Die Wirtschaftsprüferkammer

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1 Die Wirtschaftsprüferkammer

2 Leitbild der Wirtschaftsprüferkammer Gesetz zugewiesenen Aufgaben aus; sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Wirtschaftsprüferkammer ist die vom Gesetzgeber im Jahre 1961 errichtete und mit hoheitlichen Aufgaben betraute bundeseinheitliche Berufsorganisation, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer sind. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer üben einen Freien Beruf aus. Sie erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten Leis tungen unabhängig, persönlich und eigenverantwortlich für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit. Zum einen handelt es sich um Jahresabschlussprüfungen und andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere um gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, die wegen ihrer Bedeutung für die Öffentlichkeit ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer vornehmen dürfen. Zum anderen erbringen sie weitere Dienstleistungen wie Steuer- und Unternehmensberatung, Unternehmensbewertungen und Treuhandtätigkeiten. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe ethische und fachliche Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen Regeln ergeben. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unterliegen einer berufsstandsunabhängigen öffentlichen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle. Auf diesen Fun da men ten beruht das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit. Ziel der Wirtschaftsprüferkammer ist es, die Qualität der Berufsausübung ungeachtet der Praxisgröße und Rechtsform ihrer Mitglieder zu fördern, sicherzustellen und fortzuentwickeln sowie die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik zu wahren. Die Wirtschaftsprüferkammer beachtet dabei auch die Erwartungen des Staates und der Öffentlichkeit. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt sie die ihr vom Die Wirtschaftsprüferkammer ist Ansprechpartner ihrer Mitglieder und der Öffentlichkeit in allen Fragen der Berufsausübung. Sie trägt maßgeblich dazu bei, die berufspolitische Meinungsbildung zu entwickeln, zu fördern und zu koordinieren. Die Qualität der Berufsausübung wird im Rahmen der Berufsaufsicht durch Beratung, Kontrollen und Sanktionen gesichert. Die Berufsaufsicht über Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse obliegt unmittelbar der Abschlussprüferaufsichtsstelle. Die Wirtschaftsprüferkammer fördert die Ausbildung des Berufsnachwuchses und führt das staatliche Wirtschaftsprüfungsexamen für den Berufszugang durch. Sie pflegt den Kontakt zu Ministerien, Kammern, Verbänden und der sonstigen Öffentlichkeit sowie zu anderen Organisationen im In- und Ausland. Die Wirtschaftsprüferkammer entwickelt und erlässt Regelungen zur Berufsausübung, zur Fortbildung ihrer Mitglieder und fachliche Regeln unter Einbeziehung des gesamten Berufsstandes und der interessierten Öffentlichkeit. Dabei achtet die Wirtschaftsprüferkammer auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der beabsichtigten Wirkung und der praktischen Umsetzbarkeit. Das Leitbild ist Ausdruck des Bestrebens der Wirtschaftsprüferkammer, die Rahmenbedingungen für eine qualitätsbewusste und erfolgreiche Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer zu schaffen und zu erhalten. 2

3 Die Wirtschaftsprüferkammer Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben, die der WPK per Gesetz übertragen wurden, sind insbesondere die Funktion der WPK als Ansprechund Informationspartner ihrer Mitglieder die Vertretung der Belange und Positionen des Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik die Durchführung des bundeseinheitlichen Wirtschaftsprüfungsexamens die Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie die Anerkennung von Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften wie auch deren Widerruf die Führung des Berufsregisters der Erlass von Regelungen zur Berufsausübung in Form von Satzungen die Berufsaufsicht, ausgenommen Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, für die die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens bei Prüferpraxen, soweit nicht Prüfungsmandate von öffentlichem Interesse betroffen sind. Gesetzlich geregelt sind diese und andere Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer in 57 Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Die Kammer ist bundesweit zuständig und tätig. Sechs Landesgeschäftsstellen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart, die rechtlich nicht selbstständig sind, unterstützen die Arbeit der Hauptgeschäftsstelle in Berlin. Die Anforderungen an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer sind in Bezug auf die allgemeinen Berufsgrundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit besonders hoch. Um zu gewährleisten, dass die Ansprüche und Erwartungen von Öffentlichkeit und Staat an den Be rufsstand erfüllt werden, untersteht die WPK der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Ministerium prüft, ob die Wirtschaftsprüferkammer bei der Durchführung ihrer Aufgaben die Gesetze und Satzungen beachtet. Zudem führt die APAS eine öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK. Die Fachaufsicht der APAS erstreckt sich auf Aufgaben der WPK nach 4 Abs. 1 Satz 1 WPO gegenüber den Mitgliedern, die befugt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen oder die solche ohne diese Befugnis tatsächlich durchführen. Durch 4 Abs. 1 Satz 1 WPO sind folgende Bereiche erfasst: Durchführung des bundeseinheitlichen Wirtschaftsprüfungsexamens Treffen europäischer Kammerpräsidenten am 14. September 2012 in Berlin Eignungsprüfung zum Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer für im Ausland qualifizierte Abschlussprüfer Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern Anerkennung von Prüfungsgesellschaften Widerruf von Bestellungen und Anerkennungen Registrierung Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung Berufsaufsicht Qualitätskontrolle Annahme von Berufsgrundsätzen durch die Wirtschaftsprüferkammer. Die APAS arbeitet bei grenzüberschreitenden Aufsichtsvorgängen, die gesetzliche Abschlussprüfer betreffen, mit den zuständigen ausländischen Stellen zusammen. 3

