Film 3 Schwarzfahrer
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- Nele Eberhardt
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Kurzspielfilm Drehbuch und Regie Kamera Pepe Danquart Ciro Cappellari Produktion Trans-Film GmbH, Deutschland 1992 Sprachen Untertitel Filmlänge DarstellerIn Deutsch französisch, italienisch 12 Minuten Senta Moira (die alte Frau); Paul Outlaw (der junge Schwarze); Stefan Merki (Motorradfahrer) Zum Regisseur Der Regisseur und Drehbuchautor Pepe Danquart, geboren 1955, ist Mitbegründer der Medienwerkstatt Freiburg, die ihren Schwerpunkt auf die Video-Arbeit gesetzt. Nach dem Studium der Kommunikationswissenschaften in Freiburg und einem Lehrauftrag an der Deutschen Film- und Fernsehakademie arbeitet er als Autor, Regisseur und Produzent. Er dreht vorwiegend Dokumentar- und Kurzfilme, die exemplarisch Symptome der deutschen Gesellschaft thematisieren. Musik Michel Seigner Geeignet: ab 10 Jahren, Sekundarstufe 1 Auszeichnungen Preis der New York Film Academy (Internationale Filmfestspiele Berlin 1993) Oskar für den besten Kurzfilm (1994) Seite 1 5
2 Inhalt Ein junger Schwarzer wird während einer Tramfahrt von einer älteren Frau wüst beschimpft. Die Passagiere rundum sind Zeuginnen und Zeugen dieser hässlichen Szene. Sie greifen nicht ein. Die Leute nicken zustimmend, schauen verlegen weg oder nehmen die Situation gar nicht wahr. Das Schimpfen wird heftiger, die Spannung zwischen den Fahrgästen steigt. Die Tirade geht so über zwei, drei Stationen hinweg, bis schliesslich ein Kontrolleur einsteigt und die Fahrscheine verlangt. Die Frau unterbricht ihren Monolog und kramt in ihrer Handtasche nach dem Fahrschein. Sowie sie ihn jedoch in ihrer Hand hält, reisst ihr der Schwarze der Kontrolleur ist noch mit den anderen Passagieren beschäftigt das Ticket aus der Hand, steckt es in den Mund und verschluckt es Ein kleiner Junge im gleichen Abteil sieht es und ruft lachend: «Mama, schau mal.» Die alte Frau ist sprachlos, verstört und erklärt dem Kontrolleur: «Der Neger hier hat mein Billet gefressen». Der junge Schwarze zeigt ungerührt und freundlich sein eigenes Ticket. Daraufhin lässt der Beamte die Frau aussteigen mit der Bemerkung, so eine dumme Ausrede habe er noch nie gehört. Der eigentliche, ein Deutscher, der sein Moped nicht starten konnte und aus Verzweiflung kurzerhand ins Tram gestiegen ist, kommt ungeschoren davon. Seite 2 5
3 «Antirassismus-Gesetz» Art. 261 bis (1) StGB «Rassendiskriminierung» Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Zur Diskussion im Zusammenhang mit dem Film «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» Artikel 1 Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 12 Freiheitssphäre des Einzelnen Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge. Das schweizerische «Antirassismus-Gesetz» Die Antirassismus-Strafnorm wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 1994 mit 54,7 Prozent angenommen. Seit dem 1. Januar 1995 verbietet Art. 261 bis StGB (Strafgesetzbuch) die Diskriminierung und den Angriff auf die Menschenwürde von Personen oder Gruppen aufgrund ihrer Rasse oder ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe. Auch die Behinderung der beruflichen Tätigkeit und die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung ist verboten. Der Artikel setzt insbesondere auch die Leugnung von Völkermord unter Strafe. Für die Durchsetzung der Antirassismus-Strafnorm sind die Justizbehörden zuständig. Beim Strafrechtsartikel handelt es sich um ein Offizialdelikt, das heisst, jede Person kann einen Vorfall, den sie als Verstoss gegen die Bestimmung empfindet, bei der nächsten Polizeistelle bzw. bei einem Untersuchungsrichter melden. Die Behörden sind verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und, falls er als genügend erhärtet angesehen wird, eine Strafverfolgung einzuleiten. Seite 3 5
