Wohn- und Betreuungs-Vertrag

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1 Wohn- und Betreuungs-Vertrag für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache

2 Was steht auf welcher Seite? 1. Was steht im Vertrag?...Seite 3 2. Welches Ziel hat der Vertrag?...Seite 4 3. Wie viel Unterstützung bekommen Sie?...Seite 5 4. Welche Gesetze, Verträge und Bücher...Seite 6 5. Haus, Zimmer und Schlüssel...Seite 8 6. Sauber machen, Waschen, Reparieren...Seite Essen und Trinken...Seite Arzt, Medikamente, Pflege...Seite Geld für Kleidung und Freizeit...Seite Wenn Sie mehr oder weniger Unterstützung brauchen...seite Die Bezahlung...Seite Wann wird die Unterstützung teurer?...seite Umziehen...Seite Wenn Sie nicht da sind...seite Wann dürfen Sie weniger Geld bezahlen?...seite Eigene Sachen...Seite Wie lange gilt der Vertrag?...Seite Kündigung...Seite Wenn Sie ausziehen...seite Schweige-Pflicht...Seite Wenn Sie sterben...seite Was noch wichtig ist...seite Was gehört noch zum Vertrag?...Seite Wer unterschreibt den Vertrag?...Seite Wer hat diesen Vertrag geschrieben?...seite Wer hat die Bilder gemacht?...seite 37 Seite 2

3 1. Was steht im Vertrag? Im Vertrag steht alles Wichtige über Ihren Wohn-Platz. Zum Beispiel, wo Sie wohnen. Oder welche Möbel sie bekommen. Im Vertrag stehen auch Regeln. Es gibt Regeln, an die wir uns halten müssen. Das sind Ihre Rechte! Es gibt auch Regeln, an die Sie sich halten müssen. Das sind Ihre Pflichten! Seite 3

4 2. Welches Ziel hat der Vertrag? Im Vertrag steht: Sie können bei uns wohnen. Wir unterstützen Sie. Sie sollen selbstständig und selbstbestimmt leben können. Dazu gehört auch: Sie helfen beim Putzen, bei der Wäsche und beim Kochen. Dabei achten wir darauf, was sie gerne tun. Und was sie tun können. Seite 4

5 3. Wie viel Unterstützung bekommen Sie? Sie bekommen so viel Unterstützung, wie Sie brauchen. Welche Unterstützung Sie bekommen, steht im Hilfe-Plan. Den Hilfe-Plan schreiben wir zusammen mit Ihnen und Ihrem gesetzlichen Betreuer. Wenn das Amt die Unterstützung bezahlt: Das Amt bestimmt, wie viel Unterstützung sie bekommen können. Seite 5

6 4. Welche Gesetze, Verträge und Bücher sind für Ihre Unterstützung wichtig? Wohn- und Betreuungs-Vertrags-Gesetz In diesem Gesetz stehen wichtige Regeln für Wohn-Heime und das Betreute Wohnen. Zum Beispiel: Sie müssen wichtige Infos über unsere Unterstützung in Leichter Sprache bekommen. Dieses Gesetz gilt in ganz Deutschland. Wohn- und Teilhabe-Gesetz In dem Gesetz stehen wichtige Regeln für Wohn-Heime in Nordrhein-Westfalen. Zum Beispiel: wie wir Sie unterstützen müssen. welche Rechte Sie als Bewohner haben. Qualitäts-Management-Handbuch Wir wollen Sie gut unterstützen. Dafür haben wir Regeln aufgeschrieben. Die Regeln stehen in einem Buch. In dem Buch steht: wie wir arbeiten was uns bei unserer Arbeit wichtig ist wie wir Sie unterstützen. Seite 6

