30 Jahre SCHWEIZER BANK

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1 2015 MEDIADATEN 30 Jahre SCHWEIZER BANK 1

2 INHALTSVERZEICHNIS / INDEX Seite 3 REDAKTIONSKONZEPT / NATIONALER VERTRIEB Das Wort des Chefredaktors: «Schweizer Bank», die nationale Branchenplattform Seite 4 SONDERAUSGABE Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015 Seite 5 FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL Aktuell, Ranking, Profil, Trends, Forum Seite 8 RESSORTS / RUBRIKEN Titelfokus, Finanzplatz, Märkte und Produkte, Karriere, Regulierung, Technologie,Persönlich Seite 9 THEMEN / SCHWERPUNKTE / ERSCHEINUNGSPLAN Rubriken, Serien, Schwerpunkte, Sonderausgaben, Specials, Heft im Heft, Anlagen/Investments, Technologie, IT-News, Publi-Formate Seite 11 FORMATE / PREISE Klassische Formate, Spezialformate, Publi-Welt, Veranstaltungskalender Seite 14 SONDERWERBEFORMEN Beispiele wie Gatefolder, Cover, Papillon, French-Door Seite 15 FORMATE UND PREISE / RABATTE UND ZUSCHLÄGE Stellentarife, Frankenabschlüsse, Wiederholungsrabatte, Textzuschlag Seite 17 BEILAGEN Lose Beilagen, mitgebundene Beilagen, Verlagsbeilagen, technische Bedingungen Seite 18 BEIKLEBER / SONDERWERBEFORMEN Inserate mit Beikleber, Carte Prestige, Post-it, technische Bedingungen, Anlieferung, Ausrüstung Seite 19 TECHNISCHE DATEN Angaben zu Zeitschriftenformat, Anlieferung von Druckmaterial, Datenkontrolle Seite 20 ZAHLEN UND FAKTEN In Kürze, Leserbefragung «Schweizer Bank» Seite 21 DAS MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINAZ Erscheinung, Anzeigenschluss, Preis, Jahresabo Seite 22 LESERSCHAFTSDATEN Herausgeber, Abonnementspreis, MA Leader- und Top-Leader-Werte Seite 23 SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN Kurzzusammenfassung einzelner Specials, Heft im Heft Seite 25 PUBLI-WELT Kolummne, Report, Forum, Interview Seite 28 ONLINE / KONDITIONEN ONLINE Werbemittel, Preise, technische Angaben, ipad Seite 30 SPONSORING Events, Fachtagungen, Seminare, Webinare Seite 32 WIRTSCHAFTSMEDIEN AXEL SPRINGER SCHEIZ AG B2B und B2C Werbeträger Seite 33 CROSSMEDIA Umfassendes Angebot Seite 34 INSERTIONSBEDINGUNGEN Konditionen Print Seite 36 KONTAKTE Verlag, Redaktion, Anzeigenverkauf, Lesermarketing, Verkauf, International 2

3 VERMÖGENDE JAPANER Japans Wohlhabende sind extrem konservative Anleger und für die Banken schwierig zu knacken. MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINANZ NR. 2 FEBRUAR 2014 CHF 9.80 EURO 8. BUSINESS-FRAUEN BILDUNGS-SPONSORING Was Frauen neben Chancengleichheit brauchen, um die Kar- Widerstand aufkommt, wenn Warum in der Öffentlichkeit riereleiter erklimmen zu können. Banken Bildung sponsern. REDAKTIONSKONZEPT / NATIONALER VERTRIEB DAS WORT DES CHEFREDAKTORS, René Maier Von Regulierung und Technologie getrieben, nehmen die strukturellen Veränderungen in der Schweizer Bankbranche immer deutlichere Züge an. Allen ist klar, dass das Geschäftsmodell mit unversteuerten Vermögen nicht mehr funktioniert. Die Bereinigung der Vergangenheit ist in vollem Gang. Weissgeldstrategie und automatischer Informationsaustausch sind die Zukunft. Der Finanzplatz muss internationalen Standards folgen, «Schweizer Bank», die nationale Branchenplattform will er nicht isoliert werden. Damit soll auch der Kunde mit neuen Regelwerken umfassend vor Missbräuchen im Finanzwesen geschützt werden. All das erfordert zusätzlich komplexe und teure Anpassungen in den Geschäftsprozessen und beim Personal. Gleichzeitig sind die Banken mit der Digitalisierung technologisch enorm gefordert. Kunden wollen über alle Kanäle zeit- und ortsunabhängig Zugang zu ihrer Bank. Sie erwarten innovative Angebote und wollen für ihre Treue belohnt werden. Für die Banken bedeuten diese Entwicklungen Innovationsdruck, höhere Kosten und schärfere Konkurrenz. Um erfolgreich zu sein, müssen sie durch Industrialisierung der Prozesse effizienter werden. Auch die kommenden Jahre werden hart sein. Doch der Finanzplatz Schweiz hat gute Voraussetzungen, um weiterhin top zu bleiben. Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015 Der Finanzplatz ist eine wichtige Stütze für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Seit der Finanzkrise steht er im Kreuzfeuer der Kritik von innen und aussen. Der regulatorische Druck auf die Finanzinstitute zwingt zu einer Neuausrichtung der Geschäftsmodelle in der Vermögensverwaltung. Die Steuerkonformität ausländischer Kunden ist zu einem Muss geworden. Die zunehmende Komplexität im Bank- und Versicherungswesen erfordert kostenintensive Anpassungen in der IT, bei der Compliance und bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden. In einem anhaltend anspruchsvollen Marktumfeld ist das Investment- und Risikomanagement ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Der Guide «Finanzplatz Schweiz 2015» gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in die grossen Herausforderungen der Akteure am Finanzplatz. Erfahren Sie alles über das Who's who in Banking und Finance, über Invest-Strategien, Perspektiven und Trends. Sprechen Sie die Entscheider und Spezialisten direkt an, und profitieren Sie unmittelbar vom nationalen Mehrwert! Weitere Informationen unter: Tel. +41 (0) oder christian.santa@axelspringer.ch SCHWEIZER BANK ASSET MANAGEMENT Zu hohe Ziele? Der Finanzplatz sucht die Flucht nach vorne. Die Schweiz soll ein weltweit führender Vermögensverwaltungsstandort werden. «Schweizer Bank», die nationale Branchenplattform «Finanzplatz Schweiz Guide 2015», der Jahresband als nationale Beilage auch zur «Handelszeitung» 3

4 GUIDE «FINANZPLATZ SCHWEIZ 2015» Redaktionelles Konzept Der Finanzplatz Schweiz befindet sich in einem nie zuvor gesehenen Transformationsprozess. Der regulatorische Druck auf die Finanzinstitute hat zu einer Neuausrichtung der Geschäftsmodelle im Vermögensverwaltungsgeschäft geführt. Steuerkonformität ausländischer Kunden ist zu einem Muss geworden. Die Komplexität im grenzüberschreitenden Geschäft erfordert kostenintensive Anpassungen in der Compliance und bei der Weiterbildung von Mitarbeitenden. Im Zuge der Digitalisierung müssen sich alle Finanzinstitute auf das veränderte Kundenverhalten einstellen, wenn sie den Anschluss nicht verpassen wollen. Der Guide «Finanzplatz Schweiz 2015» gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in die grossen Herausforderungen, welche die Banken aktuell meistern müssen. Erfahren Sie alles über das Who's who in Banking, über Perspektiven, Trends und Rankings der erfolgreichsten Akteure am Finanzplatz. Themenfelder des Specials Das Who's who in Banking und Finance Finanzplatz aktuell Rankings mit Porträts Bereiche für Rankings; die 10 Grössten / Wichtigsten / Erfolgreichsten Perspektiven / Trends Trends in der Ausbildung Trends in der Banken-IT Praxisbeispiele und Lösungsansätze Fallbeispiele aus der Branche und für die Branche mit Best-Practice-Umsetzungen Splitter-News Ihr Vorteil unser Ziel Zeigen Sie Ihre Innovation, Ihr Produkt oder Ihr Angebot den bestehenden und potenziellen Kunden mit einer Anzeige in unserem Finanzplatz-Schweiz- Guide. Sie erreichen in der Kombination mit der «Handelszeitung», der «Schweizer Bank» und der «Schweizer Versicherung» über Leserinnen und Leser*, Unternehmerinnen und Unternehmer, Entscheiderinnen und Entscheider. Profitieren Sie von diesem zielgruppengerechten Angebot die Teilnahme sowie der damit verbundene direkte Nutzen auf Leserseite sind da garantiert nachhaltig. Preise / Formate des Guides 1/1-Seite RA 210 x 275 mm CHF Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF ggü. Vorwort / Editorial / Inhalt / Index / Aufmacher 210 x 27 5mm CHF /2-Seite (hoch / quer) RA h: 110 x 275 mm q: 210 x 132 mm CHF /3-Seite (hoch / quer) RA h: 68 x 275 mm q: 210 x 87 mm CHF /4-Seite quer RA 210 x 63 mm CHF Panorama nach Index RA 420 x 275 mm CHF /1-Seite Advertorial RA 210 x 275 mm *CHF /1-Seiten Advertorial 420 x 275 mm *CHF randangeschnittene Formate: Anlieferung + 3 mm Beschnitt pro Aussenrand. Alle Infos zum Satzspiegel, zu den Anzeigen-Formaten, zu den Sonderwerbeformen und zu mitgebundenen Beilagen auf Anfrage. * netto / netto Daten Erscheinung: «Schweizer Bank» 19. Juni 2015 «Schweizer Vers.» 1. Juli 2015 «Handelszeitung» 2. Juli 2015 Anzeigenschluss: 30. April 2015 Druckmaterialschluss: 14. Mai 2015 Kennzahlen Druckauflage: Exemplare Reichweite*: Leser MA Leader 2013**: Leader Quellen: * Leser «Schweizer Bank» und «Schweizer Versicherung» (Abonnenten-Befragung Publitest) und Leser «Handelszeitung» (MACH Basic )/ **9000 Leader «Schweizer Bank», Leader «Schweizer Versicherung» und Leader «Handelszeitung» (MA Leader 2013) 4

