Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt"

Transkript

1 Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt Referent : Wolfgang Bender

2 Dienstgebäude: Eppelheimer Str. 15, Heidelberg Postanschrift: Versorgungsamt Rhein - Neckar - Kreis Postfach Heidelberg Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr Telefon: 06221/ (Zentrale) / (Infotel.) Fax: 06221/ Internet: versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de

3 Aufgaben des Versorgungsamtes (Sozialleistungsträger) Sachliche Zuständigkeit 1. Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) 2. Durchführung des Schwerbehindertenrechts (Sozialgesetzbuch - SGB IX / Teil 2)

4 2. Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 2) Ziel / Zweck: Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen. Feststellung > des Grades der Behinderung (GdB) > von Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, Beiblättern und Streckenverzeichnissen Keine Rentenleistungen!

5 Die örtliche Zuständigkeit : Stadtkreise Heidelberg ( ca E. ) und Mannheim ( ca E. ) sowie der Rhein - Neckar - Kreis ( ca E. ) ( insgesamt rund eine Million Einwohner - E. - )

6 Antragszugänge und - erledigungen nach dem Schwerbehindertenrecht ( SGB IX ) ab 2001 Tausende Antragszugänge Antragserledigungen Unerledigte Anträge ( zum Jahresende/Stichtag )

7 Gesamtanzahl behinderter Menschen nach dem SGB IX zum : ,00 % ,00% Behinderte - GdB unter 50 Schwerbehinderte - GdB 50 bis 100

8 Verfahren Antrag ( Das Versorgungsamt wird nur auf Antrag tätig - Ausnahme : Nachprüfungen von Amts wegen bei besserungsfähigen Funktionseinschränkungen oder bei sog. Heilungsbewährungsfällen) Beiziehung medizinischer Befunde Zuleitung der Akte an den Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes : Ärztliche Stellungnahme entweder im Hause oder durch Außengutachter

9 Antragsbeschränkung - BSG-Urteil v ( 9a-RVs 4/83 ) - Ausdrückliche? wenn ja : Begrenzte Feststellung wenn nein : Umfassende Feststellung ( bei nicht angegebenen, erst bekannt werdenden sensiblen Gesundheitsstörungen: vorab Anfrage beim Antragsteller )

10 Beurteilungsgrundlage ab Versorgungsmedizinische Grundsätze ( Anlage zu 2 Versorgungsmedizin - Verordnung vom ) zuvor : Anhaltspunkte ( AHP ) für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht ( Teil 2 SGB IX ) -herausgegeben v. Bundesministerium für Arbeit und Soziales - zuletzt 2008 ( )

11 Was ist eine Behinderung? Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung - GdB - nach Zehnergraden abgestuft festgestellt - unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf.

12 Bestimmung des Ausmaßes der Behinderung Der Grad der Behinderung (GdB) ist das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines gesundheitlichen Schadens In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind für fast alle auftretenden Funktionsbeeinträchtigungen Behinderungsgrade aufgeführt.

13 Beispiel : Eine Funktionsbeeinträchtigung an einem Organsystem Verlust eines Armes im Unterarm...GdB 50

14 Mehrere Funktionsbeeinträchtigungen an verschiedenen Organsystemen > Einzelbewertung jeder Funktionsbeeinträchtigung ( Teil GdB ) > Auflistung aller Funktionsbeeinträchtigungen nach Schweregrad > Je nach Auswirkungen aller Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit und unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehung zueinander erfolgt die Bildung des Gesamt - Grades der Behinderung > Keine Addition der einzelnen Behinderungsgrade

15 Bildung des Gesamt - GdB Ein Gesamt-GdB von 50 kann beispielsweise nur angenommen werden, wenn die Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich ist wie etwa beim Verlust einer Hand oder eines Beines im Unterschenkel, bei einer vollständigen Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, bei Herz-Kreislaufschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion mit nachgewiesener Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung, bei Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung usw..

16 Bildung des Gesamt - GdB Von Ausnahmefällen ( z.b. hochgradige Schwerhörigkeit eines Ohres bei schwerer beidseitiger Einschränkung der Sehfähigkeit ) abgesehen, führen zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB-Grad von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung, die bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt werden könnte, auch dann nicht, wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander bestehen.