7 Wenn das Amt Ihre Unterstützung bezahlt: Dann sind diese Gesetze auch wichtig: Sozial-Gesetz-Buch 12 Das Gesetz für Ihre Unterstützung heißt: Eingliederungs-Hilfe. Es steht in den Paragrafen 53 bis 60. Das Zeichen für Paragraf sieht so aus: Hier steht: wer diese Unterstützung bekommen darf. welche Unterstützung Sie bekommen können. Landes-Rahmen-Vertrag Nordrhein-Westfalen Das ist ein Vertrag mit dem Amt und dem Land Nordrhein-Westfalen. In dem Vertrag steht: wie wir unsere Bewohner unterstützen müssen. wofür wir Geld bekommen. wie geprüft wird, ob wir gute Arbeit machen. Vergütungs-Vereinbarung In diesem Vertrag steht, wie viel Geld wir bekommen dürfen. Diesen Vertrag haben wir mit dem Amt. Wir halten uns an alle diese Gesetze, Verträge und Bücher. Alle Gesetze, Verträge und Bücher können Sie bei uns im Büro lesen. Seite 7

8 5. Haus, Zimmer und Schlüssel Im Vertrag steht:: dass Sie bei uns wohnen können. ihre Adresse in welchem Zimmer Sie wohnen ob sie alleine oder mit anderen zusammen wohnen. wie groß Ihr Zimmer oder die Wohnung ist auf welcher Etage Sie wohnen. Ihr Zimmer oder Ihre Wohnung Sie haben Heizung, Strom kaltes und warmes Wasser. Darum kümmern wir uns. Wie Ihr Zimmer aussehen soll, entscheiden wir mit Ihnen zusammen. Seite 8

9 Möbel Im Zimmer oder in der Wohnung stehen Möbel. Welche Möbel das sind, steht auf einem anderen Zettel. Der Zettel gehört zum Vertrag. Der Zettel heißt: Anhang 1. Sie können auch eigene Möbel mitbringen. Sie müssen das mit uns besprechen. Wenn Sie sich ein Zimmer teilen, müssen Sie Ihre Mitbewohner vorher fragen. Wenn es Streit darüber gibt, entscheiden wir. Wir achten aber auf die Wünsche der Bewohner. Auf Ihre eigenen Möbel müssen sie selbst aufpassen. Wenn die Möbel kaputt gehen, müssen Sie die Reparatur selbst bezahlen. Andere Zimmer im Haus Einige Zimmer dürfen alle Bewohner im Haus benutzen. Zum Beispiel die Küche. Im Vertrag steht genau, welche Zimmer das sind. Seite 9

10 Schlüssel Im Vertrag steht, ob Sie einen eigenen Schlüssel bekommen. Sie dürfen keine Schlüssel machen lassen. Wenn Sie einen neuen Schlüssel brauchen: Sagen Sie uns Bescheid. Wenn Sie Schlüssel verlieren: Sie müssen uns sofort Bescheid sagen. Wir besorgen dann neue Schlüssel. Sie müssen die neuen Schlüssel selbst bezahlen: wenn Sie schlecht auf die Schlüssel aufgepasst haben. oder wenn der Schlüssel mit Absicht weg ist. Die Schlüssel gehören uns. Wenn Sie ausziehen, müssen Sie die Schlüssel zurückgeben. Seite 10

11 6. Sauber machen, Waschen, Reparieren Putzen Im Vertrag steht, wie oft Ihr Zimmer oder Ihre Wohnung geputzt wird. Sie helfen uns beim Putzen. Wäsche Sie bekommen von uns: Bett-Wäsche Hand-Tücher Bade-Tücher Sie können auch eigene Bett-Wäsche, Hand-Tücher und Bade-Tücher mitbringen. Wir waschen Ihre Wäsche mit der Wasch-Maschine. Sie helfen uns dabei. Wir bügeln Ihre Wäsche. Wir flicken Ihre Bett-Wäsche, Hand-Tücher und Bade-Tücher. Wir können die Wäsche zur Reinigung bringen. Die Reinigung müssen Sie selbst bezahlen. Seite 11

12 Sachen pflegen und reparieren Um diese Dinge kümmern wir uns: Alle Zimmer Unsere Möbel Technik: Zum Beispiel Licht, Heizung, Herd Hof und Garten Seite 12

