Zeichnungsschein für Nachrangdarlehen

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1 Stand: 06/ Zeichnungsschein für Nachrangdarlehen Thölauer Str. 13 D Marktredwitz Tel / Fax 09231/ Vermittler (Raum für Stempel) 2. Tranche Personenbezogene Daten zur Verwaltung der Darlehensgeber sowie Identitätsfeststellung Vertragsnummer Herr Frau Firma (im Folgenden Darlehensgeber 1 bzw. Anleger 1) Herr Frau (im Folgenden Darlehensgeber 2 bzw. Anleger 2) Name, Vorname, Firmierung Name, Vorname Geburtsort, Sitz Geburts-/Gründungsdatum Geburtsort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Straße, Hausnr. Straße, Hausnr. PLZ, Ort PLZ, Ort Tel. (falls vorhanden) Tel. (falls vorhanden) Familienstand Anzahl Kinder unter 18 J. Familienstand Anzahl Kinder unter 18 J. Beruf Beruf Zusatzangaben für Unternehmen: Registergericht Registernummer Bankverbindung: Bank BLZ Konto-Nummer Legitimiert durch: Personalausweis Reisepass Legitimiert durch: Personalausweis Reisepass Ausweis-Nr.: Ausweis-Nr.: Ausgestellt am gültig bis Ausgestellt am gültig bis Behörde/Ort Behörde/Ort (Übersendung des Ausweisdokumentes in Kopie erforderlich) Identifizierung erfolgt/e durch Vermittler: Unterschrift Vermittler Zeichnungserklärung Sofern keine Identifizierung durch den Vermittler erfolgte, ist die Übersendung einer durch eine öffentliche Stelle (Notar, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung) beglaubigten Kopie eines Ausweisdokumentes erforderlich. Ich/wir, der/die Darlehensgeber/-in, vergebe/n hiermit für eigene Rechnung / für fremde Rechnung ein Nachrangdarlehen an die. Die Gewährung des Nachrangdarlehens beruht auf den Darlehens-Bedingungen (Stand: ). Unter Berücksichtigung des Agios ergibt sich folgende Abrechnung: A. Einmalzahlung: Nachrangdarlehen (mind. 500, ) Agio (5 %) Die Zeichnungssumme ist 14 Tage nach der Zeichnung zur Zahlung auf das Konto der (IBAN: DE , BIC: GENODEF1KEM bei der Raiffeisenbank Steinwald eg) fällig. Ich wähle monatliche Zinszahlung 1) Wiederanlage der Zinsen 1) Zeichnungssumme/Einzahlungsbetrag B. Anlageplan (nach Erbringung der Mindestdarlehenssumme / vgl. A.): Bitte ziehen Sie vorgenannte Ratenzahlung jeweils zum Monatliche Ratenzahlung (mind. 25, ) monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich 10. oder 25. des Monats Agio (5 %) Monatliche Ratenzahlung (inkl. Agio) Erstmalig zum (Monat/Jahr): im Lastschriftverfahren von nachstehend genannter Kontoverbindung ein. 1) Bitte beachten Sie, dass die künftigen Erträge der Kapitalertragsteuer unterliegen. Ein Steuerabzug wird von der nicht vorgenommen. Die Zinsen hat der Darlehensgeber in seiner Steuererklärung anzugeben.