17 Beispiel : Mehrere Funktionsbeeinträchtigungen an verschiedenen Organsystemen - ohne wechselseitige Beziehung zueinander - Verlust der linken Hand...Teil - GdB 50 Erblindung auf einem Auge...Teil - GdB 30 Gesamt - GdB : 60

18 Beispiel : Mehrere Funktionsbeeinträchtigungen an verschiedenen Organsystemen - mit wechselseitiger Beziehung zueinander - Verlust der linken Hand...Teil - GdB 50 Verlust des Daumens und eines Fingers an der rechten Hand... Teil - GdB 30 Gesamt - GdB : 70

19 Bei festgestellter Schwerbehinderteneigenschaft (= ab einem GdB von 50) : Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises möglich - ggf. mit Angabe der festgestellten Merkzeichen - ( G, B, ag, H, Gl, Bl, RF, 1.Kl )

20 Merkzeichen G Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr : Liegt vor, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens - auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit - nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

21 Merkzeichen B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson : Liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.

22 Merkzeichen ag außergewöhnliche Gehbehinderung : Liegt vor, wenn ein Schwerbehinderter sich wegen der Schwere seines Leidens von den ersten Schritten an dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Kraftanstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. ( - Schwierigkeiten beim Verlassen des KFZ sind nicht zu berücksichtigen - )

23 Merkzeichen H Hilflosigkeit : Liegt vor, wenn eine Person für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf.

24 Merkzeichen RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht : Voraussetzungen hierfür liegen u.a. vor bei Blinden Menschen ( Bl ) oder wesentlich sehbehinderten Menschen mit GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung Hörgeschädigten Menschen, die gehörlos ( Gl ) sind oder bei denen die Schwerhörigkeit einen GdB für sich von mindestens 50 bedingt Behinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

25 Schwerbehinderte Menschen erhalten ( auf Antrag ) einen grünen Schwerbehindertenausweis, wenn kein Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr besteht.

26 Versorgungsamt Rhein Neckar - Kreis

27 .

28 Schwerbehinderte Menschen erhalten (auf Antrag) einen zweifarbigen ( grün - orangen) Schwerbehindertenausweis, wenn ein Anspruch auf Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr besteht. Falls diese Freifahrt in Anspruch genommen werden möchte, muß zusätzlich noch ausgestellt werden : ein sog. Beiblatt mit Wertmarke sowie ein sog. Streckenverzeichnis.

29 Versorgungsamt Rhein - Neckar - Kreis

30

31 Unentgeltliche Beförderung ( Freifahrt ) im öffentlichen Personennahverkehr Besitzt ein schwerbehinderter Mensch einen freifahrtberechtigenden Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und möchte er diese Freifahrt - alternativ - in Anspruch nehmen, muß er ein sog. Beiblatt mit Wertmarke erwerben ( grundsätzlich gegen eine Eigenbeteiligung von 60 für zwölf Kalendermonate bzw. 30 für sechs Kalendermonate ). Zusätzlich erhält er kostenfrei ein sog. Streckenverzeichnis. Völlige Kostenfreiheit besteht u.a. bei Vorliegen von : laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II [ Grundsicherung für Arbeitssuchende : Arbeitslosengeld II gem. 19 ff SGB II oder Sozialgeld gem. 28 SGB II ] oder laufenden Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII [ Hilfe zum Lebensunterhalt ] oder laufenden Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII [ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ] oder Merkzeichen H ( Hilflos ) oder Bl ( Blind ).

32

33

34

35 Anspruch auf KFZ Steuerermäßigung Besitzt ein schwerbehinderter Mensch einen freifahrtberechtigenden Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und möchte er - alternativ zur Freifahrt - die KFZ Steuerermäßigung ( von 50 v.h. ) in Anspruch nehmen, erhält er ( ohne jede Eigenbeteiligung ) ein sog. Beiblatt ohne Wertmarke.

36

37 Übersicht über einige Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Bevorzugte Vermittlung in Arbeit und Beruf Besonderer Kündigungsschutz Zusatzurlaub Lohn bzw. Einkommensteuerermäßigung (Pauschbeträge) KfZ - Steuerermäßigung ( G ) oder - befreiung ( H / Bl / ag ) Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr ( G / ag / Gl / H / Bl ) Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte ( Merkzeichen ag ) Blinde ( Merkzeichen Bl ) Contergan-geschädigte Schwerbehinderte (bds. Amelie oder Phokomelie) besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Merkzeichen RF ) Höhere Freibeträge für Wohngeld Altersrente für schwerbehinderte Menschen ( 236 a SGB VI )

38 Behinderten - Pauschbetrag Behinderte Menschen erhalten nach 33 b Einkommensteuergesetz wegen der außergewöhnlichen Belastungen einen steuerfreien Pauschbetrag, wenn ihr Grad der Behinderung ( GdB ) auf mindestens 50 festgestellt ist oder auf weniger als 50 aber mindestens 25 festgestellt ist, wenn u.a. die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat.

