Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

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1 Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung o. Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Gerrit Brösel Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Einsendearbeit zum Kurs Wirtschaftsprüfung, Kurseinheit Die Einsendearbeit bezieht sich inhaltlich auf die Kurseinheiten I und II. zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung an der Prüfung zum Modul Wirtschaftsprüfung Hinweise: 1. Die Einsendearbeit umfasst fünf Aufgaben auf fünf Seiten zzgl. Lösungsblätter. 2. Insgesamt sind max. 60 Punkte erreichbar. 3. Der Umfang der vorliegenden Einsendearbeit entspricht dem Umfang einer halben Modulklausur. Das Anspruchsniveau ist mit dem korrespondierenden Teil in der Modulklausur vergleichbar. 4. Bei jeder Aufgabe bzw. Teilaufgabe ist die maximal erreichbare Punktzahl vermerkt. 5. Sie benötigen mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punktzahl, damit diese Einsendearbeit als erfolgreich bearbeitet gelten kann. 6. Zur Bearbeitung dieser Einsendearbeit müssen Sie das Modul Wirtschaftsprüfung belegen. 7. Dieses Modul umfasst insgesamt zwei Einsendearbeiten, wobei beide Einsendearbeiten vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung, betreut werden. 8. Wir empfehlen, im Sinne einer bestmöglichen Prüfungsvorbereitung, die Einsendearbeit bei der ersten Bearbeitung unter fiktiven Prüfungsbedingungen zu lösen. Dies setzt voraus, dass Sie sich bereits intensiv mit den Inhalten des Kurses befasst haben. Vor Einreichung der Einsendearbeit sollten Sie diese unter Rückgriff auf die Lehrbriefe und die Basisliteratur vervollständigen. 9. Nachrichtlich: In einer Modulklausur werden 120 Punkte vergeben, wofür Ihnen eine Bearbeitungszeit von insgesamt zwei Stunden zur Verfügung steht. Insofern beträgt (unter fiktiven Prüfungsbedingungen) die Referenzbearbeitungszeit für diese Einsendearbeit eine Stunde. Für einen zu erreichenden Punkt bei einer Aufgabe sollten Sie entsprechend ca. eine Minute Bearbeitungszeit einplanen. Telefonzentrale: Zentraler Telefaxeingang: Zentrale Netzseite: Buslinie(n): 515 / 517 / 534 Haltestelle: Feithstraße/Campus FernUniversität

2 EINSENDEARBEIT ZUM KURS WIRTSCHAFTSPRÜFUNG, KURSEINHEIT I UND II Modul: Wirtschaftsprüfung (32841) Wintersemester 2015/2016 Aufgabe 1: Anerkennung von Einzelpersonen 9 Punkte Beurteilen Sie systematisch, ob die nachstehenden Kandidaten jeweils die fachliche Voraussetzung erfüllen, am Wirtschaftsprüferexamen teilzunehmen! Unterstellen Sie als (fiktives) heutiges Datum den (1) Heinz K. hat sein Studium der Betriebswirtschaftslehre im April des Jahres 2005 in Karlsruhe erfolgreich mit der Erlangung des akademischen Grades Diplom-Kaufmann beendet. Seit Mai 2005 arbeitet er im Vertrieb eines großen Automobilzulieferers. (2) Katja M. ist seit 1989 gelernte Steuerfachangestellte. Seit diesem Zeitpunkt arbeitet sie im Büro der Zahlemann & Söhne Steuerberatungsgesellschaft. Im Jahr 1991 hat sie sich zur Steuerfachwirtin weiterqualifiziert. Im Jahr 1998 hat sie die Prüfung zur Steuerberaterin erfolgreich abgelegt und ist seitdem ununterbrochen als Steuerberaterin in diesem Unternehmen tätig. (3) Udo P. hat sein Jurastudium im Jahr 2008 erfolgreich mit Erlangung des 2. Staatsexamens beendet. Seit dem Jahr 2009 ist er bei der Kleinemann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellt und mittlerweile seit 2011 als Senior Assistant verantwortlich für die gesamten Tätigkeiten im Rahmen der Prüfung.