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8 8 RESSORTS / RUBRIKEN TITELFOKUS Die «Schweizer Bank» rückt in jeder Ausgabe ein aktuelles Thema in den Fokus und beleuchtet es in vertiefter Form von verschiedenen Seiten. Wir antizipieren entscheidende Entwicklungen, blicken hinter die Fassaden und vermitteln Fachwissen. Beispiele sind «Industrialisierung im Banking», «Baustelle Digitalisierung» und «Asset Management zu hohe Ziele?». FINANZPLATZ Wir fühlen dem Finanzplatz Schweiz den Puls. Wir zeigen auf, mit welchen Strategien die Akteure den grossen Herausforderungen begegnen. Wir porträtieren in Interviews Banker und ihre Institute. Wir fragen kritisch, was den Finanzplatz bewegt und wohin die Reise geht. MÄRKTE UND PRODUKTE Was passiert auf den Konkurrenz- Finanzplätzen der Schweiz? Wie entwickeln sich Private Banking, Investment Banking und Retail Banking im internationalen Umfeld? Was passiert in der Welt der Finanzprodukte und in der Börsenlandschaft? Die «Schweizer Bank» liefert Antworten dazu. KOMMENTARE/STANDPUNKTE Namhafte Gastkommentatoren aus Banking und Wissenschaft schreiben abwechselnd über aktuelle Fragen aus der Branche. In ihren Beiträgen analysieren sie scharf und liefern Lösungsvorschläge. Daneben nehmen die Redaktoren der «Schweizer Bank» kritisch Stellungen zu den Geschehnissen in der Banken- und Finanzwelt. SPONSORING UND EVENTS Banken engagieren sich auf vielfältige Weise für das Gemeinwohl und unterstützen wissenschaftliche Projekte mit innovativem Zukunftspotenzial. Nur weiss es kaum einer. Wir bieten ihnen die ideale Plattform, damit sie sich einer hochkarätigen Leserschaft mitteilen können und damit sie ihre positive Reputation langfristig stärken können. KARRIERE Die Aus- und Weiterbildungslandschaft für Bankmitarbeitende ist im Totalumbau. Die «Schweizer Bank» ist das einzige Fachmedium, das regelmässig den Puls an den neuralgischen Punkten misst. Wir zeigen die neuen Kompetenzprofile für erfolgreiche Bankmitarbeiter ebenso auf wie die Wege, die zum Erlangen dieser Profile führen. CEOs und HR-Verantwortliche kommen dabei ebenso zu Wort wie relevante öffentliche und private Bildungsanbieter. REGULIERUNG 2015 ist alles Regulierung. Wir beobachten und beurteilen alle wichtigen Entscheide im In- und Ausland und analysieren die Folgen für unsere Banken kritisch. Die «Schweizer Bank» ist eines der wenigen Finanzmedien, die eine akribische Gewichtung wichtiger Schritte in der Regulierung für den Finanzplatz vornehmen. Wir bieten den Durchblick im Dschungel der Veränderungen. TECHNOLOGIE Technologie ist eine bestimmende Grösse in Banking und Finance. Digitalisierung und Industrialisierung werden die Bank von morgen prägen. Internetriesen drängen in den Zahlungsverkehr. Tablets und Smartphones verändern das Kundenverhalten grundlegend. Die «Schweizer Bank» trägt dem Rechnung und präsentiert die neuesten Entwicklungen rund um IT, Kernbankenlösungen, Business Process Outsourcing und Sicherheitsfragen. PERSÖNLICH Der «Schweizer Bank» sind die Menschen wichtig. In dieser Rubrik schreiben Akteurinnen und Akteure am Finanzplatz über ihre Vorlieben und geben Einblicke in ihre ganz persönlichen Sichtweisen zu Fragen über Kultur, Gesellschaft und Beruf JANUAR 2014 SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK JANUAR 2014 KOMMENTARE Ein Institut, das sich aus Sicherheitsüberlegungen trotz Zweifeln über die Schwere des eigenen Fehlverhaltens für die Programmkategorie 2 entscheidet, handelt aus Sicht der Finma verantwortungsvoll.» Patrick Raaflaub, Direktor der Finma, warnte in der «NZZ» die Banken vor den Folgen, falls sie nicht am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits teilnehmen und sich quasi schuldig bekennen. Aufgeschnappt LESERBRIEF Basler KB: Banken-Bashing durch die Finma Die jetzige öffentliche Beschimpfung der Basler Kantonalbank durch die Finma (Finanzmarktaufsicht, Red.) ist nicht tolerierbar, auch wenn die inhaltliche Begründung aufgrund von Börsen- und Finanzmarktaufsichtsgesetz nachvollziehbar ist. Warum werden die BKB und ihre Verantwortlichen öffentlich gerügt? Sie hat nach Kurseinbrüchen ihrer PS (Partizipationsscheine, Red.) aufgrund von Vorfällen, welche bereits öffentlich gerügt worden sind, das Eigenkapital ihrer vor allem kleinen Anleger vor unverhältnismässigen Kursverlusten geschützt. Dies, indem sie stützend in den Börsenhandel eingegriffen und selbst das Verlustrisiko in Kauf genommen hat. Ausser ihr ist dadurch niemand zu Schaden gekommen. Ich betrachte das jüngste Vorgehen der Finma gegenüber der Basler KB als Rechtsmissbrauch und hoffe, dass sie das von ihr selbst postulierte «Enforcement mit Augenmass» wieder findet und solche Ereignisse mit den direkt Verantwortlichen bereinigt, ohne sich in der Öffentlichkeit präsentieren zu wollen. Urs Sutter, lic.rer.pol., Riehen STANDPUNKT Von Sonderfall zu Sonderfall! Der US-Steuerdeal wirft möglicherweise einen langen Schatten auf den Schweizer Finanzplatz. Dies könnte auch die Verhandlungsposition gegenüber der EU schwächen. Beim Thema Marktzugang bahnen sich grosse Hindernisse an. Alfredo Gysi N och ist es schwierig, die Tragweite und die Auswirkungen des amerikanischen Steuerdeals auf den Schweizer Finanzplatz voll abschätzen zu können. Noch schwieriger ist es, langfristige indirekte Folgen wie etwa den Glaubwürdigkeitsverlust der Schweiz gegenüber ausländischen Investoren oder die Schwächung unserer Verhandlungsposition gegenüber der EU in den Neuverhandlungen über das Zinsbesteuerungsabkommen und gegenüber einzelnen EU-Staaten in Bezug auf Verhandlungen zur Beseitigung von Steuerproblemen einschätzen zu können. Für ausländische Investoren ist das Vertrauen in einen Rechtsstaat stark erschüttert, in dem sich Unternehmen und möglicherweise Mitarbeiter gegenüber einem Drittstaat, mit Beihilfe der Schweizer Regierung und von Behörden, für schuldig erklären müssen, obwohl sie das schweizerische Gesetz und die Vereinbarung, welche sie mit dem Drittstaaten eingegangen waren, befolgt haben. Was die Verhandlungen mit der EU und den einzelnen EU-Staaten angeht, so stehen unseren Gegenparteien nicht die gleichen Druckmittel zur Verfügung wie den USA, aber die gegenüber den USA gemachten Konzessionen werden unsere Verhandlungsposition sicher nicht stärken. Der eingeschlagene Weg in Richtung eines internationalen Standards für einen automatischen Informationsaustausch ist sicher der richtige, wir müssen jetzt die verbleibende Zeit nutzen, um mit unseren EU-Nachbaren drei Ziele zu erreichen: der, Kunden, Banken und Bankmitarbeiter gerecht wird. der Kundengelder in Zukunft sicherzustellen. überschreitende Dienstleistungen zu ermöglichen. Die mit den USA gemachten Erfahrungen zeigen deutlich die Wichtigkeit und die Dringlichkeit auch aus Schweizer Sicht der ersten beiden Ziele. Der dritte Punkt ist hingegen die Voraussetzung für die zukünftige Strategie eines grenzüberschreitenden Dienstleistungsangebotes aus der Schweiz für steuerkonform handelnde Privatkunden aus die wir uns aus dem europäischen Marktzugang erhoffen, kompensieren die Konzessionen, zu denen wir in den ersten beiden Punkten bereit sein müssen. Und gerade beim Thema Marktzugang sehe ich, dass sich grosse Hindernisse anbahnen. Zum einem mit den protektionistischen Tendenzen, welche aus der Krise von 2008 wie man sich mit dem Vorwand des Konsumentenschutzes gegen die Konkurrenz aus dem Ausland abschottet. Ein möglicher Weg wäre wohl ein umfassendes Dienstleistungsabkommen mit der EU, doch dafür wird sich Interessen verschiedener Wirtschaftskreise Zum anderen müssen wir uns vor Augen halten, dass wir mit unserer grenzüberschreitenden Dienstleistung wieder einmal einen Sonderfall darstellen. Und alleine gegen die offensichtlich protektionistischen Entwicklungen zu kämpfen, wird nicht einfach sein, zumal die Bankenlobbys der einzelnen mit offenen Armen aufnehmen werden. In unserer Rubrik «Standpunkt» setzen sich alternierend Persönlichkeiten mit der Assekuranz auseinander. Es sind dies: Dr. Gérard Fischer, CEO der Swisscanto-Gruppe und Vizepräsident der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA). Prof. Dr. Hans Geiger, emeritierter Professor des Swiss Banking Institute der Universität Zürich. Dr. Alfredo Gysi, Präsident des Verwaltungsrates der BSI AG und Präsident des Verbandes der Auslandsbanken in der Schweiz. Dr. Pierin Vincenz, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Raiffeisen Gruppe. Die Kommentatoren Historischer Schulterschluss zwischen CS-Präsident Urs Rohner und UBS-Präsident Axel Weber. BILD: MONTAGE MEDIENVORSTUFE; (2) KEYSTONE; (1) THINKSTOCK D ie beiden Schweizer Grossbanken gehen international in die Offensive. Endlich. UBS und CS bündeln ihre Swiss Finance Council und eröffnen eine eigene Vertretung in Brüssel. Der Zeitpunkt ist ebene der EU ein umfassendes Revirement statt. Im Mai nächsten Jahres sind Gesamterneuerungswahlen des europäischen Parlamentes. Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD, Deutschland), aber auch EU-Kommissionspräsident und Schweizfreund José Manuel Barroso (Spanien) stehen zur Disposition. Zudem ist die Schlüsselposition des EU-Ratspräsidenten neu zu vergeben. Bisher ist sie vom blassen Belgier Herman Van Rompuy wahrgenommen worden. Neue Spitzenleute bieten neue Anknüpfungspunkte und Gelegenheiten für das Eröffnen neuer Kanäle. Neben personeller Erneuerung stehen im neuen Jahr auch wichtige Sachentscheide in der internationa- die Bankenunion sowie der Datenaustausch in Steuersachen. Die Arbeit des Swiss Finance Council (SFC) werde die Arbeit der schweizerischen Bankiervereinigung ergänzen und stär- banken mit. Tatsächlich setzt der SFC für den Finanzplatz nicht nur neue Kräfte frei. Er ist auch ein Beitrag zu mehr Transparenz auf dem Finanzplatz. An den berechtigten Interessen der Grossbanken ist die Bankiervereinigung beinahe zerbrochen. Die Interessenkollisionen zwischen Grossbanken und Kantonal-, Raiffeisen- und Regionalbanken haben die Effizienz und Schlagkraft des Branchendachverbandes in einer historischen Umbruchphase des Bankenplatzes Schweiz klar geschwächt. Die Grossbanken sind nicht die einzigen, die jetzt in die Offensive gehen. Die Kantonalbanken tivitäten auf Bundesebene akzentuiert. Auch die regionalen Bankenverbände gewinnen zu- Zürcher Bankenverband zu einem festen Forum für wichtige nationale und internationale Finanzplatzfragen. Mit der Akzentuierung der verschiedenen Interessen erhält der Finanzplatz Schweiz ein Gesicht und ein internatio- Das politische Gegenüber in Bern oder Brüssel weiss in Zukunft genauer, woran es in konkreten Fragen mit dem Finanzplatz ist, und es den, muss indes die Bankiervereinigung. Sie dürfte zunehmend in den Hintergrund treten und hinter den Kulissen als brancheninterne Vermittlerin wirken. Dafür braucht es allerdings neue Qualitäten. GROSSBANKEN Alle Wege führen nach Brüssel Von Johannes J. Schraner KARRIERE TOUCHPOINT MANAGEMENT TOUCHPOINT MANAGEMENT KARRIERE SCHWEIZER BANK JULI 2014 JULI 2014 SCHWEIZER BANK AKAD Höhere Fachschule Banking und Finance AG Effizient. Sicher. Individuell. Informationsanlässe im Juni 2014 Höhere Fachschule Bank und Finanz HFBF Der perfekte Titel für Ihr Portfolio Als dipl. Bankwirtschafter/-in HF verbessern Sie Ihre Qualifikationen und damit Ihre Berufsaussichten markant. Dank der konsequenten Ausrichtung auf die Branchenpraxis und des aktualitätsbezogenen Transfers in den Berufsalltag rüsten Sie sich an der HFBF für eine anspruchsvolle Tätigkeit in der Bank- und Finanzwelt. Interessiert? Wir beantworten gerne Ihre Fragen: Telefon Detaillierte Informationen fi nden Sie zudem auf nance Anmeldeschluss Studiengang: 15. Juni 2014 ANZEIGE BILD: ISTOCK kommen selbst in mittelgrossen Banken schon mehr als einhundert solcher Touchpoints zusammen. Sie sind immer dort, wo die Kunden ihre Zeit verbringen: Also im Zickzack zwischen physischer sowie «social» und «mobile» vernetzter virtueller Welt. All diese Touchpoints so virtuos zu verknüpfen, dass Transaktionen für die Kunden immer wieder begehrenswert sind und positive Mundpropaganda bewirken, wird zunehmend die grosse Herausforderung sein. Denn, wenn es um das Äufnen eines Kundenbeziehungskontos geht, kommt es auf jedes Detail an. Schon ein einziges negatives Ereignis an einem für den Kunden wichtigen Berührungspunkt kann zu einer Eintrübung der Geschäftsbeziehung führen und darüber hinaus zu ruf- und umsatzschädigender Mundpropaganda. Damit dies nicht passiert, muss die Summe der positiven Erfahrungen bei weitem überwiegen. Manche Berührungspunkte sind dabei kritischer als andere. So spielt oft genug Die optimale Vernetzung von allen Kundenkontakten in der Bank und die systematische Optimierung ihrer Qualität steigert die Rentabilität auf lange Sicht. Momente der Wahrheit Wie viel eine Business-Strategie wirklich taugt, entscheidet sich an den Kontaktpunkten zwischen Kunden und Bank. Die zunehmende Online-offline-Komplexität stellt neue Ansprüche. Welches Tool brauchen Finanzdienstleister dazu? Ein erfolgreich erprobter Vorschlag. Von Anne M. Schüller* A nbieter brauchen ein Tool, das schnell und wendig macht. Das die zunehmende Fülle der realen und digitalen Berührungspunkte in ein Ordnungssystem packt und das die Kunden in ihrer neuen Funktion als Mitvermarkter aktiv integriert. Das Customer Touchpoint Management ist ein solches Tool. Darunter versteht man die Koordination aller unternehmerischen Massnahmen in der Form, dass den Kunden an jedem Interaktionspunkt eine herausragende Erfahrung geboten wird, ohne dass dabei die Prozesseffizienz aus den Augen verloren wird. Ein wesentliches Ziel ist das stete Optimieren der Erlebnisse an den einzelnen Kontaktpunkten, um bestehende Kundenbeziehungen zu festigen und via Weiterempfehlung hochwertiges Neugeschäft zu erhalten. Primär gilt es, den Kunden Enttäuschungen zu ersparen und über die Nulllinie der Zufriedenheit hinaus Momente der Begeisterung zu schaffen. Hierzu wird abteilungsübergreifend untersucht, was die Kunden erwarten, welche Leistungen sie auf welche Weise erhalten und wie ihre Reaktion darauf ist. Dabei können neue Touchpoints gefunden, bestehende optimiert und veraltete über Bord geworfen werden. Am Ende gelangt man zu einer Priorisierung der aus Kundensicht einflussreichsten Berührungspunkte, zu ihrem verbesserten Zusammenspiel und zu einer Optimierung ihrer Wirkungsweise. Am besten kümmern sich spezielle «Touchpoint Manager» um alle damit zusammenhängenden Details. Was sind Customer Touchpoints? Grundsätzlich entstehen Customer Touchpoints überall da, wo ein (potenzieller) Kunde mit einer Bank und ihren Mitarbeitenden, Produkten und Dienstleistungen in Berührung kommt, sei es vor, während oder nach einer Transaktion. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen: In direkter Form über Beraterbesuch, Newsletter, Anzeige, Website, Messestand, Hotline, Kontoauszug oder Reklamation. In indirekter Form über Meinungsportale, User-Foren, Tweets, Blogbeiträge, Presseartikel, Mundpropaganda oder Weiterempfehlung. Bei sorgfältiger Analyse das, was man in sozialen Netzwerken findet, eine derart wichtige Rolle, dass es alles andere zunichtemacht. Solche Kontaktpunkte werden auch als «Earned Media» bezeichnet, weil sich die Anbieter diese nicht erkaufen können, sondern, weil sie sie durch Taten verdienen. Mit der Präzision eines Laserstrahls Kunden betrachten «ihre Bank» immer als Ganzheit. Jeder in der Leistungskette muss einen perfekten Job machen. Das heisst, nicht nur die direkten Kundenkontaktpersonen, sondern auch die, die «nur» indirekt mit den Kunden zu tun haben, müssen kundenorientiert denken und handeln. Mit dem Touchpoint Management zieht die Kundenperspektive in wirklich jede Abteilung ein. Insgesamt ergeben sich verschiedene Vorteile. Das systematische Involvieren der Mitarbeiter steigert deren Motivation und legt interne Leistungsreserven frei. Dies führt zu einem grösseren Ideenreichtum, zu passenderen Angeboten und zu einer verbesserten Kundenorientierung. Die Vielfalt der relevanten Touchpoints wird kanalisiert. Deren Bewertung auch durch die Kunden verhilft zu einem effizienter kombinierten Marktbearbeitungs-Mix. Durch eine Fokussierung auf die erfolgswirksamsten Schlüsseltouchpoints kann man sich vorteilhaft von der Konkurrenz unterscheiden und sogar eine Alleinstellung erzielen. Alles zusammen führt zu Kosten- und Zeiteinsparungen und über einen optimierten Budgeteinsatz auch zu höheren Erträgen. So erhalten Banken mit dem Customer Touchpoint Management ein praxisnahes, schnelles und einfaches Navigationssystem, mit dessen Hilfe die zunehmende Online-offline-Komplexität beherrschbar wird. Durch eine kontinuierliche Arbeit an den Touchpoints werden sich alle Bereiche stärker miteinander vernetzen und abteilungsübergreifend für die Kundeninteressen tätig sein. Mit der Präzision eines Laserstrahls wird gemeinsam gesucht und gefunden, was beim Kunden Treue und Empfehlungsbereitschaft weckt. Der Prozess des Customer Touchpoint Management besteht aus insgesamt vier Etappen mit je zwei Teilschritten: Im ersten Schritt, der Ist- Analyse, geht es um ein systematisches Erfassen der kundenrelevanten Kontaktpunkte und um das Dokumentieren der dortigen Ist-Situation und zwar aus Kundensicht betrachtet. Im zweiten Schritt, der Soll-Strategie, wird die optimale Soll-Situation für die zu betrachtenden Touchpoints definiert, um daraufhin eine passende(re) Vorgehensweisen zu suchen und zu finden. Im dritten Schritt, der operativen Umsetzung, geht es zunächst um die konkrete Planung der erforderlichen Massnahmen, die zur Soll-Situation führen, sowie anschliessend um deren Umsetzung. Im vierten Schritt, dem Monitoring, folgt dann das Touchpoint-spezifische Messen der Ergebnisse. Darauf aufbauend werden, wenn nötig, die kundenrelevanten Prozesse immer weiter optimiert. In die einzelnen Prozessschritte werden alle Mitarbeiter einer Bank aktiv eingebunden, um die «Weisheit der Vielen» zu nutzen. Sogenannte «Quick Wins», also schnelle Ergebnisse, stehen dabei im Vordergrund, denn die Kunden von heute warten nicht lange, bis «ihre Bank» endlich voll durchgeplant in die Gänge kommt. Bei der kleinsten Unzufriedenheit sind manche schon auf und davon. Und im Web erzählen sie der ganzen Welt, warum das so ist. (Anne M. Schüller) KUNDENZUFRIEDENHEIT Prozess in vier Etappen *Anne M. Schüller ist Managementdenkerin, Keynote-Speakerin und Businesscoach. Die Diplom-Betriebswirtin gilt als Expertin für Loyalitätsmarketing und kundenfokussiertes Management. Schüller ist Gastdozentin an mehreren deutschen Hochschulen PERSÖNLICH 50 SEPTEMBER 2014 SCHWEIZER BANK «Wir schaffen es gut, mit Wandel umzugehen» Mit wem stünden Sie gerne im Briefwechsel? Christian Katz: Mit Alfred Escher. Er vereinte Vision, Schaffenskraft und Charisma für den Umbau des Landes zur modernen Schweiz. Vieles, was er möglich machte, hielt man damals für nicht machbar. Welches Buch würden Sie gerne schreiben? Ich habe gerade eines mitgeschrieben: «Die Börse». Es ist facettenreich, voller unerwarteter Bilder und speziell für Nicht-Finanzexperten gemacht. Wir haben soeben die Auflage erhöht. Welches Wort lässt Sie träumen? Strand. Obwohl ich in der Schweiz aufgewachsen bin, habe ich Ferien am Strand immer speziell genossen. Die Weite des Meeres, Sport am Strand und Leute, die einen Überschuss an Vitamin D haben, sind eine hervorragende Kombination. Was ist Ihr grösster beruflicher Erfolg? Die Auszeichnung der SIX Swiss Exchange als globale «Börse des Jahres» an den Global Investor Awards. Dahinter steckt ein grosses Stück Teamwork unserer Mitarbeiter. Welches Kunstwerk würden Sie gerne besitzen? «Dream, caused by the flight of a bee» von Salvador Dali. Ich bin Liebhaber von Surrealismus, in der Malerei, in der Literatur und im Film. Welchen Beruf hätten Sie gerne ausgeübt? Ich wäre ebenso gern Philosoph geworden und habe auch Philosophie im Austauschsemester in Spanien studiert. Aber die Zeiten für Philosophen sind heute brotloser als im vorsokratischen Griechenland oder im Deutschland des 19. Jahrhunderts. Was ist für Sie Glück? Glück ist, wenn es meiner Familie und meinen Freunden gut geht, das strahlt auf mich ab. Was ist Ihr Glücksbringer? Meine Sprachkenntnisse. Meistens, wenn ich es schaffe, Leute in ihrer eigenen Sprache anzusprechen, bringt das ein Lächeln hervor. Was ist das grösste Geschenk, das man Ihnen je gemacht hat? Die Zwillinge, die meine Frau auf die Welt gebracht hat. Da hatte ich das Geschenk! Welches Küchenrezept entspricht Ihnen? Richtiges «Gaucho»-Essen: Ein gutes Stück Fleisch, ein Salat und ein Glas Rotwein. Wo würden Sie ein Sabbatical-Jahr verbringen? Früher bin ich schon sehr viel gereist. Daher würde ich heute die Zeit aufteilen zwischen Orten, die ich schon kenne: Schweiz, speziell Arosa, für Skifahren, Südamerika für Strandurlaub und die USA für neue Erkundungsreisen. Welche fremde Kultur fasziniert Sie? Unsere schweizerische Kultur, vor allem im Vergleich mit den Kulturen anderer Länder. Irgendwie schaffen wir es sehr gut, mit dem Wandel umzugehen und uns doch zu erhalten. Was ist Ihr Beitrag zum Umweltschutz? Ich komme normalerweise mit dem Tram und bei schönem Wetter mit dem Fahrrad zur Arbeit. Wie haben Sie Ihren ersten Lohn ausgegeben? Ich habe damals gespart, um in den Studienferien monatelang nach Brasilien reisen zu können. Glücklicherweise hat das geklappt. Beinahe alle meine Studienfreunde sparten damals für grosse Hi-Fi-Anlagen. Heute spare ich immer noch für Reisen, aber die Reisekarawane ist mit der Familie um einiges grösser geworden. Welcher der sieben Todsünden erliegen Sie? Keiner. Aber da ich gern lebe, kann ich auch mal kleineren Sünden erliegen. Interview: Gérard Moinat Sein WERDEGANG Christian Katz (46) ist CEO der Schweizer Börse. Vor seinem Eintritt 2009 führte er das Schweizer Büro von Goldman Sachs. Zuvor war er acht Jahre für J.P. Morgan tätig, zuerst verantwortlich für den institutionellen Aktienverkauf für die Schweiz, danach als Leiter Research Marketing für Europa. Katz schloss ein BWL-Studium an der HSG ab und hat einen Wirtschafts-Doktortitel. Er ist verheiratet und Vater von vier Kindern. (gmo) BILD: ZVG Christian Katz CEO Swiss Exchange (SIX Swiss Exchange, Structured Products Exchange, Exfeed) SCHWEIZER BANK JULI JULI 2014 SCHWEIZER BANK TECHNOLOGIE SPEICHERSYSTEME Die grossen Hersteller haben neue Modelle von Speichersystemen vorgestellt. Innovationen waren nicht dabei. Kein Wunder: Die Einbindung von Speichersystemen in Cloud-Umgebungen stellt keine Priorität dar. Zudem ist die Entwicklung schwieriger als gedacht. Von Matthias Niklowitz Gross, grösser, noch grösser SPEICHERSYSTEME TECHNOLOGIE cher», bei denen Daten nur gelegentlich gelesen werden. Ebenfalls leistungssteigernd ist die Befüllung der Festplattengehäuse mit Helium. Das Edelgas hat lediglich 14 Prozent der Dichte der Luft und das macht sich im strom- und platzsparenden Betrieb der grossen Systeme sofort bemerkbar. Neue grosse Arrays Obwohl es mit virtuellen Speichernetzwerken und konvergenter Infrastruktur möglich ist, die grossen Speichersysteme (Arrays) zu ersetzen, stellten zwei Hersteller im Frühling solche neuen Systeme vor. Hersteller verweisen auf das bestehende Interesse der Kundschaft, vornehmlich aus dem Bankenumfeld. Denn viele Finanzinstitute arbeiten weiterhin mit Mainframe-Grossrechnern und an die werden weiterhin (auch) die grossen Arrays angehängt. HP baut sein XP7 auf der Architektur des Modells VSP G1000 von Hitachi Data Systems (HDS) auf. Deshalb ähneln sich auch die Basis-Performance-Werte. HDS beliefert HP seit 15 Jahren mit den Hochspeichersystemen, die HP jeweils um etliche Softwarefeatures HP sagt, es seien die entscheidenden, welche den Unterschied ausmachten ergänzt. So beispielsweise die Virtualisierung über mehrere Arrays hinweg, die Möglichkeit, unterschiedliche Festplattenformate verwenden zu können, ergänzte Sicherheitsfeatures oder eine höhere Ausfallsicherheit. Beide Anbieter strichen bei ihren Präsentationen zu den Neuvorstellungen hervor, dass Leistungsparameter wie I/O-Operationen und Speicherplatz deutlich besser seien als beim besten gegenwärtig erhältlichen System des Konkurrenten EMC, beim Modell Vmax 40K. HDS ihrerseits hat sich gerade bei der Software, welche die Speichersysteme steuert, in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. So stellte das US-Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft des japanischen Technologiekonglomerats Hitachi ist, verbesserte und deutlich ergänzte Softwareprodukte vor, mit denen sich auch die Hardware von Drittanbietern in virtualisierte Umgebungen einbinden lässt, wenn sie einen Fibre-Channel-Protokoll- Anschluss aufweisen. Das haben alle Grosssysteme aller grossen Anbieter. Die Steuersoftware wurde um Funktionen für automatisches Tiering von Daten auf verschiedene Speichermedien und um unterbruchsfreie Datenmigration ergänzt. Die Software macht s IBM, deren Mainframe-Grossrechner (auch) einen guten Teil der Hochleistungsspeicherbranche am Leben und auf Trab hält, stellte im Frühling eine neue Software für Speicherumgebungen vor. Kern der Entwicklung ist das Global File System, auf das IBM ihr «Elastic Storage» aufbaut. Auch gewaltige Datenmengen sollen sich damit handhaben lassen, verspricht der US-Konzern. Kern der Software ist die Steuerung der Daten zum jeweils wirtschaftlich effizientesten Medium. Hinzu kommen Möglichkeiten, Analysen unmittelbar vornehmen zu lassen, wenn die Rohdaten, die auch durch Finanzmarktdaten, Überwachungssensoren oder in Applikationen wie sozialen Netzen erzeugt werden können, beim Speichersystem eintreffen, bevor sie verschlüsselt werden. Theoretisch gibt es kaum eine obere Grenze für das handhabbare Datenvolumen (was auch die Einkäufer von 3-Buchstaben-Regierungsorganisationen aus den USA sehr gerne lesen werden). Produkte anderer Hersteller liessen sich ebenfalls einbinden. Und auch EMC kam an ihre Hausmesse im Mai mit einem «elastischen» Produkt: Mit «Elastic Cloud Storage» (ECS) soll es möglich sein, Cloud-Speicherumgebungen je nach Bedarf und kostengünstig aufzubauen. EMC verspricht gegenüber den Public-Cloud-Angeboten von Amazon und Google Einsparungen bis zu 28 Prozent. Die ECS-Appliance fasst in einem einzelnen Rack bis zu 2,9 Petabyte. Diese lassen sich beliebig zusammen verbinden. Die Speicher-Virtualisierungsumgebung ViPR, die vor einem Jahr vorgestellt worden ist, kommt in der überarbeiteten Version auch mit den Systemen der Konkurrenten Netapp, HDS, Dell und Oracle klar. Der kleinste gemeinsame Nenner, der für viele Anwendungszwecke in Rechenzentren genügt, ist Reporting, Automation und Provisioning. Die Überraschung des Frühlings war indes der Kauf des Start-ups DSSD durch EMC, weil man EMC die eingekaufte Entwicklung auch allein zugetraut hatte. DSSD hält eine Reihe wichtiger Patente bei Speicherchips und für den raschen Transfer von Daten vom Speicherchip direkt in die Prozessoren, welche für die Rechenleistung zuständig sind. Das galt bisher innerhalb der Systeme als Flaschenhals, bei dem ein Gutteil der Performance, den die Speicherchips bringen, wieder verloren gegangen war. BILD: ISTOCK Festplatten-Systeme kosten heute 5 Cents pro Gigabyte lag der Preis noch bei Dollar. Viele Banken arbeiten weiterhin mit Mainframe- Grossrechnern. Agenda / Zug Innovative Angebote im Retail Banking Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, / Rüschlikon Hart verhandeln Euroforum, / Zürich, Berlin Retail Banking Impulse für Ihre Bank der Zukunft Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, / Zürich Komplexität reduzieren und vermitteln Euroforum, www. euroforum.ch / Frankfurt Banking 2020 Financial Services für das Privatkundengeschäft der Zukunft Management Circle, 2./ / Zürich IT-Crash-Kurs Euroforum, www. euroforum.ch / Mainz Zukunft der Zahlungsmittel Euroforum, / Zug Social Media im Banking: Der Weg von der Transaktion zur Interaktion Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, / Zug Herausforderungen auf dem Hypothekarmarkt Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, / Zug Asset Management der Zukunft Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, 8./9./16./ / Zürich Master-Seminar Strukturierte Produkte Swiss Derivative Institute, 22./ / Rüschlikon 13th Private Banking Summit Euroforum, M it Cloud-Computing und der damit einhergehenden Virtualisierung von Servern und Speichersystemen werden theoretisch alle Elemente unter der Virtualisierungsschicht austauschbar. Teure Features, welche teilweise vor 20 Jahren für die Controller-Software entwickelt worden sind, wie der Lastenausgleich sowie Redundanz-Funktionen wie ein systeminternes Backup oder Datenspiegelung sind dann fast obsolet weil sie entweder «von oben», von den Applikationen aus, gesteuert werden oder weil sie ausserhalb der Systeme aktiviert werden. Die Einbindung von Speichersystemen in Cloud-Umgebungen zählt indes lediglich zur fünfwichtigsten Sorge von IT-Verantwortlichen, wie eine aktuelle Umfrage von EMC, einem US-Datenspeicherkonzern, ergab. Mit Abstand am wichtigsten ist für viele CIOs, irgendwie mit dem hohen Wachstum des Speicherbedarfs klarzukommen. Praktisch gleich oft genannt, wurden das Designen von Back-up, Recovery- und Archivlösungen sowie von Disaster-Recovery-Lösungen. Erst, wenn alle diese Alltagsdinge abgearbeitet sind, haben die IT-Chefs für das Zeit, wofür sie eigentlich bezahlt werden: strategische Entscheidungen vorbereiten und umsetzen. Hybride im Vormarsch Möglicherweise liegt es daran, dass die Entwicklung in der Praxis nicht ganz so schnell verläuft, wie sich das Entwickler und Marketingleute erhoffen. Hybdride Cloud-Umgebungen bilden laut Jay Kidd, Chief Technology Officer von Netapp, den nächsten logischen Entwicklungsschritt. Auf dem Weg zum softwaredefinierten Rechenzentrum würden sich die Softwareprodukte als besonders vielversprechend erweisen, die auf bestehende Infrastruktur-Elemente aufbauen, und dazu gehören auch die Features, die traditionell durch die Controller gesteuert wurden. Abzuwarten bleibt, ob und wie sich Open Stack weiter durchsetzen wird. Laut Kidd bildet diese Alternative zu den grossen Anbieter-«Silos», mit denen IBM, Oracle & Co. ihre Kunden in (zu) teuren Systeme regelrecht «einschliessen», die vielversprechendste Open-Source-Entwicklung seit Linux. Mit fallenden Speicherchip-Preisen erobern Festspeicher-Systeme immer weitere Teile der grossen Systeme. In-Memory-Datenbanken haben sich in wichtigen Bereichen extrem bewährt, beispielsweise im ultraschnellen Wertpapierhandel oder bei der Echtzeitanalyse von Börsen. Reine Chip-Speichersysteme, wie sie Startups wie Fusion-Io oder Violin Memory herstellen, sind gegenwärtig noch prohibitiv teuer, aber der Preiszerfall wird auch in diesem Segment kommen. Allein die Konsolidierungswelle viele Start-ups sind inzwischen von den grossen Herstellern aufgekauft worden sorgt für Skalenvorteile, weil dann die grossen Hersteller über ihre installierte Basis Innovationen rasch auf den Markt bringen können. Festplatten-Systeme kosten heute 5 Cents pro Gigabyte lag der Preis für die gleiche Speicherleistung noch bei über Dollar. Anbieter wie Dell mit dem «Storage Center» gehen deshalb dazu über, Daten je nach erforderlichem Verarbeitungstempo auf zwei bis drei verschiedene Träger zu verteilen: Was ganz schnell gehen muss, bleibt in den Chips, der Rest kommt auf Festplatten. Die sind übrigens noch längst nicht altes Eisen im Gegenteil: Neue Entwicklungen wie das sogenannte «Shingled Magnetic Recording» (SMR) beschreiben und lesen die Platten effizienter und verdoppeln so die Kapazitäten. Plattenspeicher mit solchen Features gelten als ideal für sogenannte «kalte Spei- 42 MÄRZ 2014 SCHWEIZER BANK 43 SCHWEIZER BANK MÄRZ 2014 Raiffeisen verlängert die Partnerschaft mit Swiss-Ski ein weiteres Mal um drei Jahre bis Bereits seit 2005 engagiert sich Raiffeisen für Schweizer Spitzenathleten und für den Nachwuchs im Schneesport. Raiffeisen-Mitglieder erhalten zudem Vergünstigungen in verschiedenen Skigebieten und beim Besuch von Weltcuprennen in der Schweiz. Verbindendes Element für Spitzen-, Nachwuchs- und Breitensportler sind die Fan-Handschuhe und Fan-Mützen von Raiffeisen und Swiss-Ski: Die einen spornen sie an, die anderen halten sie warm und den Nachwuchs unterstützen sie finanziell. Für jeden verkauften Artikel spendet Raiffeisen fünf Franken an die Nachwuchsförderung von Swiss-Ski und der Ski-Regionalverbände. Raiffeisen ist damit grösster Nachwuchssponsor im Schweizer Schneesport und unterstützt alle Ski-Regionalverbände sowie zahlreiche lokale Skiclubs. (jjs) RAIFFEISEN Anspornen und warmhalten SPONSORING & EVENTS ZÜRCHER KANTONALBANK Elefanten ziehen um In der neuen Anlage werden sich die sanften Riesen wohlfühlen. Am 7. Juni wird der Zoo Zürich ein weiteres grosses Projekt vollendet haben: Auf dem Zoogelände wird dann der Kaeng-Krachan-Elefantenpark offiziell eröffnet. Nicht zuletzt dank tatkräftiger Unterstützung der Zürcher Kantonalbank werden sich die beliebtesten Zootiere dort in einem Umfeld bewegen können, welches ihrem natürlichen Habitat sehr ähnlich ist. «Mit den Elefanten im neuen Park wollen wir uns für ihre Erhaltung einsetzen, indem wir unsere Besucher für diese Tiere begeistern, indem wir sie für den Schutz der Wildnis sensibilisieren und indem wir mithelfen, dass die asiatischen Elefanten langfristig die Wälder Thailands durchstreifen können», sagt Zoodirektor Alex Rübel. Denn wie bereits bei anderen gefährdeten Tierarten geht es ihm nicht nur um den Zoo Zürich. Es geht Rübel auch darum, die Probleme, mit denen der Kaeng- Krachan-Nationalpark in Thailand kämpft, hierzulande nachvollziehbar darzustellen. Elfenbein bleibt eine begehrte Ware. Die 200 dort wild lebenden Elefanten sind durch Wilderer und einheimische Bauern gefährdet. Deren ausserhalb des Nationalparks gelegene Felder werden bisweilen von marodierenden Elefanten zerstört. (jsj) M it der Ausstellung «Von Matisse zum Blauen Reiter. Expressionismus in Deutschland und Frankreich» zeigt das Kunsthaus Zürich bis zum 11. Mai, wie intensiv der malerische Austausch zwischen den kontinental-europäischen Grossmächten Frankreich und Deutschland vor dem ersten Weltkrieg wirklich war. «Expressionismus» ist nämlich keine Erfindung deutscher Maler und auch keine nationale Strömung. Er steht vielmehr für einen produktiven Austausch: Deutsche Künstler wie Kirchner, Schmidt-Rottluff oder Pechstein befassten sich mit Seurat, Signac, Gauguin, Cézanne, Matisse und nicht zuletzt mit van Gogh. So reiste zum Beispiel der Deutsche Franz Marc 1907 nach Paris, wo er sich für die Werke von Vincent van Gogh und Paul Gauguin begeisterte und wo er sich wohl auch von ihnen inspirieren liess. Dank Unterstützung der Credit Suisse kann das Kunsthaus Zürich anhand von 77 Gemälden und 30 Druckgrafiken der klassischen Moderne und des deutschen Expressionismus Einblicke in neue Forschungsergebnisse dieser bisher kaum bekannten Rezeptionsgeschichte bieten. Mittels Gegenüberstellungen wird aufgezeigt, wie die leuchtenden Farben auch in der deutschen Malerei Einzug hielten, bevor 1914 der Erste Weltkrieg dem ein Ende setzte. (jsj) Intensiver malerischer Austausch BILD: (1) ZOO ZÜRICH / MARKUS SCHIETSCH ARCHITEKTEN GMBH; (1) ZVG «Steiniger Weg», von Franz Marc, auf Öl, (1911), aus der Sammlung des San-Francisco-Museums of Modern Art. SPONSORING & EVENTS D er Neubau an der Landstrasse 46/50 in Untersiggenthal bei Baden ist nicht zu übersehen. Quadratische Längsformen, vor allem aus Glas und Stahl, bestimmen seine äussere Erscheinung. Im November 2013 eröffnet, ist Raiffeisen Untersiggenthal einer von 1100 Standorten des Bankstellen-Netzes von Raiffeisen in der Schweiz. «Bankgebäude sind Visitenkarten und Botschafter unserer Werte und Ziele», schreibt Roger Rüfli, Bauherrenberater von Raiffeisen Schweiz über die Baukultur der Bank. Da sie kaum Produkte verkaufe, die man anfassen könne, übernähmen die Bankgebäude und ihre Räume eine wichtige Funktion. «Eine gehaltvolle, zeitgenössische Architektursprache soll die Qualität der Für die Raiffeisen-Gruppe sind ihre Bankgebäude nicht nur funktional, sondern auch für die Kundenbindung wichtig. Hinter jedem Neubau einer Niederlassung steckt eine Gesamtstrategie. Von Johannes J. Schraner Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit und Nähe Der Hauptsitz von Raiffeisen in St. Gallen ist ein herausragendes Beispiel der Corporate Architecture der Bankengruppe. Dienstleistungen der Bank angemessen unterstützen und in ihrer sinnlich erfahrbaren Materialität einen Brückenschlag zu den abstrakten Finanzprodukten ermöglichen», heisst es im Architektur-Leitbild der Bank etwas umständlich. Die Gebäude- und Raumkultur bildet indes in jedem Fall einen massgeblichen Faktor für die Kundenbindung und damit für den künftigen Geschäftserfolg jeder Bank (siehe auch SB 9/2013). Keine der zahlreichen Filialbauten von Raiffeisen ist identisch. Trotzdem pflegt die Bankengruppe eine eigene Gebäude- und Raumkultur. Im Unterschied zu manch anderer Bank wird diese Kultur aber aktiv kommuniziert und damit transparent gemacht. «Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit und Nähe sind Werte, die bei Raiffeisen eine grosse Rolle spielen», schreibt beispielsweise der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Raiffeisenbank Siggenthal Würenlingen im Vorwort der Neubaubroschüre. Mit dem Neubau in Untersiggenthal würden diese Werte gestützt. Einer der besonders wichtigen Grundsätze bei Raiffeisen ist, nachhaltige Bauwerke zu erstellen. So ist die Bankengruppe nicht zufällig Hauptsponsor der Energieallianz. Der Zweck des 2008 gegründeten Vereins ist es, Projekte anzustossen und zu finanzieren, mit denen der CO 2-Ausstoss gesenkt wird. Raiffeisen arbeitet auch aktiv in Institutionen wie Green Building Schweiz und beim Carbon-Disclosure-Projekt mit. Ein zweiter wichtiger Parameter der Gebäude- und Raumphilosophie von Raiffeisen ist die Nähe zur Region. Als vorwiegend lokal tätige Unternehmen bevorzugen die Raiffeisenbanken Planer, Unternehmen und Lieferanten aus ihren jeweiligen Geschäftskreisen. «Somit können wir sicherstellen, dass innerhalb der Gruppe jede Bankstelle ihre eigene Identität und Ausstrahlung hat, die genau auf den Ort zugeschnitten ist», heisst es in den Grundsätzen für Neubauten. Ein drittes Merkmal aller Raiffeisen-Niederlassungen ist schliesslich die Kunst und insbesondere die Kunst am Bau. Die neue Niederlassung in Untersiggenthal ist auch dafür ein Beispiel. So gleicht die Kundenhalle einem Lichthof. Die Innenausstattung ist von Holz und hellem Marmor geprägt. Der grandiose Raum stelle das eigentliche Zentrum des Gebäudes dar, beschreibt Hubertus Adam, Direktor des schweizerischen Architekturmuseums Basel, die Innenarchitektur. Der Raum stehe für Transparenz und Kreativität. Beides brauchen sowohl Raiffeisen als auch alle anderen Schweizer Banken, um in Zukunft erfolgreich bestehen zu können. BILD: (1) ZVG Die künstlerische Wechselwirkung zwischen Deutschland und Frankreich vor 1914 ist eine Überraschung. Eine Ausstellung zeigt, warum SEPTEMBER 2014 SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK SEPTEMBER 2014 REGULIERUNG FIDLEG UND FINIG Die beiden Gesetzesvorhaben Fidleg und Finig sollen für Unabhängigkeit der Finanzintermediäre sorgen, auferlegen ihnen aber gleichzeitig ein dickes Pflichtenheft und bescheren den Anlegern eine Papierlawine. Von Eugénie Holliger-Hagmann Weniger wäre mehr FIDLEG UND FINIG REGULIERUNG BILD: ISTOCKPHOTO die rätselhafterweise nur für das Finig erstellt wurde weit über 400 Druckseiten. Die Vernehmlassungsfrist bis zum 17. Oktober erscheint deshalb als kurz, weshalb sie kaum in Stein gemeisselt sein dürfte. Das Vorhaben ist überaus komplex und unübersichtlich wegen der auf zwei Erlasse verteilten Pflichten der Finanzdienstleister und zwei langen Anhängen mit zahllosen Änderungen weiterer Gesetze. Achtpunkteschema für mehr Transparenz Das Finig regelt die Anforderungen an Finanzinstitute, die gewerbsmässig Vermögenswerte von Drittpersonen anlegen und verwalten. Es gilt mit gewissen Ausnahmen für alle Vermögensverwalter sowie für Fondsleitungen, Banken und Wertpapierhäuser. Dieser neue Begriff erfasst die aus dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel übernommenen bisherigen Effektenhändlerkategorien des Kundenhändlers, des Eigenhändlers und des Market Makers. Wertpapierhäuser können auch alle Tätigkeiten von Vermögensverwaltern ausüben. Alle auch die bisherigen unabhängigen oder externen Vermögensverwalter werden einer Bewilligungspflicht und einer prudenziellen Aufsicht unterstellt. Es wird unterschieden zwischen Vermögensverwaltern und qualifizierten Vermögensverwaltern. Sämtliche Kundenberater müssen sich in ein Register eintragen lassen. Das Finig enthält Gewährsanforderungen und Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Entgegennahme unversteuerter Gelder. Es wurde ihm sogar eine Beweisregel für Schadenersatzklagen gegen Finanzdienstleister eingepflanzt, eine Beweislastumkehr bei der Prospekthaftung sowie Haftungsregeln bei der Delegation von Aufgaben an Dritte. Weil das OR bereits entsprechende Vorschriften enthält, sind solche Regeln im öffentlich-rechtlichen Finig ein nicht tolerierbarer Übergriff in das Zivilrecht. Die Finma erhält einen Machtzuwachs. Sie kann Sicherheitsleistungen verlangen, den ordnungsgemässen Zustand herstellen und ein Tätigkeitsverbot erlassen. D er Bundesrat will die Anleger in der Schweiz mit der gleichen und teilweise sogar mit einer weitergehenden Regulierung beglücken, die in der EU den Anlegern mehr Sicherheit für ihr Geld verspricht: mit dem Finanzinstitutsgesetz (Finig) und dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg). Die Landesregierung belastet die Erlasse mit Regeln für Haftungs- und Rechtsdurchsetzung, die ins Obligationenrecht (OR) und in die Zivilprozessordnung gehören. Das Bankengesetz und das Börsengesetz verschwinden von der Bildfläche. Ihre wesentlichen Bestimmungen gehen im Finig auf, während das Kollektivanlagengesetz (KAG) gewissen Änderungen Im Fidleg werden Verhaltensregeln sowie Organisationspflichten der Finanzdienstleister und Kundenberater untergebracht. Das Anbieten von Finanzinstrumenten, die private Rechtsdurchsetzung sowie die Pflichten bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen werden geregelt. Die Kunden werden segmentiert in Privatkunden und professionelle Kunden. Vermögende Privatkunden können durch schriftliches Opting-out erklären, dass sie auf einen besonderen Kundenschutz verzichten und als professionelle Kunden gelten wollen. Andererseits können sich professionelle und institutionelle Kunden durch Opting-in den für Privatkunden geltenden Vorschriften unterstellen. Finanzdienstleister müssen ihre Kunden nach einem Achtpunkteschema über sich sowie über die im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung bestehenden wirtschaftlichen Bindungen an Dritte orientieren. Das gilt auch für die mit Finanzdienstleistungen, Finanzinstrumenten und deren Verwahrung verbundenen Risiken und Kosten. Bei Vermögensverwaltung und Anlageberatung erstreckt sich die Informationspflicht überdies darauf, ob die Dienstleistung unabhängig erfolgt oder nicht, ob die Finanzinstrumente laufend auf ihre Eignung beurteilt werden und ob eine Marktanalyse durchgeführt wird. Es muss auch eine entsprechende Negativmitteilung erfolgen. Das Basisinformationsblatt (BIB) muss immer, der Prospekt jedoch nur auf Anfrage kostenlos abgegeben werden. Das BIB ist auch bei Produkten abzugeben, deren Wert gestützt auf die Entwicklung eines oder mehrerer anderer Finanzinstrumente berechnet wird. Profis müssen Risiken kennen Bei der Vermögensverwaltung und bei der Anlageberatung muss sich der Finanzdienstleister vor Abgabe einer Empfehlung durch eine Eignungsprüfung über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele der Kunden sowie über deren Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die angebotenen Finanzinstrumente oder Dienstleistungen erkundigen. Bei anderen Finanzdienstleistungen als Vermögensverwaltung oder Anlageberatung muss er sich zumindest über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen erkundigen und prüfen, ob sie für die Kunden angemessen sind. Bei professionellen Kunden darf er ohne gegenteilige Anhaltspunkte davon ausgehen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen wie auch davon, dass die Anlagerisiken für sie finanziell tragbar sind. Der erläuternde Bericht sagt, die Erkundigungspflicht und die Angemessenheitsprüfung durch die Finanzdienstleister bestehe bereits, «gestützt auf zivilrechtliche Rechtsverhältnisse, insbesondere gestützt auf das Auftragsrecht». Damit wird im Bericht zugegeben, dass die Wiederholung dieser Pflichten im verwaltungsrechtlichen Fidleg grundsätzlich nichts zu suchen hat. Das kommt einem Abwiegeln gleich, denn es wird bloss von «Ausstrahlungen auf das Zivilrecht» gesprochen, davon dass der Zivilrichter die aufsichtsrechtlichen Verhaltenspflichten des Fidleg zur Konkretisierung des Privatrechts beiziehen könne, und bei den nicht beaufsichtigten Finanzdienstleistern werde die Einhaltung der Verhaltensregeln nicht überwacht. Hingegen sollen Personen, die für nicht beaufsichtigte Finanzdienstleister tätig sind, wegen Verstössen gegen die Informationspflichten und gegen die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung bestraft werden. Leistungen werden protokolliert Der Finanzdienstleister hat eine Warnpflicht, wenn er der Auffassung ist, dass eine Finanzdienstleistung oder ein Finanzinstrument für seinen Kunden nicht angemessen ist. Wenn er ungenügende Informationen für eine Eignungsprüfung erhält, darf er weder beraten noch eine Vermögensverwaltung vornehmen, und er muss den Kunden darüber informieren. Reichen die Informationen nicht für eine Angemessenheitsprüfung aus, so muss er den Kunden entsprechend warnen. Keine Angemessenheitsprüfung braucht es, wenn die Dienstleistung sich ausschliesslich auf die Konto- oder Depotführung erstreckt unterzogen wird. Der erläuternde Bericht der beiden Gesetzesvorhaben sagt, die heutigen Anforderungen an die Finanzinstitute führten zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen und zu unzureichendem Kundenschutz. Er verheisst «Einklang» des Schweizer Finanzmarktrechts mit den internationalen Standards «sowie die Stärkung des Kundenschutzes». Der den Status einer heiligen Kuh geniessende und deshalb in der Gesetzesproduktion nie angezweifelte Konsumentenschutz ist das tragende Leitmotiv dieser gigantischen Legiferierung. Sie beansprucht mit erläuterndem Bericht sowie mit einer Regulierungsfolgenabschätzung für beide Gesetzesvorhaben und einer Regulierungskostenanalyse Die beiden Gesetzesvorhaben inklusive Begleittexte umfassten bisher weit über 400 Druckseiten. Der nie angezweifelte Konsumentenschutz ist das tragende Leitmotiv dieser gigantischen Legiferierung. Der Bundesrat will mit den neuen Finanzmarktregulierungen Fidleg und Finig die Anleger besser schützen. Für die Finanzinstitute sind die beiden Regulierungsvorhaben überaus komplex. BILD: KEYSTONE US-STEUERINSELN MÄRKTE & PRODUKTE MÄRKTE & PRODUKTE US-STEUERINSELN MAI 2014 SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK MAI 2014 Banken in Florida und Texas machen historisch bedingt gute Geschäfte mit Lateinamerikanern. Sie wehren sich daher gegen die Aufweichung des Bankgeheimnisses: Seit 2013 stehen nicht in den USA steuerpflichtige Ausländer unter scharfer IRS-Beobachtung. Von Renzo Ruf A lex Sanchez ist in Fahrt. Mit lauter Stimme weist der Zweimetermann, der seit den späten 1990er-Jahren an der Spitze des Branchenverbandes Florida Bankers Association steht, sämtliche Kritikpunkte am Geschäftsgebaren der hiesigen Banken zurück. Dabei sagt Sanchez, dessen Eltern aus Kuba stammen, Sätze wie diesen: «Amerika ist seit jeher ein Zufluchtsort für Wohlhabende, die sich vor Willkür in ihrer Heimat schützen wollen.» Denn in Mittel- und Südamerika käme es immer wieder zu «furchtbaren Menschenrechtsverletzungen». Da sei es doch nur folgerichtig, dass Wohlhabende ihr sauer verdientes Geld auf einer Bank in Amerika in Sicherheit brächten. «Sie vertrauen uns, unserem politischen System und unserer unabhängigen Justiz.» Dann setzt Sanchez noch einen drauf und sagt: Viele Menschen in den USA wollten einfach nicht begreifen, dass die Bewohner gewisser Länder Lateinamerikas in ständiger Angst vor Entführungen und vor Verstössen gegen Datenschutzrichtlinien lebten. Dies sei die eigentliche Triebfeder bei der Eröffnung eines Bankkontos in den USA. Darauf angesprochen, dass die Schweiz amerikanische Steuerhinterzieher jahrzehntelang mit ähnlichen Argumenten angelockt habe, sagt Chef-Banker Sanchez bloss: «Das geht mich nichts an.» Aufweichung des Bankgeheimnisses Tatsächlich interessiert sich Sanchez in erster Linie für das Wohlbefinden der rund 300 Finanzinstitute, die der Florida Bankers Association angehören. Vielleicht erklärt dieser enge Fokus des Banken-Lobbyisten auch, warum der Branchenverband sich vor einem Jahr auf einen Hosenlupf mit dem nationalen Finanzministerium und mit der Steuerverwaltung IRS (Internal Revenue Service) einliess. Im April 2013 reichte die Florida Bankers Association gemeinsam mit der Texas Bankers Association vor einem Bundesgericht in der Hauptstadt Washington eine verwaltungsrechtliche Klage ein mit dem Ziel, die Aufweichung des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden rückgängig zu machen, die das Finanzministerium und der IRS beschlossen hatten. Entsprechende Bestimmungen wurden im Frühling 2012 auf fünf dicht beschriebenen Seiten im Federal Register dem Bundesblatt der USA veröffentlicht. Demnach stehen ab dem 1. Januar 2013 sämtliche Ausländer unter verschärfter Beobachtung, die in Amerika ein Bankkonto besitzen, aber nicht in den USA steuerpflichtig sind. Sofern ihre Bankkonten pro Jahr 10 Dollar oder mehr an Zinserträgen abwerfen, muss dieses Einkommen neu den amerikanischen Behörden gemeldet werden. Der IRS will diese Steuerdaten sammeln, um den Informationsaustausch in Steuerfragen mit anderen Staaten zu verbessern sofern sich die Länder dazu verpflichten, ihrerseits Daten amerikanischer Kontoinhaber zur Verfügung zu stellen. Bisher hat eine solche gegenseitige Abmachung erst mit Kanada bestanden: Mit dem Nachbarn im Norden pflegen die USA seit dem Jahr 2007 den automatischen Informationsaustausch. Kandidaten für ein ähnliches, reziprokes Abkommen unter dem Dach des höchst komplexen Fatca-Regelwerks (Foreign Account Tax Compliance) sind sämtliche 70 Nationen, mit denen Amerika ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Zu diesen Staaten gehört auch die Schweiz; bei der Verhandlung des Fatca-Abkommens mit den USA verzichtete die Schweiz aber freiwillig auf Gegenseitigkeit. Grundsätzlich gegen Abkommen Alex Sanchez ist jedes dieser Abkommen ein Dorn im Auge. Seiner Meinung nach handelt es sich bei der Reziprozität bloss um eine Nebelwand der Regierung von Präsident Barack Obama. «Niemand, der noch bei Sinnen ist, eröffnet in Venezuela, Bolivien, Argentinien oder Kuba ein Konto», sagt der Banker aus Florida. Hingegen gehöre die Betreuung von Kunden aus diesen politisch und wirtschaftlich labilen Staaten zum Tagesgeschäft der Finanzinstitute im «Sunshine State». Tatsächlich schätzt der IRS, dass Ausländer ohne US-Aufenthaltsgenehmigung in amerikanischen Banken bis zu 400 Milliarden Dollar deponiert haben, legal oder illegal. Beim Bundesrichter James Boasberg in Washington stiessen die Banken aus Florida und Texas allerdings auf taube Ohren. Zu Jahresbeginn schmetterte der Richter 2010 durch Präsident Obama nominiert die Zivilklage der beiden Branchenverbände ohne grosses Federlesen ab. In seinem 23 Seiten zählenden Entscheid schrieb Boasberg, dass das Finanzministerium und der IRS bei der Abfassung der neuen Auflagen keine verwaltungsrechtlichen Bestimmungen verletzt hätten. Auch legte der IRS in den Augen des Bundesrichters nachvollziehbar dar, dass sich die neuen Auflagen an ausländische Bankkunden «abschreckend auf aus- und inländische Steuerhinterziehung» auswirken würden. Kein «vernünftiger Akteur» werde sich deshalb gezwungen sehen, sein Geld aus den USA abzuziehen, entschied der Richter im Schnellverfahren. Die Angst vor einer massiven Kapitalflucht, durch die Branchenverbände von Florida und Texas an die Wand gemalt, sei unbegründet. Im Übrigen, fügt Richter Boasberg bissig an, gebe es im Verwaltungsrecht keine Bestimmung, die dem IRS vorschreibe, «bloss Auflagen zu verabschieden, die sich positiv auf die Banken auswirken». Deshalb sei auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand verkraftbar, mit dem sich die Banken konfrontiert sehen. Denn schon jetzt sind einheimische Finanzinstitute dazu verpflichtet, die Zinserträge amerikanischer und kanadischer Kunden dem IRS zu melden der diese Daten anschliessend nutzt, um die individuellen Steuererklärungen auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Positives Signal Kathryn Keneally, Vorsteherin der Steuerabteilung im nationalen Justizministerium und damit inoffizielle Gegenspielerin des Finanzplatzes Schweiz in Washington zeigte sich in einer ersten Reaktion «hochzufrieden» über den Richterspruch. An einer Konferenz von Steueranwälten in Phoenix (Arizona) sagte Keneally, dass ihre Arbeit nun einfacher werde. Vor allem schätze sie «das Bekenntnis zur Reziprozität, das im Urteil enthalten ist». Dies sei ein positives Signal an ausländische Staaten, sagte sie, die sich in Washington immer wieder über das Grossmachtgehabe der USA beschweren. Explizit erwähnte Keneally zudem, dass der IRS jüngst Ermittlungen der Behörden von Norwegen, Indien und Mexiko unterstützt habe, bei denen Ausländer mit einem Miami: Die Betreuung von Kunden aus politisch labilen südamerikanischen Staaten gehört zum Tagesgeschäft der Finanzinstitute im «Sunshine State» Florida. Das Bankgeheimnis in den USA wackelt Bankkonto in Amerika im Visier der Steuerfahndung standen. So wurden im Sommer 2013 insgesamt neun US-Banken gerichtlich aufgefordert, Auskunft über ihre norwegischen Kunden zu geben die gemäss des Fiskus in Norwegen mehrere Hunderttausend Dollar an Schwarzgeld in den USA versteckten. Keneally verschwieg allerdings, dass der Begriff «Reziprozität» mit Vorsicht zu geniessen ist. Denn der IRS sammelt von den ausländischen Steuerzahlern bei denen es sich vornehmlich um natürliche Personen handelt auf dem Formular 1042-S bloss rudimentäre Daten über die entsprechenden Bankkonten: namentlich Zinseinkünfte und Dividenden, die gutgeschrieben wurden. Das Regelwerk Fatca hingegen verlangt von ausländischen Staaten wie der Schweiz, dass sie über die Kontobewegungen amerikanischer Steuerzahler detailliert Buch führen. Solche Feinheiten sind den Banken-Verbänden von Florida und Texas aber egal. Sie kämpfen vor Gericht weiter gegen die Aufweichung des Bankgeheimnisses: Am 4. Februar gaben die beiden Organisationen bekannt, dass sie Berufung gegen das Urteil von Bundesrichter Boasberg eingereicht hätten. Eine Woche später bestätigte das US-Appellationsgericht in Washington den Eingang der Berufung. Nun haben die beiden Streitparteien bis Ende März Zeit, den Richtern ihre Argumente darzulegen. Anzunehmen ist, dass die Banken erneut die Angst vor einer Kapitalflucht an die Wand malen werden. Der Geschäftsleiter der Texas Bankers Association spricht davon, dass aus texanischen Banken bereits 500 Millionen Dollar abgezogen worden seien. Sollten die Berufungsrichter kein Musikgehör für die Klage haben, dann würden die beiden Branchenverbände wohl den Druck auf die politischen Institutionen erhöhen. Ein verbündeter Abgeordneter aus Florida der Republikaner Bill Posey, der im amerikanischen Repräsentantenhaus einen Wahlkreis an der Ostküste Floridas vertritt versucht seit bald drei Jahren, die Aufweichung des Bankgeheimnisses rückgängig zu machen. Bisher ohne Erfolg: Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde im Juni 2013 bloss von 3 der 435 Mitglieder des Repräsentantenhauses unterstützt, die übrigens alle aus Texas oder Florida stammen. Die Vorlage starb im Steuerausschuss der republikanisch dominierten Kammer einen stillen Tod. BILD: FOTOLIA AUGUST 2014 SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK AUGUST Erhebung eine Momentaufnahme darstellt und dass sie die schwierige Wirtschaftslage nach der Finanzkrise widerspiegelt. Tatsache aber ist, dass das Geschäft mit Amerikanern ohne stabile Bankbeziehung nach wie vor einer Goldgrube gleichkommt liehen Kreditfirmen insgesamt 48,7 Milliarden Dollar aus (40 Prozent übers Internet) und verdienten dabei 9,2 Milliarden Dollar, wie das Forschungsinstitut «Center for Financial Services Innovation» kürzlich berechnete. Dies entspricht einem Zuwachs von fast 20 Prozent. Insbesondere die Kreditvergabe an alleinstehende oder geschiedene Frauen und an arbeitsunfähige Menschen boomt. Diese stürmische Wachstumsphase wird wohl bald zu Ende gehen. Das «Center for Financial Services Innovation» rechnet damit, dass die Branche 2013 bloss um 2,8 Prozent gewachsen ist (genauere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor). Mit ein Grund für diese Delle: Online-Kredite haben das Interesse der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden geweckt. Und Washington fehlt eine direkte Handhabe gegen diese virtuellen Kredithaie viele dieser zwielichtigen Unternehmen befinden sich im Besitz von Indianerstämmen, deshalb fallen sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der US- Behörden. Die Indianer-Reservate gelten in den Augen des amerikanischen Gesetzgebers als souveräne Territorien. «Choke Point» Das Justizministerium fand aber im vorigen Jahr einen Weg, dieses Hindernis zu umgehen. Seither gehen die Ermittler von Minister Eric Holder massiv gegen die gesamte Branche vor. Am Anfang dieser Operation, die den Titel «Choke Point» trägt, stand die wenig beachtete Rede eines hochrangigen Mitarbeiters des Justizministeriums. Am 20. März 2013 sagte Michael Bresnick vor dem einflussreichen Exchequer Club in Washington: Immer noch pflegten allzu viele Banken Geschäftsbeziehungen mit dubiosen Kreditfirmen, obwohl deren Geschäftsmodelle «die Alarmglocken der Banken schrillen lassen» sollten. Denn solche Geschäfte verstiessen gegen staatliche Auflagen, sagte Bresnick. Die Fachleute im Publikum spitzten die Ohren. Bresnick stand zu diesem Zeitpunkt der «Financial Fraud Enforcement Task Force» im Justizministerium vor, einer Arbeitsgruppe zur Aufklärung von Betrugsfällen im Nachgang zur Finanzkrise. Den Worten folgten rasch Taten. Der Reihe nach deckte die «Task Force» etablierte Banken mit gerichtlichen Vorladungen ein, um Räuberische Kleinkredite Fast 70 Millionen Amerikaner stehen mit den konventionellen Finanzinstitutionen auf Kriegsfuss und besitzen kein Bankkonto. Sie sind stattdessen die bevorzugten Kunden schwach regulierter Schattenbanken. Nun kommt diese Branche unter Druck. Von Renzo Ruf A uf den ersten Blick mag das Angebot verlockend klingen: Ohne allzu viele Fragen zu stellen, vergibt «Advance America» in Alexandria (Virginia) einen Kleinkredit in der Höhe von 200 Dollar. Geld, mit dem ein Amerikaner mit knappem Haushaltsbudget eine Stromrechnung bezahlen oder ein Geburtstagsgeschenk kaufen kann. Sicherheiten will die Schattenbank 2400 Filialen in 29 US-Bundesstaaten dabei keine sehen; es reicht, wenn der Kunde eine gültige Identitätskarte besitzt und anhand eines Gehaltsschecks nachweist, dass er einer regelmässigen Arbeit nachgeht. Das böse Erwachen folgt spätestens, wenn der Kredit nach 14 Tagen zurückbezahlt werden muss. Denn nun sind 238 Dollar fällig. «Advance America» verrechnet damit einen effektiven Jahreszinssatz von sagenhaften möglichst viele Informationen über halbseidige Kunden zu sammeln. Grosse Finanzinstitute wie Wells Fargo, PNC Bank und Capitol One wurden damit unfreiwillig zu Hilfssheriffs berufen. Zwar reagierten nicht alle Banken gleich auf diese Pressionen, seit einigen Monaten beklagen sich aber zahlreiche Kreditfirmen darüber, dass Grossbanken ihnen Darlehen oder Konten kündigten. Der Berufsverband FISCA (Financial Service Centers of America) hat Kenntnis von 14 legitimen «Pay Day Loan»- Anbietern, die in den vergangenen sechs Monaten sanktioniert worden sind, obwohl sie einem rechtmässigen Geschäft nachgehen. FISCA-Mitglieder verfügen allesamt über staatliche Lizenzen. Die Vergabe von Kleinkrediten ist in 35 von 50 Bundesstaaten erlaubt. Keine Repressionen für Banken Die Reaktion auf «Operation Choke Point» liess nicht lange auf sich warten. Nun streiten sich in Washington Lobbyisten, Industrievertreter und Aufseher über die Fortsetzung der Ermittlungen. Die Aufsichtsbehörden bezeichnen ihr hartes Vorgehen als legitim und verweisen auf die illegalen Machenschaften der Kredithaie. Gleichzeitig beteuert die Einlageversicherung FDIC aber, dass Banken keine Repressionen zu befürchten hätten, so lange sie im Verkehr mit Kunden, «die riskanteren Aktivitäten nachgehen», nicht gegen die Aufsichtsregeln verstiessen. Der Dachverband CFSA (Community Financial Services Association of America), in dem führende Kreditfirmen zusammengeschlossen sind, widerspricht dieser Darstellung. Natürlich gebe es in jeder Branche Missetäter, sagt CFSA-Sprecherin Amy Cantu. «Im Zentrum der Ermittlungen stehen aber schon lange nicht mehr dubiose Anbieter.» Stattdessen kämpften jetzt legitime Unternehmen um ihre Existenz. Dieser Meinung schloss sich auch die renommierte American Bankers Association (ABA) an. In einem Gastbeitrag im «Wall Street Journal» bezeichnete ABA-Geschäftsführer Frank Keating die «Operation Choke Point» als «nicht ganz legal». Selbst die hohe Politik interessiert sich für das Vorgehen des Justizministeriums. Republikanische Abgeordnete im Senat und im Repräsentantenhaus haben Untersuchungen angekündigt. Mit neuen Krediten alte begleichen Am Leben gehalten, wird dieser Streit auch durch unterschiedliche Weltanschauungen. Nathalie Martin, Rechtsprofessorin an der University of New Mexiko in Albuquerque, nennt das Geschäftsgebaren der Kleinkreditunternehmen «schlicht räuberisch». Sie sagt: «Die Darlehen sind dergestalt strukturiert, dass die Kunden sie nicht innerhalb der gewünschten Frist zurückzahlen können.» Sie müssten deshalb neue Kredite aufnehmen, um die alten begleichen zu können, und die Schuldenfalle schnappe zu. Martin belegt ihre Aussage mit den Resultaten einer Umfrage, die sie im Jahr 2010 durchgeführt hatte. Demnach seien sich die meisten Kreditnehmer nicht im Klaren darüber gewesen, welche Verpflichtungen sie eingegangen seien, sagt die Rechtsprofessorin. Der Dachverband CFSA hingegen verweist auf eine breit angelegte Meinungsumfrage unter «Pay Day Loan»-Kunden, die im Dezember 2013 durch das renommierte Institut Harris Interactive durchgeführt worden ist. Die überwiegende Mehrheit der Kunden der Schattenbanken verteilte der Industrie demnach positive Noten. Die Umfrage zeige, sagt CFSA- Sprecherin Cantu, dass die Kunden «äusserst zufrieden sind mit unseren Produkten», und dass sie über die Gebührenstruktur Bescheid wüssten. Die hohen Zinsen rechtfertigt der Branchenverband mit dem grossen Risiko, das die Kreditbüros eingehen. Tatsächlich werden bloss sieben von zehn Kleinkrediten rechtzeitig und vollständig zurückbezahlt. Immerhin: In einem Punkt sind sich Nathalie Martin und Amy Cantu einig. Die Nachfrage nach Kleinkrediten sei gross, sagen sowohl die Professorin als auch die Verbandssprecherin. Nathalie Martin geht gar einen Schritt weiter. Sie hoffe, sagt die Rechtsprofessorin aus New Mexiko, dass sich bald neue Anbieter in den Markt wagten. Denn eine schärfere Konkurrenz würde sich positive auf das hohe Zinsniveau auswirken. SCHATTENBANKEN USA USA SCHATTENBANKEN USA 37 % Anteil an den nationalen Finanzaktiven in Prozent USA ,35 Prozent weit mehr, als eine Bank oder eine Kreditkartenfirma im Bundesstaat Virginia verlangen dürfte. Jeder Vierte ohne Konto Ungeachtet dieses (legalen) Wuchers brummt das Geschäft mit ungesicherten Kleinkrediten, die unter den Begriffen «Pay Day Loans» oder «Pay Day Advances» angeboten werden. Unternehmen mit vielversprechenden Namen wie «Check City», «ACE Cash Express» oder «Moneytree» sind an den breiten Ausfallstrassen amerikanischer Grossstädte allgegenwärtig. Mit ein Grund für diesen Boom: Rund ein Viertel aller erwachsenen Amerikaner sind nur lose ans traditionelle Bankensystem angebunden. 17 Millionen Amerikaner schlagen sich ohne Konto oder Kreditkarte durchs Leben; in den Augen der Fachleute sind sie «unbanked». Sie leben buchstäblich von Gehaltsscheck zu Gehaltsscheck oder von einer staatlichen Transferzahlung zur nächsten. Und rund 51 Millionen Amerikaner greifen bloss ab und zu auf ein Bankkonto zurück; häufigster Grund für diese Verweigerungshaltung sind schlechte Erfahrungen im Umgang mit Finanzinstituten. Mit ein Grund dafür: Im Jahr 2013 zogen Banken und Sparkassen gemäss einer Zusammenstellung des Forschungsunternehmens Moebs Services 32 Milliarden Dollar an Strafgebühren von ihren Kunden ein. Im Sprachgebrauch der Finanzexperten werden diese Amerikaner «underbanked» genannt. Kredite an Geschiedene und an Arbeitslose Diese überraschenden Zahlen stammen aus einer Studie der Einlagenversicherung FDIC (Federal Deposit Insurance Corporation), die im Juni 2011 erstellt und im Herbst 2012 veröffentlicht wurde. Anzunehmen ist, dass diese QUELLE: GLOBAL SHADOW BANKING MONITORING REPORT 2013; FSB Banken (Institute mit Einlagengeschäft) Versicherungen und Pensionsfonds Staatliche Finanzinstitutionen Schattenbanken (diverse Finanzintermediäre) Zentralbank AUGUST 2014 SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK AUGUST 2014 den Kundenberatern volle Transparenz über ihre Kundenportfolios und über die Erlösauswirkungen und zeigt individuell auf die Kunden bezogen die «Vorher-Nachher-Situation» auf. Gleichzeitig kann das Tool genutzt werden, um Regeln und Grenzen bei der Preisvergabe zu setzten oder Zielvorgaben einzubauen. Ein Vorteil eines Tools ist das mögliche Controlling und die Analyse vergebener Konditionen. Häufig werden beide Migrationsmodi parallel verwendet. Beispielsweise wird für Beratungsmandate ein kundenspezifisches Repricing durchgeführt und für standardisierte Bankprodukte (z.b. Kreditkarten) eine direkte Preismigration. Oder man differenziert nach Segmenten, und es werden nur Kunden mit Standardkonditionen eins zu eins migriert. Erfahrungen zeigen, dass es hilfreich ist, Frontvertreter der zu integrierenden Bank in die Entscheidungsprozesse einzubinden und die bestehende Pricingstruktur und -kultur früh einzubringen. Zentral beim Training ist, dass der Mehrwert des (neuen) Pricingansatzes Kundenberatern und Klienten klar kommuniziert wird und dass die einmaligen Chancen klargemacht werden: eine Gelegenheit, das Kundenbuch zu bereinigen und unerwünschte Konditionen auszumerzen. Oft eine zu wenig prioritäre Ertragsseite Das Pricing steht besonders während einer Fusion im Spannungsfeld mit übergeordneten Zielen wie Wachstum, dem Etablieren in einem neuen Markt und schnellem Transfer der Kunden. Zudem ist kurzfristig oft die Kostenseite im Fokus, und die kunden- und erlösseitigen Faktoren finden zu wenig Priorität. Mit schwerwiegenden Folgen. Denn zum Zeitpunkt der Integration werden auch ertragsseitig wichtige Weichen gestellt, die im Nachgang nur noch sehr schwierig umzubiegen sind. Für eine nachhaltig erfolgreiche Integration ist deshalb ein strategisches Integrationspricing der Schlüssel zum Erfolg. Ein Zusammenschluss zweier Institute ist die Gelegenheit für Bereinigungen sowie für Harmonisierung und Selektion und bietet in der Umsetzung den Vorteil, dass auch aus Kundensicht eine Preisanpassung aufgrund einer Fusion nachvollziehbar und verständlich ist. Mit den richtigen Massnahmen kann der Erlös während und nach einer Fusion stabilisiert oder womöglich gesteigert werden. *Jan Engelke ist Managing Partner, Petra Knüsel Partner und Nadia Hauswirth Projektleiterin im Competence Center Banking bei der Strategieberatung Simon-Kucher & Partners mit Fokus auf Marketing, Vertrieb und Pricing. FINANZPLATZ KONSOLIDIERUNG ken. Die allgemeine Empörung der Zürcher Regierung liefert einen klaren Beweis für die heftigen politischen Reaktionen auf eine derartige Missachtung des «Wirtschaftsauftrags» durch ein Staatsinstitut. Die an der Landesgrenze tätigen Banken betonen die Bedeutung ihrer grenzüberschreitenden Kundschaft. So Martin Vogel, GL-Vorsitzender der Schaffhauser Kantonalbank (SHKB): «Die Grenzgänger kommen im Vergleich mit anderen Kantonen für einen überdurchschnittlichen Anteil der Erwerbsbevölkerung auf und leisten einen deutlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region. Wir wollen alle Kunden gleich behandeln.» Auch bei den anderen Anbietern von Grenzgängerkonten, zu denen auch Gross-, Regional- und Raiffeisenbanken sowie Postfinance gehört, scheint noch keine Einstellung dieser Aktivität bevorzustehen. Von Firmenkunden erwartet Es geht nicht nur um die persönlichen Bedürfnisse der Grenzgänger. Laut Stefan Brunner, Direktionsmitglied der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB), gehört die Führung von Grenzgängerkonten zum Auftrag der Bank. Dabei gehe es aber in erster Linie darum, den Arbeitgebern in der Region entgegenzukommen. «Wir wollen unsere KMUs bestmöglich unterstützen», betont er. Tatsache ist, dass Grenzgängerkonten für die meisten Banken Ende 2013 überquerten ausländische Arbeitskräfte die Schweizer Grenzen regelmässig. Doch für hiesige Banken scheinen diese Kunden wenig interessant zu sein. Lohnkonten werden teurer Die Kündigung von Grenzgängerkonten durch die Zürcher Kantonalbank dürfte die Ausnahme bleiben. Die Kosten sind aber bei allen Anbietern gestiegen, da sich das Geschäft anscheinend kaum lohnt. So steigen auch die Gebühren. Von John Wicks E nde 2013 waren es fast ausländische Arbeitskräfte, die regelmässig die Schweizer Grenze überquerten. Der Wohlstand führender Wirtschaftsregionen ist ohne ihren Beitrag kaum vorstellbar. Das wird so bleiben, Masseneinwanderungsinitiative hin oder her. Dabei sind die Grenzgänger nicht nur Arbeitnehmer, sondern zusätzlich auch Bankkunden. Auch wenn der Besitz eines Schweizer Lohnkontos keine rechtliche Voraussetzung für die Zuteilung des gesuchten G-Ausweises darstellt, ist eine solche Bankverbindung für die allermeisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Selbstverständlichkeit. Nun können Grenzgänzer auf einmal kein solches Konto mehr bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) halten. Ende April wurden dort «aus betriebswirtschaftlichen Gründen» alle Konten von ausländischen Kleinkunden gekündigt. Dazu zählen Grenzgänger, von denen es immerhin gegen 9000 im Kanton gibt. Hiobsbotschaft von der ZKB Der überraschende ZKB-Entscheid war für viele Grenzgänger eine echte Hiobsbotschaft, weil ihre Stellung ein Schweizer Lohnkonto praktisch voraussetzt. Hinzu kamen Befürchtungen, weitere Banken könnten diesem Beispiel folgen und sich auch von ihren grenzüberschreitenden Kunden verabschieden. Vorderhand scheint dies nicht der Fall zu sein, erst recht nicht bei Kantonalbankein besonders lohnendes Geschäft sind. Unter anderem als Folge regulatorischer Verschärfungen jenseits der Landesgrenzen sind etwa die Compliance-Kosten deutlich gestiegen. Wie andere Banken verlangt die BLKB klare Nachweise, dass die Kontoinhaber den Grenzgängerstatus besitzen. «Bei der Eröffnung von Grenzgängerkonten geht die Initiative vom Kunden, nicht von der Bank aus», sagt Brunner. Die höheren Kosten erklären die Gebührenerhöhungen, die in den letzten Jahren von vielen Banken durchgesetzt wurden. «Schweizer Konten kommen teuer», hiess es im vergangenen Jahr in der «Badischen Zeitung», die über eine Reihe zum Teil hoher Aufschläge berichtet hatte. Und vor oft überteuerten Überweisungsgebühren warnt der Verein Grenzgänger-Info in Lörrach. Auch wenn sich die Konditionen für Grenzgängerkonten von Bank zu Bank stark unterscheiden, sind die Kosten tragbar. Bei der SHKB werden grundsätzlich die gleichen Kontoführungsgebühren wie für Schweizer Kunden erhoben, erklärt Martin Vogel. Dabei sei die Bank daran interessiert, dass die Grenzgänger «ihr Salär nicht gleich wieder abdisponieren». Daher zahlen Kunden mit einem Volumen von mindestens Franken keine zusätzlichen Gebühren von 50 Franken. Die Bank empfiehlt ein KB-PLUS-Paket, monatlich 5 Franken, das neben Kontoführung auch E-Banking-Dienste und Maestro-Karte umfasst. Und SEPA-Überweisungen kosten nur 30 Rappen pro Zahlung. Anderswo erheben Postfinance und Migros Bank inzwischen 5 Franken pro Monat mehr als für Inländerkonten, die Basler Kantonalbank jährlich 240 Franken, die Raiffeisen-Banken maximal 240 Franken und die Credit Suisse 480 Franken. Und ab Juli führt die BLKB für ihre Kunden mit Domizil in Deutschland und Frankreich neue Jahresgebühren ein. Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich bezahlen dann für Konten 120 Franken mehr und für Depots 360 Franken mehr als Kunden mit Domizil Schweiz. Allianzen über Grenzen hinweg Weil die Schweiz nicht zum EWR gehört, werden für Überweisungen über das europaweite SEPA-Zahlverfahren zum Teil happige Gebühren verlangt, heisst es. Einfacher und billiger sind jedenfalls für deutsche Grenzgänger Modelle, bei denen eine einheimische Bank teilnimmt. Ein Beispiel ist die direkte Beziehung zwischen der UBS (Schweiz) und einzelnen Spar- und Volksbanken ennet dem Rhein, die eigene Konten in der Schweiz besitzen. So bietet die Volksbank Dreiländereck grenzüberschreitende Franken-Überweisungen zwischen teilnehmenden Instituten nach dem Swissconnect-System, die zum amtlichen Euro-Fixing umgerechnet werden. Trotz der allgemeinen und von den Betroffenen kritisierten Gebührenerhöhungen gibt es für die allermeisten Grenzgänger keine richtige Alternative zu einem hiesigen Lohnkonto. Somit werden Schweizer Banken die entstehenden Kosten mehr oder weniger decken können und so werden sie die Konten nicht wie die ZKB aus «betriebswirtschaftlichen Gründen» kurzerhand abschaffen. GRENZGÄNGER FINANZPLATZ Ende April hat die ZKB «aus betriebswirtschaftlichen Gründen» alle Konten von ausländischen Kleinkunden gekündigt. Rang Bank Mehrkosten 1 Schaffhauser Kantonalbank 0 2 Migros Bank 5 2 Postfinance 5 3 Basellandschaftliche Kantonalbank Basler Kantonalbank Raiffeisen Credit Suisse 480 Zürcher Kantonalbank n.v. GRENZGÄNGERKONTEN Die Mehrkosten Zusatz-Kontoführungsgebühren in Franken Quelle: eigene Recherchen, nicht abschliessende Aufzählung