39 Höhe des jährlichen Behinderten Pauschbetrages Grad der Behinderung Pauschbetrag von 25 und von 35 und von 45 und von 55 und von 65 und von 75 und von 85 und von 95 und Blinde und Hilflose (unabhängig vom GdB )

Der Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.

Mehr

Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen Merkzeichen G Nach 146 Abs. 1 des SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer

Mehr

Berufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin

Berufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin Berufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin Berufliche und soziale Sicherung Schwerbehindertenrecht Teilhabe am Arbeitsleben Rente Schwerbehinderten- recht Als Schwerbehinderte

Mehr

Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Behinderung Was ist das? Behindert oder Schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Wer kann

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Ergreifen Sie die Initiative.... 7 Abkürzungen... 8 1 2 Antragstellung für einen

Mehr

Schwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Schwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Regierungspräsidium Gießen Schwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Landesversorgungsamt Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641

Mehr

Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis ((1)) Logos der Universität Würzburg Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis ((2)) Einen Schwerbehindertenausweis

Mehr

Schwerbehindertenrecht Michael Berger. Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein

Schwerbehindertenrecht Michael Berger. Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Schwerbehindertenrecht Michael Berger Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein LAsD: Antragszahlen im Jahr 2016, SGB IX 29000 Erstanträge Neufeststellungsanträge 31500 Entscheidungen zur Feststellung

Mehr

auf Ihren am eingegangenen Antrag ergeht nach 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) folgender B E S C H E I D :

auf Ihren am eingegangenen Antrag ergeht nach 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) folgender B E S C H E I D : Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Frau Marianne Mustermann Musterstraße 1 55270 Musterhausen Schießgartenstr. 6 55116 Mainz Telefon (06131) 264-0 Telefax (06131)

Mehr

Schwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung

Schwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung Schwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung K.I.S. Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Juli 2013 Behinderung

Mehr

Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen

Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen DIENSTLEISTUNGSPORTAL SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten als schwerbehindert. Sie haben Anspruch

Mehr

Beratung des LASV mit den Verbänden von Menschen mit Behinderung und den Sozialverbänden am in Potsdam

Beratung des LASV mit den Verbänden von Menschen mit Behinderung und den Sozialverbänden am in Potsdam Beratung des LASV mit den Verbänden von Menschen mit Behinderung und den Sozialverbänden am 09.11.2015 in Potsdam Schwerbehindertenrecht und die Mobilität von Menschen mit Behinderung Voraussetzung zur

Mehr

Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen

Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 6 STADT CHEMNITZ Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent gelten als schwerbehindert. Sie haben

Mehr

Behinderung und Nachteilsausgleiche

Behinderung und Nachteilsausgleiche Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.v. Behinderung und Rund 6,5 Millionen Deutsche haben einen Schwerbehindertenausweis in ihrer Tasche und nutzen die Vorteile des grünen Scheins. Der Ausweis

Mehr

Seminar Recht und Soziales. Schwerbehindertenausweis: Antragstellung Nachteilsausgleiche. GdB-abhängig Merkzeichenabhängig

Seminar Recht und Soziales. Schwerbehindertenausweis: Antragstellung Nachteilsausgleiche. GdB-abhängig Merkzeichenabhängig Seminar Recht und Soziales Schwerbehindertenausweis: Antragstellung Nachteilsausgleiche GdB-abhängig Merkzeichenabhängig Feststellungsverfahren nach dem SGB IX - 69 I SGB IX; (anders 69 II SGB IX) - Antrag

Mehr

Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012

Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012 Statistik-Info Nr. 4/2013 März 2013 Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012 In Konstanz lebten Mitte des Jahres 2012 insgesamt 80.288 Menschen (Stand Ende Mai). Davon hatten 10.679 (13,3%) der Personen

Mehr

der 1. Klasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des

der 1. Klasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des der 1. Klasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer Minderung der

Mehr

Einführung ins Schwerbehindertenrecht

Einführung ins Schwerbehindertenrecht Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Einführung ins Schwerbehindertenrecht Begriffserklärung Behinderung im Sinne des Gesetzes SGB IX: - wenn eine nicht nur vorübergehende regelwidrige körperliche,

Mehr

Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht

Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht 2. Mitteldeutsches CI-Symposium, 5.6.2010, Leipzig Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht Christine Rasinski Universitätsklinikum Halle Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,

Mehr

ARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner

ARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner ARD Ratgeber Geld bei Haufe Schwerbehinderung Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 01310 6 Recht > Sozialrecht > SGB IX - Rehabilitation,

Mehr

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Menschen mit Behinderung in Berlin. Drucksache 18 /

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Menschen mit Behinderung in Berlin. Drucksache 18 / Drucksache 18 / 16 030 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 17. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2018) zum Thema: Menschen

