Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere der D-Jugend im Bezirk Bodensee-Donau 2015
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- Sigrid Baum
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1 Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere der D-Jugend im Bezirk Bodensee-Donau 2015 Die Richtlinien für SR, ZN und SK für die Qualifikationsturniere der Jugend im Bezirk Bodensee-Donau 2015 sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Vorbemerkung: Die Qualifikationsturniere sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW durchzuführen. Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen Handballregeln durchgeführt. Die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs obliegt dem Bezirksausschuss Spieltechnik für den Bezirk Bodensee-Donau. Spielleitende Stelle im Sinne des 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Bezirksspielwarte der männlichen und weiblichen Jugend. 1 Ansetzung von Spielen Die Spielpläne müssen eingehalten werden. Ist eine Mannschaft oder der/die SR zum festgesetzten Zeitpunkt nicht angetreten, so haben die anwesenden Mannschaften und SR 15 Minuten zu warten. Folgende Spiele können von der Spielleitenden Stelle kurzfristig angesetzt werden: a. Entscheidungsspiele b. Ausscheidungsspiele Sämtliche unter Ziffer 1 aufgeführten Spiele können von der Spielleitenden Stelle auf einen Wochentag angesetzt werden. 2 Spielzeit Die Spielzeit beträgt 1x 20 Min. (mit einem Team-Time-out pro Mannschaft) 3 Anzahl der Spieler (Regel 4:1 IHF): Jede Mannschaft besteht aus bis zu 14 Spielern. 4 Spielwertung und Anspiel Die Spiele werden in Turnierform ausgetragen. Über das Anspiel entscheidet das Los des Schiedsrichters. Nach Beendigung aller Gruppenspiele ist eine Tabelle zu erstellen. Sind zwei oder mehr Mannschaften punktgleich, so wird um eine Entscheidung herbeizuführen wie folgt gewertet: 1. a. Sind zwei Mannschaften betroffen, gilt das Spiel der betroffenen Mannschaften untereinander, zuerst nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren (direkter Vergleich). b. Sind zwei Mannschaften betroffen, weil das Gruppenspiel der beiden Mannschaften unentschieden endete, so wird im Anschluss an das letzte Gruppenspiel ein 7-m-Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (siehe Anhang). c. Sind drei und mehr Mannschaften betroffen, so ist nur unter den betroffenen Mannschaften eine Tabelle zu erstellen (der direkte Vergleich ist nicht mehr möglich). Gewertet wird auch hier zuerst nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren. Ist auch dann noch keine Entscheidung möglich, dann zählt die höhere Zahl der erzielten Tore der betroffenen Mannschaften untereinander. d. Ist auch dann noch keine Entscheidung möglich, so wird im Anschluss an das letzte Gruppenspiel ein 7-m- Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (siehe Anlage). Bei drei Mannschaften wird gelost. Eine Mannschaft erhält ein Freilos. Der Gewinner des 7m-Werfens der beiden verbleibenden Mannschaften tritt gegen den Gewinner des Freiloses an. Version 1 / Seite 1 von 7 Handballbezirk Bodensee-Donau
2 Bei vier Mannschaften wird ebenfalls gelost. Je zwei Teams treten gegeneinander an. Die beiden Gewinner treten erneut gegeneinander an. Sofern der 3. Platz in der Gruppe zu einer besseren Qualifikation gegenüber dem 4. Platz berechtigt, müssen auch die Verlierer gegeneinander antreten. Platzierungsspiele: Endet ein Platzierungsspiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, wird ein 7m-Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen für das 7m-Werfen). 5 Altersklassen D-Jugend: ab dem bis zum geboren 6 Spielverlegungen Terminliche Spielverlegungen sind nicht zulässig. Machen Nutzungsmöglichkeiten von Sportstätten Veränderungen von Spielplänen notwendig, dann entscheidet allein die Spielleitende Stelle über die Verlegung. 7 Mannschaftsverantwortlicher / Mannschaftsoffizieller Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielbericht unter der Rubrik Offizieller A (MV) als erste Person aufgeführt. Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem Spielbericht), so übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor Spielbeginn in der Rubrik Offizieller A (MV) einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) muss bei Jugendmannschaften das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen. Farben, die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt. 8 Zeitnehmer (ZN) und Sekretär (SK) Beide Vereine stellen ZN und SK als Gehilfen der SR. In der Regel stellt der erstgenannte Verein den ZN, der Gastverein den SK. Bei Qualifikationsturnieren kann der anreisende Verein auf die Besetzung des Zeitnehmertisches verzichten, muss jedoch den ausrichtenden Verein spätestens einen Tag vor dem Spieltermin davon unterrichten. In diesem Fall stellt der Ausrichter einen adäquaten Ersatz. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht eingeteilt werden; Ausnahme: SR mit gültigem Ausweis. Der Ausrichter hat dem ZN und SK zwei Spielbälle gemäß IHF-Regel 3, eine Stoppuhr, die offiziellen DIN-A4- Vordrucke für Zeitstrafen in Papierform und ausreichender Anzahl, eine Pfeife, zwei grüne DIN-A5-Karten (Team- Time-out-Karten; jeweils ca. 15 x 20 cm) eine Aufstellvorrichtung für die Team-Time-out-Karten und zwei Aufstellvorrichtungen für Zeitstrafen sowie Schreibzeug zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage ist wünschenswert. Sie darf allerdings nur benutzt werden, wenn sie vom ZN-Tisch aus zu bedienen ist. Sonst bedient sich der ZN einer Tischstoppuhr (Zifferblatt soll einen Mindestdurchmesser von 11 cm haben), einer Tischtimer-Großstoppuhr oder einem vom DHB zugelassenen Handball-Timer. Die Uhren sind möglichst vorwärts laufen zu lassen (0:00 60:00 Min. bzw. pro Halbzeit 0:00 30:00 Min.). Die Reserveuhr soll unter dem ZN-Tisch stehen. Erst wenn sie benötigt wird, steht sie auf dem Tisch. Sind die Unterlagen am ZN-Tisch nicht komplett vorhanden, so sind die Schiedsrichter verpflichtet, dies unter Angabe der fehlenden Ausrüstungsgegenstände im Spielprotokoll zu vermerken. Bei Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage muss das automatische Horn eingeschaltet sein. Die öffentliche Zeitmessanlage darf für die Anzeige von Strafzeiten nur dann verwendet werden, wenn mindestens zwei Zeitstrafen je Mannschaft mit der entsprechenden Spielernummer angezeigt werden können. Die Richtlinien für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär (siehe Anhang) sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen und zu beachten! Version 1 / Seite 2 von 7 Handballbezirk Bodensee-Donau
3 9 Schiedsrichtereinteilung Die Einteilung der SR erfolgt durch die Bezirkskommission Schiedsrichterwesen. Beim Ausbleiben des/der eingeteilten SR gelten die Bestimmungen des 77 Abs. 1, 2, 5 und 6 SpO DHB. Die Vereine müssen sich auf einen anwesenden SR einigen. SR, die in einer anderen Funktion für ihren Verein anwesend sind, (z.b. als Spieler, Betreuer, Trainer), müssen die Leitung des Spiels nicht übernehmen. Die Qualifikationsspiele müssen in jedem Fall durchgeführt werden; hier gilt 21 Abs. 2 SpO DHB. Im Übrigen ist die Leitung von Spielen durch SR ohne offiziellen Auftrag untersagt. Auch ist es dem/den SR nicht gestattet, einen Spielauftrag ohne triftigen Grund zurückzuweisen oder ihn ohne vorherige Verständigung und Zustimmung des zuständigen SR-Einteilers an einen anderen, nicht eingeteilten SR abzugeben. Werden zur Leitung von Spielen Schiedsrichter-Neulinge eingeteilt, so erfolgt eine Betreuung durch Schiedsrichter-Paten. Diese Schiedsrichter-Paten werden von der zuständigen Bezirks-SR-Kommission vorgeschlagen und durch den Bezirksvorstand berufen. Der Schiedsrichter-Pate ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Durchführung des Spieles zweckdienlich sind. Die Anwesenheit eines Schiedsrichter-Paten ist vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken. Der Bericht des Schiedsrichter-Paten ist innerhalb von drei Tagen an den zuständigen (Paten-) Einteiler zu senden. Aufgaben und Pflichten der SR sind in den Richtlinien für SR, ZN und SK für die Qualifikationsturniere der Jugend im Bezirk Bodensee-Donau 2015 festgelegt. 