Amtsblatt der Stadt. Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen. Jahrgang 23 Freitag, den 31. Mai 2013 Nummer 5

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1 Amtsblatt der Stadt Foto: Rathaus der Stadt Köthen (Anhalt) Köthen (Anhalt) Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen Jahrgang 23 Freitag, den 31. Mai 2013 Nummer 5 MDR - Landpartie 2013 in Merzien Einen wohl unvergesslichen Tag erlebte das Dorf Merzien - ein Ortsteil der Stadt Köthen - am 8. Mai An diesem Tag machte MDR SACHSEN-ANHALT mit seiner Landpartie in dem Ort Station und berichtete einen Tag lang im Programm über das 755-Einwohner-Dorf. Am Abend gab es eine große Party mit vielen namhaften Stars. Schon am frühen Morgen schlugen Moderator Lutz Mücke und Reporter- Kollegen aus dem MDR SACHSEN-ANHALT-Regionalstudio Dessau in Merzien auf. Gemeinsam mit knapp 40 Frühaufstehern aus Merzien startete das Team mit Frühsport in den Tag. Das ließ sich auch Köthens Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander nicht entgehen, der dafür von Köthen nach Merzien gejoggt war. Fortsetzung Seite 25 Im Überblick - Zählerablesungen der MIDEWA im Juni 2013 Seite 10 - Köthener Straße Am Wasserturm wieder offiziell freigegeben Seite 10 - Familienfest auf dem Holzmarkt zog viele Besucher an Seite 11 - Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Seite 12 - Deutsche Sprache wird zum Erlebnis: Neue Ausstellung im Schloss Seite Internationales Künstlerpleinair: Ausstellung französischer Künstler in Thalia Seite 13 - Mal hart mal zart - Lesung offenbart Interessantes zur Geschichte der Prostitution Seite 14 - Anhaltische Landeskirche beim Kirchentag in Hamburg Seite 15 - Aus den Fraktionen Seite 17 - Aus Kitas und Schulen Seite 18 - Feierliche Einweihung des Grünen Gebäudes der Hochschule Anhalt Seite Jahre Marineverein in Köthen/Anhalt Seite Partnerstädtelauf von Lüneburg nach Köthen Seite 22 - MC Köthen lädt zur 7. Oldtimer - Youngtimer und Cabrioausfahrt in die Bachstadt Seite 22 - A bientôt la Ville de Wattrelos! KUKAKÖ besucht Partnerstadt Seite 23 Oben links: Merziener Ortsbürgermeister Adolf Tauer mit Dagmar Röse Unten rechts: Lutz Mücke mit Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff - Veranstaltungsangebote Seite 25

2 Köthen Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) Tel.: /42 50, Fax: / , Fax: Dezernat 6, / , Fax: Dezernat 3, / stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de Sprechzeiten Montag 9.00 bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 8.00 bis Uhr und bis Uhr Freitag 9.00 bis Uhr und nach Vereinbarung Zusätzlich Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt und der Stadtkasse an jedem 2. und 4. Samstag im Monat von 9.00 bis Uhr. Die Stadt Köthen (Anhalt) im Internet: Sprechzeiten der Ortsbürgermeister im Monat Juni 2013 Dohndorf: Wülknitz: jeden Dienstag im Monat von bis Uhr nur jeden 2. Donnerstag im Monat und nach Vereinbarung Die Ortsbürgermeister in den Ortschaften Arensdorf, Baasdorf, Löbnitz und Merzien nehmen Anliegen der Bürger nach Terminvereinbarung vor Ort entgegen. Friedhofsverwaltung Maxdorfer Str. 52, Tel.: Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr.: 9.00 bis Uhr Di. zusätzlich bis Uhr (1. April bis 31. Oktober) bis Uhr (1. November bis 31. März) Do. zusätzlich bis Uhr Mi. keine Sprechzeit Stadtbibliothek (Tel.: / ) Öffnungszeiten: Montag 9.00 bis Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag bis Uhr (Mittwoch geschlossen) Stadtbibliothek@koethen-stadt.de Köthen-Information und Veranstaltungskasse Die Veranstaltungskasse im Halleschen Turm ist unter der Telefonnummer / erreichbar. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 9.30 bis Uhr Dienstag und Donnerstag bis Uhr Die Köthen-Information im Apothekengewölbe des Schlosses ist telefonisch unter / zu erreichen. Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von bis Uhr. Zu diesen Zeiten sind auch die Museen im Schloss geöffnet. Stadtarchiv Schlossplatz, Steinernes Haus, Tel.: / Öffnungszeiten: Montag und Freitag Dienstag und Donnerstag und Mittwoch 9.00 bis Uhr 9.00 bis Uhr bis Uhr geschlossen Tierpark Köthen, Fasanerie Tel.: / / Öffnungszeiten: März bis September Oktober bis Februar Streetwork Köthen Kontaktbüro: Dienstag Donnerstag Wallstraße 1-5, Raum 301 Tel.: und 01 77/ Uhr Uhr bis Uhr bis Uhr Jugendbegegnungsstätte Martinskirche Leipziger Str. 36c, Tel.: 01 77/ Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag Freitag und Samstag In den Ferien: bis Uhr bis Uhr bis Uhr Das Programm für den kommenden Monat finden Sie im Amtsblatt unter der Rubrik Veranstaltungsangebote. Abwasserzweckverband Ziethetal Bereitschaftsnummer des Abwasserzweckverbandes Ziethetal für die Bereitschaft in der Abwasserentsorgung für die Ortschaften Kleinwülknitz, Großwülknitz, Dohndorf und Löbnitz an der Linde: 01 73/ WEISSER RING - Hilfe für Kriminalitätsopfer - Opfer-Telefon: (bundesweit - kostenlos) Tiernotaufnahme Telefon ( ) oder 0157/ Bei Auffinden von Fundtieren im Stadtgebiet Köthen (Anhalt), einschließlich der Ortschaften Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Löbnitz, Merzien und Wülknitz ist der Tierschutzverein Köthen und Umgebung e. V. zu informieren.