9 THEMEN / SCHWERPUNKTE / SERIEN / SPECIALS Ausgaben Schwerpunkt, Titelfokus; Heft im Heft Anlagen, Investments; Publi-Formate Technologie, IT-News; Publi-Formate Erscheinung Anzeigenschluss/ DM-Schluss Nr Asset Management, Wirtschaftsraum, aktives versus passives Fondsmanagement, Indexfonds Aus- und Weiterbildung Serie: Risiko, Compliance, Regulierung High Yield Bonds, Anlagetrends, Vorsorge, Finanzprodukte, ETF, Megatrends Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte MIS, BPO, Social Media, Business Software - Softwareentwicklung, Bankenapplikationen, Business Transition Serie: IT-News und Dienstleistungen 19. Dezember November Dezember 14 Nr Industrialisierung im Banking, Finanzierung Kredit & Leasing, Fonds-Messe 2015, institutionelle Anleger Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Transaction Banking, Anlagefonds, Hedge Funds, Regulierung, Penisionskassen Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Transaction Banking, Compliance Big Data, Cloud Computing, Datenaustausch, Datenlieferanten, Multi-Channel Security, Kundenbeziehung und Abwicklung Serie: IT-News und Dienstleistungen 23. Januar Dezember Dezember 14 Nr Private Banking, X.DAYS15, Wealth Management, Family Offices, Vermögensverwalter, Trusts, CeBIT, Compliance, Nachfolgeplanung Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Str. Produkte, UHNWI, Family Offices, Offshore/ Onshore Banking, alternative Anlagen, Crossborder Banking, Nachhaltigkeit Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Banking Operations, Mobile Banking, Kundenberatung, Beratungstools, SLA, Sourcing (In und Out), Digitalisierung, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.) Serie: IT-News und Dienstleistungen 20. Februar Januar Januar 15 Nr Regulierung, Finanzplatz, Asset Management, institutionelle Anleger, Social-Media-Plattform Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Index / ETF Basel III, Fatca, Mifid, Fidleg, ALM, Kundenberatung, neue Geschäftsmodelle, Obligationen, Nachfolgeregelung, Finanztrends, Financial Intermediares Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte ILM, Dokumentenmanagement, ECM, CMS, ILM, DMS, Geldautomaten Cash Management, Procurement Services, xmobile/xcrm, Regulierung, Compliance, Kundenanalyse, Big Content Serie: IT-News und Dienstleistungen 20. März Februar März 15 Nr Retailbanking, Bankiertag, ETPD15, Penisionskassen Vermögensverwaltung, Portfolio, UNICORE Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Vorsorge Kompakt Emerging Markets, 2. Säule, Kundenbindung, Distributionskanäle, profitables Retailbanking, Fokus auf Wachstum Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte BPO, Kernbankenlösungen, Tax und Compliance, Bankencontrolling, Standardsoftware, Transaktionssicherheit, Access, Financial Operations Serie: IT-News und Dienstleistungen 17. April März April 15 Nr Corporate und Investment Banking, Bank-IT, Bankengipfel, Swiss CRM Forum, CIO-Forum Serie: Risiko, Compliance, Regulierung IT-ICT in Finance Global Custody, Grossbanken, White Labelling Börsenhandelsplätze/-systeme, Fokus auf Geldund Kapitalmarkt, Nachhaltigkeit Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Banking Operations, IT-Security, Bank-IT, Evaluation, Systemintegration, Virtualisierung, Multi Channels, Zahlungssysteme, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.) Serie: IT-News und Dienstleistungen 22. Mai April Mai 15 Nr Asset Management, Vorsorge/Produkte, Energiewirtschaft Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015 Erfolgsfaktoren der Investmentmanager, Research, Vorsorge, ETP ETF, Fondsinvest Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Print und Outputmanagement, Bank 2.0, Social Business, Expert to Expert Banking, Rechenzentren, Regulierung, Datensysteme, Digitalisierung als Chance, Vertragsmanagement Serie: IT-News und Dienstleistungen 19. Juni Mai Juni 15 Programmänderung vorbehalten

