Transparenzbericht Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Transparenzbericht 2015. Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken"

Transkript

1 Transparenzbericht 2015 Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Vorwort und Hintergrund dieses Berichts... 3 II. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 3 III. Einbindung in ein Netzwerk... 4 IV. Unser internes Qualitätssicherungssystem... 4 V. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß 57a WPO... 8 VI. Von GBP geprüfte Unternehmen von öffentlichem Interesse... 9 VII. Sicherstellung der Unabhängigkeit... 9 VIII. Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und der leitenden Angestellten IX. Leitungsstruktur X. Interne Fortbildungsgrundsätze und -maßnahmen XI. Finanzinformationen Seite 2

3 I. Vorwort und Hintergrund dieses Berichts Persönlichkeit und fachliche Kompetenz: Diese Grundsätze prägen seit über 50 Jahren unser Unternehmen. Das regulatorische Umfeld generell und die Anforderungen aus einer überregionalen und internationalen Ausrichtung im Besonderen haben sich in diesen Jahren drastisch geändert. Unser eigener Anspruch, der hinter diesen Grundsätzen steht, ist dagegen unverändert hoch geblieben. Das Vertrauen, das unsere Mandanten, aber auch die Öffentlichkeit in uns setzen, ist Ansporn und Verpflichtung zugleich. Nur durch ein umfassendes Verständnis der Geschäftstätigkeit, des individuellen Umfelds und der spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten sowie einen durchgängig auf Qualität und Effizienz ausgerichteten internen Ablaufprozess und die konsequente fachliche und persönliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter können wir den gestiegenen Anforderungen gerecht werden. Mit dem nachfolgenden Bericht entsprechend den Anforderungen des 55c WPO (Wirtschaftsprüferordnung) geben wir einen Einblick in unsere Struktur und interne Organisation. II. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse Gottschalk, Becker & Partner (GBP) ist ein Unternehmen in der Rechtsform einer Partnerschaft, eingetragen im Partnerschaftsregister Saarbrücken unter der Nummer 1. Partner zum 31. März 2015 sind folgende Herren: WP/RA/StB Dr. Paul Richard Gottschalk WP Arno Kramer Stimm- und Vermögensrechte standen zum 31. März 2015 dem Partner Dr. Gottschalk zu. Seite 3

4 III. Einbindung in ein Netzwerk GBP tritt unter gottschalk-partner.de in einer Kooperation mit folgenden Unternehmen auf: Dr. Gottschalk Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Saarbrücken, Saarländische Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken GBP war weiterhin seit Anfang des Jahres 2012 als unabhängiges und partnergeführtes Prüfungs- und Beratungsunternehmen Mitglied im PKF-Netzwerk und an der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, beteiligt. GBP ist aus dem PKF-Netzwerk zum Ende des Jahres 2014 wieder ausgeschieden. IV. Unser internes Qualitätssicherungssystem Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist das Qualitätssicherungssystem für den Bereich Abschlussprüfung; die Bereiche Steuerberatung und Rechtsberatung haben ebenfalls angemessene Vorkehrungen zur Qualitätssicherung getroffen. Im Bereich Abschlussprüfung haben wir die nach der WPO und der Berufssatzung WP/vBP einzuhaltenden Vorschriften sowie die nach der VO 1/2006 und den IDW Prüfungsstandards zu beachtenden Regelungen in Organisationsrichtlinien umgesetzt ( Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis ). Diese Richtlinien werden regelmäßig entsprechend den gesetzlichen und berufständischen Vorgaben und Empfehlungen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) bzw. entsprechend eventueller Änderungen in unseren internen Ablaufstrukturen aktualisiert. Jeder Mitarbeiter erhält ein persönliches Exemplar und wird auf die Einhaltung der Richtlinien verpflichtet. Inhalt und Bedeutung der Richtlinien werden in internen Schulungen vermittelt. Seite 4