3 Liebe Bürgerinnen und Bürger, Köthen wie Sie sicherlich alle wissen, unterhält die Stadt Köthen (Anhalt) eine Reihe von Städtepartnerschaften: mit der polnischen Stadt Siemianowice, der französischen Stadt Wattrelos und den deutschen Städten Lüneburg und Langenfeld. Angesichts der angespannten Haushaltssituation sind die Zuschüsse, die die Stadt Köthen (Anhalt) in den vergangenen Jahren für Partnerschaftsaktivitäten zur Verfügung gestellt hat, jedes Jahr geringer ausgefallen. Nach nochmals intensiven Diskussionen für das Haushaltsjahr 2013 hat man sich auf einen Sockelbetrag von EUR im Stadtrat verständigt. Dies ist nicht viel, aber umso beachtlicher ist, was mit diesen Mitteln alles angeschoben und umgesetzt wird. Gelebte Partnerschaften zu unseren Partnerstädten sind auch ein Stück Völkerverständigung, ein Stück Zusammenwachsen, ein Stück gemeinsames Europa. Dankbar bin ich den Bürgerinnen und Bürgern, die mit ganz viel ehrenamtlichem Engagement ihren Anteil dazu beitragen, dass trotz begrenzter Mittel Partnerschaft gelebt wird. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Malzirkel, der bereits seit dem Jahre 2001 ein Künstlerpleinair durchführt. Hier hat sich eine besondere Beziehung zu Künstlern aus Wattrelos und Siemianowice entwickelt. Auch Künstler aus Weißrussland nehmen regelmäßig an diesem Pleinair teil. In der letzten Zeit konnten zudem auch Kontakte zu Künstlern aus unseren deutschen Partnerstädten Langenfeld und Lüneburg geknüpft und vertieft werden. Mir persönlich ganz besonders wichtig ist der seit 1991 bestehende Schüleraustausch zwischen dem Ludwigsgymnasium und dem Lycée Emile Zola mit Schülern der Klassenstufen 8 bis 10. In jedem Jahr besuchen Köthener Schüler Wattrelos und einige Wochen später erfolgt dann der entsprechende Gegenbesuch. Ich halte es für ganz wichtig, dass sich gerade junge Menschen, Schülerinnen und Schüler, früh begegnen, um die Kultur des anderen Landes kennen und schätzen zu lernen. Ebenfalls hervorzuheben sind die Aktivitäten der 1. Köthener Karnevalsgesellschaft, die schon seit vielen Jahren jedes Jahr zum Eurokarneval nach Wattrelos reisen. Auch der Partnerstädtelauf, der inzwischen zum 23. Mal stattfindet, ist Ausdruck gelebter Städtefreundschaft. In diesem Jahr findet er am 21. und 22. Juni statt. Der Start erfolgt am Freitag, dem 21. Juni, um 18:00 Uhr vor dem Lüneburger Rathaus. Teilnehmen werden in inzwischen guter Tradition Läufer aus Köthen und Lüneburg, die in einer Art Staffellauf die Strecke von Lüneburg nach Köthen überwinden werden. All diese Dinge sind nur eine Auswahl an Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaften. Wir alle wissen, in Zeiten knapper Kassen wird es immer schwieriger, solche Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Auch in unseren Partnerstädten werden die Mittel für partnerschaftliche Aktivitäten jedes Jahr gekürzt. Trotzdem bin ich der festen Überzeugung, dass diese Aktivitäten wichtig sind für unser gemeinsames Europa und bedanke mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich aktiv in die Partnerschaftsarbeit einbringen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Kurt-Jürgen Zander Oberbürgermeister IMPRESSUM Bürgerzeitung Monatsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. redaktioneller Teil: Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Der Oberbürgermeister der Stadt Köthen (Anhalt), Marktstraße 1-3, Köthen (Anhalt) Verantwortlich für die Redaktion: Caroline Hebestreit, Tel.: ( ) , presse@koethen-stadt.de Anzeigenteil, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, Herzberg (Elster), Geschäftsführer Andreas Barschtipan Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax-Redaktion: ( ) Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Smykalla, Tel.: ( ) , Fax: ( ) , Funk: (01 71) Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen - Öffentliche Bekanntmachung 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Köthen (Anhalt) Seite 4 - Öffentliche Bekanntmachung über die Schließung des Grabfeldes 20 auf dem Friedhof Maxdorfer Straße + Lageplan 1 Seite 4 - Öffentliche Bekanntmachung über die Schließung des Grabfeldes 2 auf dem Friedhof Zehringen + Lageplan 2 Seite 4 - Öffentliche Bekanntmachung: Planfeststellung für das Bauvorhaben Neubau der Verbindungsleitung UGS Katharina - JAGAL (FGL 910) Seite 7 - Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr Anlage 1 Seite 7 - Öffentliche Bekanntmachung ALFF_Ladung zum Anhörungstermin Flurbereinigungsverfahren B6n, Großbadegast-Meilendorf Seite 8