10 THEMEN / SCHWERPUNKTE / SERIEN / SPECIALS Ausgaben Schwerpunkt, Titelfokus, Heft im Heft Anlagen, Investments, Publi-Formate Technologie, IT-News, Publi-Formate Erscheinung Anzeigenschluss/ DM-Schluss Nr Industrialisierung im Banking, Investment Banking, Corporate Governance, institutionelle Anleger Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Kosten-Ertrags-Verhältnis: Geschäftsmodelle im Wandel, Trust, Anlagefonds, Rohstoffe, FuF Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte IT-Innovationen, UCC, E-Channel, Performance Management Kostenmanagement, SOA, Netzwerke, Prozess und Business Engineering Serie: IT-News und Dienstleistungen 17. Juli Juni Juli 15 Nr Hors-Série 2015 Private Banking, Wealth Management, Bankengipfel, Bankiertag, Aus- und Weiterbildung, Compliance, Trends in Finance, Business Engineering Forum Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Green Management Privatbanken, institutionelles Geschäft, unabhängige Vermögensverwalter Beratungs- und Gebührenmodelle, Trendfolgefonds, Diversifikation, Private Labelling, kollektive Anlagen, BRICs, Chancen in Schwellenländern Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Banking Operations, Datensicherheit, BI, BPM, Storage, Payment Systems, IT-Plattform, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.), Transformationsprozess, Payrolling Serie: IT-News und Dienstleistungen 21. August Juli August 15 Jubiläumsausgabe «30 Jahre Schweizer Bank» «30 Jahre Schweizer Bank» 18. September August September 15 Nr Regulierung, Systemstabilität, ETPD15, KMU und Banken Private Banking Summit, Invest15 Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Mobilität Flottenmanagement Risikomanagement, Basel III, Leverage Ratio, Str. Produkte, Securities Lending, Vorsorge, Universalbanken, Differenzierungsstrategien Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Transaction Banking, Managed Services, laas SaaS PaaS, IT-Architektur, Mobile Computing, Digitalisierung Serie: IT-News und Dienstleistungen 18. September August September 15 Nr Retail Banking. Finanzplanung, Swiss Finance Forum, Cross-Border Banking, Trends im Banking, KMU-Forum, Sicherheit 2015, Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Köpfe und Karrieren Diversifizierung, Kantonalbanken, Regionalund Raiffeisenbanken, Immobilien, ETPs ETFs, Hypothekargeschäft, Nachhaltigkeit Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Financial Crime, Geldwäscherei, Financial und Operational Risk, Facility Management, Gesamtbankensysteme, Core-Banking-Plattformen, Beschaffungsprozessmanagement Serie: IT-News und Dienstleistungen 23. Oktober Oktober Oktober 15 Nr Corporate und Investment Banking, Industrialisierung, institutionelle Anleger, CFO-Forum, Telekommarkt Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Riskmanagement Firmenkunden, ETFs, Emerging Markets, Family Offices, alternative Investments, Derivate, Insurance Linked Security, Nachfolgeregelung, Nachhaltige Entwicklung Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Banking Operations, IT-Sourcing, Innovationen, IT-Trends, Compliance, Recordsmanagement, Info-Management, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.), Netzwerklieferanten (Telecom) Serie: IT-News und Dienstleistungen 20. November Oktober November 15 Nr Asset Management, aktiv vs. passiv, Fonds Messe 16, Fondsmanagement Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Wirtschaftsraum High Yield Bonds, Anlagetrends, Anlagefonds, Finanzprodukte, Trust, Megatrends, BRICs Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte MIS, BPO, Social Media, Business Software Softwareentwicklung, Bankenapplikationen, xmobile/xcrm, Business Transition, IT-Migration Serie: IT-News und Dienstleistungen 18. Dezember November Dezember 15 Programmänderung vorbehalten 10