5 Allgemeine Praxisorganisation: Die Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in unserer Wirtschaftsprüferpraxis betreffen insbesondere Maßnahmen zur: Beachtung der allgemeinen Berufspflichten Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit Gewissenhaftigkeit Verschwiegenheit Eigenverantwortlichkeit Berufswürdiges Verhalten Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen Mitarbeiterentwicklung (Einstellung, Aus- und Fortbildung, Beurteilung, Bereitstellung von Fachinformationen) Gesamtplanung aller Aufträge Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen Im Rahmen der Übernahme und Fortführung von Mandanten sowie der Prüfungsplanung sind durch die Praxisleitung bzw. die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer mandanten- und auftragsbezogene Informationen zur Feststellung möglicher Unabhängigkeitsgefährdungen zu erfassen (z. B. auch zur Erkennung von möglichen Interessenkonflikten). Bei Großmandaten sowie bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird insbesondere die Einhaltung der Einnahmenbeschränkung beachtet. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit verweisen wir auf die Ausführungen unter Nr. VII. des Transparenzberichts. Zur Mitarbeiterentwicklung verweisen wir auf die Ausführungen unter Nr. X. des Transparenzberichts. Ausgehend von der Auftragsplanung wird eine Personalbedarfsplanung unter Berücksichtigung ausreichender personeller Reserven durchgeführt. Die Einsatzplanung wird grundsätzlich laufend aktualisiert. Der Einsatz von Spezialisten wird bei Bedarf in der Einsatzplanung berücksichtigt. Seite 5

6 Auftragsabwicklung Neben der allgemeinen Praxisorganisation gibt es einen Katalog von Regelungen zur Auftragsabwicklung, der im Wesentlichen folgende Aspekte umfasst: Organisation der Auftragsabwicklung Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regeln für die Auftragsabwicklung Anleitung des Prüfungsteams Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung Abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse Auftragsbezogene Qualitätssicherung durch prozessunabhängige Personen (Berichtskritik, auftragsbegleitende Qualitätssicherung) Lösung von Meinungsverschiedenheiten Abschluss der Dokumentation der Auftragsabwicklung und Archivierung der Arbeitspapiere Das Qualitätssicherungssystem im Bereich der Auftragsabwicklung betrifft insbesondere die Regelungen zur Auftragsannahme und -fortführung, den Prüfungsansatz der Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit den Regelungen zur Planung, Prüfungsdurchführung, Auftrags- und Prüfungsdokumentation, Berichterstattung und Qualitätssicherung im Prüfungsteam bei Abschlussprüfungen, die interne Konsultation bei komplexen Sachverhalten, die Berichtskritik und die auftragsbegleitende Qualitätssicherung sowie den Abschluss und die Archivierung der Auftragsdokumentation. Im Vorfeld der Auftragsannahme bzw. -fortführung werden detaillierte Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen. Die Regelungen beinhalten die zeit- und sachgerechte Beurteilung von potentiellen Kunden- und Auftragsrisiken. Ferner erfolgt eine Untersuchung, inwieweit der Auftrag mit den Berufspflichten, insbesondere dem Grundsatz der Unabhängigkeit vereinbar ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Einhaltung der Vorgaben zur internen Rotation bei Prüfung von Mandanten im Sinne des 319a HGB geprüft. Im Rahmen der Prüfungsplanung wird von den Mitarbeitern des Prüfungsteams eine Bestätigung eingeholt, dass keine Gefährdung der Unabhängigkeit vorliegt. Der für das Mandatsverhältnis verantwortliche Partner bzw. der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat auch nach Annahme des Auftrags das Eintreten von Bedingungen zu beobachten und zu bewerten, die zur Ablehnung des Auftrages geführt hätten, wenn sie schon vor der erstmaligen Annahme des Auftrages bestanden hätten. Werden nach An- Seite 6

