Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - der Goldbach Interactive (Germany) AG, nachfolgend Goldbach Interactive genannt - Version 1.25 Stand Vertragsgegenstand 1.1. Goldbach Interactive erbringt Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinenmarketings und (digitaler) Werbung, mit dem Ziel, dem Kunden qualifizierte Besucher für seine digitalen Angebote zu bringen oder die jeweiligen Angebote der Kunden zu optimieren Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen und individuellen Einzelangeboten. 2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform oder Textform Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform Allgemeine und besondere Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Goldbach Interactive ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird Der Beginn der Zusammenarbeit wird jeweils im Angebot definiert. Die Zusammenarbeit wird für den vereinbarten Zeitraum fest vereinbart und verlängert sich jeweils automatisch um den festgelegten Zeitraum, wenn nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform. Bei einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit sichert Goldbach Interactive dem Kunden eine reibungslose Übergabe zum dann bestehenden Setup zu. 3. Besondere Leistungsbedingungen 3.1. Goldbach Interactive kann Dienstleistungen auch durch Dritte wahrnehmen lassen Goldbach Interactive kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Goldbach Interactive wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte Goldbach Interactive hat die erbrachten Leistungen sorgfältig dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu überschreiten droht. Amtsgericht Freiburg: HRB UID-Nr: DE Tel: Fax: von 7

2 4. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs 4.1. Der Kunde ist durch seinen Ansprechpartner jederzeit dazu berechtigt, Erweiterungen des Leistungsumfanges des vorliegenden Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen stellt ein Angebot an Goldbach Interactive zur Prüfung der Durchführbarkeit der Erweiterung dar. Goldbach Interactive wird die gewünschte Änderung prüfen und dem Kunden nach Abschluss der Prüfung schriftlich darüber informieren Erkennt Goldbach Interactive, dass vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, teilt dies Goldbach Interactive dem Kunden schriftlich mit. Goldbach Interactive wird spätestens eine Woche nach Mitteilung der Änderungsnotwendigkeit, Realisierungsalternativen einschließlich der Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben schriftlich mitteilen Wird über ein Änderungs- / Erweiterungsangebot keine Einigung erzielt, so wird der Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt. Ist dies nicht möglich, weil die Leistungen ohne Änderungen / Erweiterungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, stehen den Parteien die gesetzlichen Rechte zu. 5. Gewährleistung und Garantie 5.1. Goldbach Interactive übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen Goldbach Interactive gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Goldbach Interactive liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert Goldbach Interactive kann Gewährleistung durch Nacherfüllung erbringen Falls die Nacherfüllung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Goldbach Interactive gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von Goldbach Interactive beruhen. Amtsgericht Freiburg: HRB UID-Nr: DE Tel: Fax: von 7

3 6. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse, Domainadministration und inhaberschaft 6.1. Goldbach Interactive stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Vertrag dem Kunden eingeräumt sind oder durch den Vertragszweck bedingt und zu seiner Erfüllung erforderlich sind Meldet Goldbach Interactive für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde Goldbach Interactive hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde an den von Goldbach Interactive individuell für den Kunden geschaffenen Werken die zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quelltext oder bearbeitbaren Rohdaten besteht nicht An generischen Werken, welche von Goldbach Interactive in das Projekt eingebracht und namentlich benannt werden, erteilt Goldbach Interactive dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck Goldbach Interactive sichert dem Kunden zu, dass die von Goldbach Interactive gelieferten Werke frei von Rechten Dritter sind, und stellt den Kunden von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Werke durch den Kunden diesem gegenüber geltend machen. Sollte aufgrund entgegenstehender Rechte Dritter lediglich eine eingeschränkte Nutzung des Werbemittels möglich sein, wird Goldbach Interactive das dem Kunden bei Übergabe des fertigen Werbemittels per E- Mail mitteilen. Soweit Rechte Dritter lizenziert werden sollen, so wird dies separat nach Aufwand abgerechnet An den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos, Daten usw.) wird Goldbach Interactive ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen dieses Projektes definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Der Kunde hat für diese Inhalte sicherzustellen, dass die erforderlichen Rechte für die vom Auftraggeber geplante Verwendung eingeholt sind und die Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde hält Goldbach Interactive von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. 7. Preise und Zahlungen, Fälligkeit 7.1. Alle angegeben Preise sind Nettopreise Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach dokumentiertem Aufwand für den abgelaufenen Monat Zahlungen sind ohne Abzüge jeweils fällig nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen. Sofern einer Rechnung nicht innerhalb von vier Wochen widersprochen wird, gelten die Leistungen als abgenommen. Amtsgericht Freiburg: HRB UID-Nr: DE Tel: Fax: von 7