11 FORMATE / PREISE 1/1-SEITE Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 254 mm Randangeschnitten: 210 x 280 mm EVENTKALENDER/VERANSTALTUNG Bruttopreis: CHF /1-Seite pro Ausgabe Bruttopreis: CHF /2-Seite quer pro Ausgabe 1/6-SEITE QUER Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 39 mm Randangeschnitten: 210 x 55 mm 2/3-SEITE QUER Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 169 mm Randangeschnitten: 210 x 185 mm 1/3-SEITE QUER Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 82 mm Randangeschnitten: 210 x 98 mm 1/6-SEITE HOCH Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 54 x 126 mm Randangeschnitten: 65 x 142 mm 2/3-SEITE HOCH Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 113 x 254 mm Randangeschnitten: 124 x 280 mm 1/3-SEITE HOCH Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 54 x 254 mm Randangeschnitten: 65 x 280 mm 1/8-SEITE QUER Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 85 x 57 mm Randangeschnitten: 96 x 73 mm 1/2-SEITE QUER Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 126 mm Randangeschnitten: 210 x 142 mm 1/4-SEITE QUER Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 57 mm Randangeschnitten: 210 x 73 mm 1/8-SEITE HOCH Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 39 x 126 mm Randangeschnitten: 50 x 142 mm 1/2-SEITE HOCH Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 86 x 254 mm Randangeschnitten: 97 x 280 mm 1/4-SEITE HOCH Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 86 x 126 mm Randangeschnitten: 97 x 142 mm INSELANZEIGE REKLAME Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 76 x 111 mm 11