4 Die Wirtschaftsprüferkammer Vorstand der WPK Kommission für Qualitätskontrolle Dialog mit der Politik Prüfungsstelle für das Examen bei der WPK Grundstruktur der WPK Organigramm unter Zusammenarbeit mit anderen Organisationen Die Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer bedingen eine vielfältige Zusammenarbeit mit Personen und Institutionen, die im Bereich des Berufsstandes tätig sind. Die Kammer steht im ständigen Kontakt zu den Berufsverbänden der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Ein Informationsaustausch findet auch mit ausländischen Prüferorganisationen statt. Es besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den durch die Parallelität der Berufsordnungen verwandten rechts- Geschäftsführung Mitglieder-/ Beitragsabteilung Berufsrecht/Rechnungslegung und Prüfung Öffentlichkeistarbeit/ Rechnungswesen Berufsaufsicht Personal/Recht Qualitätskontrolle Organisation/ Informationstechnologie Landesgeschäftsstellen Berlin Düsseldorf Frankfurt a. M. Hamburg München Stuttgart und steuerberatenden Berufen. Mit der Gesamtheit der Freien Berufe findet ein reger Austausch im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) statt. Die Wirtschaftsprüferkammer ist Mitglied im Weltberufsverband der Abschlussprüfer, der International Federation of Accountants (IFAC). Außerdem ist die WPK Mitglied der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA), dem europäischen Dachverband für Institutionen von Abschlussprüfern, der sich insbesondere mit Fragen der Abschlussprüfung und Rechnungslegung bei mittleren und kleinen Unternehmen in der Europäischen Union befasst. Die Kammer steht auf Landes-, Bundesund EU-Ebene in ständigem Dialog mit dem Gesetzgeber, um sowohl das Fachwissen der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen als auch ihre Sichtweise zur Wahrung der Belange des Berufsstandes zu artikulieren. Die WPK gibt daher zu allen wichtigen, die Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer betreffenden Gesetzesvorhaben Stellungnahmen ab und nimmt als Sachverständige an Anhörungen teil. Stellungnahmen der WPK unter 4

