TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Ausgabe 2012

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1 Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB N Nord 2012 Ausgabe 2012 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Landesgruppe Norddeutschland und Landesgruppe Berlin Brandenburg

2 Herausgeber und copyright BDEW Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Norddeutschland Heidenkampsweg Hamburg Tel. 00 / Fax 00 / info@bdew-norddeutschland.de BDEW Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Berlin Brandenburg Reinhardtstraße Berlin Tel.: 00 / Fax: 00 / info@bdew-bb.de

3 TAB N Nord 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... Plombenverschlüsse... 7 Netzanschluss (Hausanschluss) Art der Versorgung Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Kabelhausanschluss Anbringen des Hausanschlusskastens Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb Bemessung Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Überstromschutz Koordination von chutzeinrichtungen Kurzschlussfestigkeit pannungsfall Hauptleitungsabzweige ählerplätze, Messeinrichtungen/-systeme und teuereinrichtungen ählerplätze Trennvorrichtung für die Kundenanlage Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Besondere Anforderungen tromkreisverteiler teuerung und Datenübertragung eite /7

4 TAB N Nord Elektrische Verbrauchsgeräte Allgemeines Anschluss Entladungslampen Motoren Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen chweißgeräte Röntgengeräte, Tomographen u.ä Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder chwingungspaketsteuerung Betrieb Allgemeines pannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Einrichtungen zur Tele- und Datenkommunikation über das Niederspannungsnetz Vorübergehend angeschlossene Anlagen Auswahl von chutzmaßnahmen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Allgemeines Kennzeichnung... 2 Anhang A A 1 Querverweise auf die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV A 2 Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten (HAK) A Einheitszählerplatz nach Abschnitt A teuerungen und Planungsbeispiele... 0 A Elektrische Grenzwerte der Technischen Anschlussbedingungen... Anhang B Begriffe... 8 eite /7

5 TAB N Nord Geltungsbereich (1) Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 200 in der jeweilig gültigen Fassung zugrunde. ie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß 1 Abs. 1 dieser Verordnung an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden. (2) Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie tromversorgung gewährleistet ist. () Die TAB legen insbesondere die Handlungspflichten des Netzbetreibers, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und Anschlussnutzers von Kundenanlagen im inne von 1 NAV (Elektrische Anlage) fest. () ie gelten zusammen mit 19 EnWG Technische Mindestanforderungen und sind somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV. () ie gelten zum Monatsbeginn nach öffentlicher Bekanntgabe durch den Netzbetreiber. () Die bis zu diesem eitpunkt geltenden TAB treten am gleichen Tage außer Kraft. (7) Fragen, die bei der Anwendung der TAB auftreten, klären Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage mit dem Netzbetreiber. (8) Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage berücksichtigen bei der Anwendung der TAB ebenfalls die in den Fußnoten genannten Dokumente. (9) Die TAB bestehen neben dem Textteil der Abschnitte 1 bis 1 und dem Bildteil in Anhang A und A, des Weiteren aus dem netzbetreiberspezifischen Beiblatt zu den TAB, das auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht ist. Der Bildteil ist stets im usammenhang mit dem Beiblatt zu verstehen. 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte (1) Die Anmeldung erfolgt gemäß dem beim Netzbetreiber üblichen Verfahren. Mit der Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz reicht der Antragsteller beim Netzbetreiber einen Lageplan, eine Geschosszeichnung (Grundrissplan) mit der gewünschten Lage des Hausanschlusses, der Hauptverteiler und ählerplätze sowie eine Flurkarte mit eingezeichnetem Gebäude im jeweils baurechtlich üblichen Maßstab ein. Den erforderlichen Anmelde-Vordruck stellt der jeweilige Netzbetreiber zur Verfügung. (2) Damit der Netzbetreiber das Verteilungsnetz, den Netzanschluss (Hausanschluss) sowie die Messeinrichtungen/-systeme leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Planer oder der Errichter - auch im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen und Ver- eite /7

6 TAB N Nord 2012 brauchsgeräte. Die ggf. hierfür erforderlichen Unterlagen werden dem Netzbetreiber vom Anschlussnehmer und vom künftigen Anschlussnutzer bzw. deren Beauftragten zur Verfügung gestellt. () Aus den im Absatz 2 genannten Gründen bedarf der Anschluss folgender Anlagen und Verbrauchsgeräte der vorherigen Beurteilung und ustimmung des Netzbetreibers: - neue Kundenanlagen - zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird - vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. Baustellen und chaustellerbetriebe - Erzeugungsanlagen gemäß Abschnitt 1 - Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte - Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kw () Folgende Geräte bedürfen keiner vorherigen ustimmung des Netzbetreibers, wenn aufgrund einer Untersuchung (siehe Abschnitt 10.1 Abs. ) sichergestellt ist, dass sie keine störenden Rückwirkungen verursachen. Bei den nachfolgenden Geräten kann bis zu den in den jeweiligen Abschnitten genannten Leistungen im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass ein Anschluss auch ohne genauere Prüfung möglich ist. Werden die genannten Anschlusswerte überschritten und liegen auch keine Untersuchungen vor, die eine Unbedenklichkeit bezüglich der Netzrückwirkungen bescheinigen, holt der Betreiber eine Einzelzustimmung des Netzbetreibers ein (siehe Abschnitt 10.1 Abs. ). - Motoren (siehe Abschnitt ) - chweißgeräte (siehe Abschnitt 10.2.) - Röntgengeräte, Tomographen u. ä. (siehe Abschnitt 10.2.) - Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder chwingungspaketsteuerung (siehe Abschnitt 10.2.). Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (1) Für die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage des Kunden wendet der Errichter das beim Netzbetreiber übliche Verfahren an. Dies umfasst u.a. Angaben über die voraussichtliche Jahresenergiemenge. Dies gilt auch bei Wiederinbetriebsetzung sowie nach Trennung oder usammenlegung. Die Inbetriebsetzung setzt voraus, dass der Anschlussnutzer dem Netzbetreiber mit der Anmeldung namentlich benannt worden ist. Der Errichter der Anlage stellt zum eitpunkt der Inbetriebsetzung mit einer ugehörigkeitsprüfung sicher, dass eine richtige uordnung von ählerplatz und Kundenanlage erfolgt ist. (2) Die Anlage hinter dem Netzanschluss bis zu der in Abschnitt 7.2 definierten Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage bzw. bis zu den Haupt- oder Verteilungssicherungen darf nur durch den Netzbetreiber oder mit seiner ustimmung durch ein in ein Elektro-Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden. Die Anlage hinter dieser Trennvorrichtung darf nur durch ein in ein Elektro-Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb gesetzt werden. eite /7