4 Köthen Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Köthen (Anhalt) Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.August 2009 (GVBl. LSA S. 383) sowie der 1 Abs. 1 und 25 Abs. 1 Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) vom 05.Februar 2002 (GVBl. LSA S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26.März 2004 (GVBl. LSA S. 234) in seiner Sitzung am die folgende 5. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Köthen (Anhalt) beschlossen: Artikel 1 3 Abs. 7 erhält folgende Neufassung: Vollständig geschlossen ist der Friedhof Geuz. Auf dem Friedhof Maxdorfer Straße sind die Grabfelder 7, 8, 9, 18, 20, 21, 22, 23, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33a, 33b, 34, 34a, 35, 36, 37a, 37b, 38, 38a, 38b, 39, 40, 41, NU 10, NU 11, NU 12, NU 13, NU 14, NU 15, NU 16, NU 17 geschlossen. Auf dem Friedhof Hohsdorf ist Grabfeld 2 geschlossen. Auf dem Friedhof Elsdorf sind, bis auf die Familiengrabstätten Kühlhorn, Meißner, Schwertfeger, Donath und Ulrich/Hundt, die Grabfelder 5 und 6 geschlossen. Auf dem Friedhof Löbnitz an der Linde sind die Grabfelder 2 und 3 geschlossen. Auf dem Friedhof Zehringen ist das Grabfeld 2 geschlossen. Auf dem Friedhof Porst ist, bis auf die Familiengrabstätte Elze, das Grabfeld 1 geschlossen. Auf dem Friedhof Baasdorf sind das Grabfeld 3, die Einzelgrabstätten des Grabfeldes 4 und das Grabfeld 5 geschlossen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) in Kraft. Öffentliche Bekanntmachung über die Schließung des Grabfeldes 20 auf dem Friedhof Maxdorfer Straße Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am in öffentlicher Sitzung die Schließung des Grabfeldes F 20 auf dem Friedhof Maxdorfer Straße beschlossen. Die Schließung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Schließung erfolgt auf der Grundlage des 19 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.v.m. dem 3 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Köthen (Anhalt). Durch die Schließung wird auf dem im Lageplan 1 gekennzeichneten Grabfeld F 20 die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Bestehende Nutzungsrechte werden nicht verlängert und laufen aus. Neue Nutzungsrechte werden nicht vergeben. Bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalls wird dem Nutzungsberechtigten eine gleichwertige Ersatzgrabstätte auf dem nicht geschlossenen Friedhofsteil zur Verfügung gestellt. Die verbleibende Nutzungszeit der ursprünglichen Grabstätte wird angerechnet. Der Nutzungsberechtigte hat dabei ein Wahlrecht zur Lage der Ersatzgrabstätte. Die sterblichen Überreste der Bestatteten sind auf Kosten der Stadt Köthen (Anhalt) umzubetten. Gleiches trifft für vorhandene bauliche Anlagen, wie z.b. Grabstein und Grabeinfassung, zu. Der Beschluss des Stadtrates zur Schließung des Grabfeldes F 20 auf dem Friedhof Maxdorfer Straße wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. K.-J. Zander Oberbürgermeister siehe Lageplan 1 - Seite 5 Köthen, den Kurt-Jürgen Zander Oberbürgermeister der Stadt Köthen (Anhalt) Öffentliche Bekanntmachung über die Schließung des Grabfeldes 2 auf dem Friedhof Zehringen Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am in öffentlicher Sitzung die Schließung des Grabfeldes 2 auf dem Friedhof Zehringen (Gemarkung Merzien, Flur 5, Flurstück 152 und 153) beschlossen. Der Beschluss des Stadtrates vom zur Teilschließung des Grabfeldes 1 auf diesem Friedhof wurde aufgehoben. Die Schließung und die Aufhebung des Stadtratbeschlusses werden mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Schließung erfolgt auf der Grundlage des 19 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.v.m. dem 3 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Köthen (Anhalt). Durch die Schließung wird auf dem im Lageplan 2 gekennzeichneten Grabfeld 2 die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Bestehende Nutzungsrechte werden nicht verlängert und laufen aus. Neue Nutzungsrechte werden nicht vergeben. Bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalls wird dem Nutzungsberechtigten eine gleichwertige Ersatzgrabstätte auf dem nicht geschlossenen Friedhofsteil zur Verfügung gestellt. Die verbleibende Nutzungszeit der ursprünglichen Grabstätte wird angerechnet. Der Nutzungsberechtigte hat dabei ein Wahlrecht zur Lage der Ersatzgrabstätte. Die sterblichen Überreste der Bestatteten sind auf Kosten der Stadt Köthen (Anhalt) umzubetten. Gleiches trifft für vorhandene bauliche Anlagen, wie z.b. Grabstein und Grabeinfassung, zu. Das Grabfeld 1 steht weiterhin für Bestattungen zur Verfügung. Der Beschluss des Stadtrates zur Schließung des Grabfeldes 2 und die Aufhebung der Schließung des Grabfeldes 1 auf dem Friedhof Zehringen wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. K.-J. Zander Oberbürgermeister siehe Lageplan 2 - Seite 6