5 Aufgaben und Leistungen der WPK Leistungen Die WPK führt ein Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaften ( 37 Abs. 1 Satz 1 WPO). Neben der Erfassung der Daten der Mitglieder der WPK erfüllt das Berufsregister zugleich die Aufgabe des Abschlussprüferregisters im Sinne der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG). Im Berufsregister/Abschlussprüferregister befinden sich daher die gesetzlich vorgeschriebene Informationen über Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer Wirtschaftsprüfergesellschaften/ Buchprüfungsgesellschaften EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände. Außerdem bietet die WPK ein Verzeichnis der öffentlichen Berufsregister der weiteren EU-Mitgliedstaaten an wurden der Wirtschaftsprüferkammer die Aufgaben der Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie die Anerkennung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften von den Wirtschaftsministerien der Länder übertragen. Seit 2004 ist die Wirtschaftsprüferkammer bundesweit für die Durchführung des Berufsexamens zuständig. Die Wirtschaftsprüferkammer berät ihre Mitglieder in Fragen, die die Berufsaus- übung betreffen. Die persönliche Beratung der Berufsangehörigen bildet einen Schwerpunkt der Kammertätigkeiten. Auf Antrag vermittelt die Wirtschaftsprüferkammer bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Auftraggebern. Zu Fragen der Berufsausübung, wie zum Beispiel zu Versicherungsfragen, Fragen der Zusammenarbeit mit anderen Freien Berufen, sowie zu Fragen im Zusammenhang mit den Berufsgrundsätzen äußert sich der Vorstand der Kammer regelmäßig. Auf große Nachfrage stößt das Angebot der Kammer, Berufsangehörige bei der Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Mai Dezember WPK Magazin Februar WPK Magazin Regierungsentwurf AReG Qualitätskontrolle alter Wein in neuen Schläuchen? (Teil 1) Publikationen der Kammer September WPK Magazin: vierteljährlich Inhalt: Arbeit der Kammer, Berichte über internationale Aktivitäten und Gesetzgebung, Rechtsprechung zu berufsständischen Fragen WPK Magazin MITTEILUNGEN DER WIRTSCHAFTSPRÜFERKAMMER 4/2015 MITTEILUNGEN DER WIRTSCHAFTSPRÜFERKAMMER 1/2016 MITTEILUNGEN DER WIRTSCHAFTSPRÜFERKAMMER 2/2016 Qualitätskontrolle alter Wein in neuen Schläuchen? (Teil 2) Künftige Meldepflicht des Abschlussprüfers bei Gesetzesverstößen Das Heft als PDF: Das Heft als PDF: Besondere Fortbildungserfordernisse für auftragsverantwortliche Partner Das Heft als PDF: Bürgerstiftungen: MitStiften! Mit Beilage Register WPK Magazin APAReG auf der Zielgeraden Mit Beilagen Wirtschaftsplan 2016 Marktstrukturanalyse 2014 Wer ist IFAC? WPK Magazin MITTEILUNGEN DER WIRTSCHAFTSPRÜFERKAMMER 3/ Das Heft als PDF: Sechs Jahre Mitarbeit im IFAC SMP Committee Mit Beilage Jahresabschluss der WPK 2014 zu beraten. Dazu gibt die Kammer auch Merkblätter heraus und stellt Vertragsmuster zur Verfügung. Außerdem veröffentlicht sie jährliche Marktstrukturanalysen zu Anbieterstruktur, Mandatsverteilung, Abschlussprüferhonoraren und Umsatzerlösen im Wirtschaftsprüfungsmarkt. Bei Existenzgründungsprojekten von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, die aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) gefördert werden, gibt die Wirtschaftsprüferkammer auf Antrag fachliche Stellungnahmen gegenüber den Kreditinstituten ab. Diese beziehen sich auf die allgemeine Marktsituation für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, auf das konkrete Vorhaben sowie auf 4 Regierungsentwurf des APAReG muss nachgebessert werden 29 Prüfung der Fortführungsannahme 41 Work-Life-Balance in der Wirtschaftsprüfungsbranche Realität oder Wunsch? Die WPK 2014 Wirtschaftsprüfer Ein attraktiver Beruf Die WPK 2015 Broschüren zur Wirtschaftsprüferordnung, zur Berufssatzung, zum WP-Beruf, den Tätigkeiten der WP und vbp und zur WPK WPO Kommentar zum Berufsrecht in 2. Auflage 2013, überwiegend bearbeitet von WPK- Mitarbeitern 5

6 Aufgaben und Leistungen der WPK die Frage der Kreditwürdigkeit der Berufsangehörigen im weitesten Sinne. Gegenüber Gerichten, Behörden und interessierten Dritten benennt die Kammer Berufsangehörige mit entsprechendem Fachwissen als Sachverständige. Widerrufsverfahren Sie dienen dem vorbeugenden Schutz der Öffentlichkeit für den Fall, dass bestimmte gesetzlich definierte Rahmenbedingungen zur Berufsausübung nicht eingehalten werden. Abschlussdurchsicht Die WPK betreibt eine systematische Abschluss durchsicht. Im Rahmen von Vorermittlungsverfahren, die keinen konkreten Anfangsverdacht auf eine Pflichtverletzung voraussetzen, sichtet die WPK veröffentlichte und von ihren Mitgliedern geprüfte Unternehmensabschlüsse sowie die hierzu erteilten Bestätigungsvermerke und korrespondiert mit den Abschlussprüfern. Disziplinarverfahren Hier geht es anlassbezogen um die Frage, ob ein WP/vBP seine beruflichen Pflichten verletzt hat. Internet-Auftritt Seit Dezember 1996 ist die Wirtschaftsprüferkammer im Internet unter präsent und bietet ihren Mitgliedern, aber auch anderen Interessierten, ein umfassendes Informations- und Service-Angebot. Bekanntmachungen der Wirtschaftsprüferkammer werden vollständig und dauerhaft für jedermann zum Ausdruck und zum Speichern frei zugänglich bereitgestellt. Wichtige Texte von Gesetzen und Urteilen, Muster, Merkblätter und Stellungnahmen der WPK sind im Volltext vorhanden und können heruntergeladen werden. Kooperationswünsche werden ebenso publiziert wie aktuelle Stellengesuche. In einer Praktikumsbörse können Interessierte selbst inserieren, Mitglieder der WPK können Praktikumsplätze anbieten. Das System der Qualitätskontrolle wird ausführlich beschrieben und erläutert, auch werden die Berichte der WPK zur Berufsaufsicht sowie aktuelle Statistiken sowie der Studienführer Wirtschaftsprüfung veröffentlicht. Die Themen der Aufsichtsarbeiten aus dem WP-Examen zurückliegender Jahre können ebenfalls abgerufen werden. Die WPK führt das öffentliche Berufsregister, das der Öffentlichkeit mit den aktuellen Daten elektronisch zugänglich ist (vgl. 37 Abs. 1 Satz 3 WPO). Die WPK erstellt auch selbst Gutachten, zum Beispiel in Gebührenfragen. Berufsregister/Abschlussprüferregister unter Berufsaufsicht Die Berufsaufsicht gehört zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüferkammer. Sie unterliegt der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtskommission. Die Berufsaufsicht umfasst drei Bereiche: Die Berufsaufsicht über Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse obliegt unmittelbar der Abschlussprüferaufsichtsstelle. Die Pflichten der Kammermitglieder sind in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), in der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers (Berufssatzung WP/vBP) sowie in der Satzung für Qualitätskontrolle geregelt. Über die Tätigkeit der WPK im Bereich der Berufsaufsicht unterrichten die jährlichen Berichte über die Berufsaufsicht sowie zur Abschlussdurchsicht ein gesonderter Bericht. Im quartalsweise erscheinenden WPK Magazin werden die berufsgerichtlichen Entscheidungen veröffentlicht und sonstige in der Berufsaufsicht relevante Themenbereiche als Praktischer Fall oder als Information für die Berufspraxis wiedergegeben. Eine Sammlung berufsgerichtlicher Entscheidungen steht im Internet zur Verfügung. Berichte über die Berufsaufsicht unter Berufsgerichtliche Entscheidungen unter 6

