Transparenzbericht Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken
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- Ralf Berg
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1 Transparenzbericht 2015 Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken
2 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Vorwort und Hintergrund dieses Berichts... 3 II. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 3 III. Einbindung in ein Netzwerk... 4 IV. Unser internes Qualitätssicherungssystem... 4 V. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß 57a WPO... 8 VI. Von GBP geprüfte Unternehmen von öffentlichem Interesse... 9 VII. Sicherstellung der Unabhängigkeit... 9 VIII. Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und der leitenden Angestellten IX. Leitungsstruktur X. Interne Fortbildungsgrundsätze und -maßnahmen XI. Finanzinformationen Seite 2
3 I. Vorwort und Hintergrund dieses Berichts Persönlichkeit und fachliche Kompetenz: Diese Grundsätze prägen seit über 50 Jahren unser Unternehmen. Das regulatorische Umfeld generell und die Anforderungen aus einer überregionalen und internationalen Ausrichtung im Besonderen haben sich in diesen Jahren drastisch geändert. Unser eigener Anspruch, der hinter diesen Grundsätzen steht, ist dagegen unverändert hoch geblieben. Das Vertrauen, das unsere Mandanten, aber auch die Öffentlichkeit in uns setzen, ist Ansporn und Verpflichtung zugleich. Nur durch ein umfassendes Verständnis der Geschäftstätigkeit, des individuellen Umfelds und der spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten sowie einen durchgängig auf Qualität und Effizienz ausgerichteten internen Ablaufprozess und die konsequente fachliche und persönliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter können wir den gestiegenen Anforderungen gerecht werden. Mit dem nachfolgenden Bericht entsprechend den Anforderungen des 55c WPO (Wirtschaftsprüferordnung) geben wir einen Einblick in unsere Struktur und interne Organisation. II. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse Gottschalk, Becker & Partner (GBP) ist ein Unternehmen in der Rechtsform einer Partnerschaft, eingetragen im Partnerschaftsregister Saarbrücken unter der Nummer 1. Partner zum 31. März 2015 sind folgende Herren: WP/RA/StB Dr. Paul Richard Gottschalk WP Arno Kramer Stimm- und Vermögensrechte standen zum 31. März 2015 dem Partner Dr. Gottschalk zu. Seite 3
4 III. Einbindung in ein Netzwerk GBP tritt unter gottschalk-partner.de in einer Kooperation mit folgenden Unternehmen auf: Dr. Gottschalk Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Saarbrücken, Saarländische Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken GBP war weiterhin seit Anfang des Jahres 2012 als unabhängiges und partnergeführtes Prüfungs- und Beratungsunternehmen Mitglied im PKF-Netzwerk und an der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, beteiligt. GBP ist aus dem PKF-Netzwerk zum Ende des Jahres 2014 wieder ausgeschieden. IV. Unser internes Qualitätssicherungssystem Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist das Qualitätssicherungssystem für den Bereich Abschlussprüfung; die Bereiche Steuerberatung und Rechtsberatung haben ebenfalls angemessene Vorkehrungen zur Qualitätssicherung getroffen. Im Bereich Abschlussprüfung haben wir die nach der WPO und der Berufssatzung WP/vBP einzuhaltenden Vorschriften sowie die nach der VO 1/2006 und den IDW Prüfungsstandards zu beachtenden Regelungen in Organisationsrichtlinien umgesetzt ( Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis ). Diese Richtlinien werden regelmäßig entsprechend den gesetzlichen und berufständischen Vorgaben und Empfehlungen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) bzw. entsprechend eventueller Änderungen in unseren internen Ablaufstrukturen aktualisiert. Jeder Mitarbeiter erhält ein persönliches Exemplar und wird auf die Einhaltung der Richtlinien verpflichtet. Inhalt und Bedeutung der Richtlinien werden in internen Schulungen vermittelt. Seite 4
5 Allgemeine Praxisorganisation: Die Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in unserer Wirtschaftsprüferpraxis betreffen insbesondere Maßnahmen zur: Beachtung der allgemeinen Berufspflichten Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit Gewissenhaftigkeit Verschwiegenheit Eigenverantwortlichkeit Berufswürdiges Verhalten Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen Mitarbeiterentwicklung (Einstellung, Aus- und Fortbildung, Beurteilung, Bereitstellung von Fachinformationen) Gesamtplanung aller Aufträge Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen Im Rahmen der Übernahme und Fortführung von Mandanten sowie der Prüfungsplanung sind durch die Praxisleitung bzw. die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer mandanten- und auftragsbezogene Informationen zur Feststellung möglicher Unabhängigkeitsgefährdungen zu erfassen (z. B. auch zur Erkennung von möglichen Interessenkonflikten). Bei Großmandaten sowie bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird insbesondere die Einhaltung der Einnahmenbeschränkung beachtet. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit verweisen wir auf die Ausführungen unter Nr. VII. des Transparenzberichts. Zur Mitarbeiterentwicklung verweisen wir auf die Ausführungen unter Nr. X. des Transparenzberichts. Ausgehend von der Auftragsplanung wird eine Personalbedarfsplanung unter Berücksichtigung ausreichender personeller Reserven durchgeführt. Die Einsatzplanung wird grundsätzlich laufend aktualisiert. Der Einsatz von Spezialisten wird bei Bedarf in der Einsatzplanung berücksichtigt. Seite 5
6 Auftragsabwicklung Neben der allgemeinen Praxisorganisation gibt es einen Katalog von Regelungen zur Auftragsabwicklung, der im Wesentlichen folgende Aspekte umfasst: Organisation der Auftragsabwicklung Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regeln für die Auftragsabwicklung Anleitung des Prüfungsteams Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung Abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse Auftragsbezogene Qualitätssicherung durch prozessunabhängige Personen (Berichtskritik, auftragsbegleitende Qualitätssicherung) Lösung von Meinungsverschiedenheiten Abschluss der Dokumentation der Auftragsabwicklung und Archivierung der Arbeitspapiere Das Qualitätssicherungssystem im Bereich der Auftragsabwicklung betrifft insbesondere die Regelungen zur Auftragsannahme und -fortführung, den Prüfungsansatz der Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit den Regelungen zur Planung, Prüfungsdurchführung, Auftrags- und Prüfungsdokumentation, Berichterstattung und Qualitätssicherung im Prüfungsteam bei Abschlussprüfungen, die interne Konsultation bei komplexen Sachverhalten, die Berichtskritik und die auftragsbegleitende Qualitätssicherung sowie den Abschluss und die Archivierung der Auftragsdokumentation. Im Vorfeld der Auftragsannahme bzw. -fortführung werden detaillierte Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen. Die Regelungen beinhalten die zeit- und sachgerechte Beurteilung von potentiellen Kunden- und Auftragsrisiken. Ferner erfolgt eine Untersuchung, inwieweit der Auftrag mit den Berufspflichten, insbesondere dem Grundsatz der Unabhängigkeit vereinbar ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Einhaltung der Vorgaben zur internen Rotation bei Prüfung von Mandanten im Sinne des 319a HGB geprüft. Im Rahmen der Prüfungsplanung wird von den Mitarbeitern des Prüfungsteams eine Bestätigung eingeholt, dass keine Gefährdung der Unabhängigkeit vorliegt. Der für das Mandatsverhältnis verantwortliche Partner bzw. der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat auch nach Annahme des Auftrags das Eintreten von Bedingungen zu beobachten und zu bewerten, die zur Ablehnung des Auftrages geführt hätten, wenn sie schon vor der erstmaligen Annahme des Auftrages bestanden hätten. Werden nach An- Seite 6
7 nahme des Auftrages Informationen oder Sachverhalte bekannt, die zur Ablehnung des Auftrages geführt hätten, ist kurzfristig durch alle Partner eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise insbesondere die vorzeitige Beendigung des Mandats herbeizuführen. Wir nehmen die Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer zur Befreiung von internen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Geldwäschebekämpfungsgesetzes in Anspruch. Auch ohne diese besonderen Vorkehrungen achten wir darauf, Geldwäsche zu erkennen und die weiteren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (Identifizierungspflicht, Pflicht zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Verdachtsanzeigepflicht) einzuhalten. Der von GBP angewendete Prüfungsansatz, d.h. die Prüfungsgrundsätze und -methoden für die Planung und Durchführung von Abschlussprüfungen, ist in einem Leitfaden zusammengefasst. Dieser steht jedem Mitarbeiter zur Verfügung, die Inhalte werden über interne Schulungen vermittelt. Durch den verantwortlichen Prüfungsleiter werden die Prüfungsplanung und daraus abgeleitet die detaillierten Vorgaben für die Bearbeitung der einzelnen Prüfungsschritte dokumentiert. Zur Führung und Überwachung der Prüfungsteams stehen ferner vielfältige Hilfsmittel zur Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung zur Verfügung. Die Anleitung und Überwachung des Teams erfolgen durch den Prüfungsleiter vor Ort. Eine verpflichtende auftragsbegleitende Qualitätssicherung besteht für Prüfungsaufträge von gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen. Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung schließt in den Fällen, in denen ein Prüfungsbericht zu erstellen ist, die Berichtskritik mit ein. Die Einholung von fachlichem Rat bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen erlangt in Anbetracht der immer komplexeren Sachverhalte, die der Wirtschaftsprüfer zu beurteilen hat, eine zunehmend größere Bedeutung. Bei Auftreten von für das Auftragsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer die Entscheidung über die Notwendigkeit eines internen oder externen Konsultationsprozesses eigenverantwortlich zu treffen. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer stellt sicher, dass die Mitglieder des Auftragsteams für das Prüfungsergebnis bedeutsame Zweifelsfragen mit anderen Teammitgliedern bzw. Spezialisten klären. Die Vorgehensweise ist im Qualitätssicherungshandbuch geregelt. Die besonderen Regelungen zur Auftragsabwicklung betreffen alle betriebswirtschaftlichen Prüfungen i.s.d. 2 Abs. 1 WPO, sofern die Berufssatzung nicht einen engeren Anwendungsbereich vorsieht. Seite 7
8 Regelungen zur Nachschau: Zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems ist eine planmäßige Nachschau eingerichtet. Dabei werden in Stichproben einzelne Aufträge nachgeprüft. Die Nachschau wird durch einen auftragsunabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die bei der Nachschau getroffenen Feststellungen sind Grundlage für die Fortentwicklung des Qualitätssicherungssystems. Erklärung zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems: Das eingesetzte und angewendete Qualitätssicherungssystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben wurden im abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten. Wir haben uns anhand von Kontrollen von der Anwendung des Qualitätssicherungssystems im Geschäftsjahr überzeugt. V. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß 57a WPO Nach 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Bei Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, sind diese Prüfungen alle drei Jahre durchführen zu lassen ( 57a Abs. 6 Satz 8 WPO). Vor diesem Hintergrund wurde im August 2011 eine Qualitätskontrolle durchgeführt. Dabei wurden Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung in einem Qualitätskontrollbericht zusammengefasst mit dem Ergebnis, dass das bei GBP eingeführte Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen steht. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer der GBP mit Bescheinigung vom 29. September 2011 die Teilnahme an der Qualitätskontrolle bestätigt. Die Bescheinigung war ursprünglich bis zum 9. Dezember 2014 befristet. Da GBP keinen weiteren Auftrag zur Prüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse angenommen hat, wurde auf Antrag die Befristung der Bescheinigung durch die Wirtschaftsprüferkammer bis zum 9. Dezember 2017 verlängert. Seite 8
9 VI. Von GBP geprüfte Unternehmen von öffentlichem Interesse Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft, Trier (Jahres- und Konzernabschluss zum ) VII. Sicherstellung der Unabhängigkeit Eine der wesentlichen Berufspflichten des Abschlussprüfers ist die Sicherstellung der Unabhängigkeit. Dabei ist gefordert, dass der Abschlussprüfer seine Tätigkeit unabhängig und frei von Umständen durchführt, die eine Besorgnis der Befangenheit begründen. Diese Berufspflicht wird durch zahlreiche nationale, gesetzliche und berufsständische Regelungen (WPO, HGB, Berufssatzung) sowie durch Vorgaben internationaler Aufsichtsgremien (wie zum Beispiel solche der Securities and Exchange Commission und des Public Company Accounting Oversight Board) normiert und konkretisiert. Zur strikten Um- und Durchsetzung dieser Anforderungen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers haben wir bei GBP folgende Maßnahmen umgesetzt: Information beim Berufseinstieg: Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Ihrer Einstellung schriftlich auf die Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften verpflichtet. Jährliche Sicherstellung der persönlichen Unabhängigkeit: Die Mitarbeiter der WP-Praxis sind zum Ende eines jeden Jahres oder anlassbezogen zu finanziellen, persönlichen oder kapitalmäßigen Bindungen zu befragen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung einzuholen, in der bestätigt wird, dass die Unabhängigkeitsregelungen der WP-Praxis eingehalten worden sind. Seite 9