12 FORMATE / PREISE 2/1-SEITE PANORAMA Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 398 x 254 mm Randangeschnitten: 420 x 280 mm GATEFOLDER 3 SEITEN (NACH INNEN GEKLAPPT) Bruttopreis: CHF inkl. technische Kosten Gesamtlänge: 420 mm / Höhe: 280 mm GATEFOLDER 4 SEITEN (NACH INNEN GEKLAPPT) auf Anfrage PAPILLON Bruttopreis: CHF inkl. technische Kosten Format: 108,5 x 207 mm x 108,5 x 280 mm 2 X 1/2-SEITE QUER, PANORAMA Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 398 x 126 mm Randangeschnitten: 420 x 142 mm 2 X 1/3-SEITE QUER, PANORAMA Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 398 x 82 mm Randangeschnitten: 420 x 98 mm 2 X 1/4-SEITE QUER, PANORAMA Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 398 x 57 mm Randangeschnitten: 420 x 73 mm Cover mit Klappe (Umschlag mind. 250g/m 2 ) Bruttopreis: CHF Format: 198 x 220 mm 2. UMSCHLAGSEITE Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 254 mm Randangeschnitten: 210 x 280 mm 3. UMSCHLAGSEITE Bruttopreis: CHF UMSCHLAGSEITE Bruttopreis: CHF PERFORIERTES KUNDENCOVER, 2 SEITEN Bruttopreis: CHF BANDEROLE Bruttopreis: CHF Breite: mind. 30 mm/max. 120 mm Preis exkl. technische Kosten für Banderolierung. Zusätzliche Verrechnung von ca. CHF 300. pro Tsd. durch Swissprinters St. Gallen AG. VIS-À-VIS EDITORIAL / FOKUS AUFMACHER Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 254 mm Randangeschnitten: 210 x 280 mm CENTER PANORAMA Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 274 x 180 mm Randangeschnitten: 274 x 196 mm GATEFOLDER 2 SEITEN (NACH AUSSEN GEKLAPPT) Bruttopreis: CHF inkl. technische Kosten Gesamtlänge: 420 mm / Höhe: 280 mm COVERSPREAD Bruttopreis: CHF Format: 420 x 280 mm JUNIOR PAGE Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 121 x 169 mm Randangeschnitten: 132 x 210 mm 12