7 nahme des Auftrages Informationen oder Sachverhalte bekannt, die zur Ablehnung des Auftrages geführt hätten, ist kurzfristig durch alle Partner eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise insbesondere die vorzeitige Beendigung des Mandats herbeizuführen. Wir nehmen die Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer zur Befreiung von internen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Geldwäschebekämpfungsgesetzes in Anspruch. Auch ohne diese besonderen Vorkehrungen achten wir darauf, Geldwäsche zu erkennen und die weiteren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (Identifizierungspflicht, Pflicht zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Verdachtsanzeigepflicht) einzuhalten. Der von GBP angewendete Prüfungsansatz, d.h. die Prüfungsgrundsätze und -methoden für die Planung und Durchführung von Abschlussprüfungen, ist in einem Leitfaden zusammengefasst. Dieser steht jedem Mitarbeiter zur Verfügung, die Inhalte werden über interne Schulungen vermittelt. Durch den verantwortlichen Prüfungsleiter werden die Prüfungsplanung und daraus abgeleitet die detaillierten Vorgaben für die Bearbeitung der einzelnen Prüfungsschritte dokumentiert. Zur Führung und Überwachung der Prüfungsteams stehen ferner vielfältige Hilfsmittel zur Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung zur Verfügung. Die Anleitung und Überwachung des Teams erfolgen durch den Prüfungsleiter vor Ort. Eine verpflichtende auftragsbegleitende Qualitätssicherung besteht für Prüfungsaufträge von gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen. Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung schließt in den Fällen, in denen ein Prüfungsbericht zu erstellen ist, die Berichtskritik mit ein. Die Einholung von fachlichem Rat bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen erlangt in Anbetracht der immer komplexeren Sachverhalte, die der Wirtschaftsprüfer zu beurteilen hat, eine zunehmend größere Bedeutung. Bei Auftreten von für das Auftragsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer die Entscheidung über die Notwendigkeit eines internen oder externen Konsultationsprozesses eigenverantwortlich zu treffen. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer stellt sicher, dass die Mitglieder des Auftragsteams für das Prüfungsergebnis bedeutsame Zweifelsfragen mit anderen Teammitgliedern bzw. Spezialisten klären. Die Vorgehensweise ist im Qualitätssicherungshandbuch geregelt. Die besonderen Regelungen zur Auftragsabwicklung betreffen alle betriebswirtschaftlichen Prüfungen i.s.d. 2 Abs. 1 WPO, sofern die Berufssatzung nicht einen engeren Anwendungsbereich vorsieht. Seite 7

8 Regelungen zur Nachschau: Zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems ist eine planmäßige Nachschau eingerichtet. Dabei werden in Stichproben einzelne Aufträge nachgeprüft. Die Nachschau wird durch einen auftragsunabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die bei der Nachschau getroffenen Feststellungen sind Grundlage für die Fortentwicklung des Qualitätssicherungssystems. Erklärung zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems: Das eingesetzte und angewendete Qualitätssicherungssystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben wurden im abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten. Wir haben uns anhand von Kontrollen von der Anwendung des Qualitätssicherungssystems im Geschäftsjahr überzeugt. V. Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß 57a WPO Nach 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Bei Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, sind diese Prüfungen alle drei Jahre durchführen zu lassen ( 57a Abs. 6 Satz 8 WPO). Vor diesem Hintergrund wurde im August 2011 eine Qualitätskontrolle durchgeführt. Dabei wurden Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung in einem Qualitätskontrollbericht zusammengefasst mit dem Ergebnis, dass das bei GBP eingeführte Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen steht. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer der GBP mit Bescheinigung vom 29. September 2011 die Teilnahme an der Qualitätskontrolle bestätigt. Die Bescheinigung war ursprünglich bis zum 9. Dezember 2014 befristet. Da GBP keinen weiteren Auftrag zur Prüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse angenommen hat, wurde auf Antrag die Befristung der Bescheinigung durch die Wirtschaftsprüferkammer bis zum 9. Dezember 2017 verlängert. Seite 8

