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1 Leistungsbeschreibung Vergabeverfahren der hsh portfoliomanagement AöR für Wirtschaftsprüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts (Geschäftsjahr 2016)

2 1 Ausgangspunkt Die hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) mit Sitz in Kiel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 9377 KI. Träger der Anstalt sind die Länder Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Anstalt wurde im Dezember 2015 zu dem Zweck errichtet, von der HSH Nordbank AG (HSH) notleidende Kredite in Höhe von bis zu 6,2 Mrd. Euro Exposure at Default (EAD) zu übernehmen und diese gewinnorientiert zu verwerten bzw. abzuwickeln (vgl. 2 Abs. 1 des Staatsvertrags zur Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR, der als Anlage beigefügt ist). Die hsh pm ist weder ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes noch betreibt sie Geschäfte, die einer Zulassung nach den EU-Richtlinien 2013/36/EU vom 26. Juni 2013, 2004/39/EG vom 21. April 2004 und 2007/64/EG vom 13. November 2007 bedürfen. Die Errichtung der hsh pm hatte im Einzelnen folgenden Hintergrund: Die HSH befand sich seit Mai 2013 in einem EU-Beihilfenverfahren, dessen Gegenstand die Wiedererhöhung der sog. Sunrisegarantie von 7 Mrd. Euro auf 10 Mrd. Euro ist. Die Sunrisegarantie dient der Abschirmung von Kreditausfallrisiken in einem definierten Referenzportfolio. Garantiegeberin ist die von den Ländern getragene hsh finanzfonds AöR ( finfo ), die zugleich Mehrheitseignerin der HSH ist. Mit Datum vom 2. Mai 2016 hat die Europäische Kommission die Wiedererhöhung nunmehr genehmigt (vgl. Entscheidung der Europäischen Kommission vom 2. Mai 2016, die als Anlage beigefügt ist). Nach dieser Entscheidung ist es der HSH gestattet, ein Portfolio an notleidenden Bilanzaktiva, die unter der Sunrise-Garantie abgesichert sind, in einem Umfang von bis zu 6,2 Mrd. Euro EAD zum Marktwert in die Sphäre der Länder zu übertragen. Die hsh pm dient den Ländern als Vehikel für die Übernahme des Portfolios. Zur Optimierung ihrer Kapital- und Liquiditätsausstattung hat sich die HSH entschieden, zunächst ein Portfolio von rd. 5 Mrd. Euro EAD mit einem Marktwert von rd. 2,4 Mrd. Euro auf die hsh pm zu übertragen. Dieses erfolgte zum 30. Juni Das vorliegende Vergabeverfahren dient der Suche nach einem Abschlussprüfer für die hsh pm für das Geschäftsjahr Der beauftragte Prüfer wird zudem nach Bedarf die Quartalsberichte der Anstalt einer prüferischen Durchsicht unterziehen. 2 hsh portfoliomanagement AöR: Organisation und rechtliche Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen Die hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) ist eine landesrechtliche Abwicklungsanstalt nach 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG), entsprechend gelten, soweit einschlägig, die Vorgaben aus diesem Gesetz. Zur Errichtung der hsh pm wurde zwischen den Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein ein Staatsvertrag geschlossen. Der Staatsvertrag ist am 22. Dezember

