T r a n s p a r e n z b e r i c h t A u d i t P a r t n e r A u s t r i a W i r t s c h a f t s p r ü f e r G m b H f ü r d a s J a h r

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1 T R A N S P A R E N Z B E R I C H T Transparenzbericht für das Jahr 2011

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORWORT OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN Rechtsform und Eigentumsverhältnisse Einbindung in ein Netzwerk Leitungsstruktur Vergütung der Teilhaber Finanzinformationen Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse OFFENLEGUNG UNSERES QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEMS Auftragsunabhängige und auftragsbezogene Maßnahmen auftragsbezogene Maßnahmen auftragsunabhängige Maßnahmen Wahrung und Überprüfung der Unabhängigkeit Kontinuierliche Fortbildung und Mitarbeiterentwicklung Externe Qualitätsprüfung im Sinne des Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG)... 10

3 VORWORT 1 1. VORWORT Gemäß 24 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG) sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens 3 Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichen Interesse ( 4 Abs 1 A- QSG) durchführen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (Abschlussprüferrichtlinie). Im Transparenzbericht sind bestimmte Informationen über die Struktur und interne Organisation unserer Prüfungsgesellschaft offenzulegen, um die Öffentlichkeit über unsere Organisationsstrukturen und Qualitätssicherungsmaßnahmen zu informieren und einen Beitrag zu einer erhöhten Transparenz im Hinblick auf die von uns zur Einhaltung der Berufspflichten eingerichteten Qualitätssicherungsmaßnahmen im Sinne des 2 A-QSG zu leisten. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dem folgenden Transparenzbericht nach, wobei zu beachten ist, dass die mit der - HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH - HOUF + AUDIT PARTNER Wirtschaftsprüfer OG zu einem einheitlichen Prüfungsbetrieb zusammen gefasst ist. Alle organisatorischen und finanziellen Angaben beziehen sich daher auf diesen gemeinsamen Prüfungsbetrieb.

4 OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN 2 2. OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN 2.1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse Die ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Firmenbuchnummer FN v eingetragen, als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unter dem WT Code erfasst und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB registriert. Die Anteile der Gesellschaft befinden sich zur Gänze im Besitz der HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH. Seit 15. Jänner 2008 verfügt die Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH über eine Zweigstelle in 4060 Leonding, Winkelstraße 10, WT Code Die HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH ist im Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN k erfasst. Sie ist ebenfalls Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (WT Code ) und im Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB angeführt. Die Geschäftsanteile an der HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH werden zur Gänze von Herrn Mag. Herbert HOUF gehalten. Die HOUF + AUDIT PARTNER Wirtschaftsprüfer OG ist im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Firmenbuchnummer FN p eingetragen, als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unter dem WT Code erfasst und im öffentlichen Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Nummer QKB registriert. Gesellschafter der HOUF + AUDIT PARTNER Wirtschaftsprüfer OG sind die Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH und Herr Mag. Herbert Houf Einbindung in ein Netzwerk Die, die HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH sowie die HOUF + AUDIT PARTNER Wirtschaftsprüfer OG sind zu einem einheitlichen Prüfungsbetrieb zusammengefasst und gehören darüber hinausgehend keinem Netzwerk an Leitungsstruktur Alle strategisch relevanten Entscheidungen werden von Herrn Mag. Herbert HOUF in seiner Funktion als Geschäftsführer bei der und der

5 OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN 3 HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH bzw. als persönlich haftender Gesellschafter bei der HOUF + AUDIT PARTNER Wirtschaftsprüfer OG getroffen. Herr Mag. Houf hat auch die Funktion des Unabhängigkeitsbeauftragten über. Seit 15. Jänner 2008 ist Herr Mag. Gerhard STEINBERGER Geschäftsführer der Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH. Herr Mag. Gerhard Steinberger ist Zweigstellenleiter der Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH in 4060 Leonding, Winkelstraße 10. Frau Mag. Alexandra BRABETZ ist seit 11. Dezember 2008 als Prokuristin bei der HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH bestellt. Seit 21. Juli 2011 ist sie Geschäftsführerin der. Sie ist außerdem für die Qualitätssicherung im Prüfungsbetrieb verantwortlich Vergütung der Teilhaber Die Vergütung wird auf die vom jeweiligen Geschäftsführer übernommenen Aufgaben und den damit verbundenen Verantwortungsbereich abgestellt Finanzinformationen Der Prüfungsbetrieb hat sich auf die folgenden Geschäftsbereiche spezialisiert: - Prüfungsleistungen (Abschlussprüfungen, Sonderprüfungen, Interne Revision, Due Diligence) - Gutachten (Mergers & Acquisitions, Unternehmensbewertungen) - Qualitätsprüfungen im Rahmen des A-QSG und - Verfahrensrecht Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des erzielten Gesamtumsatzes: Bereich Umsätze in TEUR Abschlussprüfung 484 Andere Bestätigungsleistungen 52

