Verbraucherinformationen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

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1 Verbraucherinformationen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge Gemäß 312d Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Artikel 246b 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sind bei Vorliegen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags oder eines Fernabsatzvertrags über Finanzdienstleistungen dem Anleger die nachfolgend aufgeführten Informationen zur Verfügung zu stellen. 1. Allgemeine Informationen Informationen über Vertragspartner und Vertreter MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG (Fondsgesellschaft, Emittentin) Fir ma Geschäftsführung Kapitalverwaltungsgesellschaft (extern bestellte KVG gem. 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB) MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG Pullach HMW Komplementär GmbH : Pullach : Münchener Straße 52, D Pullach : AG München, HRB Geschäftsführer: Dr. Rolf Eckhard, Pervin Persenkli MIG Verwaltungs AG : München : Ismaninger Straße 102, München : AG München, HRB Vorstand: Jürgen Kosch, Dr. Matthias Kromayer, Michael Motschmann und Kristian Schmidt-Garve. Münchener Straße 52, D Pullach AG München, HRA Die MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG ist in ihrer Eigenschaft als Fondsgesellschaft Emittentin der angebotenen Kapitalanlage. Die der Gesellschaft besteht in Venture-Capital- bzw. Private-Equity-Investitionen, also darin, das Gesellschaftskapital in Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, in Kommanditanteile an anderen Kommanditgesellschaften sowie in atypisch stille Beteiligungen an anderen Unternehmen zu investieren. 089 / / MIG Beteiligungstreuhand GmbH (Treuhandkommanditistin) Firma Geschäftsführung MIG Beteiligungstreuhand GmbH München Nicolaus von Miltitz Ismaninger Straße 102, D München AG München, HRB Die der Treuhandkommanditistin besteht darin, Anteile von Anlegern an geschlossenen Fonds treuhänderisch zu übernehmen und zu halten. 089 / /

2 HMW Emissionshaus AG (Anbieterin) Fir ma Vorstand HMW Emissionshaus AG Pullach Dr. Matthias Hallweger Münchener Straße 52, D Pullach AG München, HRB Einrichtung von geschlossenen Investmentvermögen und alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. 089 / / info@hmw.ag FinTex Consulting GmbH (Anlegerbetreuung) Firma Geschäftsführung FinTex Consulting GmbH Landshut Markus Fischer Ergoldinger Str. 2a, D Landshut AG Landshut, HRB 5299 Erbringung von Dienstleistungen und Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Unternehmen aus dem Finanzsektor 0871 / / info@fitgmbh.net Aufsichtsbehörde Nach Rechtslage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts ( ) ist für die unter Ziff. 1 genannten Gesellschaften die Zulassung durch eine Aufsichtsbehörde nicht vorgesehen. 2. Informationen über das Vertragsverhältnis Eine vollständige Darstellung der Kapitalanlage (Beteiligung an der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG) ist im Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG vom sowie in den dazugehörigen Nachträgen enthalten. Hinsichtlich der Einzelheiten der angebotenen Beteiligung wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt sowie in den dazugehörige Nachträgen verwiesen, die für die vollständige Beurteilung der Kapitalanlage allein maßgebend sind. Wesentliche Leistungsmerkmale der Kapitalanlage Bei der angebotenen Kapitalanlage handelt es sich um eine treuhänderische Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen. Der Anleger erwirbt einen Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft (MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG). Die Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt treuhänderisch über die Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH).