4 Didaktische Umsetzung Zeitaufwand: mindestens 2 Lektionen 1. Vorbemerkungen Das Thema des in Schwarz/Weiss gedrehten Films ist der Rassismus zwischen Schwarzen und Weissen. Schwarzweiss ist auch das Denken der älteren Dame. Der Film hat eine zweideutige Botschaft. In seinem Zentrum stehen einerseits die verbalen Entgleisungen dieser Frau, die auch in den didaktischen Vorschlägen primär behandelt werden. Die Aussagen der alten Dame sind bösartig, grobschlächtig und primitiv und wirken auf den ersten Blick überzeichnet. Ihr nicht enden wollender Monolog ist von seiner Grundhaltung her zweifellos rassistisch, enthält aber trotzdem wenig Aussagen, die auf der Grundlage der schweizerischen Antirassismus-Strafnorm einklagbar wären. Im Film erfolgt jedoch eine Bestrafung der Täterin, und zwar auf überraschende Weise im unerwarteten Filmausgang. Der andere Aspekt des Films ist die teilnahmslose Passivität der anderen Fahrgäste hier gibt es Parallelen zum Film Nr. 7 (Angst isst Seele auf). 2. Lernziele Eine rassistische Grundhaltung erkennen lernen. Sich bewusst werden, dass das schweizerische «Antirassismus- Gesetz» in seiner Grundhaltung zwar klar ist, dass aber trotzdem viele rassistische Entgleisungen im Alltag damit nicht erfasst werden können und somit straffrei bleiben. Die Aussagen der Frau reflektieren und in Beziehung zur eigenen Grundhaltung bzw. zu den eigenen Vorurteilen setzen. Sich bewusst werden, dass passives Verhalten indirekt fremdenfeindliche Verhaltensweisen unterstützt. Abschätzen lernen, in welchen Situationen eher passives bzw. aktives Verhalten Sinn macht. Ein einfaches Repertoire alltagstauglicher Handlungsmöglichkeiten entwickeln, einüben und anwenden. 3. Unterrichtsvorschläge 3.1. Was ist eigentlich Rassismus? Die Lehrkraft schaut den Film mit den SchülerInnen bis zur Szene an, wo der Schwarze die ältere Dame fragt, ob der Platz neben ihr noch frei sei. Der Ton wird dann ausgeblendet, und die SchülerInnen schauen sich die Fortsetzung des Films (etwa anderthalb Minuten) stumm an. Danach werden Zweiergruppen gebildet. Die SchülerInnen haben rund 5 Minuten Zeit, eine Szene vorzubereiten, die den stumm vorgeführten Filmteil vertont und teilweise schon eine Fortsetzung beinhalten kann. Die Lehrkraft entscheidet, wie weit sie die präsentierten Szenen im Klassenverband diskutieren möchte. Anschliessend zeigt die Lehrkraft die Szene mit Ton (bis zu der Stelle, wo der Kontrolleur auftritt). Sie lässt nun die Aussagen durch die SchülerInnen resümieren. Nach einem Klassengespräch teilt die Lehrkraft ein Blatt mit dem «Rassendiskriminierung»-Artikel /schweiz. Antirassismus-Gesetz (Arbeitsblatt 1) und ein Blatt mit den Aussagen der Dame aus (Arbeitsblatt 2). Die SchülerInnen führen die im Arbeitsblatt 1 erteilten Aufträge aus und untersuchen die Aussagen, indem sie diejenigenim Arbeitsblatt 3 ankreuzen, die sie selber als rassistisch bezeichnen würden, die ihrer Meinung nach unter das schweizerische «Antirassismus- Gesetz» fallen, die sie selber auch schon einmal machen wollten oder gemacht haben Wann und wie greift die Lehrkraft ein? Die Lehrkraft spielt den Schluss des Films vor und lässt kurz diskutieren. Die Lehrkraft stellt schliesslich drei Aussagen zum Film (Arbeitsblatt 4) zur Diskussion. Diese