Mehr

Bitte beachten Sie, dass mit dem Schwerbehindertenausweis allein keine Parkerleichterungen nach der Straßenverkehrsordnung verbunden sind.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Schwerbehindertenausweis allein keine Parkerleichterungen nach der Straßenverkehrsordnung verbunden sind. Parkerleichterung für Schwerbehinderte Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen ag) und Blinden (Merkzeichen Bl) können Parkerleichterungen dadurch gewährt werden, dass sie durch

Mehr

Erhebung statistischer Daten nach dem Schwerbehindertenrecht; Antrags- und Bestandstatistik Statistische Angaben 2013

Erhebung statistischer Daten nach dem Schwerbehindertenrecht; Antrags- und Bestandstatistik Statistische Angaben 2013 Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster 48128 Münster Per elektronischer Post Kreise und kreisfreie Städte NRW 07. Januar 2014 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 27.1.2-1327 A - Erhebung statistischer

Mehr

Merkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche. Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie?

Merkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche. Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie? Merkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie? Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen

Mehr

Teil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht

Teil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht Teil C: Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht Voraussetzungen für eine Pflegezulage mindestens nach Stufe III gegeben. k. Blinde erhalten mindestens die Pflegezulage nach Stufe III. Treten bei Blinden

Mehr

G, ag, B, H, Rf und mehr... Wissenswertes zu den Merkzeichen

G, ag, B, H, Rf und mehr... Wissenswertes zu den Merkzeichen G, ag, B, H, Rf und mehr... Wissenswertes zu den Merkzeichen Einleitung Mit den sogenannten Merkzeichen sollen behinderte Menschen, die auf Grund bestimmter Gesundheitsstörungen ganz besonders beeinträchtigt

Mehr

Verfahrensweise und Bewertung nach dem Schwerbehindertenrecht

Verfahrensweise und Bewertung nach dem Schwerbehindertenrecht Verfahrensweise und Bewertung nach dem SGB IX Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate

Mehr

Erläuterungen zum Bundesteilhabegesetz vom , in Kraft getreten am Umsetzung im Gutachterverfahren (GUV)

Erläuterungen zum Bundesteilhabegesetz vom , in Kraft getreten am Umsetzung im Gutachterverfahren (GUV) Versorgungsamt Hamburg Fachliche Leitstelle FS 5138 Dr. Kölln Tel.: 428 63 3266 27. Januar 2017 Erläuterungen zum Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016, in Kraft getreten am 30.12.2016 Umsetzung im Gutachterverfahren

Mehr

Teilhabe in Beruf und Gesellschaft

Teilhabe in Beruf und Gesellschaft Teilhabe in Beruf und Gesellschaft Gesetzes-Infos zur Schwerbehinderung zusammengestellt nach bestem Wissen und Gewissen und ohne rechtliche Verbindlichkeit! - Stand: 19. Oktober 2014 2 Behinderung was

Mehr

Versorgungsamt Hamburg. Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht

Versorgungsamt Hamburg. Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht Versorgungsamt Hamburg Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht Schwerbehindertenrecht Antragsberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung

Mehr

GdB individuelle Ansprüche durchsetzen. Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht

GdB individuelle Ansprüche durchsetzen. Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht Merkzeichen, Nachteilsausgleiche l i h und GdB individuelle Ansprüche durchsetzen Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht gemeinnütziger Verein, gegründet 1990 politisch und

Mehr

LEBEN MIT DIALYSE SCHWERBEHINDERUNG. AMG DialyseSoziales.indd 12

LEBEN MIT DIALYSE SCHWERBEHINDERUNG. AMG DialyseSoziales.indd 12 LEBEN MIT DIALYSE 2. SCHWERBEHINDERUNG 12 AMG-17-0001-DialyseSoziales.indd 12 SCHWERBEHINDERUNG Menschen mit einer schwerwiegenden Nierenerkrankung können bei dem für sie zuständigen Versorgungsamt (auch:

Mehr

Menschen mit Behinderungen in Würzburg

Menschen mit Behinderungen in Würzburg Menschen mit Behinderungen in Würzburg Statistische Daten und Entwicklung 31.07.2015 HR(c) Was ist eine Behinderung? Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische

Mehr

Schwerbehinderung Ausweis & Klassifizierung. Michael Johannfunke

Schwerbehinderung Ausweis & Klassifizierung. Michael Johannfunke Schwerbehinderung Ausweis & Klassifizierung Michael Johannfunke 24.01.2016 Überblick Behindert oder schwerbehindert? Zahlen und Fakten Der Schwerbehindertenausweis Feststellung der Schwerbehinderung Gesundheitliche