3 in Kraft getreten. Eine Veröffentlichung in den jeweiligen Gesetzes- und Verordnungsblättern ist am 18. bzw. am 23. Dezember 2015 erfolgt. Die konstituierende Sitzung der hsh pm fand am 19. Januar 2016 statt. Sie beinhaltete den Beschluss über die Satzung sowie die Bestellung der Organe gemäß den Vorgaben des Staatsvertrags. Die Satzung der Anstalt, zuletzt geändert am 23. März 2016, wurde am 12. April 2016 im Hamburgischen Gesetzes- und Verordnungsblatt (HGVBl. 2016, S. 683) und am 11. April 2016 im Amtsblatt des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht (ABl. Schleswig-Holstein 2016, S. 304). Sie ist als Anlage beigefügt. 2.2 Organisation der Anstalt Organe der Anstalt sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Trägerversammlung: In der Anstalt sind zwei Vorstandsdezernate eingerichtet. Das Vorstandsdezernat I wird von Frau Ulrike Helfer geleitet. Es beinhaltet das Sanierungs- und Restrukturierungsmanagement sowie Kreditanalyse, -bewertung und -entscheidung. Im Vorstandsdezernat II, das von Herrn Dr. Karl-Hermann Witte geleitet wird, werden die zentralen Bankfunktionen zusammengefasst (Risikocontrolling, Abbauplanung, Treasury, Finanzen, Recht, Compliance etc.). Insgesamt strebt die hsh pm einen eigenen Personalkörper von rd. 40 bis 50 Vollzeitäquivalenten (VAK) an, die sich ca. hälftig auf die beiden Vorstandsdezernate aufteilen. Der Verwaltungsrat bestimmt die Grundsätze der Geschäftsführung und hat den Vorstand der Anstalt zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Er setzt sich aus vier Vertreterinnen und Vertretern der Träger zusammen und tagt regelmäßig mindestens einmal im Kalendervierteljahr. Einzelheiten zu Aufgaben und Organisation des Verwaltungsrats finden sich in den 14 und 15 der Satzung. Die Trägerversammlung entscheidet in den durch Gesetz oder Satzung bestimmten Fällen grundsätzlicher Art, etwa über Erlass und Änderung der Satzung sowie die Aufnahme weiterer Träger. Sie setzt sich aus zwei Vertreterinnen und Vertretern der Träger zusammen und tagt mindestens einmal im Kalenderjahr. Einzelheiten zu Aufgaben und Organisation des Verwaltungsrats finden sich in den 16 und 17 der Anstaltssatzung. 3 Übernahme des Portfolios 3.1 Das Länderportfolio besteht aus verzinslichen Krediten aus dem Bereich der Schiffsfinanzierung mit in- und ausländischen Schuldnern. Die Engagements beinhalten ein für Schiffsfinanzierungen übliches Sicherheitenpaket bestehend aus Schiffshypotheken, Sicherungsabtretungen von Chartereinkünften und Versicherungsansprüchen sowie Kontopfandrechten. Teilweise wurden auch zusätzliche Sicherheiten wie Garantien, Bürgschaften oder andere Sicherheiten bestellt. Insgesamt besteht das Übertragungsportfolio aus Krediten gegenüber 193 Kreditnehmern (60 Kreditnehmereinheiten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen). Dem Portfolio stehen 256 finanzierte Schiffe (160 Containerschiffe, 46 Tanker, 25 Bulker sowie 25 sonstige Schiffe) als Sicherheiten gegenüber. 3.2 Die Veräußerung des Länderportfolios erfolgte nach Maßgabe eines Portfolioübertragungsvertrags. Das Länderportfolio ist dabei aus operativen Gründen zunächst synthetisch, das heißt wirtschaftlich im Wege einer Barunterbeteiligung mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 auf die hsh pm übertragen worden. Die HSH und die hsh pm haben sich verpflichtet, soweit möglich im Anschluss an die Veräußerung zeitnah auch die dingliche 3