Aussagen geben drei Grundhaltungen wieder: Einmischen / intervenieren: Solche Szenen dürfen von der Umgebung nicht hingenommen werden, diese muss reagieren, sich einmischen. Sich heraushalten / nicht einmischen: Man mischt sich in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht in solche Angelegenheiten ein. Weder noch: Eigentlich würde man schon reagieren und Stellung beziehen, aber man weiss nicht wie, und es fehlt oft an Mut. Es ist bei der Diskussion der Aussagen wichtig, dass die Lehrkraft die eigene Haltung respektive Meinung einbringt (allerdings nicht zu früh) und die Angst, sich zu exponieren, thematisiert. Die Lehrkraft lässt jetzt Vierergruppen (Mindestgrösse) bilden und gibt diesen den Auftrag, die Szene mit dem Monolog in der Strassenbahn noch einmal zu spielen und diesmal entweder das Opfer oder die Fahrgäste reagieren zu lassen. Seite 4 5
5 Die verschiedenen Szenen werden an- Filmkundliche Aspekte schliessend vorgeführt. Schwarz/weiss Seit der Geburt der «lebendigen Bilder» respektive der Kinematografie (im Jahre 1895) wurden bis in die 1960er-Jahre die meisten Filme in Schwarz/Weiss gedreht. Die FilmemacherInnen versuchten zwar immer wieder, Farbe in Ihre Werke zu bringen: So wurde z.b. mit Farbe und Pinsel unter dem Vergrösserungsglas Filmbild um Filmbild von Hand koloriert, oder sie benutzten Schablonen (Kartons mit ausgestanzten Formen), um bestimmte Flächen einzufärben («viragieren»). Eine andere Technik bestand darin, den Schwarzweissfilm auf Zelluloid zu kopieren, der je nach gewünschter Filmaussage eine andere Grundfarbe aufwies. Im Jahre 1932 entwickelte dann die Firma Technicolor ein revolutionär neues, aber leider gleichzeitig lange Zeit sehr teures Verfahren zur Herstellung von Farbfilmen: In einer besonderen Kamera wurden drei voneinander getrennte Filme belichtet. Der erste Film nahm Rot-, der zweite Gelb- und der dritte Blautöne auf. In einem technisch anspruchsvollen Entwicklungsverfahren wurden dann alle Farben wieder zusammen auf die Filmkopie vereinigt, und das Kinopublikum kam in den Genuss von wirklichen Farbbildern auf der Leinwand. Durch empfindlicheres, farbgetreueres und billigeres Filmmaterial wird der Farbfilm schliesslich zur Norm. Heute gibt es trotzdem noch FilmemacherInnen, welche ganz bewusst in Schwarz/Weiss drehen, um der Aussage ihres Films ein besonderes Gewicht zu verleihen. Sie suchen damit den Eindruck eines alten Filmdokumentes zu erwecken oder schätzen einfach die vielfältigen gestalterischen Möglichkeiten im Spiel von Licht und Schatten sowie in den verschiedensten Abstufungen zwischen Weiss, Grau und Schwarz. Beobachtungen in der Strassenbahn Die hier besprochenen Film stills finden sie im Vidobzw. ROM-Teil. Film still Nr. 1: Die Mitfahrerinnen in der Strassenbahn: Sie nehmen kaum Notiz von dem, was um sie herum geschieht. Zwei Freundinnen scherzen miteinander... Film still Nr. 2:... der junge Mann ist ganz in die Musik ab Kopfhörer vertieft... Film still Nr. 3:... man sieht zum Wagenfenster hinaus... Film still Nr.4:... oder liest in einem Buch... Film stills Nr.5 und 6: Mimik und Gestik der alten Frau drücken Misstrauen, Verachtung, Desinteresse, Empörung und Aggressivität aus... Film stills 7 / 8 / 9:... Augen sprechen eine deutliche Sprache... Was hat wohl Pepe Danquart, den Autor des «s» veranlasst, auf Farbe in seinem Film zu verzichten? Seite 5 5
6 Aufgaben: 1. Setze zu jedem Bild einen passenden Titel. 2. Was geht den Menschen auf den Bildern durch den Kopf? Notiere je einen Satz! 3. Fasse die Geschichte anhand der Bilder zusammen!
