Leitfaden zur Bachelor-Prüfung mit der B.A.-Arbeit in einem Fach der Fakultät für Philologie

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1 Fakultät für Philologie Leitfaden zur Bachelor-Prüfung mit der B.A.-Arbeit in einem Fach der Fakultät für Philologie nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) vom (in der Neufassung vom ) Studienfachberatung : Studienfachberaterinnen/Studienfachberater und Kustodinnen/Kustoden der Fächer in der Fakultät für Philologie Prüfungsamt der Fakultät für Philologie: GB 5/52-54 Homepage: für den Bachelor: Sachbearbeiterin: Barbara Lange Stand: Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie

2 Inhalt 1. Gute Gründe für einen schnellen Studienabschluss Studienvoraussetzungen für die Zulassung zum Bachelor-Prüfungsverfahren Nachweis aller Studienleistungen des B.A.-Studiums Erfassung der Studienleistungen über VSPL Vorschlag für einen optimalen Prüfungsablauf Die Bachelor-Arbeit Das zuständige Prüfungsamt Die Anmeldung zur Prüfung... 5 a) Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung... 5 b) Anmeldung zur zweiten (nicht letzten) Prüfungsleistung... 6 c) Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung Erforderliche Bescheinigungen für die Anmeldung Anmeldetermine für die Prüfungen Anmeldung zur letzten Teilprüfung Vorgaben für die Wahl der Prüferinnen und Prüfer und die Prüfungsschwerpunkte in der Fakultät für Philologie Berechnungen: Gesamtnoten und Fachnoten Zum Schluss: Titel, Zeugnis und Diploma Supplement Obligatorisches Beratungsgespräch für ein nachfolgendes Master-Studium Zusammenfassung: Schritt für Schritt zum B.A.-Abschluss... 9 Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie

3 1. Gute Gründe für einen schnellen Studienabschluss Anders als früher haben die punktuellen Abschlussprüfungen im konsekutiven B.A./M.A.- Studiengang, in dem Sie eingeschrieben sind, an Gewicht verloren: Viele Prüfungsleistungen haben Sie bereits in den Modulen erbracht. Insofern müssen Sie nur noch höchstens drei Prüfungsteile absolvieren: eine jeweils 30-minütige mündliche Prüfung in Ihren ersten Studienfach, eine jeweils 30-minütige mündliche Prüfung in Ihren zweiten Studienfach und die Bachelor-Arbeit im Fach Ihrer Wahl. Ausnahmen: In einigen Fächern entfällt die mündliche Abschlussprüfung zugunsten zusätzlicher Modulprüfungen. Ein wichtiges Argument spricht für einen schnellen Studienabschluss: Wann und wo immer Sie sich später um einen Arbeitsplatz bewerben, wird die Frage nach der individuellen Studiendauer von Relevanz sein. Studierende, die die Regelstudienzeit aus welchen Gründen auch immer deutlich überschreiten, haben gegenüber denen, die den Studienabschluss innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, die schlechteren Karten. Sicherlich ist der finanzielle Aspekt oft auch ein persönliches Argument, die Studienzeit möglichst kurz zu halten. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung! Das Prüfungsamt berät Sie gerne. 2. Studienvoraussetzungen für die Zulassung zum Bachelor- Prüfungsverfahren Sie können sich bereits zur Bachelor-Prüfung anmelden, wenn Sie - im Optionalbereich 20 Kreditpunkte nachweisen können, - in dem Fach, in dem Sie die Prüfung anmelden, wenigstens 1 prüfungsrelevantes Modul abgeschlossen und - in dem Fach, in dem Sie die Prüfung anmelden, die im Studienverlaufsplan für die ersten vier Semester vorgesehenen Kreditpunkte erworben haben. Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung in Ihrem zweiten Studienfach müssen also erst dann erfüllt sein, wenn Sie diese Prüfung anmelden. Den Nachweis für die erbrachten Mindestanforderungen erhalten Sie bei den jeweiligen Fachbeauftragten (oft die Studienfachberater) auf dem Formblatt Nr. 4 der Anmeldeunterlagen. Näheres hierzu s. unter Punkt 8. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 3