Mehr

Doppeloberschenkel- und Doppelunterschenkelamputierte,

Doppeloberschenkel- und Doppelunterschenkelamputierte, Merkzeichen "ag" Beschreibung Gesundheitliche Voraussetzungen Das Merkzeichen "a.g." steht Schwerbehinderten zu, die außergewöhnlich gehbehindert sind. Außergewöhnlich gehbehindert sind Schwerbehinderte,

Mehr

Merkzeichen, Nachteilsausgleiche und GdB - individuelle Ansprüche durchsetzen. Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht

Merkzeichen, Nachteilsausgleiche und GdB - individuelle Ansprüche durchsetzen. Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht Merkzeichen, Nachteilsausgleiche und GdB - individuelle Ansprüche durchsetzen Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht Elisenstraße 12, 09111 gemeinnütziger Verein, gegründet

Mehr

Schwerbehindertenausweisverordnung. (SchwbAwV) RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.

Schwerbehindertenausweisverordnung. (SchwbAwV) RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. gesellschaft W.E.Weinmann e.k. RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen SchwbAwV wv Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) Verlags gesellschaft W.E.Weinmann e.k. Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e. K. Karl-Benz-Straße

Mehr

Der Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis Hrsg.: Verein der Hörgeschädigten e.v. gegründet 1980 - Gemeinnützig anerkannt Mitglied im Paritätischen 41238 Mönchengladbach, Geneickenerstr. 157 Fax: 02166-923962,E-Mail:

Mehr

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung nach Grad der Behinderung und Merkzeichen

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung nach Grad der Behinderung und Merkzeichen Nr. 42 Stand: August 2015 Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung nach Grad der Behinderung und Merkzeichen Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, können Sie Vergünstigungen

Mehr

Schlagworte: Merkzeichen, Angsterkrankung, Behinderungsgrad, Bewegungseinschränkung, Straßenverkehr, Gehfähigkeit, Rehabilitation

Schlagworte: Merkzeichen, Angsterkrankung, Behinderungsgrad, Bewegungseinschränkung, Straßenverkehr, Gehfähigkeit, Rehabilitation SG Augsburg, Urteil v. 31.07.2014 S 8 SB 301/13 Titel: Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G und B - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Notwendigkeit ständiger Begleitung

Mehr

Das Schwerbehindertenrecht Referent: Monika Härtl, ZBFS

Das Schwerbehindertenrecht Referent: Monika Härtl, ZBFS Das Schwerbehindertenrecht 10.05.2017 Referent: Monika Härtl, ZBFS Das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht, 69 SGB IX Grad der Behinderung (GdB) Ausweis Nachteilsausgleiche 1 Stand 31.12.2016

Mehr

Grad der Behinderung bei Depression

Grad der Behinderung bei Depression Dauert eine depressive Erkrankung länger als 6 Monate, können Patienten einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Je nach Grad der Behinderung

Mehr

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen Allgemeines Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr und behinderte

Mehr

Schwerbehindertenausweisverordnung

Schwerbehindertenausweisverordnung Schwerbehindertenausweisverordnung (Die Ausweisverordnung Schwerbehindertengesetz vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1739, zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046)

Mehr

Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich. Mike Wiegmann

Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich. Mike Wiegmann Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich 1 Gliederung des Vortrages Einführung in das Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das BTHG Ermittlung des Grades

Mehr

1. Ausfertigung Verbleib bei der Straßenverkehrsbehörde

1. Ausfertigung Verbleib bei der Straßenverkehrsbehörde 1. Ausfertigung Verbleib bei der Straßenverkehrsbehörde Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Ordnungs- und Standesamt Neuer Markt 1 55218 Ingelheim am Rhein Antragsteller: Adresse: _ (Vor- und Nachname,

Mehr

Schwerbehindertenarbeitsrecht Grundlagen -!nka-seminar 16. Juli 2015

Schwerbehindertenarbeitsrecht Grundlagen -!nka-seminar 16. Juli 2015 Schwerbehindertenarbeitsrecht Grundlagen -!nka-seminar 16. Juli 2015 Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt. Reinhard Turre

Mehr

Schwerbehindertenrecht Ablauf des Antragsverfahrens Versorgungsmedizin Verordnung. Versorgungsamt Hamburg

Schwerbehindertenrecht Ablauf des Antragsverfahrens Versorgungsmedizin Verordnung. Versorgungsamt Hamburg Schwerbehindertenrecht Ablauf des Antragsverfahrens Versorgungsmedizin Verordnung Versorgungsamt Hamburg Schwerbehindertenrecht In Hamburg leben rund 1,7 Mio. Menschen jeder 7. Hamburger ist behindert,

Mehr

Der Schwer-Behinderten-Ausweis. Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.