7 Lückentext Ein junger wird während einer Tramfahrt von einer älteren Frau wüst beschimpft. Die rundum sind Zeuginnen und Zeugen dieser hässlichen Szene. Sie greifen nicht ein. Die Leute nicken, schauen weg oder nehmen die Situation gar nicht wahr. Das wird heftiger, die Spannung zwischen den Fahrgästen steigt. Die Tirade geht so über zwei, drei Stationen hinweg, bis schliesslich ein Kontrolleur einsteigt und den bekannten Satz spricht: «, bitte!» Die Frau unterbricht ihren Monolog und kramt in ihrer nach dem Fahrschein. sie ihn jedoch in ihrer Hand hält, ihr der Schwarze der Kontrolleur ist noch mit den anderen Passagieren beschäftigt das Ticket aus der Hand, steckt es in den Mund und es Ein kleiner Junge im gleichen sieht es und ruft lachend: «Mama, schau mal.» Die alte Frau ist sprachlos, und erklärt dem Kontrolleur: «Der hier hat mein Billet gefressen,» Der junge Schwarze zeigt und freundlich sein eigenes Ticket. Daraufhin lässt die Frau aussteigen mit der Bemerkung, so eine dumme habe er noch nie gehört. Der, ein Deutscher, der sein Moped nicht anlassen konnte und aus Verzweiflung kurzerhand ins Tram gestiegen ist, kommt davon. verlegen / Schwarzer / Abteil / Ausrede / Billette vorweisen / Sowie / ungeschoren / Passagiere Neger / reisst / ungerührt / Handtasche / schluckt / verstört / der Beamte / eigentliche / Schimpfen / zustimmend
8 Arbeitsblatt 1 Art. 261 bis StGB «Rassendiskriminierung» Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Aufträge: 1. Suche in einem Lexikon die Bedeutung der Fremdwörter: Ethnie, Ideologie, Diskriminierung, systematisch 2. Diskutiert folgende Fragen: Ist es möglich, mit Gebärden eine Person herabzusetzen? Wenn ja: wie? Was bedeutet für euch das Wort Menschenwürde? Wie ist der Satz zu verstehen: «Wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird bestraft»? Sucht Beispiele! Wie versteht ihr den Begriff «öffentlich»?
9 Arbeitsblatt 2 Auftrag Lies den folgenden Text genau durch, und markiere die zwei Sätze, die dich am meisten stören; einen Satz, mit dem du einverstanden bist. Die Tirade der älteren Frau «Sie Flegel! Warum setzen Sie sich nicht woanders hin? Es gibt doch genug freie Plätze hier. Jetzt kann man schon nicht mehr Strassenbahn fahren, ohne belästigt zu werden. Wer von unseren Steuern profitiert, könnte sich wenigstens anständig benehmen. Als ob man sich nicht unseren Sitten anpassen könnte. Warum kommt ihr überhaupt alle hier her? Hat euch denn jemand eingeladen? Wir haben es alleine geschafft. Wir brauchen keine Hottentotten, die uns nur auf der Tasche herumliegen. Jetzt wo wir selber so viele Arbeitslose haben. Und dann arbeiten die alle noch schwarz. Als ob das jemand kontrollieren könnte, wo von denen einer aussieht wie der andere. Man müsste wenigstens verlangen können, dass sie ihre Namen ändern bevor sie zu uns kommen. Sonst hat man ja gar keinen Anhaltspunkt. Im Übrigen riechen sie penetrant aber das kann man ja schliesslich nicht verbieten. Als ob nicht die Italiener und Türken schon genug wären. Jetzt kommt auch noch ein Afrikaner. Das wäre früher nicht passiert, dass alle rein dürfen zu uns. Mein Hans sagte immer: lassen wir einen rein, dann kommen sie alle die ganze Sippschaft. Die vermehren sich wie die Karnickel da unten alle quer durcheinander. Kein Wunder, dass die da alle Aids haben. Die kriegen wir nie wieder los! Wenn das jetzt so weiter geht bei uns, gibt s bald nur noch Polen, Türken und Neger hier. Man weiss ja schon bald nicht mehr in welchem Land man lebt. Ich trau mich ja schon nicht mehr auf die Strasse, wenn s dunkel wird. Man liest ja so viel in der Zeitung. Na ja, wir haben uns jedenfalls einen Hund angeschafft, als man dem Türken die Wohnung unter uns gab. Man kann ja nie wissen. Sozialfall! Von wegen! Die wollen alle nicht arbeiten.»