9 VI. Von GBP geprüfte Unternehmen von öffentlichem Interesse Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft, Trier (Jahres- und Konzernabschluss zum ) VII. Sicherstellung der Unabhängigkeit Eine der wesentlichen Berufspflichten des Abschlussprüfers ist die Sicherstellung der Unabhängigkeit. Dabei ist gefordert, dass der Abschlussprüfer seine Tätigkeit unabhängig und frei von Umständen durchführt, die eine Besorgnis der Befangenheit begründen. Diese Berufspflicht wird durch zahlreiche nationale, gesetzliche und berufsständische Regelungen (WPO, HGB, Berufssatzung) sowie durch Vorgaben internationaler Aufsichtsgremien (wie zum Beispiel solche der Securities and Exchange Commission und des Public Company Accounting Oversight Board) normiert und konkretisiert. Zur strikten Um- und Durchsetzung dieser Anforderungen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers haben wir bei GBP folgende Maßnahmen umgesetzt: Information beim Berufseinstieg: Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Ihrer Einstellung schriftlich auf die Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften verpflichtet. Jährliche Sicherstellung der persönlichen Unabhängigkeit: Die Mitarbeiter der WP-Praxis sind zum Ende eines jeden Jahres oder anlassbezogen zu finanziellen, persönlichen oder kapitalmäßigen Bindungen zu befragen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung einzuholen, in der bestätigt wird, dass die Unabhängigkeitsregelungen der WP-Praxis eingehalten worden sind. Seite 9

10 Anlassbezogene Abfrage der persönlichen Unabhängigkeit: Die anlassbezogene Abfrage unmittelbar vor jedem Auftragsbeginn durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer erfolgt mündlich im Rahmen der Prüfungsplanung (Planungsgespräch des Prüfungsteams) und wird auf dem Berichtsbegleitbogen bzw. in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. Sicherstellung der auftragsbezogenen Unabhängigkeit: Vor Annahme eines Auftrags ist die Untersuchung auf mögliche Interessenkonflikte, aus denen die Pflicht zur Versagung des Auftrags resultieren könnte, zwingend vorgeschrieben. Erklärung über die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätigen wir, dass die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen überprüft worden ist. VIII. Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und der leitenden Angestellten Die Vergütungsstruktur sieht in Ergänzung zum laufenden fixen Grundgehalt auch individuelle variable Gehaltsbestandteile als leistungsbezogene Komponente vor. Diese variable Komponente berücksichtigt verschiedene Faktoren. Die leitenden Angestellten erhalten eine Vergütung in Abhängigkeit der Erreichung persönlicher Umsatz- und Leistungsziele. Diese Ziele berücksichtigen unter anderem: Die Auslastung des Mitarbeiters für mandantenbezogene Tätigkeiten und interne Projekte. Die Erreichung der vereinbarten Fortbildungs- und Entwicklungsziele, die qualitativ auch daran gemessen werden, dass die relevanten und neuesten Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards sowie unsere Qualitätssicherungsrichtlinien zutreffend angewandt und eingehalten wurden. Der variable Anteil der Vergütung der leitenden Angestellten liegt in der Regel bei maximal 25 % der Gesamtvergütung der leitenden Angestellten. Die Partner Dr. Gottschalk und Kramer waren bis zum 31. Dezember 2014 zu gleichen Teilen am Ergebnis der GBP beteiligt. Seit dem 1. Januar 2015 steht das Ergebnis dem Partner Dr. Gottschalk alleine zu. Neben dem Ergebnisanteil bestehen keine weiteren Einkünfte der Partner Dr. Gottschalk und Kramer aus der Tätigkeit für die GBP. Seite 10