13 7. Essen und Trinken Sie bekommen bei uns Essen und Trinken. Wir achten auf gesundes Essen. Wir achten auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Zum Beispiel, wenn Sie eine Allergie haben. Oder wenn Sie etwas besonders gerne mögen. Was es zu Essen gibt, überlegen wir vorher gemeinsam. Beim Kochen sollen Sie uns helfen. Dieses Essen bekommen Sie bei uns: Frühstück Mittag-Essen Zwischen-Mahlzeit Abend-Essen Sie können auch Schon-Kost oder Diät-Essen bekommen. Dabei achten wir auf die Anweisungen vom Arzt. Sie bekommen auch Getränke bei uns: Zum Beispiel: Wasser, Kaffee, Tee, Saft Seite 13

14 8. Arzt, Medikamente, Pflege Wenn Sie einen Arzt brauchen: Wir helfen Ihnen, einen guten Arzt zu finden. Den Arzt bezahlen wir nicht. Pflege Wenn Sie Pflege brauchen: Wir pflegen Sie, wenn wir das können. Wenn Sie besondere Pflege brauchen, kann uns ein Pflege-Dienst helfen. Medikamente Wenn Sie Medikamente brauchen: Wir geben Ihnen die Medikamente so, wie der Arzt es vorschreibt. Mehr dazu steht auf einem anderen Zettel. Der Zettel heißt: Anlage 4. Der Zettel gehört zum Vertrag. Seite 14

15 9. Geld für Kleidung und Freizeit Das Amt bezahlt Geld für Ihre Kleidung und für Ihre Freizeit. Wir achten darauf, dass Sie das Geld bekommen. dass das Geld für Ihre Kleidung und Freizeit ausgegeben wird. Seite 15

16 10. Wenn Sie mehr oder weniger Unterstützung brauchen Vielleicht brauchen Sie irgendwann mehr Unterstützung. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden. Oder wenn sie älter werden. Dann können Sie mehr Unterstützung bekommen. Oder Sie brauchen weniger Unterstützung. Zum Beispiel, weil Sie mehr selbst machen können. Dann können Sie weniger Unterstützung bekommen. Wir sagen dem Amt Bescheid. Das Amt prüft dann, ob sie mehr oder weniger Unterstützung brauchen. Wenn das Amt Ihre Unterstützung bezahlt: Wenn Sie mehr oder weniger Unterstützung brauchen, dürfen wir diesen Vertrag ändern. Wir müssen Sie nicht fragen. Wir dürfen aber nicht zu viel oder zu wenig ändern. Wir schreiben Ihnen genau auf, was sich in dem Vertrag ändert. Und wie viel die Unterstützung dann kostet. Seite 16

17 11. Die Bezahlung Unsere Unterstützung kostet Geld. Wie viel Geld wir bekommen, steht in einem anderen Vertrag. Dieser Vertrag heißt: Vergütungs-Vereinbarung. Diesen Vertrag haben wir mit dem Amt gemacht. Dafür bekommen wir das Geld: Wohn-Platz, Essen und Getränke Dieses Geld nennt man: Grund-Pauschale. Unterstützung Wir bekommen Geld für Ihre Betreuung und Pflege. Dieses Geld nennt man: Maßnahme-Pauschale. Geld für das Haus und die Möbel Dieses Geld nennt man: Investitions-Betrag. Wie viel alles kostet, steht auf einem anderen Zettel. Der Zettel heißt: Anlage 2. Der Zettel gehört zum Vertrag. Unsere Preise sind für alle Bewohner gleich. Aber: Wenn Sie wenig Unterstützung brauchen, bekommen wir wenig Geld. Wenn Sie mehr Unterstützung brauchen, bekommen wir auch mehr Geld dafür. Seite 17

