INFORMATIONSBLATT. Einsatz von Abfällen in Biomassefeuerungsanlagen

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1 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung 8 UK Umweltkontrolle Betreff: Datum: Zahl: (Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!) Auskünfte: Dipl.-Ing. Michael Rabitsch Telefon: Fax: abt8.ukontrolle@ktn.gv.at INFORMATIONSBLATT Einsatz von Abfällen in Biomassefeuerungsanlagen Einsatzstoffe: 1. Grundsätzlich dürfen in Biomassefeuerungsanlagen ausschließlich pflanzliche Brennstoffe (Hackgut, Rinde, Ganzpflanzen und Stroh aus der Land- und Forstwirtschaft sowie die Sägewerksnebenprodukte Hackgut, Rinde, Schwarten und Spreißel) eingesetzt werden. Beim ausschließlichen Einsatz der obig angeführten Brennstoffe sind eine abfallrechtliche Genehmigung und eine 24 AWG-Erlaubnis nicht erforderlich. 2. Werden in Biomassefeuerungsanlagen auch Holzabfälle (SN lt. folgender Tabelle), die nicht mit Holzschutzmittel behandelt oder beschichtet (halogen- oder schwermetallhaltig) sind, eingesetzt, so sind eine gewerberechtliche ( 74ff GWO) Genehmigung sowie eine 24 AWG-Erlaubnis erforderlich. SN Sp Abfallbezeichnung gemäß Anlage 5 AVerzV Spezifizierung Rinde Schwarten und Spreißel aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz Sägemehl und Sägespäne aus naturbelassenem, sauberem, unbeschichtetem Holz Holzschleifstäube und -schlämme (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch Holzschleifstäube und -schlämme (aus), schadstofffrei (z.b Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunrei- (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch 9021 Klagenfurt am Wörthersee, Flatschacher Straße 70 DVR Internet: EINE TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG ERSPART IHNEN BEI VORSPRACHEN WARTEZEITEN Amtsstunden (Parteienverkehr): Montag - Donnerstag Uhr; Freitag Uhr Bankverbindung: HYPO Alpe-Adria-Bank AG, BLZ: 52000, KtoNr:

2 SN Sp Abfallbezeichnung gemäß Anlage 5 AVerzV Spezifizierung nigt Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt (aus), schadstofffrei (z.b Bau- und Abbruchholz (aus) nachweislich ausschließlich mechanisch Bau- und Abbruchholz aus), schadstofffrei (z.b. Die im Punkt 1 angeführten pflanzlichen Brennstoffe sind im rechtlichen Sinn keine Abfälle. Von den Bauhölzern können Kisten, Paletten sowie unbehandelte und schadstofffrei behandelte Althölzer, die im Zuge einer Errichtung eines Bauwerkes anfallen (wie z.b. Kappholz, Zu- und Abschnitte), zweifelsfrei unbehandelte bzw. schadstofffreie Konstruktionshölzer aus dem Innenbereich (wie z.b. Brettschichtholz, Massivholzplatten), ohne analytische Untersuchung als unbehandeltes Altholz (SN oder 03) eingestuft werden. Die getrennte Erfassung am Anfallsort (z.b. gezielter Rückbau) für die stoffliche Verwertung dieser Althölzer ist zur Verhinderung von Schadstoffeinträgen unerlässlich. Nachträglich aussortierte Holzabfälle von Bau- und Abbruchstellen sind (ohne analytischem Nachweis) grundsätzlich nur jenen Stoffgruppen zuzuordnen, die behandelte Hölzer umfassen (z.b ). 3. Werden in Biomassefeuerungsanlagen Abfälle wie z.b. Bau- und Abbruchholz, Palletten, Eisenbahnschwellen, salz- und ölimprägnierte Hölzer, lackiertes und gestrichenes Holz, Tischlereiabfälle, Holzschleifstäube und schlämme, Klärschlämme, Spanplatten, Sperrmüll, Altpapier und Kartonagen, Tetra-Packs und sonstige Verpackungen eingesetzt, dann stellt die Anlage eine Verbrennungs- bzw. Mitverbrennungsanlageanlage zur thermischen Verwertung von Abfällen dar und Bedarf einer abfallrechtlichen Genehmigung ( 37(1) AWG) unter Anwendung der Vorgaben der Abfallverbrennungsverordnung AVV (Ausnahme: gewerberechtlich genehmigte Anlage mit einer thermischen Leistung bis zu 2,8 MW). Entsorgung der Aschen aus Biomassefeuerungsanlagen, die nicht der AVV unterliegen: Beim Betrieb von Biomassefeuerungsanlagen fallen als Rückstände aus der Verbrennung Grobasche (ca %), Flug(Zyklon)asche (ca %) und Feinst(flug)asche (ca %) an, die ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen sind. Grundsätzlich sind Grob- und Flugasche getrennt von Feinst(flug)aschen zu erfassen. A) Verwertung Verwertet werden soll lediglich die Grob- und Flugasche. Das Mitverbrennen von Abfällen verschlechtert deutlich die Aschenqualität (höhere Schwermetallgehalte) und schränkt somit die Verwertung der Asche ein. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 Umwelt Seite 2 von 5