6 OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN 4 Interne Revision 198 Sonstige Beratungsleistungen 300 Gesamt Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse Im Geschäftsjahr 2011 wurde für die TG Holding AG eine Pflichtprüfung zum 31. Dezember 2010 durchgeführt. Die Wiener Börse hat die Listung im Amtlichen Handel für die Gesellschaft mit beendet. Gleichzeitig wurde eine Listung der Aktien im Sonstigen Handel (Dritter Markt) beantragt, wo das Unternehmen nun seither ab notiert.

7 QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM 5 3. OFFENLEGUNG UNSERES QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEMS 3.1. Auftragsunabhängige und auftragsbezogene Maßnahmen Die, die HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH und die HOUF + AUDIT PARTNER Wirtschaftsprüfer OG haben ein wirksames Qualitätssicherungssystem eingerichtet, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erbringung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen zu unterstützen. Maßgabe dafür sind das Qualitätssicherungshandbuch und das Prüfungshandbuch. Das Qualitätssicherungssystem umfasst sowohl Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Organisation des Prüfungsbetriebes (auftragsunabhängige Maßnahmen) als auch Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Abwicklung einzelner Aufträge (auftragsabhängige Maßnahmen). Um sicherzustellen, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Mitarbeitern verstanden bzw. angewendet werden, gibt es regelmäßige Schulungen auftragsbezogene Maßnahmen Die auftragsbezogenen Maßnahmen sind vorrangig im Prüfungshandbuch festgehalten, das allen Mitarbeitern zugänglich ist. Diese Maßnahmen sehen die qualitativ hochwertige Abwicklung von Abschlussprüfungen, die durchgängige Einhaltung der Prüfungsstandards sowie die Einhaltung unserer Qualitätssicherungsstandards während der Planung, Durchführung, Überwachung, Dokumentation und Berichterstattung, vor auftragsunabhängige Maßnahmen Die auftragunabhängigen Maßnahmen betreffen insbesondere die folgenden Bereiche: Maßnahmen zur Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln Berufsberechtigte sind nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich und unabhängig auszuüben. Es werden daher einerseits Maßnahmen zur Einhaltung der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, sowie zur Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit und andererseits Maßnahmen zur Einhaltung der Verschwiegenheit, der Gewissenhaftigkeit, der Eigenverantwortlichkeit und des berufswürdigen Verhaltens festgelegt. Die Mitarbeiter werden bei der Einstellung über diese Anforderungen informiert und dann regelmäßig über Neuerungen unterrichtet. Zur Dokumentation werden die Verschwiegenheitserklärungen der Mitarbeiter und die regelmäßig abzugeben-

8 QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM 6 den Unabhängigkeitserklärungen betreffend der zu prüfenden Unternehmen in den Personalakten abgelegt. Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen Die Regelungen zur Annahme, Fortführung und vorzeitigen Beendigung von Geschäftsbeziehungen zu Klienten beinhalten insbesondere Maßnahmen zur: - Sicherstellung der Einhaltung der Berufspflichten (insbesondere des Grundsatzes der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und der Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit sowie sonstiger Interessenkonflikte mit bereits bestehenden oder zu erwartenden Klientenbeziehungen); - Entscheidung, ob die Ablehnung oder Niederlegung eines Auftrages erforderlich ist, - Feststellung, mit welchen Risiken ein Auftrag verbunden sein könnte bzw. welche Maßnahmen zur Risikobegrenzung erforderlich sind. - Sicherstellung, dass nur solche Aufträge angenommen oder fortgeführt werden, die in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können; Gesamtplanung aller Aufträge Die sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge soll dazu beitragen, dass sowohl die bereits übernommenen als auch die noch zu erwartenden Aufträge unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben ordnungsgemäß durchgeführt und zeitgerecht abgeschlossen werden. Besondere Regelungen zur Internen Rotation Wir haben in unserem Prüfungsbetrieb entsprechende Maßnahmen gesetzt, die sicherstellen sollen, dass die Rotationspflicht gem. 271 Abs 3 UGB bei der Prüfung börsennotierter Unternehmen und bei großen Gesellschaften, bei denen das Fünffache eines der in Euro ausgedrückten Größenmerkmale einer großen Gesellschaft überschritten wurde, eingehalten wird.