18 Wie wird bezahlt? Wenn das Amt das Geld bezahlt: Wir schicken die Rechnung zum Amt. Sie müssen nichts tun. Wenn das Amt nicht alles bezahlt: Wir schreiben genau auf, wie viel Geld das Amt bezahlt. Und wie viel Sie selbst bezahlen müssen. Wenn Sie das Geld selbst bezahlen: Sie müssen das Geld bezahlen, bevor wir Sie unterstützen. Sie müssen das Geld bis zum dritten Werk-Tag im Monat bezahlen. Werk-Tage sind alle Tage außer: Sonntag und Feier-Tage. Im Vertrag steht, auf welches Konto Sie das Geld bezahlen müssen. Wenn Sie mal zu wenig bezahlt haben: Sie müssen das Geld spätestens mit der nächsten Rechnung zusammen bezahlen. Wenn Sie noch Geld von uns bekommen: Dann müssen Sie vielleicht nichts bezahlen. Oder Sie können weniger bezahlen. Das geht aber nur, wenn wir einverstanden sind. Oder wenn ein Gericht das entscheidet. Seite 18

19 12. Wann wird die Unterstützung teurer? Unsere Unterstützung kann teurer werden. Wir dürfen mehr Geld verlangen, wenn wir mehr Geld ausgeben müssen. Zum Beispiel, weil die Preise für Essen teurer werden. Wir bekommen auch Geld für das Haus. Zum Beispiel, damit wir etwas reparieren können. Hierfür können wir nur mehr Geld verlangen, wenn wir es wirklich brauchen. Und wenn wir das Geld nicht von anderen bekommen können. Wir dürfen nicht einfach mehr Geld verlangen. Wir müssen Ihnen vorher einen Brief schreiben. In dem Brief steht: wie viel die Unterstützung kosten wird. ab wann die Unterstützung teurer wird. warum die Unterstützung teurer wird. Wenn Sie die Unterstützung selbst bezahlen: 4 Wochen Sie haben mindestens 4 Wochen Zeit, um das Geld zu bezahlen. Sie dürfen vorher prüfen, ob wir richtig gerechnet haben. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Wann wir mehr Geld verlangen dürfen, steht im Sozial-Gesetz-Buch 12. Es steht dort im Kapitel 10, In den Paragrafen 75 bis 81. Das Zeichen für Paragraf sieht so aus: Seite 19

20 13. Umziehen Wir dürfen Sie nicht zwingen, in ein anderes Zimmer zu ziehen. Es gibt aber Ausnahmen: Zum Beispiel: Sie wohnen im ersten Stock und bekommen einen Roll-Stuhl. Im Haus gibt es aber keinen Fahr-Stuhl. Oder Sie werden krank. In ihrem Zimmer können wir Sie nicht gut pflegen. Dann müssen Sie in ein anderes Zimmer ziehen. Wenn Sie in ein anderes Zimmer oder in ein anderes Haus ziehen, müssen wir diesen Vertrag ändern. Seite 20

21 14. Wenn Sie nicht da sind Wenn sie 1, 2 oder 3 Tage weg sind: Es ändert sich nichts. Wenn Sie mehr als 3 Tage weg sind: Wir haben weniger Kosten. Zum Beispiel, weil Sie nicht bei uns essen. Darum bekommen wir weniger Geld. Wie viel Geld wir bekommen dürfen, steht in der Vergütungs-Vereinbarung. Seite 21

22 15. Wann dürfen Sie weniger Geld bezahlen? Wir wollen Sie immer gut unterstützen. Wir achten darauf, was Fach-Leute über gute Unterstützung sagen. Wenn wir Sie trotzdem nicht gut unterstützen oder wenn wir uns nicht an den Vertrag halten: In den Gesetzen gibt es dafür Regeln. Zum Beispiel: Sie können weniger Geld bezahlen. Sie können auch Geld für 6 Monate zurück verlangen. Wenn das Geld vom Amt oder von der Pflege-Versicherung bezahlt wird: Dann kümmern die sich darum. Ob Sie weniger bezahlen dürfen oder Geld zurück bekommen steht in einem Gesetz: Das Gesetz heißt: Wohn- und Betreuungs-Vertrags-Gesetz. Seite 22

