2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts

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1 2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts Menschen gelten gemäß 2 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Das Maß der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird mit Grad der Behinderung, abgekürzt als GdB bezeichnet. Der GdB gibt keine Auskunft über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Als schwerbehindert gelten Menschen mit Behinderung mit einem GdB von 50 v. H. und mehr. AB einem GdB von 50 v. H. erhält der Betroffene einen Schwerbehindertenausweis. Damit können sowohl die Eigenschaft als Schwerbehinderter nachgewiesen werden, als auch bestimmte Rechte und je nach Art der Eintragungen im Ausweis Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis sind der Broschüre Informationen für Behinderte Menschen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zu entnehmen. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz verfasst in zweijährigen Zeitabständen eine Statistik über die schwerbehinderten Menschen jeweils zum Jahresende der ungeraden Jahre. Die Erhebung dieser Statistik basiert auf 131 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Statistik gibt einen landesweiten Überblick über die beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Amt für soziale Angelegenheiten (früher Versorgungsamt) gespeicherten Daten hinsichtlich der persönlichen Merkmale wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort der schwerbehinderten Menschen sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung. In drei Teilen ist diese Statistik auch auf die Kommunen in Rheinland- Pfalz bezogen. Diese Statistikteile werden daher nachfolgend, ausschließlich als Einstieg in die regionale Teilhabeplanung verwandt um auf diese Weise einen ersten Überblick über die mögliche Anzahl der schwerbehinderten Menschen im Landkreis Bad Kreuznach zu erhalten.

2 Gemäß den nachfolgenden Statistikauszügen wurden im Landkreis Bad Kreuznach zum 2011 insgesamt Menschen als Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung GdB - von 50 v. H. und mehr anerkannt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Einwohnerzahlen errechnet sich ein prozentualer Anteil von Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen mit einem GdB von 50 v. H und mehr zum 2011 von rd. 8,5 v. H. Stand Einwohnerzahlen Einwohner In den statistischen Monatsheften Rheinland-Pfalz Nr. 09/2006 wird von einem Landesdurchschnitt in Rheinland Pfalz 2005 von 8 v. H. und einem Bundesdurchschnitt von 8,2 v. H. der Bürgerinnen und Bürger mit Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 v. H und mehr ausgegangen. In einer Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland- Pfalz vom wird mitgeteilt, dass jeder 13. Einwohner in Rheinland-Pfalz Ende 2011 schwerbehindert mit einem GdB von 50 v. H. und mehr ist. Das entspricht einem Anteil von 8 % an der Gesamtbevölkerung in Rheinland-Pfalz. Ausgehend von diesen Angaben entspricht der prozentuale Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung im Landkreis Bad Kreuznach im Jahr 2009 rd. 8,5 v. H und zum 2011 rd. 8,5 v.h. annähernd dem landesweit und bundesweit festgestellten Anteil. Ausgehend von den Zahlen im Landkreis Bad Kreuznach Ende 2011 besitzt demnach rd. jeder 11,8. Einwohner einen Schwerbehindertenausweis mit 50 v. H. und mehr. Hinzu kommen die Menschen mit Behinderung, die nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, weil der GdB unter 50 v. H. liegt oder aber keinen Antrag auf Feststellung einer Behinderung