5 - 5 - Köthen

6 Köthen - 6 -

7 - 7 - Köthen Öffentliche Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben Neubau der Verbindungsleitung UGS Katharina - JAGAL (FGL 910) in den Gemarkungen: Peißen, Preußlitz (Stadt Bernburg), Cörmigk (Stadt Könnern), Dohndorf, Wülknitz, Baasdorf, Arensdorf (Stadt Köthen), Gröbzig, Wörbzig, Edderitz, Großbadegast, Libehna, Meilendorf, Hinsdorf, Zehbitz, Cosa (Stadt Südliches Anhalt), Salzfurtkapelle, Zörbig (Stadt Zörbig) und Bobbau (Stadt Bitterfeld-Wolfen) in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Salzlandkreis Die Erdgasspeicher Peissen GmbH - Magdeburger Str. 23, Halle -, vertreten durch die PLE Pipeline Engineering GmbH - hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beantragt. Gegenstand ist die Errichtung einer Erdgasleitung einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen vom geplanten Untergrundspeicher Katharina in Peißen (Stadt Bernburg) bis zur Anbindung an die bestehende Gasleitung JAGAL in Bobbau (Stadt Bitterfeld-Wolfen). Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe dazu unten Ziffer 8.). Die Leitung mit einer Länge von ca. 37 km soll fast durchgängig parallel zu bestehenden Rohrleitungen/Infrastruktureinrichtungen geführt werden. Sie ist mit einer Nennweite von ca. 80 cm (DN 800) sowie einem maximalen Betriebsdruck (MOP) von 100 bar geplant. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Peißen, Preußlitz, Cörmigk, Dohndorf, Wülknitz, Baasdorf, Arensdorf, Gröbzig, Wörbzig, Edderitz, Großbadegast, Libehna, Meilendorf, Hinsdorf, Zehbitz, Cosa, Salzfurtkapelle, Zörbig und Bobbau beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 10. Juni 2013 bis 9. Juli 2013 während folgender Dienststunden: Montag von 9.00 Uhr Uhr Dienstag von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch von 9.00 Uhr Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag von 9.00 Uhr Uhr in der Abteilung Stadtplanung, Wallstraße 1 bis 5, 1. Etage, über Aufgang 1 oder 2, Köthen (Anhalt) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 23. Juli 2013, bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) oder bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), PF 1259, Köthen (Anhalt) Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 43 a Nr. 7 Satz 1 EnWG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 43 a Nr. 7 Satz 2 EnWG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des 43a Nr. 5 Satz 2 EnWG auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt ( 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß 44a Abs. 3 EnWG ein Vorkaufsrecht zu. 8. Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) i.v.m 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) beim Landesverwaltungsamt, Ernst- Kamieth-Straße 2, Halle (Saale), zugänglich. Stadt Köthen (Anhalt), den Kurt-Jürgen Zander Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes `Gewerbegebiet Dohndorf- Löbnitzer Kreuz` in Köthen (Anhalt) Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat am 18. April 2013 in öffentlicher Sitzung die Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes `Gewerbegebiet

8 Köthen Dohndorf- Löbnitzer Kreuz` in Köthen (Anhalt) abgewogen. In der gleichen Sitzung des Stadtrates wurde die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes `Gewerbegebiet Dohndorf - Löbnitzer Kreuz` in Köthen (Anhalt), bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) in der Fassung vom 27.Februar 2013 nach 10 BauGB i. V. m. 6 GO LSA als Satzung beschlossen. Mit Rechtskraft der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes `Gewerbegebiet Dohndorf - Löbnitzer Kreuz` tritt der Teil C des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 (rechtswirksam seit ) außer Kraft. Die übrigen Festsetzungen (Teil A und Teil B) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes `Gewerbegebiet Dohndorf - Löbnitzer Kreuz` (rechtswirksam seit ) bleiben weiterhin gültig. Der Geltungsbereich des Planänderungsgebietes ist in Anlage 1 dargestellt. Das Planänderungsgebiet hat eine Größe von ca. 7,69 ha. Das Planänderungsgebiet umfasst folgende Grundstücke: Flurstücke 36/2, 36/3, 36/5, 36/20, 36/22, 36/23. 36/24, 36/25, 36/26, 36/27, 36/39, 36/40, 36/41,36/42, 36/43, 36/44, 36/45, 36/69, 36/70, 36/71, 36/72, 36/75, 36/76, 1029, 1031 der Flur 3 in der Gemarkung Dohndorf sowie zwei Teilstücke des Flurstücks 63/14 der Flur 3 in der Gemarkung Löbnitz an der Linde. Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der Darstellung in der Planzeichnung des Bebauungsplanes. Maßgebend ist der Plan vom 27. Februar Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes `Gewerbegebiet Dohndorf- Löbnitzer Kreuz` in Köthen (Anhalt) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 Erweiterung Betonwerk mit Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplanes `Gewerbegebiet Dohndorf- Löbnitzer Kreuz` in Köthen (Anhalt) kann bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Abteilung Stadtplanung, Wallstraße 1 bis 5, in Köthen (Anhalt), während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche der in den Paragraphen 40 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine beachtliche Verletzung der in 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des 214 Absatz 2, Nr. 2 BauGB werden gemäß 215 Absatz 1 unbeachtlich, wenn die Verletzung der oben genannten Vorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Köthen (Anhalt) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Das Gleiche gilt für beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Absatz 3. Köthen (Anhalt), Der Oberbürgermeister Amt für Landwirtschaft, Dessau, den Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren B6n, Großbadegast-Meilendorf Verf.-Nr AZ2612 Landkreis Anhalt-Bitterfeld Ladung zum Anhörungstermin nach 32 Flurbereinigungsgesetz Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes liegen - der Wertermittlungsrahmen sowie - die Wertermittlungskarten zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 10. Juni bis zum 26. Juni 2013 Montag - Donnerstag in der Zeit von 8.30 bis Uhr und Uhr und Freitag von 8.30 bis Uhr im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31, Eingang über Nantegasse/Hobuschgasse, Dessau-Roßlau, Zimmer 2.14 sowie am 27. Juni 2013 in der Zeit von 9.00 bis Uhr und bis Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadt Südliches Anhalt OT Quellendorf Gartenstraße 1 a (hinterer Eingang) aus. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf Donnerstag, den 27. Juni 2013, um Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadt Südliches Anhalt OT Quellendorf Gartenstraße 1 a (hinterer Eingang) Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wird die Wertermittlung im Anhörungstermin erläutern. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann, 2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar gewordenen ist, für alle Beteiligte bindend. Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich. gez. Siebert Anlage 1 - Siehe Seite 9

