Berufsunfähigkeitsversicherung. und die Alternativen. Die wichtigsten Punkte die sie vor Abschluss beachten sollten
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- Angelika Kruse
- vor 8 Jahren
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1 Berufsunfähigkeitsversicherung und die Alternativen Die wichtigsten Punkte die sie vor Abschluss beachten sollten
2 ? LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, In diesem PDF Report möchte ich Ihnen zeigen worauf Sie unbedingt achten müssen bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und wie Sie erkennen ob es sich um eine gute Versicherung handelt. Die Absicherung des Einkommens ist einer der wichtigsten Säulen Ihres Versicherungsschutzes. Hier sind Tipps für Sie, mit denen Sie Fallstricke umgehen können. Außerdem zeige ich Ihnen noch eine andere Möglichkeit zur normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich hoffe ich kann Ihnen damit bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung weiter helfen. finanz.de finanz.de Tel Seite 2
3 Mein Name ist Nils Kropshofer, seit 2005 bin ich in der Finanzdienstleistungsbranche als Berater von Versicherungsprodukten, speziell Lebens- und Krankenversicherung, tätig. Der Anspruch einer guten und fachgerechten Kundenberatung ist mir äußerst wichtig. Deshalb ist meiner Meinung nach das Thema Weiterbildung in unserer Branche ein Muss. Auf diesem Wege möchte ich Sie über wichtige Punkte zum Thema Berufsunfähigkeit informieren. Ihr Nils Kropshofer Versicherungsfachmann (IHK) Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) finanz.de finanz.de Tel Seite 3
4 Höhe der Rente Wie hoch muss die Rente im Leistungsfall sein, wenn der bisherige Lebensstandard erhalten werden soll? Bedenken Sie auch eventuelle Pflegekosten. Flexibilität Prüfen Sie, ob Ihr Versicherer Ihnen eine sogenannte Nachversicherungsgarantie anbietet. Damit können Sie den Versicherungsvertrag an im Laufe der Zeit veränderte Umstände anpassen, wie z. B. bei Gründung einer Familie, Berufswechsel etc., ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist. Dynamik Wichtig bei dauerhafter Berufsunfähigkeit: Achten Sie darauf, dass im Leistungsfall eine Steigerung der Rente vorgesehen ist, die zumindest die Inflationsrate auffängt. finanz.de finanz.de Tel Seite 4
5 Gesundheitsfragen Hier sollten Sie größte Sorgfalt walten lassen! Vorerkrankungen, Einschränkungen sollten lückenlos dokumentiert werden. Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, Teile davon zu verschweigen, um evtl. Risikoaufschläge zu sparen es rächt sich. Im Leistungsfall wird der Versicherer genauestens prüfen und Erkundigungen bei Ihren Ärzten einholen, wozu Sie ihn bei Antragsstellung auch ermächtigt haben. Sollte die Versicherungsgesellschaft feststellen, dass Vorerkrankungen o. ä. verschwiegen wurden, wird das dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlt, also leistungsfrei ist, unabhängig davon, ob die verschwiegene Krankheit etwas mit der Ursache der Berufsunfähigkeit zu tun hat. Leistung Sollte der Fall eintreten und Sie berufsunfähig werden, muss beim Versicherer ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden. Dies geschieht in der Regel, nachdem Ihnen Ihr Hausarzt dies bescheinigt hat. Bei guten Versicherern haben Sie dann eine Bearbeitungsgarantie innerhalb der ersten 48 Stunden. Der Versicherer prüft dann den Antrag und muss ggf. nochmals Ihren Hausarzt anschreiben und um evtl. fehlende Unterlagen bitten. Bis die Prüfung abgeschlossen ist und der Versicherer dann mit der Zahlung der Rente beginnt, können durchaus ein paar Wochen ins Land gehen. Auch hier ist drauf zu achten, dass Sie einen Versicherer wählen, der die Leistungen ab dem Tag bezahlt, an dem der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente eingegangen ist. Wichtig ist auch, dass der Versicherer Sie nicht zu einer Umschulung verpflichtet. Dies ist vor dem Abschluss unbedingt in den Versicherungsbedingungen zu prüfen!! finanz.de finanz.de Tel Seite 5
6 Zahlung der Prämie Eine unterjährige Zahlung der Prämien, z. B. monatlich, führt zu Aufschlägen, viele Versicherer berechnen 5 %. Aber Vorsicht: rechnerisch führt dieser Aufschlag zu einem höheren Zinssatz, so dass sich bei einer langen Laufzeit nennenswerte Beträge summieren. Besser: jährliche Zahlungsweise. Klauseln beachten Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, Ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dennoch kann es je nach Vertrag weitere Voraussetzungen geben, die erfüllt sein müssen, bevor der Versicherer leistet: z. B. dass der Betroffene nicht in der Lage ist, eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Vorsicht bei diesen Klauseln, hier kann es zu langwierigen Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kommen. finanz.de info@3v finanz.de Tel Seite 6