9 QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM 7 Regelungen betreffend den Versicherungsschutz Ein effizientes Risikomanagement soll das Haftungsrisiko für den Prüfungsbetrieb minimieren und bei der Übernahme von Prüfungsaufträgen einen ausreichenden Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung gewährleisten. Auftragsabwicklung Die personelle, inhaltliche und zeitliche Planung der Prüfungsaufträge gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regelungen für die Auftragsabwicklung. Der gesamte Prüfungsablauf wird in detaillierten Arbeitspapieren mit Hilfe unserer Prüfungssoftware dokumentiert. Für jeden Mandanten wird vor Beginn der Prüfungsarbeiten ein individuelles Prüfungsprojekt erstellt. Das Prüfungsteam wird von einem Wirtschaftsprüfer entsprechend der fachlichen Qualifikation und Spezialkenntnisse ausgewählt und geleitet. Der Wirtschaftsprüfer ist für die strikte Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsschritte verantwortlich. Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere Die geordnete Verwahrung der Arbeitspapiere soll einerseits den Zugriff von unbefugten Personen verhindern und andererseits eine ausreichende Dokumentation der Prüfungsvorgänge gewährleisten. Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass begründete Beschwerden oder Vorwürfe von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten im Hinblick auf die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln bei der Berufsausübung angemessen behandelt werden. auftragsbegleitende Qualitätssicherung Für Abschlussprüfungen von börsenotierten bzw. kapitalmarktorientierten Gesellschaften sowie für weitere einzeln zu bestimmende Aufträge wird ein nicht am Prüfungsauftrag beteiligter Mitarbeiter als Reviewer bestellt. Dadurch soll die Qualität der Prüfungsleistungen durch eine objektive Beurteilung der wichtigsten fachlichen Entscheidungen des Auftragsteams abgesichert und das Haftungsrisiko vermindert werden.

10 QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM 8 Nachschau und die Lösung von Meinungsverschiedenheiten Die interne Nachschau soll sicherstellen, dass die gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen bei der Prüfungsdurchführung eingehalten werden und das Qualitätssicherungssystem angemessen und wirksam ist. Bei Eintritt von Beschwerden und Vorwürfen ist dokumentiert, welche Maßnahmen zur Untersuchung und Bearbeitung der Beschwerden und Vorwürfe konkret ergriffen werden. Die Wirksamkeit unseres Qualitätssicherungssystems wird laufend durch unsere Qualitätssicherungs-Administratorin, Frau Mag. Alexandra BRABETZ, überprüft. Die Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung und zur Wahrung unserer Unabhängigkeit werden nachfolgend näher erläutert Wahrung und Überprüfung der Unabhängigkeit Bereits im Vorfeld der Auftragsannahme werden Maßnahmen zur Überprüfung und Wahrung der Unabhängigkeit gesetzt. Sie beinhalten unter anderem eine Überprüfung des Hintergrundes potentieller Klienten, um eine Gefährdung unserer Integrität zu vermeiden und das Auftragsrisiko zutreffend einschätzen zu können. Im Vorfeld der Auftragsannahme oder Fortführung ist aber auch eine Reihe von Überprüfungen durch den mandatsverantwortlichen Prüfer vorzunehmen, um unsere Unabhängigkeit zu gewährleisten. Durch diese Überprüfung wird unter anderem sichergestellt, dass weder gesetzliche Ausschlusstatbestände gemäß 271f UGB bzw. 83ff WTBG noch organisatorische Ausschlussgründe vorliegen. Die Annahme von Aufträgen bedarf der Zustimmung des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers. Derzeit sind dies Herr Mag. Herbert Houf, Herr Mag. Gerhard Steinberger und Frau Mag. Alexandra Brabetz. Auch unsere Mitarbeiter werden in Bezug auf Unabhängigkeitserfordernisse regelmäßig geschult, da nur, wenn alle unsere Mitarbeiter darüber informiert sind, wodurch sich Unabhängigkeitsgefährdungen ergeben können, auch gewährleistet ist, dass sie ihrer Verpflichtung zur Meldung von Unabhängigkeitsgefährdungen auch nachkommen können. Neue Mitarbeiter werden unmittelbar nach ihrer Einstellung über die Berufsgrundsätze und unsere Qualitätssicherungsrichtlinien informiert.