7 TAB N Nord 2012 Der Errichter der elektrischen Anlage gewährleistet, dass zum eitpunkt der Montage der Messeinrichtung sämtliche Leitungsverbindungen zwischen Hausanschlusskasten und Abgangsklemmen im oberen Anschlussraum des ählerschrankes hergestellt sind und die erforderlichen Messungen und Prüfungen durchgeführt wurden. () Wenn die Anwesenheit des Errichters der Anlage bei der Inbetriebnahme erforderlich ist, teilt der Netzbetreiber ihm dieses mit. () Ist der Errichter bei der Montage der Messeinrichtung nicht anwesend, so wird die ausgeschaltete Trennvorrichtung nach 7.2 vom Messstellenbetreiber bzw. dessen Beauftragten plombiert und ggf. mit einem Aufkleber (siehe Abb. 1) versehen. Der Errichter ist unter Berücksichtigung des Abschnitts berechtigt, die Plombierung zur Inbetriebsetzung oder zu Arbeiten an der Anlage zu lösen. Achtung! ehr geehrter Anschlussnutzer, bitte wenden ie sich zur Inbetriebsetzung Ihrer elektrischen Anlage an einen eingetragenen Elektro-Installationsbetrieb. Wir haben unseren ähler für Ihre elektrische Anlage angebracht und die Anlage bis zur Trennvorrichtung unter pannung gesetzt. Mit freundlichen Grüßen Name Messstellenbetreiber Abb. 1: Beispiel Aufkleber Plombenverschlüsse (1) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, werden plombierbar ausgeführt und sind nach den Vorgaben des Netzbetreibers zu plombieren. Dies gilt auch für Anlagenteile, die aus Gründen einer Laststeuerung unter Plombenverschluss genommen werden. (2) Plombenverschlüsse des Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers dürfen nur mit dessen ustimmung geöffnet werden. Hat dieser eine allgemeine ustimmung für das Öffnen von Plombenverschlüssen erteilt, so gilt das hierfür festgelegte Verfahren. Bei Gefahr dürfen die Plomben ohne ustimmung des Netzbetreibers/Messstellenbetreibers entfernt werden. Eine Wiederverplombung ist zu veranlassen. Der Umgang mit Plombenverschlüssen ist im Merkblatt Plombierung von Hausanschlüssen und Kundenanlagen (1 beschrieben. () Haupt- und icherungsstempel (tempelmarken oder Plomben) der geeichten Messeinrichtungen dürfen nach den eichrechtlichen Bestimmungen weder entfernt noch beschädigt werden. (1 Herausgegeben von der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland eite 7/7

8 TAB N Nord 2012 Netzanschluss (Hausanschluss).1 Art der Versorgung (1) Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 20/00 V. Die Betriebsspannung an der Übergabestelle (in der Regel der Hausanschlusskasten) liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC 008 (VDE 017). In DIN EN 010 sind weitere Merkmale der pannung angegeben. Im Bundesland Berlin gibt es noch Netzgebiete mit x20 V ohne chutz- und Neutralleiter. Nähere Auskünfte erteilt der Netzbetreiber. (2) Grundsätzlich erhält jedes zu versorgende Gebäude einen eigenen Netzanschluss, der mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden ist. Ein Gebäude in diesem inne liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer, einen eigenen Hauseingang bzw. Treppenraum verfügt (z.b. Mehrfamilienhäuser). Mehrere Anschlüsse in einem Gebäude bzw. auf einem Grundstück sind nur zulässig, wenn die Gesamtversorgung über einen Anschluss nicht zu gewährleisten ist. () Die Versorgung mehrerer Gebäude (z.b. Doppelhäuser oder Reihenhäuser) aus einem gemeinsamen Netzanschluss ist dann zulässig, wenn der Hausanschlusskasten in einem für alle Gebäude gemeinsamen Hausanschlussraum zusammen mit den ählerplätzen errichtet wird. Für das Betreten des Hausanschlussraumes durch den Anschlussnehmer sowie den Netzbetreiber und die Verlegung von uleitungen zu den tromkreisverteilern in den einzelnen Gebäuden bewirkt der Eigentümer eine rechtliche Absicherung vorzugsweise in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. ollten im konkreten Fall der Eigentümer und der Anschlussnehmer nicht personengleich sein, so sorgt der Anschlussnehmer gegenüber dem Eigentümer für die Durchführung dieser Verpflichtung. Anschlussnehmer, Betreiber der elektrischen Anlage und der Netzbetreiber müssen unabhängig voneinander utritt zu diesem Hausanschlussraum haben. () Werden mehrere Netzanschlüsse in einem Gebäude bzw. auf einem Grundstück errichtet, stellen Planer, Errichter sowie Betreiber der elektrischen Anlagen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass eine eindeutige elektrische Trennung der angeschlossenen Anlagen gegeben ist. () Der Anschlussnehmer stimmt den Anbringungsort für den Hausanschlusskasten bzw. den Aufstellort der Hausanschlusssäule mit dem Netzbetreiber ab. Dabei muss sichergestellt werden, dass die ugänglichkeit und gefahrlose Bedienbarkeit der Hausanschlusssicherungen für die Mitarbeiter des Netzbetreibers oder der durch den Netzbetreiber beauftragten Firmen gewährleistet ist. Die regional gebräuchlichen tandard-netzanschlussbaugrößen können aus den jeweilig gültigen Ergänzenden Bedingungen der Netzbetreiber abgeleitet werden. Davon abweichende Netzanschlussbaugrößen sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. () Kundenanlagen werden als Kabelanschlüsse über einen Drehstromanschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz angeschlossen. Eine gleichmäßige Aufteilung der Leistung auf die drei Außenleiter ist zu gewährleisten. Der einphasige Anschluss von Verbrauchsgeräten ist nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von, kva zulässig. eite 8/7