10 Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihren Verpflegungsmehraufwand und für die Spielleitungsentschädigung (SLE) haftet in jedem Fall der Veranstalter. Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen und auf 50 Prozent der angeführten Entschädigung als Kostenersatz. Je Qualifikationsturnier werden die Kosten für SR auf die beteiligten Vereine umgelegt. Für die korrekte Umlage ist der Ausrichter verantwortlich, sonst übernimmt dieser die angefallenen Kosten. Die anteiligen SR-Kosten sind von den beteiligten Vereinen spätestens vor ihrem letzten Spiel vor Ort an den ausrichtenden Verein gegen Quittung zu bezahlen (reisende Mannschaften bitte ausreichen Geld mitnehmen!). Spielklassen Turniere u. Jugend-Spieltage Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand Jugend SLE 7,50 /Stunde (Abwesenheit vom Wohnort) 0,32 /km / Team 0,30 /km / Einzel 12,00 ab 8 Stunden 11 Spielfläche Die Spielfläche für Qualifikationsspiele der A-, B- und C-Jugend ist ein Rechteck von mindestens 40 m Länge und mindestens 20 m Breite. Im Übrigen wird auf Regel 1:1 IHF-Regeln und die Richtlinien für Spielfläche und Tore des DHB verwiesen. Jeder Mannschaft sind im Auswechselbereich jeweils zwei Langbänke oder ersatzweise 15 Stühle zur Verfügung zu stellen, die in Form und Design identisch sein müssen. Sondergenehmigungen sind von den Vereinen rechtzeitig beim Vorsitzenden der Bezirksspieltechnik zu beantragen. 12 SpielberichtOnline (SBO) Grundsätzlich: 1. SbO kann nur bei namentlich angesetzten Paarungen verwendet werden, sog. Platzierungsspiele können nicht mit SbO abgedeckt werden. 2. Ein 7m-Werfen nach Beendigung aller Gruppenspiele kann nicht mit SbO abgedeckt werden. Hierfür ist der Quali-Spielberichtsbogen 2015 des Bezirks Bodensee-Donau zu verwenden. Dabei genügt Version 1 / Seite 3 von 7 Handballbezirk Bodensee-Donau
4 die Eintragung der Trikotnummern jener Spieler, die im SbO für dieses Spiel bereits eingetragen waren. Für das Platzierungsspiel muss der Quali-Spielberichtsbogen 2014 des Bezirks Bodensee-Donau in Papierform vollständig von den beteiligten Mannschaften, sowie Zeitnehmer, Sekretär und Schiedsrichtern ausgefüllt werden. Für den elektronischen Spielbericht sind vom Ausrichter zwei funktionierende Geräte (mindestens ein 10 Zoll Tablet, ein Notebook oder ein Laptop) zur Verfügung zu stellen, auf dem die aktuelle Version von Google Chrome installiert ist. Vereinen, die mit der Browserversion von SbO arbeiten, steht immer die aktuellste Version zur Verfügung. Vereine, die SbO als App verwenden, sind verpflichtet, immer die aktuellste zur Verfügung stehende App- Version zu verwenden. Zudem ist eine Androidversion 4.2 oder höher erforderlich. Die aktuellste Version kann immer über die Homepage abgerufen werden. Die Mannschaftsverwaltung ist im Vereinsaccount auf der HVW-Homepage zu finden. Dort müssen zuerst alle an SbO beteiligten Mannschaften angelegt und mit der zutreffenden Spielklasse verknüpft werden. Zudem ist pro Mannschaft eine PIN zu vergeben. Nähere Details sind den Schulungsunterlagen im Vereinsaccount zu entnehmen. Hinweis: Pro Spielsaison und Spielklasse muss eine neue Verknüpfung vorgenommen werden (Staffelbezeichnung beachten). Ausfall des elektronischen Spielberichts (SbO) Grundsätzlich ist bei einem Ausfall des elektronischen Spielberichts ausnahmslos der Quali- Spielberichtsbogen 2015 des Bezirks Bodensee-Donau in Papierform zu verwenden. Ist bis zu einer Stunde vor Turnierbeginn bekannt, dass SbO nicht zur Verfügung steht, dann ist der Spielberichtsbogen in Papierform spätestens 30 Minuten (Jugend) vor Spielbeginn vom Heimverein in Druckbuchstaben ausgefüllt an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 20 Minuten vor Spielbeginn, ebenfalls in Druckschrift ausgefüllt, an die Schiedsrichter zu übergeben. Gleichzeitig erhalten die Schiedsrichter von den Vereinen zusammenhängend und sortiert