Datum. Widerruf. unserer auf den Abschluss der obengenannten Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen.
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- Marie Adenauer
- vor 7 Jahren
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1 An Von Datum Widerruf Darlehensvertrag-Nr.: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erklären wir den Widerruf unserer auf den Abschluss der obengenannten Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen. Die rechtliche Überprüfung der Vertragsunterlagen ergab, dass wir nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen sind Ihrerseits nicht erfüllt worden. Auf die Schutzwirkung einer gesetzlichen Musterbelehrung können Sie sich nicht berufen, da Sie den Mustertext einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen haben. Da Sie es versäumt hatten, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu erteilen, wurde die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Damit kann der Widerruf noch heute erklärt werden.
2 Infolge des Widerrufs ist das Darlehen rückabzuwickeln. Die beiderseits empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren. Infolgedessen müssen wir Ihnen die Darlehensvaluta zurückzahlen, zuzüglich der vereinbarten oder, falls es für uns günstiger ist, der damals marktüblichen Zinsen. Auch Sie sind verpflichtet, die an Sie erbrachten Leistungen zurückzuerstatten und die daraus gezogenen Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz herauszugeben. Schließlich sind Sie verpflichtet, Zug-um-Zug gegen Zahlung der noch offenen Darlehensvaluta die bestellten Sicherheiten freizugeben. Wir fordern Sie auf, das Kreditverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und uns Ihre offene Restforderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens mitzuteilen. Dieser Betrag wird innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen beglichen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine eigene Berechnung der Rückabwicklungsansprüche vorzunehmen und gegebenenfalls entstandene Zinsvorteile zurückzufordern bzw. gegen Ihre Forderung aufzurechnen. Alle weiteren Zahlungen auf das Darlehen werden unter Vorbehalt geleistet. Mit freundlichen Grüßen
3 Kompetenzbereich Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht
4 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse an unser Sozietät. Unsere Rechtsanwälte konzentrieren sich auf die Beratung und Vertretung von Verbrauchern und privaten Anlegern im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts. Wir denken ergebnisorientiert und wirtschaftlich, insbesondere schätzen unsere Mandanten die offene und ehrliche Beurteilung ihrer Erfolgsaussichten. Aufgrund der engen Spezialisierung unserer Sozietät, beraten wir Sie nur zu ausgewählten Themen, dafür aber umfassend und kompetent. Verhandlungen mit Banken und Versicherungen sowie die bundesweite Führung von Prozessen vor Land- und Oberlandesgerichten gehören zu unserem täglichen Geschäft. Bei rechtsgebietsübergreifenden Fragestellungen kommt uns unser breites Partnernetzwerk zugute. Wir denken nicht in starren Mustern, sondern suchen nach individuellen Lösungen. Das gilt nicht nur für die rechtliche Lösung, sondern auch für die finanzielle Seite der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Damit Sie uns kennenlernen können, ist unsere Ersberatung in allen Angelegenheiten unverbindlich und kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen RA V. Ghendler RA I. Ruvinskij
5 Unsere Dienstleistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht Widerruf von Darlehensverträgen Widerspruch gegen Lebens- und Rentenversicherungen Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung Prospekthaftung (Immobilienfonds, Schiffsfonds, Filmfonds u.a.) Prüfung von Kreditsicherheiten Vertretung bei Schrottimmobilien Bekannst aus
6 Widerruf Darlehensverträge Widerrufsjoker Ausgangslage Verbraucher, die in der Zeit vom September 2002 bis etwa Ende 2012 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben, können sich noch heute unter Umständen von den hochverzinsten Krediten lösen. Nach Schätzungen unterschiedlicher Verbraucherzentralen sind ca. 80 % der Kredite aus diesem Zeitraum betroffen. Vorteile Ein wirksamer Widerruf führt zu der Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Dies hat zur Folge, dass der Kreditnehmer ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu den heute historisch niedrigen Zinssätzen umschulden kann. Außerdem hat der Kreditnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Anspruch auf Verzinsung der bereits geleisteten Raten (Nutzungsentschädigung). Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können nach einem Widerruf zurückgefordert werden. Durchschnittlich sind Ersparnisse in fünfstelliger Höhe erzielbar. Grundsätzlich haben betroffene Kreditnehmer durch einen Widerruf folgende Vorteile: Vorzeitiger Ausstieg aus einem hochverzinsten Kredit Umschuldung zu den gegenwärtig historisch niedrigen Zinsen Keine Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung Ggf. Rückgewähr einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung Erhalt einer Nutzungsentschädigung für die bereits geleisteten Raten Risiken In vielen Einzelfragen des Widerrufs existiert keine einheitliche Rechtsprechung, auch wenn die Gerichte überwiegend verbraucherfreundlich entscheiden. Damit führt nicht jeder Fehler einer Widerrufsbelehrung automatisch zu der Möglichkeit eines Widerrufs. Daher sind auch die Banken nur sehr bedingt zu außergerichtlichen Lösungen bereit. Ein Gerichtsprozess kann im Falle des Unterliegens mit erheblichen Kosten verbunden sein. Voraussetzungen Eine solche Vertragsauflösung ist möglich, wenn der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Umstände des Vertragsschlusses geprüft werden. Der Widerruf ist auch bei bereits abgelösten Krediten möglich. Unsere Leistung Wir bieten eine kostenfreie Überprüfung des Darlehensvertrages und eine ebenfalls kostenfreie Beratung zu der generellen Möglichkeit sowie zu den Chancen und Risiken eines Widerrufs. Bei hinreichenden Erfolgsaussichten unterstützen wir die Kreditnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir übernehmen ebenfalls die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung. Nach über geprüften Verträgen und zahlreichen erzielten Erfolgen bieten wir unseren Mandanten enge Spezialisierung und herausgehobene Fachkompetenz. Gesetzliche Abschaffung des Widerrufsrechts Auf Druck der Bankenlobby hat der Bundestag ein Gesetz erlassen, wonach Kredite, die in der Zeit zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, in Zukunft nicht mehr widerrufen können. Diese Einschränkung tritt zum 21. Juni 2016 in Kraft. Wer einen Kredit in diesem Zeitraum geschlossen hat, muss vor dem Stichtag 21. Juni 2016 den Widerruf erklärt haben. Nicht von der gesetzlichen Änderung betroffen sind Kredite, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden.
7 Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen Ausgangslage Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die in der Zeit zwischen 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden können unter bestimmten Voraussetzungen noch heute durch Erklärung des Widerspruchs zurückabgewickelt werden. Dabei erhält der Versicherungsnehmer nicht nur den Rückkaufwert, sondern die gesamte eingezahlte Summe sowie eine Verzinsung der geleisteten Zahlungen. Diese Möglichkeit besteht für ca. 60 % der Versicherungsverträge aus diesem Zeitraum. Vorteile Ein wirksamer Widerspruch hat zur Folge, dass der Versicherungsvertrag so behandeln ist, als wäre er nie geschlossen worden. Hat sich die Versicherung also nicht wie erwartet entwickelt, haben Abschluss- und Verwaltungskosten einen großen Teil der Einzahlungen absorbiert, kann ein Versicherungsnehmer mithilfe des Widerspruchs die erlittenen Verluste wieder zurückholen. Außerdem muss die Versicherungsgesellschaft die erhaltenen Beiträge verzinsen. Grundsätzlich stehen den betroffenen Versicherungsnehmern folgende Ansprüche zu. Rückgewähr der eingezahlten Beiträge Verzinsung der eingezahlten Beiträge Risiken In vielen Einzelfragen des Widerrufs existiert keine einheitliche Rechtsprechung, auch wenn die Gerichte überwiegend verbraucherfreundlich entscheiden. Damit führt nicht jeder Fehler einer Widerrufsbelehrung automatisch zu der Möglichkeit eines Widerrufs. Daher sind auch die Banken nur sehr bedingt zu außergerichtlichen Lösungen bereit. Ein Gerichtsprozess kann im Falle des Unterliegens mit erheblichen Kosten verbunden sein. Voraussetzungen Eine solche Vertragsauflösung ist möglich, wenn der Versicherungsvertrag in einem so genannten Policenmodell abgeschlossen wurde und der Versicherungsnehmer eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten hat. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Umstände des Vertragsschlusses geprüft werden. Der Widerspruch ist auch bei bereits abgelösten Versicherungen möglich. Unsere Leistung Wir bieten eine kostenfreie Überprüfung der Versicherungspolice und eine ebenfalls kostenfreie Beratung zu der generellen Möglichkeit sowie zu den Chancen und Risiken eines Widerspruchs. Bei hinreichenden Erfolgsaussichten unterstützen wir die Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir übernehmen ebenfalls die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung. Nach mehreren hundert geprüften Verträgen und zahlreichen erzielten Erfolgen bieten wir unseren Mandanten enge Spezialisierung und herausgehobene Fachkompetenz. Risiken Da es im Wesentlichen nur drei grobe Fehler gibt, die eine Widerspruchsbelehrung enthalten kann und die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang höchstrichterlich gesichert ist, sind die Risiken überschaubar. In vielen Fällen sind daher auch außergerichtliche Lösungen möglich. Natürlich kann ein allgemeines Prozessrisiko nicht ausgeschlossen. In der Rechtsprechung uneinheitlich wird ferner die Frage nach der Höhe der Verzinsung der geleisteten Raten beantwortet. Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die im Zusammenhang mit dem Widerspruch stehenden Kosten. Die Rechtsschutzversicherung musste nicht bereits bei dem Abschluss der Lebens- bzw. Rentenversicherung bestehen. Eine Rechtsschutzversicherung kann also auch kurzfristig vor dem Beginn des Verfahrens abgeschlossen werden.
