondere in standortwirksamen Bereichen wie Verkehr und Bildung. Der Regierungsrat möchte also auch in naher Zukunft massgebliche Investitionen tätigen, was positive Auswirkungen auf die KMU haben wird. Jedoch wäre es nach Ansicht des Regierungsrates nicht sinnvoll, das Investitionsvolumen einzig aus konjunkturellen Gründen zu verändern. Denn erstens hat die Erfahrung im In- und Ausland gezeigt, dass sich die konjunkturelle Entwicklung über staatliche Investitionen kaum steuern lässt die Vorlaufzeiten von Grossprojekten sind dafür zu lange. Zweitens wäre es mit Blick auf die längerfristigen Auswirkungen auch nicht sinnvoll, aus kurzfristigen konjunkturellen Überlegungen eine höhere Verschuldung anzustreben. Frage 8: Gibt es konkrete Überlegungen, wie der Detailhandel gestärkt werden kann? Dies geschieht unter anderem mit der fortlaufenden Umsetzung des Gestaltungskonzepts Innenstadt, mit dem Verkehrskonzept Innenstadt sowie mit der Förderung des Tourismus. Diese hat dazu beigetragen hat, dass die Zahl der Übernachtungen im Kanton in den ersten fünf Monaten des Jahres 2015 gegenüber dem Vorjahr um 7% gestiegen ist. Viele Massnahmen werden jedoch ihre Wirkung erst mittel- oder langfristig entfalten. Der Regierungsrat ist zudem bereit, weitere Vorschläge des Detailhandels zu prüfen. Seite 4/5

Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (IGPK UKBB)

Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (IGPK UKBB) Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Landrat des Kantons Basel-Landschaft Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (IGPK UKBB) An den Grossen Rat

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 16.5363.03 ED/P165363 Basel, 18. Oktober 2017 Regierungsratsbeschluss vom 17. Oktober 2017 Motion Toya Krummenacher und Konsorten betreffend Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen

Mehr

Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden 1)

Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden 1) Behördenzusammenarbeit BS/BL 8.300 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden ) Vom. Juni 0 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

für die Universität Basel

für die Universität Basel Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018 2021 für die Universität Basel 2 Agenda Kurz- und mittelfristige Perspektive - Leistungsperiode 2018-21 - Kulturvertrag - Finanzielle Auswirkungen BL/BS - Eigentümerstrategie

Mehr

Leistungsauftrag und Globalbeitrag für die Universität Basel

Leistungsauftrag und Globalbeitrag für die Universität Basel Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018 2021 für die Universität Basel 2 Agenda Kurz- und mittelfristige Perspektive - Leistungsperiode 2018-21 - Kulturvertrag - Finanzielle Auswirkungen BL/BS - Eigentümerstrategie

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) An den Grossen Rat 18.1412.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 22. November 2018 Kommissionsbeschluss vom 1. November

Mehr

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 06.1974.03 Basel, 24. Mai 2007 Kommissionsbeschluss vom 09. Mai 2007 Bericht der Justiz, Sicherheits- und Sportkommission zur 2. Lesung zum Ratschlag

Mehr

Elisabeth Ackermann, Grossratspräsidentin Thomas Dähler, I. Ratssekretär Regine Smit, II. Ratssekretärin

Elisabeth Ackermann, Grossratspräsidentin Thomas Dähler, I. Ratssekretär Regine Smit, II. Ratssekretärin Beschluss-Protokoll der 33. und 34. Sitzung, Amtsjahr 2015-2016 Mittwoch, den 11. November 2015, um 09:00 Uhr und 15:00 Uhr Vorsitz: Protokoll: Abwesende: 11. November 2015, 09:00 Uhr 33. Sitzung 11. November

Mehr

An den Grossen Rat 13.0599.01

An den Grossen Rat 13.0599.01 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 13.0599.01 ED/P130599 Basel, 8. Mai 2013 Regierungsratsbeschluss vom 7. Mai 2013 Ratschlag betreffend Errichtung eines Neubaus für das Departement