4 7.4. Für Leistungen, die Goldbach Interactive nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Konstanz) erbringt, werden bei Abrechnung nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten nach Aufwand, Verpflegung pauschal nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen Für Wegezeiten kann Goldbach Interactive 50 Prozent des anteiligen Tagessatzes berechnen Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen Goldbach Interactive kann im kaufmännischen Verkehr ab Fälligkeit, im Übrigen ab Verzugseintritt, Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Nachteil für Goldbach Interactive nach Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt. 8. Vertragslaufzeit, Kündigung 8.1. Die Vereinbarungen können jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages liegen unter anderem vor, wenn 8.3. der Vertragspartner seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet; 8.4. Ansprüche des Vertragspartner gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird; 8.5. der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Seiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.b. die Geheimhaltungspflicht verstößt Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z. B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz- oder Minderung statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden In den Fällen des 323 Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. 9. Verantwortlichkeit, Freistellung 9.1. Goldbach Interactive prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht Goldbach Interactive behält sich vor, solche Begriffe abzulehnen die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstoßen. Goldbach Interactive führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch. Amtsgericht Freiburg: HRB UID-Nr: DE Tel: Fax: von 7

5 9.3. Der Kunde stellt Goldbach Interactive hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei Goldbach Interactive ist berechtigt, die im Namen des Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Goldbach Interactive von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. 10. Mitwirkung Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Goldbach Interactive die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Goldbach Interactive unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Goldbach Interactive auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Goldbach Interactive vorliegen, kann Goldbach Interactive den Aufwand in Rechnung stellen Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Goldbach Interactive von der Leistungspflicht befreit. Leistet Goldbach Interactive dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung. 11. Haftungsbeschränkung Goldbach Interactive leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.b. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang: a) Bei Vorsatz in voller Höhe; b) Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; c) In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt d) Bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme; e) Bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Goldbach Interactive die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne Verschulden von Goldbach Interactive nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Amtsgericht Freiburg: HRB UID-Nr: DE Tel: Fax: von 7

6 11.4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Goldbach Interactive nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Suchmaschinenanbieter sind nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen oder im Ranking neu zu positionieren. Für ein solches Vorgehen übernimmt Goldbach Interactive keine Haftung. 12. Geheimhaltung Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Goldbach Interactive oder im Auftrag von Goldbach Interactive handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten- und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind Goldbach Interactive wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren, wenn diese als solche bezeichnet werden Die Vertragsparteien verpflichten sich für die Dauer der Zusammenarbeit und auch darüber hinaus Kenntnisse über die andere Partei, die sie in Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung erlangen sowie die vereinbarten Konditionen Dritten nicht zugänglich zu machen. 13. Leistungszeit, Verzögerungen Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Goldbach Interactive schriftlich als verbindlich zugesagt. Die Goldbach Interactive kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Auftraggeber isoliert sinnvoll nutzbar sind Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Goldbach Interactive durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform ( 16 Abs. 2). Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen. 14. Referenznennung Goldbach Interactive ist berechtigt, nach Auftragserteilung durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis nach außen zu kommunizieren. Darin eingeschlossen sind z.b. Pressemitteilungen, Nennung der Referenzen auf Internetseiten, Broschüren und anderen Printmaterialien sowie auf Messen. Über Details des Auftrags wie die genaue Höhe des Auftragsvolumens, Preis pro Besucher etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen. Amtsgericht Freiburg: HRB UID-Nr: DE Tel: Fax: von 7

7 14.2. Im Falle einer Presse-Mitteilung unterbreitet Goldbach Interactive dem Kunden diese vorgängig zur Kontrolle. Jegliche Werbung und öffentliche Kommunikation muss dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen. 15. Anwendbares Recht Alle Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Gerichtsstand ist Konstanz, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von 14 BGB ist. 16. Teilunwirksamkeit, Salvatorische Klausel Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt; 139 BGB wird abbedungen Soweit der Vertrag Regelungslücken aufweist, werden diese durch eine Regelung gefüllt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt. Amtsgericht Freiburg: HRB UID-Nr: DE Tel: Fax: von 7

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