10 Anlassbezogene Abfrage der persönlichen Unabhängigkeit: Die anlassbezogene Abfrage unmittelbar vor jedem Auftragsbeginn durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer erfolgt mündlich im Rahmen der Prüfungsplanung (Planungsgespräch des Prüfungsteams) und wird auf dem Berichtsbegleitbogen bzw. in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. Sicherstellung der auftragsbezogenen Unabhängigkeit: Vor Annahme eines Auftrags ist die Untersuchung auf mögliche Interessenkonflikte, aus denen die Pflicht zur Versagung des Auftrags resultieren könnte, zwingend vorgeschrieben. Erklärung über die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätigen wir, dass die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen überprüft worden ist. VIII. Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und der leitenden Angestellten Die Vergütungsstruktur sieht in Ergänzung zum laufenden fixen Grundgehalt auch individuelle variable Gehaltsbestandteile als leistungsbezogene Komponente vor. Diese variable Komponente berücksichtigt verschiedene Faktoren. Die leitenden Angestellten erhalten eine Vergütung in Abhängigkeit der Erreichung persönlicher Umsatz- und Leistungsziele. Diese Ziele berücksichtigen unter anderem: Die Auslastung des Mitarbeiters für mandantenbezogene Tätigkeiten und interne Projekte. Die Erreichung der vereinbarten Fortbildungs- und Entwicklungsziele, die qualitativ auch daran gemessen werden, dass die relevanten und neuesten Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards sowie unsere Qualitätssicherungsrichtlinien zutreffend angewandt und eingehalten wurden. Der variable Anteil der Vergütung der leitenden Angestellten liegt in der Regel bei maximal 25 % der Gesamtvergütung der leitenden Angestellten. Die Partner Dr. Gottschalk und Kramer waren bis zum 31. Dezember 2014 zu gleichen Teilen am Ergebnis der GBP beteiligt. Seit dem 1. Januar 2015 steht das Ergebnis dem Partner Dr. Gottschalk alleine zu. Neben dem Ergebnisanteil bestehen keine weiteren Einkünfte der Partner Dr. Gottschalk und Kramer aus der Tätigkeit für die GBP. Seite 10
11 IX. Leitungsstruktur Sämtliche unternehmerisch relevanten Entscheidungen werden von den Partnern getroffen. Fachliche Entscheidungen werden von den Partnern unter Einbezug der verantwortlichen leitenden Angestellten getroffen. Dies betrifft auch Fragestellungen hinsichtlich des Qualitätssicherungssystems. Der für das Qualitätssicherungssystem zuständige Partner ist Herr Dr. Gottschalk. Jeder Partner, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist, ist einzelvertretungsberechtigt. Partner, die nicht zugleich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind, vertreten gemeinsam mit einem Partner, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist. X. Interne Fortbildungsgrundsätze und -maßnahmen Der Erfolg unseres Unternehmens kann nur durch eine anhaltend hohe Qualität unserer Leistungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen sichergestellt werden. Die hohe Qualität unserer Leistungen ist wesentlich auf die fachliche und persönliche Kompetenz unserer Mitarbeiter zurückzuführen. Aus diesem Grunde investieren wir in besonderem Maße in die Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die Weiterbildung erfolgt dabei über zwei Kanäle: Training on the job: Lernen durch Prüfungspraxis, hierbei coachen erfahrene Teamkollegen im Prüfungsteam weniger erfahrene Kollegen. Ein großer Erfolgsfaktor ist hierbei die umfassende Einbindung des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfers in die Prüfungsdurchführung. Training off the job: Der Besuch von gezielten Lehrveranstaltungen erfolgt meist über externe Anbieter und umfasst für unsere fachlichen Mitarbeiter in der Regel zwei Wochen pro Mitarbeiter und Jahr. Unsere Wirtschaftsprüfer haben jährlich eine nachprüfbare Fortbildung von durchschnittlich 40 Stunden nachzuweisen. Daneben halten wir aber auch interne Schulungsmaßnahmen ab, z. B. zur Vermittlung/Schulung unseres Prüfungsansatzes und hinsichtlich Spezialthemen von allgemeinem Interesse. Darüber hinaus stellen wir unseren Mitarbeitern mit unserer Fachbibliothek, den Fachzeitschriften und den facheinschlägigen Datenbanken die Ressourcen zur Verfügung, die ihnen die Aktualisierung und Erweiterung ihres Wissens und die Klärung von Fach- und Zweifelsfragen ermöglichen. Unsere Mitarbeiter nutzen das Fortbildungsangebot intensiv. Die Teilnahme der Mitarbeiter an Fortbildungsveranstaltungen wird zentral erfasst und überwacht. Seite 11
12 Bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs der einzelnen Mitarbeiter fließen auch die Ergebnisse aus der Mitarbeiterbeurteilung und natürlich auch der Bedarf hinsichtlich unseres Dienstleistungsangebots ein. XI. Finanzinformationen Die von Gottschalk, Becker & Partner im Geschäftsjahr 2014 erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: TEUR Abschlussprüfung 588 Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 240 Steuerberatungsleistungen 475 Sonstige Leistungen 124 Gesamt Saarbrücken, den 31. März 2015 Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Paul Richard Gottschalk Arno Kramer Seite 12
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