9 TAB N Nord 2012 Einphasige Netzanschlüsse werden in der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 102, Herausgeber VDE FNN, geregelt..2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden (1) Die Anschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN unterzubringen: - in Hausanschlussräumen - an Hausanschlusswänden - in Hausanschlussnischen (1.1) Gemäß DIN ist die Verschließbarkeit von Anschlussräumen vorzusehen. Wird der Hausanschlussraum verschlossen, so werden Planer oder Errichter eine vom Netzbetreiber vorgegebene chließung (z.b. Doppelschließung) vorsehen oder bauseitig einen chlüsselkasten (-tresor) mit Netzbetreiber-chließung anbringen. (2) In Räumen, in denen die Umgebungstemperatur dauernd 0 C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen/Bereichen dürfen gemäß DIN der Hausanschlusskasten und/oder der Hauptverteiler nicht untergebracht werden. Gleiches gilt für Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräume. Es sind die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. Hinweise zur Ausführung von Anschlusseinrichtungen in Gebäuden sind im Merkblatt Der Netzanschluss (2 enthalten.. Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Die Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN in Abstimmung mit dem Netzbetreiber unterzubringen: - in Hausanschlusssäulen - an oder in Gebäudeaußenwänden - in ähleranschlusssäulen ( - in ortsfesten chalt- und teuerschränken ( Die Angaben über den freizuhaltenden Arbeits- und Bedienbereich gemäß Anhang A 2 gelten sinngemäß. Für nicht ständig bewohnte Objekte (z. B. Wochenendhäuser, Bootshäuser, Kleingartenanlagen), Garagenkomplexe u.ä. Anlagen sind grundsätzlich ähleranschlusssäulen oder vergleichbare Einrichtungen erforderlich. ähleranschlusssäulen stellt der Errichter an der Grundstücks-/Einfriedungsgrenze des Anschlussnehmers so auf, dass die Türen vom öffentlichen Bereich aus zu öffnen sind. Der ugang zu den darin befindlichen Betriebsmitteln wird vom Hersteller mittels eines Doppelschließsystems mit einer vom Netzbetreiber vorgegebenen chließung gewährleistet. Ausführungsbeispiele sind im Bildteil der Anhänge A und A aufgeführt. (2 Herausgegeben von der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland ( iehe Anwendungsregel VDE-AR-N 102 Anschlussschränke im Freien, herausgegeben vom VDE FNN eite 9/7

10 TAB N Nord Kabelhausanschluss (1) Der Planer oder Errichter stimmt die Art der Hauseinführung mit dem Netzbetreiber ab. Der Netzbetreiber sorgt bei Kabelanschlüssen im Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Kabels in dem chutzrohr der Hauseinführung. Den Einbau und die Abdichtung der Hauseinführung veranlasst der Anschlussnehmer. Wünscht der Anschlussnehmer einen gas- oder druckwasserdichten Abschluss, so wird dieser in Abstimmung mit dem Netzbetreiber von ihm selbst veranlasst. Für die Ausführung des Netzanschlusses sorgt der Anschlussnehmer rechtzeitig für die erforderliche Baufreiheit. (2) Erforderliche bauliche Maßnahmen, z. B. für den Außenwandeinbau von Hausanschlusskästen, Aussparungen für Hausanschluss-, ähleranschlusssäulen in äunen, Mauern und ähnlichem, veranlasst der Anschlussnehmer nach den Vorgaben des Netzbetreibers. Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner elektrischen Anlage.. Anbringen des Hausanschlusskastens (1) Hausanschlusskasten und Hauptverteiler werden frei zugänglich und sicher bedienbar angeordnet. ie können in Abstimmung mit dem Netzbetreiber kombiniert werden. (2) Bei der Anbringung des Hausanschlusskastens werden folgende Maße zugrunde gelegt: - Höhe Oberkante Hausanschlusskasten über Fußboden: 1, m ( - Höhe Unterkante Hausanschlusskasten über Fußboden: 0, m - Abstand des Hausanschlusskastens zu seitlichen Wänden: 0, m - Tiefe des freien Arbeits- und Bedienbereiches vor dem Hausanschlusskasten (siehe Anhang A 2): ählerschränke sind zentral, möglichst nah am Hausanschlusskasten, anzuordnen. Hauptstromversorgung.1 Aufbau und Betrieb 1,2 m (1) Planer oder Errichter legen Querschnitt, Art und Anzahl der Hauptleitungen in Abhängigkeit von der Anzahl der anzuschließenden Kundenanlagen fest. Die vorgesehene Ausstattung der Kundenanlagen mit Verbrauchsgeräten, die zu erwartende Gleichzeitigkeit dieser Geräte im Betrieb sowie die technische Ausführung der Übergabestelle werden bei der Festlegung berücksichtigt. Hauptstromversorgungssysteme führt der Errichter als Drehstromsysteme aus, auch wenn die Versorgung einzelner Kundenanlagen vom Netzbetreiber über Wechselstromzähler festgelegt wird. Hierbei teilt der Er- ( In begründeten Ausnahmen ist in Absprache mit dem Netzbetreiber eine Höhe von > 1,0 m zulässig. eite 10/7

11 TAB N Nord 2012 richter die einzelnen Kundenanlagen symmetrisch auf die drei Außenleiter auf. Die Unsymmetrie darf, kva nicht überschreiten. Die Neutralleiter/chutzleiter oder PEN-Leiter und die Außenleiter in Hauptstromversorgungssystemen werden in gemeinsamer Umhüllung verlegt. Für die Erneuerung von Leitungen in vorhandenen Installationsanlagen ohne besonderen chutzleiter (TN-C-ystem) gilt: Bis zur Umstellung des gesamten Hauptstromversorgungssystems auf ein TN--ystem ist in den neu gelegten Hauptleitungen der. Leiter (grüngelb bzw. blanker konzentrischer Leiter bei Kabeln) ein PEN-Leiter. Der Errichter verbindet diesen mit der chutzleiterschiene oder chutzleiterklemme. Die PEN-Leiter (grau oder grüngelb) der vorhandenen Anlagenteile ohne besonderen chutzleiter schließt der Errichter an den grüngelben Leiter der neugelegten Leitung an, der bis zur Umstellung der gesamten Anlage PEN-Leiter-Funktion behält. Der in der neugelegten Leitung mitgeführte Neutralleiter (N) (blau) wird mit der Neutralleiterschiene oder -klemme verbunden. ind diese im Anschlussteil nicht vorhanden, so wird der Neutralleiter (N) isoliert eingeführt. Für den Anschluss von Hauptleitungen mit Querschnitten > mm 2 bis 70 mm 2 im unteren Anschlussraum von ählerschränken können folgende Varianten angewendet werden: - Verwendung des unteren Anschlussraumes eines nicht benötigten ähler- oder Verteilerfeldes - Verwendung eines separaten Einspeisegehäuses. Für den Anschluss von Hauptleitungen > 70 mm² sind separate Einspeisegehäuse erforderlich. (2) Der Errichter schließt Hauptstromversorgungssysteme so an, dass an den Messeinrichtungen ein Rechtsdrehfeld besteht. () ind mehrere Hauptleitungen in einem Gebäude erforderlich, sind die zugehörigen Überstrom- chutzeinrichtungen in Hauptverteilern zusammenzufassen. Die Abgänge kennzeichnet der Errichter derart, dass deren uordnung zu den jeweiligen Kundenanlagen eindeutig und dauerhaft erkennbar ist. Das gilt sinngemäß auch für kombinierte Hausanschlusskästen. Planer und Errichter berücksichtigen, dass in Hauptstromverteilern für Hauptleitungsabzweige grundsätzlich Überstrom-chutzeinrichtungen des NH-ystems verwendet werden. () Hauptleitungen werden durch allgemeine, leicht zugängliche Räume geführt. Dabei beachten Planer und Errichter die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. () Die Verlegung von Hauptleitungen außerhalb von Gebäuden bedarf der Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Der Errichter sorgt dafür, dass Hauptleitungen außerhalb von Gebäuden auf dem jeweilig zugeordneten Grundstück geführt werden. () Bei Freileitungsanschlüssen sollen ählerplatz und Hauptleitung so ausgeführt werden, dass die Anlage im Bedarfsfall ohne weitere Maßnahmen auch über einen erdverlegten Kabelanschluss versorgt werden kann. eite 11/7