3 Aufgabe 2: Wirtschaftsprüferkammer 21 Punkte a) Nennen Sie vier kodifizierte Aufgaben, die der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) obliegen! b) Ordnen Sie die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) in ihrer Stellung zur WPK ein. Welche Hauptaufgabe wird der Kommission zugeordnet? Nennen Sie drei Befugnisse, die sie gegenüber der WPK besitzt! c) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HagPrüf führt seit vielen Jahren die Jahresabschlussprüfung (Einzel- und Konzernabschluss) der prüfungspflichtigen Kumpel AG durch. Seit jeher sind durch die Wirtschaftsprüfer der HagPrüg WPG uneingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse der Kumpel AG ausgestellt worden. Nach einem Hinweis ist die Abteilung Berufsaufsicht der WPK bei ihrer Durchsicht auf einige Punkte gestoßen, die auffällig erscheinen. Beurteilen Sie folgende Sachverhalte dahingehend, ob hierbei mögliche Verstöße gegen die Berufsausübung vorliegen: (1) Die HagPrüf Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hielt zum Zeitpunkt des Testats als Treuhänderin 23 % der Anteile an der AG. (2) Die Ehefrau eines mit der Prüfung der Kumpel AG betrauten Berufsangehörigen der HagPrüf Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war Vorstandsmitglied der Kumpel AG. (3) Die HagPrüf Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Ermittlung der Pensionsrückstellungen der Kumpel AG umfangreiche versicherungsmathematische Kalkulationen durchgeführt. d) Welche Möglichkeiten hat die WPK, auf Verstöße gegen die Berufsausübung zu reagieren? (2,0 Punkte) 2

4 Aufgabe 3: Berufsausübung 7 Punkte Beurteilen Sie die folgenden (Neben-)Tätigkeiten systematisch danach, ob ein Berufsangehöriger sie ausüben darf! Gehen Sie ggf. auf Möglichkeiten ein, die dem Berufsangehörigen das Aufnehmen einer untersagten Tätigkeit ermöglicht. (1) Der in eigener Praxis tätige Wirtschaftsprüfer Meier besitzt seit seiner Studienzeit eine große Affinität für das wissenschaftliche Arbeiten. Er beschließt, sich neben der Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer um eine (halbe) Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Wirtschaftsprüfung zu bewerben. (2) Der Wirtschaftsprüfer Kohlmann hat das Angebot einer international tätigen Bank vorliegen, als Chief Accounting Officer tätig zu werden. Er beschließt, das Angebot anzunehmen, möchte sich aber möglichst einen Rückgang in die Wirtschaftsprüfung offenhalten. 3

5 Aufgabe 4: Wahl des Abschlussprüfers 10 Punkte Die nach den Kriterien des 267 Abs. 2 HGB mittelgroße CamPusHagen GmbH ist auf der Suche nach einem Abschlussprüfer für ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht des Geschäftsjahres 2015 ( ). a) Ist die CamPusHagen GmbH gesetzlich zur Prüfung verpflichtet? Begründen Sie Ihre Antwort! b) Wer kann den Abschlussprüfer der CamPusHagen GmbH wählen? c) Wer ist grundsätzlich als Abschlussprüfer der CamPusHagen GmbH wählbar? 4

6 Aufgabe 5: (Prüfung des) Qualitätssicherungssystem(s) 13 Punkte a) Was ist unter einem Qualitätssicherungssystem zu verstehen, und welche Wirtschaftsprüfergesellschaften haben ein solches System verpflichtend einzuführen und prüfen zu lassen? b) Welche Stellungnahme der WPK und des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) besitzt in diesem Zusammenhang Relevanz? (2,0 Punkte) c) Wer kann grundsätzlich Prüfer für Qualitätskontrolle werden? Nennen Sie zwei zusätzliche Anforderungen! d) In welche Schritte kann der Prozess der Prüfung des Qualitätssicherungssystems unterteilt werden? 5

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