Mehr

Ausgabenbericht betreffend Erneuerung des Vertrags mit dem Verein Gsünder Basel betreffend Staatsbeitrag für die Jahre ; Vertrag

Ausgabenbericht betreffend Erneuerung des Vertrags mit dem Verein Gsünder Basel betreffend Staatsbeitrag für die Jahre ; Vertrag Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) An den Grossen Rat 18.1078.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 1. November 2018 Kommissionsbeschluss vom 24. Oktober

Mehr

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission An den Grossen Rat 13.1250.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 15. Januar 2014 Kommissionsbeschluss vom 15. Januar 2014 Bericht

Mehr

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Einberufung des Grossen Rates. Basel, 29. November 2013

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Einberufung des Grossen Rates. Basel, 29. November 2013 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Einberufung des Grossen Rates Basel, 29. November 2013 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, den 11. Dezember 2013, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung

Mehr

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt. An die Vernehmlassungsadressaten gemäss. (elektronischer Versand) Basel, 17.

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt. An die Vernehmlassungsadressaten gemäss. (elektronischer Versand) Basel, 17. Elisabeth Ackermann Regierungspräsidentin Rathaus, Marktplatz 9 Postfach CH - 4001 An die Vernehmlassungsadressaten gemäss Verteiler (elektronischer Versand) Basel, 17. Dezember 2018 Vernehmlassung zum

Mehr

Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für das Universitätskinderspital beider Basel (IGPK UKBB)

Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für das Universitätskinderspital beider Basel (IGPK UKBB) Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Landrat des Kantons Basel-Landschaft Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (IGPK UKBB) An den Grossen Rat

Mehr

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Einberufung des Grossen Rates. Basel, 30. Oktober 2015

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Einberufung des Grossen Rates. Basel, 30. Oktober 2015 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Einberufung des Grossen Rates Basel, 30. Oktober 2015 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, 11. November 2015, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie

Mehr

Anzug Martina Bernasconi und Konsorten betreffend Gültigkeit digitaler Unterschriften bei Einreichung persönlicher Vorstösse (Nr. 18.

Anzug Martina Bernasconi und Konsorten betreffend Gültigkeit digitaler Unterschriften bei Einreichung persönlicher Vorstösse (Nr. 18. Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Büro des Grossen Rates An den Grossen Rat 18.5154.02 Büro des Grossen Rates Basel, im November 2018 Beschluss vom 12. November 2018 Bericht des Ratsbüros zum Anzug Martina

Mehr

Staatsbeitrag an die Stiftung Wildt sches Haus für die Jahre

Staatsbeitrag an die Stiftung Wildt sches Haus für die Jahre Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 11.2000.01 ED/P112000 Basel, 7. Dezember 2011 Regierungsratsbeschluss vom 6. Dezember 2011 Ausgabenbericht betreffend Staatsbeitrag an die Stiftung

Mehr

Elisabeth Ackermann, Grossratspräsidentin Thomas Dähler, I. Ratssekretär Regine Smit, II. Ratssekretärin

Elisabeth Ackermann, Grossratspräsidentin Thomas Dähler, I. Ratssekretär Regine Smit, II. Ratssekretärin Beschluss-Protokoll der 35. und 36. Sitzung, Amtsjahr 2015-2016 Mittwoch, den 18. November 2015, um 09:00 Uhr und 15:00 Uhr Vorsitz: Protokoll: Abwesende: 18. November 2015, 09:00 Uhr 35. Sitzung 18. November

Mehr

Bericht der Interparlamentarischen Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW)

Bericht der Interparlamentarischen Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) Grosser Rat des Kantons Aargau Landrat des Kantons Basel-Landschaft Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Kantonsrat des Kantons Solothurn Interparlamentarische Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz

Mehr

Bau- und Raumplanungskommission

Bau- und Raumplanungskommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission An den Grossen Rat 09.1644.02 Basel, 11. Dezember 2009 Kommissionsbeschluss vom 11. Dezember 2009 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission

Mehr

Ratschlag und Entwurf einer Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) vom 29. Juni 2005