3 Feinst(flug)aschen (aus Elektro-, Gewebefilter und Kondensatanlagen) dürfen wegen zu hoher Schwermetallgehalte (Blei, Zink, Cadmium) nicht land- und forstwirtschaftlich verwertet werden. 1) Aufbringung in Haus- oder Kleingärten: Als Dünger soll max. 0,1 kg Asche pro m² und Jahr ausgebracht werden. 2) Aufbringung auf Äcker und Wiesen: Aufbringungsverbote und beschränkungen Moore, Sümpfe Naturschutzgebiete Wasserschutzgebiete (Zone 1) Ufer von Oberflächengewässern Naturwaldreservate seichtgründige, trockene, sehr durchlässige Böden Schotter ohne Feinbodendecke Steilhänge, extreme Sonnhänge grundwasserbeeinflußte und staunasse Böden eutrophe, nitratreiche Waldböden stark aufgelichtete Bestände mit unzulänglicher Vegetationsdecke Wildwintergatter Als maximale Aufwandmenge wird für Grünland 0,5 t/ha.a Ackerland 1,0 t/ha.a Wald 2,0 t/ha.20a empfohlen. 3) Zusatz von Aschen zur Kompostierung: Pflanzenaschen können als Zuschlagsstoff mit max. 5 Masseprozent zum Ausgangsmaterial zugemischt werden. Bei der Abgabe an Kompostieranlagen sind Mischaschen aus Kleinanlagen mit der SN Pflanzenasche, Grob(Rost)aschen mit der SN bzw. Flug(Zyklon)aschen mit der SN aufzuzeichnen. 4) Zusatz von Aschen zu Gülle bzw. Jauche: Aschen dürfen nicht mit Gülle bzw. Jauche vermischt werden. Dies gilt sowohl für die Lagerung als auch für die Ausbringung. Untersuchungen bei Verwertung: Pflanzenaschen, die auf land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen eingesetzt werden, sind auf folgende Parameter zu untersuchen: ph-wert, Trockensubstanz, TOC, Gesamtgehalte an Phosphor, Kalium, Kalzium, Magnesium, Kupfer, Zink, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom und Nickel Liegt der TOC über 5 %, dann zusätzlich PAK, PCDD und PCDF Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 Umwelt Seite 3 von 5

4 Die Untersuchungshäufigkeit hängt von der Anlagengröße (Kesselnennleistung) ab: > 10 MW dreimal jährlich 5-10 MW zweimal jährlich 1 5 MW einmal jährlich < 1 MW einmal in drei Jahren Die Untersuchungsergebnisse sind bei landwirtschaftlicher Verwertung 10 Jahre und bei forstwirtschaftlicher Verwertung 20 Jahre aufzubewahren. B) Entsorgung auf eine Deponie: Besteht keine Verwertungsmöglichkeit für Grobaschen und Flugaschen, so sind diese auf einer genehmigten Deponie mit der SN bzw laut Anlage 5 der AVerzV zu entsorgen. Feinst(flug)asche aus Elektro-, Gewebefilter oder Kondensatabscheideanlage sind mit der SN bzw. 74 laut Anlage 5 der AVerzV zu entsorgen. Hinweis: Das Ablagern bzw. Anschütten von Aschen in Geländeunebenheiten oder Gruben ist nicht zulässig. Aschenmenge < 15 t pro Jahr: Bei einer jährlichen Anlieferungsmenge zur Deponie unter 15 t ist die Entsorgung ohne analytische Untersuchung auf eine Massen- oder Reststoffdeponie möglich. Anmerkung: Liegen Hinweise vor, dass die Asche untypisch verunreinigt ist, so ist eine analytische Untersuchung vorzunehmen. C) Aufzeichnungen: Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz besteht eine Aufzeichnungspflicht der Art, Menge, Herkunft und Verbleib der angefallenen Aschen. Die Abgabe von Asche zum Zwecke der Aufbringung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist durch Lieferscheine zu bestätigen. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anwendung ist eine Aufbewahrung folgender schriftlicher Unterlagen beim Anlagenbetreiber notwendig. Ergebnisse der Ascheanalysen Bodenuntersuchungsergebnisse beim Aufbringen von Asche der Qualitätsklasse B auf landwirtschaftlich genutzten Böden genaue Ortsangabe und Größe der Aufbringungsflächen Aufbringungsmengen Zeitpunkt der Ausbringungen Von Anlagenbetreiber und Grundstücksbesitzer unterzeichnete Lieferscheine Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 Umwelt Seite 4 von 5