3 Die Fondsgesellschaft investiert das für Investitionen zur Verfügung stehende Anlegerkapital dafür, Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, Kommanditanteile an anderen Kommanditgesellschaften sowie atypisch stille Beteiligungen an anderen Unternehmen (nachfolgend auch zusammen auch: Beteiligungsunternehmen ) zu erwerben. Die Fondsgesellschaft betreibt somit einen geschlossenen Venture-Capital- bzw. Private-Equity-Fonds, an dem sich der Anleger treuhänderisch beteiligen kann. Der Anleger erwirbt mit dem Fondsanteil eine unternehmerische Beteiligung. Ein bestimmter Ertrag kann nicht vorhergesagt werden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der angebotenen Kapitalanlage wird auf die Angaben im Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG vom sowie auf die dazugehörigen Nachträge verwiesen, die für die vollständige Beurteilung der Kapitalanlage ausschließlich maßgebend sind. Zustandekommen des Vertrags Die treuhänderische Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft kommt zustande durch den Abschluss eines Treuhandvertrags zwischen dem Anleger und der Treuhandkommanditistin (MIG Beteiligungstreuhand GmbH). Der Treuhandvertrag kommt zustande, indem der Anleger die Beitrittserklärung ( Vertragserklärung ) unterzeichnet und diese von der Treuhandkommanditistin angenommen wird. Durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung geht der Anleger eine vertragliche Bindung ein. Der Anleger ist an die Beitrittserklärung vorbehaltlich eines gesetzlichen Widerrufsrechts sechs Wochen gebunden. Der Anleger wird, wenn die Beitrittserklärung von der Treuhandkommanditistin angenommen wird, hierüber in Textform unterrichtet. Gesamtpreis Die Mindestzeichnungssumme beträgt ,00. Höhere Beteiligungssummen als ,00 müssen ganzzahlig durch 100 teilbar sein. Hinzu tritt ein Agio, dessen Höhe in Abhängigkeit von der Ratenzahlungsvereinbarung zwischen 2,5 % und 4,5 % der jeweiligen Einlagenrate beträgt. Die Gesamteinlageverpflichtung (Kapitalanteil nebst Agio) ist vom Anleger nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Raten zu erbringen: Jeder Anleger hat bei Wirksamwerden des Beitritts zur Gesellschaft eine Abschlagszahlung auf seine Gesamteinlageverpflichtung in Höhe von mindestens 1.000,00, zuzüglich 3,5 % Agio zu bezahlen (Startkapitalzahlung). Der Anleger ist berechtigt, den Betrag der Startkapitalzahlung durch entsprechende Angabe in seiner Beitrittserklärung zu erhöhen (zusätzliche Startkapitalzahlung). Die zusätzliche Startkapitalzahlung muss mindestens 500,00 zuzüglich 3,5 % Agio betragen und ist der Höhe nach begrenzt, dass sie zusammen mit der obligatorischen Startkapitalzahlung maximal 25 % des vom Anleger übernommenen Kapitalanteils ausmachen kann. In Höhe der zusätzlichen Startkapitalzahlung erhält der Anleger eine Gutschrift, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung der übrigen Ratenzahlungsverpflichtungen eingelöst werden kann und in Höhe des Gutschriftenbetrags zu einer Reduktion der zuletzt fälligen Teilbeträge der gesamten Einlageverpflichtung des Anlegers führt (beispielhaft dargestellt in 7 Abs. 2 lit. a des Gesellschaftsvertrags). Der Restbetrag der Gesamteinlageverpflichtung, nach Leistung der Startkapitalzahlung und gegebenenfalls der zusätzlichen Startkapitalzahlung, ist in (mindestens monatlichen) Raten zu bezahlen. Der Anleger ist berechtigt, in der Beitrittserklärung die Höhe der Raten und deren Fälligkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags ( 7 Abs. 2 lit. b des Gesellschaftsvertrags) selbst zu bestimmen. Eine monatliche Rate muss mindestens 50,00 (zuzüglich des Agios) betragen. Ein höherer Ratenbetrag muss ganzzahlig durch 10 und bei einer monatlichen Rate von mehr als 500,00 ganzzahlig durch 100 teilbar sein; die Gesamtlaufzeit der Ratenzahlung darf nicht mehr als 240 Monate betragen. Der Anleger kann darüber hinaus in der Beitrittserklärung bestimmen, ob er jeweils 12 Monatsraten zu Beginn eines Kalenderjahres im Voraus für dieses gesamte Kalenderjahr bezahlen will (jährliche Zahlung) oder jeweils drei Monatsraten zu Beginn eines Kalenderquartals im Voraus für dieses Kalenderquartal bezahlen will (quartalsweise Zahlung) oder die Monatsraten jeweils zum 01. oder 15. Kalendertag eines Kalendermonats fällig sein sollen (monatliche Zahlung). Die Zahlungsweise kann von jedem Anleger mittels entsprechender schriftlicher Erklärung gegenüber der Gesellschaft mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende für das Folgejahr geändert werden. Falls ein Anleger mit einer fälligen Zahlungsverpflichtung bei der jährlichen oder quartalsweisen Zahlung in Verzug gerät, schuldet er für das