die Spielausweise der Spieler, die im Spielprotokoll eingetragen sind. Die Spielernamen sind nach den Trikotnummern aufsteigend einzutragen. Fällt SbO während des Spieles aus, dann ist ab diesem Zeitpunkt unbedingt ein Spielbericht in Papierform weiterzuführen. Spielrelevante Eintragungen, welche die Schiedsrichter selbst auch notieren, sind zu übernehmen. Der Spielbericht muss bis zum Ende des Spieles bzw. vor der endgültigen Unterzeichnung durch die Mannschaftsoffiziellen und Schiedsrichter vollständig ausgefüllt werden. Einer der Mannschaftsoffiziellen hat die Kenntnisnahme aller im Schiedsrichter- und Spielbericht vermerkten Eintragungen in Gegenwart der/des Schiedsrichter/s bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in der Schiedsrichterkabine unterschriftlich zu bestätigen. Die Originalspielberichtsbögen eines eventuellen 7-m-Werfens oder bei Nichtverwendung/Ausfall von SbO sind innerhalb von zwei Tagen durch den ausrichtenden Verein zu verschicken. männliche Jugend: Tobias Glöggler, Loherstraße 26, Ulm weibliche Jugend: Wolfgang Hofbauer, Wacholderring 32, Bernstadt 13 Spielausweise Spielausweise sind Eigentum des HVW. Änderungen oder Eintragungen sind unzulässig. Die SR haben Spielausweise, deren Eintragungen fehlerhaft oder verändert sind, einzubehalten und an die Spielleitende Stelle zu senden. Außerdem sind sie verpflichtet, die Daten im Spielausweis zu prüfen und mit den Eintragungen im Spielprotokoll zu vergleichen (siehe 81 (2) SpO DHB). Besonderheiten sind im Spielprotokoll zu vermerken. Bei fehlenden Stempeln ist lediglich ein Vermerk auf dem Spielbericht vorzunehmen. 14 Ausrüstung Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung tragen. Es müssen auf der Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe und auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm hohe sichtbare Ziffern vorhanden sein. Bei Trikotgleichheit ist die zweitgenannte Mannschaft zum Wechseln des Trikots verpflichtet; als Grundlage dient das gemeldete Trikot im Meldebogen Jugendquali 2015/2016. Version 1 / Seite 4 von 7 Handballbezirk Bodensee-Donau
5 Jede Mannschaft hat vor Spielbeginn ein Überziehleibchen, in der Farbe identisch mit dem Torhütertrikot, für den 7. Feldspieler vorzulegen. Gemäß Regelwerk bleibt die Farbe schwarz den Schiedsrichtern vorbehalten. Der Ausrichter hat mindestens eine Person als Wischer zur Verfügung zu stellen, welche nicht als Spieler, Offizieller, Zeitnehmer, Sekretär oder Hallensprecher fungiert. 15 Ergebnismeldung bei Ausfall/Nichtverwendung von SbO Der ausrichtende Verein ist für die Meldung der Spielergebnisse verantwortlich! Die Spielergebnisse werden bei Einsatz des SbO mit dem Abschließen des Spiels selbstständig gemeldet. Eine Überprüfung hat spätestens unmittelbar nach Ende des Spieltages zur erfolgen. Fehlende oder fehlerhafte (durch ein 7m-Werfen) Ergebnisse sind per SMS oder ErgebnisApp nachzumelden. Sollte bei einem Spiel ein zusätzliches 7m-Werfen nötig sein, müssen die beiden Ergebnisse für die Ergebnismeldung addiert werden und mit der entsprechenden Erweiterung per SMS oder ErgebnisApp nachgemeldet werden! Beispiel: Spiel SC Musterstadt SV Musterdorf / Gruppenspiel 8:8 7m-Werfen 5:4 Meldung 13:12 n. 7m (SMS-Code: 88888_13:12_7) Bei der Übermittlung ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetseite des HVW erforderlich. Danach kann jeder angemeldete Vereinsmitarbeiter/Spieler das Spielergebnis melden. Detaillierte Informationen hierzu sind im geschützten Bereich auf der Homepage zu finden. Ergebnismeldung per SMS für alle Spiele: SMS an: Die Ergebnisse aller Samstagsspiele müssen bis spätestens 23:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Sonntagsspiele sind grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten nach Turnierende zu melden. 