12 TAB N Nord 2012 (7) Hauptstromversorgungssysteme werden als trahlennetze betrieben. (8) Falls der Errichter der Anlage bei der Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagenteilen auch andere Kundenanlagen vorübergehend außer Betrieb setzen muss, unterrichtet er die davon betroffenen Kunden rechtzeitig und in geeigneter Weise. (9) In Hauptstromversorgungssystemen werden grundsätzlich nur Betriebsmittel eingebaut, die der tromverteilung und der Freischaltung der Messeinrichtungen dienen. Es können in Hauptstromversorgungssystemen auch Betriebsmittel zum chutz vor Blitzüberspannung (Typ 1) eingebaut werden (. (10) Für elektrische Anlagen in neu zu errichtenden Gebäuden werden Planer und Errichter bei Auswahl des TN-ystems unabhängig vom Außenleiterquerschnitt ab Hausanschlusskasten grundsätzlich ein TN-- ystem vorsehen. Bei Hausanschluss-Hauptverteiler-Kombinationen kann die Aufteilung in ein TN--ystem an den Abgangsklemmen erfolgen. ( Bei der Errichtung von Anschlüssen im Freien ist Abschnitt 12. zu berücksichtigen..2 Bemessung.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung (1) Für die Dimensionierung der Hauptstromversorgung in Wohngebäuden gilt DIN Alle anderen Hauptstromversorgungssysteme werden entsprechend deren Leistungsanforderung dimensioniert. Der Netzbetreiber gibt die Größe der Hausanschlusssicherung vor..2.2 Überstromschutz Die Hausanschlusssicherungen oder sonstige vom Netzbetreiber plombierte Überstrom-chutzeinrichtungen werden nicht als chutzeinrichtungen zum chutz bei Überlast oder Kurzschluss für abgehende Endstromkreise und Verbrauchsgeräte verwendet..2. Koordination von chutzeinrichtungen (1) Planer und Errichter der elektrischen Anlage berücksichtigen, dass elektivität zwischen den Überstrom- chutzeinrichtungen in der Kundenanlage und denjenigen im Hauptstromversorgungssystem sowie den Hausanschlusssicherungen besteht. (2) In Hauptstromversorgungssystemen sind die chutzeinrichtungen gemäß DIN VDE selektiv auszuführen. Bei vermaschter Betriebsweise des Niederspannungsnetzes (z. B. Berlin) berücksichtigt der Errichter bei der Auswahl der Betriebsmittel dort folgende toßkurzschlussströme (cheitelwert einer sinusförmigen Halbwelle): ( ( iehe Richtlinie Überspannungs-chutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN. iehe DIN VDE eite 12/7

13 TAB N Nord 2012 Tabelle 1 Hausanschlussgröße toßkurzschlussstrom [ka] bis 20 A 2 2 x 20 A*) 0 x 20 A*) x 20 A*) *) Paralleleinspeisung auf eine ammelschiene.2. Kurzschlussfestigkeit (1) Der Planer oder Errichter legt die elektrischen Anlagen hinter der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten) mindestens für folgende prospektive Kurzschlussströme (7 aus: - 2 ka für das Hauptstromversorgungssystem von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis einschließlich zur letzten Überstrom-chutzeinrichtung vor der Messeinrichtung ka für die Betriebsmittel zwischen der letzten Überstrom-chutzeinrichtung vor der Messeinrichtung und dem tromkreisverteiler. (2) Die bei Direktmessung der Messeinrichtung vorgeschaltete Überstrom-chutzeinrichtung darf einen Bemessungsstrom von maximal 100 A haben. ie muss mindestens die gleichen strombegrenzenden Eigenschaften aufweisen wie H-chalter oder icherungen der Betriebsklasse gg, jeweils mit einem Bemessungsstrom von 100 A..2. pannungsfall Im Hauptstromversorgungssystem darf der pannungsfall folgende Werte nicht überschreiten: Tabelle 2 Leistungsbedarf ulässiger pannungsfall bis 100 kva 0,0 % über 100 bis 20 kva 1,00 % über 20 bis 00 kva 1,2 % über 00 kva 1,0 % Bei der Bemessung der Leitungen zwischen ählerplätzen und tromkreisverteilern hinsichtlich des pannungsfalls nach DIN berücksichtigt der Planer/Errichter, dass im Falle einer Versorgung Wechselstromzähler ggf. größere Leitungsquerschnitte erforderlich sind. über (7 Prospektive Kurzschlussströme sind unbeeinflusste Dauer-Kurzschlussströme eite 1/7

14 TAB N Nord Hauptleitungsabzweige (1) Der Errichter verwendet Hauptleitungsabzweigklemmen nach DIN VDE 00-2 und Hauptleitungsabzweigkästen. (2) Überstromschutzeinrichtungen für Hauptleitungsabzweige werden in von ählerplätzen getrennten Gehäuseteilen mit gesonderten Abdeckungen untergebracht und sollen in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens oder des ählerschrankes installiert werden. Der Abstand vom Fußboden bis zur Unterkante der Hauptleitungsabzweige darf nicht weniger als 0,0 m, bis zur Oberkante nicht mehr als 1,0 m (8 betragen (siehe Anhang A 2). () In Wohngebäuden werden nach DIN die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den tromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum chutz bei Überlast Überstrom-chutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens A zugeordnet werden können. 7 ählerplätze, Messeinrichtungen/-systeme und teuereinrichtungen 7.1 ählerplätze (1) Für elektrische Anlagen mit direkter Messung bis A gilt die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 101 Anforderungen an ählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Ausgabe August 2011, Herausgeber VDE FNN. (2) Ist in der Anlage des Kunden ein Betriebsstrom von mehr als A zu erwarten, so ist zusätzlich Abschnitt 7. zu beachten. () In Abstimmung und nach Vorgaben des Netzbetreibers können bei Kundenanlagen mit Betriebsströmen zwischen A bis 100 A auch direkt messende Messeinrichtungen/ -systeme eingesetzt werden. Hierbei ist die Bemessung der Leiterquerschnitte und Aderendhülsen der ählerplatzverdrahtung anzupassen. () Werden vom Kunden messwertgleiche Impulse zur Weiterverarbeitung benötigt, ist eine Anfrage an den Messstellenbetreiber zu richten. () Werden weitere Messeinrichtungen/ -systeme für Anlagen mit abweichenden Freigabezeiten oder Energierichtungen benötigt (z. B. für Erzeugungsanlagen, Wärmepumpen ), sind zusätzliche ählerplätze gemäß Anhang A erforderlich. () Werden beim Einsatz von einphasig angeschlossenen Messeinrichtungen/ -systemen die drei Außenleiter der uleitung zum tromkreisverteiler gebrückt, so wird dieses im oberen Anschlussraum realisiert. (8 In begründeten Ausnahmen ist in Absprache mit dem Netzbetreiber eine Höhe von > 1,0 m zulässig. eite 1/7