4 3. Nachweis aller Studienleistungen des B.A.-Studiums Nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung der neuen B.A./M.A.-Studiengänge (GPO 2002) können Sie die Abfolge der Prüfungsteile selbst festlegen. Bedingung ist nur, dass Sie - die Mindestanforderungen (s. Punkt 2) erfüllen, - die Fristen der Anmelde- und Prüfungsblöcke beachten und - zur Anmeldung Ihres letzten Prüfungsteils sämtliche Studienleistungen mit allen Kreditpunkten und prüfungsrelevanten Module abgeschlossen haben. Um Ihnen einen schnellen Abschluss zu ermöglichen, können Sie im Prüfungsamt der Fakultät für Philologie den Nachweis über die vollständig erbrachten Studienleistungen (Formblatt 6, Seite 1-3) innerhalb einer festgelegten Frist nachzureichen (aktuelle Fristen finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes). Darüber hinaus können bei Problemen auf Antrag auch individuelle Fristen vereinbart werden. 4. Erfassung der Studienleistungen über VSPL Mit der Abgabe des Nachweises über die vollständig erbrachten Studienleistungen (Formblatt 6, Seite 1-3) sollen alle Veranstaltungen und Module in VSPL eingetragen und von den VSPL-Beauftragten Ihrer Studienfächer und dem Optionalbereich bestätigt sein. Dies gilt für alle, die sich im April 2008 oder später zum ersten Mal zu einer Prüfungsleistung angemeldet haben. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung für Ihre Eintragungen finden Sie auf der Internet-Seite uni-bochum.de/dezernat6/vspl/studierende_nacherfassung.html bochum.de/dezernat6/vspl/studierende_nacherfassung.html. Bei vielen Problemen erhalten Sie Hilfe vom vspl-support@rub.de support@rub.de. 5. Vorschlag für einen optimalen Prüfungsablauf (1) Idealerweise haben Sie nach dem 4. Semesters bereits Studienvoraussetzungen zur Prüfungsanmeldung bzw. Zulassung erfüllt (s. Punkt 2). Dann können Sie sich im 5. Semester für die erste mündliche Fachprüfung anmelden. (2) Im Sinne der Optimierung des Prüfungsablaufs ist es empfehlenswert, die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem 5. und 6. Semester zur Anfertigung Ihrer Bachelor-Arbeit zu nutzen. (3) Die zweite mündliche Prüfung können Sie dann am Anfang des 6. Semesters anmelden. Selbst eine (hoffentlich unwahrscheinliche) Wiederholungsprüfung könnten Sie dann noch innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren. (Die GPO sieht für die Bachelor-Arbeit eine einmalige, für eine mündliche Fachprüfung eine zweimalige Wiederholungsmöglichkeit vor.) (4) Wenn Sie diesem Vorschlag folgen, können Sie während des 6. Semesters die noch fehlenden Kreditpunkte in den Fächern und im Optionalbereich erbringen. (5) Sofern Sie sich aber entschließen, die Bachelor-Arbeit erst nach der Vorlesungszeit Ihres 6. Semesters anzufertigen, müssen Sie bei der Planung des Bearbeitungszeitraumes darauf achten, dass das Bewertungsverfahren mindestens 4 Wochen in Anspruch nimmt. (6) Da nicht immer alles optimal passt und manchmal anders besser sein kann, berät Sie das Prüfungsamt gerne individuell. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 4

