Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen Fachausschuss Musik Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre

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1 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat PD/P Basel, 2. Dezember 2009 Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 2009 Ausgabenbericht Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen Fachausschuss Musik Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 4. Dezember 2009.

2 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Begehren Begründung Ausgangslage Projektbezogene Musikförderung durch den gemeinsamen Musikkredit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens der Region Basel Gemeinsamer Fachausschuss Musik BS/BL seit Aufgaben und Verfahren des gemeinsamen Fachausschusses Die Tätigkeit des Fachausschusses in den Jahren Weiterführung der Musikförderung Antrag...5

3 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 3 1. Begehren Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen, den nachstehend aufgeführten Betrag zu bewilligen: Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen Fachausschuss Musik der Kantone Basel- Stadt und Basel-Landschaft CHF 90'000 p.a. BuKr 3700 KST KA st.a Die Bewilligung der jährlichen Beiträge steht unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel- Landschaft ebenfalls mindestens gleich hohe Beiträge an den gemeinsamen Fachausschuss Musik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschliesst. 2. Begründung 2.1 Ausgangslage Die Subventionsverhältnisse und Kredite im Kulturbereich werden in drei Sparten mit einheitlicher Subventionsdauer eingeteilt. Die Schaffung von drei Sparten (Musik, darstellende, bildende, angewandte Kunst/Crossover sowie Ausstellungs- und Literaturbetriebe) ermöglicht einen Überblick über die Subventionsverhältnisse und Kredite im Kulturbereich und gewährt den Entscheidungsspielraum, die Subventionen analog der aktuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen auszurichten. Die Subventionen im Bereich Musik werden einheitlich mit einer Lauffrist bis 2013 entrichtet (ausser Stiftung Orchester Basel und Rockförderverein bis 2011). Wir unterbreiten Ihnen mit diesem Bericht einen Überblick über das Engagement des Kantons Basel-Stadt bei der projektbezogenen Förderung von Musik und beantragen Ihnen, die nötigen Mittel in Form des Musikkredits im bisherigen Umfang von CHF 90'000 p.a. auch für die Jahre zur Verfügung zu stellen. 2.2 Projektbezogene Musikförderung durch den gemeinsamen Musikkredit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens der Region Basel Das Musikschaffen in der Region Basel wurde bis 2004 von zwei verschiedenen Gremien gefördert: vom Musikkredit Basel-Stadt und von der Fachgruppe Musik Basel-Landschaft. Seit 2004 ist ein gemeinsames Fachgremium, der Fachausschuss Musik der Kantone Basel- Stadt und Basel-Landschaft, für die Förderung des nicht institutionalisierten Musikschaffens zuständig. Sinn und Zweck einer gemeinsamen Struktur der beiden Kantone auch für die