10 Arbeitsblatt 3 Aufträge Untersuche die untenstehenden Aussagen der Frau. Kreuze diejenigen Aussagen an, welche nach deiner Meinung unter das schweizerische «Antirassismus-Gesetz» fallen und demnach eine Anzeige zur Folge haben können. Prüfe im weiteren, welche der Aussagen bei dir auf Verständnis stossen, du auch schon machen wolltest oder schon gemacht hast. Die Aussage... Jetzt kann man schon nicht mehr Strassenbahn fahren, ohne belästigt zu werden. Wer von unseren Steuern profitiert, könnte sich wenigstens anständig benehmen. Als ob man sich nicht unseren Sitten anpassen könnte. Wir brauchen keine Hottentotten, die uns auf der Tasche herumliegen. Die arbeiten doch alle schwarz. Man müsste verlangen, dass sie ihren Namen ändern, bevor sie zu uns kommen. Im Übrigen riechen sie penetrant....fällt klar unter das «Antirassismus- Gesetz»...stösst bei mir auf Verständnis Das wäre früher nicht passiert, dass alle reindürfen Lassen wir einen rein, dann kommen alle, die ganze Sippschaft. Die vermehren sich wie Karnickel da unten alle quer durcheinander. Kein Wunder, dass die alle Aids haben. Ich trau mich ja schon nicht mehr auf die Strasse, wenn es dunkel wird. Ich habe mir einen Hund angeschafft, als man dem Türken die Wohnung unter uns gab. Sozialfall, von wegen, die wollen alle nicht arbeiten.
11 Arbeitsblatt 4 Öffentlich privat Das schweizerische «Antirassismus-Gesetz» sagt unter anderem «Wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,... wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.» Auftrag Im Folgenden soll untersucht werden, wann ein rassistisches Verhalten «öffentlich» ist und unter die Strafnorm fällt. Doch Achtung: Der Entscheid ist nicht immer leicht, weil die Situation bzw. das Verhalten oder die Aussage nicht eindeutig zuzuordnen ist. Kreuze an: Tatbestand 1. Die Aussagen der alten Frau im Film im Tram 2. Die Aussagen der alten Frau, wenn diese sie an einem Geburtstagsfest in ihrer Wohnung macht. 3. Wenn die Aussagen der alten Frau () in einer Schülerzeitung steht. 4. An einem Stammtisch im «Bären» spottet Ernst Hunziger über «Neger» und behauptet, die hätten ja alle AIDS. 5. Auf dem Fussballplatz wird Rocco von einem farbigen Spieler der gegnerischen Mannschaft gefoult und brüllt: «Du Scheisstamile!» 6. Auf einem Fussballplatz wird ein farbiger Spieler von einem Schweizer Spieler gefoult und brüllt: «Scheissschweizer!» 7. Der Polizeidirektor einer Schweizer Stadt sagt in einem Interview mit einer Tageszeitung In Bezug auf die vielen schwarzen Drogendealer: «Dieses kriminelle Pack gehört vor die Grenze gesetzt.» 8. An einer Parteiversammlung einer schweizerischen Partei sagt ein Nationalratskandidat: «All die Ausländer, die unser Land überschwemmen, und faul herumhocken, uns auf der Tasche liegen und unsere Frauen belästigen, gehören ausgewiesen.» 9. An einem Fussballmatch wird der Schwarze Spieler Atouba aus Kamerun von einem Fan beschimpft: «Du schwarze Sau!» 10. Raymon, ein 19-jähriger Kochlehrling, trägt auf seiner Jacke die Aufschrift: «FUCK the Albanians». Ist öffentlich, fällt unter die Strafnorm. Ist nicht öffentlich, fällt nicht unter die Strafnorm. Ist fraglich. Kann nicht eindeutig beantwortet werden.
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