11 QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM 9 Einmal jährlich verlangen wir eine schriftliche Bestätigung der Einhaltung der Unabhängigkeitsbestimmungen. Unser Qualitätssicherungshandbuch enthält Bestimmungen, die die Handhabung von Interessenskonflikten regeln Kontinuierliche Fortbildung und Mitarbeiterentwicklung Qualität und Wettbewerbsfähigkeit eines Prüfungsbetriebes werden entscheidende vom Ausbildungsniveau, der Qualifikation und der Spezialisierung der Mitarbeiter geprägt. Wir sind uns dessen bewusst und investieren daher nicht nur intensiv in externe und interne Weiterbildung, sondern bemühen uns auch durch Zielvereinbarungen und Feedbackprozesse die fachliche Entwicklung unserer Mitarbeiter gezielt zu unterstützen. Die Mitarbeiter müssen die notwendige Eignung und die notwendigen Fachkenntnisse besitzen und aufrechterhalten, damit sie ihrer jeweiligen Verantwortung mit ausreichender Sicherheit gerecht werden können. Die Grundsätze der Qualifikation sind bei der Aufnahme der Mitarbeiter und bei ihrer Ausbildung und Fortbildung zu beachten. Schon bei der Einstellung von Mitarbeitern ist die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber zu prüfen. Große Bedeutung für Berufsanfänger hat bei uns die praktische Ausbildung und das on-the-job- Training, das durch die gezielte Zusammensetzung der Teams und die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Kollegen in die Prüfungsabwicklung einen Wissenstransfer und die Vermittlung von Berufserfahrung ermöglichen soll. In den internen Schulungen bringen wir unseren Mitarbeitern aktuelle fachliche Themen, unser ständig aktualisiertes Qualitätssicherungshandbuch und den Einsatz der verschiedenen Prüfungshilfsmittel (Programme, Checklisten etc.) nahe. Zusätzlich greifen wir auf externe Kursangebote zurück. Der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen wird dokumentiert und die weitere fachliche Entwicklung im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs abgestimmt. Weiters ermöglichen wir unseren Mitarbeitern durch unsere Fachbibliothek, die Fachzeitschriften und facheinschlägigen Datenbanken ihr Wissen ständig zu erweitern und zu aktualisieren und Fach- und Zweifelsfragen zu klären.

12 QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM 10 Nur wenn wir die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter kennen, ist es möglich ihnen Verantwortung bewusst nach Maßgabe ihrer Fertigkeiten zu übertragen und bei der Zusammensetzung der Teams und bei der Planung der auftragsbezogenen Qualitätssicherung darauf Bedacht zu nehmen. Aus diesem Grund werden regelmäßig Mitarbeiterbeurteilungen durchgeführt, die die persönliche und fachliche Entwicklung unserer Mitarbeiter im Jahresrhythmus reflektieren und das erforderliche Feedback geben. Unser Unternehmen engagiert sich auch in der Weiterentwicklung und Mitgestaltung des Fachbereichs. Dies zeigt sich zum einen in der Vortragstätigkeit unseres geschäftsführenden Gesellschafters Herrn Mag. Houf bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Akademie der Wirtschaftstreuhänder und bei verschiedenen anderen facheinschlägigen Veranstaltungen sowie aufgrund der ausgeübten Organfunktion innerhalb der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und ihrer Fachsenate Externe Qualitätsprüfung im Sinne des Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG) Im Geschäftsjahr 2010 wurde der gemeinsame Prüfungsbetrieb der Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH, der HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH und der HOUF + AU- DIT PARTNER Wirtschaftsprüfer OG der externen Qualitätsprüfung unterzogen, da auf Grund der Laufzeit der bisherigen Bescheinigung bis 11. Dezember 2013 die 3-jährige Frist gemäß 4 Abs 1 A-QSG am 11. Dezember 2010 abgelaufen ist. Die externe Qualitätsprüfung dient der Beurteilung, ob im Prüfungsbetrieb angemessene Qualitätssicherungsmaßnahmen eingerichtet sind und bei der Durchführung von Abschlussprüfungen eingehalten werden, die den Grundsätzen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und den berufständischen Richtlinien und Empfehlungen entsprechen.

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