15 TAB N Nord 2012 (7) Die Art und Ausführung der Kennzeichnung der ählerplätze sind beispielhaft im Verfahren A und B dargestellt. Abweichende Regelungen sind möglich. Bitte beachten ie hierzu die Hinweise im netzbetreiberspezifischen Beiblatt zu den TAB. Verfahren A ählerplatz und tromkreisverteiler erhalten eine übereinstimmende Kennnummer. Diese Kennnummer wird vom Errichter angebracht und besteht aus zwei Teilen, die durch einen chrägstrich getrennt sind. Erste iffer oder erster Buchstabe K für Keller E für Erdgeschoss 1 für 1. Obergeschoss 2 für 2. Obergeschoss usw. A für Allgemeinversorgung A1, A2... für alle weiteren ähler der Allgemeinversorgung weite iffer Die zweite iffer ist die ählnummer. Gezählt wird im Regelfall in jedem Geschoss vom Treppenhaus aus links beginnend im Uhrzeigersinn mit Nr. 1. Beispiel: Kennnummer / bedeutet:. Obergeschoss/Wohnung Ist z.b. für eine e-heizungsanlage ein zweiter ähler vorgesehen, so wird der zweiten iffer der Buchstabe "e" angefügt. Beispiel: Kennnummer / e bedeutet:. Obergeschoss/Wohnung - e-heizung - ur Kennzeichnung von ählerplatz und tromkreisverteiler verwendet der Errichter Aufkleber (siehe Abb. ). Die Aufkleber und die Beschriftung bringt der Errichter dauerhaft, wischfest und sichtbar am ählerplatz und auf dem tromkreisverteiler an. E-Anlagen-Nr.: / Abb. 2: Aufkleber E-Anlagen-Nr. Verfahren B ählerplatz und tromkreisverteiler erhalten eine übereinstimmende drei- oder vierstellige Kennnummer. ur Kennzeichnung von ählerplatz und tromkreisverteiler verwendet der Errichter Aufkleber (siehe Abb. ). Die Aufkleber bringt der Errichter sichtbar am ählerplatz und auf dem tromkreisverteiler an. Benutzt der Errichter andere Aufkleber, so nimmt er die Beschriftung dauerhaft und wischfest vor. eite 1/7

16 TAB N Nord 2012 Eine dritte gleichlautende Kennnummer wird auf dem Auftrag für die ählersetzung für die jeweilige Anlage eingetragen. Abb. : Beispiel für Aufkleber Kennzeichnungs-Nr. Die Angabe der Lage der Kundenanlage im Gebäude und die des ählerplatzsymbols erfolgen durch den Errichter auf dem Auftrag für die ählersetzung. (8) Bei ählerplätzen mit Drei-Punktbefestigung in Gewerbe-Kundenanlagen wird der Einsatz von ählersteckklemmen empfohlen. Den Einsatz stimmt der Errichter mit dem jeweiligen Netzbetreiber ab. ählersteckklemmen müssen den technischen Anforderungen gemäß DIN VDE 00 - entsprechen und werden vom Hersteller/Errichter bei Anwendung gebrauchsfertig montiert. Dieses beinhaltet auch die Beistellung der erforderlichen teckstifte. 7.2 Trennvorrichtung für die Kundenanlage (1) Grundsätzlich wird die Ausführung und die Funktionalität der Trennvorrichtung für die Kundenanlage in der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 101 Anforderungen an ählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Herausgeber VDE FNN, geregelt. (2) Planer oder Errichter werden den Nennstrom der einzusetzenden Trennvorrichtung für die Kundenanlage grundsätzlich auf den Nennstrom der vorgeschalteten Hausanschlusssicherung sowie auf den Grenzstrom der einzusetzenden ähleinrichtung abstimmen (siehe Abschnitt.2.). () Um Totalausfälle auszuschließen (Anlagenverfügbarkeit), werden in Drehstromsystemen einpolig auslösende Trennvorrichtungen (z.b. H-chalter) eingesetzt. Werden ausnahmsweise vom Netzbetreiber Wechselstromzähler eingesetzt, genügt der Einbau einer einpoligen Trennvorrichtung (z.b. H-chalter). 7. Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Ist in der Anlage des Anschlussnutzers ein regelmäßig wiederkehrender Betriebsstrom von mehr als A zu erwarten, so stimmt der Errichter die Art der Messeinrichtung bzw. des Messsystems/teuereinrichtung und die Ausführung des ählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab. Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und teuereinrichtung und der Klemmenleiste darf nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Über zum Einsatz kommende Wandlergrößen erteilt der Netzbetreiber Auskunft. eite 1/7

17 TAB N Nord 2012 In tromwandleranlagen setzt der Errichter als Trennvorrichtung vor der Messeinrichtung (tromwandler) Überstromschutzeinrichtungen des NH-ystems ein. Entsprechende Ausführungsbeispiele mit den gebräuchlichen chaltungen für tromwandlermessungen sind im Bildteil der Anhänge A und A dargestellt. ähler pannungspfad: H07V U 2, mm² L1 schwarz L2 schwarz L schwarz N - blau Klemmleiste gemäß Anhang A trompfad: H07V U 2, mm² bis m H07V U mm² über m bis 10m 1 schwarz 2 - braun 19 P1 P2 P1 P2 P1 P2 N L1 L2 L PE A.01 18) pannungspfadsicherung: -polig L / A (I K mind. 2 ka) oder D01 / 10A gemäß Vorgabe des Netzbetreibers 19) erd- und kurzschlusssichere Verlegung (NGAFöU 1,8/ kv) *) tromwandler werden auf den folgenden eiten mit dem ymbol W dargstellt. Abb. : tromwandlermessung 7. Besondere Anforderungen (1) Die Art der ählerplatzausführung sowie den Ort der ählerschrankinstallation für nur zeitweise zugängliche Anlagen, z. B. Wochenendhäuser, stimmt der Errichter der Anlage mit dem Netzbetreiber ab (z. B. Einsatz von ähleranschlusssäulen). eite 17/7