4 Rechtsinhaberschaft an den Gegenständen des Länderportfolios an die hsh pm zu übertragen. 3.3 Der von der hsh pm zu entrichtende Kaufpreis belief sich auf rd. 2,4 Mrd. Euro, er wurde am 30. Juni 2016 an die HSH gezahlt. Sowohl die Refinanzierung als auch die Kaufpreiszahlung erfolgten dabei mit Blick auf das überwiegend in US-Dollar denominierte Schiffsportfolio ebenfalls überwiegend in US-Dollar. Gleiches gilt für die Garantien der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, welche diese zu Gunsten der hsh pm zur Sicherung günstiger Refinanzierungsbedingungen gewährt haben (vgl. 5 Abs. 4 des Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes). 3.4 Die hsh pm wird im Hinblick auf das Portfolio verschiedene Leistungen durch professionelle Drittanbieter ausführen lassen (sog. Servicierung). Zunächst wird das Portfolio im Wesentlichen durch die HSH serviciert; hierzu wurde zwischen hsh pm und HSH ein sog. Auslagerungsvertrag geschlossen. Die Einzelleistungen betreffen neben der Pflege von Kundenstammdaten und der Zahlungserfassung primär die Bereiche Loan und Collateral Management (einschließlich Abwicklung), Special Loans, Operations und IT. Als Gegenleistung schuldet die hsh pm der HSH eine Vergütung, die sich aus einer Kostenerstattung und einer Marge zusammensetzt. 4 Vorgaben zur Rechnungslegung und bisherige Geschäftsberichte 4.1 Der Jahresabschluss und Lagebericht der hsh pm sind bis zum 31. März jeden Jahres für das vorangegangene Geschäftsjahr nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu erstellen (vgl. 2 Abs. 7 des Staatsvertrags sowie 18 Abs. 1 der Satzung). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dabei nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften zu prüfen. Im Übrigen sind die besonderen Prüfungspflichten nach 29 KWG sowie die Prüfungs- und Berichtserfordernisse der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV) zu beachten. Auf die Jahresabschlussprüfung ist 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes entsprechend anzuwenden. Weitere Einzelheiten sind in 18 Abs. 2 und 3 der Satzung der hsh pm geregelt. 4.2 Die Vorgabe, dass die hsh pm ihren Abschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufstellen soll, folgt aus 3a Abs. 4 Satz 1 i.v.m. 8b Abs. 2 FMStFG. Im Staatsvertrag zur Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) sowie in der Satzung der hsh pm ist diese Vorgabe entsprechend umgesetzt worden (vgl. 2 Abs. 7 des Staatsvertrags sowie 18 Abs. 2 der Satzung der hsh pm). Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten dürfen gemäß 8a Abs. 1 Satz 10 FMStFG i.v.m. 3a Abs. 4 FMStFG ihren Abschluss indes auch nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute (RechKredV) erstellen. Die Wahlmöglichkeit für bundesrechtliche Abwicklungsanstalten, auch nach den für Kreditinstitute geltenden Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren zu können, besteht für die hsh pm gegenwärtig nicht. Für das Vergabeverfahren ist zu unterstellen, dass eine Rechnungslegung und Prüfung zunächst nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu erfolgen hat, ggf. erfolgen hierzu noch gesetzliche bzw. satzungsrechtliche Änderungen, um eine Rechnungslegung nach RechKredV zu ermöglichen, wie sie bei bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten zulässig ist. 4

5 4.3 Nach Prüfung durch den Abschlussprüfer legt der Vorstand den Jahresabschluss unverzüglich dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vor. Die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses hat bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zu erfolgen (vgl. 18 Abs. 4 der Satzung der Anstalt). Jahresabschluss und Lagebericht werden auf der Internetseite der Anstalt veröffentlicht. 4.4 Bislang hat die hsh pm keinen Jahresabschluss aufgestellt. Im Juli 2016 ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt worden, den Quartalsbericht der hsh pm zum 30. Juni 2016 zu prüfen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vergabeverfahrens ein erster geprüfter Bericht mit entsprechenden Informationen über die wirtschaftliche Lage der hsh pm vorliegen wird. 5 Leistungsumfang Die Auftraggeberin benötigt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Auftraggeberin für das Geschäftsjahr Die vertragliche Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit diesen Dienstleistungen ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Im Einzelnen: 5.1 Bei einer Abschlussprüfung entsprechend den Vorgaben des HGB gehören zu den Leistungen des Auftragnehmers insbesondere, aber nicht abschließend: die Planung der Jahresabschlussprüfung, die Prüfprogrammentwicklung sowie die Durchführung der Prüfung des von der Auftraggeberin erstellten Jahresabschlusses und des Lageberichts nach 316 ff. HGB sowie den weiteren regulatorischen Vorgaben, jeweils in Abstimmung mit der Auftraggeberin; der Auftragnehmer beendet die Prüfung in Abstimmung mit der Auftraggeberin jedenfalls so rechtzeitig, dass eine Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat bis zum 30. Juni jeden Jahres gewährleistet ist. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der hsh pm hat nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften zu erfolgen sowie, parallel, nach den Regeln der RechKredV (Überleitung) die Begleitung der hsh pm bei der Einrichtung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und bei der Abstimmung der Rahmenbedingungen der Auslagerungen; diese Leistungspflicht wird umgehend mit Unterzeichnung des Vertrags beginnen; gemäß 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG: (i) (ii) die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Auftraggeberin, die Darstellung der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität und Rentabilität der Anstalt; der verlustbringenden Geschäfte und der Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren; der Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages. Zu beachten sind dabei die Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Anlage zur VV zu 68 LHO Schleswig-Holstein, Stand: Juli 2015, als Anlage beigefügt) und der Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 720) in seiner jeweils gültigen Fassung). 5