5 6. Die Bachelor-Arbeit Für die Anmeldung der Bachelorarbeit klären Sie mit dem Betreuer (Erstgutachter) zunächst das Thema der Arbeit ab. An dem Tag, an dem der Erstgutachter auf der "Meldung zur B.A.- Arbeit" (Formblatt Nr. 3) das Thema quittiert, beginnt die sechswöchige Bearbeitungszeit. Zusätzlich muss ein Zweitgutachter benannt werden. Um zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden, muss das ausgefüllte und unterschriebene Formular umgehend, spätestens innerhalb von 10 Tagen im Prüfungsamt eingereicht werden. Eine Bestätigung erfolgt umgehend in schriftlicher Form. Für die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit gibt es keine Anmelde- oder Prüfungsblöcke. 7. Das zuständige Prüfungsamt Schon in der Mitte Ihres Bachelor-Studiums sollten Sie sich darüber Gedanken machen, in welchem Ihrer beiden Studienfächer Sie Ihre Bachelor-Arbeit schreiben möchten (auf Formblatt 1 einzutragen). Wollen Sie die Arbeit in einem Fach der Fakultät für Philologie anfertigen, ist das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie (GB 5/52-54, Sprechstunden: s. für Sie zuständig. Möchten Sie in einem nichtphilologischen Fach schreiben, müssen Sie sich in allen Prüfungsangelegeheiten Prüfungen an das Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät wenden. Um welches Prüfungsamt es sich dabei handelt, wo Sie es finden und welche Sprechstundentermine jeweils angeboten werden, können Sie über die Homepage der RUB ermitteln ( A-Z; Prüfungsämter). 8. Die Anmeldung zur Prüfung Wenn Sie sich zur Bachelor-Abschlussprüfung anmelden wollen, benötigen Sie einige Formulare, die aus insgesamt 7 Formblättern (10 Seiten) bestehen und als PDF-Datei von der Homepage des Prüfungsamts unserer Fakultät ( herunterladen werden müssen. Bitte beachten Sie die Zeiten der Anmelde- und Prüfungsblöcke für die mündlichen Fachprüfungen! a) Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung Wenn Sie sich zum ersten Mal zu einer Prüfung anmelden, - das Stammdatenblatt - den "Antrag auf Zulassung" (Nr. 1), - den "Nachweis über die in den beiden Fächern und im Optionalbereich erforderlichen Studienleistungen" (Nr. 4, Seite 1) und - eine aktuelle Studienbescheinigung einreichen. - Unabdingbar für die Anmeldung ist außerdem wenigstens eines der Formblätter "Meldung zur B.A.-Arbeit" (Nr. 3) und/oder "Meldung zur Fachprüfung" (Nr. 2) Sollten Sie im Laufe Ihres Bachelorstudiums BAföG erhalten haben oder noch erhalten, fügen Sie bitte eine Kopie Ihres letzten Bewilligungsbescheides (nur Seite 1) und der "Erfassungsbeleg BAföG" (erhältlich im Prüfungsamt) bei. Das Stammdatenblatt und die Formblätter Nr. 1, 2 bzw. Nr. 3 müssen zur Anmeldung vollständig ausgefüllt vorliegen. Das Formblatt 4 kann innerhalb festgelegter Nachreichfristen nachgereicht werden. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 5

6 b) Anmeldung zur zweiten (nicht letzten) Prüfungsleistung Bei der Anmeldung zur zweiten (jedoch nicht letzten) Prüfungsleistung sind - das Formblatt für die jeweilige Prüfung (Formblatt Nr. 2 für die mündliche Fachprüfung/ Formblatt Nr. 3 für die Bachelorarbeit), - der "Nachweis über die in den beiden Fächern und im Optionalbereich erforderlichen Studienleistungen" (Nr. 4, Seite 2) für das Fach, in dem Sie die Prüfung anmelden (soweit nicht schon bei der Erstanmeldung erfolgt) und - eine aktuelle Studienbescheinigung einzureichen. Der Nachweis über die erreichten Mindestanforderungen (Nr. 4) kann innerhalb der festgelegten Fristen nachgereicht werden. c) Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung Bei der Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung sind - das Formular für die jeweilige Prüfung (Formblatt Nr. 2 für die mündliche Fachprüfung/ Formblatt Nr. 3 für die Bachelorarbeit), - eine aktuelle Studienbescheinigung und - der "Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte in den beiden Fächern und im Optionalbereich" (Nr. 6, Seite 1-3), der Ihnen die "Scheinfreiheit" attestiert, vollständig ausgefüllte und von den jeweiligen Fachbeauftragten bestätigt, einzureichen. Auch dieses Formblatt kann innerhalb der festgesetzten Fristen nachgereicht werden. 9. Erforderliche Bescheinigungen für die Anmeldung (1) Unverzichtbar für die Zulassung zum Prüfungsverfahren ist die Unterschrift des Fachbeauftragten Ihres Studienfaches, in dem Sie die erste Prüfung (B.A.-Arbeit oder mündliche Prüfung) absolvieren wollen. Darüber hinaus benötigen Sie die Unterschrift des Fachbeauftragten des Optionalbereichs. Damit weisen Sie nach, dass Sie die Prüfungsvoraussetzungen in mindestens einem Fach erfüllt haben (Formblatt Nr. 4). Eine Liste derer, die berechtigt sind, die Zulassungsvoraussetzungen für die Fächer der Fakultät für Philologie anzuerkennen (Formblatt 4 oder 6), finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes ( (2) Falls Sie das Prüfungsverfahren mit der Bachelor-Arbeit beginnen wollen, brauchen Sie bei der Anmeldung die Einverständniserklärung der Betreuerin bzw. des Betreuers Ihrer Arbeit und die Themenformulierung für die Arbeit (Formblatt Nr. 3). Der Zweitgutachter für die Bachelor-Arbeit sollte vom Betreuer/von der Betreuerin der Arbeit oder von Ihnen vorgeschlagen werden. (3) Wollen Sie hingegen zuerst eine mündliche Fachprüfung ablegen, müssen Sie die Unterschrift Ihrer Prüferin bzw. Ihres Prüfers (Formblatt Nr. 2) vorlegen. Wichtig ist, dass Sie bereits vor der Anmeldung mit dem Prüfer/der Prüferin den Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) innerhalb des Prüfungsblockes verbindlich abgesprochen haben. Möglicherweise wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich um den Beisitzer oder Zweitgutachter kümmern. Das ist je nach Fach und Prüfer sehr unterschiedlich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, wie dort verfahren wird. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 6