7 Qualitätskontrolle Die Wirtschaftsprüferkammer betreibt ein System der Qualitätskontrolle. Es soll sicherstellen, dass die Berufsausübung der Abschlussprüfer einer regelmäßigen, präventiven Kontrolle unterliegt. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer müssen, sofern sie gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, ihre Praxis alle sechs Jahre durch einen anderen unabhängigen Prüfer des Berufsstandes (Prüfer für Qualitätskontrolle) prüfen lassen. Wird dies unterlassen, hat es zur Folge, dass die Praxis keine Abschlussprüfungen mehr durchführen darf. Das System der Qualitätskontrolle unterliegt der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle. Es wird keine zweite Abschlussprüfung der vom Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer geprüften Unternehmen durchgeführt. Vielmehr findet eine Überprüfung des internen Qualitätssicherungssystems der jeweiligen Praxis statt, das auf seine Angemessenheit und Funktionsfähigkeit überprüft wird. Es wird auch kontrolliert, ob die Organisation der jeweiligen Praxis eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge und die interne Nachschau sicherstellt. Die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens obliegt der Wirtschaftsprüferkammer. Der Beirat wählt hierzu die Kommission für Qualitätskontrolle, die derzeit dreizehn Mitglieder hat (aktuelle Mitglieder siehe Seite 14). Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: Registrierung der Prüfer für Qualitätskontrolle Entgegennahme der Qualitätskontrollberichte der Prüfer für Qualitätskontrolle Entscheidung über Maßnahmen in Bezug zum Qualitätskontrollverfahren. Die Kommission für Qualitätskontrolle legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Zum 1. Januar 2016 betrug der Erreichungsgrad der Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer 71 Prozent und für vereidigte Buchprüfer 21 Prozent. Tätigkeitsberichte der Kommission für Qualitätskontrolle unter Informationsveranstaltung für Prüfer für Qualitätskontrolle 7