2 SEPA-Lastschriftmandat Hiermit ermächtige/n ich/wir die, die monatlichen Raten im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren von meinem/unserem Konto einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschriften. Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Bank IBAN BIC Vor-/Nachname, evtl. abweichender Kontoinhaber Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber bzw. abweichender Kontoinhaber Risikobelehrung Bei dem Abschluss eines Nachrangdarlehens handelt es sich um eine Kapitalanlage, die mit Risiken verbunden ist. Ein Nachrangdarlehen stellt wie jede unternehmerische Tätigkeit ein Wagnis dar. Insbesondere kann bei einer anhaltenden negativen Entwicklung der Emittentin ein Verlust des eingesetzten Kapitals sowie der Ausfall von Zinszahlungen nicht ausgeschlossen werden. Der/Die Anleger/in sollte/n daher stets einen Teil- oder gar Totalverlust der zu zahlenden Zeichnungssumme einschließlich etwaiger Zinsverpflichtungen, die auf Grund einer Fremdfinanzierung der Zeichnungssumme zu leisten sind, wirtschaftlich verkraften können. Datenschutz, Datenverarbeitungsklausel Der/Die Darlehensgeber/-in willigt/willigen zum Zwecke der Führung des Darlehensregisters und der Verwaltung der Nachrangdarlehen in die Speicherung, Verarbeitung, Auskunftserteilung sowie die Nachfrage seiner/ihrer in diesem Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen Daten durch seinen/ihren Finanzdienstleister und die Darlehensnehmerin ein. Der/Die Darlehensgeber/-in ist mit der Zusendung von Informationsmaterialien über und durch die Darlehensnehmerin per und/oder Post einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken. Die Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung nicht mehr notwendig ist. Den/Der Darlehensgeber/n wird über die gespeicherten Daten und deren Weitergabe auf Anfrage Auskunft erteilt. Sofern die Kommunikation mit den/dem Darlehensgeber/n per statt findet, erfolgt diese unverschlüsselt. Zur Zeichnung hat zwischen mir/uns und am ein persönliches Beratungs- bzw. Vermittlungsgespräch stattgefunden. Einwilligung des/r Anleger/s zur Datenverarbeitung Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber/-in 1 Unterschrift Darlehensgeber/-in 2 Empfangsbestätigung Ich/wir, der/die Anleger/-in, bestätige/n hiermit den Erhalt folgender Unterlagen mit Datum meiner/unserer Unterschrift (Zutreffendes bitte ankreuzen): die Bedingungen - Nachrangdarlehen der eine Durchschrift dieses Zeichnungsscheins Empfangsbestätigung des/r Anleger/s Verkaufsexposé (Stand: ) eine Durchschrift des ausgefüllten Protokolls für die Vermittlung von Kapitalanlagen Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber/-in 1 Unterschrift Darlehensgeber/-in 2 Zeichnungserklärung Annahmeerklärung der Zeichnungsantrag des/r Anleger/s Ort, Datum Unterschrift Geschäftsführung Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber/-in 1 Unterschrift Darlehensgeber/-in 2 Original = Ausfertigung für Derivest

3 Nachrangdarlehen der (Stand: ) 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der Nachrangdarlehen der gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) Darlehensnehmerin bezeichnet die, Thölauer Str. 13, D Marktredwitz; b) Darlehensgeber bezeichnet die Person, die ein Nachrangdarlehen der Darlehensnehmerin gewährt; c) Darlehensregister erfasst sämtliche Darlehensgeber der Darlehensnehmerin; es kann in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden; d) Gewährungszeitpunkt hat die in 3 Abs. 4 dieser Bedingungen genannte Bedeutung; e) Laufzeitende hat die in 5 Abs. 1 dieser Bedingungen genannte Bedeutung; f) valutierter Darlehensbetrag bezeichnet den vom Darlehensgeber auf der Grundlage dieser Bedingungen eingezahlten und auf dem Konto der Darlehensnehmerin gutgeschriebenen Darlehensbetrag; g) Bankarbeitstag bezeichnet einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind; h) Fälligkeitstag hat die in 5 Abs. 2 dieser Bedingungen genannte Bedeutung; i) Methode 30/360 ist eine Berechnungsmethode, bei der die Anzahl der Tage für die Zahlungsperiode und die Anzahl der Tage eines Jahres so gezählt werden, dass jeder Monat mit 30 Tagen und jedes Jahr mit 360 Tagen gerechnet wird; j) Gesamtdarlehensbetrag hat die in 2 Abs. 1 dieser Bedingungen genannte Bedeutung. 2 Darlehensaufnahme, Verwaltung 1. Die Darlehensnehmerin nimmt bei einer Vielzahl von Darlehensgebern Nachrangdarlehen zu den nachfolgenden Bedingungen auf, bis die Summe der Darlehensbeträge einen Gesamtdarlehensbetrag von Euro ,- (in Worten: Euro Fünfzig Millionen) erreicht. 2. Die Darlehensnehmerin ist verpflichtet, ein Darlehensregister zu führen (einschließlich etwaiger Aktualisierungen), in dem jeder Darlehensgeber zu erfassen ist. In dem Darlehensregister werden die Stammdaten (Name, Anschrift, Kontoverbindung) des Darlehensgebers sowie Höhe des gezeichneten und valutierten Darlehensbetrags, Gewährungszeitpunkt, Zinsen und Zinszahlungen erfasst. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, Änderungen der Stammdaten der Darlehensnehmerin unverzüglich anzuzeigen. 3 Erwerb von Nachrangdarlehen, Einzahlung, Gewährungszeitpunkt 1. Jede natürliche und juristische Person kann der Darlehensnehmerin Nachrangdarlehen gewähren. 2. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Ausgabeaufschlag (Agio) bei der Aufnahme von Nachrangdarlehen zu erheben. Soweit ein Ausgabeaufschlag erhoben wird, ist dieser von der Darlehensnehmerin erfolgswirksam zu vereinnahmen. Im Rahmen der Rückzahlung der Nachrangdarlehen gem. 5 wird ein gezahlter Ausgabeaufschlag dem Darlehensgeber nicht erstattet. 3. Die Einzahlung des Nachrangdarlehens und eines etwaigen Ausgabeaufschlags erfolgt durch Einmal- oder Ratenzahlung auf ein von der Darlehensnehmerin benanntes Konto. Die Einlage beträgt mindestens Euro 500,-. Die Mindesthöhe der einzelnen Rate beträgt Euro 25,-. Im Übrigen bestimmt der Darlehensgeber die Ratenhöhe sowie die Ratenzahlungsdauer auf dem Zeichnungsschein. 4. Das Darlehen gilt am Tag der erfolgten Gutschrift des Darlehensbetrages bzw. der ersten monatlichen Rate gemäß Zeichnungsschein auf einem Konto der Darlehensnehmerin als gewährt. 4 Zinsen und Fälligkeit 1. Die Nachrangdarlehen werden vorbehaltlich des 8 während der Laufzeit ( 5) mit 6,0% p.a., d.h. mit 0,5% monatlich bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag verzinst. 2. Die Nachrangdarlehen sind ab dem Gewährungszeitpunkt zinsberechtigt. Der erste Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet am letzten Tag des Monats, in dem der Zinslauf begann. Folgende Zinsläufe (volle Zinsläufe) beginnen jeweils am ersten Tag des Monats und enden am letzten Tag desselben Monats. Die Zinsen sind grundsätzlich jeweils am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf eines jeden Zinslaufes zur Zahlung fällig. Wahlweise kann der Darlehensgeber auf dem Zeichnungsschein bestimmen, dass die monatlichen Zinszahlungen nicht zur Auszahlung kommen, sondern wiederangelegt werden. Ab Laufzeitende bis zur Rückzahlung wird das Darlehen nicht verzinst. 3. Im Jahr und/oder Monat der Einzahlung des Nachrangdarlehens bzw. der ersten monatlichen Rate werden die Zinsen taggenau nach der Methode 30/360 ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Darlehensbetrages bzw. der ersten monatlichen Rate berechnet. Gleiches gilt im Falle eines Rumpfgeschäftsjahres. 5 Laufzeit, Rückzahlung, Veräußerung 1. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beginnt am Gewährungszeitpunkt, ist unbestimmt und endet durch Kündigung. 2. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt nach Ablauf der Laufzeit vorbehaltlich 8 zum valutierten Darlehensbetrag. Der Rückzahlungsanspruch ist am dritten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung gemäß Abs. 1 zur Zahlung fällig. 3. Die Ansprüche aus den Nachrangdarlehen können grundsätzlich mit Zustimmung der Darlehensnehmerin übertragen werden. 6 Ordentliche Kündigung 1. Das Nachrangdarlehen kann sowohl durch Darlehensgeber als auch die Darlehensnehmerin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ablauf eines jeden Kalenderquartals ordentlich gekündigt werden. Ein Recht zur Kündigung des Darlehensgebers aus wichtigem Grund bleibt hierdurch unberührt, wenn ein Kündigungsgrund nach 7 vorliegt. 2. Die ordentliche Kündigung des Darlehensgebers hat schriftlich (z. B. Brief, Fax oder ) gegenüber der Darlehensnehmerin und die ordentliche Kündigung der Darlehensnehmerin durch Bekanntmachung gemäß 11 zu erfolgen, wobei Teilkündigungen zulässig sind. 3. Bei einer Beendigung des Nachrangdarlehens in den ersten fünf Jahren ab dem Gewährungszeitpunkt, die die Darlehensnehmerin nicht zu vertreten hat, schuldet der Darlehensgeber der Darlehensnehmerin neben dem ggf. gezahlten Agio zur Deckung der Emissions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % des valutierten Darlehensbetrages. Dies gilt nicht im Falle des 7 dieser Bedingungen. 7 Kündigung aus wichtigem Grund, Sonderkündigung 1. Jeder Darlehensgeber ist berechtigt, sein Nachrangdarlehen unverzüglich zu kündigen und deren Rückzahlung zum valutierten Darlehensbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) die Darlehensnehmerin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darlehensnehmerin eröffnet und nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnung aufgehoben bzw. ausgesetzt wird oder durch die Darlehensnehmerin beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder c) die Darlehensnehmerin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (z. B. einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft), sofern diese andere Gesellschaft alle Verpflichtungen übernimmt, die die Darlehensnehmerin im Zusammenhang mit diesen Nachrangdarlehen eingegangen ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde. 2. Die Kündigung durch den Darlehensgeber aus wichtigem Grund hat schriftlich (z.b. Brief, Fax oder ) zu erfolgen. Die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen ist 14 Bankarbeitstage nach der Kündigung aus wichtigem Grund zur Zahlung fällig. 3. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, alle Nachrangdarlehen insgesamt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von wenigstens 60 Tagen vorzeitig zum Ende eines Kalenderquartals zu kündigen, erstmalig jedoch zum 31. Dezember Die Kündigung der Darlehensnehmerin hat durch Bekanntmachung gemäß 11 zu erfolgen. 8 Nachrangigkeit 1. Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Darlehensnehmerin im Rang zurück. Die Fälligkeit der Ansprüche aus den Nachrangdarlehen insbesondere auf Zahlung der Zinsen sowie Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages steht unter dem Vorbehalt, dass bei der Darlehensnehmerin ein Insolvenzeröffnungsgrund (z.b. Illiquidität) nicht herbeigeführt wird. Werden aufgrund dieses Zahlungsvorbehalts Zinszahlungen durch die Darlehensgeberin nicht fällig, sind diese unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zum nächsten Zinstermin nachzuholen. Können aufgrund des Zahlungsvorbehalts die Rückzahlung des Kapitals und die endfällige Zinszahlung nicht zum ursprünglichen Fälligkeitstag erfolgen, sind die Kapitalrückzahlung und die Zinszahlung unter den Voraussetzungen des Satzes 2 drei Monate nach dem ursprünglichen Fälligkeitstag vorzunehmen. 2. Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin oder der Liquidation der Darlehensnehmerin erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger bedient.

4 9 Zahlungen, Steuern 1. Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung auf das im Darlehensregister eingetragene Konto Zahlungen zu leisten. 2. Alle Zahlungen, insbesondere Zahlungen von Zinsen und Rückzahlung der Nachrangdarlehen zum valutierten Darlehensbetrag, erfolgen unter Abzug und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, soweit die Darlehensnehmerin zum Abzug und/oder zum Einbehalt gesetzlich verpflichtet ist. Die Darlehensnehmerin ist nicht verpflichtet, den Darlehensgebern zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen. 3. Soweit die Darlehensnehmerin nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zum Einbehalt von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf derartige Verpflichtungen der Darlehensgeber. 10 Abgrenzung von Gesellschaftsrechten 1. Die Nachrangdarlehen gewähren Zinsrechte, die keine Mitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Darlehensnehmerin beinhalten. 2. Mit dem Abschluss des Vertrages über Nachrangdarlehen ist weder von der Darlehensnehmerin noch dem Darlehensgeber der Abschluss einer stillen Beteiligung im Sinne der 230 ff. HGB oder der Erwerb von Genussrechten beabsichtigt. 11 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Darlehensnehmerin, die die Nachrangdarlehen betreffen, erfolgen schriftlich oder in Textform (z.b. Brief, Fax, ). 12 Schlussbestimmungen 1. Form und Inhalt der Nachrangdarlehen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Darlehensgeber und der Darlehensnehmerin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts. 2. Erfüllungsort ist der Sitz der Darlehensnehmerin. 3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmerin ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Darlehensnehmerin. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Darlehensgebers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. 4. Diese Bedingungen über Nachrangdarlehen sind in deutscher Sprache abgefasst. Nur dieser deutsche Text ist verbindlich und maßgeblich. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen über Nachrangdarlehen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller verbleibenden Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird die Darlehensnehmerin nach billigem Ermessen unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Eine solche Ersetzung wird die Darlehensnehmerin unverzüglich gemäß 11 bekanntmachen. Marktredwitz, 19. März 2012 gez. Markus Fürst Geschäftsführer gez. Gerhard Schaller Geschäftsführer