13 FORMATE / PREISE A B A C B B D D low C FRENCH DOOR Bruttopreis: CHF Format: 610 x 280 mm, (210/5/207/198 x 280 mm) UMSCHLAG-UMHEFTER Bruttopreis: CHF Format: 840 x 280 mm (210/210/810/210 x 280 mm) 1/1-SEITE-ZENTRIERT Bruttopreis: CHF Horizontal: 184 x 254 mm Vertikal: 210 x 280 mm WINKELANZEIGE Bruttopreis: CHF Horizontal: 420 x 65 mm Vertikal: 65 x 280 mm 1/3-SEITE QUER, ZENTRIERT Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 184 x 98 mm Randangeschnitten: 210 x 98 mm 1/3-SEITE HOCH, ZENTRIERT Bruttopreis: CHF Satzspiegel: 50 x 236 mm Randangeschnitten: 50 x 280 mm redaktionelles Umfeld QR-CODE UND LOGO IM TEXTUMFELD Bruttopreis: CHF Platzierung im themenaffinen Umfeld Format: 58 x 27 mm PUBLI-REPORTAGE / PUBLI-FORUM / PUBLI-PANEL / PUBLI-INTERVIEW PUBLI-REPORTAGE 1/1-Seite Preis netto/netto: CHF Format: 180 x 254 mm PUBLI-REPORTAGE 2/1-Seiten Preis netto/netto: CHF Format: 368 x 254 mm PUBLI-FORUM 2/1-Seiten Preis netto/netto: CHF Format Textseite: 184 x 254 mm Format Anzeige: 210 x 280 mm PUBLI-PANEL / PUBLI-INTERVIEW 2/1-Seiten Preis netto/netto: CHF a) Format total 2/1-Seiten Text: 368 x 254 mm b) Format 1/1-Textseite plus 1/1-Anzeige, Textseite: 184 x 254 mm Anzeige: 210 x 280mm Bedingungen Aufträge Die Abbestellung oder die Verschiebung von erteilten Aufträgen wird nur bis zum Anzeigenschluss angenommen. Bei späterer Sistierung behält sich die «Schweizer Bank» das Recht vor, die Anzeige zu verrechnen. Reservationen Bei schriftlich bestätigten Reservationen seitens des Kunden oder der «Schweizer Bank», welche nach Anzeigenschluss aufgehoben werden, wird die Anzeige ebenfalls in Rechnung gestellt. Allgemeine Anmerkungen Die Preise gelten für 1- bis 4-farbige Anzeigen (Einheitstarif), basierend auf den Skala-Farben CYMK Preisänderungen vorbehalten Alle Preise verstehen sich zzgl. 8 % MwSt. Banderole/Spezialformate Spezialformate und Banderolen müssen frühzeitig angemeldet werden. Vorgängige Reservation und Prüfung ist unabdingbar. Banderole: Die gewünschte Banderole muss vorgängig zur Prüfung der Redaktion vorgelegt werden. Spezialformate und Banderolen müssen zehn Tage vor dem Druckmaterial-Schluss abgegeben werden. Weitere Spezialformate auf Anfrage 13