4 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 4 Förderung des Musikschaffens sind offensichtlich: Bei der Basler Musikszene, die mit Projektbeiträgen gefördert wird, handelt es sich um eine regionale Szene; der Kreis der potenziellen Gesuchsstellerinnen und Gesuchsteller ist für beide Kantone nahezu identisch. Analog der Förderung des regionalen Theater- und Tanzschaffens, der Förderung des Literaturschaffens und der Förderung der regionalen Audiovision- und Multimediaszene wurde deshalb auch zur Unterstützung des nicht institutionalisierten Musiklebens der Region Basel ein gemeinsamer Fachkredit geschaffen, dessen Vergabe durch einen gemeinsamen Fachausschuss erfolgt Gemeinsamer Fachausschuss Musik BS/BL seit 2004 Per 1. Januar 2004 wurde der gemeinsame Fachkredit definitiv eingerichtet in einer Höhe von CHF 350'000. Der Kanton Basel-Stadt unterstützt den gemeinsamen Fachkredit mit Mitteln in der Höhe von CHF 90'000 p.a. Diese Summe entspricht den Mitteln, die bis 2003 dem Musikkredit Basel-Stadt zur Verfügung standen. Der Kanton Basel-Landschaft, der in seiner aktuellen Kulturpolitik das zeitgenössische Musikschaffen prioritär fördert, bringt in den gemeinsamen Kredit für das Jahr 2010 CHF 260'000 ein Aufgaben und Verfahren des gemeinsamen Fachausschusses Nach der Schaffung des gemeinsamen Förderkredits nahm anfangs 2004 ein aus sieben Mitgliedern zusammengesetzter Fachausschuss die Arbeit auf. Die Schwerpunkte der Musikförderung sind die folgenden: Die Kreation und Verbreitung des musikalischen Schaffens im Projektbereich soll ganzheitlich, im Kontext der regionalen Förderpolitik in anderen Kunstbereichen und mit einem eigenständigen Kredit gefördert werden. Die Musikförderung hat zum Ziel, mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln die Qualität des professionellen künstlerischen Schaffens innerhalb des nicht institutionalisierten Musiklebens in der Region Basel sowie dessen Akzeptanz durch das Publikum zu fördern. Gefördert werden können Kompositionen, Musikproduktionen, Konzerte und Konzertreihen. Analog zur Förderpraxis in anderen Kunstbereichen steht die qualitätsorientierte Förderung mit prioritären Beiträgen an erster Stelle. Das Verfahren für die Bearbeitung der Gesuche um finanzielle Beiträge durch den Fachausschuss Musik BS/BL sieht vor, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller eine ausführliche Dokumentation mit Inhaltsangaben oder Projektbeschrieb, detailliertem Budget und Finanzierungsplan einreichen müssen. Nach einer Vorselektion aufgrund formeller Kriterien empfängt der Fachausschuss falls nötig die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zu einem persönlichen Gespräch, während dem das jeweilige Musikprojekt besprochen werden kann. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, resp. kulturelles.bl führt das Sekretariat des gemeinsamen Fachausschusses und verwaltet den gemeinsamen Förderkredit.

5 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite Die Tätigkeit des Fachausschusses in den Jahren Jahr Anzahl Gesuche bewilligt Abgelehnt Weiterführung der Musikförderung Der Regierungsrat erachtet es für sinnvoll, dass der Kanton Basel-Stadt zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft auch in Zukunft das nicht institutionalisierte Musikschaffen der Region Basel im Rahmen der staatlichen Kulturförderung berücksichtigt und unterstützt. Die Impulse, die durch die Schaffung des gemeinsamen Musikkredites gegeben werden, zeigen vielversprechende Ansätze und Resultate. Die Bewilligung der jährlichen Beiträge steht unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel- Landschaft ebenfalls mindestens gleich hohe Beiträge an den gemeinsamen Fachausschuss Musik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschliesst. Es ist vorgesehen, dass der basellandschaftliche Kreditanteil im Fachausschuss Musik BS/BL aus kulturpolitischen Gründen bedeutend höher ist als der baselstädtische. 3. Antrag Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss 55 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 16. April 1997 überprüft. Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Regierungspräsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Beilage Entwurf Grossratsbeschluss

6 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 6 Grossratsbeschluss Erneuerung des Kredits für den gemeinsamen Fachausschuss Musik Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre (vom [Hier Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, nach Einsicht in den oben stehenden Ausgabenbericht und in den Bericht Nr. [Hier Nummer des GRK-Berichts eingeben] der Bildungs- und Kulturkommission, beschliesst: Der Regierungsrat wird ermächtigt, dem gemeinsamen Fachausschuss Musik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in den Jahren einen Kredit von CHF 90'000 p.a. auszurichten. BuKr 3700 KST KA st.a Die Bewilligung der jährlichen Beiträge steht unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel- Landschaft ebenfalls mindestens gleich hohe Beiträge an den gemeinsamen Fachausschuss Musik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschliesst. Dieser Beschluss ist zu publizieren.

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