Kleine Anfrage mit Antwort
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- Bernhard Kuntz
- vor 7 Jahren
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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1367 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Johanne Modder (SPD), eingegangen am Wie ist die gängige Praxis bei den niedersächsischen Versorgungsämtern bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem Schwerbehindertengesetz? Immer häufiger stellen Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaften im Rahmen ihrer Beratungs- und Betreuungsaufgaben fest, dass Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz oft eine lange Bearbeitungszeit haben und eine hohe Zahl von Anträgen abgelehnt wird. Dies führt dazu, dass mittlerweile dazu aufgefordert wird, grundsätzlich und in jedem Fall gegen die Bescheide der Versorgungsämter Widerspruch einzulegen und darüber hinaus das Rechtsmittel der Klage in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es interne Anweisungen bzw. neuere Verfahrensvorschriften an die Versorgungsämter, durch eine restriktivere Handhabung der Anerkennungs- und Bewertungspraxis von Behinderungen einen Beitrag zur Kostendämpfung zu erreichen? 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass Versorgungsämter zunehmend eine verschärfte und restriktive Anerkennungspraxis praktizieren? 3. Wie viele Anträge auf Anerkennung von Schwerbehinderung wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 gestellt? 4. Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 anerkannt, und wie viele wurden abgelehnt? Bitte unterteilt nach Versorgungsämtern. 5. Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge bei den einzelnen niedersächsischen Versorgungsämtern? 6. Wie viele Widersprüche wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 eingelegt? Bitte ebenfalls nach Versorgungsämtern unterteilt. 7. Wie viele Widersprüche wurden abgewiesen, und wie vielen wurden stattgegeben? Bitte unterteilt nach Versorgungsämtern. 8. Welcher Grad der Behinderung (GdB) wurde festgesetzt? Bitte aufgeteilt nach 30 %, 40 %, 50 % und über 60 % und bitte nach Merkzeichen G, ag, H, RF, B, Bl und 1 KL. 9. Wie viele Klagen sind von den Antragstellerinnen/Antragstellern bei den niedersächsischen Sozialgerichten eingereicht worden, und wie wurden sie beschieden? 10. Gibt es Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) 1
2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (274) - In Niedersachsen ist für die Feststellung einer Behinderung gemäß 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) mit der Hauptstelle in Hildesheim und den Außenstellen Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Verden und Lüneburg zuständig. Die von den Antragstellenden genannten Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser werden vom LS um Übersendung ihrer Befundberichte gebeten. Die weitere Bearbeitungszeit hängt dann wesentlich von der zügigen Übersendung und der Qualität der medizinischen Berichte ab. Diese werden von den ärztlichen Gutachtern des LS ausgewertet 1. Auf dieser versorgungsärztlichen Bewertung basiert die Entscheidung über die Feststellung einer Behinderung sowie die Zuerkennung von Merkzeichen. Lediglich in Fällen, in denen die Befundunterlagen nicht ausreichen, widersprüchlich sind oder nicht herangezogen werden können, erfolgt eine persönliche Untersuchung. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In Niedersachsen gibt es keine entsprechenden internen Anweisungen bzw. Verfahrensvorschriften. Zu 2: Nein. Zu 3 und 4: Die Zahl der Antragstellungen nimmt in Niedersachsen - wie auch bundesweit - seit Jahren kontinuierlich zu. In den Jahren 2006 bis 2008 wurden folgende Anträge gestellt und beschieden. Dabei handelt es sich sowohl um Erst- als auch um Folgeanträge: 2006: : : Zu 5: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen nach dem SGB IX beträgt in Niedersachsen zwischen 11 und 12 Wochen. Verglichen mit den Werten der anderen Bundesländer, die zwischen 6 bis 9 und 26 Wochen variieren, liegt die Bearbeitungszeit in Niedersachsen damit unterhalb des Bundesdurchschnitts. 2 1 Nach den in der Anlage zu 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember BGBl I 2008, (gültig seit ; davor: Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht - AHP - ) festgelegten Kriterien zur Bestimmung des Grades der Behinderung (GdB) und dem Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuerkennung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
3 Zu 6 und 7: In den Jahren 2006 bis 2008 wurden insgesamt an Widersprüchen erhoben, denen in Gänze, in Teilen oder nicht abgeholfen werden konnte: 2006: : : Zu 8: Die entsprechenden statistischen Daten können der nachfolgenden Ergebnisübersicht 2006 bis 2008 entnommen werden: Gesamtzahl der Behinderten (GdB wenigstens 20), davon mit GdB davon mit GdB 30 und davon mit GdB 50 und mehr Von der Gesamtzahl der Schwerbehinderten (Zeile 4) sind im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises darunter mit Merkzeichen G GI ag H BL RF Kl B - für Personen über 6 Jahre B - für Personen unter 6 Jahre Kriegsbeschädigt VB EB Von der Gesamtzahl der Ausweisinhaber nehmen die Freifahrt in Anspruch (Freifahrtberechtigt - Ausweis mit F/G)
4 Zu 9: Klageverfahren vor den niedersächsischen Sozialgerichten Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX Neuzugänge darunter von Versicherten und Leistungsberechtigten ,7 Erledigte Verfahren Von den erledigten Verfahren wurden eingereicht durch Versicherte oder Leistungsberechtigte Unerledigte Verfahren am Ende des raums , , Erledigte Verfahren wurden beendet durch Endurteil 143 5, , ,8 Instanzbeendenden Gerichtsbescheid 131 4, , ,8 gerichtlichen Vergleich 67 2,5 48 1,7 92 3,2 übereinstimmende Erledigungserklärung 97 3, , ,9 angenommenes Anerkenntnis , , ,0 Zurücknahme , , ,4 Verweisung an ein anderes Sozialgericht 30 1,1 22 0,8 17 0,6 Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung 49 1,8 59 2,0 46 1,6 auf sonstige Art 53 2,0 32 1,1 22 0,8 Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten , ,6 23 5,4 23 5, , , , ,6 Die Erhebung der statistischen Daten wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2007 geändert. Angaben über den Ausgang der durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, wurden vor 2007 nicht erhoben. 4
5 Zu 10: Klageverfahren vor den Sozialgerichten aller Bundesländer Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX Neuzugänge darunter von Versicherten und Leistungsberechtigten ,5 Erledigte Verfahren Von den erledigten Verfahren wurden eingereicht durch Versicherte oder Leistungsberechtigte ,0 Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten Bundeszahlen liegen noch nicht vor. Unerledigte Verfahren am Ende des raums Erledigte Verfahren wurden beendet durch Endurteil , ,8 Instanzbeendenden Gerichtsbescheid , ,0 gerichtlichen Vergleich , ,2 übereinstimmende Erledigungserklärung , ,1 angenommenes Anerkenntnis , ,5 Zurücknahme , ,4 Verweisung an ein anderes Sozialgericht 221 0, ,5 Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung 370 0, ,0 auf sonstige Art 768 1, ,5 Die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten , , , ,6 Die Erhebung der statistischen Daten wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2007 geändert. Angaben über den Ausgang der durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, wurden vor 2007 nicht erhoben. Mechthild Ross-Luttmann (Ausgegeben am ) 5
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