8 Aufgaben und Leistungen der WPK Öffentlichkeitsarbeit Je stärker Wirtschaftsthemen in das Zentrum des Interesses der Öffentlichkeit rücken, desto häufiger wird auch nach der Arbeit der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer gefragt. Die allgemeine Kenntnis über den Berufsstand und seine Pflichten und Möglichkeiten außerhalb der Wirtschaftskreise, die regelmäßig mit Abschlussprüfern zusammenarbeiten, ist nicht sehr hoch. Daher richtet sich die Wirtschaftsprüferkammer über die Information ihrer Mitglieder hinaus an die interessierte Öffentlichkeit. In Pressemitteilungen nimmt sie zu aktuellen Entwicklungen Stellung. Sie gibt Informationsbroschüren und aktuelle Gesetzestexte heraus. Bei den von der Kammer herausgegebenen Publikationen ist insbesondere das WPK Magazin zu nennen. Es informiert quartalsweise über die Arbeit der Kammer und bietet durch Berichte über Gesetzgebung, Verlaut barungen des Vorstandes und die Veröffentlichung ausgewählter Rechtsprechung zu berufsständischen Fragen aktuelle Informationen. Das WPK Magazin erhält jedes Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer. Es kann außerdem im Internet heruntergeladen werden. Durch einen vierzehntägigen Newsletter, Broschüren, Presseinformationen und Journalistengespräche wird die Sachkenntnis des breiten Publikums sys te ma tisch erhöht und die Arbeit von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern verständlich gemacht. Über ihre Arbeit informiert die WPK zudem in Jahresberichten. Die Kammerversammlungen bieten als wesentliches Forum der Berichterstattung und des Austausches zwischen den Gremien der WPK und ihren Mitgliedern die Gelegenheit, sich über berufspolitische Entwicklungen sowie über die Arbeit der WPK zu informieren und aktiv in die Diskussion einzubringen. WPK Magazin unter Berichte der WPK unter Jahresempfang der Wirtschaft am 11. Januar 2016 in Mainz. Bundeskanzlerin Merkel im Kreis der Vertreter verschiedener Kammern 8

9 Organisation der WPK Organe der Wirtschaftsprüferkammer sind der Beirat und der Vorstand sowie die Kommission für Qualitätskontrolle. Der per Briefwahl von den Mitgliedern der Wirtschaftsprüferkammer gewählte Beirat stellt das Parlament der Berufsangehörigen dar. Er besteht aus 52 Mitgliedern. Der Beirat genehmigt beispielsweise die Regelungen der Zusammenarbeit mit anderen Kammern und Berufsverbänden, empfiehlt Vertreter des Berufsstandes für die Berufsgerichte, beruft die Mitglieder der Aufgabenkommission, der Widerspruchskommission und der Prüfungskommission sowie die Kom- Beiratssitzung im Wirtschaftsprüferhaus in Berlin Rechtsaufsicht Vorstand Bundeswirtschaftsministerium Rechtsaufsicht Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Wirtschaftsprüferkammer wählt Beirat Briefwahl Mitglieder Öffentliche Fachaufsicht* Kommission für Qualitätskontrolle * Aufsicht im Sinne der Letztverantwortung und Letztentscheidungsbefugnis, einschließlich dem Recht, Weisungen zu erteilen oder Entscheidungen zurückzuweisen oder aufzuheben in den Bereichen: Durchführung des Wirtschaftsprüfungsexamens, Bestellung und Anerkennung sowie deren Widerruf, Registrierung, Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung, anlassbezogene Berufsaufsicht (Ermittlungen/ Sanktionen), Qualitätskontrolle (monitored peer review) sowie Erlass von Berufsausübungsregelungen Aufsichts- und Organisationsstruktur mission für Qualitätskontrolle. Der Beirat stellt den jährlichen Wirtschaftsplan fest, genehmigt den Jahresabschluss, beschließt die Berufssatzung, nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand. Aus seiner Mitte wählt der Beirat die Mitglieder des Vorstandes einschließlich eines Präsidenten und zweier Vizepräsidenten. Der Vorstand ist für die Leitung der Wirtschaftsprüferkammer verantwortlich. Er ist grundsätzlich für alle Entscheidungen und Vorgänge zuständig, die nicht speziell anderen Gremien der WPK zugewiesen sind. Der Präsident vertritt die Wirtschaftsprüferkammer gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstands- und Beiratstätigkeit ist ehrenamtlich. Bei den Briefwahlen zum Beirat wird sichergestellt, dass die Berufsgruppen der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer proportional zu ihrem Anteil am Berufsstand vertreten sind, außerdem wird die regionale Verteilung berücksichtigt. 9

10 Organisation der WPK Auf Länderebene wird der Vorstand durch die Landespräsidenten unterstützt. Die aktuelle Besetzung der Gremien ist ab Seite 13 sowie im Internet einsehbar. Gremien der WPK unter Mitgliederzahl der Wirtschaftsprüferkammer (seit ihrer Gründung 1961) Stand 1. Januar 2016:

11 Historischer Rückblick Die Geschichte der Visitatoren, Revisoren, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer hat eine lange Tradition, die bereits im 14. Jahrhundert ihren Anfang nimmt werden in Genua und anderen oberitalienischen Handelsstädten erstmals Visitatoren eingesetzt, die Bücher von Kaufleuten überprüfen erscheint die erste systematische, heute klassische Darlegung des Grundprinzips der doppelten Buchführung in einer Abhandlung des italienischen Theologieprofessors und Mathematikers Luca Pacioli (1445 bis ca. 1515) wird das Collegio dei Ragionati in Venedig gegründet die erste berufsständische Organisation von Revisoren. Im 16. Jahrhundert entwickelt sich bei den großen Handels- und Bankhäusern neben der fiskalischen Prüfung die interne Revision. Bei den Fuggern übernimmt diese Aufgabe ein Hauptbuchhalter führt die Einführung der Gründungsprüfung von Aktiengesellschaften und die Pflichtrevision von Genossenschaften zur Bestellung von vereidigten Buchprüfern entstehen Treuhandgesellschaften, die Prüfungsaufgaben übernehmen. Die Deutsche Treuhandgesellschaft, die zu den ältesten Gesellschaften zählt, wird von einer Bankengruppe gegründet wird der Verband Berliner Bücherrevisoren gegründet die erste berufsständische Vereinigung in Deutschland erweitert sich der Verband und entwickelt sich zu einer vorbildlichen Standesvertretung nach innen und außen. Die Luca Pacioli (Gemälde von Jacopo de Barbari, um 1496) großen Treuhandgesellschaften schließen sich zusammen und bilden den Reichsbund deutscher Treuhand- und Revisionsgesellschaften e. V. Berlin. Seit Januar 1930 bilden alle Vereinigungen die Arbeitsgemeinschaft für das Revisions- und Treuhandwesen wird der Stand der Bücherrevisoren in die Gewerbeordnung aufgenommen und darf sich fortan als Gewerbe bezeichnen. Die schwere Wirtschaftskrise führt am 19. September 1931 zu einer Notverordnung und löst eine Steueramnestie aus. Daraus geht eine stufenweise Einfürung der Pflichtprüfung hervor sowie konkrete Auflagen für die Veröffentlichung bestimmter Angaben im Geschäftsbericht. In der Aktienrechtsnovelle vom 15. Dezember 1931 taucht zum ersten Mal die Berufsbezeichnung Öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer auf. Seit dem 15. Februar 1932 werden die Interessen des neuen Berufsstandes von dem Berliner Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) wahrgenommen. Am 23. März 1943 wird die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder errichtet, in die das IDW zwangsweise überführt wird. Ende 1945 wird die Reichskammer infolge der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen funktionsunfähig. Bis 1950 schließt sich der Berufsstand in freiwilligen Verbänden zusammen; in den Westzonen ergehen gesetzliche Berufsvorschriften. Am 1. November 1961 wird das in der Bundesrepublik geltende unterschiedliche Besatzungsrecht für den Berufsstand durch das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) abgelöst. Am 8. Dezember 1961 wird die Wirtschaftsprüferkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. 11

12 Historischer Rückblick Am 1. Januar 2005 tritt das Abschlussprüferaufsichtsgesetz in Kraft. Seither führt die mit Berufsfremden besetzte Abschlussprüferaufsichtskommission eine öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und den Berufsstand. Am 31. Juli 1962 entsteht die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer. 12 Mit dem 1. Januar 1986 wird der Beruf des vereidigten Buchprüfers mit dem Recht zur Pflichtprüfung mittelgroßer GmbHs wieder eröffnet. Seit dem 31. August 1990 gilt die WPO durch die Wiedervereinigung auch in den damals neuen Bundesländern. Am 1. Januar 2001 wird durch das Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz das System der Qualitätskontrolle im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer eingeführt. Am 1. Januar 2004 tritt das Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz in Kraft und führt ein bundesweit einheitliches Wirtschaftsprüfungsexamen ein, das von der Wirtschaftsprüferkammer durchgeführt wird. Mit dem Ziel der Zusammenführung der Prüferberufe wurde der Zugang zum Beruf des vereidigten Buchprüfers geschlossen. Am 6. September 2007 tritt das Berufsaufsichtsreformgesetz in Kraft. Es stärkt die Berufsaufsicht und setzt die im Juni 2006 in Kraft getretene EU-Abschlussprüferrichtlinie abschließend um, soweit das Berufsrecht des Abschlussprüferberufs betroffen ist. Die wesentliche Neuerung besteht in der Verpflichtung der WPK, anlassunabhängige und stichprobenartige Sonderuntersuchungen bei den Prüferpraxen durchzuführen, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Intersse nach 319 a HGB vornehmen. Der Beirat der WPK hat sich im Jahr 2010 für die Einführung von Briefwahlen ausgesprochen und damit dem mehrheitlichen Stimmungsbild im Berufsstand entsprochen. Hierzu wurden Satzungskompetenzen auf den Beirat übertragen. An die Stelle der bisherigen Wirtschaftsprüfungsversammlungen traten jährliche regionale Kammerversammlungen als Forum der Aussprache und Berichterstattung. Am 17. Juni 2016 tritt das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz in Kraft. Die bisher der Abschlussprüferaufsichtskommission obliegende öffentliche fachbezogene Aufsicht nimmt nun die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wahr.