5 ANLAGE Ascheanfall: Der durchschnittliche Ascheanfall liegt bei der Feuerung mit Rinde bei ca. 6 Gew.% Brennstofftrockensubstanz, das sind 10 kg/srm Brennstoff bzw t/a.mw-k bei Prozesswärmeversorgung 1) und t/a.mw-k bei Fernwärmeversorgung 2) Hackgut bei ca. 1,4 Gew.% Brennstofftrockensubstanz, das sind 2,5 kg/srm Brennstoff bzw t/a.mw-k bei Prozesswärmeversorgung 1) und 8-15 t/a.mw-k bei Fernwärmeversorgung 2) (MW-K Kesselnennleistung, 1) Volllaststunden, 2) Volllaststunden pro Jahr bei 85 % Jahresnutzungsgrad und 50 % Wassergehalt des Brennstoffs) Aschequalität: Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung von Schwermetallgesamtgehalten in untersuchten Aschen aus Biomassefeuerungsanlagen nach Brennstoff bzw. Aschefraktion und einen Vergleich mit Grenzwerten für das Verwerten und Deponieren sowie landwirtschaftlich genutzten Boden. Brennstoff Rinde Hackgut Hackgutgemisch Rinde- Deponiegrenzwert Aschen- grenzwert 2) Bodengrenzwert Aschefraktion Gemisch Gemisch Rost Zyklon 1) Klasse A Klasse B 3) Arsen 4,6 5,6 4,1 6, (30) Blei Cadmium 3,6 3,2 1, ,5 (1) Chrom (100) Kupfer (100/150) Nickel (100) Quecksilber - - 0,01 0, Zink (300) PAK (Summe 6) 6 6 PCDD/F [ngte/kg] Anmerkung: 1) Grenzwerte für Massenabfalldeponie, Tabelle 9, Anhang 1, Deponieverordnung ) Grenzwerte für die Verwendung von Pflanzenaschen in der Landwirtschaft, RL für den sachgerechten Einsatz von Pflanzenaschen zur Verwertung auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, BMLFUW ) Bodengrenzwerte lt. ÖNORM L 1075 (Klammerwert Kultur- und ph abhängig). Bei Überschreitung der Bodengrenzwerte darf auf landwirtschaftlich genutzten Böden Pflanzenaschen der Qualitätsklasse B nicht aufgebracht werden. Literatur: Der sachgerechte Einsatz von Pflanzenaschen im Acker- und Grünland, Herausgeber Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, erarbeitet vom Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz Untersuchung von Aschen aus Holzheizanlagen. Qualität und Voraussetzungen für die Verwendung als Dünger, Land Oberösterreich, Abteilung Umweltschutz Pflanzenbauliche Aspekte der Holzaschenausbringung auf Acker- und Grünland. Sekundärrohstoff Holzasche im Tagungsband zum Symposium vom 15. u Institut für Verfahrenstechnik, TU Graz. Holzasche nachhaltiges Wirtschaften im Zuge der Energiegewinnung aus Biomasse. Tagungsband zum Symposium vom 15. u Institut für Verfahrenstechnik, TU Graz. Stand der Feuerungstechnik für Holz, Gebrauchtholz und Biomasse. Tagungsband vom 27. u VDI Bildungswerk. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 Umwelt Seite 5 von 5

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