6 5.1.4 Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den Gremien der hsh pm (Vorstand, Verwaltungsrat, Trägerversammlung), nach Bedarf und auf Aufforderung die prüferische Durchsicht von Quartalsberichten nach 18 Abs. 7 der Satzung der Anstalt, Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach 36 WpHG unter Berücksichtigung des Einbezugs von Zweigniederlassungen im Sinne des 24a KWG; auf gesonderte Anforderung Durchführung von Sonderprüfungen; Erbringung einer weiteren Bestätigungsleistung hinsichtlich der für die Berechnung des Jahresbeitrags erforderlichen Angaben und Nachweise gemäß 2 Abs. 4 EdWBeitrV; die Pflichten für Abschlussprüfer nach dem Corporate Governance Kodex Schleswig-Holstein, insbesondere: (i) (ii) (iii) unverzügliche Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat über alle für die Aufgaben des Verwaltungsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben (vgl. Ziffer Corporate Governance Kodex Schleswig-Holstein (CGK-SH)) die Information des Verwaltungsrats bzw. der Vermerk im Prüfungsbericht, wenn bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat abgegebenen Entsprechenserklärung zum CGK-SH ergeben (vgl. Ziffer CGK-SH), die Teilnahme an den Beratungen des Verwaltungsrats über den Jahresund Konzernabschluss; in diesem Zusammenhang die Berichterstattung über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfung (vgl. Ziffer CGK-SH). Der Corporate Governance Kodex für Schleswig-Holstein (CGK-SH) in seiner aktuellen Fassung ist der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt sonstige aufsichtsrechtlich geforderte Meldungen wie z.b. gemäß FinAV, AWV, KWG und MaRisk. Die hsh pm kann die Leistungen des Auftragnehmers anpassen und konkretisieren. Dies gilt insbesondere, wenn sich noch innerhalb des Leistungszeitraums eine Rechnungslegung nach den Regelungen für Kreditinstitute für die hsh pm rechtssicher umsetzen lässt. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts auf eine (reine) Prüfung nach Maßgabe der RechKredV umzustellen. Ein Rechtsanspruch auf den Abruf einzelner Leistungen besteht nicht. 6 Leistungszeitraum/-ort 6.1 Die Arbeit des Auftragnehmers beginnt unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags. Mit dem Zuschlag ist Mitte Oktober zu rechnen. Der Auftrag endet mit der letzten erforderlichen Prüfungshandlung des Auftragnehmers, spätestens aber am 31. Dezember Die Beratungsleistung erfordert regelmäßige Präsenztermine in Kiel sowie ggf. Hamburg. 6

7 7 Anlagen Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission zur HSH Nordbank AG vom 2. Mai 2016, Staatsvertrag zur Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR, Kopie des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatts Nr. 51 vom 18. Dezember 2015/Kopie des Gesetz- und Verordnungsblatts für Schleswig-Holstein Nr. 16 vom 23. Dezember 2015, Satzung der hsh portfoliomanagement AöR, zuletzt geändert am 23. März 2016, Kopie des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatts, HGVBl. 2016, S. 683, Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, Anlage zu den Verwaltungsvorschriften zu 68 der Landeshaushaltsordnung von Schleswig-Holstein, Stand: Juli 2015, Corporate Governance Kodex Schleswig-Holstein. 7

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