Der Schwer-Behinderten-Ausweis. Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen. Der Schwer-Behinderten-Ausweis Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen. Den Ausweis bekommen Sie nur: Wenn Sie einen Antrag stellen. Den Antrag gibt es

Mehr

ZBFS Regionalstelle Mittelfranken

ZBFS Regionalstelle Mittelfranken Feststellung des GdS nach dem Opferentschädigungsgesetz und des GdB nach dem Schwerbehindertenrecht bei PTBS Heinz-Werner Bader Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken ZBFS Regionalstelle

Mehr

Inhaltsübersicht. Schwerbeh. Menschen - Nachteilsausgleich

Inhaltsübersicht. Schwerbeh. Menschen - Nachteilsausgleich Schwerbeh. Menschen - Nachteilsausgleich Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Merkzeichen "G" 3. Merkzeichen "ag" 4. Merkzeichen "B" 5. Merkzeichen "RF" 6. Merkzeichen "Bl" 7. Merkzeichen "H" 8. Merkzeichen

Mehr

Schwerbehindertenausweis Vergünstigungen

Schwerbehindertenausweis Vergünstigungen Vergünstigungen Fachanwälte für Verwaltungsrecht Via Futura Bamberg, 23./24.03.2013 Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281 81377 München

Mehr

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts

2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts 2. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts Menschen gelten gemäß 2 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit

Mehr

Bericht zum Seminar Recht und Soziales, im Juni 2005 in Bamberg

Bericht zum Seminar Recht und Soziales, im Juni 2005 in Bamberg Bericht zum Seminar Recht und Soziales, im Juni 2005 in Bamberg Herr Erwin Manger vom Versorgungsamt Bayreuth informierte uns über den Weg zum Schwerbehindertenausweis 1. Der Antrag auf Ausstellung eines

Mehr

Soziale Sicherheit für Senioren und Seniorinnen

Soziale Sicherheit für Senioren und Seniorinnen Soziale Sicherheit für Senioren und Seniorinnen Gliederung 1. Kurze Vorstellung des VdK 2. Kleine Rente - große Probleme 3. Teilhabe und Nachteilsausgleiche durch Schwerbehinderung und Merkzeichen 4. Gesetzliche

Mehr

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt / Bevölkerung insgesamt x 100

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt / Bevölkerung insgesamt x 100 Stadt Neuss 4.6.4 Schwerbehinderte Datenquelle: IT.NRW Grundzahlen: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten insgesamt, Bevölkerung insgesamt Berechnungsregel: Anzahl der anerkannten Schwerbehinderten

Mehr

Amt für soziale Angelegenheiten. Vorstellung der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung einer Behinderung Parkerleichterungen

Amt für soziale Angelegenheiten. Vorstellung der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung einer Behinderung Parkerleichterungen Amt für soziale Angelegenheiten Vorstellung der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung einer Behinderung Parkerleichterungen 23.04.2018 1 Aufgaben der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung

Mehr

Ergreifen Sie die Initiative 7. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 11. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 15

Ergreifen Sie die Initiative 7. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 11. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 15 Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 1 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 11 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 15 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben 27 4 Leistungen

Mehr

Ausfüllhilfe und Merkblatt. zum Erstantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) 1) Stand

Ausfüllhilfe und Merkblatt. zum Erstantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) 1) Stand Ausfüllhilfe und Merkblatt SGB IX zum Erstantrag nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) 1) Stand 01.01.2018 Hinweise zur Antragstellung beim Landratsamt Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt

Mehr

Einführung ins Schwerbehindertenrecht

Einführung ins Schwerbehindertenrecht Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Einführung ins Schwerbehindertenrecht I. Begriffserklärung Behinderung im Sinne des Gesetzes SGB IX: - wenn eine nicht nur vorübergehende regelwidrige körperliche,

Mehr

Teil D: 1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)

Teil D: 1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G) Teil D: 1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G) Teil D: 1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G) a. Nach dem

Mehr

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - nach Grad der Behinderung und Merkzeichen -

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - nach Grad der Behinderung und Merkzeichen - Nr. 42 - Stand: März 2012 Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - nach Grad der Behinderung und Merkzeichen - Wenn das Amt für Versorgung und Soziales bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt

Mehr

Neue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht

Neue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht Begutachtung an der Schnittstelle zwischen Neurologie und Psychiatrie 17. Jahrestagung der DGNB in Zusammenarbeit mit der DGPPN Aachen 8./9. Mai 2015 Neue Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht Dr. Marianne