betreffende Kalenderjahr fortan automatisch eine monatliche Zahlung mit der entsprechend höheren Agio-Belastung. Das zu den monatlichen Raten zusätzlich zu erbringende Agio beträgt 2,5 % des Jahresratenbeitrags bei jährlicher Zahlungsweise (bzw. 4,5 % der hierbei nicht auf ein volles Kalenderjahr entfallenden Monatsraten), 3,5 % des Ratenbetrags bei quartalsweiser Zahlung und 4,5 % des Ratenbetrags bei monatlicher Zahlung. Jeder Anleger kann in der Beitrittserklärung bestimmen, dass der zuletzt fällig werdende Teilbetrag seiner Einlageverpflichtung durch eine einmalige Sonderrate (Schlusszahlung), zuzüglich 3,5 % Agio geleistet wird. Diese Schlusszahlung kann maximal 20 % des gesamten Einlagebetrags (ohne Agio) des betreffenden Anlegers betragen. Vorfällige Zahlungen (Sonderzahlungen) auf die Gesamteinlageverpflichtung sind abweichend von der Ratenzahlungsvereinbarung jederzeit möglich, wobei die Sonderzahlung nur für einen zusammenhängenden Zeitraum, für die zunächst fällig werdenden Ratenzahlungsverpflichtungen und in Höhe eines Betrages von mindestens drei Monatsraten zulässig ist. Die Höhe der Beteiligung wird vom Anleger in der Beitrittserklärung festgelegt. Im Übrigen entscheidet der Anleger auch über die Höhe einer etwaigen zusätzlichen Startkapitalzahlung, über die Zahlungsweise der weiteren Ratenzahlungen (jährlich, quartalsweise oder monatlich) und die damit verbundene Höhe des Agios sowie über etwaige Schluss- oder Sonderzahlungen. Aus diesem Grunde kann der Gesamtpreis der Kapitalanlage vorab nicht exakt festgelegt werden. Der Gesamtpreis setzt sich aus der vom Anleger festgelegten Einlage einschließlich des Agios zusammen. Weitere vom Anleger zu zahlende Kosten, Steuern Über den vorgenannten Gesamtpreis hinaus fallen beim Erwerb eines Anteils an der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG keine weiteren Kosten an. Eigenen Aufwand, der beim Anleger aus Anlass dieses Vorgangs entsteht, etwa für ate, Internet, Porti, hat der Anleger selbst zu tragen. Dem Anleger können gesonderte, nicht bezifferbare Kosten anlässlich der Wahrnehmung von Informations- und Kontrollrechten gegenüber der Fondsgesellschaft oder der Treuhandkommanditistin oder im Falle der Einschaltung eines Gutachters bei der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens entstehen.

4 Im Falle des Todes des Anlegers können den Erben oder Vermächtnisnehmern nicht bezifferbare Kosten entstehen, insbesondere anlässlich einer erforderlichen Legitimation der Erben bzw. Vermächtnisnehmer. Für den Fall, dass der Anleger seine treuhänderische Beteiligung in eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist umwandelt, können dem Anleger Kosten für Handelsregister und Notar entstehen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung an der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt vom , insbesondere auf das Kapitel Steuerliche Grundlagen der Kapitalanlage Bezug genommen. Hinweis auf spezielle Risiken Die Beteiligung an der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG unterliegt den unternehmerischen Risiken, die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds verbunden sind. Insbesondere besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Die Handelbarkeit der Anteile ist eingeschränkt, da kein regulierter oder organisierter Markt besteht, an dem die Anteile gehandelt werden. Für die vollständige Darstellung der Risiken sind ausschließlich die Angaben im Verkaufsprospekt der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG vom einschließlich der dazugehörigen Nachträge maßgeblich. Befristung der Gültigkeitsdauer Die hier zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf dem Stand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG ( ) einschließlich der dazugehörigen Nachträge. Die Angaben behalten während der Dauer des öffentlichen Angebots der Anteile an der MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG ihre Gültigkeit und werden bei Bedarf aktualisiert. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Verzugszinsen Die Einlage und das Agio sind gemäß den Bestimmungen in der Beitrittserklärung zu erbringen. Der Gesamtbetrag ist in einer Einmalzahlung auf folgendes Konto zu leisten: Kontoinhaber: MIG GmbH & Co. Fonds 12 geschlossene Investment-KG Bank: Stadtsparkasse Augsburg Bankleitzahl: Kontonummer: IBAN: DE Swift-Code: AUGSDE77XXX Verwendungszweck: Vertragsnummer laut Beitrittserklärung Die Fondsgesellschaft bewirkt die von ihr geschuldeten Auszahlungen an den Anleger auf das vom Anleger in der Beitrittserklärung benannte Konto. Für den Fall, dass der Anleger die Einlage oder das Agio ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, kann die treuhänderisch gehaltene Beteiligung des Anlegers durch Rücktritt der Treuhandkommanditistin beendet werden. Der Anleger ist in diesem Fall zu Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz beläuft sich mindestens auf den Gesamtbetrag der von der Fondsgesellschaft aufgrund des Beitritts des Anlegers und in Abhängigkeit von dessen Einlageund Agioverpflichtung an Vertragspartner und Gesellschafter bezahlten Provisionen und Kostenerstattungen, zuzüglich einer Abwicklungspauschale von 10% der bisherigen Einlageleistungen des Anlegers (ohne Agio); maximal beträgt die Abwicklungspauschale 500,00. Alternativ kann, wenn der Anleger die Einlage oder das Agio ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, die Beteiligung des Anlegers auf die Höhe des Betrags der bereits geleisteten Einlage, abzüglich der vorgenannten Abwicklungspauschale, herabgesetzt werden. Unbeschadet dieser Bestimmungen schuldet der Anleger im Falle des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, weitere Schadenspositionen geltend zu machen. Spezifische Kosten für die Benutzung eines Fernkommunikationsmittels Dem Anleger werden keine zusätzlichen Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln durch die Fondsgesellschaft und durch den Treuhänder in Rechnung gestellt. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten hierzu sind der Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung zu entnehmen. Mindestlaufzeit, Kündigungsbedingungen Die Fondsgesellschaft ist für die Zeit bis errichtet ( 23 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). Während dieses Zeitraums besteht seitens des Anlegers kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses. Nach dem Ende der Laufzeit der Gesellschaft wird die Gesellschaft liquidiert und der Liquidationserlös an die Anleger anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung verteilt. Ein Anleger, der an der Gesellschaft treuhänderisch über die Treuhandkommanditistin beteiligt ist, kann den Treuhandvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich kündigen, wobei diese ordentliche Kündigung nur zur Folge hat, dass der Anleger eine direkte Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt oder mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin die Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils auf eine von ihm benannte dritte Person verlangen kann.

5 Dem Anleger steht zu jeder Zeit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung aus wichtigem Grund hat schriftlich zu erfolgen und ist als treuhänderisch beteiligter Gesellschafter an die Treuhandkommanditistin (vgl. Ziff. 1., Informationen zu Vertragspartnern ) und als direkt beteiligter Gesellschafter an die Gesellschaft, vertreten durch die HMW Komplementär GmbH (vgl. Ziff. 1, Informationen zu Vertragspartnern ), zu richten. Erfolgt die Kündigung wegen eines wichtigen Grundes in Bezug auf die Gesellschaft, so endet die (treuhänderische) Beteiligung an der Gesellschaft; der Anleger erhält ein Auseinandersetzungsguthaben nach Maßgabe der 26 Abs. 1, 7 des Gesellschaftsvertrags. Erfolgt die Kündigung wegen eines wichtigen Grundes in Bezug auf die Treuhandkommanditistin, so erwirbt der Anleger eine direkte Beteiligung an der Gesellschaft bzw. der Anleger kann die Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils auf eine von ihm benannte dritte Person verlangen. In besonderen Fällen (insbesondere Insolvenz des Anlegers, sonstiger wichtiger Grund) kann die Treuhandkommanditistin den Treuhandvertrag kündigen, mit der Folge, dass die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft gegenstandslos wird. Ist der Anleger an der Gesellschaft direkt beteiligt, so kann er unter den gleichen Voraussetzungen aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden. Die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens errechnet sich in all diesen Fällen nach Maßgabe des 26 Abs. 1, 2 und 7 des Gesellschaftsvertrags. In weiteren Sonderfällen (etwa Insolvenz der Treuhandkommanditistin, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Treuhandkommanditistin, Ausscheiden der Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft ohne Nachfolger, Auflösung oder Insolvenz der Fondsgesellschaft) kann die Treuhandkommanditistin von dem Treuhandvertrag zurücktreten bzw. wird eine Beendigung des Treuhandvertrags herbeigeführt, mit der Folge, dass der Anleger eine direkte Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt oder die Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils auf eine von ihm benannte dritte Person verlangen kann. Schließlich kann die Treuhandkommanditistin von dem Treuhandvertrag zurücktreten, wenn das