9 - 9 - Köthen

10 Köthen Wasserzählerwechsel und Wasserzählerablesungen der MIDEWA im Juni 2013 Folgende Straßen in Köthen: Am Flugplatz, Am Wasserwerk, Dürerstr., Edderitzer Str., Hugo- Junkers-Str., Jürgenweg, Mendelssohnstr., Rathenaustr., Rosa-Luxemburg-Str., Rudolf-Breitscheid-Str., Stefan-Zweig-Str., Thomas- Mann-Str., Windmühlenstr. und Zeppelinstr. Köthener Straße Am Wasserturm wieder offiziell für Verkehr frei gegeben Mit der Verkehrsfreigabe der Köthener Kreisstraße Am Wasserturm endet auch offiziell die große Straßenbaumaßnahme, eine Gemeinschaftsaufgabe von Landkreis Anhalt - Bitterfeld und Stadt Köthen. Im Juli 2011 startete der grundhafte Ausbau von etwa 925 Metern Kreisstraße im Bereich der Straße Am Wasserturm von der Lohmannstraße bis zum Ortsausgang Köthen. Die Straße wurde in zwei Bauabschnitten in einer Breite von durchschnittlich 8,50 Metern mit einem einseitigen längs aufgestellten Parkstreifen ausgebaut. Hinzu kam ein einseitiger in beide Richtungen befahrbarer Radweg mit 2,75 Metern Breite. Die vorhandenen Gehwege beidseitig der Straße erhielten neues Betonsteinpflaster. Zudem entstand eine neue Straßenbeleuchtung, die auch der Schulwegsicherung dient. Gleichzeitig wurden im Rahmen dieser Baumaßnahme ein neuer Mischwasserkanal einschließlich der Hausanschlüsse durch den Abwasserverband Köthen errichtet, im Auftrag der MIDEWA die Trinkwasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse, durch die Köthen Energie die Gasleitungen und die dazugehörenden Hausanschlüsse sowie durch die EnviaM abschnittsweise die Stromkabel erneuert. Für den Straßen- und Radwegebau zeichnete der Landkreis verantwortlich, für die Gehwege, Parkflächen und die Straßenbeleuchtung die Stadt Köthen. Die Straße am Wasserturm ist wieder frei. Planmäßig sollte das Bauvorhaben Ende 2012 beendet sein. Durch den zeitigen Wintereinbruch und dessen lange Dauer 2012/13 kam es zu einem mehrmonatigen Baustillstand, wodurch die Arbeiten erst zum 30. April abgeschlossen werden konnten. Die Baukosten für die gesamte Maßnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen belaufen sich insgesamt auf ca Euro. Die Kosten wurden im Wesentlichen durch das Land Sachsen-Anhalt mit 80 % über das Entflechtungsgesetz und mit 20 % durch das Finanzausgleichsgesetz gefördert. Mit der Fertigstellung dieser Ortsdurchfahrt wurde gleichzeitig ein wichtiger Anschluss der Stadt Köthen an die neu zu bauende B6n geschaffen, stellte der stellvertretende Landrat Bernhard Böddeker fest. Beilagen DIN A4 I schwarz-weiß I vierfarbig HAUSHALTSDECKEND möglich! 100%ige Verteilung! Layout, Druck & Verteilung AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN alles aus einer Hand zu Superpreisen! AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN Prospektverteilung BROSCHÜREN ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN EN AMTSBLÄTTER BEILAGEN in Ihrer BROSCHÜREN Stadt/Gemeinde PROSPEKTE ZEITUNGEN im Kreis AMTSBLÄTTER in den Nachbarkreisen BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Ihre persönliche Ansprechpartnerin für Anzeigen und Prospektverteilung: Rita Smykalla Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot! Mobil: (01 71) rita.smykalla@wittich-herzberg.de

11 Köthen Familienfest auf dem Holzmarkt zog viele Besucher an Bunt und gesellig ging es am 15. Mai auf dem Köthener Holzmarkt zu. Dort nämlich kamen bei bestem Wetter viele Kinder mit ihren Müttern, Vätern, Großeltern und Verwandten zusammen, um gemeinsam Zeit miteinander zu verbringen. Anlass war der internationale Tag der Familie, zu dem der Verein Sonnenstrahl e. V. sich einiges hatte einfallen lassen, um Groß und Klein zu unterhalten. Einen Nachmittag lang lockten Spiel und Spaß die ganze Familie. So konnten Kinder gemeinsam mit ihren Eltern an einer Familien- Rallye teilnehmen und mit Hilfe von Sportsgeist und Kreativität knifflige Aufgaben lösen. Zum Beispiel bot sich am Stand von Streetworkerin Kristin Laurich die Gelegenheit, sich über die Gefahren von Alkohol zu informieren und mit Hilfe einer Rauschbrille einen Alkoholpegel von über einer Promille nachzuempfinden. Wer bei der Rallye mitmachen wollte, konnte im Anschluss an einer Tombola teilnehmen und tolle Preise gewinnen. Auch viele Informationsstände hatten zum Familientag auf dem Holzmarkt ihre Stände aufgebaut. So war das Projekt Grüner Daumen der Völkerfreundschaft beim Fest vertreten, genauso OB Kurt-Jürgen Zander begrüßte zum Fest der Familie. wie die Feuerwehr Hinsdorf und weitere Vereine und Verbände. Begleitet wurde das Ganze von stimmungsvoller Musik und Bühnenbeiträgen unter anderem der Kita Angelika Hartmann. Am Stand vom Projekt Grüner Daumen musste ein kniffliges Quiz gelöst werden. Früh übt sich, wer mal Feuerwehrmann werden will. Viele Steppkes versuchten sich im Dosen-Spritzen. Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 22. September 2013 Am 22. September 2013 findet die Wahl des 18. Deutschen Bundestages statt. Dazu werden wieder in den Wahllokalen Wahlhelfer benötigt. Darum bittet die Stadt Köthen (Anhalt) die Bürger und Bürgerinnen durch Übernahme eines Wahlehrenamtes um Unterstützung. Beisitzer eines Wahlvorstandes kann jeder Wahlberechtigte werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er sollte gewissenhaft, zuverlässig sein und seinen Wohnsitz in Köthen (Anhalt) haben. Wenn ein Bürger eingesetzt werden soll, erhält er eine Berufung in das Wahlehrenamt, welche mit einer Rückantwort bzgl. der Annahme an die Stadtverwaltung zurück zusenden ist. Jedoch können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen nicht als Wahlhelfer eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt dann am Wahlsonntag von der Öffnung der Wahllokale bis zum Ende der Auszählung. Durch den Wahlvorsteher erfolgt eine Einweisung am Wahlsonntag und die Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro. Wer Interesse an einem Einsatz als ehrenamtlicher Wahlhelfer hat und die vorher genannten Voraussetzungen erfüllt, sollte sich schriftlich (bitte unter Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen) bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Wahlbüro, Marktstr. 1-3, Köthen (Anhalt) melden. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 28. Juni 2013 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Freitag, der 14. Juni 2013