3 gestellt haben und dennoch unter die Tatbestandvoraussetzungen des 2 SGB IX subsummiert werden können. D. h. der Anteil der Menschen mit Behinderungen im Sinne des 2 SGB IX ist weitaus größer, als er in dieser Statistik ausgewiesen wird. Die Schwerbehindertenstatistik ist daher lediglich für einen ersten Überblick geeignet. Für den Landkreis Bad Kreuznach wurden die in der Folge genannten Daten ausgewiesen: Datenquelle: Statistische Berichte, Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Str , Bad Ems jeweils zum Stand 2011, 2009, 2007, 2005, 2003 und Schwerbehinderte Menschen im Landkreis nach Grad der Behinderung Grad der Behinderung v. H v. H v. H v. H v. H v. H Insgesamt Schwerbehindertenstatistik zum 2013 noch nicht vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz veröffentlicht Stand: Umgerechnet ergibt sich zum 2011 nachfolgende prozentuale Aufteilung nach Grad der Behinderung am Gesamtanteil der anerkannten Schwerbehinderten: Prozentualer Anteil am jeweiligen Grad der Behinderung anerkannter Grad der Behinderung 30 % GdB 50 v. H. 28 % GdB 100 v. H. 16 % GdB 60 V. H. 12 % GdB 80 v. H. 10 % GdB 70 v. H. 5 % GdB 90 V. H.

4 Prozentualer Anteil am jeweiligen Grad der Behinderung 28% 29% 50 v.h. 60 v. H. 70 v. H. 80 v. H. 5% 12% 10% 16% 90 v. H. 100 v. H. Landesweit betrug 2009 der Anteil der Schwerbehinderten mit einem GdB von 50 v. H. 31,3 v. H und mit einem GdB von 100 v. H. ein gutes Viertel (25,8 v.h.) wurde landesweit ein Anteil von Schwerbehinderten mit einem GdB von 50 v. H. mit knapp einem Drittel angegeben, während der Anteil der Schwerbehinderten mit einem GdB von 100 v. H. mit 25,7 v. H. festgestellt wurde. Im Landkreis Bad Kreuznach wurden 2011 mehr als der Hälfte der Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, der Grad der Behinderung mit 50 v. H. und 100 v. H. anerkannt, davon 30 v. H. mit einem GdB von 50 v. H. und 28 v. H. ein GdB von 100 v. H. Schwerbehinderte Menschen in der Stadt Bad Kreuznach Einwohner in der Stadt Bad Kreuznach zum Gesamtzahl der Menschen in der Stadt Bad Kreuznach mit einem Grad der Behinderung von 20 v. H. oder mehr Davon Schwerbehindert ( 50 v. H. oder mehr) Davon im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises: Davon mit Merkzeichen G 2892 mit Merkzeichen ag 737 Stand: Oktober 2014

5 Davon ausgehend, dass von rund 3,99 Mio. Rheinland-Pfälzern ca. 10,15 Prozent schwerbehindert sind, ist die Zahl der schwerbehinderten Menschen in der Stadt Bad Kreuznach mit 13,4 % überdurchschnittlich. Dies erklärt sich in erster Linie dadurch, dass eine Vielzahl der Leistungserbringer der Behindertenhilfe ihr ambulantes, teilstationäres und stationäres Betreuungsangebot, gerade auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit Körperbehinderungen, in der Stadt Bad Kreuznach vorhalten. Über den Gesamtlandkreis relativiert sich der Anteil der schwerbehinderten Menschen wieder etwas, liegt aber dennoch über dem Landesdurchschnitt Rheinland-Pfalz. Quelle: Sonderabfrage der Stadtverwaltung Bad Kreuznach beim Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz im Oktober Schwerbehinderte Menschen im Landkreis nach Altersgruppen Alter in Jahren unter und älter Insgesamt

6 Umgerechnet auf die Altersgruppen zum 2011 ergibt sich folgende prozentuale Aufteilung nach Altersgruppen am Gesamtanteil der anerkannten Schwerbehinderten: Prozentualer Anteil Altersgruppe 0 v. H. unter 4 Jahren 4 6 Jahre 1 v. H Jahre Jahre 2 v. H Jahre 3 v. H Jahre 4 v. H Jahre 5 v. H Jahre 6 v. H Jahre 9 v. H Jahre 13 v. H Jahre 55 v. H. 65 Jahre u. älter Prozentualer Anteil nach Altersgruppen 55% 0% 1% 1% 2% 3% 6% 5% 5% 13% 9% unter älter 65 Die altersmäßig größte Gruppe der Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind bildet die Gruppe der über 65 Jährigen mit 55 v. H., gefolgt von der Gruppe der 45 bis 55-Jährigen mit 13 v. H. und der Gruppe der 55 bis 60-Jährigen mit 9 v. H. an der Gesamtzahl. Die Anzahl der Menschen mit Schwerbehindertenausweis, die über 65 Jahre alt sind entspricht dem Landesdurchschnitt 2009 und 2011, der mit 54,2 v. H. angegeben wird.