Mehr

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) SchwbAwV Ausfertigungsdatum: 15.05.1981 Vollzitat: "Schwerbehindertenausweisverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739),

Mehr

Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13

Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9 1 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben

Mehr

Vortrag für den FASD Fachtag des Erziehungsbüros Rheinland am in Köln

Vortrag für den FASD Fachtag des Erziehungsbüros Rheinland am in Köln Vortrag für den FASD Fachtag des Erziehungsbüros Rheinland am 27.11.2015 in Köln Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, sojura Kanzlei für soziale Sicherheit Was brauchen Kinder und Jugendliche

Mehr

Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen

Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen Menschen sind nach 2 Absatz 1 SGB IX behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit

Mehr

Freie Fahrt für mehr Mobilität Freifahrten im Personennah- und Fernverkehr

Freie Fahrt für mehr Mobilität Freifahrten im Personennah- und Fernverkehr Politik für Menschen mit Behinderungen Sozial-Info April 2016 Freie Fahrt für mehr Mobilität Freifahrten im Personennah- und Fernverkehr Menschen mit Behinderungen erhalten als Ausgleich für ihre Behinderung

Mehr

Studienbrief Schwerbehindertenausweis

Studienbrief Schwerbehindertenausweis Studienbrief Schwerbehindertenausweis 1 Inhalt Studienbrief Schwerbehindertenausweis...1 0. Überblick...4 1. Vorbemerkung...4 2. Lernziele...5 3. Einleitung...5 4. Schwerbehinderung, Gleichstellung und

Mehr

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Sie wohnen in der Stadt Nienburg/Weser und benötigen einen Parkausweis und/oder eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte? An wen muss ich mich wenden? Für die

Mehr

Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenrecht Jahrestagung der Interessengemeinschaft Epidermolysis Bullosa e.v. Kassel, 01.10.2016 Kai Bartling VdK-Bezirksgeschäftsstelle Kassel Übersicht Kurzvorstellung Sozialverband VdK Grundsätzliches zum Antrag

Mehr

18 werden mit Behinderung Was ändert sich bei Volljährigkeit?

18 werden mit Behinderung Was ändert sich bei Volljährigkeit? 18 werden mit Behinderung Was ändert sich bei Volljährigkeit? I. Grad der Behinderung, Nachteilsausgleich II. Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung) - Überblick III. Unterhaltspflicht der Eltern

Mehr

Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehindertenparkausweis Schwerbehindertenparkausweis Bildliche Darstellung der genannten Verkehrszeichen: 242 Schwerbehindertenparkausweise dienen dazu, schwerbehinderten Menschen Ausnahmen von den Verboten und Beschränkungen

Mehr

Menschen mit Behinderungen in Würzburg

Menschen mit Behinderungen in Würzburg Menschen mit Behinderungen in Würzburg Statistische Daten und Entwicklung Zentrum Bayern Familie und Soziales Familie Soziale Entschädigung Kriegsopferfürsorge Schwerbehindertenrecht Integration Schwerbehindertenrecht

Mehr

Menschen mit Behinderungen 2005

Menschen mit Behinderungen 2005 Menschen mit Behinderungen 2005 Von Günter Ickler Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. In Rheinland-Pfalz leben

Mehr

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS Ob Bildung, Nachrichten, Kultur, Unterhaltung oder Sport: Die Öffentlich-Rechtlichen bieten Ihnen ein

Mehr

Schwerbehinderung. Heilungsbewährung. Regionalgruppe Berlin Heidi Lehmann

Schwerbehinderung. Heilungsbewährung. Regionalgruppe Berlin Heidi Lehmann Schwerbehinderung Heilungsbewährung Regionalgruppe Berlin Heidi Lehmann Behinderung - Definition Grundlage: Sozialgesetzbuch (Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe SGB IX) Stellt darauf ab, ob die Funktion,

Mehr

Landratsamt Ortenaukreis

Landratsamt Ortenaukreis Landratsamt Ortenaukreis Amt für Soziales und Versorgung Häufige Fragen zum Behindertenrecht Übersicht: 1. Wozu dient der Ausweis? 2. Was enthält der Ausweis? 3. Welche Ausweismerkmale gibt es? 4. Welcher

Mehr

vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2018)

vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2018) Drucksache 18 / 17 219 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2018) zum Thema:

Mehr

Vorwort Kapitel 2 Die Feststellung der Schwerbehinderung

Vorwort Kapitel 2 Die Feststellung der Schwerbehinderung Inhalt Vorwort... 11 Kapitel 1 Schwerbehinderung was ist das? Was versteht man unter»behinderung«?... 14 Welche Menschen sind behindert?... 16 Wann sind Menschen mit einer Behinderung als schwerbehindert