14 BEISPIELE SONDERWERBEFORMEN Gatefolder, nach aussen geklappt (2 Seiten) Gatefolder, nach innen geklappt (3 Seiten) Perforiertes Kunden-Cover (2 Seiten) Cover mit Flappe Papillon FrenchDoor (insgesamt 4 Seiten) 14

15 FORMATE / PREISE Preismodell 2015 «Schweizer Bank»-Ausgaben Exemplare Nutzauflage Leserschaft von mindestens Leader-Lesern (Quelle: MA Leader, WEMF) Folgeanzeigen, Anzeigen mit Textanschluss Anzeigen grenzen mindestens einmal an die redaktionelle Fläche. Der Platzierungszuschlag für den Textanschluss beträgt 30 % auf den Bruttopreis. Randangeschnittene Formate Anlieferung + 3 mm Beschnitt pro Aussenrand Publi-Reportage/Advertorial Publi-Reportagen/Advertorials werden in unserem Magazin nicht gleich behandelt wie Anzeigen. Folgende Punkte müssen dazu noch beachtet werden: Nicht die gleiche Schrift wie die «Schweizer Bank» verwenden (Serife, Amplitude, Performa, Scala Sens) Wenn möglich andere Spaltigkeit als in der «Schweizer Bank» Anzeige muss oben mit «Publi-Report» gekennzeichnet sein Anzahl Zeichen für eine Seite Text: ca Zeichen inkl. Leerschläge Bebilderung JPG, TIFF oder PDF, CMYK, mindestens 300 dpi Auflösung Druckfertige Publi-Reportagen bedürfen der Genehmigung der Redaktion In Cobranding mit «Schweizer Bank» und «PME Magazine» Publi-Forum / Publi-Panel / Publi-Interview Im Publi-Forum-Konzept ist für jede Ausgabe ein Schwerpunktthema definiert, welches von der Fachredaktion eingeführt wird. Nachfolgend stehen zwei Seiten zur Verfügung. Links können Sie zu den offenen Fragen Stellung nehmen, rechts ein Firmenporträt, eine Produktinformation oder eine klassische Anzeige publizieren. Das Werbepaket beinhaltet 1 Seite Anzeige, 1 Seite Antworten auf die von der Fachredaktion erstellten Fachfragen oder total 2 Seiten Antworten ohne Anzeige. Für das Publi-Panel werden Vertreter zu einem schriftlichen Panel eingeladen. Diese können zu den offenen Fragen, welche vom Fachredaktor definiert wurden, Stellung nehmen. Die Teilnahme am Panel beinhaltet die Schaltung einer Anzeige oder einer Publi-Reportage/Advertorial (1/1-Seite) in der gleichen Ausgabe. Beim Publi-Panel beantworten mehrere Teilnehmer nacheinander die von der Fachredaktion erstellten Themenfachfragen. Für das Publi-Interview werden Vertreter zu einem schriftlichen Panel eingeladen. Diese können zu den offenen Fragen, welche vom Fachredaktor definiert wurden, Stellung nehmen. Die Teilnahme am Panel beinhaltet die Schaltung einer Anzeige oder einer Publi-Reportage/Advertorial (1/1-Seite) in der gleichen Ausgabe. Das Werbepaket beinhaltet 1 Seite Antworten, 1 Seite Anzeige, auf die von der Fachredaktion erstellten Fachfragen oder total 2 Seiten Antworten ohne Anzeige. Eventkalender/Veranstaltungskalender Das Konzept der Eventkalender/Veranstaltungskalender erscheint in jeder Ausgabe. Die Portraits dienen unseren Lesern als ergänzende Informationen zu den bevorstehenden Veranstaltungen und Seminaren. 15

16 FORMATE & PREISE RABATTE & ZUSCHLÄGE Rubriken-/Stellentarife «Schweizer Bank»-Ausgabe Stellen hoch quer s/w farbig 1/1-Seite 184 x 254 mm /3-Seite 113 x 254 mm 184 x 169 mm /2-Seite 86 x 254 mm 184 x 126 mm /3-Seite 54 x 254 mm 184 x 82 mm /4-Seite 86 x 126 mm 184 x 57 mm /6-Seite 54 x 126 mm 184 x 39 mm /8-Seite 39 x 126 mm 85 x 57 mm Frankenabschlüsse Betrag Rabatt CHF bis CHF % CHF bis CHF % CHF bis CHF % CHF bis CHF % ab CHF % Wiederholungsrabatte Wiederholung Rabatt 3-mal 2 % 6-mal 5 % 12-mal 7 % Gültig bis und mit 1/3-Seite, ohne Grössenkorrekturen, Sujetwechsel mit Anlieferung von Vollvorlagen. Nicht kumulierbar mit Frankenabschlüssen. Beraterkommission für Anzeigen (BK für Beilagen, siehe unter Beilagen und Beikleber) Beraterkommission 15 % Spezialrabatte Wohltätigkeitsrabatt gemäss ZEWO-Liste: 50 % Nachlass auf Bruttotarif. Nicht Abschluss- und BK-/JUP-berechtigt. Anzeigen Platzierungszuschlag/Textanschluss 30 % auf den Bruttopreis Folgeanzeigen: plus 30 % Platzierungszuschlag auf den Bruttopreis Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, jedoch nicht garantiert Chiffregebühren Inland CHF 21., Ausland CHF 35. Stellen-Print/Online-Tarif: CHF 600. /Monat 16

17 BEILAGEN Lose Beilagen Gewicht Gesamtkosten Kosten Ex. Grossauflage je 1000 Ex. 2,5 g bis 25 g CHF CHF CHF g bis 49 g CHF CHF CHF g bis 80 g CHF CHF CHF Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage Mitgebundene Beilagen Gewicht Gesamtkosten Kosten Ex. Grossauflage je 1000 Ex. 2,5 g bis 25 g CHF CHF CHF g bis 49 g CHF CHF CHF g bis 80 g CHF CHF CHF 970. Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage LOSE BEILAGEN Diverses Teilbelegung der Auflage, Huckepack auf Anfrage Preise inklusive Porto und technische Kosten Preise zuzüglich 8 % MwSt. Technische Bedingungen Mindestformat: 148 x 105 mm = A6 Maximalformat: 204 x 274 mm MITGEBUNDENE BEILAGEN Diverses Preise inklusive Porto und technische Kosten Preise zuzüglich 8 % MwSt. Technische Bedingungen Format: 215 x 302 mm Kopfbeschnitt: 5 mm Frontbeschnitt: 3 mm Fussbeschnitt: 3 mm Bundfräsrand: 3 mm Beilagen Prospekte mit Fremdinseraten: Pro Inserat werden 30 % vom Bruttopreis einer Inserateseite (oder des entsprechenden Formates) der «Schweizer Bank» als Mehrpreis verrechnet. Splitzuschlag: CHF Huckepack-Zuschlag: CHF

18 BEIKLEBER UND SONDERWERBEFORMEN Inserate mit Beikleber Gewicht Gesamtkosten Kosten Ex. Grossauflage je 1000 Ex. Postkarte* CHF CHF CHF 390. bis 10 g* CHF CHF CHF 570. bis 25 g* CHF CHF CHF 650. Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage *Plus Anzeigenpreis für Trägeranzeige mind. 1/1-Seite Carte Prestige (1 Seite, 250 gm 2, Vor- und Rückseite) Gewicht Gesamtkosten Ex. Grossauflage bis 15 g CHF CHF Mit Fixplatzierung (zwischen zwei Bögen möglich) Post-it plus Träger (3 Blätter plus Träger) Inhaltsübersicht CHF CHF CHF 390. Standard (inkl. 1/1 Seite) CHF CHF CHF 570. zuzüglich technische Kosten Beraterkommission für Beilagen, Beikleber und Sonderwerbeformen Beraterkommission: 5 % INSERATE MIT BEIKLEBER Diverses Preise inklusive Porto und technische Kosten Preise zuzüglich Inseratekosten Preise zuzüglich 8 % MwSt. Technische Bedingungen Mindestformat: 76 x 51 mm Maximalformat: 195 x 250 mm Positionierung nach Absprache Für Spezialformate: frühzeitige Anfrage Generell: Prüfung der Verarbeitbarkeit und Preis für Sachets und 3D-Beilagen auf Anfrage, mit Bemusterung Booklets nach Absprache Muster Vor der definitiven Zusage sind 5 Muster zur Prüfung an den Anzeigeninnendienst zu liefern. Für Beikleber ist ein Blindmuster/eine Standskizze 5 Wochen vor Erscheinen ebenfalls dem Anzeigeninnendienst zur Prüfung zu senden. Allgemeines Verschiebungsrecht vorbehalten. Anlieferung/Ausrüstung Spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen an: IRL PLUS AG Herr Markus Bauknecht Warenannahme «Schweizer Bank» Chemin du Closel 5 CH-1020 Renens, Tel. +41 (0) Fertig konfektioniert (offen auf Palette stapeln und keine Folien / kein Verpackungsmaterial verwenden). Auf Anlieferungsschein unbedingt vermerken: Titel, Erscheinungs-Nr., Datum, Menge 18

19 TECHNISCHE DATEN DIE «SCHWEIZER BANK» WIRD IM COMPUTER-TO-PLATE-VERFAHREN PRODUZIERT. Zeitschriftenformat: Satzspiegel Randangeschnittene Inserate: 210 x 280 mm 184 x 254 mm +3 mm Beschnitt auf allen Aussenseiten. Texte und Bildteile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm (5 mm + 3 mm Beschnitt) vom Heft rand entfernt sein. Druckverfahren: Rotationsoffset, Farbreihenfolge S, C, M, Y, Flächendeckung max. 300 % Rasterweite: 60er-Raster, elliptische Punktform Dichtewert: Für Vollton und Punktverbreiterung gilt die ISO-Norm ISO-Norm, EURO-Standard: siehe Auflagepapier: Umschlag: Andruck/Proof/ Druckersatz: Druckerei, Anlieferung Druckmaterial: Digitale Vorlagen: Programme: Umschlag: weiss, glänzend gestrichen, 200 g/m 2, holzfrei Inhalt: weiss, matt gestrichen, 70 g/m 2, holzhaltig ISO-Coated, Inhalt ISO-Web-Coated Zur farbverbindlichen Wiedergabe Ihrer Druckunterlagen benötigen wir ein auf auflagepapierähnlichem Träger hergestelltes Proof oder einen Andruck. Zur Überprüfung der Farbwerte muss der UGRA/FOGRA-Medienkeil integriert sein. Swissprinters AG, Premedia/PVS, «Schweizer Bank», Brühlstrasse 5, CH-4800 Zofingen Druckmaterial/generelle Fragen: Telefon: +41 (0) Highend-PDF erstellen (Schriften einbetten). PC/Windows nur als PDF- oder Tiff-Datei. Misch- und Pantone farben müssen auf den gelieferten Daten bereits in Skalafarben (CMYK) umdefiniert sein. Verwendete Logos, Bilder und Schriften müssen in demselben Ordner geliefert werden. Alle gängigen Grafik- und Layoutprogramme Datenübermittlung: Datenübermittlung Print Online: Information zu POLDIRECT: Übermittlung via Datenträger: Datenkontrolle: Datenkorrekturen/ -bearbeitung Datenverwaltung: Per an zopvs@swissprinters.ch sowie an susanne.schelling@axelspringer.ch mit allen Auftragsinformationen wie Titel, Ausgabedatum, Inserateformat, Sujet bezeichnung und Ab sen der mit Telefonnummer für Rückfragen. Für die Übermittlung elektronischer Daten bevorzugen wir die Branchenlösung POLDIRECT von Print Online. Damit werden die Anzeigen schnell und direkt übermittelt, zentral geprüft und archiviert, ohne zusätzliche Kosten für den Datensender. info@printonline.ch oder Telefon +41 (0) Bevorzugte Datenträger: CD-ROM. Andere nach Absprache möglich. Den Datenträgern ist ein den Druck bedingungen angepasstes, farbverbindliches Proof auf auflageähnlichem Träger mit dem FOGRA-Medienkeil beizulegen. Datenträger müssen beschriftet sein: «Schweizer Bank», Ausgabedatum, Inserate format, Sujetbezeichnung und Absender mit Telefonnummer für Rückfragen. Bitte einsenden an: Swissprinters AG, Premedia/PVS, «Schweizer Bank», Herr Dieter Koch, Brühlstrasse 5, CH-4800 Zofingen Für die Datenkontrolle benötigen wir in jedem Fall einen den gelieferten Daten entsprechenden Anzeigenabzug (Proof, Laserprint usw.). Liegt uns dieser nicht rechtzeitig vor, lehnen wir jede Verantwortung für die korrekte Erscheinung ab. Satzkosten, Anpassungen usw. werden separat nach Aufwand verrechnet. Gelieferte Datenträger werden nur auf Verlangen zurückgesendet. Datenträger werden 3 Monate nach der letzten Erscheinung gelöscht respektive vernichtet. 19

20 ZAHLEN UND FAKTEN AUS DER LESERBEFRAGUNG STELLENWERT LESEINTENSITÄT Stellenwert der Magazine für fachliche Aspekte, Aktualitäten und Neuerungen im Bankenbereich Gelesenes Seitenvolumen 3 % weniger als ¼ aller Seiten sehr wichtig ziemlich wichtig 31 % 53 % 84 % die bank Swiss Equity magazin 15 % 14 % 18 % 15 % etwa ¼ aller Seiten 17 % 19 % fast alle Seiten BANKMAGAZIN 11 % 14 % Schweizer Personal-Vorsorge 10 % 12 % PRIVATE ICT IN FINANCE 9 % 8 % 11 % 10 % etwa die Hälfte aller Seiten 32 % 29 % etwa ¾ aller Seiten LESERPROFIL Dauer der Abonnemente Pick-ups Ø 9.0 Jahre Ø 2.91 Pick-ups Vermissensgrad bei nicht mehr Erscheinen Leser pro Exemplar 11 % 59 % 70 % Ø 3.8 Leser sehr vermissen ziemlich vermissen Leserbefragung «Schweizer Bank», schriftliche Befragung, publitest mafo concept GmbH, Zürich 20

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