23 16. Eigene Sachen Wenn Sie wertvolle Sachen dabei haben oder in ihrem Zimmer: Sie müssen selbst darauf aufpassen. Wenn die Sachen weg sind oder kaputt gehen: Wir bezahlen die Sachen nur, wenn wir daran Schuld sind. Oder wenn wir nicht gut aufgepasst haben. Wir können Sachen oder Geld für Sie aufbewahren: Dafür machen wir einen besonderen Vertrag. Wenn diese Sachen weg sind oder kaputt gehen: Wir bezahlen die Sachen nur, wenn wir daran Schuld sind. Zum Beispiel, weil wir nicht gut aufgepasst haben. Manchmal hat niemand Schuld, wenn Sachen kaputt gehen. Zum Beispiel, bei Sturm oder Glatt-Eis. Dann bezahlen wir die Sachen nicht. Wenn die Sachen zu wertvoll sind. Oder wenn es zu viel Geld ist: Dann bewahren wir die Sachen vielleicht nicht für sie auf. Wir haben dann zu viel Angst, dass sie geklaut werden oder kaputt gehen. Seite 23

24 17. Wie lange gilt der Vertrag? Im Vertrag steht, wann der Vertrag anfängt. Der Vertrag gilt so lange, wie Sie bei uns wohnen und unterstützt werden. Seite 24

25 18. Kündigung Wann gilt der Vertrag nicht mehr? Wenn Sie und wir den Vertrag nicht mehr wollen. Wenn Sie den Vertrag kündigen. Wenn wir den Vertrag kündigen. Wenn Sie sterben. Dann gilt der Vertrag schon am nächsten Tag nicht mehr. Wann dürfen Sie den Vertrag kündigen? Sie dürfen den Vertrag immer kündigen. Für die Kündigung gibt es Regeln: Sie müssen uns einen Brief schreiben. Im Brief muss stehen, dass Sie kündigen. Sie müssen sich an bestimmte Termine halten. Meistens gilt dieser Termin: Sie kündigen bis zum dritten Werk-Tag vom Monat. Dann können Sie am Ende vom Monat ausziehen. 3. Juli Ein Werk-Tag ist jeder Tag außer: Sonntag und Feier-Tage. Zum Beispiel: Sie möchten am 30. Juli ausziehen. Dann müssen wir die Kündigung bis zum 3. Juli bekommen. Wenn der 3. Juli ein Sonntag ist: Dann müssen wir die Kündigung bis zum 4. Juli bekommen. Seite 25

26 Manchmal können Sie auch sofort kündigen: In den ersten 2 Wochen, in denen der Vertrag gilt. Wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel, wenn Sie schlecht behandelt werden. Dann können Sie sofort ausziehen. Wenn die Preise für unsere Unterstützung teurer werden: Dann können Sie bis zu dem Tag kündigen, an dem die Preise teurer werden. Seite 26

27 Warum dürfen wir den Vertrag kündigen? Wir dürfen den Vertrag nur kündigen, wenn wir einen wichtigen Grund haben. Ein wichtiger Grund ist, wenn wir sie bei uns nicht mehr unterstützen können. Zum Beispiel, weil unser Wohn-Heim zu macht oder kleiner wird. Oder weil bei uns nur noch bestimmte Menschen wohnen können: Zum Beispiel nur noch Kinder und Jugendliche. Oder nur noch Menschen, die sehr viel Unterstützung brauchen. Dann müssen wir aber einen anderen guten Wohn-Platz für Sie finden. Und wir müssen Geld für Ihren Umzug bezahlen. Das können Sie von uns verlangen. Wir müssen Ihnen eine Kündigung schreiben. Darin muss stehen, warum wir kündigen. Seite 27