11 IX. Leitungsstruktur Sämtliche unternehmerisch relevanten Entscheidungen werden von den Partnern getroffen. Fachliche Entscheidungen werden von den Partnern unter Einbezug der verantwortlichen leitenden Angestellten getroffen. Dies betrifft auch Fragestellungen hinsichtlich des Qualitätssicherungssystems. Der für das Qualitätssicherungssystem zuständige Partner ist Herr Dr. Gottschalk. Jeder Partner, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist, ist einzelvertretungsberechtigt. Partner, die nicht zugleich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind, vertreten gemeinsam mit einem Partner, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist. X. Interne Fortbildungsgrundsätze und -maßnahmen Der Erfolg unseres Unternehmens kann nur durch eine anhaltend hohe Qualität unserer Leistungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen sichergestellt werden. Die hohe Qualität unserer Leistungen ist wesentlich auf die fachliche und persönliche Kompetenz unserer Mitarbeiter zurückzuführen. Aus diesem Grunde investieren wir in besonderem Maße in die Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die Weiterbildung erfolgt dabei über zwei Kanäle: Training on the job: Lernen durch Prüfungspraxis, hierbei coachen erfahrene Teamkollegen im Prüfungsteam weniger erfahrene Kollegen. Ein großer Erfolgsfaktor ist hierbei die umfassende Einbindung des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfers in die Prüfungsdurchführung. Training off the job: Der Besuch von gezielten Lehrveranstaltungen erfolgt meist über externe Anbieter und umfasst für unsere fachlichen Mitarbeiter in der Regel zwei Wochen pro Mitarbeiter und Jahr. Unsere Wirtschaftsprüfer haben jährlich eine nachprüfbare Fortbildung von durchschnittlich 40 Stunden nachzuweisen. Daneben halten wir aber auch interne Schulungsmaßnahmen ab, z. B. zur Vermittlung/Schulung unseres Prüfungsansatzes und hinsichtlich Spezialthemen von allgemeinem Interesse. Darüber hinaus stellen wir unseren Mitarbeitern mit unserer Fachbibliothek, den Fachzeitschriften und den facheinschlägigen Datenbanken die Ressourcen zur Verfügung, die ihnen die Aktualisierung und Erweiterung ihres Wissens und die Klärung von Fach- und Zweifelsfragen ermöglichen. Unsere Mitarbeiter nutzen das Fortbildungsangebot intensiv. Die Teilnahme der Mitarbeiter an Fortbildungsveranstaltungen wird zentral erfasst und überwacht. Seite 11

12 Bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs der einzelnen Mitarbeiter fließen auch die Ergebnisse aus der Mitarbeiterbeurteilung und natürlich auch der Bedarf hinsichtlich unseres Dienstleistungsangebots ein. XI. Finanzinformationen Die von Gottschalk, Becker & Partner im Geschäftsjahr 2014 erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: TEUR Abschlussprüfung 588 Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 240 Steuerberatungsleistungen 475 Sonstige Leistungen 124 Gesamt Saarbrücken, den 31. März 2015 Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Paul Richard Gottschalk Arno Kramer Seite 12

Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013. gemäß. 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der. RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH

Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013. gemäß. 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der. RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013 gemäß 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dornbirn,

Mehr

Transparenzbericht zum 31.03.2012

Transparenzbericht zum 31.03.2012 Transparenzbericht zum 31.03.2012 BW PARTNER Bauer Wulf Schätz Hasenclever Stiefelhagen Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkung...

Mehr

Transparenzbericht. der. GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg

Transparenzbericht. der. GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg Transparenzbericht der GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg zum 31. März 2012 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 3 2. Rechtliche Struktur und Vergütungsgrundlagen... 3 3. Internes

Mehr

TRANSPARENZBERICHT T r a n s p a r e n z b e r i c h t

TRANSPARENZBERICHT T r a n s p a r e n z b e r i c h t T R A N S P A R E N Z B E R I C H T Transparenzbericht der für das Jahr 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORWORT...1 2. OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN...2 2.1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 2 2.2.