Emissionsvolumen überzeichnet ist oder der Treuhandvertrag aus anderen Gründen undurchführbar ist oder wird. In diesem Falle wird die (treuhänderisch gehaltene) Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft gegenstandslos. Dem Anleger steht zu jeder Zeit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung aus wichtigem Grund hat schriftlich zu erfolgen und ist als treuhänderisch beteiligter Gesellschafter an die Treuhandkommanditistin (vgl. Ziff. 1., Informationen zu Vertragspartnern ) und als direkt beteiligter Gesellschafter an die Gesellschaft, vertreten durch die HMW Komplementär GmbH (vgl. Ziff. 1, Informationen zu Vertragspartnern ), zu richten. Erfolgt die Kündigung wegen eines wichtigen Grundes in Bezug auf die Gesellschaft, so endet die (treuhänderische) Beteiligung an der Gesellschaft; der Anleger erhält ein Auseinandersetzungsguthaben nach Maßgabe der 26 Abs. 1, 7 des Gesellschaftsvertrags. Erfolgt die Kündigung wegen eines wichtigen Grundes in Bezug auf die Treuhandkommanditistin, so erwirbt der Anleger eine direkte Beteiligung an der Gesellschaft bzw. der Anleger kann die Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils auf eine von ihm benannte dritte Person verlangen. In besonderen Fällen (insbesondere Insolvenz des Anlegers, sonstiger wichtiger Grund) kann die Treuhandkommanditistin den Treuhandvertrag kündigen, mit der Folge, dass die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft gegenstandslos wird. Ist der Anleger an der Gesellschaft direkt beteiligt, so kann er unter den gleichen Voraussetzungen aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden. Die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens errechnet sich in all diesen Fällen nach Maßgabe des 26 Abs. 1, 2 und 7 des Gesellschaftsvertrags. In weiteren Sonderfällen (etwa Insolvenz der Treuhandkommanditistin, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Treuhandkommanditistin, Ausscheiden der Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft ohne Nachfolger, Auflösung oder Insolvenz der Fondsgesellschaft) kann die Treuhandkommanditistin von dem Treuhandvertrag zurücktreten bzw. wird eine Beendigung des Treuhandvertrags herbeigeführt, mit der Folge, dass der Anleger eine direkte Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt oder die Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils auf eine von ihm benannte dritte Person verlangen kann. Schließlich kann die Treuhandkommanditistin von dem Treuhandvertrag zurücktreten, wenn das Emissionsvolumen überzeichnet ist oder der Treuhandvertrag aus anderen Gründen undurchführbar ist oder wird. In diesem Falle wird die (treuhänderisch gehaltene) Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft gegenstandslos. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die vorgenannten Unternehmen legen den Rechtsbeziehungen zum Anleger vor Abschluss des Vertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. Das Vertragsverhältnis zum Anleger unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ( 30 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags). Als Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag sowie über das Zustandekommen des Gesellschaftsvertrags ist, soweit zulässig, der der Fondsgesellschaft (Pullach) vereinbart ( 30 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags). Vertragssprache Die Vertragsbedingungen sowie die vorliegenden Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die in vorgenannten Unternehmen verpflichten sich, mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags in deutscher Sprache zu kommunizieren. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen oder bei Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen über Zahlungsdienstleister, wie z.b. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, können die Beteiligten eine bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen.

6 Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsverfahrensordnung sind erhältlich bei: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main : 069 / : 069 / schlichtung@bundesbank.de Bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank sind Beschwerden schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis notwendigen Unterlagen einzureichen. Zudem ist zu versichern, dass in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungssteile und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch kein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Der Anleger kann sich im Verfahren vertreten lassen. Bestehen eines Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung bestehen nicht.

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