12 Köthen Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, Monatliche Zuwendung Opferrente ; Kinderheime Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/ Internierung Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich) Di., , 9-17 Uhr, im Rathaus der Stadt Köthen, Ratssaal, Marktstr. 1-3, Köthen (Anhalt) Veranstalter: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, Magdeburg, Tel.: , Fax: Hintergrundinformationen: Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994). Am wurde die besondere Zuwendung für Haftopfer (250 EUR monatlich, einkommensabhängig) eingeführt. Am wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge um acht Jahre verlängert (also bis ). Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung (z. B. Heimeinweisung) erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR-)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, d. h. Kapitalentschädigung (306,78 Euro pro angefangenen Haftmonat). Die Nachzahlung zur bereits gewährten Kapitalentschädigung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen (oder der Erben - nur, wenn der Verstorbene bereits eine Zahlung beantragt hatte). Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro). Die Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur. Mitarbeiter des Bundesbeauftragten, Außenstelle Halle, und der Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag, Anträge auf Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen und führen Beratungen zur Antragstellung durch. Deutsche Sprache wird zum Erlebnis Der Fünffache Denckring der Teutschen Sprache, einst von dem Dichter und Fruchtbringer Georg Phillipp Harsdörffer entwickelt. Das Schloss Köthen ist seit Ende April um ein interessantes Ausflugsziel reicher. Dort nämlich, genauer in den ehemaligen Räumlichkeiten der Musikschule im Johann-Georg-Bau, ist fortan eine neue Dauerausstellung, die Erlebniswelt Deutsche Sprache zu sehen, in der es in Sachen Sprache einiges zu entdecken gibt. Von der Neuen Fruchtbringenden Gesellschaft ins Leben gerufen, spricht die Ausstellung Besucher jeden Alters an und hält sowohl für historisch Interessierte als auch für kleine Sprachforscher einiges bereit. Dabei lässt sich nicht nur über Wandtafeln Interessantes über die Geschichte und den Ursprung der deutschen Sprache erfahren. Viele multimediale Angebote unterstreichen den Erlebnischarakter der Ausstellung. So kommen die Besucher beispielsweise in den Genuss verschiedener Hörproben, darunter die in Althochdeutsch verfassten Merseburger Zaubersprüche oder der in mittelniederdeutsch geschriebene Sachsenspiegel Eike von Repgows. Spannendes und Erkenntnisreiches offenbaren auch die vielen kurzen Informationsfilme, die das multimediale Angebot der Ausstellung bereichern. So wird zum Beispiel die Frage beantwortet, warum das Wort Weib einst als neutrale Bezeichnung für eine Frau verwendet und erst im Laufe der Zeit eine eher geringschätzige Bedeutung angenommen hat. Die Besucher der Ausstellung erfahren jedoch nicht nur Wissenswertes, sie können auch sich selbst als Wortschöpfer ausprobieren. Der Fünffache Denckring der Teutschen Sprache, einst von dem Dichter und Fruchtbringer Georg Phillipp Harsdörffer entwickelt, lädt dazu ein, sich selbst im Bilden von Worten zu versuchen. Dabei können unterschiedliche Vorsilben mit Anfangs- und Reimbuchstaben, Mittelbuchstaben, Endbuchstaben und Nachsilben frei kombiniert und so neue Wortkreationen erschaffen werden. Ein beträchtlicher Teil der Ausstellung nimmt selbstredend Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen und die von ihm 1617 gegründete Fruchtbringende Gesellschaft ein. Hier lässt sich Interessantes über die Mitglieder der Sprachgesellschaft und ihr Wirken in Erfahrung bringen. Ein Besuch der Erlebniswelt Deutsche Sprache lohnt sich also in jedem Fall! Die Erlebniswelt Deutsche Sprache ist Bestandteil des Historischen Museums Köthen und erweitert die Ausstellung zur Geschichte der Fruchtringenden Gesellschaft. Die Ausstellung ist immer dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

