AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen
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1 AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, Schrobenhausen, Telefon: /90-0, Internet: information@schrobenhausen.de Nr Dezember 2015 Datum Inhaltsverzeichnis Seite Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern zum Verfahren Donaumoos I Freiwilliger Landtausch Gemeinde Königsmoos, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Städt. Musikschule Schrobenhausen Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 120 An der Schanze für die Umnutzung des Areals der ehemaligen Tierkörperverwertung für die Grundstücke Fl.Nr. 600/10, 600/15-17 und 600/20 der Gemarkung Mühlried als vorhabensbezogener Bebauungsplan nach 12 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 122 zur Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen-Photovoltaik auf dem Grundstück Fl.Nr. 559 der Gemarkung Schrobenhausen, Gerolsbacher Straße im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 121 Am Rössfeld zur Ausweisung eines Wohngebietes südlich der Karlsbader Straße auf den Grundstücken Fl.Nr. 603, 607-T., 607/7, 609, 610, 611-T., 612-T., 612/1, 612/6, 724/2-T., 746-T., 746/2, 758-T., 766/2-T. und 767-T. der Gemarkung Schrobenhausen im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids am Sonntag,
2 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr. 16 Bekanntmachung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern zum Verfahren Donaumoos I Freiwilliger Landtausch - Gemeinde Königsmoos, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
3 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr
4 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr. 16
5 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Städt. Musikschule Schrobenhausen Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Städt. Musikschule Schrobenhausen vom (Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr. 7/2014): 7 der Satzung erhält folgende Fassung: 7 Gebührenermäßigungen 1 (1) Nehmen mehrere Schüler aus einer Familie am gebührenpflichtigen Unterricht teil, sind a) für das 1. Kind nach der Reihenfolge des Eintritts die vollen Gebühren, b) für das 2. Kind 75 % der vollen Gebühren, c) für das 3. Kind 50 % der vollen Gebühren und d) für das 4. und jedes weitere Kind 25 % der vollen Gebühren zu entrichten. Belegt ein Schüler mehrere Fächer des Instrumentalunterrichts, so gilt für jedes Fach die Ermäßigung nach Satz 1. (2) Belegt ein Schüler, dem keine Ermäßigung nach Abs. 1 zusteht, mehrere Fächer des Instrumentalunterrichts, so sind für das 2. und jedes weitere Fach 75 % der vollen Gebühr zu entrichten. (3) Gebührenermäßigungen werden vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden bis zum Ende des Monats gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. (4) Von den Gebührenermäßigungen ausgeschlossen sind die Bläsergruppe und Zusatzbuchungen von Schülern des musischen Zweigs des Gymnasiums Schrobenhausen, d. h. Mitglieder der Bläsergruppe und Zusatzbuchungen von Schülern des musischen Zweigs des Gymnasiums Schrobenhausen werden nicht nach den Regelungen unter 7 (1) gezählt. Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. 2
6 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr. 16 Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 120 An der Schanze für die Umnutzung des Areals der ehemaligen Tierkörperverwertung für die Grundstücke Fl.Nr. 600/10, 600/15-17 und 600/20 der Gemarkung Mühlried als vorhabensbezogener Bebauungsplan nach 12 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen hat in seiner Sitzung am die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 600/10, 600/15-17 und 600/20 der Gemarkung Mühlried beschlossen. Das Areal der ehemaligen Tierkörperverwertung ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Schrobenhausen als Sondergebiet Tierkörperverwertung dargestellt und soll künftig als gemischte Baufläche dargestellt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplanänderung erfolgte in der Zeit vom Am hat der Stadtrat den Beschluss für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes nach 12 BauGB gefasst. Gleichzeitig wurde der in dieser Sitzung vorgestellte Entwurf mit Stand vom gebilligt. Geplant ist eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen, wobei der Bestand erhalten und um zusätzliche Wohngebäude ergänzt werden soll. Die Öffentlichkeit kann sich nun bis spätestens im Stadtbauamt der Stadt