7 Prognosezeitraum Ist nun der Fall einer Berufsunfähigkeit eingetreten, setzt der Versicherer eine negative Prognose also die Aussicht auf eine dauerhafte Berufsunfähigkeit voraus. Kann das zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt werden, wird nach einem vorher vereinbarten Zeitraum erneut geprüft und dann evtl. eine dauerhafte Berufsunfähigkeit bescheinigt, die eine Leistung des Versicherers auslösen würde. Dieser Zeitraum ist der sog. Prognosezeitraum. Die meisten neuen Verträge beinhalten einen Prognosezeitraum von 6 Monaten. Bitte beachten: es gibt Verträge mit längeren Zeiträumen, manche bis zu 3 Jahre. D. h., erst nach 3 Jahren würde erneut von dem Arzt geprüft werden, ob eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt Die Versicherung ist während dieser Wartezeit nicht zur Zahlung verpflichtet. Ab wann soll gezahlt werden Manche Verträge sehen eine Karenzzeit vor, es wird also nicht ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt. Wenn es für Sie möglich ist, diese Zeit mit eigenen Mitteln zu überbrücken, könnte sich das lohnen, sofern die Versicherungsprämie erheblich günstiger wird. Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass rückwirkende Zahlungen vereinbart sind. Es ist z. B. denkbar, dass erst verspätet eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird bzw. Sie diesen Fall erst einmal nicht in Betracht ziehen. Rückwirkende Zahlungen schützen Sie davor, dass erst ab dem Zeitpunkt der Meldung oder sogar gar nicht gezahlt wird. finanz.de info@3v finanz.de Tel Seite 7
8 Streitbarer Versicherer Ein Blick über das Vertragswerk hinaus kann sich lohnen. Recherchieren Sie ein wenig im Internet: Gibt es viele Beschwerden beim Ombudsmann? Welche Prozessquote lässt sich feststellen? Was sagen andere Kunden darüber? Wie ist der Service / die Erreichbarkeit? All diese Punkte können Aufschluss über den Umgang des Unternehmens mit seinen Kunden geben und damit im Falle des Eintritts einer Berufsunfähigkeit mitentscheidend für die Leistungswilligkeit des Versicherers sein. Zu beachten! Bitte denken Sie daran, dass vor dem Eintreten einer Berufsunfähigkeit meist eine lange Krankheitsphase vorausgeht. Das heißt nach einer längeren Krankheit stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein (nach 6 Wochen) und die gesetzliche Krankenkasse zahlt dann Krankengeld. Dass bedeutet ca. 25% weniger Einkommen für den Versicherten. Daher raten wir dringend zum Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung für kleines Geld, um hier nicht in eine Falle zu tappen. Oftmals kommt es im Falle einer Berufsunfähigkeit aber zu Streitigkeiten zwischen dem Krankentagegeldversicherer und dem BU-Versicherer wegen weiteren Zahlungen, da der Krankenversicherer den Versicherten schon als berufsunfähig ansieht, der BU-Versicherer aber vielleicht seine Leistungsprüfung noch nicht abgeschlossen hat. Dafür gibt es bei der Continentale Versicherung die Einkommensgarantie, die dafür sorgt, wenn Sie Krankentagegeld und die Berufsunfähigkeit bei dieser Gesellschaft haben, dass niemand versucht, Ihnen die Leistungen zu streichen, denn das Geld kommt aus dem ein und selben Unternehmen. finanz.de info@3v finanz.de Tel Seite 8
9 Bei Vorerkrankungen wird der Versicherer Risikoaufschläge berechnen oder Leistungsausschlüsse vereinbaren. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann es sein, dass der Antrag sogar abgelehnt wird. Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung wäre die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese bezieht sich, anders als bei der BU, nicht auf die Fähigkeit, einen bestimmten Beruf auszuüben, sondern auf die Erwerbstätigkeit insgesamt. Da die Leistungspflicht für den Versicherer nur dann eintritt, wenn Sie zu keiner beruflichen Tätigkeit mehr fähig sind (unabhängig von Ihrem Beruf), ist das Risiko für den Versicherer niedriger und die Bereitschaft einen solchen Vertrag abzuschließen dementsprechend höher. Eine weitere Möglichkeit bietet die sog. Dread-Disease-Versicherung. Diese bietet Versicherungsschutz bei Eintritt von schweren Erkrankungen, die vorher fest definiert werden, wie beispielsweise Schlaganfälle, Herzinfarkte und die verschiedenen Arten von Krebs. Im Leistungsfall wird dann keine Rente gezahlt, sondern ein vereinbarter Einmalbetrag. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob Therapiemöglichkeiten vorgeschlagen werden können. Ist die Diagnose einmal gestellt, wird die Versicherungsleistung ausgezahlt. Ergänzend ist die Möglichkeit einer Absicherung durch eine private Unfallversicherung in betracht zu ziehen. Die Höhe der Leistung in der Unfallversicherung ist unabhängig von Einkommen und Laufzeit und kann wahlweise mit einer Rente und/oder einer Kapitalleistung abgeschlossen werden. Die Unfallversicherung schützt 24 Stunden weltweit und ist besonders für handwerklich-, oder schwer körperlich Tätige Menschen sinnvoll und erschwinglich. Allerdings muss bei der privaten Unfallversicherung ein wirklicher Unfall voraus gegangen sein, um Leistungen aus einem solchen Vertrag zu bekommen. finanz.de finanz.de Tel Seite 9
10 3V Finanz Management GmbH, Wilhelm Mangels Str. 18, Montabaur, Deutschland, finanz.de/, finanz.de, Fon: , Geschäftsführer: Heiko Klotz, Handelsregister: Amtsgericht Montabaur, 6 HRB 6656, nformationen nach der Versicherungsvermittlungsverordnung:, Firma 3 V Finanz Management GmbH, Wilhelm Mangels Str. 18, Montabaur, Gebundener Versicherungsvertreter ( 34 d Abs. 4 GewO) für den Versicherungsverbund Die Continentale, Registrierungsnummer: D E51T IYW6Z 93, Registrierungsstelle: Deutscher Industrieund Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin, Telefon: (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen), oder Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin und Ombudsmann Private Kranken und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin. Haftungsausschluss: Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Fotos / Quellennachweis Ausgewählte Bilder wurden selbst erstellt oder sind als Bildlizenz DigitalGenetics Fotolia.com, pixelio.de sowie von istockphoto oder presentermedia lizensiert finanz.de info@3v finanz.de Tel Seite 10
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