7 10. Anmeldetermine für die Prüfungen Sofern das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie für Sie zuständig ist, gelten folgende Regelungen: Alle Studierende müssen für die Anmeldung zu beiden mündlichen Bachelorprüfungen in den gewählten Fächern die festen Anmeldefristen nutzen. (2 Anmeldeblöcke und 2 Prüfungsblöcke pro Semester). Mit dem Prüfer/der Prüferin wird der Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) innerhalb des Prüfungsblockes vereinbart und seine/ihre Unterschriften auf den entsprechenden Anmeldeformularen eingeholt. Klären Sie mit dem Prüfer/der Prüferin klären. Die genauen Termine der Anmeldeblöcke finden Sie in den Schaukästen des Prüfungsamtes (GB 5/Süd-Stauraum) bzw. auf der Homepage unter Sollten Sie eine Prüfung wiederholen müssen, sollten sie sofort für den nächsten Prüfungsblock anmelden. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit dagegen ist nicht an einen Anmeldeblock gebunden. Detailierte Informationen, was Sie bei der Anmeldung und Zulassung zur Bachelorarbeit beachten sollten, finden Sie auf dem "Merkblatt über die formalen Anforderungen" auf den Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie ( Die Zulassung im Prüfungsamt ist nur zu den ausgewiesenen Sprechstunden möglich. 11. Anmeldung zur letzten Teilprüfung Wie Sie den vorliegenden Erläuterungen zu Punkt 3 entnehmen konnten, müssen Sie erst bei der Anmeldung zur letzten Teilprüfung alle für den Bachelor-Abschluss in Ihren beiden Studienfächern und im Optionalbereich vorgeschriebenen Studienleistungen nachweisen. Diesem Nachweis dient das Formblatt Nr. 6, das von den drei für Sie zuständigen Fachbeauftragten unterzeichnet werden muss. 12. Vorgaben für die Wahl der Prüferinnen und Prüfer und die Prüfungsschwerpunkte in der Fakultät für Philologie Über den aktuellen Stand der Prüfungsberechtigten informiert eine Liste von Prüferinnen und Prüfern, die Sie in den Schaukästen des Prüfungsamtes und/oder auf der Homepage des Prüfungsamtes ( finden. Bachelorarbeit und die mündliche Fachprüfung können nicht bei derselben/demselben Prüferin/Prüfer absolviert werden. Der Prüfer/die Prüferin der mündlichen Fachprüfung kann aber als Zweitkorrektor der Bachelorarbeit benannt werden. Sollte ein Prüfer für mehrere Fächer prüfungsberechtigt sein, darf bei Ihnen nur in einem der möglichen Fächer prüfen. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 7