Mehr

Transparenzbericht zum 31. März 2012

Transparenzbericht zum 31. März 2012 Transparenzbericht zum 31. März 2012 für die bdp Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg, Berlin Inhaltsverzeichnis Seite 1. VORWORT... 3 2. RECHTLICHE VERHÄLTNISSE, LEITUNGSSTRUKTUR

Mehr

Transparenzbericht für das Kalenderjahr 2008

Transparenzbericht für das Kalenderjahr 2008 Transparenzbericht für das Kalenderjahr 2008 für die VOM HAU - TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse 2. Netzwerk 3. Das interne

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

WirtschaftsTreuhand GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht zum 31. März 2015

WirtschaftsTreuhand GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht zum 31. März 2015 WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Transparenzbericht zum 31. März 2015 WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH

IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH Audit IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH Schönbrunner Straße 222-228 Stiege 1 / 7. Stock A-1120 Wien T +43 1 505 43 13-0 F +43 1 505 43 13-2013 E office@ibgroup.at www.ibgroup.at DVR: 4001177

Mehr

DR. KLEEBERG & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MÜNCHEN TRANSPARENZBERICHT ZUM 31.

DR. KLEEBERG & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MÜNCHEN TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. DR. KLEEBERG & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MÜNCHEN TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. MÄRZ 2015 ÜBERARBEITET AM 15. JUNI 2015 2 INHALT VORWORT 3 A. UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. T r a n s p a r e n z b e r i c h t. gemäß. 55 c WPO

LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. T r a n s p a r e n z b e r i c h t. gemäß. 55 c WPO LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf T r a n s p a r e n z b e r i c h t gemäß 55 c WPO I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. RECHTSFORM UND EIGENTUMSVERHÄLTNISSE 1 II. ORGANISATORISCHE

Mehr

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht!

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Interne Revision Ressourcen optimieren Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Wertetreiber Interne Revision Internationalisierung und Wettbewerbsdruck zwingen Unternehmen dazu, ihre

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Transparenzbericht gem. 55 c WPO

Transparenzbericht gem. 55 c WPO BAKER TILLY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Transparenzbericht gem. 55 c WPO März 2015 1/11 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 2. Netzwerke 3. BAKER TILLY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Grundsätze unserer Kanzleiführung

Grundsätze unserer Kanzleiführung Die Leitung unserer Kanzlei sowie deren Organisation werden wesentlich durch den gesetzlich und berufsständisch vorgegebenen Ordnungsrahmen der drei Berufsqualifikationen geprägt. Die höchsten Anforderungen

Mehr

Vorbemerkung. 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse

Vorbemerkung. 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse Transparenzbericht zum 31. März 2015 (gemäß 55c WPO) der COMMERZIAL TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Oldenburg Vorbemerkung Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,

Mehr

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.

Mehr

T r a n s p a r e n z b e r i c h t A u d i t P a r t n e r A u s t r i a W i r t s c h a f t s p r ü f e r G m b H f ü r d a s J a h r 2 0 1 1

T r a n s p a r e n z b e r i c h t A u d i t P a r t n e r A u s t r i a W i r t s c h a f t s p r ü f e r G m b H f ü r d a s J a h r 2 0 1 1 T R A N S P A R E N Z B E R I C H T Transparenzbericht für das Jahr 2011 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORWORT... 1 2. OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN... 2 2.1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 2 2.2. Einbindung

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen. Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden

Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen. Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden Compliance-Risiken managen Die Sicherstellung von Compliance, also die Einhaltung von Regeln (Gesetze,

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf. München, den 22.08.2014

Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf. München, den 22.08.2014 wp.net e.v. 80333 München Theatinerstr. 8 Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung Vereinsregister München Nr. 18850 Geschäftsführender

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007

Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007 Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007 Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Inhalt Seite I. Hintergrund des Berichts

Mehr

Transparenzbericht 2014

Transparenzbericht 2014 gemäß 24 Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) der SOT SÜD-OST TREUHAND 18. März 2015 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung... 1 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 1 2. Internationale Anbindung

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

TRANSPARENZBERICHT 2014

TRANSPARENZBERICHT 2014 TRANSPARENZBERICHT 2014 Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Vorwort 1 2. Rechtsform 1 3. Unternehmensstruktur

Mehr

Az. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht

Az. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht Az. IB2-1468.191-0 Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern über die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern für das Prüfungsjahr 2012 (01.07.2012 30.06.2013) Nach 22 Abs.