28 Zu welchem Termin dürfen wir den Vertrag kündigen? 3. Juli Wir dürfen den Vertrag bis zum dritten Werk-Tag im Monat kündigen. Ein Werk-Tag ist jeder Tag außer: Sonntag und Feier-Tage. Der Vertrag gilt dann noch bis zum Ende vom nächsten Monat. Manchmal dürfen wir den Vertrag sofort kündigen. Wir müssen aber einen sehr wichtigen Grund haben. Sie müssen dann sofort ausziehen. Wir dürfen den Vertrag sofort kündigen: wenn Sie mehr oder weniger Unterstützung brauchen. Sie möchten aber, dass alles so bleibt. Dann können wir Sie nicht mehr gut genug unterstützen. Bevor wir den Vertrag kündigen: Wir müssen vorher noch mal mit Ihnen reden. Sie dürfen dann noch mal darüber nachdenken. Wir dürfen den Vertrag auch sofort kündigen: wenn Sie sich nicht an den Vertrag halten. Zum Beispiel: Sie halten sich nicht an unsere Absprachen. Anderen geht es schlecht damit. Dann dürfen wir den Vertrag kündigen. Seite 28

29 Wir dürfen den Vertrag auch sofort kündigen: wenn wir 2 Monate lang kein Geld für Ihre Unterstützung bekommen haben. Oder wenn wir viel zu wenig Geld bekommen haben. Bevor wir kündigen dürfen: Wir schicken Ihnen einen Brief. In dem Brief steht, bis wann Sie das Geld bezahlen müssen. Und dass wir den Vertrag kündigen, wenn Sie das Geld nicht bezahlen. Wenn wir das Geld doch noch bekommen: Dann gilt die Kündigung nicht mehr. Wir müssen das Geld spätestens 2 Monate nach der Kündigung bekommen. Oder ein Amt muss versprechen, dass es das Geld bezahlt. Wann dürfen wir nicht kündigen? Wir dürfen den Vertrag nicht kündigen, weil wir die Preise teurer machen wollen. Seite 29

30 19. Wenn Sie ausziehen: Sie müssen alle Ihre Sachen mitnehmen. Wir sagen Ihnen, bis wann Ihre Sachen bei uns bleiben können. Wenn Sie die Sachen nicht abholen, dürfen wir sie in ein Lager bringen. Das Geld für das Lager müssen Sie bezahlen. Wir schreiben genau auf, welche Sachen Sie nicht abgeholt haben. Seite 30

31 20. Schweige-Pflicht Damit wir Sie gut betreuen können, wissen wir viele Dinge über Sie. Und wir schreiben etwas über Sie auf. Wir schreiben Sachen über Sie auf. Zum Beispiel: Ihren Namen, Geburts-Tag, Ihre Medikamente, Ihre Krankheiten oder wo Sie Arbeiten. Diese Dinge über Sie nennt man Daten. Wir dürfen Ihre Daten nicht einfach an andere geben. Das nennt man Schweige-Pflicht. Manchmal müssen wir diese Daten anderen geben. Zum Beispiel dem Amt. Oder der Pflege-Kasse. Dabei halten wir uns an die Gesetze. Mehr dazu steht auf einem anderen Zettel. Der Zettel heißt: Anlage 3. Der Zettel gehört zum Vertrag. Wenn wir etwas über Sie aufschreiben: Sie dürfen alles lesen, was wir über Sie aufschreiben. Sie dürfen auch Ihre Akte lesen. Sie dürfen die Papiere aber nicht behalten. Die Papiere gehören uns. Seite 31

32 21. Wenn Sie sterben Wenn Sie gestorben sind, sagen wir Ihrer Familie und Ihren Freunden Bescheid. Im Vertrag schreiben wir auf, wem wir Bescheid sagen sollen. Jemand muss ihre Sachen abholen. Im Vertrag schreiben wir auf, wem wir Ihre Sachen geben sollen. So lange Ihre Sachen bei uns sind, passen wir darauf auf. Wenn es möglich ist, schließen wir die Sachen ein. Wenn die Sachen nicht abgeholt werden, dürfen wir sie in ein Lager bringen. Das Geld für das Lager muss ihr Erbe bezahlen. Seite 32