Ratschlag und Entwurf einer Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) vom 29. Juni 2005 An den Grossen Rat 17.0067.01 15.5148.03 WSU/P170067/P155148 Basel, 18. Januar 2017 Regierungsratsbeschluss vom 17. Januar 2017 Ratschlag und Entwurf einer Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage

Mehr

Montag, 3. Juli 2017, Start Vernehmlassung Gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel RR Thomas Weber

Montag, 3. Juli 2017, Start Vernehmlassung Gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel RR Thomas Weber Montag, 3. Juli 2017, Start Vernehmlassung Gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel RR Thomas Weber Lieber Kollege Lukas Engelberger, geschätzter Werner Kübler, CEO USB Jürg Aebi, CEO KSBL Albert Urwyler,

Mehr

Vertrag. haben Folgendes vereinbart: vom 5. März 2010

Vertrag. haben Folgendes vereinbart: vom 5. März 2010 . Vertrag vom 5. März 00 über die Mitwirkung der Kantonsparlamente bei der Ausarbeitung, der Ratifizierung, dem Vollzug und der Änderung von interkantonalen Verträgen und von Verträgen der Kantone mit

Mehr

Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung

Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung Der lange Weg von der Motion zur Gesetzesänderung Kommissionsarbeit am Beispiel der Änderungen vom 8. Februar 2012 zum Bürgerrechtsgesetz vom 29.April 1992 (SG 121.100) Martha Poldes, 4. Mai 2012 1 Kommissionen

Mehr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr Nr. 06.1796.01 an den Grossen Rat FD/061796 Basel, 15. November 2006 Regierungsratsbeschluss vom 14. November 2006 Ratschlag Änderung des Personalgesetzes vom 17. November 1999 Erweiterung der Zuständigkeit

Mehr

Ratschlag Gewährung eines Staatsbeitrages für die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland für die Jahre

Ratschlag Gewährung eines Staatsbeitrages für die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland für die Jahre Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Regiokommission An den Grossen Rat 17.0960.02 Basel, 13. November 2017 Kommissionsbeschluss vom 25. Oktober 2017 Bericht der Regiokommission zum Ratschlag Gewährung

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 17.0186.01 ED/P170186 Basel, 15. Februar 2017 Regierungsratsbeschluss vom 14. Februar 2017 Ratschlag zur Änderung des Schulgesetzes betreffend den

Mehr

Der Präsident schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor:

Der Präsident schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor: Grosser Rat des Kantons -Stadt Einberufung des Grossen Rates, 23. November 2018 Der Grosse Rat des Kantons -Stadt wird sich am Mittwoch, 5. Dezember 2018, 09.00 Uhr, 15.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie am Mittwoch,

Mehr

Der Präsident schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor:

Der Präsident schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor: Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Einberufung des Grossen Rates Basel, 26. Januar 2018 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, 7. Februar 2018, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie am

Mehr

Ausgabenbericht Beschaffung eines LC-MS/MS-Analysegeräts für das Institut für Rechtsmedizin (IRM)

Ausgabenbericht Beschaffung eines LC-MS/MS-Analysegeräts für das Institut für Rechtsmedizin (IRM) An den Grossen Rat 13.1056.01 GD/P131056 Basel, 3. Juli 2013 Regierungsratsbeschluss vom 2. Juli 2013 Ausgabenbericht Beschaffung eines LC-MS/MS-Analysegeräts für das Institut für Rechtsmedizin (IRM) Den

Mehr

Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)

Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) (Vom...) Die Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. 1. Allgemeine

Mehr

Vereinbarung über eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen

Vereinbarung über eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen 87.00 Vereinbarung über eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen vom 5. Dezember 009 Die Regierungen der Kantone Appenzell

Mehr

Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom (Stand )

Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom (Stand ) 9.6- Vereinbarung über die Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich vom 0.05.005 (Stand 0.09.006) Die Kantone Zürich und Bern vereinbaren: Art. Ziel der Vereinbarung Ziel der vorliegenden Vereinbarung

Mehr

Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen Fachausschuss Musik Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2010-2013

Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen Fachausschuss Musik Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2010-2013 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 09.2014.01 PD/P092014 Basel, 2. Dezember 2009 Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 2009 Ausgabenbericht Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen

Mehr

Die Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR ), folgende Richtlinien:

Die Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR ), folgende Richtlinien: ETH Zürich Die Schulleitung RSETHZ 419 Richtlinien für Kompetenzzentren an der ETH Zürich (Schulleitungsbeschluss vom 15. April 2003) Die Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Einberufung des Grossen Rates. Basel, 27. November 2015

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Einberufung des Grossen Rates. Basel, 27. November 2015 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Einberufung des Grossen Rates Basel, 27. November 2015 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, 9. Dezember 2015, 09.00 Uhr, 15.00 Uhr und ev. 20.00

Mehr

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz) An den Grossen Rat 16.1388.01 16.5025.03 BVD/P165025 Basel, 7. September 2016 Regierungsratsbeschluss vom 6. September 2016 Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

Mehr

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen für Musikprojekte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen für Musikprojekte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 13.2533.01 PD/P132533 Basel, 16. Oktober 2013 Regierungsratsbeschluss vom 15. Oktober 2013 Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.0061.01 ED/P150061 Basel, 4. Februar 2015 Regierungsratsbeschluss vom 3. Februar 2015 Ratschlag betreffend Änderung des Gesetzes betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz):

Mehr

Ratschlag betreffend Erweiterung Gefängnis Bässlergut, Freiburgerstrasse 48, 4057 Basel

Ratschlag betreffend Erweiterung Gefängnis Bässlergut, Freiburgerstrasse 48, 4057 Basel Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission (BRK) An den Grossen Rat 15.1224.02 Bau- und Raumplanungskommission Basel, 6. November 2015 Kommissionsbeschluss vom 4. November 2015

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 15/50/06G Vom 09.12.2015 P141218 Ratschlag zur Änderung des Organisationsgesetzes der Basler Verkehrs-Betriebe vom 10. März 2004 betreffend Anpassung

Mehr

Nachtrag zum Leistungsauftrag der IWB Industrielle Werke Basel für die Periode (Gesamtinvestitionen Sparte Wasser)

Nachtrag zum Leistungsauftrag der IWB Industrielle Werke Basel für die Periode (Gesamtinvestitionen Sparte Wasser) An den Grossen Rat 14.0929.03 WSU/P140929 Basel, 20. September 2017 Regierungsratsbeschluss vom 19. September 2017 Bericht betreffend Nachtrag zum Leistungsauftrag der IWB Industrielle Werke Basel für

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Grossen Rates 4. November 2003 Übersicht Der Grosse

Mehr

Protokoll. Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Verhandlungsgegenstände: der Sitzung, Amtsjahr 2015 / 2016

Protokoll. Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt. Verhandlungsgegenstände: der Sitzung, Amtsjahr 2015 / 2016 Protokoll der 33. - 36. Sitzung, Amtsjahr 2015 / 2016 Mittwoch, den 11. November 2015, um 09:00 Uhr und 15:00 Uhr Mittwoch, den 18. November 2015, um 09:00 Uhr und 15:00 Uhr Vorsitz: Protokoll: Abwesende:

Mehr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Ratschlag. Investitionsbeiträge für Tagesheimplätze. An den Grossen Rat

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Ratschlag. Investitionsbeiträge für Tagesheimplätze. An den Grossen Rat Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 09.0503.01 ED/P090503 Basel, 8. April 2009 Regierungsratsbeschluss vom 7. April 2009 Ratschlag Investitionsbeiträge für Tagesheimplätze Den Mitgliedern

Mehr

Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse

Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse An den Grossen Rat 13.0701.01 BVD/P130701 Basel, 22. Mai 2013 Regierungsratsbeschluss vom 21. Mai 2013 Ausgabenbericht für die Projektierung Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse

Mehr

Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG

Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG 480. Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG Vom 6. Januar 98 (Stand. Januar 995) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 4 der Verfassung des