5 Stand 06/2014 Information für die Verbraucher gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB über die unternehmerische Kapitalanlage an der in Form von Nachrangdarlehen Information über Angabe Identität des Unternehmens, Register, Registernummer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Hof unter der Nr. HRB 4462, geschäftsansässig: Thölauer Straße 13, Marktredwitz Hauptgeschäftstätigkeit, Aufsicht Vertreter Ladungsfähige Anschrift Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Eine gesonderte staatliche Aufsicht besteht nicht. Geschäftsführer: Markus Fürst und Gerhard Schaller, Thölauer Straße 13, Marktredwitz, vertreten durch die Herren Markus Fürst und Gerhard Schaller Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage, Zustandekommen des Vertrages Unternehmerische Kapitalanlage in Form eines festverzinslichen Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Nachrang (einschließlich Zahlungsvorbehalt). Das Darlehen beinhaltet einen Rangrücktritt der Zahlungsansprüche der Anleger gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten des Unternehmens im Falle der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens sowie Zahlungsvorbehalte. Zahlungen können nur verlangt werden, wenn hierdurch bei dem Unternehmen ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (siehe 8 der Beteiligungsbedingungen). Die weiteren Merkmale der Kapitalanlage sind in dem Exposé der (Stand: März 2012), insbesondere im Kapitel Die Kapitalanlage, enthalten. Der Vertragsschluss kommt mit Annahme des Zeichnungsantrags durch die Geschäftsführung des Unternehmens zustande. Mindestlaufzeit keine Vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsstrafen Eine Kündigung ist sowohl durch den Anleger als auch das Unternehmen zum Ablauf eines jeden Kalenderquartals zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Für den Fall einer vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der unternehmerischen Kapitalanlage ist neben dem ggf. gezahlten Agio zur Deckung der Emissions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten eine Bearbeitungsgebühr von 2 % des gezeichneten Darlehensbetrages vorgesehen. Vertragsstrafen sind nicht vereinbart. Gesamtpreis, Preisbestandteile, abgeführte Steuern Der Erwerbspreis beträgt mindestens Euro 500,- als Einmaleinlage zzgl. Agio in Höhe von 5%. Weitere Preisbestandteile existieren nicht. Die Zeichnung der Kapitalanlage ist von der Umsatzsteuer befreit. Das Unternehmen übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger. Zusätzlich anfallende Kosten; Steuern, die nicht über das Unternehmen abgeführt werden Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Besteuerung der Erträge aus der Kapitalanlage erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz. Zusätzliche Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat und vom Unternehmen in Rechnung gestellt werden keine Einzelheiten der Zahlung und Lieferung/Erfüllung: Die Zahlungstermine ergeben sich aus dem Zeichnungsschein. Es erfolgt keine Lieferung von Urkunden, sondern eine Eintragung in das Darlehensregister. Spezielle Hinweise wegen der Art der Finanzdienstleistung Die Finanzdienstleistung bezieht sich nicht auf Finanzinstrumente. Der Preis der Kapitalanlage ist nicht von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Die angebotene Kapitalanlage ist mit speziellen Risiken behaftet. Das Hauptrisiko der hier angebotenen Kapitalanlage liegt in der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Deshalb verbindet sich mit dieser Kapitalanlage das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und der Zinsansprüche. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Befristung der Informationen Die Gültigkeit dieser Informationen ist unbefristet. Die Zeichnungsfrist für das Angebot endet mit Vollplatzierung des Angebotes. Mitglied-Staat der EU, dessen Recht das Unternehmen unterliegt Bundesrepublik Deutschland Anwendbares Recht, Gerichtsstand Das Unternehmen sowie der Vertrag über die unternehmerische Kapitalanlage und die Rechte und Pflichten aus der Kapitalanlage unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen einem Anleger und dem Unternehmen ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens. Diese Gerichtsstandsvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Anlegers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Vertragssprache Die Kapitalanlage wird nur in deutscher Sprache angeboten und die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Anleger wird während der Laufzeit der Kapitalanlage in deutscher Sprache erfolgen. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle, Wilhelm-Epstein-Str. 14, Frankfurt. Garantie/Entschädigungsregelung: Es besteht keine Einlagensicherung, kein Garantiefonds und es bestehen keine Entschädigungsregelungen. Bestehen eines Widerrufsrechts und Einzelheiten: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:, Thölauer Straße 13, D Marktredwitz Fax: +49 (0) 9231 / , info@derivest-strategie.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Empfangsbestätigung Hiermit bestätige ich, dass ich vor Abgabe der Zeichnungserklärung die Information für den Verbraucher erhalten, gelesen und verstanden habe. zur Kenntnis nehme, dass sich die Regelungen zum Widerrufsrecht und dessen Einzelheiten ausschließlich nach diesen vorliegenden Informationen richten. Original = Ausfertigung für Derivest

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