13 Gremien und Geschäftsführung der Wirtschaftsprüferkammer Vorstand Präsident WP/StB Dipl.-Kfm. Gerhard Ziegler, Stuttgart Vizepräsidenten WP/RA Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, Frankfurt am Main vbp/stb Gerhard Albrecht, Ingelheim Weitere Vorstandsmitglieder WP/StB Dipl.-Ökon. Andreas Dörschell, Krefeld vbp/stb Dipl.-Kfm. Arno Günnemann, Oberhausen WPin/StBin Dipl.-Kffr. Barbara Hoffmann, Mannheim WP/StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Evi Lang, München WPin/StBin Dipl.-Kffr. Petra Lorey, Hamburg vbp/stb Ute Mascher, Hamburg WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Niehues, Düsseldorf WP/StB Dipl.-Kfm. Karl Petersen, München WP Prof. Dr. Wienand Schruff, Berlin WP/StB Dipl.-Kfm. Ulrich Skirk, Stuttgart Beirat Vorsitzer WP/StB Dr. Marian Ellerich, Duisburg Stellvertretende Vorsitzer vbpin/stbin Lucia von Buengner, München WP/StB Dipl.-Kfm. Georg Lanfermann, Berlin Weitere Beiratsmitglieder WPin/StBin Dipl.-Kffr. Corinna Ahrendt, Leipzig vbp/stb Dipl.-Kfm. Maximilian Amon, München vbp/stb Dipl.-Finanzw. (FH) Erich Apperger, Backnang WP/StB Dipl.-Volksw. Udo Bensing, Hamburg WPin/StBin Dipl. oec. Andrea Bruckner, München WP/StB Dipl.-Kfm. Andreas Dielehner, Frankfurt am Main vbp/stb Dipl.-Kfm. Josef-Werner Dirkmorfeld, Höxter WP/StB Dipl.-Ökon. Gerd Eggemann, Berlin WP/StB Dipl.-Kfm. Mathias Eisele, Köln vbp/stb Rainer Eschbach, Görwihl WP/StB Dr. Wolf-Michael Farr, Berlin WPin/StBin Dipl.-Kffr. Katrin Fischer, Berlin WP/StB FBfIntStR Dipl.-Kfm. Christoph Freichel, Merzig WP/StB Rosemarie Gergen, Flensburg vbp/ra FAfStR Norbert Erich Grochut, München WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Gschrei, München WP/StB Dipl.-Kfm. Roland Haeck, Erfurt WP/StB/RB Reinhard Häckl, Landsberg WP/StB Dipl.-Kfm. Jens Hagemann, Berlin WP/StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Jürgen Hartmann, Freiburg WP/StB/RA Dr. Henning Hönsch, Frankfurt am Main WP/StB/RA Dr. Christian Janßen, Köln WPin/StBin Prof. Dr. Karin Kaiser, Heikendorf WP Dipl. Betriebsw. (FH) Klaus Kaprolat, Lindau WP/StB Dipl.-Finanzw. (FH) Christoph Köhnlein, Crailsheim WP/StB Prof. Dr. Hans-Michael Korth, Hannover WP/StB/RB Dipl.-Kfm. Manfred Krautkrämer, Krumbach WP/StB Dipl.-Ökon. Axel Kunellis, Berlin WP/StB FBfIntStR Dipl.-Kfm. Tobias Lahl, Zell WP Dipl.-Kfm. Regina Leichner, Hanau vbp/stb/rb Ingrid Menges, Bayreuth WP/StB Dipl. oec. Thomas Marcel Orth, Düsseldorf WP/StB Prof. Dr. Peter Oser, Stuttgart WP/StB/RA Dr. Eckhard Ott, Berlin WP/StB Prof. Dr. Norbert Pfitzer, Backnang WPin/StBin Dipl.-Kffr. Ulrike Retzlaff, Hamburg WP/StB Dr. Stefan Schmidt, Frankfurt am Main WP/StB/RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Graf von Stuhr, Frankfurt am Main vbp/stb Peter Tann, Hamburg vbp/stb Dipl.-Volksw. Ute Winkler, Heidelberg WP/StB Dr. Peter Zimmermann, Göppingen 13