8 Haftung für fehlerhafte Anlageberatung Ausgangslage Viele Anleger haben bei Investitionen in Kapitalmarktprodukte erhebliche Verluste erlitten. Das gilt insbesondere für Investitionen in geschlossene Fonds, etwa in Immobilien-, Schiffs-, Medien- oder Umweltfonds, aber auch in Zertifikate oder Swaps. So ergab etwa eine breit angelegte Untersuchung von Finanztest, dass geschlossene Fonds, die seit 1972 aufgelegt wurden, für Ihre Anleger insgesamt Verluste in Höhe von 4,3 Milliarden Euro eingefahren hatten. In Prospekten prognostiziert wurde indes ein Gewinn in Höhe von 15,4 Milliarden Euro. Häufig hätten die Anleger ihre Anlageentscheidung nicht getroffen, wenn sie im Vorfeld von ihrer Bank oder dem Anlagevermittler ordnungsgemäß beraten worden wären. Dieser Situation trägt die Haftung für fehlerhafte Anlageberatung Rechnung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt eine falsche Anlageberatung zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers. Vorteile Falsch beratene Anleger können von der beratenden Bank oder von dem Anlagevermittler eine Kompensation der erlittenen Verluste verlangen. Grundsätzlich stehen den betroffenen Anlegern folgende Ansprüche zu. Rückgewähr des eingezahlten Kapitals Entgangener Gewinn (Verzinsung der Einlage) Freistellung von Ansprüchen Dritter Freistellung von Rückforderungsansprüchen Freistellung von eventueller Nachhaftung Voraussetzungen Eine Haftung für fehlerhafte Anlageberatung kommt immer dann in Betracht, wenn keine hinreichende Aufklärung über die Risiken des Anlageprodukts erfolgte oder aber wenn das empfohlene Produkt nicht auf die kommunizierten Bedürfnisse des Anlegers zugeschnitten war (z.b. Empfehlung einer spekulativen Anlage, obwohl der Anleger sich mit seiner Investition für das Alter absichern möchte). Ein Beratungsfehler ist auch dann gegeben, wenn die Bank den Anleger nicht ausreichend über die für die Vermittlung erhaltenen Provisionen informiert hat. Beratungshaftung kommt auch dann in Betracht, wenn das Anlageprospekt Informationen enthielt, die unzureichend oder irreführend waren. Unsere Leistung Wir bieten eine kostenfreie Überprüfung der Vertragsunterlagen und eine ebenfalls kostenfreie Beratung zu der generellen Möglichkeit sowie zu den Chancen und Risiken eines Schadensersatzprozesses. Bei hinreichenden Erfolgsaussichten unterstützen wir die geschädigten Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir übernehmen ebenfalls die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung. Nach zahlreichen erfolgreich geführten außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren bieten wir unseren Mandanten enge Spezialisierung und herausgehobene Fachkompetenz. Risiken Eine fehlerhafte Anlageberatung muss der Anleger nachweisen. Nicht immer sind die Aussagen des Beraters hinreichend dokumentiert. Eine Einzelfallprüfung ist stets erforderlich. Ein weiteres Risiko stellt die Verjährung dar. Diese beginnt zum Schluss des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem jeweiligen Beratungsfehler erlangt hat und tritt nach Ablauf von drei Jahren ein. Ein Schadensersatzanspruch verjährt unabhängig von der Kenntnis nach zehn Jahren. Es herrscht regelmäßig Streit über den Zeitpunkt der Kenntnis. Die Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vorgehens lassen sich nicht pauschalisieren und hängen stets von einer Einzelfallbewertung ab Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung Anders als viele Anleger glauben, werden die Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Haftung für Falschberatung bei geschlossenen Fonds von vielen Rechtsschutzver-sicherungen übernommen. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung länger als drei Monate vor Zeichnung der Beteiligung bestand und die Police das Modul Vertragsrecht enthält. Handelt es sich um andere Kapitalanlagen als geschlossene Fonds greift der gewöhnliche Versicherungsschutz in der Regel nicht.
9 Hauptsitz Aachener Straße Köln Tel.: Fax: info@anwalt-kg.de Web: Zweigstellen Berlin Friedrichstraße Berlin Essen Weidkamp Essen Frankfurt Schumannstraße Frankfurt a. M. Hamburg Glockengießerwall Hamburg München Unsöldstraße München Bekannst aus
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