Mehr

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter 30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden

Mehr

1. Qualitätssicherung bei der Organisation der Unternehmensberatung. 1.1. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Besorgnis der Befangenheit Grundsatz:

1. Qualitätssicherung bei der Organisation der Unternehmensberatung. 1.1. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Besorgnis der Befangenheit Grundsatz: Qualitätssicherung in der Unternehmensberatung Bei der Qualitätssicherung der Unternehmensberatung ist zwischen der Organisation der Unternehmensberatung allgemein (Ziffer 1) und der Abwicklung einzelner

Mehr

Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV

Offenlegung Vergütungssystem. gemäß 7 InstitutsVergV Offenlegung Vergütungssystem gemäß 7 InstitutsVergV 2 Inhalt INHALT... 3 PRÄAMBEL... 5 1 GRUNDSÄTZE DER VERGÜTUNG... 7 2 GOVERNANCE STRUKTUREN... 7 3 FIXE VERGÜTUNG... 8 4 VARIABLE VERGÜTUNG... 8 5 VERGÜTUNGSSYSTEM

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 1 (VO 1/2006)

Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 1 (VO 1/2006) Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 1 (VO 1/2006) (27.03.2006) 2 1. Vorbemerkungen...2 2. Definitionen...4 3. Einrichtung,

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld GDV Pressegespräch am 13. März 2015 GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld Prüfungspflicht Prüfungspflicht ergibt sich aus

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Transparenzbericht. zum 31. Dezember 2012. ІВ Interbilanz Audit TOV

Transparenzbericht. zum 31. Dezember 2012. ІВ Interbilanz Audit TOV Transparenzbericht zum 31. Dezember 2012 ІВ Interbilanz Audit TOV Inhaltsverzeichnis Vorwort I. RECHTSFORM UND EIGENTUMSVERHÄLTNISSE...4 II. NETZWERK...4 III. LEITUNGSSTRUKTUR...5 IV. DIE VERGÜTUNG DER

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Management von Beschwerden und Einsprüchen

Management von Beschwerden und Einsprüchen Management von Beschwerden und Einsprüchen für die für Wald & Holz-Zertifizierung Bureau Veritas Certification Verfahrensweise - TQR I&F Division V2-0 - Februar 2015 Move Forward with Confidence 1. EINLEITUNG

Mehr

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung (Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freising. Transparenzbericht März 2015 nach 55c der Wirtschaftsprüferordnung. Landestreuhand Weihenstephan GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freising. Transparenzbericht März 2015 nach 55c der Wirtschaftsprüferordnung. Landestreuhand Weihenstephan GmbH Landestreuhand Freising Transparenzbericht März 2015 nach 55c der Wirtschaftsprüferordnung Inhaltsübersicht Seite 1 EINLEITUNG 1 2 RECHTLICHE VERHÄLTNISSE 1 2.1 Rechtsform und Eigentumsverhältnisse 1 2.2

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover,

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Konzernrichtlinie der TÜV AUSTRIA HOLDING AG. zum Thema. Beschwerdeverfahren

Konzernrichtlinie der TÜV AUSTRIA HOLDING AG. zum Thema. Beschwerdeverfahren Konzernrichtlinie der TÜV AUSTRIA HOLDING AG zum Thema Beschwerdeverfahren Erstellt in der Revision 00 von: Dipl.-Ing (FH) A. Dvorak am: 12.06.2007 Geprüft von: Dipl.-Ing (FH) A. Dvorak am: 13.06.2007

Mehr

Qualitätssicherung in der Steuerberatung - Verfahren der externen Qualitätskontrolle für den Berufsstand der Steuerberater

