2013Preisliste INVER Pulverlacke für den Außeneinsatz
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- Sophie Glöckner
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1 2013Preisliste INVER Pulverlacke für den Außeneinsatz INVER Unsere Farben machen die Welt bunter
2 INVER Pulverlacke für den Außeneinsatz WICHTIGE INFORMATIONEN STANDARD-PROGRAMM Unsere Standardqualität INVERPUL PE/P/Q ist in 130 RAL-Farben, INVERPUL PE/P/M in 60 RAL-Farben und INVERPUL PE/P/HD in 60 RAL-Farben ab Lager verfügbar. Ansonsten sind Neuproduktionen von RAL-Farben kurzfristig lieferbar. Alle Qualitäten für den Außeneinsatz werden ausschließlich mit kennzeichnungsfreien Rohstoffen hergestellt. RAL-FARBEN Für alle INVERPUL Pulverlacke in glänzender Einstellung gilt das RAL-Register 841 GL als verbindlich. Für unsere seidenglänzenden und matten Qualitäten ist das RAL-Register 840 HR die verbindliche Vorlage. Entsprechend den Empfehlungen von RAL erhalten unsere Farbnachstellungen den Vermerk ähnlich. Wegen der zugesicherten Produkteigenschaften für den Außeneinsatz sind Farbdifferenzen zu den RAL-Vorlagen grundsätzlich nicht auszuschließen. MATERIALZULASSUNG GSB MZ Qualicoat INVERPUL PE/P/Q INVERBOND PE/P/Q 152 g P-0554 INVERPUL PE/P/M INVERBOND PE/P/M 152 f P-0587 INVERPUL PE/P/S INVERBOND PE/P/S P-0555 INVERPUL PE/P/Q FTX P-0586 INVERPUL PE/P/HD INVERBOND PE/P/HD 152 h (Master) P-0985 INVERPUL PE/P/HD M INVERBOND PE/P/HD M 152 k (Master) P-0986 INVERPUL PE/P/HD FTX 152 j (Master) P-0987 VERARBEITUNG Bei Verarbeitung von INVERPUL Pulverlacken sind die entsprechenden Technischen amerklätter, Sicherheitsdatenblätter und Verarbeitungshinweise zu beachten. LIEFERUNG Bis 80 kg Zuschlag 6,- /Karton, ab 100 kg frei Haus. Bei Fertigung sind aus produktionstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der Bestellmenge nicht auszuschließen. PREISE / kg zuzüglich der gesetzlichen MWSt. ZAHLUNG 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto LIEFERZEIT ab Lager oder nach Absprache Verpackung Einwegkarton mit PE-Sack zu 3, 5 oder 20 kg Die Preisliste ist gültig ab INVERPUL Pulverlacke Uni-Farben für den Außeneinsatz Preisgruppe PE/P/Q PE/P/S PE/P/M PE/P/Q FTX PE/P/HD A 5,80 5,80 6,10 6,10 B 6,80 6,80 7,10 7,10 C 7,80 7,80 8,10 8,10 D 8,30 8,30 8,60 8,60 S 9,30 9,30 9,60 9,60 HD A 7,20 HD B 8,20 HD C 9,20 HD D 10,20 HD S Spezial Minibox / 3 kg / 5 kg 34,50 47,00 40,50 52,00 43,50 57,00 46,50 61,00 46,50 61,00 INVERBOND Pulverlacke Metallics für den Außeneinsatz Preisgruppe PE/P/Q PE/P/S PE/P/M PE/P/Q FTX DB 8,50 8,80 8,80 SB 9,80 10,10 10,10 PE/P/HD Minibox / 3 kg / 5 kg 46,50 61,00 48,00 65,00 HD AB 9,20 HD BB 10,20 HD CB 11,20 HD DB 12,20 HD SB Spezial KLEINFERTIGUNGEN Menge Sonderfarben ähnlich RAL Metallics 20 kg /kg /kg 40 kg kg /kg /kg ab 240 kg gemäß Preisliste
3 Gruppe 111 INVERPUL PE/P/Q RAL-Farben RAL CODE PG RAL CODE PG RAL CODE PG RAL CODE PG A B A A A B C A A C A A S A A D B A A S B A B S B A A D B A A A A A A C B A A A B A A A B B A A B B A D B A B B A A D A A A A A A A A A S B A A S A A A A A A A C A A A D A A A C A A A C A A A B A A A B A A A B A A S A A B A A B A A D A A S A A C A A S A A D B A RAL CODE PG D A A C C A A DB A B B A A B B B A C B B A SB B A A C B A A B B A A B B A A B A B A B B A A B A A A B B C A B A A A DB A A A B A A A C B A DB B A A C C A A DB Gruppe 115, 117 INVERPUL /INVERBOND Perlglanz RAL-Farben
4 Gruppe 123 INVERPUL PE/P/M RAL-Farben RAL CODE PG RAL CODE PG RAL CODE PG A B A A A A A A A A A B A A B C A A A A A A A B A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A RAL CODE PG A A B A A A A A A B A A A A A A A Gruppe 611 / 615 INVERPUL / INVERBOND PE/P/HD 1 RAL CODE PG RAL CODE PG RAL CODE PG RAL CODE PG HDB HDA HDA HDB HDB HDA HDA HDA HDC HDA HDA HDA HDC HDB HDA HDA HDC HDA HDA HDA HDC HDB HDA HDB HDB HDA HDA HDA HDB HDA HDA HDA HDC HDB HDA HDA HDA HDB HDA HDA HDA HDB HDA HDA HDA HDB HDA HDB HDA HDA HDA HDB HDA HDDB HDB HDB HDCB HDA HDB C HDCB HDA HDA HDA C HDBB HDA HDA HDB Gruppe 115, 125 / INVERBOND Metallics PE/P/Q, PE/P/M Farbe Code PG Farbe Code PG Farbe Code PG Farbe Code PG DB/ DB/125 DB 702/ DB/125 DB 703/ SB/ DB/ DB/125 DB 703 T DB/ DB/115 DB 701/ DB/125 DB 703/ SB/125 Gruppe 119 INVERPUL PE/P/Q FTX RAL-Farben RAL CODE PG RAL CODE PG RAL CODE PG RAL CODE PG B B B B B B B B C B B B C B A DB B B B DB SB B B B DB DB 1 Auszug aus unserer Produktpalette
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Inver GmbH Geltungsbereich 1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle unseren gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen ausschließlich. 2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragsschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 4. Der Kunde kann seine Rechte aus einem Vertragsverhältnis mit uns nur mit unserer schriftlichen Einwilligung abtreten. Anwendungstechnische Beratung Mündliche und telefonische Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der verkauften Produkte, technische Empfehlungen oder Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Wünscht der Kunde eine verbindliche Auskunft bedarf es einer gesonderten schriftlichen und vergütungspflichtigen Vereinbarung. Der Kunde wird hierdurch nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eigener Prüfungen und Versuche in Hinblick auf die Eignung der Waren für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke entbunden. Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wir werden die Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, wenn und soweit ihr Wert unsere gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigt. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Ware auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Eintretende Schäden sind uns sofort anzuzeigen. Der Kunde tritt uns seine Ansprüche, soweit sie unsere Eigentumsvorbehaltsware betreffen, schon jetzt ab. 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Stet die Ware in unserem Miteigentum, so ist der entsprechende Anteil der Forderung an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Werden unsere Vorbehaltswaren zusammen mit anderen Waren/Leistungen verwendet und z.b. zu einem Gesamtpreis geliefert, eingebaut oder erbracht, so gilt die Forderung gegen den Abnehmer unseres Kunden nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware als anteilig an uns abgetreten. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Zur Durchsetzung unserer Rechte aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt überlässt uns der Kunde auf Verlangen die notwendigen Unterlagen und Auskünfte, insbesondere aus seinen Geschäftsbüchern. 6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. 7. Bei Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag oder Zahlungsverzug des Kunden erlöschen die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zur Einziehung der Kundenforderung automatisch. Vergütung 1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Preisangaben verstehen sich netto zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Verpackung, Fracht und Versicherung. 2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechts kräftig festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. 4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselnichteinlösung, bei Insolvenzantrag, Zahlungseinstellung oder falls uns Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Wirtschaftslage des Kunden schließen lassen, können wir Voraus kasse verlangen und alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort geltend machen, auch wenn für diese Schecks oder Wechsel entgegen genommen wurden. Gefahrübergang, Lieferung 1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 3. Lieferfristen sind nur als ca.-termine zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich schrift lich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde. 4. Sämtliche Lieferfristen und -termine stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verlängern sich bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die uns oder unseren Zulieferern die Lieferung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen, um den Zeitraum der Behinderung samt angemessener Wiederanlauffrist. 5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unseres Kunden voraus. 6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 7. Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist ist der Kunde dazu berechtigt uns zur Erbringung der Leistung eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Vor Ablauf dieser Frist kommen wir nicht in Verzug. 8. Leihverpackungen (z.b. Container), welche als solche in der Rechnung oder im Liefer schein aufgeführt sind, sind innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung leer, gesäubert und frachtfrei zurückzusenden. Bei nicht rechtzeitiger oder beschädigter Rücksendung hat der Kunde die Wiederbeschaffungskosten nach Rechnungslegung durch den Lieferanten zu zahlen. Gewährleistung 1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. 2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass eine Verarbeitung der Waren innerhalb von zwölf Monaten ab Ablieferung der Waren zu erfolgen hat um die Qualitätskriterien zu erfüllen. Die Produktinformationen sind zu beachten. 6. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Haftungsbeschränkungen 1. Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. 2. Hafteten wir gemäß Ziff. 1. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten. 3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 2. gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht werden, welche nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. 4. In den Fällen der Ziff. 2. und 3. hafteten wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. 5. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 1. bis 4. gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten. 6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 7. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort ist INVER GmbH Essenbach/Altheim. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung. 3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Landshut. Wir sind dazu berechtigt den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 4. Zu diesen Vertragsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch die Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. 5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Essenbach Altheim, Juni 2009
6 Umweltbewusstes Handeln ist unser Ziel INVER S.p.A. Direktion & Verwaltung I Bologna Via di Corticella, 205 Tel. (+39) Fax (+39) Labor und Produktion I Minerbio (Bo) Via Marconi, 10/a Tel. (+39) Fax (+39) INVER GmbH Oskar-von-Miller-Straße 3a Tel. +49 (0) 8703 / Fax +40 (0) 8703 / industrialcoatingspeople
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
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