8 13. Berechnungen: Gesamtnoten und Fachnoten Die Gesamtnote Ihres Bachelor-Examens setzt sich aus der Note für die Bachelor-Arbeit (15%), der Note für das prüfungsrelevante Modul des Optionalbereichs (15%) und den beiden Fachnoten Ihrer beiden Studienfächer (jeweils 35%) zusammen. Eine Fachnote wird aus den Ergebnissen der prüfungsrelevanten Module und der mündlichen Fachprüfung errechnet. Die genaue Gewichtung ist in den einzelnen Fächern unterschiedlich festgesetzt (s. Fachspezifische Bestimmungen). Bei allen Bachelor-Fächern aus Fakultät für Philologie gehen die Abschlussnoten der beiden prüfungsrelevanten Module mit jeweils 25%, die mündliche Fachprüfung dagegen mit 50% in die Fachnote ein. 14. Zum Schluss: Titel, Zeugnis und Diploma Supplement Wenn Sie alle Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen haben, verleiht Ihnen die Fakultät, in der Sie Ihre Bachelor-Arbeit geschrieben haben, den Titel Bachelor of Arts. Mit der vom Prüfungsamt ausgestellten Urkunde erhalten Sie ein Zeugnis, das Ihre Studienfächer und die jeweils erreichten Noten ausweist. Sind Ihre Studienleistungen vollständig in VSPL erfasst, modularisiert und durch den VSPL- Beauftragten bestätigt, bekommen Sie ein international übliches Diploma Supplement und ein "Transcript of Records" ausgestellt. In einigen Fällen sind die Probleme mit VSPL nicht lösbar. Um dann ein Diploma Supplement zu bekommen, müssen Sie für Ihre beiden Studienfächer und den Optionalbereich einen Vordruck (s. "Transcript of Records" unter ausfüllen, in den Sie selbst die in den beiden Fächern und im Optionalbereich absolvierten Module und deren Endnoten eintragen. Davon erstellen Sie zwei Ausdrucke, die Sie von den drei Fachbeauftragten unterschreiben und autorisieren lassen. Danach reichen Sie die beiden Ausführung beim Prüfungsamt ein. Hier wird Ihnen dann das Diploma-Supplement ausgestellt. 15. Obligatorisches Beratungsgespräch für ein nachfolgendes Master- Studium Bei den Formblättern zur Anmeldung finden Sie auch die Vordrucke zu den obligatorischen Beratungsgesprächen für die Zulassung zum Masterstudium in Ihren beiden Studienfächern. Die Bescheinigungen benötigen Sie, wenn Sie das abgeschlossene Bachelor-Studium auf der Master-Stufe in beiden oder in einem der beiden Fächer fortsetzen und sich deshalb zum nachfolgenden Semester umschreiben wollen. Mit wem Sie dieses Beratungsgespräch führen, ist unterschiedlich geregelt. Für die Fächer aus der Fakultät für Philologie ist in den Schaukästen des Prüfungsamtes (GB 5/Süd- Stauraum) eine Liste der Berater ausgehängt. Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 8

9 16. Zusammenfassung: Schritt für Schritt zum B.A.-Abschluss Aktionen Hilfen und Adressen 1. Entscheiden Sie sich, in welchem Fach Sie Sondierungsgespräche mit den Ihre Bachelor-Arbeit schreiben wollen. Seminarveranstaltern/Fachberatern Informieren Sie sich, welches Prüfungsamt Homepage der RUB, Prüfungsämter: damit für Sie zuständig ist. Schauen Sie, welche Anmelde-/Prüfungsfristen zu beachten sind. 2. Überprüfen Sie, ob Sie die Anforderungen für die Anmeldung zum ersten Prüfungsteil erfüllen. 3. Besorgen Sie sich die Anmeldeformulare und füllen Sie sie aus. 4. Lassen Sie sich bestätigen, dass Sie die Mindestanforderungen für die Zulassung zur Prüfung in Ihrem Prüfungsfach und im Optionalbereich erfüllen. 5. Entscheiden Sie, welchen Prüfungsteil Sie zuerst absolvieren wollen, welche Themen und welche Prüfer als Betreuer der B.A.-Arbeit oder für die mündliche Prüfung in Frage kommen. 6. Reichen Sie den Zulassungsantrag sowie die Unterlagen für die anzumeldenden Prüfungen beim Prüfungsamt ein. 7. Bevor Sie sich zum letzten Prüfungsteil anmelden, benötigen Sie den Nachweis, dass Sie in beiden Studienfächern und im Optionalbereich alle Studienanforderungen erfüllt haben. 8. Haben Sie mit der Bachelor-Urkunde kein Diploma Supplement und Transcript erhalten, verfahren Sie, wie unter Punkt 14 beschrieben. Modulnachweise überprüfen; Leistungsnachweise sichten ggf. Rücksprache mit der Fachberaterin bzw. dem Fachberater. Homepage des Prüfungsamtes: Fachbeauftragte im jeweiligen Fach/im Optionalbereich. Sondierungsgespräche mit den potenziellen Prüferinnen und Prüfern; Themenabsprachen; Vordrucken für B.A.-Arbeit oder mündlichen Prüfungen unterschreiben lassen. Anmeldefristen zu den Fachprüfungen s. Homepage Anmeldung zur B.A.-Arbeit ist zu jeder Zeit in den Sprechstunden möglich Unterschriften der Fachbeauftragten Ihrer Fächer und des Optionalbereichs auf der Grundlage von Ihren Modulnachweisen Vordruck Transcript of records für die beiden Studienfächer und den Optionalbereich ausfüllen Fachbeauftragte überprüfen lassen 9. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss, benötigen Sie den Nachweis über ein Beratungsgespräch mit Fachvertretern Ihrer Fächer, in denen Sie das Studium auf der Master-Stufe fortsetzen wollen. durch den Beratungsgespräch durchführen und Formular ausfüllen lassen Leitfaden zur Bachelor-Prüfung Fakultät für Philologie Seite 9

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