Qualitätssicherung in der Steuerberatung - Verfahren der externen Qualitätskontrolle für den Berufsstand der Steuerberater Tanja Fischer Qualitätssicherung in der Steuerberatung - Verfahren der externen Qualitätskontrolle für den Berufsstand der Steuerberater Herausgegeben vom Deutschen wissenschaftlichen Institut der Steuerberater

Mehr

AC Audit & Consult GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Aachen

AC Audit & Consult GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Aachen AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aachen Transparenzbericht 2015 A G1T & \rt hatlfung,ert

Mehr

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt)

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt) Aufnahmevertrag Zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (im folgenden der PARITÄTISCHE genannt) und der gemeinnützigen Gesellschaft: (Name und

Mehr

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Transparenzbericht. der. BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover

Transparenzbericht. der. BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover Transparenzbericht der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover zum 27. März 2015 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 3 2. Rechtliche Struktur und Vergütungsgrundlagen... 4 3. Das Qualitätssicherungssystem

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Nr. Frage: 71-02m Welche Verantwortung und Befugnis hat der Beauftragte der Leitung? 5.5.2 Leitungsmitglied; sicherstellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.

Mehr

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Prüfung Netzwerk. Sicherheitslücken im IT-Verbund

Prüfung Netzwerk. Sicherheitslücken im IT-Verbund Prüfung Netzwerk Sicherheitslücken im IT-Verbund Prüfung Netzwerk Netzwerke Router und Switche stellen das Rückgrat jeder Kommunikation in Unternehmen dar. Diese werden bei Prüfungen oft vernachlässigt

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir sind Ihre Personalabteilung vor Ort.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir sind Ihre Personalabteilung vor Ort. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir sind Ihre Personalabteilung vor Ort. Für Unternehmen, die in Deutschland investieren, ist das Personalmanagement ein besonders kritischer Erfolgsfaktor.

Mehr

Abweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften

Abweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften Abweichungen Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften AMWHV [...] Alle Abweichungen im Prozess und von der Festlegung der Spezifikation sind zu dokumentieren und gründlich zu untersuchen. [...]

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Teil 2 Management virtueller Kooperation

Teil 2 Management virtueller Kooperation Anwendungsbedingungen und Gestaltungsfelder 45 Teil 2 Management virtueller Kooperation Der strategischen Entscheidung über die Einführung telekooperativer Zusammenarbeit und die rüfung der Anwendungsbedingungen

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Wiederkehrende Buchungen

Wiederkehrende Buchungen Wiederkehrende Buchungen Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1133 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Wiederkehrende Buchungen erstellen 2.2. Wiederkehrende Buchungen einlesen 3. Details

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Positionsprofil. Steuerberater / Wirtschaftsprüfer (m/w) mit Partnerperspektive

Positionsprofil. Steuerberater / Wirtschaftsprüfer (m/w) mit Partnerperspektive mit Partnerperspektive 09.04.2013 Inhalt Das Unternehmen Die Funktion Ihr Profil Ihre Chancen Interesse Kontakt Dieses Profil wurde durch die Promerit Personalberatung AG erstellt. Wir bitten Sie, die

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

DDV-SIEGEL. Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen. www.ddv.de

DDV-SIEGEL. Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen. www.ddv.de DDV-SIEGEL Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen www.ddv.de Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Adressdienstleister in den beiden DDV-Councils

Mehr

IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer

IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer Roundtable der matrix technology AG München, 6. November 2008 Lothar Schulz Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Prüfer für Qualitätskontrolle AGENDA 1. IT-Prüfung

Mehr

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Internes Kontrollsystem (IKS) als Element

Mehr

Transparenzbericht 2015

Transparenzbericht 2015 Transparenzbericht 2015 gemäß 55c WPO der ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg ESC WIRTSCHAFTSPRÜFUNG GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Am Sandtorkai 44 20457 Hamburg

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Monitoring-Service Anleitung

Monitoring-Service Anleitung Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.

Mehr