16 Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten Verstößt ein Verein gegen die Nutzungsbestimmungen, die der Eigentümer der Wettkampfstätte erlassen hat und die bekannt gegeben worden sind (insbesondere Haftmittelverbote), so hat er die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen und ist zusätzlich entsprechend 6 RO HVW von der Spielleitenden Stelle Recht zu bestrafen. Rechts- oder Regressansprüche, auch im Hinblick auf Vandalismus, gehen zu Lasten des verursachenden Vereins. Die Haftmittelverbote absolut oder eingeschränkt werden im aktuellen Hallenverzeichnis auf der Homepage veröffentlicht und sind bindend. Ist nur ein bestimmtes Haftmittel erlaubt, hat der Ausrichter dieses allen Mannschaften für die Verwendung vor Ort zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der Nutzungsbestimmungen/insbesondere Haftmittelverbote ist vom Verein umgehend der Geschäftsstelle des HVW unter Vorlage der Bescheinigung des Halleneigentümers schriftlich anzuzeigen. Die Änderung wird erst mit Eingang der Änderungsanzeige bei der Geschäftsstelle des HVW wirksam. Das Anbringen von Haftmitteldepots an Schuhen, Armen, u.a. ist generell nicht gestattet! Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die durch eigene Wahrnehmung festgestellte Verwendung von Haftmitteln unter Angabe der dies betreffenden Mannschaft im Spielbericht zu dokumentieren. Nicht erlaubt ist auch die Verwendung von verstärkten (pneumatisch, elektrisch, etc.) Lärminstrumenten und Zusatzmikrofonen im Zuschauerbereich. 17 Hallensprecher Der Hallensprecher darf nicht im Bereich des Zeitnehmertisches, der Auswechselzonen und der Coachingzone Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR, Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen (Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer Spiele, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen, etc.) zu beschränken. Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen, zum Verhalten und zu den Leistungen einzelner Spieler, aufputschende und anfeuernde Äußerungen, sowie Musikeinspielungen (u.a. Fanfaren, Trompetensoli, etc.) während des laufenden Spieles mit Ausnahme des Zeitrahmens zwischen einem Torerfolg und dem Wiederanpfiff durch den Schiedsrichter. Die Missachtung dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung durch die Version 1 / Seite 5 von 7 Handballbezirk Bodensee-Donau
6 Schiedsrichter und mit einer Bestrafung gemäß 25 Abs. 4 RO DHB in Höhe bis zu 5 000,00 geahndet werden. 18 Sanitätsdienst Der Ausrichter muss dafür Sorge tragen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person bei den Spielen anwesend ist. 19 Getränke/Umkleideraum für Schiedsrichter Der Ausrichter stellt den SR rechtzeitig vor Spielbeginn einen separaten, abschließbaren Umkleideraum mit Tisch und Sitzgelegenheit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung. Den Mannschaften müssen keine Getränke zur Verfügung gestellt werden. 20 Einschränkung bei der Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Vereins an den Qualifikationsspielen Ergänzung zu 55 SpO DHB Festspielen 1. Die Qualifikationsspiele auf Bezirks- und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften der Verbandsklasse bzw. der BW-Oberliga/mA-Jugend Bundesliga Handball bilden eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde. Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen vom 1. Qualifikationsspiel auf Bezirksebene bis zum letzten Spiel der letzten Runde der Qualifikation auf Verbandsebene/HBW- oder DHB-Ebene in entsprechender Anwendung des ,7-12 SpO DHB eingeschränkt. Die Mannschaften sind von den Vereinen bzw. Spielgemeinschaften als 1., 2., 3., n-te Mannschaft zu bezeichnen ( 7 Ziffer 2 SpO HVW). Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer ist gegenüber der Mannschaft mit der höheren Ziffer jeweils die höhere Mannschaft i. S. des 55 SpO DHB. 2. Nach Beendigung der Qualifikationsrunde (Ziffer 1.) beginnen die Meisterschaftsspiele im Sinne des 9 SpO DHB. Sie bilden wiederum eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde (Meisterschaftsrunde). Für Vereine bzw. Spielgemeinschaften mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen gem. 55 SpO DHB eingeschränkt. Es gilt Ziffer 1. Absatz 2, Satz 2 und Qualifikationsregeln im Bezirk Bodensee-Donau Mannschaften die aus einer Qualirunde ausscheiden, weil sie zu dieser nicht angetreten sind, spielen in der Saison 2015/2016 in der untersten Bezirksspielklasse! Während der Quali kann es zu (sehr) kurzfristigen Änderungen kommen. männliche D-Jugend Es wird in vier Gruppen (zwei 5er-Gruppen und zwei 6er-Gruppen) über zwei Wochenenden jeder gegen jeden gespielt. Die ersten vier Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Bezirksliga. weibliche D-Jugend Es wird in sechs Gruppen (fünf 5er-Gruppen und eine 4er-Gruppe) jeder gegen jeden gespielt. Die ersten beiden Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich für die Bezirksliga. Die Drittplatzierten müssen in der Endrunde antreten. In der Endrunde wird in zwei 3er-Gruppen jeder gegen jeden gespielt. Die ersten beiden Mannschaften jeder Gruppe qualifizieren sich ebenfalls für die Bezirksliga. Hinweis: Sollten zu viele Vereine trotz der Qualifikation für die Bezirksliga auf ihren Bezirksligaplatz verzichten und dafür auch kein anderer Verein nachrücken, behält sich der Bezirksausschuss Jugend vor, kurzfristig auf einen eingleisigen regionalen Bezirksliga- Spielbetrieb mit vier Staffeln umzustellen. Pro Verein kann sich nur eine Mannschaft für die Bezirksliga qualifizieren! Version 1 / Seite 6 von 7 Handballbezirk Bodensee-Donau
7 22 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und gemäß 6 RO HVW zu ahnden. Insbesondere gilt dies für die im Hallenverzeichnis bekannt gegebenen Haftmittelverbote bzw. -einschränkungen. Die Vereine haben die daraus resultierenden zivilrechtlichen Folgen zu tragen. 23 Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Verbandsausschuss Spieltechnik bzw. Bezirksausschuss Jugend unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. gez. Tobias Glöggler Bezirksspielwart männliche Jugend gez. Wolfgang Hofbauer Bezirksspielwart weibliche Jugend Anlage zum 7-m-Werfen Zu Regel 14 der Internationalen Hallenhandballregeln und nur gültig für den Bereich des DHB: Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen Vor dem 7-m-Werfen benennt jede Mannschaft auf Grund des Spielprotokolls fünf Spieler (ein Nachtragen eines zuvor nicht im Spielprotokoll eingetragenen Spielers ist nicht mehr möglich), die im Wechsel mit den Spielern der gegnerischen Mannschaft je einen Wurf ausführen. Die Torleute können ausgewechselt werden, die für die Würfe benannten Spieler nicht. Durch das Los wird bestimmt, welche Mannschaft wählen darf, ob sie oder die andere Mannschaft mit dem Werfen beginnt. Die Schiedsrichter bestimmen das Tor, auf das geworfen wird. Bei Gleichstand nach dem ersten Durchgang wird das 7-m-Werfen bis zur Entscheidung fortgesetzt. Dazu benennt jede Mannschaft wiederum fünf Spieler. Hierbei dürfen dieselben Spieler wie beim ersten Durchgang benannt werden, auch ein Wechsel einzelner oder aller Spieler ist möglich. Es beginnt die Mannschaft, die im ersten Durchgang den zweiten Wurf ausgeführt hat. Im zweiten Durchgang ist die Entscheidung gefallen, wenn eine Mannschaft nach einem Wurfwechsel bei gleicher Anzahl von Würfen mit einem Tor führt. Nichtteilnahmeberechtigt am 7-m-Werfen sind hinausgestellte, ausgeschlossene und disqualifizierte Spieler. Ein Ergänzen der Mannschaften gem. Regel 4:1 und 4:3 ist nach dem Ende der Verlängerung bzw. regulären Spielzeit nicht mehr möglich. Schwere Vergehen während des 7-m-Werfens sind in allen Fällen durch Disqualifikation (16:6e) zu ahnden. Bei Disqualifikation oder Verletzung eines Werfers oder eines Torhüters muss ein Ersatzspieler gemeldet werden. Während des 7-m-Werfens halten sich nur der werfende Spieler, der eingesetzte Torhüter und die Schiedsrichter auf der Spielfeldhälfte des Werfers auf. Die anderen benannten Spieler stehen hinter der Mittellinie. Die nicht beteiligten Spieler befinden sich im Auswechselraum. Die Mannschaft ist Sieger, die beim 7-m-Werfen die meisten Tore erzielt hat. Version 1 / Seite 7 von 7 Handballbezirk Bodensee-Donau
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