14 Gremien und Geschäftsführung der Wirtschaftsprüferkammer Kommission für Qualitätskontrolle Vorsitzender WP/StB Dipl.-Kfm. Joachim Riese, Düsseldorf Stellvertretende Vorsitzende WP/StB/RA FAfStR Prof. Dr. Jens Poll, Berlin vbp/stb Dipl.-Betriebsw. (FH) Wolfgang Ujcic, Korb WP/StB Dipl.-Kfm. Hubert Eckert, Nürnberg vbp/stb Dipl.-Betriebsw. (FH) Gunter Fricke, Freilassing WP/StB Dipl.-Ökon. Jürgen Hug, Korb WP/StB Dipl.-Kfm. Andreas Köhl, Landshut WP/StB Dipl.-Kfm. Jens Löffler, Hannover WP/StB Dipl.-Kfm. Harald Partmann, Gummersbach WP/StB Dipl.-Kfm. Gerhard Schorr, Stuttgart WP/StB Dipl.-Kfm. Carolin Schütt, Stuttgart WP/StB Dipl.-Kfm. Stefan Schweren, Berlin WP/StB Dipl.-Kfm. Hubert Voshagen, München Landespräsidenten Baden-Württemberg WP/StB Dipl.-Kfm. Gerhard Ziegler, Stuttgart Bayern WP/StB Dipl.-Oec. Wolfram Rappl, München Berlin WPin/StBin Dipl.-Kffr. Katrin Fischer, Berlin Brandenburg WP/StB Dipl.-Volksw. Christian F. Rindfleisch, Potsdam Bremen WP/StB Dipl.-Kfm. Gerd-Markus Lohmann, Bremen Hamburg WP/StB/CPA Dipl.-Kfm. Uwe Wolf, Hamburg Hessen WP/StB Dipl.-Kfm. Harald Gallus, Frankfurt am Main Mecklenburg-Vorpommern WP/StB Dipl.-Kfm. Günter Wenner, Waren (Müritz) Niedersachsen WPin/StBin Dr. Katrin Armann, Hannover Nordrhein-Westfalen WP/StB Dr. Marian Ellerich, Duisburg Rheinland-Pfalz WP/StB Dipl.-Oec. Hansgünter Oberrecht, Koblenz Saarland WP/StB Dipl.-Kfm. Christoph Hell, Saarbrücken Sachsen WP/StB Dipl.-Kfm. Matthias Arndt, Dresden Sachsen-Anhalt WP/StB Dipl.-Ökon. Reinhard Wilbig, Sülzetal Schleswig-Holstein WP/StB Dipl.-Volksw. Detlef Mohr, Kiel Thüringen WP/StB/RA Uwe Albus, Erfurt Geschäftsführung RA Peter Maxl, Dr. Reiner Veidt 14

15 Der Weg zu uns WPK Wirt schafts prü ferhaus Rauch stra ße Ber lin Te le fon 0 30 / Te le fax 0 30 / kontakt@wpk.de 15

16 Hauptgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer Rauchstraße Berlin Telefon: 0 30 / Telefax: 0 30 / kontakt@wpk.de Geschäftsführer: RA Peter Maxl Dr. Reiner Veidt WPK Mobile Landesgeschäftsstellen Baden-Württemberg Leiter: Ass. jur. Rolf Holzreiter Calwer Straße 11, Stuttgart Telefon: / Telefax: / lgs-stuttgart@wpk.de Bayern Leiter: RA Karl Reiter Marienstraße 14/16, München Telefon: 0 89 / Telefax: 0 89 / lgs-muenchen@wpk.de Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt Leiter: RA Christian Bauch Rauchstraße 26, Berlin Telefon: 0 30 / Telefax: 0 30 / lgs-berlin@wpk.de Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Leiter: RAin Hiltrud Egbert Ferdinandstraße 12, Hamburg Telefon: 0 40 / Telefax: 0 40 / lgs-hamburg@wpk.de Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen Leiter: RA Dr. Christian Weiser Sternstraße 8, Frankfurt/Main Telefon: 0 69 / Telefax: 0 69 / lgs-frankfurt@wpk.de Nordrhein-Westfalen Leiter: Dr. Wolfgang Klemz Tersteegenstraße 14, Düsseldorf Telefon: / Telefax: / lgs-duesseldorf@wpk.de Wirt schafts prü ferhaus Rauch stra ße Ber lin Te le fon 0 30 / Te le fax 0 30 / kontakt@wpk.de Büro Brüssel Rue des Deux Églises Bruxelles Belgien Impressum: Herausgeber: Wirtschaftsprüferkammer, verantwortlich: RA Peter Maxl (Geschäftsführer) Dr. Reiner Veidt (Geschäftsführer) RA David Thorn (Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit) Bildnachweise: Dirk Laubner (S. 2), Kristina Schäfer, Mainz (S. 8 u.), Bayerische Staatsbibliothek München (S. 11), shutterstock/dotshock (S. 12 o.), David Thorn (S. 1, 2, 3, 7, 8 o., 9, 10) Stand: Juni 2016

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