33 22. Was noch wichtig ist: Beschweren Wenn Sie mit der Betreuung oder mit dem Wohnen nicht zufrieden sind: Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Wo Sie sich beschweren können, steht auf einem anderen Zettel. Der Zettel heißt: Anlage 5 Der Zettel gehört zum Vertrag. Dort können Sie sich auch beraten lassen. Wenn dieser Vertrag verändert werden soll: Wir müssen alle Änderungen aufschreiben. Sonst sind sie nicht gültig. Wenn etwas in diesem Vertrag nicht stimmt: Der Rest vom Vertrag gilt trotzdem. Seite 33

34 23. Was gehört noch zum Vertrag? Anhang 1: Möbel-Liste Auf dem Zettel stehen alle Möbel, die uns gehören. Anhang 2: Preise Auf dem Zettel steht, wie viel Ihr Wohn-Platz kostet. Anhang 3: Daten-Schutz Auf dem Zettel steht, mit wem wir über Sie reden dürfen. Anhang 4: Medikamente Auf dem Zettel steht, welche Medikamente wir Ihnen geben dürfen. Anhang 5: Adressen-Liste Auf dem Zettel steht, wo Sie sich beraten lassen können. Und wo Sie sich beschweren können. Seite 34

35 24. Wer unterschreibt den Vertrag? 1. Die Leitung des LVR-HPH-Netz oder jemand dem Sie den Auftrag gibt. 2. Sie unterschreiben den Vertrag. 3. Wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben: Ihr gesetzlicher Betreuer unterschreibt den Vertrag auch. Seite 35

36 25. Wer hat diesen Vertrag geschrieben? Die LVR-HPH-Netze LVR-HPH ist eine Abkürzung und bedeutet: Landschafts-Verband Rheinland Heil-Pädagogische-Hilfen Die Heil-Pädagogischen Hilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in vielen kleinen und großen Städten im Rheinland. Sie arbeiten in 3 Netzen. Netze bedeutet: Verschiedene Menschen oder Gruppen arbeiten zusammen. Diese Netze heißen: LVR-HPH-Netz Niederrhein LVR-HPH-Netz Ost LVR-HPH-Netz West Zu welchem Netz das Haus gehört, steht in Ihrem Vertrag. Das Büro für Leichte Sprache hat den Vertrag in Leichte Sprache erklärt. Seite 36

37 26. Wer hat die Bilder gemacht? Die meisten Bilder hat das Netzwerk Mensch Zuerst Deutschland gemacht. Die anderen Bilder haben diese Gruppen gemacht: Mayer-Johnson LLC New Vision Technologies Inc. Planet Medien AG, CH Zug Microsoft Corporation Seite 37

38 Erklärung der Anlage 1: Möbel-Liste Auf dem Zettel steht, welche Möbel Sie von uns bekommen. Zum Beispiel: Bett Pflege-Bett Nacht-Tisch Kleider-Schrank Tisch Stuhl Sessel Die Möbel dürfen Sie benutzen. Wenn Sie ausziehen, bleiben diese Möbel bei uns. Auf dem Zettel steht auch, welche Möbel Sie selbst mitbringen.

39 Erklärung der Anlage 2: Preis-Liste Auf dem Zettel steht, was Ihr Wohn-Platz bei uns kostet: Auf dem Zettel steht, was Ihr Essen und Ihr Wohn-Platz jeden Tag kosten. Wohnung und Essen Dieses Geld nennt man Grund-Pauschale. Auf dem Zettel steht, was Ihre Betreuung und Pflege jeden Tag kosten. Betreuung und Pflege Dieses Geld nennt man Maßnahme-Pauschale. Auch für das Haus wird Geld ausgegeben. Zum Beispiel: Farbe für die Wände. Oder wenn etwas neu gemacht wird. reparieren Auf dem Zettel steht, was das jeden Tag kostet. Dieses Geld nennt man Investitions-Betrag. Auf dem Zettel steht auch, was alles zusammen kostet. Alles