13 Köthen 13. Internationales Künstlerpleinair: Ausstellung französischer Künstler in Thalia Ausstellung des Vereins Association des artistes de l Àtelier des Arts de Wattrelos Zum nunmehr 13. Mal führte der Malzirkel FK am Theater Köthen Anfang Mai das Internationale Künstlerpleinair durch. Dazu waren wieder Gäste aus Frankreich, Polen, Lüneburg, Weißrussland und Köthen zu Besuch. Eine Woche lang arbeiteten die Künstler gemeinsam und individuell künstlerisch und fertigten Werke in verschiedensten Techniken, darunter Holzschnitte, Radierungen, Linolschnitte, Aquarelle, Öl und Pastell. Natürlich standen aber auch gemeinsame Unternehmungen und Ausflüge auf dem Programm der Kunstschaffenden. Das internationale Künstlerpleinair des Malzirkel FK am Theater Köthen findet seit 2001 jährlich statt. Dazu empfängt der Malzirkel mit Unterstützung der Stadt Köthen Künstler aus den Köthener Partnerstädten. Zudem finden Gegenbesuche und darüber hinaus ein reger Austausch mit Künstlern aus Polen, Weißrussland, Frankreich, Langenfeld und Lüneburg statt. Besonderer Höhepunkt des diesjährigen Pleinairs war eine Ausstellung, die der Köthener Malzirkel Ausstellungseröffnung am 2. Mai in der Thalia-Buchhandlung. anlässlich der vor 50 Jahren mit dem Elysee-Vertrag besiegelten deutsch-französischen Freundschaft organisierte. Dazu stellen mehrere Künstler aus Wattrelos, der französischen Partnerstadt Köthens, ihre Werke in der Thalia-Buchhandlung aus. Zur Eröffnung der Ausstellung am 2. Mai, zu der zahlreiche Gäste erschienen waren, würdigte der Oberbürgermeister die Kontakte des Malzirkels als ein Zeichen der lebendigen Freundschaft zwischen den Ländern. Nur so könne der europäische Gedanke - bei allen finanziellen Problemen - bewahrt werden. Neben den französischen Gästen waren zur Ausstellungseröffnung auch Künstler und Künstlerinnen aus Siemianowice, Rogatschow und Lüneburg angereist. Anlass der Ausstellung ist der 50. Jahrestag der im Elysee-Vertrag besiegelten deutsch-französischen Freundschaft. Auch der Vorsitzende des Atelier des Arts aus Wattrelos, dem rund 100 Künstler angehören, Claude Sauvage, zeigte sich sehr erfreut über die Möglichkeit, in Köthen Werke von Künstlern aus seiner Heimatstadt hier ausstellen zu können. Die Werke des Association des artistes de l Àtelier des Arts de Wattrelos sind noch bis 29. Juni 2013 in den Räumen der Buchhandlung zu sehen. Die Stadtverwaltung informiert zu Grabschmuck Die Friedhofsverwaltung weist wiederholt darauf hin, dass laut Friedhofssatzung der Stadt Köthen (Anhalt) auf der Urnengemeinschaftsanlage nur auf der zentralen Ablagefläche um den Gedenkstein herum das Ablegen von Blumenschmuck gestattet ist, und auch dort nur in den vorhandenen Vasenbehältern. Auf der zentralen Ablagefläche dürfen hingegen keine Kerzen, Grablichter, Engel, Schalen oder ähnlicher Grabschmuck abgelegt werden. Darauf verweist auch ein entsprechendes Schild. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass auf den schräg angeordneten Namensplatten Grablichter leicht umkippen und durch das auslaufende Wachs die Inschriften geschädigt werden. Auch abgelegte Blumen führen dazu, dass die Inschriften schon nach kurzer Zeit nur noch schwer lesbar sind. Deshalb die Bitte der Friedhofsverwaltung, sich an die Vorgaben für Grabschmuck zu halten. Unerlaubt abgelegte Blumen und Kerzenwachs schädigen die Inschrift.

14 Köthen Mal hart mal zart Lesung mit Dr. Olaf Thomsen offenbart Interessantes über die Geschichte der Prostitution Keineswegs nur Frauen zog es zur jüngsten Lesung aus der Vortragsreihe Frauen informieren sich, die von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Köthen in den Räumen der Kreisvolkshochschule organisiert wurde. Grund dürfte das interessante und immerhin beide Geschlechter ansprechende Thema der Lesung gewesen sein, in der Dr. Olaf Thomsen einen interessanten Blick auf die Geschichte der Prostitution warf. Anhand einschlägiger Literatur hangelte er sich in seinen Ausführungen durch die Jahrtausende und konnte so manche Anekdote über die käufliche Liebe zum Besten geben. Zwar sei wenig aus dieser Literatur belegt, oder bewiesen, machte der Referent deutlich. Unterhaltsam waren die vorgetragenen Anekdoten deshalb aber nicht minder. So war zu erfahren, dass Prostitution zwar nicht das älteste Gewerbe der Welt ist, dass sie aber praktisch mit dem Entstehen der alten Städte vor rund 5000 Jahren ebenfalls Einzug hielt. So soll etwa der Pharao Cheops gar seine Tochter zur Prostitution angestiftet und für ihre Liebesdienste Steine für den Bau seiner Pyramiden verlangt haben. Was verwerflich anmutete, schien der Tochter jedoch nur wenig auszumachen, sie soll - so sei es nachzulesen - insofern Gefallen daran gefunden haben, dass sie dem Gewerbe später auch für ihre Zwecke nachging. Auch in der Literatur, die sich mit griechischer Geschichte befasst, machte Dr. Thomsen Interessantes in Sachen Prostitution aus. So habe sich im 5. Jh. v. Chr. der Staatsmann Perikles in seine einstige Hetäre, die aus der heutigen Türkei stammende Aspasia verliebt und diese schließlich geheiratet - obwohl ein von ihm erlassenes Gesetz einer Heirat zwischen einem Athener und einer Nicht-Athenerin widersprach. Auch einen Ausflug in den Orient wagte Dr. Thomsen in seinen Ausführungen. Anhand einschlägiger Literatur berichtete er von Sultan Süleyman, der aus seinem Harem Roxelane erwählte und mit ihr - ganz entgegen den üblichen Gepflogenheiten - gar mehr als einen Sohn gehabt habe. Schließlich habe er sie geheiratet - sehr zum Leidwesen der Osmanen - von denen nicht wenige Roxelane und ihren Einfluss auf den Sultan für den Untergang des Reiches verantwortlich machten. Durch all diese Epochen und die mit ihnen verbundenen Anekdoten manövrierte Dr. Thomsen die rund 35 Zuhörer der Lesung und sprach Empfehlungen für die eine oder andere Lektüre aus. Und so nutzten einige Zuhörer am Schluss der Veranstaltung noch die Gelegenheit, in dem einen oder anderen Buch ein bisschen intensiver zu schmökern. Kochwettbewerb Goldener Löffel der Ortsjugendfeuerwehr der Stadt Köthen (Anhalt) im Feuerwehrgerätehaus Unsere Köthener Ortsjugendfeuerwehr hat nicht nur den Jugendfeuerwehrdienst. Sie übt sich auch in manch anderen Dingen. Mir als Leiter der Ortsjugendfeuerwehr fiel mal etwas Anderes ein. So dachte ich mir, man könnte ja mal einen Kochwettbewerb für die acht Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren durchführen. So geschah es dann auch. Der Kochwettbewerb fand an zwei Tagen statt. Am 6. April 2013 wurde das erste Mal gekocht mit vier Teilnehmern. Je zwei Kinder bereiteten ein Gericht zu. Das erste Team kochte Kartoffelbrei mit Fischstäbchen und Kräutersoße und das zweite Team eine bunte Reispfanne. Am 20. April 2013 wurde das zweite Mal gekocht. Dort gab es vom ersten Team Kartoffelbrei mit Rührei und Gurkensalat und vom zweiten Team eine Nudelpfanne und Sahnepudding. An beiden Terminen verkostete und punktete eine 3-köpfige Jury die Essensgerichte. Alle Teams haben super gekocht und waren mit großem Interesse dabei. Teilnehmer am Kochwettbewerb waren: Alexander König, Marcel König, René Peters, Franjo Meyer, Matthias Maschke, Christopher Jens Preuß, Kevin Kunze und Anthony Patzke. Durch den Oberbürgermeister Kurt-Jürgen Zander wurde der Goldene Löffel an Kevin Kunze und Christopher Jens Preuß überreicht, die mit ihrer Reispfanne die meisten Punkte erkocht haben. Als Leiter der Ortsjugendfeuerwehr Köthen möchte ich allen Jugendfreunden für die gezeigten Leistungen beim Kochwettbewerb und auch der Jury für die gelungenen Tage danken. Uwe Hundt Ortsjugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr Köthen Renè Peters (mit Kochlöffel) und Matthias Maschke.