18 TAB N Nord 2012 (2) Messeinrichtungen/-systeme und teuereinrichtungen für Anlagen im Freien, z.b. traßenverkehrs- ignalanlagen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung oder Pumpenanlagen, sind in ortsfesten chalt- und teuerschränken oder separaten ähleranschlusssäulen unterzubringen. (9 8 tromkreisverteiler (1) Für tromkreisverteiler gelten DIN VDE 00-1, DIN EN 09- (VDE 00-0) und DIN 871. Für tromkreisverteiler in Wohngebäuden gilt außerdem DIN (2) Leitungsschutzschalter im tromkreisverteiler müssen gemäß DIN EN (VDE 01-11) ein Bemessungsschaltvermögen von mindestens ka haben und den Anforderungen der Energiebegrenzungsklasse nach DIN EN (VDE 01-11) entsprechen. () Wechselstromkreise ordnet der Errichter den Außenleitern so zu, dass sich eine möglichst gleichmäßige Aufteilung der Leistung ergibt. () Bei Aufteilung von tromkreisen ist die uordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte zu einem tromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem tromkreis zugeordneten chutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-chutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Anschlussnutzer erreicht. 9 teuerung und Datenübertragung (1) Wenn Messeinrichtungen und/oder Verbrauchsgeräte zentral gesteuert werden sollen, stimmt der Planer oder der Errichter den Aufbau der teuerung mit dem Netzbetreiber ab. (2) Den Aufbau von Datenübertragungsstrecken zur Übermittlung von ählimpulsen und/ oder Abrechnungsdaten stimmt der Planer oder der Errichter mit dem Netzbetreiber ab. () Bei Kundenanlagen mit einem voraussichtlichen Jahresenergiebedarf > kwh sorgt der Anschlussnutzer nach Vorgabe des Netzbetreibers in unmittelbarer Nähe des ählerplatzes für die Bereitstellung eines durchwahlfähigen und betriebsbereiten Telekommunikations-Endgeräteanschluss. () Dieses Kapitel wird ergänzt durch die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 101 Anforderungen an ählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Ausgabe August 2011, Herausgeber VDE FNN. 10 Elektrische Verbrauchsgeräte 10.1 Allgemeines (1) Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen dürfen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) keine störenden Einflüsse auf andere Kundenanlagen sowie auf das Verteilungsnetz und auf Anlagen des Netzbetreibers ausüben. (9 iehe VDE-AR-N 102 Anschlussschränke im Freien, herausgegeben vom VDE FNN eite 18/7

19 TAB N Nord 2012 (2) Im Allgemeinen gilt Absatz 1 als erfüllt, wenn die Verbrauchsgeräte und Anlagen die einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien der Europäischen Union erfüllen und insbesondere die Grenzwerte der Normenreihe DIN EN x (DIN VDE 088-x) einhalten. () Für Verbrauchsgeräte, welche die Grenzwerte der Norm bzw. des Abschnittes 10.2 nicht einhalten, holt deren Betreiber für den Anschluss und den Betrieb eine Einzelzustimmung des Netzbetreibers ein. Diese kann entfallen, wenn durch das positive Ergebnis einer Untersuchung (10 sichergestellt wurde, dass die Geräte am vorgesehenen Netzanschlusspunkt keine störenden Rückwirkungen auf das Verteilungsnetz oder andere Kundenanlagen verursachen. () Darüber hinaus ergreift der Betreiber dann Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen auf ein nicht störendes Maß, wenn aufgrund einer Häufung von Geräten in einer Kundenanlage störende Rückwirkungen auf andere Kundenanlagen zu erwarten sind. () Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen müssen eine ausreichende törfestigkeit gegenüber den in den Verteilungsnetzen üblichen törgrößen, wie z. B. pannungseinbrüchen, Überspannungen, Oberschwingungen, aufweisen. () Elektrische Verbrauchsgeräte mit einer Bemessungsleistung von mehr als, kw müssen als Drehstromsystem ausgelegt sein und entsprechend angeschlossen werden. Hierzu zählen z.b. Motoren, Elektrowärmegeräte, Geräte zur Heizung oder Klimatisierung Anschluss Entladungslampen (1) Entladungslampen dürfen je Kundenanlage bis zu einer Gesamtleistung von 20 W je Außenleiter unkompensiert angeschlossen werden. Für größere Lampenleistungen muss der Verschiebungsfaktor cos 1 (11 durch Kompensation zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv liegen. Bis zu der in Absatz 2 angegebenen Leistungsgrenze werden bezüglich der Art der Kompensation keine Vorgaben gemacht. (2) Um den Betrieb von Tonfrequenz-Rundsteueranlagen nicht unzulässig zu beeinträchtigen, ist ab einer Leistung der Beleuchtungsanlage von kva pro Kundenanlage eine der folgenden chaltungen vorzusehen: - die Duo-chaltung - eine chaltung von Einzellampen in Gruppen, die je zur Hälfte mit gleichmäßig auf die Außenleiter aufgeteilten kapazitiven und induktiven Vorschaltgeräten betrieben werden - elektronische Vorschaltgeräte (EVG), so dass für den Lampenstrom der cos 1 1 ist - Kompensation durch eine zentrale Kompensationsanlage des Betreibers, die gegen Rundsteuersignale genügend gesperrt oder verdrosselt ist. (10 (11 Für diese Untersuchung werden je nach Erfordernis herangezogen: die einschlägigen Normen, vor allem der Reihe DIN EN (DIN VDE 088) und/oder die Technischen Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen, herausgegeben vom VDN und/oder die Hinweise in der Gebrauchsanweisung des anzuschließenden Gerätes. cos 1 ist der Verschiebungsfaktor der 0-Hz-Grundschwingung, siehe Elektrische Leistung korrekte Begriffe, herausgegeben vom VDEW (BDEW). eite 19/7