40 Erklärung der Anlage 3: Daten-Schutz Damit wir Sie gut betreuen können, wissen wir viele Dinge über Sie. Und wir schreiben etwas über Sie auf. Zum Beispiel: Ihren Namen, Geburts-Tag, Ihre Medikamente, Ihre Krankheiten oder wo Sie arbeiten. Diese Dinge nennt man Daten. Wir dürfen Ihre Daten nicht einfach an andere geben. Das nennt man Daten-Schutz oder Schweige-Pflicht. Manchmal müssen wir diese Daten aber anderen geben. Wir dürfen das aber nur, wenn das für unsere Arbeit wichtig ist. Zum Beispiel: Wir bekommen für Ihre Pflege Geld von der Pflege-Kasse. Die Pflege-Kasse will wissen, ob wir gute Arbeit machen. Und wofür sie das Geld bezahlen sollen. Darum brauchen sie Daten über Ihre Pflege. Seite 1

41 Auf dem Zettel: Anlage 3 steht, an wen wir Ihre Daten geben dürfen. 3 Zum Beispiel: Ihre Pflege-Kasse Ihre Kranken-Kasse Ihr Arzt Das Amt, das Ihre Unterstützung bezahlt. Unsere Mitarbeiter Auf dem Zettel steht auch, dass wir mit Ihrem Arzt über Sie reden dürfen. Wir dürfen Ihre Daten nur weitergeben oder mit Ihrem Arzt reden, wenn Sie den Zettel: Anlage 3 unterschreiben. Das bedeutet, Sie sind damit einverstanden. Seite 2

42 Erklärung der Anlage 4: Medikamente und Allergien Auf dem Zettel steht: Wer entscheidet, welche Medikamente Sie nehmen dürfen? Auf dem Zettel steht auch, ob Sie eine Allergie haben. Wenn Sie eine Allergie haben: Wir schreiben genau auf, welche Allergien Sie haben. Wer entscheidet, welche Medikamente Sie nehmen dürfen? Diese Möglichkeiten gibt es: Sie dürfen selbst entscheiden, welche Medikamente Sie nehmen. Oder Ihr gesetzlicher Betreuer entscheidet, welche Medikamente Sie nehmen dürfen. Das gilt auch für Medikamente ohne Rezept vom Arzt. Manchmal reicht es nicht, wenn der gesetzliche Betreuer einverstanden ist. Bei einigen Medikamenten muss auch das Gericht einverstanden sein. Seite 1

43 Wenn Ihr gesetzlicher Betreuer das entscheidet, gibt es verschiedene Regeln. Ihr gesetzlicher Betreuer bestimmt, welche Regel gilt. Diese Regeln gibt es: Der gesetzliche Betreuer muss unterschreiben, dass er einverstanden ist. Oder: Die Mitarbeiter müssen Ihren gesetzlichen Betreuer anrufen. Die Mitarbeiter müssen aufschreiben, dass er einverstanden ist. Es kann auch Ausnahmen geben: Zum Beispiel, wenn Sie schnell ein Medikamente brauchen: Vielleicht dürfen wir Ihnen dann bestimmte Medikamente geben. Wir müssen den gesetzlichen Betreuer nicht jedes Mal fragen. Das ist dabei wichtig: Es dürfen nur Medikamente sein, für die Sie kein Rezept brauchen. Zum Beispiel Medikamente gegen Kopf-Schmerzen oder Hals-Schmerzen. Wir müssen Ihnen die Medikamente so geben, wie es in der Anleitung steht. Wir dürfen Ihnen die Medikamente nur einen Tag lang geben. Danach müssen Sie zum Arzt gehen. Seite 2

44 Erklärung der Anlage 5: Adressen-Liste Sie haben das Recht, sich beraten zu lassen. Und Sie haben das Recht sich zu beschweren. Hier können Sie sich beraten lassen oder sich beschweren: Landschaftsverband Rheinland Geschäftsstelle für Beschwerden Köln Telefon: LVR-HPH-Netz Telefon: Dem Netz gehört das Haus, in dem Sie wohnen. 5 Auf dem Zettel stehen vielleicht noch andere Adressen. Dort können Sie sich auch beraten lassen.

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