Mehr

Humanitäre Stiftung SRK

Humanitäre Stiftung SRK Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,

Mehr

Provisorisches Beschluss-Protokoll

Provisorisches Beschluss-Protokoll Provisorisches Beschluss-Protokoll der 45. und 46. Sitzung, Amtsjahr 2015-2016 Mittwoch, den 13. Januar 2016, um 09:00 Uhr und 15:00 Uhr Vorsitz: Protokoll: Abwesende: 13. Januar 2016, 09:00 Uhr 45. Sitzung

Mehr

Bildungs- und Kulturkommission (BKK)

Bildungs- und Kulturkommission (BKK) Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bildungs- und Kulturkommission (BKK) An den Grossen Rat 08.1691.02 Basel, 26. März 2009 Kommissionsbeschluss vom 12. März 2009 Bericht der Bildungs- und Kulturkommission

Mehr

Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits

Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits SGB 0128/2016 Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits Botschaft und Entwurf des Regierungsrates

Mehr

Verordnung über die Organisation und Tätigkeit des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH)

Verordnung über die Organisation und Tätigkeit des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH) Verordnung über die Organisation und Tätigkeit des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (Swiss TPH) Vom 5. Juni 00 (Stand 0. Juni 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt

Mehr

Ratschlag betreffend die Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehenden

Ratschlag betreffend die Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehenden An den Grossen Rat 15.1998.01 PD/P151998 Basel, 23. Dezember 2015 Regierungsratsbeschluss vom 22. Dezember 2015 Ratschlag betreffend die Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und

Mehr

Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum Konkordat über universitäre Koordination

Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum Konkordat über universitäre Koordination Interkantonales Konkordat über universitäre Koordination 5.7 Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum Konkordat über universitäre Koordination (vom 6. Juli 000) Der Regierungsrat beschliesst:

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat. Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat. Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen Thurgau\ Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat Frauenfeld, 6. Juni 2017 464 Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen Sehr geehrte Frau Präsidentin

Mehr

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag Interessengemeinschaft Kantonsparlamente Communauté d'intérêts des parlements cantonaux Gesellschaftsvertrag Die Kantonsparlamente der Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Bern, Wallis, Genf, Basel-Landschaft,

Mehr

Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl 1) (Asylvertrag)

Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl 1) (Asylvertrag) Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Asyl ) (Asylvertrag) Vom 5. Februar 06 (Stand. Januar 07) In Bezug auf die Aufgabenteilung

Mehr

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen 1 Antrag des Regierungsrates vom 1. Februar 01 4868 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Änderung vom............; Unterstellung der Selbstständigerwerbenden) Der Kantonsrat, nach

Mehr

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals vom 18. Oktober 2006 (Stand am 1. Januar 2018) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 1,

Mehr

Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit

Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit Kapitel 1: Rechtsform, Zweck und Zugehörigkeit Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Region Grenchen (JFRG) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Grenchen.

Mehr

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden

Mehr

I. Allgemeines. II. Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Vom 22. Januar 2016 (Stand 1. Januar 2016) 1. Zweck

I. Allgemeines. II. Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Vom 22. Januar 2016 (Stand 1. Januar 2016) 1. Zweck Ergänzungsleistungen, Beihilfen: Vertrag mit Riehen BeE 8.680 Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend Leistungserbringungen im Bereich Ergänzungsleistungen

Mehr

Bildungs- und Kulturkommission (BKK)

Bildungs- und Kulturkommission (BKK) Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bildungs- und Kulturkommission (BKK) An den Grossen Rat 12.1002.02 Basel, 15. Oktober 2012 Kommissionsbeschluss vom 21. September 2012 Bericht der Bildungs- und Kulturkommission

Mehr

Die Präsidentin schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor:

Die Präsidentin schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor: Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Einberufung des Grossen Rates Basel, 9. Oktober 2015 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, 21. Oktober 2015, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie am

Mehr

Reglement über die Finanzkontrolle srs vom 18. November

Reglement über die Finanzkontrolle srs vom 18. November Reglement über die Finanzkontrolle srs 811.2 vom 18. November 2008 1 Das Stadtparlament der Stadt St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 2004 2 als Reglement:

Mehr

Kantonsratsbeschluss zur Zusammenarbeitsvereinbarung über die institutionelle psychiatrische Versorgung in Sarnen

Kantonsratsbeschluss zur Zusammenarbeitsvereinbarung über die institutionelle psychiatrische Versorgung in Sarnen Kantonsratsbeschluss zur Zusammenarbeitsvereinbarung über die institutionelle psychiatrische Versorgung in Sarnen vom 8. September 2016 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, 833.15 gestützt auf Artikel

Mehr

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich 1030.426, 2. Lesung - Beilage 3 Entwurf vom 9. April 2013 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf

Mehr

Bericht der Interparlamentarischen Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW)

Bericht der Interparlamentarischen Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) Grosser Rat des Kantons Aargau Landrat des Kantons Basel-Landschaft Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Kantonsrat des Kantons Solothurn Interparlamentarische Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz

Mehr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 12.0123.01 PD / P120123 Basel, 25. Januar 2012 Regierungsratsbeschluss vom 24. Januar 2012 Ratschlag und Entwurf zu einem Grossratsbeschluss betreffend

Mehr

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 54/2016 Schwyz, 19. Januar 2016 / ju Aufgaben- und Finanzplan 2016 2019 Anpassung von Leistungsaufträgen an den Beschluss des Kantonsrates 1. Ausgangslage

Mehr

Provisorisches Beschluss-Protokoll

Provisorisches Beschluss-Protokoll Provisorisches Beschluss-Protokoll der 21., 22. und 23. Sitzung, Amtsjahr 2016-2017 Mittwoch, den 21. September 2016, um 09:00 Uhr, 15:00 Uhr und 20:00 Uhr Vorsitz: Protokoll: Abwesende: 21. September

Mehr

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, Dieses Gesetz gewährleistet die Spitalversorgung der im Kanton Schwyz wohnhaften

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, Dieses Gesetz gewährleistet die Spitalversorgung der im Kanton Schwyz wohnhaften Spitalgesetz (SpitG) (Vom 9. November 04) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen. Zweck Dieses Gesetz gewährleistet

Mehr

Synopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor]

Synopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor] Synopse Änderung der Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse Der [Autor] I. GS II D//, Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons

Mehr

Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn

Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn . Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn Beschluss des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Solothurn vom. Mai 90 ) (Stand. Januar 008). Name Die Römisch-katholische

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission An den Grossen Rat 13.1689.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 6. Februar 2014 Kommissionsbeschluss vom 6. Februar 2014 Bericht

Mehr

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG)

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG) Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) (EG AHVG/IVG) vom... Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden,

Mehr

Kanton Zug Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug (Psychiatriekonkordat)

Kanton Zug Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug (Psychiatriekonkordat) Kanton Zug 86.6 Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug (Psychiatriekonkordat) Vom 9. April 98 (Stand. Januar 98). Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck

Mehr

Ausgabenbericht betreffend die Gewährung von Staatsbeiträgen an die Genossenschaft zur Förderung der Basler Kleintheater für die Jahre

Ausgabenbericht betreffend die Gewährung von Staatsbeiträgen an die Genossenschaft zur Förderung der Basler Kleintheater für die Jahre Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 10.1846.01 PD/P101846 Basel, 27. Oktober 2010 Regierungsratsbeschluss vom 26. Oktober 2010 Ausgabenbericht betreffend die Gewährung von Staatsbeiträgen

Mehr

Kanton Zürich. Entwurf Budget 2008

Kanton Zürich. Entwurf Budget 2008 Kanton Zürich Konsolidierter Entwicklungsund Finanzplan 2008 2011 Entwurf Budget 2008 Vom Regierungsrat festgelegt am 12. September 2007 Antrag des Regierungsrates vom 12. September 2007 4439 Beschluss

Mehr

Urnenabstimmung 3. März 2013

Urnenabstimmung 3. März 2013 GEMEINDERAT Urnenabstimmung 3. März 2013 Geschäft Gemeindeordnung Teilrevision Vormundschafts- und Schulwesen Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil Seite 1 von 6 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds

Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds 87.55 Vom. Dezember 0 (Stand. Januar 06) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer. des RRB Nr. 0/60 vom. Dezember 0 beschliesst: Zweck Die Zinserträge

Mehr

Voranschlag 2014 / Aufgaben- und Finanzplan Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014

Voranschlag 2014 / Aufgaben- und Finanzplan Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014 Voranschlag 2014 / Aufgaben- und Finanzplan 2015 2017 Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014 Medienkonferenz der Mittwoch, 30. Oktober 2013, 9 Uhr Es informieren: SPERRFRIST: Mi, 30.10.13, 9h Grossrat

Mehr

5278 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

5278 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge Antrag des Regierungsrates vom 25. Mai 2016 5278 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom............; Beiträge des Staates an die Unterbringung in ausserkantonalen Heimen)

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Bericht der Interparlamentarischen Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW)

Bericht der Interparlamentarischen Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) Grosser Rat des Kantons Aargau Landrat des Kantons Basel-Landschaft Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Kantonsrat des Kantons Solothurn Interparlamentarische Kommission der Fachhochschule Nordwestschweiz

Mehr

Gestaltungskonzept Innenstadt 1. Bericht zur Verwendung der Mittel aus der Rahmenausgabe GKI

Gestaltungskonzept Innenstadt 1. Bericht zur Verwendung der Mittel aus der Rahmenausgabe GKI An den Grossen Rat 17.1018.01 BVD/P171018 Basel, 5. Juli 2017 Regierungsratsbeschluss vom 4. Juli 2017 Gestaltungskonzept Innenstadt 1. Bericht zur Verwendung der Mittel aus der Rahmenausgabe GKI Mit GRB

Mehr

Gesetz über das Universitätsspital (USZG)

Gesetz über das Universitätsspital (USZG) Kanton Zürich Projekte & Entwicklung Gesetz über das Universitätsspital (USZG) (Änderung vom... ; Übertragung der Immobilien im Baurecht) bisher neu A. Grundlagen A. Grundlagen B. Organisation I. Kantonale

Mehr

Start in ein neues Kapitel der Partnerschaft in den Bereichen Universität und Kultur

Start in ein neues Kapitel der Partnerschaft in den Bereichen Universität und Kultur Start in ein neues Kapitel der Partnerschaft in den Bereichen Universität und Kultur 2 Münchenstein-Dreispitz wird Universitätsstandort Neues Domizil für die Juristische und die Wirtschaftswissenschaftliche

Mehr

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz)

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) 589 Ausserrhodische Gesetzessammlung. Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. Abs. und Art. 67 der

Mehr

» Die Wahlergebnisse (Alle Zahlen: Staatskanzlei BS)

» Die Wahlergebnisse (Alle Zahlen: Staatskanzlei BS) Grosser Rat Basel-Stadt Stand 23. Okt. 2016 Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates Basel-Stadt vom 23. Oktober 2016 DAS WICHTIGSTE» Die Wahlergebnisse (Alle Zahlen: Staatskanzlei BS) Sitze und Amtsperiode

Mehr

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im

Mehr

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Einberufung des Grossen Rates Basel, 23. November 2007 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, den 5. Dezember 2007, 09.00 Uhr, 15.00 Uhr sowie

Mehr

Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen

Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen GS 05.070 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen Vom [Datum] Der Kanton Basel-Landschaft und der Kanton Basel-Stadt, beide vertreten durch den Regierungsrat,

Mehr

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im

Mehr

Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen

Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen 486. Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen Vom 9. Mai 00 (Stand. Juli 0) Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Provisorisches Beschluss-Protokoll

Provisorisches Beschluss-Protokoll Provisorisches Beschluss-Protokoll der 25. - 27. Sitzung, Amtsjahr 2015-2016 Mittwoch, den 16. September 2015, um 09:00 Uhr, 15:00 Uhr und 20:00 Uhr Vorsitz: Protokoll: Abwesende: 16. September 2015, 09:00

Mehr