20 TAB N Nord 2012 Alle anderen chaltungen erfordern dann eine Rückfrage beim Netzbetreiber, wenn dieser eine Tonfrequenz- Rundsteueranlage mit einer höheren Frequenz als 00 Hz betreibt Motoren (1) Durch den Anlauf von Motoren dürfen keine störenden pannungsänderungen im Netz verursacht werden. Folgende cheinleistungs-grenzwerte dürfen bei gelegentlich (zweimal täglich) anlaufenden Motoren nicht überschritten werden: - Wechselstrommotoren mit einer cheinleistung von nicht mehr als 1,7 kva oder - Drehstrommotoren mit einer cheinleistung von nicht mehr als,2 kva oder - bei höheren cheinleistungen Motoren mit einem Anlaufstrom von nicht mehr als 0 A (12 (2) Bei Motoren mit gelegentlichem Anlauf und mit höheren Anzugsströmen als 0 A vereinbart der Planer oder Errichter mit dem Netzbetreiber die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung störender pannungsänderungen, sofern nicht durch eine Untersuchung gemäß Abschnitt 10.1 Abs. eine Unbedenklichkeit bezüglich möglicher störender Netzrückwirkungen nachgewiesen wurde. () Bei Motoren, die störende Netzrückwirkungen durch schweren Anlauf, häufiges chalten oder schwankende tromaufnahme verursachen können, z.b. Aufzüge, ägegatter und Cutter mit einem Anlaufstrom von mehr als 0 A, vereinbart der Planer oder Errichter mit dem Netzbetreiber die für die Reduzierung der Netzrückwirkungen (1 notwendigen Maßnahmen Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen (1) Für Antriebe in Geräten zur Heizung oder Klimatisierung gelten die Bedingungen nach Abschnitt (2) Wärmepumpen sind vom Errichter mit einer Einrichtung zu versehen, welche die Anzahl der Einschaltungen pro tunde begrenzt. Wärmepumpen mit einphasigem Anschluss dürfen bei Anlaufströmen bis 18 A maximal sechsmal und bei Anlaufströmen bis 2 A maximal dreimal pro tunde eingeschaltet werden. Wärmepumpen mit Drehstromanschluss und Anlaufströmen bis 0 A dürfen maximal sechsmal, die mit Anlaufströmen bis 0 A maximal dreimal pro tunde eingeschaltet werden. () Der Netzbetreiber kann den Betrieb von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung von der Installation einer teuerungs- bzw. Regelungseinrichtung abhängig machen. Diese ermöglicht einerseits eine Anpassung der Leistungsinanspruchnahme an die Belastungsverhältnisse im Verteilungsnetz und andererseits den direkten Eingriff durch eine zentrale teuereinrichtung des Netzbetreibers. Bei Wärmespeicheranlagen sieht der Planer oder der Errichter gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers eine Aufladesteuerung nach DIN 7 vor. () Der Errichter bringt für die teuerung von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung durch eine zentrale teuereinrichtung des Netzbetreibers eine plombierbare chalteinrichtung (z. B. ein chütz) nach dessen Angaben an. (12 Anlaufströme werden als Effektivwerte von trom-halbperioden angegeben. (1 iehe DIN EN (DIN VDE 088-) sowie die Technischen Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen, herausgegeben vom VDN. eite 20/7

21 TAB N Nord 2012 () Der Errichter schließt Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, deren Betrieb zeitlich eingeschränkt werden kann, fest an chweißgeräte (1) Der Betreiber von chweißgeräten mit einer Bemessungsleistung von mehr als 2 kva, die störende Netzrückwirkungen verursachen können, vereinbart vor deren Anschluss mit dem Netzbetreiber geeignete Maßnahmen, so dass im Betrieb törungen anderer Kunden oder törungen im Verteilungsnetz ausgeschlossen sind. Diese Geräte sollen den Neutralleiter nicht und die Außenleiter möglichst gleichmäßig belasten. (2) Der Verschiebungsfaktor cos (1 1 sollte mindestens 0,7 induktiv betragen Röntgengeräte, Tomographen u.ä. (1) Röntgengeräte, Tomographen und ähnliche medizinische Geräte mit einer Bemessungsleistung über 1,7 kva bei Wechselstrom- und kva bei Drehstromanschluss dürfen dann angeschlossen werden, wenn die Kurzschlussleistung des Netzes am Hausanschlusskasten wenigstens das 0-fache der Geräte- Bemessungsleistung beträgt (1. (2) Bei einer geringeren Netzkurzschlussleistung stimmt der Planer oder Errichter die Anschlussmöglichkeit mit dem Netzbetreiber ab Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder chwingungspaketsteuerung (1) Auch bei getrennter Anordnung von teuerungseinrichtung und Verbrauchsgerät ist die teuerungseinrichtung als Bestandteil des gesteuerten elektrischen Verbrauchsgerätes zu betrachten. (2) Die in den Normen DIN EN Teile 2 und (DIN VDE 088 Teile 2 und ) festgelegten Grenzen für Verbrauchsgeräte mit chwingungspaketsteuerung sind auch für elektrische Verbrauchsgeräte mit elektromechanischen teuergeräten maßgebend, z. B. Kochstellen oder Backöfen mit Bimetallschaltern. () Bei Anwendung der symmetrischen Anschnittsteuerung ist die Anschlussleistung von Glühlampen auf 1,7 kw je Außenleiter, die von Entladungslampen mit induktivem Vorschaltgerät sowie die von Motoren auf, kva je Außenleiter begrenzt. () Bei Wärmegeräten darf die unsymmetrische Gleichrichtung bis zu einer maximalen Anschlussleistung von 100 W und die symmetrische Anschnittsteuerung bis zu einer maximalen Anschlussleistung von 200 W angewandt werden. Bei Wärmegeräten sind außerdem Anschnittsteuerungen erlaubt, die nur beim Einschalten wirksam sind, um die Einschaltströme in ihrer Höhe zu begrenzen. () Dreiphasig angeschlossene Kopiergeräte mit einphasiger Trommelheizung sind bis zu einer Anschlussleistung von kva, bei dreiphasiger Trommelheizung bis zu einer Anschlussleistung von 7 kva zugelassen. (1 cos 1 ist der Verschiebungsfaktor der 0-Hz-Grundschwingung, siehe Elektrische Leistung korrekte Begriffe, herausgegeben vom VDEW (BDEW). (1 Über die Netzkurzschlussleistung am Hausanschlusskasten erteilt der Netzbetreiber Auskunft. eite 21/7

22 TAB N Nord Betrieb Allgemeines Wenn durch Absinken, Unterbrechen, Ausbleiben oder Wiederkehren der pannung chäden in der Kundenanlage verursacht werden können, obliegt es dem Betreiber dieser Anlage, Maßnahmen zu deren Verhütung nach DIN VDE zu treffen pannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel Wenn bei spannungs- oder frequenzempfindlichen Betriebsmitteln, wie z.b. Datenverarbeitungsgeräten, erhöhte Anforderungen an die Qualität der pannung und der Frequenz gestellt werden, obliegt es dem Betreiber, die hierfür erforderlichen Maßnahmen, z.b. durch Einsatz einer unterbrechungsfreien tromversorgungsanlage (UV-Anlage), zu treffen Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen (1) Einrichtungen zur Blindleistungskompensation werden entweder zusammen mit den Verbrauchsgeräten zu- bzw. abgeschaltet oder über Regeleinrichtungen betrieben. (2) Der Betreiber stimmt Notwendigkeit und Art der Verdrosselung mit dem Netzbetreiber ab Tonfrequenz-Rundsteueranlagen (1) Elektrische Anlagen hinter dem Netzanschluss werden so geplant und betrieben, dass sie den Betrieb von Tonfrequenz-Rundsteueranlagen nicht stören. Treten dennoch törungen auf, so sorgt der Betreiber der störenden elektrischen Anlage, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber, für geeignete Abhilfemaßnahmen (1. (2) Bilden Kondensatoren in Kundenanlagen in Verbindung mit vorgeschalteten Induktivitäten (Transformatoren, Drosseln) einen Reihenresonanzkreis, muss dessen Resonanzfrequenz in ausreichendem Abstand zu der vom Netzbetreiber verwendeten Rundsteuerfrequenz liegen. () Werden Verbrauchsgeräte ohne ausreichende törfestigkeit nach DIN VDE 089 in elektrischen Anlagen hinter dem Netzanschluss durch Tonfrequenz-Rundsteuerung beeinträchtigt, obliegt es dem Betreiber dieser Verbrauchsgeräte, dafür zu sorgen, dass z.b. durch Einbau geeigneter technischer Mittel die Beeinträchtigung vermieden wird. () Über die jeweils verwendete Tonfrequenz erteilt der Netzbetreiber Auskunft Einrichtungen zur Tele- und Datenkommunikation über das Niederspannungsnetz (1) Das Netz des Netzbetreibers darf nicht ohne dessen ustimmung für Telekommunikationszwecke benutzt werden. (2) Benutzt der Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen seine eigenen elektrischen Anlagen für Telekommunikationszwecke, so sorgt er dafür, dass störende Einflüsse auf andere Kundenanlagen, Versor- (1 iehe Empfehlungen zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen auf die Tonfrequenz-Rundsteuerung, herausgegeben von VDEW (BDEW)/VEÖ/VE. eite 22/7