7 Auszug aus der Pressemitteilung des stat. Landesamtes vom : In rund 77 % der Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit - einschließlich Impfschaden - verursacht. Knapp 3 % der Behinderungen waren angeboren und ein weiteres Prozent auf anerkannte Kriegs- und Wehrdienstbeschädigungen zurückzuführen. 2.3 Schwerbehinderte Menschen im Landkreis nach Art der schwersten Behinderung (Oberkategorien) Art der Behinderung Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Funktionseinschränkung von Gliedmaßen Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes Blindheit und Sehbehinderung Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstör ung Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a. Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen / Organsystemen Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistigseelische Behinderungen, Suchtkrankheiten Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen

8 Umgerechnet ergeben die Daten zum 2011 nachfolgende prozentuale Aufteilung nach der Art der schwersten Behinderung am Gesamtanteil der anerkannten Schwerbehinderten: Prozentualer Anteil Behinderungen 1 v. H. Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen 2 v. H. Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a. 3 v. H. Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen 4 v. H. Blindheit und Sehbehinderung 9 v. H. Funktionseinschränkung von Gliedmaßen 19 v. H. Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen 18 v. H. Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten 20 v. H. Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen 25 v. H. Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes 24% 1% 2% 3% 4% 9% 19% 20% 18% Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a. Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen Blindheit und Sehbehinderung Funktionseinschränkung von Gliedmaßen Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes

9 Während die Anzahl von Menschen nach Art der schwersten Behinderungen von 2001 bis 2011 außer in der Oberkategorie Querschnittslähmungen, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten - stetig sinkt, bleibt die Anzahl der Menschen mit Sinnesbehinderungen über diesen Zeitraum relativ gleich. Unter Sinnesbehinderungen werden in diesem Zusammenhang die Oberkategorien Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen und Blindheit und Sehbehinderung verstanden. Während sich unseres Erachtens die Oberkategorie Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen früher überwiegend auf den Personenkreis der Berechtigten der Kriegsopferfürsorge bezog, gehen wir davon aus, dass es sich heute bei dieser Oberkategorie eher um Menschen mit Amputationen von Gliedmaßen handeln. Im statistischen Monatsheft Rheinland-Pfalz 09/2006 wird ausgeführt, dass 2005 häufigster Grund für die Anerkennung als Schwerbehinderter die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen mit 26,1 % ist. Der größte Anteil entfiel dabei auf die Beeinträchtigungen der Funktion von Herz und Kreislauf wurde dieser Anteil mit 25,4 v.h., 2011 mit 24,4 v. H. angegeben. Gestiegen sei die Anzahl der Menschen mit Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule, die mit rund einem Viertel die zweithäufigste Schwerbehinderungsart sei entfielen 22,8 v. H. auf diesen Personenkreis. Festgestellt wird, dass seit 2003 die Zahl der Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, dies über alle Stufen des GdB, im Landkreis Bad Kreuznach sinkt. Gründe hierfür könnten eine bessere medizinische Versorgung aber auch bessere Früh- / Vorsorge auf medizinischer Ebene sein. Zum wurde das frühere Schwerbehindertengesetz in der Sozialgesetzbuch IX, 2. Teil überführt. Quellen: Statistische Berichte, Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Str , Bad Ems jeweils zum Stand 2011, 2009, 2007, 2005, 2003 und 2001 Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz Nr. 09/2006: Artikel Menschen mit Behinderungen 2005 von Günter Ickler, Seiten 568 ff Pressemitteilung Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Nr. 111 vom , ;

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