Schrobenhausen Lenbachplatz 6, Zi. 8 während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr Uhr; Mo., Di. und Do Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen. Die Unterlagen können darüber hinaus auch ab sofort auf unter der Rubrik Bauen und Wirtschaft/ Bauleitplanung/ Aktuelle Bauleitplanverfahren eingesehen werden. Schrobenhausen, den STADT SCHROBENHAUSEN Dr. Stephan 1. Bürgermeister 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 122 zur Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen-Photovoltaik auf dem Grundstück Fl.Nr. 559 der Gemarkung Schrobenhausen, Gerolsbacher Straße im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen hat in seiner Sitzung am die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 122 zur Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen-Photovoltaik auf dem Grundstück Fl.Nr. 559 der Gemarkung Schrobenhausen, Gerolsbacher Straße beschlossen. Der Geltungsbereich wird im beiliegenden Lageplan verdeutlicht. Die SoL Energie plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage außerhalb des Ortsteils Schrobenhausen an der Gerolsbacher Straße zur Versorgung der Wasserversorgungsanlage Süd. Die Anlage soll ausschließlich der eigenen Stromversorgung der dortigen Brunnenanlage dienen. Die geplante Fläche beläuft sich auf m². Die Nutzungsdauer wird voraussichtlich 25 Jahre betragen, eine identische Folgenutzung ist jedoch wahrscheinlich. Der Beschluss des Stadtrates den Flächennutzungsplan zu ändern sowie einen Bebauungsplan aufzustellen, wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Schrobenhausen, den STADT SCHROBENHAUSEN Dr. Stephan 1. Bürgermeister
7 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr
8 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 121 Am Rössfeld zur Ausweisung eines Wohngebietes südlich der Karlsbader Straße auf den Grundstücken Fl.Nr. 603, 607-T., 607/7, 609, 610, 611-T., 612-T., 612/1, 612/6, 724/2-T., 746-T., 746/2, 758-T., 766/2-T. und 767-T. der Gemarkung Schrobenhausen im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen hat in seiner Sitzung am die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 121 Am Rössfeld zur Ausweisung eines Wohngebietes südlich der Karlsbader Straße auf den Grundstücken Fl.Nr. 603, 607-T., 607/7, 609, 610, 611-T., 612-T., 612/1, 612/6, 724/2-T., 746-T., 746/2, 758-T., 766/2-T. und 767-T. der Gemarkung Schrobenhausen, Gerolsbacher Straße beschlossen. Der Geltungsbereich wird im beiliegenden Lageplan verdeutlicht. Der Geltungsbereich beläuft sich insgesamt auf ca. 4,6 ha. Das Areal ist im Flächennutzungsplan der Stadt Schrobenhausen als landwirtschaftliche Fläche dargestellt mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt. Dem Baugebiet liegen folgende Leitideen zugrunde: - Allgemeines Wohngebiet - Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung und teilweise Geschosswohnungsbau - max. Geschossigkeit E+1+D - freie Dachformen (Satteldach, Walmdach, Pultdach) - Ortsrandeingrünung nach Süden Der Beschluss des Stadtrates den Flächennutzungsplan zu ändern sowie einen Bebauungsplan aufzustellen, wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Schrobenhausen, den STADT SCHROBENHAUSEN Dr. Stephan 1. Bürgermeister
9 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr
10 Amtsblatt der Stadt Schrobenhausen Nr. 16 Der Abstimmungsleiter der Stadt Schrobenhausen Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids am Sonntag, Der Abstimmungsausschuss hat in seiner Sitzung am folgendes Ergebnis der Abstimmung festgestellt: die Zahl der Stimmberechtigen: die Zahl der Personen, die abgestimmt haben: die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: Bürgerentscheid: Sind Sie dafür, dass die Innenstadt in Schrobenhausen entsprechend der im Rahmen der Bürgerbeteiligung erarbeiteten Planung (insbesondere eine mittige Fahrbahn mit seitlich angelagerten Mehrzweckflächen und Gehwegen) umgestaltet wird? Gültige Ja-Stimmen: Gültige Nein-Stimmen: Gültige Stimmen insgesamt: Ungültige Stimmen: 13 Insgesamt abgegebene Stimmen: Erfüllung des Quorums: Die erforderliche Mehrheit von mindestens 20 v. H. der Stimmberechtigten = Stimmen wurde beim Bürgerentscheid mit Ja-Stimmen erreicht. Inhaltliches Ergebnis: Die Mehrheit der Abstimmenden stimmte für "JA". Da das Abstimmungsquorum von 20 v.h. der Abstimmungsberechtigten erreicht wurde, ist der Bürgerentscheid erfolgreich Herbert Beck Verwaltungsrat Abstimmungsleiter
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