Mehr

STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013

STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013 Fast jede zehnte Person in Karlsruhe ist betroffen 2 STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTENSTATISTIK 2013 IMPRESSUM

Mehr

Vortrag sozialrechtliche Fragen

Vortrag sozialrechtliche Fragen Vortrag sozialrechtliche Fragen Sozialdienst 2017 Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen: Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation Wirtschaftliche Sicherung Zuzahlung zur Rehabilitation

Mehr

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) SchwbAwV Ausfertigungsdatum: 15.05.1981 Vollzitat: "Schwerbehindertenausweisverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739),

Mehr

Behindertenpass und ZUSATZEINTRAGUNGEN

Behindertenpass und ZUSATZEINTRAGUNGEN Behindertenpass und ZUSATZEINTRAGUNGEN Allgemeines: Der Behindertenpass gilt als einheitlicher Nachweis der Behinderung. Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung wird dadurch nicht erwirkt. Zur Inanspruchnahme

Mehr

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege 8. Behinderung 8.1 Schwerbehinderte 8.1.a Schwerbehinderte nach Altersgruppen im Land Brandenburg 8.1.b Schwerbehinderte nach dem Grad der Behinderung im Land Brandenburg 8.1.c Schwerbehinderte je 1. Einwohner

Mehr

Schwerbehindertenausweisverordnung(SchwbAwV)

Schwerbehindertenausweisverordnung(SchwbAwV) Schwerbehindertenausweisverordnung(SchwbAwV) SchwbAwV Ausfertigungsdatum: 15.05.1981 Vollzitat: "Schwerbehindertenausweisverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739),

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juni 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt

Mehr

Behinderte Menschen nach Altersgruppen und nach bestimmten Merkzeichen im Kreis Unna am

Behinderte Menschen nach Altersgruppen und nach bestimmten Merkzeichen im Kreis Unna am Kreis Unna Grad der Behinderung () 0-6 Jahre 7-15 Jahre 16-65 Jahre älter als 65 Jahre alle Altersgruppen behinderte Menschen ins 46 206 252 202 733 935 23.813 26.668 50.481 9.632 37.303 46.935 33.693

Mehr

Beurteilung des Grades der Behinderung bei chronischen Schmerzen

Beurteilung des Grades der Behinderung bei chronischen Schmerzen Beurteilung des Grades der Behinderung bei chronischen Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt erfolgt nach den Vorgaben der "Versorgungsmedizinischen

Mehr

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS Ob Bildung, Nachrichten, Kultur, Unterhaltung oder Sport: Die Öffentlich-Rechtlichen bieten Ihnen ein

Mehr

1 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde

1 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde 1 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde Um einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung

Mehr

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und mehr) haben Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen.

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und mehr) haben Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen. SCHWERBEHINDERUNG Der Begriff der Behinderung bzw. der Schwerbehinderung leitet sich aus dem Sozialgesetzbuch IX her. Zusätzlich spielt die Behinderung auch eine Rolle im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts.

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im August 2008 ISSN 1610-417X KIII1-2-2j/07 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Schwerbehinderte am 31. 12. 2007

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Dezember 2012 ISSN 1610-417X K III 1-2 - 2 j / 11 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Schwerbehinderte am 31.

Mehr

Behinderung, Schwerbehinderung Schwerbehindertenausweis Recht III

Behinderung, Schwerbehinderung Schwerbehindertenausweis Recht III Behinderung, Schwerbehinderung Schwerbehindertenausweis Recht III Für Beratende der Mitgliedsvereine im DBSV ist dieses Dokument Teil der Wissensdatenbank, Onlinekurs und Skript zum Präsenzseminar für

Mehr

Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht

Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht Arbeitskammer des Saarlandes Inhalt Schwerbehindertenrecht 13 1 Ziele des Gesetzes 13 1.1 Beschäftigungsquote und Ausgleichsabgabe 13 1.2 Beschäftigungspflicht für

Mehr

Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion

Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion I Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion I.1 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)..................................... 16 I.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Vgl. Dau / Düwell / Joussen, Sozialgesetzbuch IX (2014), 2 Rn. 2.

Vgl. Dau / Düwell / Joussen, Sozialgesetzbuch IX (2014), 2 Rn. 2. Begriff der Behinderung und 1 Schwerbehinderung Der Begriff der Behinderung erfährt im alltäglichen und im juristischen Sprachgebrauch bisweilen eine stark voneinander abweichende Verwendung. Die Begrifflichkeit

Mehr