23 TAB N Nord 2012 gungsanlagen des Netzbetreibers und Telekommunikationsanlagen des Netzbetreibers und Dritter vermieden werden. () Es obliegt dem Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen, für das Fernhalten von ignalen, die seine Telekommunikationseinrichtungen störend beeinflussen, selbst zu sorgen. () Die in Kundenanlagen betriebenen Geräte dürfen die Telekommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers bzw. anderer Kundenanlagen nicht unzulässig beeinträchtigen. Die Absätze (1) bis () gelten auch für alle sonstigen Kommunikationsanlagen (z.b. Powerlinesysteme). 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen (1) Der Netzanschluss sowie die Mess- und teuereinrichtungen für vorübergehend angeschlossene elektrische Anlagen (z.b. für Baustellen, chaustellerbetrieben oder Festbeleuchtungen) sind in fest verankerten Anschlussschränken bzw. Anschlussverteilerschränken unterzubringen. Ergänzende Hinweise sind in dem Merkblatt eitlich befristete Anschlüsse (17 enthalten. (2) Darüber hinaus sind auch geeignete Räume bzw. ortsfeste chalt- und teuerschränke (18 einsetzbar. () Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Mess- und teuereinrichtung soll so kurz wie möglich, jedenfalls nicht länger als 0 Meter, sein. Die Anschlussleitung darf keine lösbaren wischenverbindungen enthalten. 12 Auswahl von chutzmaßnahmen (1). Die Niederspannungsnetze der Netzbetreiber werden grundsätzlich als TN- oder TT-ysteme betrieben. Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem. Werden Kundenanlagen im Bereich von Gleichstrombahnen aus dem Niederspannungsnetz des Netzbetreiber versorgt, so sieht der Planer/Errichter zur Vermeidung von Rückwirkungen in das Netzbetreiber-Netz den Anschluss über einen Transformator mit getrennten Wicklungen vor. Der Netzbetreiber stellt für solche Fälle am Hausanschluss ein TT-ystem zur Verfügung. In den Kundenanlagen wendet der Errichter eine geeignete, vom Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung unabhängige chutzmaßnahme chutz gegen elektrischen chlag an. (2) In Neubauten wird ein Fundamenterder nach DIN 1801 eingebaut. () Der PEN-Leiter bzw. Neutralleiter (N) darf nicht als Erdungsleiter für chutz- und Funktionszwecke von Erzeugungsanlagen, Antennenanlagen und Blitzschutzanlagen verwendet werden. Im Gebäude erfolgt die Verbindung des PE-Leiters mit der Haupterdungsschiene an der ersten Klemmstelle. () Wird ein Überspannungsschutz nach DIN VDE mit Überspannungs-chutzeinrichtungen vom Typ 2 oder Typ nach DIN EN 1-11 (VDE ) vorgesehen, nimmt der Errichter den Einbau der chutzeinrichtungen im nicht plombierten Teil der Kundenanlage vor. (17 (18 Herausgegeben von den BDEW-Landesgruppen Norddeutschland und Berlin Brandenburg iehe Anwendungsregel VDE-AR-N 102 Anschlussschränke im Freien, herausgegeben vom VDE FNN eite 2/7

24 TAB N Nord 2012 () Wird ein Überspannungsschutz nach DIN EN 00 (VDE 018-0) mit Überspannungs- chutzeinrichtungen vom Typ 1 nach DIN EN 1-11 (VDE ) vorgesehen, so dürfen Überspannungs -chutzeinrichtungen im plombierten Teil der Kundenanlage eingebaut werden, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie Überspannungs-chutzeinrichtungen Typ 1 (19 entsprechen. Gleiches gilt für Kombinationsgeräte, die den Anforderungen des Typ 1 entsprechen. Ausführungsbeispiele zu Überspannungsschutzeinrichtungen im Vorzählerbereich sind im Anhang A dargestellt. 1 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb 1.1 Allgemeines (1) Für den Anschluss und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 10 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Ausgabe August 2011, Herausgeber VDE FNN. Kern der VDE-AR-N 10 bilden netzstützende Funktionalitäten zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs für eine möglichst hohe Einbindung von Erzeugungsleistung in das Niederspannungsnetz. Dezentrale Erzeugungsanlagen sollen künftig im Rahmen des Umbaus hin zu einer dezentralen Energieversorgung erste Kraftwerkseigenschaften übernehmen. Hierzu zählen insbesondere - Netz- und Anlagenschutz als Niederspannungs-chutzkonzept - Blindleistungsregelung zur pannungsstützung - Wirkleistungsregelung zur Frequenzstützung - Erzeugungsmanagement zur tützung der Netzauslastung (2) Die Inbetriebsetzung der Anlage setzt die Erfüllung der in der VDE-AR-N 10 beschriebenen Mindestanforderungen voraus. () Die vollständige Einreichung aller in der VDE-AR-N 10 geforderten Unterlagen ist für die Bearbeitung und den reibungslosen Ablauf der Inbetriebsetzung erforderlich. () Die VDE-AR-N 10 enthält neben grundsätzlichen Gesichtspunkten zu Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz konkrete und teilweise neuartige technische Anforderungen. Die Kenntnis der VDE-AR-N 10 ist daher unbedingt erforderlich. () Die Umsetzung der Reduzierung der Einspeiseleistung ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. (19 iehe Richtlinie Überspannungs-chutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN bzw. von den VDEW-Landesgruppen chleswig-holstein/hamburg/mecklenburg-vopommern und Berlin/Brandenburg eite 2/7

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