15 Köthen Deutscher Evangelischer Kirchentag in Hamburg Container-Projekt der Anhaltischen Landeskirche und Elbekirchentag waren ein großer Erfolg Mehrere Tausend Menschen haben auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hamburg das Containerprojekt der Evangelischen Landeskirche Anhalts besucht. Die Anhaltische Landeskirche präsentierte vom 2. bis 4. Mai auf dem Fischmarkt direkt an der Elbe in drei ausgebauten Schiffscontainern ihre 214 Kirchen und andere Sehenswürdigkeiten aus Anhalt. Am 3. Mai fand rund um die Container der 6. Elbekirchentag statt. Als Partner beteiligt waren an dem Container-Projekt die Köthen Kultur & Marketing GmbH, das Umweltbundesamt Dessau-Roßlau, die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt, die Stiftung Bauhaus Dessau und das Berliner Missionswerk. Das war ein schöner Erfolg nicht nur für unsere Landeskirche, sondern für die gesamte Region Anhalt, die wir vielen Kirchentagsbesuchern näher bringen konnten. Sie waren beeindruckt vom kulturellen Reichtum Anhalts und zeigten großes Interesse an den gesellschaftlichen Prozessen in Mitteldeutschland, die wir intensiv diskutiert haben, sagte Joachim Liebig, Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die ausgebauten Schiffscontainer sind eine tolle Präsentationsfläche, die wir in Anhalt und darüber hinaus auch weiterhin nutzen werden, sagte Andreas Janßen, Beauftragter der Landeskirche für Kirche und Tourismus und Hauptorganisator des Container-Projektes. Zum Programm mit über 20 Veranstaltungen zählten Andachten, Bibelarbeiten, Podiumsdiskussionen mit Prominenten, Vorträge mit Musik und weitere Aktionen. Höhepunkt war ein Freiluftgottesdienst mit über 60 Posaunenbläsern (Leitung: Landesposaunenwart Steffen Bischoff) und mehr als 200 Besuchern, bei dem die Elbe im Mittelpunkt stand. In drei Podiumsgesprächen kam Kirchenpräsident Joachim Liebig ins Gespräch mit Sachsen-Anhalts Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, dem Präsidenten der Humboldt-Universität und früheren sachsen-anhaltischen Kultusminister, Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, dem Vizepräsidenten des Umweltbundesamtes in Dessau-Roßlau, Dr. Thomas Holzmann, sowie dem Soziologen Dr. Walter Prigge von der Stiftung Bauhaus Dessau. Dabei ging es um die Nachhaltigkeit von Bildung, Energie und Umweltschutz, aber auch um die Zukunft des ländlichen Raums gerade in Mitteldeutschland. Zum 6. Elbekirchentag waren zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und Kirchengemeinden aus ganz Deutschland gekommen, um über den Schutz der Elbe zu diskutieren. Eine Andacht und eine Bibelarbeit hielt der Magdeburger Domprediger Giselher Quast. Vertreten war im Rahmen des Container-Projektes auch die Junge Akademie der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt mit Aktionen zur bevor stehenden Bundestagswahl und zur Herkunft alltäglicher Konsumgüter. Pfarrer Dr. Reinhard Kees vom Berliner Missionswerk informierte über eine Partnerkirche der Anhaltischen Landeskirche in Äthiopien. Der Leiter des Coswiger Museums für Stadtgeschichte, Matthias Prasse, hielt einen Vortrag über die Geschichte Anhalts. Dichte Menschentrauben bildeten sich immer wieder am Catering-Stand der Zerbster Firma Kiek in Pott, die für die Kirchentagsbesucher anhaltische Spezialitäten bereit hielt. Ein beliebter Anlaufpunkt war auf der Terrasse der Schiffscontainer auch das Angebot der Köthener Kaffeerösterei Hannemann. Anhaltische Posaunenbläser im Hamburger Hafen, Fotos: Landeskirche/Killyen

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